GEDECKT FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES JAHR 2015 LANDESMEISTERSCHAFTEN FÜR TOURISMUSBERUFE SEITEN 2-3 FESTLOHN AB 1. MAI 2015 TIP.

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1 Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 7, DEZEMBER 2014 LANDESMEISTERSCHAFTEN FÜR TOURISMUSBERUFE SEITEN 2-3 BERATUNGANGEBOT ZUM THEMA BARRIEREFREIHEIT SEITEN 4-6 FESTLOHN AB 1. MAI 2015 SEITE 7 TIP.2014 SEITE 8 GASTWIRTETAG SEITE 11 ACHTUNG TESTKÄUFE SEITE 9 REZEPT- PLATTFORM SEITE 10, 11 UNTERNEHMER WÄHLEN SEITE 12 Hans Hofer GARANTIELOHNSYSTEM ENDLICH BESEITIGT Eigentlich können wir das selbst nicht glauben. Viele Jahre haben wir schon in unzähligen Runden mit der Gewerkschaft versucht, das unselige Garantielohnsystem zu Grabe zu tragen, weil uns immer mehr UnternehmerInnen sagen, dass das System kompliziert ist und es bei Betriebsprüfungen immer zu schwierigen Diskussionen kommt. Nunmehr konnten wir uns auf einen Festlohn einigen. Die Neuregelung sieht im wesentlichen so aus, dass sich die Betriebe ab bis ins Jahr 2021 aussuchen können, ob sie im Garantielohn bleiben oder auf einen Festlohn umsteigen. Ich glaube, es ist uns damit ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit für die Betriebe gelungen. Ihr KoR Hans Hofer FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES JAHR 2015 WÜNSCHEN DAS TEAM DER FACHGRUPPEN GASTRONOMIE UND HOTELLERIE DER WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK

2 REKORDBETEILIGUNG UND TOPLEISTUNGEN LANDESMEISTERSCHAFT 2 DIE LANDESMEISTERSCHAFTEN FÜR TOURISMUSBERUFE SIND EIN GRADMESSER FÜR DIE QUALITÄT EINER GANZEN BRANCHE 51 Lehrlinge stellten sich am 18. November 2014 in der Landesberufsschule Bad Gleichenberg einem Wettbewerb, der ihnen in den Kategorien Küche, Service sowie Hotel- und Gastronomie- Assistenz (HGA) viel Wissen und noch mehr Konzentration abverlangt hat. Nach stundenlangen Praxistests war sich die hochkarätige Jury unter ihnen neben der ehemaligen Service- Seriensiegerin Birgit Pichler auch der Koch des Jahres 2015, Richard Rauch einig: Lisa Maria Terler (HGA), Lehrbetrieb: Therme Blumau, Bad Blumau, Monika Pöllabauer (Service), Lehrbetrieb: Landgasthof Willingshofer, Gasen und Georg Brandtner (Küche), Lehrbetrieb: Almwellnesshotel Pierer, Fladnitz zählen 2014 zu den besten Nachwuchskräften im Land. Sie wurden von rund 500 Schülern und Eltern bei der Siegerehrung mit tosendem Applaus begeistert gefeiert. Barbara Krenn, Obfrau der Fachgruppe Gastronomie, Wirtin und Lehrlingsbeauftragte der Wirtschaftskammer Steiermark zeigte sich begeistert: Heuer hatten wir ganz besonders talentierte und engagierte Lehrlinge im Wettbewerb. Ich kann allen nur gratulieren, die sich dieser Herausforderung gestellt haben. Auch der Doyen der weißgrünen Gastlichkeit, Willi Haider, streute den Teilnehmern Rosen und überreichte den drei Erstplatzierten in jeder Kategorie einen Überraschungspreis von LH-Stv. Hermann Schützenhöfer: Wir müssen uns um die Qualität der Lehrlinge keine Sorgen machen und hoffen, auch in Zukunft genug junge Leute für Berufe im Tourismus begeistern zu können. Johann Spreitzhofer, Fachgruppenobmann Hotellerie, selbst Absolvent der Kaderschmiede, motivierte die Eltern bei der Siegerehrung, ihren Sprösslingen Lust auf eine Ausbildung mit weltweiten Karrierechancen zu machen. Für alle Teilnehmer gab es Urkunden, für die drei Sieger zusätzlich noch Warenpreise und ein auf Initiative von Krenn von den gastgewerblichen Fachgruppen gesponsertes iphone 6. Ergebnisse im Detail und Bildergalerie auf unserer Homepage:

3 DIE BESTEN 3 DER JEWEILIGEN KATEGORIE Küche: 1. Georg Brandtner (Almwellnesshotel Pierer, Fladnitz) 2. Stephan Mandl (Zauchenwirt, Franz Schrottshammer, Bad Mitterndorf) 3. Anna Maria Madl (Schlosstaverne Farrach, Stöhr Karin) Service: 1. Monika Pöllabauer (Landgasthof Willingshofer, Gasen) 2. Nicole Hainzl (Almwellnesshotel Pierer, Fladnitz) 3. Julia Pfeifer (Seminarhotel Retter, Pöllau) LANDESMEISTERSCHAFT 3 Hotel- und Gastgewerbeassistent: 1. Lisa-Maria Terler (Therme Bad Blumau, Bad Blumau) 2. Anna Kerschbaumer (Schloss Pichlarn, Aigen i.e.) 3. Julia Zenz (Wohlfühlhotel Novapark, Graz) DIE ERSTPLATZIERTEN: SIEGER KÜCHE: vlnr.: Spreitzhofer, Terler, Brandtner, Pöllabauer, Krenn Foto: Wurm-Nagl vlnr.: Schellnegger, Mandl, Brandtner, Pasemann, Krenn, Madl, Spreitzhofer Foto: Wurm-Nagl SIEGER SERVICE: SIEGER HGA: vlnr.: Schellnegger, Pfeifer, Pöllabauer, Krenn, Pasemann, Hainzl, Spreitzhofer Foto: Wurm-Nagl vlnr.: Zenz, Schellnegger, Terler, Krenn, Kerschbaumer, Spreitzhofer Foto: Wurm-Nagl

4 BARRIEREFREIHEIT BARRIEREFREIHEIT 4 BERATUNGSANGEBOT DER FACHGRUPPEN WORUM GEHT ES? 2006 trat das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft. Dieses Gesetz besagt, dass Menschen mit Behinderung genauso wie alle anderen Menschen ohne fremde Hilfe Zugang zu Gaststätten, Hotels, Geschäften und Dienstleistungen allgemein haben müssen, also nicht diskriminiert werden dürfen. WAS BEDEUTET DIESES GESETZ FÜR GASTGEWERBEBETRIEBE? Dies bedeutet z.b.: Rollstuhlfahrer/innen sollen mit eigener Kraft ins Gebäude kommen, Restaurants, Hotelzimmer und Infrastruktur nutzen können. Es soll barrierefreie Toiletten geben. Auch blinde Menschen, gehörlose und schwerhörige Menschen sollen die Angebote selbständig nutzen können. Die bekanntesten Barrieren sind u.a. Stufen, fehlende Handläufe, Glastüren, die man nicht sehen kann, fehlende Orientierungshilfen, schlechte Lichtverhältnisse, zu kleine Schrift bei Speisekarten, zu wenig Bewegungsraum im Zimmer oder zu kleine Toiletten und Bäder. GIBT ES EINE ÜBERGANGSFRIST? Für die Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit wurde 2006 eine 10jährige Übergangsfrist festgelegt. Diese endet am Derzeit gilt die letzte Stufe dieser Frist: nur bauliche Verbesserungsmaßnahmen die bis zu 5.000,- teuer sind, müssen bereits jetzt umgesetzt werden. Ab gilt diese Grenze nicht mehr. WAS KANN DEN BETRIEBEN PASSIEREN? Menschen mit Behinderung, die sich diskriminiert fühlen, weil sie z.b. nicht selbständig in ein Gasthaus oder ein Hotel kommen oder die Infrastruktur nutzen können, können rechtliche Schritte unternehmen. Besonders für Menschen mit Behinderung ist das Datum daher von symbolischer Wichtigkeit, verspricht das Ende der Übergangsfrist doch die Einforderbarkeit einer allumfassenden Barrierefreiheit. Es ist damit zu rechnen, dass Menschen mit Behinderung mit Unterstützung ihrer Interessensvertretungen Unternehmer/innen mit Mängeln in der Umsetzung der Barrierefreiheit in ihrem Betrieb intensiver konfrontieren werden.

5 WELCHES VERFAHREN IST ALSO VORGESEHEN, WENN EINE PERSON MIT BEHINDERUNG DISKRIMINIERT WIRD? Der/die Betroffene beantragt beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt) ein Schlichtungsverfahren. Dieses ist für die Beteiligten kostenfrei. Der/die Unternehmer/in wird zur Schlichtung eingeladen. Das Treffen wird vom/von der Mediator/in des Sozialministeriumservice geleitet. In diesem Verfahren wird versucht eine Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der/die Betroffene auf zivilrechtlichem Weg eine Klage bei Gericht einreichen. Dabei kann er/sie eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung fordern. Die Barriere an sich kann nicht "weggeklagt werden". Von entscheidender Bedeutung ist es bei baulichen Barrieren auch, ob die Entfernung einer Barriere wirtschaftlich zumutbar ist. Die Entschädigung für die erlittene Diskriminierung kann nach derzeitigem Stand bis zu betragen. Für den/die Unternehmer/in kommen noch die Gerichtskosten dazu. BARRIEREFREIHEIT 5 Da es bisher noch kaum Gerichtsverfahren gegeben hat, fehlen derzeit weitgehend Erfahrungen, wie Gerichte entscheiden werden. KANN BARRIEREFREIHEIT AUCH EINE CHANCE DARSTELLEN? Richtig umgesetzt kann das Thema Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie einen Marktvorteil bringen. Z.B.: stufenlose Zugänge und automatisierte Eingangstüren helfen nicht nur Rollstuhlfahrer/innen sondern erleichtern auch älteren Menschen den Zugang. Allen Gästen wird es damit leichter gemacht. Ausreichende Bewegungsräume, geräumigere Bäder, bodenebene Duschen und Haltgriffe an neuralgischen Punkten heben den Komfort. Es ist erwiesen, dass Partner/innen; Familien und Freunde von Menschen mit Behinderung, wenn sie gemeinsam verreisen, barrierefreie Unterkünfte und Gaststätten vorziehen. Damit entsteht ein nicht zu unterschätzender Multiplikatoreneffekt. Die Stammkund/innenbindung wird verbessert. WELCHE VORGANGSWEISE EMPFEHLEN WIR? Unternehmer/innen sollen sich aktiv und gezielt mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Niemand muss vor dem Angst haben, wenn man sich mit dem Thema befasst hat. Auch bei einem möglichen Schlichtungsverfahren wird es sicher hilfreich sein zu zeigen bzw. zu dokumentieren, welche Schritte man gesetzt hat bzw. welche Schritte nicht gesetzt werden konnten, weil sie beispielsweise wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Was wir nicht empfehlen können ist ein Ignorieren des gesamten Themas.

6 Im Einzelnen kann eine Auseinandersetzung mit dem Thema folgendes bedeuten: BARRIEREFREIHEIT 6 Integration von Barrierefreiheit in das eigene Geschäftskonzept Feedback aktiv einholen, auch bei Problemen in Bezug auf Barrierefreiheit den direkten Kontakt mit dem Gast suchen Optimierung der Schulung für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen zum Thema "wertschätzender Umgang" Bei Neubauten Barrierefreiheit bestmöglich umsetzen Bei Adaptierungen Barrierefreiheit optimieren Sind keine baulichen Veränderungen geplant, empfiehlt es sich, eine Standortbestimmung durchzuführen, den IST-Zustand zu erheben und zu prüfen, ob die nötigen Maßnahmen umsetzbar sind (technisch, Denkmalschutz etc.) Wichtig für ein eventuelles Schlichtungsverfahren ist es auch, für die nötigen Maßnahmen einen Kostenvoranschlag einzuholen und die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu prüfen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt: Finanzieller und organisatorischer Aufwand Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beklagten Partei Förderungen aus öffentlichen Mitteln Die seit 2006 vergangene Zeit Die Auswirkung der Barriere auf die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderung (beim Zugang zu Wohnraum) der Bedarf gerade an der betreffenden Wohnung EINIGE PRAXISBEISPIELE Barrierefreiheit hat mehrere Dimensionen. Die Palette reicht vom "wertschätzenden Umgang mit den Gästen" bis hin zu "baulichen Maßnahmen". Alle Aspekte aufzuzeigen würde hier den Rahmen sprengen. Aus diesem Grund nur zwei zentrale Praxisbeispiele: Handläufe Um Stiegen sicher bewältigen zu können brauchen ältere Menschen, Menschen mit Geheinschränkungen aber auch Gäste nach einem "feuchtfröhlichen Abend" passende Handläufe. Stufenmarkierungen zeigen auch Menschen mit Seheinschränkung an, wo die Treppe beginnt und verhindern somit möglich Stürze. Kontrastreiche Gestaltung Um Menschen mit Seheinschränkungen die Orientierung zu erleichtern wurde kontrastierend zu den Wänden dunkle Türen gewählt. Die Zimmernummern sind erhaben gestaltet und damit gut tastbar. WAS BIETEN WIR KONKRET AN? Sollten Sie detaillierte Fragen haben, melden sie sich bitte in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft bei Frau Mag. Carina Tomisser unter 0316/ und wir stellen für Sie Kontakt zu einem kompetenten Berater her. Eine Erstberatung für eine Standortbestimmung können wir Ihnen derzeit (solange die Mittel reichen) aufgrund von Fördermitteln durch das Sozialministeriumservice kostenfrei anbieten.

7 FESTLOHN AB 1. MAI 2015 IM STEIRISCHEN GASTGEWERBE In den Kollektivvertragsverhandlungen konnte eine Einigung über ein gerechtes und praktikables Lohnsystem im Steirischen Gastgewerbe erzielt werden. Mit 1. Mai 2015 wird in der steirischen Gastronomie und Hotellerie ein Festlohnsystem eingeführt. Damit wird eine langjährige Forderung der Betriebe erfüllt. Das neue System bringt endlich Rechtssicherheit in der Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich und ist ein sichtbarer Erfolg für das System der Sozialpartnerschaft. FESTLOHN 7 Bisher waren steirische Gastronomen und Hoteliers verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen im Service und in der Beherbergung einen sogenannten Garantielohn auszuzahlen. Dieser sah eine prozentuelle Beteiligung am Betriebsumsatz vor. Höhere Umsätze bedeuteten ein höheres Einkommen, andererseits durfte ein garantierter Mindestlohn nicht unterschritten werden. Das führte teilweise zu kuriosen und unfairen Gegebenheiten. So musste ein Zimmermädchen am Beherbergungsumsatz beteiligt werden. Auch die Servicemitarbeiter hatten Anspruch auf Teile des Restaurantumsatzes, die Küchenmitarbeiter aber wiederum nicht. Auch mussten die Arbeitsstunden der Wirtin oder des Wirtes völlig unberücksichtigt bleiben und durften den auf die Arbeitnehmer zu verteilenden Tronc nicht schmälern. Das bisherige Garantielohn-System stellte die Arbeitgeber zudem oft vor große Herausforderungen, da der Garantielohn auf einer sehr kompliziert zu berechnenden Bemessungsgrundlage basiert. Nicht selten wurden Betriebe mit massiven Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherung konfrontiert. Diese trafen in erster Linie Betriebe mit größeren Umsätzen, da bei Betrieben mit geringeren Umsätzen, trotz korrekter Berechnung, der in der Lohntabelle des Kollektivvertrages festgeschriebene Mindestlohn kaum überschritten wurde. Das nun zwischen den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der WKO Steiermark und der Gewerkschaft VIDA verhandelte Festlohnsystem bringt nun aber wieder Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Im Kollektivvertrag werden nun Mindestlöhne festgeschrieben, die unabhängig von Umsatzberechnungen ausbezahlt werden. Es handelt sich dabei um ein einfaches und faires System, welches den Betrieben die Lohnberechnungen wesentlich erleichtert. Die Betriebe können ab 1. Mai 2015 auf das neue Festlohnmodell umsteigen, dazu ist eine Meldung bei den Sozialpartnern notwendig. Da das neue System auch eine Umstellung für die Lohnverrechnung bedeutet, gilt eine 6-jährige Übergangsfrist in welcher das bisher geltende Garantielohnsystem noch angewendet werden kann. Damit die ArbeitnehmerInnen aber wissen, welche Entlohnung für sie zur Anwendung kommt, ist dieses im Dienstvertrag, Dienstzettel oder bei der Lohnabrechnung festzuhalten. Darüberhinaus haben die Fachgruppen, den aktuellen Anforderungen in Gastronomie und Hotellerie entsprechend, neue Lohngruppen erarbeitet. Der Fachausbildung wird künftig mehr Gewicht verliehen. Die Betriebe müssen sich daher am entscheiden, ob sie wie bisher die Löhne nach dem Garantielohnsystem fortzahlen oder das neue Festlohnsystem anwenden. Das Festlohnsystem sieht moderat höhere Mindestlöhne vor, dafür aber keine verpflichtende Umsatzbeteiligung. Für diese Entscheidung sollten Sie jedenfalls Rücksprache mit Ihre Lohnverrechnung führen. Wir werden Ihnen in der nächsten aufgedeckt Ausgabe eine entsprechende Anleitungshilfe dafür geben. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter

8 TIP.14 8 DIE TIP-ENTSCHEIDUNGEN SIND GEFALLEN Das Projekt Zipline Stoderzinken von der Freizeitschule Gröbming gewinnt den diesjährigen Tourismusinnovationspreis vor den Holzwelten Murau und der Kartbahn Planai, der Planai Hochwurzenbahnen Schladming. Auch heuer haben sich wieder viele Betriebe und Verbände Gedanken gemacht, wie der Tourismusstandort Steiermark nachhaltig gestärkt werden kann. Aus den zahlreichen Einreichungen wurden sieben Finalisten ermittelt, die allesamt innovatives Potenzial haben und alle einen Preis verdient hätten. Die sieben Finalisten waren: Freizeitschule Gröbming LAG Holzwelt Murau Planai Hochwurzenbahnen Schladming Nationalpark Gesäuse GmbH Verein Wollgenuss IST mobil GmbH Anja Patrizia Wendzel Die Jury aus Touristikern und Innovationsmanagern hat sich die sieben Projekte vorgenommen und nach langer und sehr intensiver Diskussion drei Sieger ermittelt. Die Zipline Stoderzinken hat diesmal das Rennen gemacht, da das Projekt in dieser Form einzigartig ist und für die Region eine enorme Belebung bringt. Der zweite Platz ging an die Holzwelten Murau, die auf einzigartige Art und Weise einen Rohstoff nämlich Holz zum Gegenstand einer touristischen Attraktion gemacht hat. Der dritte Platz ging schließlich an die Card Bahn im Planai Stadion, die dem Kriterium Verlängerung der Saisonen durch die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur am besten entsprach. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und Einreichern und freuen uns schon auf den nächsten TIP. vlnr.: Buchmann, Hofer und Herk mit den Preisträgern Foto: Fischer

9 ACHTUNG TESTKÄUFE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNG DES JUGENDSCHUTZES TESTKÄUFE 9 Die für den Bereich Jugendschutz zuständige Fachabteilung des Amtes der steiermärkischen Landesregierung hat angekündigt, auch im Jahr 2015 Testkäufe durchzuführen, um festzustellen, ob sich die Getesteten an die Vorschriften halten. Beispielsweise wenn ein 15-Jähriger in einem Lokal, einer Tankstelle, in einem Kaufhaus oder auf einem Zeltfest versucht, Alkohol zu besorgen. Für diese Testkäufe werden jugendliche Testkäufer rekrutiert und geschult. Die Testkäufe sollen zwar aus Sicht der Landesregierung primär den Zweck der Sensibilisierung des Jugendschutzes erfüllen, bei wiederholten negativen Testergebnissen oder bei begründetem Verdacht, dass in einem Betrieb Alkohol, Tabak usw. an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, kann es aber auch zu einer Anzeige bei der Verwaltungsstrafbehörde kommen. Gerade also Betriebe, welche bereits mit negativem Ergebnis getestet wurden, ist dringend anzuraten, die MitarbeiterInnen nochmals auf die Einhaltung der Jugendschutzvorschiften einzuweisen. Um das neue Jugendgesetz etwas anschaulicher zu gestalten, sind nun in der nachstehenden Tabelle alle wichtigen Zahlen und Fakten für die Gastronomie aufgelistet. AUSSCHANK/ AUFENTHALT Ausschank von nicht gebranntem Alkohol ALTER ab 16 Jahre erlaubt Ausschank von gebranntem Alkohol, Mischgetränken mit gebranntem Alkohol und Alkopops Tabakwaren Benutzung von Geldspielapparaten Aufenthalt bis 21 Uhr Aufenthalt bis 23 Uhr Unbegrenzter Aufenthalt ab 18 Jahre erlaubt ab 16 Jahre erlaubt ab 18 Jahre erlaubt unter 14 Jahre erlaubt von Jahre erlaubt ab 16 Jahre erlaubt

10 ALLERGENINFORMATION ALLE INFOS UNTER KOSTENLOSE REZEPTPLATTFORM REZEPTPLATTFORM 10 Seit ist die Allergenverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen europaweit alle Gastgewerbebetriebe und UnternehmerInnen, die offene Speisen und Getränke verabreichen, jene Zutaten deklarieren, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. Durch zähe Verhandlungen ist es gelungen, dass in der nationalen Umsetzungsverordnung zur schriftlichen Auskunftspflicht auch eine mündliche Auskunftserteilung ermöglich wurde. Damit ist gewährleistet, dass - wie bisher die Kommunikation zwischen Gast und Wirt betreffend Lebensmittelunverträglichkeit erhalten bleibt und die GastronomInnen auf Wünsche und Bedürfnisse ihrer Gäste gezielt eingehen können. Diese mündliche Beauskunftung ist neben Österreich nur in weitern 4 EU-Ländern möglich, alle anderen müssen jedenfalls die Zutaten in den Speisekarten deklarieren. Da einerseits die exakte Betrachtung aller Einzelzutaten von Gerichten auf allergene Inhaltsstoffe, andererseits aber auch die Dokumentationspflicht, die sowohl bei der schriftlichen Kennzeichnung in der Speisekarte als auch bei der mündlichen Information notwendig ist, eine enorme Herausforderung in der betrieblichen Praxis darstellt, wird eine möglichst unkomplizierte Lösung benötigt. Wir haben eine EDV-basierte Plattform gestaltet, mit deren Hilfe die Betriebe Ihre Rezepturen und Zutaten in ein Programm eingeben können und sie dann als Ergebnis die Art der Allergene sowie die Inhaltsstoffe ihres Gerichtes erhalten. Damit kann die erforderliche Dokumentationspflicht einfach erfüllt werden. Diese Plattform wird jedem Mitglied der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie kostenlos zur Verfügung gestellt und kann über oder genutzt werden. Um den Service nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Die Registrierung erfolgt mit Ihrer 7-stelligen WK-Mitgliedsnummer. Sie setzt sich zusammen aus der Kennziffer 5 und der Mitgliedsnummer. Die Stellen nach der 5 sind gegebenenfalls mit so vielen Nullen aufzufüllen, bis man 6 Ziffern hinter der 5 stehen hat. Beispiel: Mitgliedsnummer Die WKO.at Mitgliedsnummer lautet dann: Die Mitgliedsnummer kann selbstverständlich jederzeit in Ihrer Fachgruppe erfragt werden. Es ist uns bewusst, dass diese EU-Verordnung zusätzliche administrative Belastungen. Wir versuchen aber den Betrieben - insbesondere mit der zur Verfügung gestellten Plattform, den kostenlosen Schulungen sowie den Begleitprodukten - Instrumente in die Hand zu geben, die den Aufwand, der durch diese Verordnung hervorgerufen wird, etwas abschwächt.

11 KOSTENLOSE SCHULUNGEN Mit dem WIFI als Partner haben wir ein umfassendes Schulungsangebot erstellt, welches die gesamte Steiermark abdeckt. Die Schulungskosten (WIFI-Kurskosten 50,-) werden von den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie refundiert (Die Rückerstattung ist begrenzt mit den tatsächlichen Schulungskosten bzw. maximal 50,00 pro Schulung für höchstens jeweils 3 Personen pro Betrieb). FRIST FÜR SCHULUNGSNACHWEIS VERLÄNGERT Auch wenn die Schulung mancherorts ausgebucht ist, keine Panik: Uns ist es gelungen, dass der Nachweis der Schulung erst nach einem Jahr, also erst spätestens mit 13. Dezember 2015 zu erbringen ist. Es ist also noch das ganze Jahr 2015 für die Schulung Zeit. Eine Schulung ist ohnehin nur erforderlich für Betriebe, die auf die mündliche Information setzen. Jene, die die Speisekarte kennzeichnen, brauchen keine Schulung. REZEPTPLATTFORM 11 UMFASSENDE INFORMATIONEN Wir haben mit eine umfassende Internetseite aufgebaut. Hier finden sich alle Informationen zum Thema, sowie etliche Muster, Dokumentationshilfen und FAQs. KOSTENLOSE DRUCKSORTEN Wir stellen den Betrieben Infofolder, Plakate, Legenden für die Speiskarte, Kleber für die mündliche Information usw. gratis zur Verfügung, siehe SCHULUNGSFILM (NOCH IN ARBEIT) Grundsätzlich kann auch intern geschult werden, z.b. durch den Gastgewerbetreibenden selbst, wenn er über ein entsprechendes Fachwissen verfügt. Es müssen also nicht alle Mitarbeiter eines Betriebes eine externe Schulung besuchen. Wir arbeiten intensiv an einem Schulungsfilm, der für die interne Mitarbeiterschulung verwendet werden kann (wird kostenlos auf gestellt).

12 DIE WIRTSCHAFT WÄHLT Die steirischen Wirtschaftskammerwahlen finden von 24. bis 26. Februar 2015 statt. Wer seine Stimme abgibt, setzt damit ein wichtiges Zeichen nur so kann jeder Unternehmer sichergehen, dass seine eigenen Interessen vertreten werden und sich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten etwas bewegt. Auch diesmal kann man wieder per Briefwahl bequem von zu Hause aus wählen. So einfach funktioniert die Briefwahl: Auf Anforderung werden die Wahlkarten ab Ende Jänner an die Wahlberechtigten gesandt. Im Umschlag enthalten sind pro Berechtigung ein Stimmzettel und ein Kuvert für diese. Man verwendet pro Stimmzettel ein Kuvert und steckt alle gesammelt in die Wahlkarte. Die befüllte Wahlkarte wird in den Postkasten geworfen, sodass sie bis 20. Februar bei der WKO einlangt. Das Porto wird von dieser übernommen. Die Wahlkarte ab sofort telefonisch unter 0316/ oder unter wko.at/wahl anfordern! IMPRESSUM: HERAUSGEBER: Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark 8010 Graz, Körblergasse , Tel. 0316/ , Fax. 0316/ LAYOUT: Werbung muss wirken... nicht nur gefallen... Tanja Venier, 8072 Fernitz, Pflugweg 7A DRUCK UND ENDFERTIGUNG: Universal Druckerei Leoben, 8700 Leoben, Gösser Straße 11 Tel / , P.b.b. GZ 02Z M Absender: Wirtschaftskammer Steiermark, 8010 Graz, Körblergasse NICHT RETOURNIEREN Irrtümer und Übertragungsfehler vorbehalten

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