ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG"

Transkript

1 ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema eingeführt wird 1. Vertragsparteien Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Fachgruppe Hotellerie Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien. 2. Geltungsbereich Dieser Kollektivvertrag gilt: räumlich für das Gebiet des Bundeslandes Wien, fachlich für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Hotellerie Wien, angehören, persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter/innen. 3. Festlohnsystem Gemäß Punkt 8 lit. e des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe gilt ab für alle Garantielöhner ein Festlohnsystem. 4. Festlohntabelle Für alle Arbeiter also sowohl für alle Garantielöhner, als auch für alle Festlöhner - gilt nachstehende Festlohntabelle für die Jahre 2013, 2014 und Im Jahr 2015 berechnen sich die Festlöhne, indem die Mindest-Festlöhne 2014 mit dem VPI national (Durchschnitt von bis ) plus 0,5% erhöht werden. Die Rundung erfolgt kaufmännisch auf ganze Eurobeträge. Die Festlöhne sind in dieser Festlohntabelle brutto angegeben und gebühren für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden.

2 Lohngruppe 1 Lohngruppen Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich: Gültig ab , , ,00 Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in Chefportier/in Küchenchef/in Lohngruppe 2 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich 1.720, , ,00 berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in der Lohngruppe 1, die berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt

3 Lohngruppe 3 Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: 1.550, , ,00 berufsbildenden höheren Schule, die berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Tag-/Nachtportier/in mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. Lohngruppe 4a Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr: 1.430, , ,00 berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Lohngruppe 4b Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr: 1.350, , ,00 berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Lohngruppe 5 Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: 1.350, , ,00 Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.

4 Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Tag-/Nachtportier/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Stubenfrau/-mann Lohndiener/in Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service Die Lehrlingsentschädigungen unterliegen weiterhin der Lohntabelle für das Wiener Gastgewerbe. Zulagen und Zuschläge Gültig für 2013, 2014, 2015 Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 5. Sonderzahlungen Die gemäß Punkt 14 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe zustehende Jahresremuneration beträgt 200 % des jeweiligen Ist- Lohnes. Sie ist in zwei gleichen Teilen am und am eines jeden Kalenderjahres fällig. 6. Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Vereinbarungen Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer Garantielöhner im Sinne des Abschnittes 8 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe ist, so ist diese Vereinbarung mit aufgehoben. 7. Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträgen Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträge, mit denen in Hotels von Garantielohn auf Festlohn umgestellt worden ist, treten mit außer Kraft, sofern sie nicht bereits davor außer Kraft getreten sind. Sind in solchen Betriebsvereinbarungen oder Betriebskollektivverträgen die zuletzt gültigen Festlöhne im Jahr 2012 höher als in diesem Zusatzkollektivvertrag, gilt Folgendes: Diese höheren Festlöhne gelten exklusive Erhöhungen nach dem aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit - so lange als Mindestlöhne für die betreffenden Betriebe weiter, bis die Festlöhne dieses Zusatzkollektivvertrages sie übersteigen.

5 8. Verfall Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des 1486 ABGB aufrecht. 9. Schlichtungsklausel Mit Wirksamkeit dieses Zusatzkollektivvertrages wird nachstehende Schlichtungsklausel für sämtliche ihm unterliegenden Arbeitsverträge vereinbart: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Lohntafel bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers ist eine Schlichtungsstelle zur Entscheidung anzurufen. Diese Schlichtungsstelle ist aus zwei Vertretern der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Wien und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund zusammengesetzt. Anträge auf Schlichtung sind vom betroffenen Arbeitgeber oder betroffenen Arbeitnehmer eingeschrieben per Post an die Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Wien zu richten. Unter einem haben die beiden betroffenen Parteien im Antrag aus einer Liste im Anhang, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzkollektivvertrages bildet, jeweils zwei Vertreter der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Wien und der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund für die Schlichtungsstelle zu nominieren. Es ist sodann Aufgabe der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Wien, unter den nominierten Vertretern einen Vorsitzenden zu ernennen, der den Schlichtungstermin koordiniert. Entscheidungen der Schlichtungsstelle können nur einstimmig getroffen werden, wobei jedem der vier Vertreter eine Stimme zukommt. Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, sobald die Entscheidung der Schlichtungskommission vorliegt oder mehr als vier Wochen nach Anrufung der Schlichtungskommission (Postaufgabedatum) verstrichen sind. Die Anrufung der Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung oder den Verfall der jeweiligen kollektivvertraglichen Ansprüche. 10. Übergangsbestimmung Das Übereinkommen vom zwischen dem Fachverband Gastronomie und dem Fachverband der Hotellerie einerseits und der Gewerkschaft vida andererseits, in dem die Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne, die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen sowie Änderungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe vereinbart wurden, gilt hinsichtlich der in diesem Zusatzkollektivvertrag geregelten Punkte nur bis zum Es wird zusätzlich insofern abgeändert, als folgender Punkt 4 entfällt: Ab werden alle Kollektivvertragslöhne, die den Betrag von 1.300,00 Euro am noch nicht erreicht haben, auf 1.300,00 Euro angehoben.

6 11. Geltungsbeginn und Kündigungsbestimmung Dieser Kollektivvertrag tritt am in Kraft und ist bis unkündbar. Nach dem können beide Vertragsparteien entsprechend den Regeln des 17 ArbVG eine Kündigung des Kollektivvertrages aussprechen. 12. Außerkrafttreten von Kollektivverträgen Folgende Kollektivverträge treten mit für alle Betriebe, die der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Wien angehören, außer Kraft: der Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für Arbeiter im Österreichischen Hotel- und Gastgewerbe, gültig ab für das Bundesland Wien, abgeschlossen zwischen der Fachgruppe Gastronomie, der Fachgruppe Kaffeehäuser sowie der Fachgruppe Hotellerie der Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien und der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst über die Voraussetzungen für die Einführung eines Festlohnsystem für Gastronomie, Kaffeehäuser und Hotellerie in Wien, die Vereinbarung zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Hotellerie, und dem ÖGB, Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst, gültig ab über die Voraussetzungen für die Einführung eines Festlohnsystem für die Hotellerie in ganz Österreich. Wien, am 2. August 2012

7 FACHGRUPPE HOTELLERIE WIEN KommR Dr. Martin Schick Obmann Dr. Andreas Dänemark Geschäftsführer ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT VIDA Rudolf Kaske Vorsitzender Bundessektionsvorsitzender Renate Lehner Bundessektionssekretärin Rudolf Komaromy Bundesfachgruppenvorsitzender

NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 Anhang 2 NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein neues Gehaltsschema eingeführt wird

Mehr

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 1. Lohnordnung: Lohngruppe 1 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen

Mehr

Lohntabelle ab 1. Mai 2017

Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich

Mehr

Lohntabelle ab 1. Mai 2016

Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem für alle Betriebe der Fachgruppen Gastronomie

Mehr

)' $ ! " # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ ((

)' $ !  # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ (( ! " # # $% # &%!"#$ #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( #% "'!(#% $ %-- %.$ (( /0 1%"23%0 22%"2/%0 21%"43%0 430 * *+ ** + * 0 01 *1% *1*,#-#./ 000 1 111%,#/#./ %,# ) 2 % 1 1 3# ', +,, 4 / + 5 #,6 + +% +

Mehr

Beilage 6. Festlohnsystem

Beilage 6. Festlohnsystem Löhne für die Gastronomie und Hotellerie in der Steiermark Beilage 6 Gültig 1. Mai 2016 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark, angehören sowie

Mehr

NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Salzburg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016 Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe Gastronomie

Mehr

NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Kärnten angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012

Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012 Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012 Erhöhung der Mindestlöhne, die den Betrag von 1.300,-- am 01.07.2012 noch nicht erreicht haben, auf den Betrag von 1.300,--. Laufzeit: ab

Mehr

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. Mai 2015 1. Service Garantielohn 12. 15. 18. 21. 24. 25. 1.1.Maitre d'hötel, Oberkellne/in mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter/in,

Mehr

Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von:

Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: 01.05.2016-30.04.2017 erstellt von: Hermann Semlitsch Geschäftsführer 27.09.2016 Firma: hgc Hotellerie & Gastronomie

Mehr

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im

Mehr

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 5 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BODENLEGERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2017 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits

Mehr

Ü b e r e i n k o m m e n

Ü b e r e i n k o m m e n Ü b e r e i n k o m m e n Der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie einerseits und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier andererseits vereinbaren nachstehende

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH Abgeschlossen zwischen dem Fachverband Gastronomie, 1045 Wien, Wiedner Hauptstr. 63 einerseits und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz

Mehr

Gehaltstabelle Angestellte

Gehaltstabelle Angestellte ð NEUE NOMENKLATUR Gehaltstabelle Angestellte für das steirische Hotel- und Gastgewerbe Gültig ab 1. Mai 2015 Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind wie z.b. HoteldirektorIn,

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

ÄNDERUNG 7 - SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT, RUHEZEITEN

ÄNDERUNG 7 - SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT, RUHEZEITEN SEILBAHNEN / BEILAGE / LOHN/GEHALT BEIBLATT ZUM KOLLEKTIVVERTRAG 1.5.2008 für die BEDIENSTETEN DER ÖSTERREICHISCHEN SEILBAHNEN Geltungsbeginn 1. August 2009 Quelle: hinterlegte Fassung beim BMASK. abgeschlossen

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER BRAUEREIEN 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

LOHNVERTRAG Suppenindustrie

LOHNVERTRAG Suppenindustrie LOHNVERTRAG Suppenindustrie 1. Dezember 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten

Mehr

Beilage TAPEZIERERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage TAPEZIERERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das TAPEZIERERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem KOLLEKTIVVERTRAG 2016 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag Anhang I Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland Gültig 1. Mai 2015 1. Service (männlich, weiblich) 1.1. Maitre d hotel, Oberkellner/in mit mindestens fünf Servierkräften 1.2. Maitre d hotel-stellvertreter/in,

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G 2016 abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie einerseits und

Mehr

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes.

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes. KOLLEKTIVVERTRAG 2017 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 22. Februar 2018 mit der Gewerkschaft

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich 1. Juni 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr

Mehr

Kollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten)

Kollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten) Kollektivvertrag Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Seilbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter.

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits. Artikel I Geltungsbereich

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern

KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern abgeschlossen zwischen den Bundesinnungen der Baugewerbe, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister, sowie dem Fachverband der Bauindustrie

Mehr

Beilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag.

Beilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag. Beilage zum Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs vom 19. April 2012 Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2012 - 2 - abgeschlossen zwischen der

Mehr

SONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN

SONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 2, MÄRZ 2015 SONDERAUSGABE IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 Hans Spreitzhofer ENDLICH FESTLOHN Das Garantielohnsystem mit seiner

Mehr

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der Kollektivvertrag über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie,

Mehr

1. Kollektivverträge Allgemeines. Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft

1. Kollektivverträge Allgemeines. Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft Kollektivverträge Allgemeines 1.1. Allgemeines 1. Kollektivverträge Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft abgeschlossen werden. Sozialpartner

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G 2017 K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer für Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Stickereiwirtschaft, einerseits

Mehr

SONDERAUSGABE GEDECKT NEUE LÖHNE UND NEUES LOHNSYSTEM AB SEITEN 2-10 FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11

SONDERAUSGABE GEDECKT NEUE LÖHNE UND NEUES LOHNSYSTEM AB SEITEN 2-10 FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11 Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2015 SONDERAUSGABE FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11 MELDUNG ÜBER DEN UMSTIEG AUF DAS FESTLOHNSYSTEM SEITE 12 NEUE

Mehr

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2016 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bauhilfsgewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung

Mehr

Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs kollektivvertrag_djp_mutation_titel 25.04.2007 12:26 Uhr Seite 1 Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

Mehr

HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS

HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig

Mehr

Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012

Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G. 2 Neuregelung der Kollektivvertragslöhne

K O L L E K T I V V E R T R A G. 2 Neuregelung der Kollektivvertragslöhne K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft

Mehr

Fachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe

Fachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Fachverband Hotellerie FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Information, 23. Juni 2015 FAQs zur Neueinstufung im KV nach Schemareform 2015 für die Angestellten

Mehr

Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg

Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.

Mehr

zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010

zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010 Beilage zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010 Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe 2010-2012 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE

Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE Lohnordnung und rahmenrechtliche Änderungen gültig ab 1. Mai A) Kollektivvertragslöhne und Lehrlingsentschädigungen

Mehr

Anhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner. Kollektivvertrag

Anhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner. Kollektivvertrag Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2016

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2016 Sozialwirtschaft Österreich AN-Forderung 2016 Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/-Löhne Vorbemerkung: Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Der

Mehr

LOHNVERTRAG. Obst-, Gemüseveredelungsund Tiefkühlgewerbe. Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark 2018

LOHNVERTRAG. Obst-, Gemüseveredelungsund Tiefkühlgewerbe.  Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark 2018 LOHNVERTRAG Obst-, Gemüseveredelungsund Tiefkühlgewerbe Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung.

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung. Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne gültig ab A) 1. Mai 2007 B) 1. Mai 2008 Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung

Mehr

Gehaltstabelle und Anhänge zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie 2003 und 2004

Gehaltstabelle und Anhänge zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie 2003 und 2004 Gehaltstabelle und Anhänge zum Kollektivvertrag für Angestellte Baugewerbe und Bauindustrie 2003 und 2004 abgeschlossen zwischen Bundesinnung Bau und dem Fachverband Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen

Mehr

SONDERREGELUNGEN FÜR DEN FACHVERBAND DER GAS- UND WÄRMEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN

SONDERREGELUNGEN FÜR DEN FACHVERBAND DER GAS- UND WÄRMEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN SONDERREGELUNGEN FÜR DEN FACHVERBAND DER GAS- UND WÄRMEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN Dauerrecht für Arbeiter und Angestellte Abschnitt IX Arbeiter- Kollektivvertrag (siehe Gemeinsame Erläuterungen Seite12)/ 15

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017 Allgemeines Rundschreiben 02/2017 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 31. Jänner 2017 mit der Gewerkschaft

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag. für Beschäftigte des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag. für Beschäftigte des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag für Beschäftigte des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.11.2016 Gültig ab: 01.01.2017 Kündbar zum: 31.12.2018 Frist:

Mehr

Bezugstabelle für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge in der CHEMISCHEN INDUSTRIE. (Beilage A zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2013) I Geltungsbereich

Bezugstabelle für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge in der CHEMISCHEN INDUSTRIE. (Beilage A zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2013) I Geltungsbereich Bezugstabelle für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge in der CHEMISCHEN INDUSTRIE (Beilage A zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2013) I Geltungsbereich Diese Bezugstabelle gilt ab 1. Mai 2013 1. räumlich:

Mehr

Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2014 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe

Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2014 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2014 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Die Verhandlungen der Bundesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe mit der Gewerkschaft Bau-Holz haben am

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Mai 2010 Gültig ab A) 1. Mai 2009 B)

Mehr

NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GAST WIRTE STAMMTISCHE TOP - THEMEN: Seiten 3-4. April Ausgabe Nr. 2

NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GAST WIRTE STAMMTISCHE TOP - THEMEN: Seiten 3-4. April Ausgabe Nr. 2 Ausgabe Nr. 2 April 2017 für die Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie & Hotellerie TOP - THEMEN: GAST WIRTE STAMMTISCHE Seiten 3-4 NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GÄSTEBEWERTUNGEN INHALT

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

GEDECKT LÖHNE & GEHÄLTER MIT 1. MAI 2011 DAS GARANTIELOHNSYSTEM 2,05% MEHR LOHN UND GEHALT FÜR DIE ARBEITER UND ANGESTELLTEN IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

GEDECKT LÖHNE & GEHÄLTER MIT 1. MAI 2011 DAS GARANTIELOHNSYSTEM 2,05% MEHR LOHN UND GEHALT FÜR DIE ARBEITER UND ANGESTELLTEN IM HOTEL- UND GASTGEWERBE GZ 02Z032927 M - P.b.b. Verlagspostamt 8020 Gra Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2011 NEUE MINDESTLÖHNE! Bei den letten Kollektivvertragsverhandlungen wurde

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2012 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe

Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe gültig ab 01. Mai 2010 Diese Lohntabelle ist Bestandteil des Bundeskollektivvertrages für das Österreichische Hotel und Gastgewerbe.

Mehr

Lohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 30.09.2019 Frist: 1 Monat Mitglied

Mehr

Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom

Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom Vertrag vom : 18.08.2011 Gültig ab: 01.08.2011 Kündbar zum: 31.07.2012 Kündigungsfrist: 1 Monat Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 10.08.2010 L

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G. für die Orthopädieschumacher

K O L L E K T I V V E R T R A G. für die Orthopädieschumacher KV 2014/2015/2016 K O L L E K T I V V E R T R A G für die Orthopädieschumacher I.Kollektivvertragspartner Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Gesundheitsberufe einerseits

Mehr

KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS

KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2011: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) Grundstufe nach 2 nach 4 nach 6 nach

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

Beilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das DACHDECKERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2017 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bauhilfsgewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung

Mehr

Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe

Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Die Verhandlungen der Bundesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe mit der Gewerkschaft Bau-Holz haben am

Mehr

1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab gültig ab

1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab gültig ab Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen vom 30. November 2015 für Arbeiter im Metallgewerbe für 2016: 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab 1.1.2016 Monatliche Mindestgrundlöhne

Mehr

R A H M E N - V E R E I N B A R U N G

R A H M E N - V E R E I N B A R U N G R A H M E N - V E R E I N B A R U N G während ihrer Dauer. abgeschlossen zwischen dem WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH FACHVERBAND DER REISEBÜROS einerseits und dem ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT

Mehr

TARIFVERTRAG. - Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen - in Mecklenburg-Vorpommern

TARIFVERTRAG. - Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen - in Mecklenburg-Vorpommern Laufzeit: Gültig ab 01.01.2016 erstmals kündbar zum 31.12.2017 AVE vom BAZ Nr. vom ab TARIFVERTRAG - Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen - in Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Oktober 2015

Mehr

HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE

HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2017 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen

Mehr

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017 1 Sozialwirtschaft Österreich AN-Forderung 2017 2 2 Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/- Löhne Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate! 3 Erhöhung

Mehr

nach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12 A 1.515, , ,46 30,31 B 1.530, , , , ,18 1.

nach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12 A 1.515, , ,46 30,31 B 1.530, , , , ,18 1. ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2010 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2010 um 2,5 %. Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) Grundstufe nach 2 nach 4

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 1. Dezember 2010 Teil II 384. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Wien 384.

Mehr

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 21.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017 Kündbar zum: 31.05.2019 Frist: 2 Monate zum

Mehr

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1 Angestellte Beilage 2 H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1.5.2010 I. Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen

Mehr

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems Artikel V Übergangsbestimmungen Diese Übergangsbestimmungen gelten für alle Angestellten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.

Mehr

Globalrunde im Sozialbereich Forderungsprogramm 2013

Globalrunde im Sozialbereich Forderungsprogramm 2013 Globalrunde im Sozialbereich Forderungsprogramm 2013 BAGS Diakonie Österreich (Diakonie), Karitativer Einrichtungen der Katholischen Kirche Österreichs (Caritas) 13. Dezember 2012 2 Erhöhung der KV-und

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr

ZIMMERMEISTER- GEWERBE

ZIMMERMEISTER- GEWERBE Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTER- GEWERBE in der Fassung vom 1. Jänner 1998 Rahmenrechtliche Ergänzungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2003 bzw. 1. Mai 2004 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen

Mehr

zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab ab 1. Mai 2013

zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab ab 1. Mai 2013 Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Die neuen Beschäftigungsgruppen

Die neuen Beschäftigungsgruppen Einheitliches Entlohnungssystem für ArbeiterInnen und Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie Statt Lohngruppen und Verwendungsgruppen: Die neuen Beschäftigungsgruppen Einheitliche Beschäftigungsgruppen

Mehr

A N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die KAFFEEMITTELINDUSTRIE

A N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die KAFFEEMITTELINDUSTRIE A N H A N G zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die KAFFEEMITTELINDUSTRIE Zu 4 Arbeitszeit: Der Kollektivvertrag über die Einführung

Mehr

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär - Heizung - Klima. Abschluß: gültig ab:

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär - Heizung - Klima. Abschluß: gültig ab: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 054 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Sanitär - Heizung - Klima Abschluß: 04.06.1987 gültig ab:

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 20.05.2015 Gültig ab: 01.05.2015 Kündbar zum: 31.05.2017 Frist: 2 Monate zum

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

Gruppe 3 / ArbVG

Gruppe 3 / ArbVG Gruppe 3 / ArbVG 98-107 Abschnitt 3 Mitwirkung in personellen Angelegenheiten Personelles Informationsrecht 98. Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an Arbeitnehmern und die

Mehr