Informationen zum Auslandssemester für den BA-Jahrgang 2015
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- Bernd Jaeger
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1 Informationen zum Auslandssemester für den BA-Jahrgang 2015 (Stand: 7. November 2016) Übersicht: 1. Welche Studienleistungen müssen im Auslandssemester erbracht werden? 2. Welche Studienplätze kann das ZIS anbieten und wie bewirbt man sich auf diese Plätze? 3. Welche weiteren Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze und welche Fördermöglichkeiten gibt es? 4. Organisatorisches
2 1. Welche Studienleistungen müssen im Auslandssemester erbracht werden? Die Studierenden müssen im Auslandsstudiensemester Leistungen im Umfang von mindestens 19 Leistungspunkten aus dem Bereich von höchstens drei Pflichtmodulen mit wahlpflichtigem Inhalt erfolgreich erbringen. Die innerhalb der Module erbrachten Leistungen dürfen inhaltlich nicht mit solchen übereinstimmen, die im Rahmen des Studiengangs bereits belegt worden sind oder noch belegt werden und sollen nach Inhalt und Anforderungen dem Niveau des Studienfortschritts entsprechen. (vgl. Studienordnung, 6, Absatz 8)
3 Folgende Module können im Auslandssemester absolviert werden: BA-IB-P-AQUA I: Allgemeine Qualifikationen (9 LP)* BA-IB-P-EF: Historisch-Sozialwissenschaftliche Ergänzungsfächer (6 LP) BA-IB-S: Schwerpunktmodul (13 LP) BA-IB-ID 1: Einführung in die interdisziplinäre Forschung (9 LP) BA-IB-ID 2: Interdisziplinäre Forschung (Fortgeschrittene) (15 LP) *Im Auslandssemester dürfen in dieses Modul auch Kurse in der Zweitsprache (Französisch, Spanisch, Russisch) eingebracht werden, wenn diese der Landessprache entspricht und das Kursniveau hoch genug ist, um neue Kompetenzen zu erwerben.
4 Wichtige Hinweise: Die im Ausland belegten Kurse dürfen sich inhaltlich nicht mit an der TU belegten Kursen überschneiden (im Zweifelsfall Überprüfung der Anrechenbarkeit durch den Fachvertreter anhand der Kursunterlagen). Die erreichten Noten werden nur dann angerechnet, wenn das Notensystem der Gasthochschule eindeutig vergleichbar mit dem des ZIS ist. Andernfalls werden die Leistungen unbenotet übernommen. Wenn in ein Modul sowohl benotete ( Inlands- ) als auch unbenotete (Auslands-) Leistungen eingebracht werden, wird die Modulnote lediglich aus den benoteten Leistungen errechnet. Entscheidend für das Absolvieren der Module bzw. Lehrveranstaltungen sind die lt. Modulbeschreibung erforderlichen Prüfungsleistungen sowie die Anzahl der Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsleistungen sind je nach Angebot der Gasthochschule unter bestimmten Voraussetzungen austauschbar (Näheres s. S. 7). Alternativ können die Prüfungsleistungen für die betreffenden Module bzw. Lehrveranstaltungen durch Leistungspunkte (lt. ECTS) nachgewiesen werden, wenn die Gasthochschule mit diesem System arbeitet.
5 Folgende Leistungen sind also für die auslandsgeeigneten Module zu erbringen: BA-IB-P-AQUA1 (9 Leistungspunkte) mind. drei LV, 6 SWS für LV 1 bis 3: Je eine Prüfungsleistung (nicht näher definiert) alternativ: mind. 9 LP BA-IB-P-EF (6 Leistungspunkte) mind. zwei LV, 4 SWS für LV 1 und 2: je Prüfungsleistung (nicht näher definiert) alternativ: mind. 6 LP BA-IB-S (13 Leistungspunkte) mind. drei LV, 6 SWS für LV 1: Hausarbeit mit 2 kleinen PL alternativ: mind. 5 LP für LV 2 +3: je eine PL (nicht näher definiert) alternativ: mind. 8 LP
6 BA-IB-ID-1(9 Leistungspunkte) zwei LV, 4 SWS für LV 1: Referat (alternativ: Klausur) - alternativ: mind. 3 LP für LV 2: Hausarbeit mit Referat + 1 weiteren kleinen PL alternativ: mind. 6 LP BA-IB-ID-2 (15 Leistungspunkte) mindestens drei LV, mind. 6 SWS für LV 1 (IR): Hausarbeit mit 2 kleinen PL (alternativ: mind. 5 LP nach ECTS) für LV 2 (IW): Hausarbeit mit 2 kleinen PL (alternativ: mind. 5 LP nach ECTS) für LV 3 /ggf. LV 4 (IP/IR/IW): Hausarbeit mit 2 kleinen PL oder zwei Klausuren (alternativ: mind. 5 LP nach ECTS)
7 Anmerkungen zu den Prüfungsleistungen: Hausarbeiten sollen einen Umfang von 12 bis 15 Seiten haben; sie dürfen jedoch durch eine andere sog. große Prüfungsleistung (Klausur, mündliche Prüfung) oder zwei (umfangreichere) Essays ersetzt werden. Sog. kleine Prüfungsleistungen können Referate, Essays, Diskussionsbeiträge, Literaturberichte, Thesenpapiere u. a. m. sein. Mehrere kleine Prüfungsleistungen können durch eine sog. große Prüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) ersetzt werden. Bitte lassen Sie sich Ihre Prüfungsleistungen (sofern Sie für ein Modul nicht nur Leistungspunkte i. S. d. ECTS nachweisen) unbedingt detailliert in schriftlicher Form von Ihrer Gasthochschule bestätigen (z. B. Hausarbeiten oder Essays mit Angaben zum Seitenumfang, Klausuren, Referate ggf. durch die Kursbeschreibungen).
8 Wahl der Gasthochschule und Kurswahl: Grundsätzlich kann das Auslandssemester an jeder staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert werden. Entscheidend ist, dass die Gasthochschule genügend Veranstaltungen anbietet, in denen Sie die erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei Ihrer Wahl unbedingt auf genügend Reservekurse zur Auswahl zu achten! Bitte wählen Sie nur solche Kurse, die den (inhaltlichen) Anforderungen der Modulbeschreibungen klar entsprechen und vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen können. Die Bestätigung Ihrer Kurswahl auf dem Learning Agreement (o. ä. Dokumenten, die z. B. für Stipendienbewerbungen notwendig sind) bedeutet zunächst nur, dass die dort angegebenen Kurse grundsätzlich in Ihr Studium passen könnten. Ein Recht auf Anrechnung dieser Kurse für die gewünschten Module ergibt sich daraus noch nicht!
9 3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 3.1. Partneruniversitäten des ZIS (Stand: ) 1. ERASMUS-Partner: Land Einrichtung Zahl der Plätze Unterrichtssprache Schwerpunkt Frankreich Frankreich Frankreich Université Robert Schumann, Institut d Etudes Politiques, STRASBOURG Université de Franche-Comté, BESANÇON Université Montesquieu, Institut d Etudes Politiques, BORDEAUX 1 Französisch Politik, Jura, VWL 3 Französisch Politik, Jura, VWL 2 Französisch Politik
10 Frankreich Frankreich Université de NICE, Institut du Droit de la Paix et du Développement Institut d Etudes Politiques, RENNES 2 Französisch Jura, Politik 1 Französisch Politik allerdings wenig int. Politik, etwas Jura + Wirtschaft Frankreich Université de La RÉUNION 2 Französisch Wirtschaft Großbritannien Großbritannien Italien Polen De Montfort University LEICESTER The Queen s University BELFAST, School of Politics, International Studies and Philosophy (PISP) Achtung: Vertragsverlängerung z. Zt. noch offen! Universitá degli Studi di MILANO The POZNAN University of Economics and Business 3 Englisch Politik, Internationale Beziehungen; ggf. auch Wirtschaft + Recht 2 Englisch Politik, Internationale Beziehungen, ggf. auch Jura 2 Englisch Internationale Beziehungen 2 Englisch Wirtschaft Schweden LUNDS Universitet, Department 2 Englisch Politik
11 Spanien Universidad Autónoma de MADRID, Doctorado de Economía y Relaciones Internacionales 2 Spanisch Wirtschaft, Internationale Beziehungen Tschechien Karls-Universität PRAG 2 Englisch Internationale Beziehungen Türkei ANKARA University, Faculty of Political Science 2 Englisch Politik, Wirtschaft, etwas Jura Türkei ISTANBUL Kültür University 2 Englisch Internationale Beziehungen
12 2. Weitere Kooperationspartner: Land Einrichtung Zahl der Unterricht- Schwerpunkt Plätze sprache Chile Pontificia Universidad Católica de VALPARAISO 2 Spanisch Wirtschaft, Jura; wenig Politik/Internationale Beziehungen Kolumbien Russland Russland Mexiko Universidad del Rosario, BOGOTÁ Staatl. Universität ST. PETERSBURG Moscow State Institute of International Relations (MGIMO) MOSKAU Tec de Monterrey, Campus ESTADO DE MÈXICO, Dpt. of Social Studies and International Relations z. Zt. 4 Spanisch, z. T. Englisch Internationale Beziehungen, ggf. Wirtschaft 3 Russisch Internationale Beziehungen 2 Russisch Internationale Beziehungen, Jura, Wirtschaft 3 Spanisch Internationale Beziehungen Tanzania University of Dar-es-Salaam 2 Englisch Internationale
13 Hinweise: Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst gründlich über das zu erwartende Lehrangebot! Der Schwerpunkt Internationale Beziehungen bedeutet meist internationale Politik und ist nicht gleichbedeutend mit dem interdisziplinärem Angebot des SIB in DD! Vorteile der Kooperationsplätze: a) ERASMUS+-plätze: keine Studiengebühren Mobilitätsbeihilfe (je nach Ländergruppe mind. 150,00 bis max. 500,00 EUR pro Studienmonat) evt. geförderter online-sprachkurs (bei Sprachniveau A1 oder weniger) Förderung: bis 12 Monate Achtung: Hauptwohnsitz darf nicht im ERASMUS-Zielland liegen! b) Andere Austauschplätze: keine Studiengebühren (in Tansania geringfügige Prüfungsgebühren)
14 Bewerbung auf Kooperationsplätze des ZIS / Vergabe der Plätze: Schriftliche Bewerbung (per an Sandy Eisenlöffel) ggf. mit Angabe zu Sprachkenntnissen/ Sprachnachweis bis spätestens Montag, 23. Januar 2017 auf drei Kooperationsplätze* des ZIS (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch) Vergabe der Plätze nach dem Losverfahren** (1. Erstwünsche, 2. Zweitwünsche, 3. Drittwünsche) Information über Platzvergabe per Aushang und Rundmail (voraussichtlich bis Mitte Februar 2017) Bestätigung der Plätze und DEFINITIVE Platzvergabe bis Anfang April 2017, danach erfolgt die Nominierung der Studierenden bzw. Info an die Gasthochschulen durch Frau Eisenlöffel.
15 *Achtung: Die Nominierung durch das ZIS ersetzt nicht die Bewerbung durch die Studierenden selbst bitte beachten Sie dazu unbedingt die entsprechenden Termine und Hinweise / Anforderungen der Gasthochschulen! Cl, Co, Mx, GB, S: Bitte evt. frühere Bewerbungstermine beachten! *Weitere Wünsche werden nicht berücksichtigt! **Einzige Einschränkungen: Berücksichtigung der Zweitsprache bevorzugte Berücksichtigung ausländischer Studierender
16 3.2 Weitere Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze und Fördermöglichkeiten: Angebote anderer Fakultäten der TUD (insb. Fakultät Jura, Philosophische Fakultät und Fakultät Wirtschaftswissenschaften) Zentrale Austauschprogramme der TUD (Näheres s. u.) Individuelle/freie Bewerbung an Gasthochschulen weltweit möglich (Nachteil: evt. größerer organisatorischer Aufwand, evt. Studiengebühren)
17 Zentrale Austauschprogramme der TU Dresden Leistung: Erlass der Studiengebühren (bitte vorher prüfen, ob Fächerprofil passt) National Tsing Hua University, Taiwan (WiWi) National Taiwan University of Science and Technology, Taiwan (WiWi) Puhang University, Südkorea (WiWi, Recht) Nanyang Technological University, Singapur (WiWi, Recht, Politik) Huazhong University, China (Wiwi, Recht) Yamanashi University, Japan (Japanisch mind. B1) Keio University, Japan (WiWi, Recht) The Hewbrew University of Jerusalem, Israel (WiWi, Recht, Politik)
18 Zentrale Austauschprogramme der TU Dresden Tec de Monterrey, Mexiko Universidade Estadual Paulista, Brasilien (WiWi) Universidad La Serena, Chile (WiWi) Universidad de Talca (WiWi, Recht) Universidad Nacional de Colombia (WiWi) Boston University, USA (WiWi, Recht, Politik) University of Alberta, Kanada (WiWi, Recht, Politik)
19 PROMOS Förderung von Studienaufenthalten an Partneruniversitäten oder von individuell geplanten Aufenthalten (außerhalb des ERASMUS+-Raumes) Förderzeitraum: und bis maximal (max. 6 Monate) Bewerbung für WS 2017/18: (ausländische Studierende können sich ebenfalls bewerben) Abhängig vom Zielland: monatliches Teilstipendium (ca. 300 Euro), Reisekostenpauschale Studiengebühren werden nicht übernommen Gefördert werden auch Abschlussarbeiten, Praktika und Sprachkurse Kontakt: Susann Pretzsch (AAA) susann.pretzsch@tu-dresden.de Leonardo-Büro Dresden placement@leo.tu-dresden.de
20 Auslands-BAföG Zusätzlich zu den in Deutschland gültigen BAföG-Sätzen gibt es Zuschüsse für Studiengebühren (bis zu Euro pro Jahr), Reise- und Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung. Weil andere Fördersätze gelten, kann sich eine Bewerbung auch dann lohnen, wenn in Deutschland kein BAföG bezogen wird. Beantragung: 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim jeweils für das Studienland zuständigen BAföG-Amt
21 Weitere Stipendienprogramme E.ON Studien- und Forschungsstipendien Stipendien für die Fachrichtungen Wiwi/ Politik- und Rechtswissenschaften für Norwegen, Stiftung Ranke-Heinemann Stipendien für einen Studienaufenthalt in Australien/ Neuseeland, Bewerbung: / / Semester: März-Juli und August bis November, (Endeavour-Stipendien der australischen Regierung) (Stipendien für ein Studium in Taiwan) (Stipendien für Israel) (Stipendien für Semesteraufenthalte in Tschechien und Polen)
22 Tipps und Hinweise Einige Universitäten vergeben eigene Stipendien an internationale Studierende (z. B. Abo Akademi in Finnland, Masaryk University in Brno) Studium in Schottland: Studiengebühren von EU-Bürgern werden auf Antrag vom schottischen Staat übernommen (Ausnahmen gelten nur für Waliser, Engländer und Nordiren). Die zuständige Behörde ist die Student Awards Agency for Scotland Anträge unter: Newsletter des Auslandsamts (aktuelle Ausschreibungen) Link:
23 Praktika (Auslandspraktika in Europa / Kanada) (ASA-Stipendien für Praktika im entwicklungspolitischen Kontext, Bewerbung: ) (Stipendien für ein Parlamentspraktikum in Polen; Voraussetzung: abgeschlossenes Studium, gute Polnischkenntnisse) (Inwent-Stipendien für den Asia-Pazifik-Raum) (DAAD-Kurzstipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen oder in internationalen Organisationen, Bewerbung: spät. 2 Monate vor Praktikumsbeginn beim DAAD) Carlo-Schmid-Programm für Praktika bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen, Bewerbung: beim DAAD (Praktikamöglichkeiten in Großbritannien) DAAD-Praktikaprogramm Russland in der Praxis, monatliches Stipendium von 900 Euro, Reisekostenzuschuss, Sprachkurszuschuss, Bewerbung: für das kommende Wintersemester 2017
24 Hilfreiche Links (Stipendiendatenbank, Länderinfos, Jahresstipendien) (Stipendiendatenbank) (Visa-Bestimmungen weltweit) (AAA) (Regionalbotschafter TU Dresden)
25 4. Organisatorische Hinweise: ERASMUS+-Förderung: Onlineformular für Erasmus-Mobilitätsbeihilfe und Learning Agreement sollen voraussichtlich bis Ende Mai 2017 eingereicht werden Erste Rate der Mobilitätsbeihilfe (70 %) wird voraussichtlich am Beginn des Auslandssemesters überwiesen, der Rest zum Ende des Auslandssemesters Kontakt: Kerstin Unger (AAA): Urlaubssemester / Semesterticket / Beitrag für Studentenwerk: IB-Studierende beantragen für den Zeitraum des Auslandssemesters individuell eine Beurlaubung (s. blaue Formblätter im Imma-Amt) und sind damit automatisch von den Beiträgen zum Semesterticket befreit. Der Beitrag zum Studentenwerk muss zunächst gezahlt werden, kann aber unter bestimmten Umständen auf rechtzeitigen Antrag an das Studentenwerk zurück erstattet werden (bitte dazu Hinweise des Studentenwerks beachten).
26 Erklärung zur Wahl der Gasthochschule Eine schriftliche Erklärung zur Wahl der Gasthochschule wird Anfang April 2017 an alle Studierenden zur Unterschrift geschickt. Einverständniserklärung zur Weitergabe von -Adressen Um Ihre Erfahrungen aus dem Auslandssemester künftig noch besser für die jüngeren IB-Jahrgänge nutzen zu können, bitten wir Sie, Ihre -Adressen an diese Jahrgänge weiterleiten zu dürfen und Ihr Einverständnis durch Ihre Unterschrift auf der entsprechenden Erklärung zu dokumentieren (Widerruf ist jederzeit möglich).
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