FPV Abrechnungsregeln Workshop AG MedCo GMDS 1

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1 FPV 2006 Abrechnungsregeln Workshop AG MedCo GMDS 1

2 FPV Abrechnungsregeln Regelung bei Über-/ Unterschreitung der Grenzverweildauern ( 1 FPV) Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) Innerhalb OGV, gleiche Basis-DRG Innerhalb 30 Tg, Part. M o. A -> Part. O Innerhalb OGV + Komplikationen Workshop AG MedCo GMDS 2

3 FPV Abrechnungsregeln Verlegung Definition Abschläge Rückverlegung Innerhalb 24 Stunden innerhalb 30 Tage Workshop AG MedCo GMDS 3

4 Überschreitung der oberen Grenzverweildauern Die obere Grenzverweildauer ist für jede DRG in Spalte 9 des Fallpauschalenkataloges ausgewiesen Bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer werden die Anzahl der Tage mit zusätzlichem Entgelt nach folgender Formel ermittelt: Belegungstage +1 OGVD (Spalte 9) Workshop AG MedCo GMDS 4

5 Überschreitung der oberen Grenzverweildauern DRG J23Z Große Eingriffe bei Mamma Ca Tatsächliche VWD 20 Tage Basis Relativgewicht 1,558 OGV (Spalte 9) 18 Tage 3Tage Zuschlag Zuschlag pro Tag 0,077 (Spalte 10) 1,558 + (3 x 0,077) = 1,789 1,789 x individueller Basisfallwert = Erlös Workshop AG MedCo GMDS 5

6 Unterschreitung der unteren Grenzverweildauern Die untere Grenzverweildauer ist für jede DRG in Spalte 7 des Fallpauschalenkataloges ausgewiesen Bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer wird die Anzahl der Tage mit Abschlag nach folgender Formel ermittelt: UGVD (Spalte 7) +1 - Belegungstage Workshop AG MedCo GMDS 6

7 Unterschreitung der unteren Grenzverweildauern DRG H07A Cholzystektomie Tatsächliche VWD 3 Tage Basis Relativgewicht 2,458 UGV (Spalte 7) 4 Tage 2Tage Abschlag Abschlag pro Tag 0,318 (Spalte 8) 2,458 (2 x 0,318) = 1,822 1,822 x individueller Basisfallwert = Erlös Workshop AG MedCo GMDS 7

8 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) Bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb der OGV (bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten Falles) muss eine Fallzusammenführung vorgenommen werden, wenn die Fälle in die gleiche Basis-DRG gruppiert werden Workshop AG MedCo GMDS 8

9 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) Bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb von 30 Tagen (bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten Falles) ist eine Fallzusammenführung vorzunehmen, wenn beide Fälle in die gleiche MDC, der erste in die Partition M oder A, der zweite Fall in die Partition O gruppiert wird Workshop AG MedCo GMDS 9

10 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) 1. Fall DRG G64B Entzündliche Darmerkrankung (Partition M) 2. Fall DRG G18Z Eingriffe an Dünn- und Dickdarm (Partition O) Bei Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahmedatum des ersten Falles sind diese beiden Fälle zusammenzuführen Workshop AG MedCo GMDS 10

11 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) Von der Wiederaufnahmeregelung nach diesen beiden Möglichkeiten sind alle Fallkonstellationen ausgenommen, bei denen wenigstens einer der beiden Fälle mit einem Sternchen in Spalte 13 des DRG- Katalogs gekennzeichnet ist Workshop AG MedCo GMDS 11

12 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) Bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb der OGV (bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten Falles) muss eine Fallzusammenführung vorgenommen werden wenn es sich um eine Komplikation handelt Workshop AG MedCo GMDS 12

13 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2 FPV) Die Regelungen zur Wiederaufnahme und Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus sind nicht anzuwenden bei Wiederaufnahmen/ Rückverlegungen nach dem Jahreswechsel ( 2 Abs. 4 und 3 Abs. 3 FPV 2006) Workshop AG MedCo GMDS 13

14 Verlegung Neben einer direkten Verlegung zwischen zwei Krankenhäusern liegt lt. 1 Abs. 1 FPV 2006 auch dann eine Verlegung vor, wenn zwischen Entlassung aus dem einen Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind Workshop AG MedCo GMDS 14

15 Verlegung Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus hat das verlegende Krankenhaus dann einen Abschlag vorzunehmen, wenn die mittlere Verweildauer lt. Spalte 6 (kaufmännisch gerundet) des Fallpauschalenkataloges unterschritten wird, dies gilt entsprechend für das aufnehmende Krankenhaus Workshop AG MedCo GMDS 15

16 Verlegung Die Anzahl der Abschlagstage bei Unterschreitung der mittleren Grenzverweildauer bei Verlegungsfällen wird nach folgender Formel berechnet: mittlere VWD (Spalte 6) - Belegungstage Workshop AG MedCo GMDS 16

17 Verlegung DRG H07B Cholzystektomie Tatsächliche VWD 4 Tage Basis Relativgewicht 1,557 Mittlere VWD (Spalte 6) 11,1 Tage 7 Tage Abschlag Abschlag pro Tag 0,085 (Spalte 11) 1,557 (7 x 0,085) = 0,962 0,962 x individueller Basisfallwert = Erlös Workshop AG MedCo GMDS 17

18 Verlegung Auch bei Verlegungsfällen hat die Regelung bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer Vorrang ( 1 Abs. 3 FPV 2006) Workshop AG MedCo GMDS 18

19 Verlegung Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so ist im aufnehmenden Krankenhaus kein Verlegungsabschlag vorzunehmen ( 3 Abs. 2 Satz 1 FPV 2006) Workshop AG MedCo GMDS 19

20 Rückverlegung Wird ein Patient in ein oder mehrere andere Krankenhäuser verlegt und innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassdatum zurückverlegt, so sind diese Fälle zusammenzuführen ( 3 Abs. 3 FPV 2006) Workshop AG MedCo GMDS 20

21 Besondere Abrechnungsbestimmungen In der Budgetvereinbarung nicht vereinbarte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte können mit 600,- Euro abgerechnet werden ( 5 Abs. 2 FPV 2006) In der Budgetvereinbarung nicht vereinbarte krankenhausindividuelle DRG können mit 450,- Euro je Belegungstag abgerechnet werden ( 7 Abs. 4 FPV 2006) Workshop AG MedCo GMDS 21

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