PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017

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1 Allgemeines Rundschreiben 02/2017

2 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 31. Jänner 2017 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um o KV +1,55% o IST +1,40% sowie eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um o KV +1,55% o IST +1,40% vereinbart. Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 27. Februar 2017 und bei monatlicher Lohnzahlung zum Termin 1. März 2017 wirksam. 2

3 Lohnabschluss PROPAK Industrie 1. Lohntabellen In der Beilage übermitteln Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung. 2. Nachtschichtzuschlag Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt 35,06. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. 3. Schmutzzulage Die Schmutzzulage gemäß 10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt 5,48. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. 4. Betriebserfahrungszulage Die Betriebserfahrungszulage wird um 1,40 % erhöht und beträgt für Facharbeiter 9,33 und für sonstige Arbeiter 6,84 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. 3

4 Lohnabschluss PROPAK Industrie 5. Lehrlingsentschädigungen Die wöchentlichen Lehrlingsentschädigungen für gewerbliche Lehrlinge werden um die Hälfte der Differenz zu den kaufmännischen Lehrlingen erhöht und betragen: ab 27. Februar Lehrjahr 127,68 2. Lehrjahr 174,25 3. Lehrjahr 242,93 4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) 315,50 Mit 1. März 2018 werden die Lehrlingsentschädigungen für gewerbliche Lehrlinge der Höhe nach an jene der kaufmännischen Lehrlinge angeglichen. Zudem erfolgt eine Angleichung der Kollektivvertragstexte inkl. der Tabelle II für kaufmännische Lehrlinge. 6. Heimarbeiter-Löhne Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen: ab 1. März 2017 für Kartonagenheimarbeiter 280,08 für Papierkonfektionsarbeiter 256,53 für Lampenschirmheimarbeiter 293,96 für Wellpappeheimarbeiter 288,48 4

5 Lohnabschluss PROPAK Industrie 7. Geltungsbeginn und Laufzeit Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 27. Februar 2017 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2017 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingsentschädigungen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam. Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten. 8. Rahmenrecht Anrechnung von Karenzzeiten: Karenzen werden im Ausmaß von bis zu insgesamt höchstens 30 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer des Krankenentgeltes, die Urlaubsdauer, die Abfertigung (alt) und die Dienstjubiläen angerechnet. 5

6 Lohnabschluss PROPAK Industrie 9. Erläuterungen Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht. Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden). Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnereinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis. Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38). Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in den Lohntabellen in Zehnstundeneinheiten angegeben. Die für die Lohnverrechnung benötigte Zulage pro Stunde ergibt sich mittels Division durch 10 bzw. Verschiebung des Kommas um eine Stelle nach links. Wochen- und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum. 6

7 Gehaltsabschluss PROPAK Industrie 1. Gehaltsordnung In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2017 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung. 2. Lehrlingsentschädigung Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird um 1,80 % angehoben und beträgt: Tabelle I Tabelle II 1. Lehrjahr 605,15 802,50 2. Lehrjahr 802, ,04 3. Lehrjahr 1.078, ,96 4. Lehrjahr 1.448, ,67 Die monatliche Lehrlingsentschädigung für eine Vorlehre gem. 33 Abs. 4 Rahmenkollektivvertag beträgt 695,54. 7

8 Gehaltsabschluss PROPAK Industrie 3. Rahmenrecht a) Reiseaufwandsentschädigung: Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 1,40 % erhöht und betragen: Angestellte der Verwendungsgruppe Taggeld Nachtgeld mindestens Volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- u. Nachtgeld) I bis III und MI 43,59 24,17 67,76 IV, IVa, M II und M III 43,59 25,52 69,11 V, Va 47,59 25,52 73,11 VI 54,38 25,52 79,90 b) Anrechnung von Karenzzeiten: Karenzen werden im Ausmaß von bis zu insgesamt höchstens 30 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer des Krankenentgeltes, die Urlaubsdauer, die Abfertigung (alt), die Anrechnung als Verwendungsgruppenjahre und die Dienstjubiläen angerechnet. 8

9 Gehaltsabschluss PROPAK Industrie 4. Geltungsbeginn und Laufzeit Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten mit 1. März 2017 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings- und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam. Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten. 9

10 Downloadservice auf Die neuen, ab 27. Februar/1. März 2017 geltenden Vereinbarung zum Lohnabschluss Lohntabellen Lehrlingsentschädigungen für gewerbliche Lehrlinge Lohnsätze für Heimarbeiter Betriebserfahrungszulagen (Austauschblatt für 10 Abs. 4 Arbeiter KV) Anrechnung von Karenzzeiten (Austauschblätter für 11 und 19 Abs. 6 Arbeiter KV) sowie Vereinbarung zum Gehaltsabschluss Gehaltsordnung Lehrlingsentschädigungen für kaufmännische Lehrlinge (Austauschblatt für 33 Ang. KV) Reiseaufwandsentschädigungen (Austauschblatt für 3 ZusatzKV über Reiseaufwandsentschädig) Anrechnung von Karenzzeiten (Austauschblätter für 13 Abs. 2, 28 Abs. 10 und 38 Abs. 4 Ang.KV) können mit 1. März auf der Homepage des Fachverbandes unter heruntergeladen werden. Freundliche Grüße PROPAK Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich Mag. Martin Widermann Geschäftsführer 10

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