Personenbezogene Statistiken 2016
|
|
|
- Hella Schumacher
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STATISTIK 206 Fotolia.com Personenbezogene Statistiken 206 Die Ergebnisse für 206 zeigen unter anderem, dass beschäftigten Personen Beschäftigungsverhältnisse gegenüberstehen; 3,9 Prozent aller Pensionisten beziehen mehr als eine Pension. Zum Stichtag. Juli 206 wurden statistische Auswertungen für folgende Bereiche durchgeführt: l Beschäftigte Personen und Beschäftigungsverhältnisse l Geringfügig beschäftigte Personen und Versicherungsverhältnisse l Geringfügig freie Dienstverträge und Versicherungsverhältnisse l Beschäftigte Personen mit Pensionsbezug l Erwerbstätige Personen und Erwerbsverhältnisse l Erwerbstätige Personen mit Pensionsbezug l Pensionisten und Pensionen Der in der Versicherungsdatei gespeicherte Personenkreis umfasst alle pensionsversicherten Personen einschließlich der bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und bei den Krankenfürsorgeanstalten krankenversicherten, pragmatisierten Bediensteten. Weiters sind alle krankenversicherten Pensionsbezieher(innen) aus der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie die Ruheund Versorgungsgenussbezieher(innen) aus pragmatischen Dienstverhältnissen erfasst (bei den Krankenfürsorgeanstalten allerdings nur ca. drei Viertel). Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse Der vom Hauptverband monatlich bekannt gegebene Beschäftigtenstand basiert seit Jänner 2008 ebenfalls auf den Daten aus der Versicherungsdatei und setzt sich aus jenen Personen zusammen, deren Beschäftigungsverhältnis aufrecht ist, zuzüglich Beschäftigte mit freien Dienstverträ- 54 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 2/207
2 STATISTIK 206 Beschäftigte (Personen) gen. Kinderbetreuungsgeldbezieher(innen) und Präsenzdiener(innen), deren Beschäftigungsverhältnis aufrecht ist, sind mitgezählt. Nicht erfasst werden Personen mit geringfügiger Beschäftigung sowie geringfügig freie Dienstverträge. In den personenbezogenen Statistiken werden im Gegensatz zur offiziellen Statistik des Hauptverbandes die Präsenzdiener(innen) und die Kinderbetreuungsgeldbezieher(innen) bei den Arbeitern, Angestellten und Beamten nicht mitgezählt. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Doppel- und Mehrfachzählung im Bereich der Beschäftigtenstatistik in den Jahren 202 bis 206. Zum Stichtag. Juli 206 übten Personen bzw.,2 Prozent der Beschäftigten zwei oder mehr Beschäftigungen aus. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse war um,2 Prozent höher als die Zahl der beschäftigten Personen. Bei den n lag diese Zahl bei,0 Prozent und bei den bei,5 Prozent. Zum Stichtag. Juli 206 waren,0 Prozent der Arbeiter,,7 Prozent der Angestellten und,2 Prozent der Beamten gleichzeitig bei zwei oder mehr Dienstgebern beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr standen (+,4 Prozent) und (+,2 Prozent) mehr in Beschäftigung. Gegenüber 202 erhöhte sich die Zahl der beschäftigten um (+4,0 Prozent) und jene der um (+5, Prozent). Die Tabelle 2 informiert darüber, wie viele Personen nur eine Beschäftigung und wie viele Personen zwei oder mehr Beschäftigungen ausübten. Weiters werden auch die Kombinationen bei zwei Beschäftigungsverhältnissen angeführt. Geringfügig Beschäftigte Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer sind nur in der Unfallversicherung pflichtversichert, aber nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie sind Beamte Angestellte Arbeiter Beamte + Beamte Beamte + Angestellte Beamte + Arbeiter Angestellte + Angestellte Angestellte + Arbeiter Arbeiter + Arbeiter /207 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 55
3 STATISTIK 206 Geringfügig beschäftigte Personen daher auch nicht, wie schon in der Einleitung erwähnt, in den Beschäftigtenstatistiken erfasst. Dienstnehmer, die aus einer oder mehreren Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze verdienen (mtl. EUR 45,72 im Jahr 206), können eine Selbstversicherung gemäß 9a ASVG bzw. 7a B-KUVG abschließen. Diese Selbstversicherung, die für 206 mit einem Fixbetrag von EUR 58,68 festgesetzt ist, begründet einen Schutz in der Kranken- und Pensionsversicherung und ist gegenüber einer bereits bestehenden Pflichtversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung subsidiär. Die Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Entwicklung der geringfügig Beschäftigten seit 202. Im Beobachtungszeitraum 202 bis 206 stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten um bzw., Prozent ( (+6,7 Prozent), (+8,0 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten um Personen bzw. 0,9 Prozent. Insgesamt waren Personen (9.543 und ) geringfügig beschäftigt. Davon waren Personen (43,6 Prozent) nur geringfügig beschäftigt und Personen (56,4 Prozent) hatten ein weiteres Versicherungsverhältnis, zumeist eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit Personen (2,4 Prozent) hatten zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Etwa zwei Drittel der geringfügig beschäftigten Personen waren. 47,2 Prozent von ihnen hatten eine geringfügige Beschäftigung zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungen Pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit Eigenpension Leistungsbezug Arbeitslosenversicherung Kinderbetreuungsgeld Leistungsbezug Krankenversicherung Zwei oder mehr zusätzliche Versicherungsverhältnisse Erläuterungen: Pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit: ASVG, FSVG, GSVG und BSVG sowie Beamte Eigenpension: Alters- bzw. Invaliditätspension sowie Ruhegenuss Leistungsbezug Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe, Überbrückungshilfe, Sonderunterstützung, Pensionsvorschuss Leistungsbezug Krankenversicherung: Krankengeld, Wochengeld, Rehabilitationsgeld 56 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 2/207
4 STATISTIK 206 nur geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, 23,0 Prozent eine zusätzliche pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, 4,4 Prozent hatten neben dem Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung einen Eigenpensionsbezug, 9,0 Prozent einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung und weitere 5, Prozent einen Kinderbetreuungsgeldbezug. Bei n waren die häufigsten Kombinationen neben einer geringfügigen Beschäftigung zu 26,2 Prozent eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, zu 9,0 Prozent ein Eigenpensionsbezug und zu 5,2 Prozent ein Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung. 37,7 Prozent wiesen nur geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf. Die Tabelle 4 gibt einen Überblick über die verschiedenen Geringfügig freie Dienstnehmer Geringfügig freie Dienstnehmer sind, so wie die geringfügig Beschäftigten, nur unfallversichert. Sie sind in den Beschäftigtenstatistiken ebenfalls nicht erfasst. Zum Auswertungsstichtag konnten Personen mit geringfügig freien Dienstverträgen erfasst werden. Wie auch schon bei den geringfügig Beschäftigten werden auch diese Beschäftigungsformen mehrheitlich von genutzt. Die Tabelle 5 gibt einen Überblick über die diversen 57,5 Prozent der Personen mit geringfügig freien Dienstverträgen waren. 44,6 Prozent von ihnen hatten nur geringfügig freie Dienstverträge, 3,5 Prozent eine zusätzliche pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit und 3,7 Prozent einen Eigenpensionsbezug. Zwei Drittel der hatten neben ihrem geringfügig freien Dienstvertrag ein zusätzliches Versicherungsverhältnis, zum überwiegenden Teil eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Beschäftigte Personen mit Pensionsbezug Zum Auswertungsstichtag waren Personen unselbstständig beschäftigt und bezogen mindestens eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss. Somit waren,2 Prozent der Unselbstständigen auch Pensionsbezieher; zum Großteil waren es (28.00 bzw. 66,2 Prozent). Die Tabelle 6 gibt einen Überblick über die ausgewerteten Die Zahl der beschäftigten Pensionsbezieher entwickelte sich seit dem Jahr 202 wie folgt: Stichtag Beschäftigte und. Juli Pensionsbezieher Fotolia.com ein geringfügig freier Dienstvertrag zwei oder mehr geringfügig freie Dienstverträge Pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit Eigenpension Leistungsbezug Arbeitslosenversicherung Kinderbetreuungsgeld Leistungsbezug Krankenversicherung Zwei oder mehr zusätzliche Versicherungsverhältnisse Erläuterungen: Pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit: ASVG, FSVG, GSVG und BSVG sowie Beamte Eigenpension: Alters- bzw. Invaliditätspension sowie Ruhegenuss Leistungsbezug Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe, Überbrückungshilfe, Sonderunterstützung, Pensionsvorschuss Leistungsbezug Krankenversicherung: Krankengeld, Wochengeld, Rehabilitationsgeld 2/207 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 57
5 STATISTIK 206 Beschäftigt + Alterspension Beschäftigt + Invaliditätspension Beschäftigt + Ruhegenuss Beschäftigt + Witwen-/Witwerpension Beschäftigt + Waisenpension Beschäftigt + Versorgungsgenuss (Witwen/Witwer) Beschäftigt + Versorgungsgenuss (Waisen) Zwei oder mehr zusätzliche Versicherungsverhältnisse Inkl. Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr 2 Invaliditätspensionen vor dem 60./65. Lebensjahr Erwerbstätige (Unselbstständige und Selbstständige) Der in den vorangegangenen Kapiteln analysierte Personenkreis der unselbstständig Beschäftigten wird nun um die im Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig erwerbstätigen Personen erweitert und als Erwerbstätige definiert. Als selbstständig erwerbstätige Personen gelten ausnahmslos die in der Pensionsversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches SVG), FSVG (Freiberufliches SVG) und BSVG (Bauern-SVG) pflichtversicherten Personen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der mithelfenden Familienangehörigen nicht erfasst wird. Erwerbstätige und Erwerbsverhältnisse Zum Stichtag. Juli 206 übten von Erwerbstätigen bzw. 96,5 Prozent eine Erwerbstätigkeit aus Erwerbstätige bzw. 3,5 Prozent übten zwei oder mehrere Erwerbstätigkeiten aus. Die Zahl der Erwerbsverhältnisse war um bzw. 3,7 Prozent höher als die Zahl der Erwerbstätigen. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl erwerbstätigen Personen um bzw.,3 Prozent ( , ). Die Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der Mehrfachzählungen im Zeitraum 202 bis 206. In Tabelle 8 sind die erwerbstätigen Personen nach der Anzahl der ausgeübten Tätigkeiten detailliert dargestellt. Zur richtigen Interpretation dieser Tabelle sei festgestellt, dass sich die Gesamtzahl der erwerbstätigen Personen nicht als Summe der Personen in den einzelnen Erwerbsgruppen ergibt. Dies erklärt sich daraus, dass z. B. eine Person, die gleichzeitig eine Beschäftigung als Arbeiter und Angestellter ausübt, sowohl in der Gruppe der Arbeiter als auch in der Gruppe der Angestellten jeweils einmal als Person gezählt wird; eine Summierung ist daher nicht möglich. Die letzte Spalte der Tabelle 8 gibt in Prozenten den Anteil der Personen an, die gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten ausübten. Der Anteil der Personen mit mehr als einer Erwerbstätigkeit ist bei den Selbstständigen im Gewerbe und den Bauern relativ hoch. 2,7 Prozent der Selbstständigen im Gewerbe und 27 Prozent der S O Z I A L E S I C H E R H E I T 2/207
6 STATISTIK 206 und , , ,9 und , , ,9 und , , ,6 und , , ,0 und , , ,9 und , , ,6 Bauern waren auch unselbstständig beschäftigt. Am häufigsten fanden sich Kombinationen zwischen Angestellten und Selbstständigen im Gewerbe sowie Arbeitern und Bauern. Der Anteil jener Selbstständigen (einschließlich Bauern), die eine zweite selbstständige Tätigkeit ausübten, betrug lediglich 2,0 Prozent. Tabelle 9 gibt einen Überblick über die verschiedenen Erwerbstätige Personen mit Pensionsbezug Personen waren zum Stichtag erwerbstätig und bezogen gleichzeitig mindestens eine Pension (Ruhe- oder Versorgungsgenuss). Somit waren,8 Prozent der Erwerbstätigen auch Pensionsbezieher; davon waren bzw. 40,7 Prozent und bzw. 59,3 Prozent. Gegen- Beamte + Selbstständige Angestellte + Arbeiter Arbeiter + Selbstständige Arbeiter + Arbeiter Selbstständige + Bauern Angestellte + Bauern Arbeiter + Bauern Angestellte + Angestellte Angestellte + Selbstständige /207 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 59
7 STATISTIK 206 Beamte Angestellte Arbeiter Selbstständige Bauern Beamte + Beamte Beamte + Angestellte Beamte + Arbeiter Beamte + Selbstständige Beamte + Bauern Angestellte + Angestellte Angestellte + Arbeiter Angestellte + Selbstständige Angestellte + Bauern Arbeiter + Arbeiter Arbeiter + Selbstständige Arbeiter + Bauern Selbstständige + Bauern Bauern + Bauern über dem Vorjahr ist die Zahl der erwerbstätigen Pensionsbezieher um.753 gestiegen. Die Zahl der erwerbstätigen Pensionsbezieher entwickelte sich seit dem Jahr 202 wie folgt: Stichtag Erwerbstätige. Juli und Pensionsbezieher Die Tabelle 0 gibt einen Überblick über die ausgewerteten Pensionsstände Die vom Hauptverband monatlich bekannt gegebenen Pensionsstände umfassen jene Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, die in einer Daueranweisung stehen sowie jene Pensionen, die zwei oder mehr Monate periodisch angewiesen werden. In der vorliegenden Auswertung wurden aber alle zum Stichtag ausbezahlten Pensionen erfasst, unabhängig davon, ob sie in einer Daueranweisung standen oder nicht. Auch die rückwirkend zuerkannten Pensionen sind somit im Pensionsstand enthalten. Zusätzlich wurden in dieser Auswertung jene Personen berücksichtigt, die einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss beziehen und bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (Abt. B), bei der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe oder bei einer Krankenfürsorgeanstalt krankenversichert sind. Bei den Krankenfürsorgeanstalten werden jedoch nur ca. drei Viertel dieses Personenkreises erfasst werden. Im Folgenden werden der Personenkreis der Sozialversicherungspensionisten und der Personenkreis der Ruhe- oder Versorgungsgenussempfänger als Pensionsbezieher und die Leistungen an diese Personen als Pensionen bezeichnet. Alterspension Invaliditätspension Ruhegenuss Witwen-/Witwerpension Waisenpension Vorsorgegenuss (Witwen/Witwer) Vorsorgegenuss (Waisen) Zwei oder mehr zusätzliche Versicherungsverhältnisse Inkl. Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr 2 Invaliditätspensionen vor dem 60./65. Lebensjahr 60 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 2/207
8 STATISTIK 206 Versorgungsgenuss (Waisen) Invaliditätspension Versorgungsgenuss (Witwen/Witwer) Ruhegenuss Waisenpension Witwen-/ Witwerpension Alterspension Pensionsbezieher und Pensionen Zum Stichtag. Juli 206 bezogen Personen eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. eine Beamtenpension. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Pensionsbezieher um bzw. 0,2 Prozent. Von den Personen bezogen Personen zwei Pensionen und Personen drei oder mehr Pensionen. Die Zahl der Pensionen war somit um bzw. 4, Prozent höher als die Zahl der Pensionsbezieher. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Mehrfachpensionsbezieher um bzw. 0,8 Prozent gestiegen. Eine Gliederung nach dem Geschlecht zeigt, dass in erster Linie gleichzeitig zwei oder mehrere Pensionen beziehen. Während zum Stichtag. Juli 206 nur 5,6 Prozent der männlichen Pensionsbezieher zwei oder mehr Pensionen bezogen, betrug dieser Anteil bei den 20,6 Prozent. Eine Gegenüberstellung der Zahl der Pensionsbezieher und der Zahl der Pensionen im Vergleichszeitraum 202 bis 206 gibt die Tabelle. In Tabelle 2 sind die Pensionsbezieher nach der Anzahl der bezogenen Pensionen getrennt für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Bereich der Beamtenpensionen dargestellt. Auch hier sei wiederum festgestellt, dass sich die Gesamtzahl der Pensionsbezieher nicht als Summe der Personen in den einzelnen Gruppen ergibt. Eine Bezieherin einer Alterspension, die gleichzeitig einen Ver- Pensionsbezieher (Personen) Personenkreis: Pensionsbezieher aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und Beamtenpensionisten 2/207 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 6
9 STATISTIK 206 und , , ,6 und , , ,7 und , , ,2 Personenkreis: Pensionsbezieher aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und Beamtenpensionisten sorgungsgenuss erhält, wird sowohl in der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch bei den Beamtenpensionen jeweils einmal als Person gezählt; eine Summierung ist daher nicht möglich. Der Anteil der Personen mit zwei oder mehr Pensionsleistungen gemessen an der Gesamtzahl der Pensionsbezieher ist vor allem bei den weiblichen Beamten relativ hoch. Während nur etwa jede fünfte Pensionsbezieherin aus der gesetzlichen Pensionsversicherung eine zweite Pensionsleistung erhält, ist es bei den Beamten jede dritte Pensionsbezieherin. Zum Stichtag. Juli 206 bezogen Personen (4.526 und ) zwei oder mehr Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung Personen (4.756 und ) bezogen sowohl eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch eine Pension des Bundes (Länder etc.) also einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss Personen (.066 und ) bezogen zwei Beamtenpensionen. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die verschiedenen Die häufigsten Kombinationen waren Eigenpensionen mit Witwenpensionen. Von Witwen erhielten nur eine Witwenpension (45,6 Prozent) (54,0 Prozent) Bezieherinnen einer Witwenpension erhielten eine weitere Pensionsleistung (meistens eine Eigenpension). Alterspensionen inkl. Invaliditätspensionen Invaliditätspensionen (Erwerbsunfähigkeitspensionen) Ruhegenüsse Witwen-/Witwerpensionen bzw. Versorgungsgenüsse Waisenpensionen bzw. Versorgungsgenüsse Alterspensionen + Ruhegenüsse Alterspensionen + Witwen-/Witwerpensionen Alterspensionen + Waisenpensionen Invaliditätspensionen + Ruhegenüsse Invaliditätspensionen + Witwen-/Witwerpensionen Invaliditätspensionen + Waisenpensionen Ruhegenüsse + Ruhegenüsse Ruhegenüsse + Witwen-/Witwerpensionen Ruhegenüsse + Waisenpensionen Witwen-/Witwerpensionen + Witwen-/Witwerpensionen Witwen-/Witwerpensionen + Waisenpensionen Waisenpensionen + Waisenpensionen Inkl. Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr 2 Invaliditätspensionen vor dem 60./65. Lebensjahr 62 S O Z I A L E S I C H E R H E I T 2/207
Personenbezogene Statistiken 2015
STATISTIKEN 2015 NEUE WEGE Personenbezogene Statistiken 2015 Die Ergebnisse für 2015 zeigen u. a., dass 3.438.000 beschäftigten Personen 3.480.000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüberstehen; 13,9 Prozent
Personenbezogene Statistiken 2014
NEUE WEGE STATISTIKEN 2014 NAN - Fotolia.com Personenbezogene Statistiken 2014 Der folgende Artikel gibt einen umfassenden statistischen Überblick über Mehrfachversicherungen in der österreichischen Sozialversicherung.
Personenbezogene Statistiken 2003
Reinhard HAYDN Personenbezogene Statistiken 2003 Der folgende Artikel gibt einen umfassenden statistischen Überblick über Mehrfachversicherungen in der österreichischen Sozialversicherung. Die Auswertungen
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG
2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Geringfügige Beschäftigung WUSSTEN SIE, DASS die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich steigt? es weit mehr
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.
FACT SHEET PENSIONEN Ausgewählte Daten des Fact Sheet Pensionen in barrierefreier Darstellung
FACT SHEET PENSIONEN 2016 Ausgewählte Daten des Fact Sheet Pensionen in barrierefreier Darstellung 1. WIE HAT SICH DIE ANZAHL DER PENSIONSLEISTUNGEN VON 2014 AUF 2015 ENTWICKELT? Von 2014 auf 2015 sank
BEITRÄGE. Aufwertungszahl gemäß 108 Abs. 2 ASVG. A. Sozialversicherung der Unselbständigen
BEITRÄGE Aufwertungszahl gemäß 108 Abs. 2 ASVG 1,025 A. Sozialversicherung der Unselbständigen 1. Monatliche n monatlich Sonderzahlungen jährlich in der Krankenversicherung, 45 Abs.1 ASVG 4.020,00 8.040,00
Pension am Konto - (k)eine Kunst?
Pension am Konto - (k)eine Kunst? Die gesetzliche Pensionsversicherung Ein Informationsservice der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Stand März 2017 GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at
NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT
NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige
Inhaltsverzeichnis. I. Pensionsversicherungsträger 10. II. Versicherungsmonate.. 15
Inhaltsverzeichnis I. Pensionsversicherungsträger 10 II. Versicherungsmonate.. 15 A. Gemeinsame Bestimmungen für Unselbständige und für Selbständige... 15 1. Allgemeines 15 2. Monate einer freiwilligen
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015 Herausgeber und Verleger: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Redaktion: Karl Grillitsch Alle in 1030 Wien, Kundmanngasse
2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2018 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern
Aktuelle Werte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Aktuelle Werte 2018 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen
SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016
SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016 Seite 1 ECHTE UND FREIE DIENSTNEHMER (ASVG) 1. höchstbeitragsgrundlage in euro jährlich monatlich täglich laufende Bezüge - 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen 9.720,00
Aktuelle Werte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Aktuelle Werte 2017 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...
PRESSEMITTEILUNG: /12
PRESSEMITTEILUNG: 10.195-048/12 Internationaler Frauentag 8. März: Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt, Einkommensunterschiede zu Männern nahezu unverändert Wien, 2012-03-02 Die Erwerbstätigenquote der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen
NEUE WEGE GEBARUNGSERGEBNISSE 2013
NEUE WEGE GEBARUNGSERGEBNISSE 203 Pulwey - Fotolia.com Die österreichische Sozialversicherung im Jahre 203 Das vorläufige Gebarungsergebnis 203 der Sozialversicherungsträger ergab Gesamteinnahmen in der
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2007 Stichtag: 1. Jänner 2007 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 66. Novelle B-KUVG
2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2003 Stichtag: 1. Jänner 2003 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 60. Novelle B-KUVG
16. WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION. Inhalt BMASK. Michaela Mayer-Schulz Johann Stefanits
16. WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION Michaela Mayer-Schulz Johann Stefanits BMASK Inhalt 16.1 Einleitung....326 16.2 Statistische Informationen und methodische Anmerkungen...327 16.2.1 Erstmalige Pensionsneuzuerkennungen...327
Ausgleichszulage PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Ausgleichszulage 8 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Freiwillige Versicherungen
Freiwillige Versicherungen 14 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung
www.hauptverband.at Nr.: 41 18. Dezember 2007 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2008 gelten folgende neue Beträge in
Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:
Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von
ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege
Versicherungsnummer: Eingangsstempel ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines (einer) nahen Angehörigen ab. (mit dem ersten Tag des Monats in dem die Pflege
2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Die Höherversicherung
Die Höherversicherung Berechtigung Personen, die in der Pensionsversicherung pflicht-, weiter oder selbst versichert sind, können neben der bestehenden Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung
III. Leistungen der Pensionsversicherung
III. Leistungen der Pensionsversicherung A. Allgemeines III. Leistungen der Pensionsversicherung A. Allgemeines 1. Pensionsantrag Was muss man über die Antragstellung wissen? Das Verfahren zur Feststellung
2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung
www.hauptverband.at Nr.: 48 21. Dezember 2010 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2011 gelten folgende neue Beträge in
ZT im Mutterschutz und in Karenz (zu Frage 4.5)
ZT im Mutterschutz und in Karenz (zu Frage 4.5) Tritt für eine ZT der Mutterschutz ein, kann sich dies nicht nur auf das bestehende Krankenversicherungsverhältnis auswirken, sondern ist insbesondere auch
Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015
Die ZT-Pensionisten *, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten, eine Teilpension nach altem Recht ( WE-Pension ) als Besone
Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:
Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2016-04 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2010 Stichtag: 1. Jänner 2010 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 70. Novelle B-KUVG
Witwen(Witwer)- pension
Witwen(Witwer)- pension Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen 4 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03
6.3. Soziale Sicherung der Land- und Forstwirtschaft. 6.3.1.1. Bäuerliche Krankenversicherung. 6.3.1.2. Bäuerliche Pensionsversicherung
6.3. Soziale Sicherung der Land- und Forstwirtschaft Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) führt die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für die in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig
Ohne böses Erwachen in die Pension
www.frauen vorarlberg.at Ohne böses Erwachen in die Pension Frauenbewegung Götzis, 20.04.17 Welche Arten von Pension gibt es? Alterspension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Korridorpension
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG
AKTUELLE WERTE Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung
AKTUELLE WERTE 2014 Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung Richtsätze für Ausgleichszulagen: Pensionist alleinstehend 857,73 Familienrichtsatz 1.286,03 Erhöhungsbetrag pro Kind 132,34 Ausgleichszulagenrichtsätze
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
System der Sozialversicherungen (BSVG u. ASVG) für die DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich Sozialversicherungsanstalt der Bauern 1 Sozialer Schutz für
7254/AB XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
7254/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 7254/AB XXIV. GP Eingelangt am 04.03.2011 BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Anfragebeantwortung Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG
GSVG-Pflichtversicherung Neue Selbständige 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG
GSVG-Pflichtversicherung Neue Selbständige 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Mag. Pia Basziszta Neue Selbständige Die GSVG-Versicherung setzt eine selbständige Tätigkeit voraus, die nach dem Einkommensteuerrecht zu Einkünften
Die österreichische Sozialversicherung im Jahre 2007
Reinhard HAYDN: Die österreichische Sozialversicherung im Jahre 2007 Das vorläufige Gebarungsergebnis 2007 der Sozialversicherungsträger ergab Gesamteinnahmen in der Höhe von 42.781 Millionen Euro, denen
Waisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Waisenpension 5 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2014
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2014 Herausgeber und Verleger: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Redaktion: Karl Grillitsch Alle in 1030 Wien, Kundmanngasse
Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung
Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung 16. Juni K.R. Pirich Pensionsversicherungsanstalt Arbeitsunfähigkeit in der Pensionsversicherung Determinanten Gesetzliche Bestimmungen Antragsverhalten
Alterssicherung in Österreich was ist beim Nachbarn anders?
Alterssicherung in Österreich was ist beim Nachbarn anders? Birgit Alshut-Mann Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Dr. Reinhold Thiede Geschäftsbereich Forschung
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Pensionsantragsteller
Pensionsantragsteller / innen 19 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Ant rag o AL TERSPENSION
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTAL Hauptstelle: Friedrich-Hillegeist-Strar..e 1, Postfach 1000, A-1021 Wien T Versicherungsnummer Bitte unbedingt ausfollen Geburtsdatum I Eingelangt am: Ant rag o AL TERSPENSION
Versicherungszeiten PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Versicherungszeiten Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) 12 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2015 Stichtag: 1. Jänner 2015 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 83. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 42.
Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018
srechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG B-KUVG GSVG BSVG FSVG NVG in der Fassung der in der Fassung der in der Fassung der in der Fassung der in
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2017
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2017 Herausgeber und Verleger: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Redaktion: Karl Grillitsch Alle in 1030 Wien, Kundmanngasse
3.1 Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung... 62
3. Die gesetzliche Sozialversicherung 3. Die gesetzliche Sozialversicherung Inhaltsverzeichnis Sektion II, BMASK 3.1 Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung.................. 62 3 3.2
Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014
Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014 Regelpension Grundsätzlich gilt für Landeslehrpersonen ein Pensionsantrittsalter von 65. Das bedeutet, dass eine Versetzung in den Ruhestand
Pensionsansprüche im Überblick
Pensionsansprüche im Überblick 6 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2016
Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2016 Herausgeber und Verleger: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Redaktion: Karl Grillitsch Alle in 1030 Wien, Kundmanngasse
GSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes
GSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes 1/19 Einzelunternehmer mit WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (vollversichert) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung
WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017
WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 Das Jahr 2017 bringt wieder viele Änderungen in der Lohnverrechnung. So gibt es nicht nur neue Werte in der Sozialversicherung, sondern auch Neuerungen zur. Die
Arbeits- Ausländer. 1 losenquote 2 Stellen in in in % in 1.000
4.0 Arbeitsmarkt (Überblick) Jahr Unselbständig Beschäftigte in 1.000 davon: Arbeitslose Arbeits- Offene Ausländer 1 losenquote 2 Stellen in 1.000 in 1.000 in 1.000 Stellenandrang 3 1980 2.788,3 174,7
Arbeits- Ausländer. 1 losenquote 2 Stellen in in in % in 1.000
4.0 Arbeitsmarkt (Überblick) Jahr Unselbständig Beschäftigte in 1.000 davon: Arbeitslose Arbeits- Offene Ausländer 1 losenquote 2 Stellen in 1.000 in 1.000 in 1.000 Stellenandrang 3 1980 2.788,3 174,7
Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger
Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger März 2006 1 LeistungsbezieherInnen beim AMS Salzburg im Vergleich: Auf 6 BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fällt
KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS
KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS Herausgeber: Univ-Prof. Dr. Werner Doralt Redaktion: Dkfm. Dr. Anica Doralt SOZIAL- VERSICHERUNG BAND I bearbeitet von o. Univ.-Prof. Dr. Franz MARHOLD V. Ass. Dr. Nora
Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2017
Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2017 1. Pensionserhöhung Die Pensionserhöhung 2017 beträgt für alle Pensionen einheitlich 0,8 %. 2. Familienbeihilfe Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom
SOZIALVERSICHERUNG für selbständig erwerbstätige Künstler_innen in Österreich
Infoblatt 2014 SOZIALVERSICHERUNG für selbständig erwerbstätige Künstler_innen in Österreich Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz Seit dem 1.1.2001 gilt auch für Künstler_innen
2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung
www.hauptverband.at Nr.: 49 11. Dezember 2009 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2010 gelten folgende neue Beträge in
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT Stefan STEIGER 8/2016 Nr.: 127 Einführung in das Sozialversicherungsrecht StB Dr. Stefan Steiger Auflage August 2016 Einführung in das Sozialversicherungsrecht Allgemeiner
Artikel X1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (77. Novelle zum ASVG)
1 von 8 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT Stefan STEIGER 9/2017 Nr.: 127 Einführung in das Sozialversicherungsrecht StB Dr. Stefan Steiger Auflage September 2017 Einführung in das Sozialversicherungsrecht Allgemeiner
Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Einführung: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für Dienstgeber und
Sozialleistungen im Überblick
Kammer für Arbeiter, und Angestellte für Wien (Hrsg) Sozialstaat Österreich Sozialleistungen im Überblick Lexikon der Ansprüche und Leistungen ÖGBVERLAG Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Kapitel Kinder
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2005 Inhaltsverzeichnis 1. BEITRAGSRECHTLICHE DATEN 3 2. GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE 5 3. INFORMATION DER GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTEN
Präambel. zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011
Präambel zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011 Gem. 79c ASVG hat der Hauptverband jährlich, erstmalig für das Kalenderjahr 2011, bis zum 30. September einen Bericht über
1. Gesetzliche Sozialversicherung
1 1. Gesetzliche Sozialversicherung Sektion II, BMSK 2 Inhaltsverzeichnis 3 1.1. Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung.................. 30 1.2. Die Pensionsversicherung...................................................
