Siedlungswasserund Abfallwirtschaft. Deponieplanung
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- Sigrid Holzmann
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1 Deponieplanung 2 Dipl.-Ing. Roland Haubrichs V15 R05 H08 Sprechstunde: Mi 14:00 15:00 roland.haubrichs@uni-essen.de Sommersemester 2006
2 Deponiearten Erd- oder Bodendeponien Bauschuttdeponien Monodeponien Klärschlammdeponien Schlackendeponien Reststoff-/Rückstandsdeponie Hausmülldeponien Restedeponien Rottedeponien Sonderabfalldeponien Firmeneigene Deponie, Werksdeponie
3 DepV 2 Begriffsbestimmungen Deponie der Klasse 0 (Deponieklasse 0, DK 0): Oberirdische Deponie für Inertabfälle Deponie der Klasse 1 (Deponieklasse 1, DK 1): Oberirdische Deponie nach 2 Nr. 8 der AbfAblV Deponie der Klasse 2 (Deponieklasse 2, DK 2): Oberirdische Deponie nach 2 Nr. 9 der AbfAblV Deponie der Klasse 3 (Deponieklasse 3, DK 3): Oberirdische Deponie für Abfälle, die einen höheren Anteil an Schadstoffen enthalten als die, die auf einer Deponie der Klasse 2 abgelagert werden dürfen Deponie der Klasse 4 (Deponieklasse 4, DK 4): Untertagedeponie
4 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen
5 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen Errichtungsphase Maßnahmen und Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer Deponie wie insbesondere die ggf. erforderliche technische Nachbesserung der geologischen Barriere, den Bau der Deponiebasisabdichtungssysteme, Sickerwasser- und Deponiegasentsorgung, Einrichtung von Deponieabschnitten, Beschickungseinrichtungen. Betriebsphase Zeitraum von der Abnahme der für den Betrieb einer Deponie erforderlichen Einrichtungen durch die zuständige Behörde (Überwachungsbehörde) bis zur Feststellung der endgültigen Stilllegung. Die Betriebsphase umfasst die Ablagerungs- und die Stilllegungsphase.
6 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen Ablagerungsphase Zeitraum von der Abnahme der für den Betrieb einer Deponie erforderlichen Einrichtungen durch die zuständige Behörde (Überwachungsbehörde) bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung auf einer Deponie beendet wird. Stilllegungsphase Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie, in dem die Rekultivierungsmaßnahmen und sonstigen Vorkehrungen, die zum Schutz des Wohles der Allgemeinheit erforderlich sind, durchgeführt werden. Am Ende der Stilllegungsphase steht die Schlussabnahme.
7 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen Nachsorgephase Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde den Abschluss der Nachsorge feststellt.
8 Deponien in NRW 190 Deponien im Ablagerungsbetrieb Stand: 10/2005 (LUA NRW)
9 Deponien in NRW 194 Deponien mit eingestelltem Ablagerungsbetrieb. 29 Deponien bereits rekultiviert, aber noch Nachsorgemaßnahmen erforderlich. Stand: 10/2005 (LUA NRW)
10 Kontrolle der Deponien Selbstüberwachung (DepSüVO) Selbstüberwachung des Betriebes oberirdischer Deponien unmittelbaren Betrieb Maßnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik ordnungsgemäße Stilllegung nicht mehr zur Ablagerung genutzte Teilbereiche einer Deponie. Behördliche Überwachung Regelmäßige Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs durch die zuständige Behörde. Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen aus besonderem Anlass z.b. Missstände, Beschwerden, behördliche Anordnung zur Mängelbeseitigung, außergewöhnliche Vorkommnisse usw.
11 AbfAblV und DepV Seit dem ist die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle nicht mehr erlaubt. Durch die zwingende Behandlung von Hausmüll (thermisch oder mechanisch-biologisch) wird die Ablagerungsmenge drastisch reduziert, so dass zukünftig nur noch ein Teil des bisher verfügbaren Deponievolumens benötigt wird. Ab dem dürfen Altdeponien bzw. Altdeponieabschnitte nur noch weiter betrieben werden, wenn sie in vollem Umfang dem Stand der Technik entsprechen und auch die Standortvoraussetzungen einschließlich der geologischen Barriere die entsprechenden Schutzziele erreichen lassen. Altdeponien, die durch technische Maßnahmen nicht an den Stand der Technik angepasst werden können, müssen bis zu diesem Stichtag ihren Ablagerungsbetrieb einstellen.
12 Auswirkungen AbfAblV und DepV Stand: 10/2005 (LUA NRW)
13 AbfAblV Anhang 1 und 2 Parameter Einheit Zuordnungswerte MBA- vorbehandelte alle anderen Abfälle Abfälle (Anhang 2) (Anhang 1) Deponieklasse I Deponieklasse II Festigkeitswerte Flügelscherfestigkeit kn/m² <= 25 oder axiale Verformung und einaxiale Druckfestigkeit Axiale Verformung % <=20 Einaxiale Druckfestigkeit kn/m² <=50 Organischer Anteil des Trockenrückstands Glühverlust Masse% <=3 <=5 TOC Feststoff Masse% <=18 <=1 <=3 oder Glühverlust oder Glühverlust Oberer Heizwert kj/kg <=6.000 oder TOC Feststoff Atmungsaktivität mgo2/gts <=5 TOC Eluat mg/l <=250 <=20 <=100 Extrahierbare Stoffe Masse% <=0,8 <=0,4 <=0,8 Eluatkriterien ph-wert 5,5-13 Leitfähigkeit micros/cm <= <= <= Phenole mg/l <=50 <=0,2 <=50 Arsen mg/l <=0,5 <=0,2 <=0,5 Blei mg/l <=1 <=0,2 <=1 Cadmium mg/l <=0,1 <=0,05 <=0,1 Chrom VI mg/l <=0,1 <=0,05 <=0,1 Kupfer mg/l <=5 <=1 <=5 Nic kel mg/l <=1 <=0,2 <=1 Quec ksilber mg/l <=0,02 <=0,005 <=0,02 Zink mg/l <=5 <=2 <=5 Fluorid mg/l <=25 <=5 <=25 Ammoniumst ickst off mg/l <=200 <=4 <=200 Cyanide, l.fr. mg/l <=0,5 <=0,1 <=0,5 AOX mg/l <=1,5 <=0,3 <=1,5 Wasserlösliche Anteile Masse% <=6 <=3 <=6
14 Abbauprozesse im Deponiekörper 1. Phase 2. Phase 3. Phase 4. Phase Benennung Hydrolyse Versäuerungsphase Essigsäurephase Methanphase Ausgangsprodukt Mehrfachzucker, Proteine, Fette Einfachzucker Aminosäuren, organische Säuren Essigsäure Mikroorganismen Acidogene Acetogene Methanogene Zwischenprodukt Einfachzucker Aminosäuren, organische Säuren Essigsäure Endprodukt CO 2 CO 2, H 2 CO 2, NH 4, H 2, H 2 S CO 2, CH 4 führen zu den Hauptproblemen Deponiegas Sickerwasser Setzungen und Sackungen Geruchsbelastungen
15 Oberflächenabdichtungen nach TASi Deponieklasse II Deponieklasse I
16 Oberflächenabdichtungen nach TASi Funktionen der Ausgleichsschicht Ausgleich ggf. vorhandener Profilunregelmäßigkeiten des Deponiekörpers Trag- und Arbeitsschicht für das Aufbringen der restlichen Schichten des Dichtungssystems Schutz des Dichtungssystems gegen Durchdringungen aus dem Abfallkörper
17 Oberflächenabdichtungen nach TASi Funktionen der Gasdränschicht gemäß Anhang 1, DepV und Anhang C der TASi Erforderlich, falls nennenswerte Mengen Deponiegas anfallen Mindestdicke 0,30 m Kalziumcarbonatanteil < 10%
18 Oberflächenabdichtungen nach TASi Funktionen der Kombinationsdichtung Kunststoffdichtungsbahn Verhinderung der Konvektion von Gas und Wasser Schutz der mineralischen Dichtungsschicht vor Austrocknen und Durchwurzelung Dicke 2,5 mm Eignungsbeleg durch Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Lebensdauer und Schutzwirkung für die mineralische Dichtungsschicht zeitlich begrenzt Im Laufe der Zeit Zunahme der Versprödung und Rissbildung
19 Oberflächenabdichtungen nach TASi Funktionen der Kombinationsdichtung Mineralische Dichtungsschicht Zweite Dichtung nach Kunststoffdichtungsbahn gegenüber eindringendem Niederschlagswasser Mächtigkeit >= 0,50 m, zweilagiger Einbau Durchlässigkeit <= 5*10-9 m/s Entsprechend ihren Materialeigenschaften keine Zersetzungserscheinungen Dauerhaft wirksam, auch über die Lebensdauer der Kunststoffdichtungsbahn hinaus Selbstheilung durch Tonbestandteile und deren Quellwirkung bei Wasserzutritt
20 Oberflächenabdichtungen nach TASi Funktionen der Entwässerungsschicht Lateraler Abfluss von versickertem Niederschlagswasser Vermeidung von Wasserstau oberhalb der Dichtungsschicht Verhinderung von kapillarem Wasseraufstieg aus der mineralischen Dichtungsschicht grobkörniges Material k >= 1*10-3 m/s Schutz der Dichtung gegen Durchwurzelung und Wühltätigkeit von Nagetieren Vermeidung der Austrocknung der mineralischen Dichtungsschicht feinkörniges Material mit gutem Wasserhaltevermögen Filterstabil gegenüber Rekultivierungsschicht
21 Oberflächenabdichtungen nach TASi Funktionen der Rekultivierungsschicht Abschluss des Deponiekörpers gegenüber der Umwelt Bildung eines Substrates für den vorgesehenen Bewuchs Schutz der Dichtungsschichten vor Austrocknung, Durchwurzelung, Temperaturschwankungen, Frost Schutz gegen Wühltiere Schutz vor Wasser- und Winderosion Mächtigkeit >= 1,00 m
22 Oberflächenabdichtungen nach TASi Alternativen Die TASi bzw. DepV erlaubt die Herstellung von Alternativen Oberflächenabdichtungssystemen, falls die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Austausch einzelner Komponenten Austausch des kompletten Regeldichtungssystems
23 Oberflächenabdichtungen nach TASi Alternativen für Kombinationsdichtungen Mineralische Dichtungen anderer Dimensionierung Bentonitmatten, Geosynthetische Tondichtungsbahn Wasserglasvergütete Mineralgemische (Alkalisilikate) CHEMOTON (Dynagrout-Hydrosilikagel-vergütetes Mineralgemisch) Bentokies (gemischtkörnige Böden + Tonmehle) Trisoplast (Gemisch aus Sand, Bentonit, Polymer) Deponieasphalt (Tragschicht 8 cm + Dichtungsschicht 2x6 cm) Kapillarsperre Wasserhaushaltsschicht
24 Oberflächenabdichtungen nach TASi Alternativen
25 GLEICHWERTIGKEITSUNTERSUCHUNG FÜR SECUDRÄN R 201 Z WD 601 R 201 Z UND DAS HOHLNOPPEN-DRÄNELEMENT HD 1/25 ALS ERSATZ FÜR DIE MINERALISCHE DRÄNSCHICHT NACH TA SIEDLUNGSABFALL IN DER OBERFLÄCHEN-ABDICHTUNG DER DEPONIE XY
26 Oberflächenabdichtungen nach TASi Schwierigkeiten von Oberflächenabdichtungssystemen Technisches Bauwerk mit begrenzter Haltbarkeit Einkapselung des Abfallkörpers Zutritt von Niederschlagswasser wird verhindert Abbau- und Auswaschprozesse von Schadstoffen erliegen Schadstoff- und Gefährdungspotential bleibt erhalten Die Folge: Die Deponie kann nicht aus der Nachsorge entlassen werden!
27 Fragen? Diskussionen? Dipl.-Ing. Roland Haubrichs V15 R05 H08 Sprechstunde: Mi 14:00 15:00 Sommersemester 2006
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