Höherversicherung PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
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- Heiko Siegel
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1 Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: Ausland: +43 / Fax: pva@pensionsversicherung.at STAND:
2 DIE HÖHERVERSICHERUNG Die Höherversicherung als freiwillige Zusatzversicherung in der Pensionsversicherung ermöglicht jedem/jeder Versicherten, den künftigen Pensionsanspruch zu erhöhen. BERECHTIGUNG UND ANTRAGSTELLUNG In der Pensionsversicherung muss eine Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung vorliegen, damit man sich unabhängig vom Lebensalter höherversichern kann. Über Antrag stellt die Pensionsversicherungsanstalt die Berechtigung zur Höherversicherung fest und gibt den höchstmöglichen Jahresbetrag bekannt. Für zukünftige Einzahlungen werden Zahlscheine zur Verfügung gestellt. Mit der ersten Einzahlung beginnt die Höherversicherung. KOSTEN UND ZAHLUNGSTERMINE Die Höhe der Beiträge kann vom / von der Versicherten innerhalb der jeweils geltenden Jahreshöchstgrenze selbst bestimmt werden. Grenzwert 2017: EUR 9.960,. Der Zeitpunkt der Beitragsleistung innerhalb eines Kalenderjahres kann ebenfalls frei gewählt werden (regelmäßige monatliche Zahlung, ein- oder mehrmalige Zahlung jährlich). Eine Höherversicherung kann jederzeit begonnen oder beendet werden. 2
3 AUSWIRKUNGEN AUF DIE PENSIONSLEISTUNG Höherversicherungsbeiträge führen zur Gewährung eines Erhöhungsbetrages, eines sogenannten besonderen Steigerungsbetrages, zur monatlichen Pension. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pensionserhöhend aus. Berechnung des besonderen Steigerungsbetrages: y Die zur Höherversicherung bezahlten Beiträge aus weiter zurückliegenden Jahren werden aufgewertet. y Von der Summe der aufgewerteten Beiträge bis einschließlich 1985 wird 1 Prozent als besonderer Steigerungsbetrag gewährt. y Der besondere Steigerungsbetrag für die aufgewerteten Beiträge ab 1986 errechnet sich nach einem Prozentsatz, der vom Alter und Geschlecht des/der Versicherten sowie vom Zeitpunkt der Beitragszahlung und des Pensionsbeginnes abhängig ist. y Für ab 1. April 2016 entrichtete Beiträge zur Höherversicherung gelten die folgenden Tabellen. Diese bieten einen auszugsweisen Überblick über die jeweiligen Berechnungsfaktoren, welche gleichermaßen für Frauen und Männer gelten. 3
4 Alter der versicherten Person bei Entrichtung der Beiträge zur Höherversicherung Berechnungsfaktor, wenn der Stichtag in dem Kalenderjahr liegt, in dem die versicherte Person das... Lebensjahr vollendet , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
5 Alter der versicherten Person bei Entrichtung der Beiträge zur Höherversicherung Berechnungsfaktor, wenn der Stichtag in dem Kalenderjahr liegt, in dem die versicherte Person das... Lebensjahr vollendet , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
6 Alter der versicherten Person bei Entrichtung der Beiträge zur Höherversicherung Berechnungsfaktor, wenn der Stichtag in dem Kalenderjahr liegt, in dem die versicherte Person das... Lebensjahr vollendet , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
7 BEISPIELE Beispiel 1: y Eine versicherte Person zahlt mit 45 Jahren einmalig EUR 840, zur Höherversicherung ein; die Pension beginnt zum 65. Lebensjahr. Der Berechnungsfaktor beträgt in diesem Fall 0, Daraus würde (ohne Berücksichtigung einer Aufwertung) ein besonderer Steigerungsbetrag von EUR 6,40 resultieren. Beispiel 2: y Eine Person zahlt ab ihrem 45. Lebensjahr monatlich EUR 70, zur Höherversicherung ein; mit 65 Jahren geht sie in Pension. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Berechnungsfaktoren (ohne Aufwertung) ergibt sich ein besonderer Steigerungsbetrag zur monatlichen Pension von EUR 102,97 welcher 14-mal jährlich gebührt. Der besondere Steigerungsbetrag zur Pen sion ist zu 75 % steuerfrei; die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert. 7
8 HINWEISE Beiträge zur Höherversicherung können sich im Rahmen der so genannten Topf-Sonderausgaben bis zur Veranlagung 2020 steuermindernd auswirken, wenn der der Zahlung zugrunde liegende Antrag vor dem eingebracht wurde. Nähere Informationen zu Lohnsteuer bzw. Absetzbeträgen erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt. Bei einem Pensionsbeginn (Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension) vor dem vollendeten 50. Lebensjahr wird der besondere Steigerungsbetrag unter der Annahme berechnet, als hätte die/der Versicherte das 50. Lebensjahr bereits vollendet. Gleiches gilt für Hinterbliebenenpensionen bei Ableben der/des Versicherten vor dem vollendeten 50. Lebensjahr. Nach dem Tod eines/einer Versicherten oder Pensionisten/Pensionistin gehen 60 Prozent des besonderen Steigerungsbetrages an die Witwe / den Witwer und 24 bzw. 36 Prozent an jede Waise (einfach bzw. doppelt verwaist) zu deren Hinterbliebenenpensionen über. Eine Höherversicherung ist nicht empfehlenswert, wenn zur Pension die Gewährung einer Ausgleichszulage in Betracht kommt. ZUR BEACHTUNG Diese allgemeine Information kann natürlich ein auf einzelne Anliegen bezogenes Beratungsgespräch nicht ersetzen. Dafür stehen die Mitarbeiter/innen der Pensionsversicherungsanstalt in allen Landesstellen gerne zur Verfügung. Adressen und Telefonnummern sind dem Falter Adressen zu entnehmen. 8
9 VORTEILE AUF EINEN BLICK Beitragshöhe und Einzahlungszeitpunkt sind frei wählbar. Schon ein einziger Beitrag erhöht die Pension. Der besondere Steigerungsbetrag wird im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die Pension erhöht. Der besondere Steigerungsbetrag wird 14-mal jährlich ausgezahlt. Anteilsmäßiger Anspruchsübergang auf Bezieher/ innen von Hinterbliebenenpensionen. 9
10 10 Verleger und Hersteller: Pensionsversicherungsanstalt 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
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