JUGENDLICHE UND LEHRLINGE
|
|
- Anneliese Müller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 JUGENDLICHE UND LEHRLINGE 1 Lehrlingsentschädigungssätze für Wien per Berufsgruppe 1) 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 8) Bruttomonatsbeträge in Euro Metallgewerbe 534,44 716,54 964, ,35 Metallindustrie 554,47 743, , ,87 Allg Groß- und Kleinhandel 490,00 621,00 883,00 914,00 Kaufm Lehrlinge Handwerk und Gewerbe 471,75 651,12 806, ,22 Kaufm Lehrlinge Industrie 554,47 743, , ,87 (Rahmenkollektivvertrag) 2)4) FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) 366,00 465,00 641,00 712,00 Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau 574,00 640,00 768,00 827,00 Holzverarbeitendes Gewerbe 118,63 152,31 182,21 206,57 (Tischlerei) 3)5) MaurerIn 2) 844, , , ,79 MalerIn und AnstreicherIn 518,64 624,89 784,29 943,67 Seite 1/9
2 Zimmerei 5) 134,94 180,18 269,88 Hotel- und GastgewerbeassistentIn 574,00 640,00 768,00 827,00 Pharmazeutisch kauf männische/r 538,00 676,00 942,00 AssistentIn 6) Informationstechnologie-Technik 484,00 671,00 819, ,00 VerwaltungsassistentIn (Öffentlicher Dienst) BlumenbinderIn und -händler/in (FloristIn) KonditorIn (ZuckerbäckerIn) 471,75 651,12 806, ,22 374,67 476,10 602,37 734,85 414,00 549,00 685,00 Fußpfleger-, Kosmetiker-, Masseurgewerbe Bankkaufmann/frau (Banken und Bankiers) 366,00 465,00 641,00 712,00 730,45 875, ,70 ZahntechnikerIn 7) 159,88 226,01 295,78 428,04 1) Die Auswahl der Gruppen erfolgte unter Berücksichtigung der Lehrlingszeiten in den einzelnen Lehrberufen. - 2) Lehrlinge unter 18 Jahren. - 3) Lehrlinge unter 20 Jahren. - 4) Unterschiedlich nach Fachverbänden bzw -gruppen. - 5) Wöchentlich. - 6) Ohne Matura. - 7) Beträge umgerechnet von Schillingen; Empfehlung der Bundesinnung der Zahntechniker: 1.Lj: 243,-, 2.Lj: 322,-, 3.Lj: 405,-, 4.Lj: 560,-. - 8) Lehrlingsentschädigungssatz für 4. Lehrjahr bzw bei Doppellehre. 2 Sozialversicherungsbeiträge der Lehrlinge 2.1 Krankenversicherungsbeitrag Der Krankenversicherungsbeitrag entfällt in den ersten beiden Lehrjahren, ab dem 3. Lehrjahr beträgt er 3,95%. 2.2 Pensionsversicherungsbeitrag Der vom Lehrling zu bezahlende Beitragsanteil beträgt vom 1. Lehrjahr an 10,25%. Seite 2/9
3 2.3 Arbeitslosenversicherungsbeitrag Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Lehrlinge hängt von der Höhe der Lehrlingsentschädigung ab. Bis zu brutto 1.219,- ist kein Beitrag zu entrichten, über brutto 1.219,- bis 1.330,- beträgt der Beitrag 1%, über brutto 1.330,- bis 1.497,- beträgt der Beitrag 2% und über brutto 1.497,- beträgt der zu bezahlende Beitragsanteil 3%. 2.4 Arbeiterkammerumlage Lehrlinge bezahlen keine Arbeiterkammerumlage. 2.5 Wohnbauförderungsbeitrag Lehrlinge bezahlen keinen Wohnbauförderungsbeitrag. 3 Urlaubsbestimmungen 3.1 Das Urlaubsausmaß für Jugendliche richtet sich nach den geltenden Urlaubsbestimmungen (siehe Abschnitt "Arbeitsrecht"). 3.2 Sonderzahlungen bei Jugendlichen bzw Lehrlingen (=Weihnachtsremuneration, =Urlaubszuschuss): Metallgewerbe 4,33 Wochenverdienste 4,33 Wochenverdienste Metallindustrie Seite 3/9
4 1 Monatsverdienst 1 Monatsverdienst Allgemeiner Groß- und Kleinhandel Kaufm. Lehrlinge Handwerk und Gewerbe Kaufm. Lehrlinge Industrie FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau Seite 4/9
5 Jahresremuneration 230% des monatlichen Mindestlohnes, jedoch höchstens 200% des tatsächlichen Lohnes Holz verarbeitendes Gewerbe (Tischlerei) 3,5 Wochenlöhne 3,5 Wochenlöhne im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit nach einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr MaurerIn 3,41 kollektivvertragliche Stundenlöhne + 25% progeleistete 39 Stunden Anspruch richtet sich gegen die Bauarbeiter-Urlaubskasse MalerIn und AnstreicherIn 3,27 Stundenlöhne pro Woche 2,25 Stundenlöhne für während des Kalenderjahres jeweils geleistete 39 Stunden Zimmerei je geleistete 39 Stunden 3,41 Stundenlöhne Anspruch richtet sich gegen die Bauarbeiter-Urlaubskasse Seite 5/9
6 Hotel- und GastgewerbeassistentIn Jahresremuneration 230% des kollektivvertraglichen Mindestmonatsgehaltes, jedoch höchstens 200% des tatsächlichen Gehaltes Pharmazeutisch-kaufmännische/r AssistentIn 1 Monatsbezug 1 Monatsbezug Informationstechnologie - Technik VerwaltungsassisstentIn (Öffentlicher Dienst) 1 Lehrlingsentschädigung 1 Lehrlingsentschädigung BlumenbinderIn und -händlerin (FloristIn) 3 Wochenlöhne bis 3. Arbeitsjahr, ab 4. Arbeitsjahr 3 Wochenlöhne bis 3. Arbeitsjahr, ab 4. Arbeitsjahr Seite 6/9
7 KonditorIn (ZuckerbäckerIn) 1 Monatsgrundlohn 1 Monatsgrundlohn Fußpfleger-, Kosmetiker-, Masseurgewerbe Bankkaufmann/frau (Banken und Bankiers) ZahntechnikerIn 1 Lehrlingsentschädigung 1 Lehrlingsentschädigung 3.3 Lehrzeit Die Lehrzeit gilt als Arbeitszeit im Hinblick auf Urlaubsausmaß und - berechnung. 3.4 Urlaubsentgelt Seite 7/9
8 Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich bei Jugendlichen nach der Lehrlingsentschädigung, dem Lohn bzw dem Gehalt. 3.5 Urlaubszeitpunkt Auf Verlangen ist dem Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) zwischen dem 15. Juni und dem 15. September ein Urlaubsteil von zumindest 12 Werktagen zu gewähren. 3.6 Jugendliche im Baugewerbe erhalten 718,20/1.000 des Zuschlages zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, der für die betreffende Urlaubsperiode bezahlt wurde. Der Anspruch richtet sich gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. 4 Krankenentgeltregelung für Lehrlinge Gemäß 17a Berufsausbildungsgesetz hat der Lehrling im Falle einer Erkrankung bis zur Dauer von 4 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und bis zur Dauer von weiteren 2 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld (aus der gesetzlichen Sozialversicherung) zu bekommen. Wurde dieser Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts in einem Lehrjahr voll ausgeschöpft, so hat der Lehrling bei jeder weiteren Erkrankung im selben Lehrjahr für die ersten 3 Tage die volle Lehrlingsentschädigung, für die übrige Zeit der Arbeitsunfähigkeit, längstens aber bis zur Dauer von 6 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld (aus der gesetzlichen Krankenversicherung) zu bekommen. Bei Arbeitsverhinderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gebührt die volle Lehrlingsentschädigung ohne Rücksicht auf andere Zeiten einer Arbeitsverhinderung bis zur Dauer von 8 Wochen und ein Teilentgelt bis zur Dauer von 4 Wochen. Die Verpflichtung des Lehrberechtigten zur Gewährung eines Teilentgelts besteht auch dann, wenn der Lehrling aus der gesetzlichen Krankenversicherung kein Krankengeld erhält. Der gleiche Anspruch besteht auch bei Einweisung eines Lehrlings in ein Erholungsheim aufgrund eines ärztlichen Befundes. Seite 8/9
9 5 Kinderbetreuungsgeld Zum Kinderbetreuungsgeld siehe Abschnitt "Familienleistungen", "Kinderbetreuungsgeld". 6 Familienbeihilfe Für die Gewährung der Familienbeihilfe bleiben alle eigenen Einkünfte des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unberücksichtigt. Über das 18. Lebensjahr hinaus bleiben Lehrlingsentschädigungen grundsätzlich außer Betracht. Siehe Abschnitt "Familienleistungen", "Familienbeihilfe". Seite 9/9
JUGENDLICHE UND LEHRLINGE
JUGENDLICHE UND LEHRLINGE 1 Lehrlingsentschädigungssätze für Wien per 01.01.2015 Berufsgruppe 1) 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 8) Bruttomonatsbeträge in Euro Metallgewerbe 560,12 751,08
MehrJUGENDLICHE UND LEHRLINGE
JUGENDLICHE UND LEHRLINGE 1 Lehrlingsentschädigungssätze für Wien per 01.01.2012 Berufsgruppe 1) 1. 2. 3. Bruttomonatsbeträge in Euro 4. 8) Metallgewerbe 516,87 693,08 932,51 1252,76 Metallindustrie 536,24
MehrSparte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung
Sparte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes Bäcker Arbeiter: 4 1/3 Wochengrundlöhne Bau Bauhilfsgewerbe Brunnenmeister, Kunststeinerzeuger, Gerüstverleiher, Isolierer, Steinholz-
MehrAllgemeine Informationen zur Lehre. Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine Informationen zur Lehre Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol Lehrberufe in Österreich In Österreich werden zur Zeit 206 Lehrberufe ausgebildet. 6 Lehrberufe mit 4 Lehrjahren 41 Lehrberufe
MehrLohnabkommen für Friseurinnen und Friseure
Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 5 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrSTUNDENPLANUNG 23 Berufswahl und Verdienst. Zeit Bereiche Erläuterungen Material/Methode
STUNDENPLANUNG 23 Berufswahl und Verdienst Lehr und Lernziele: S sollen verschiedene Lohnarten und kennen unterschiedliche Höhen von Lehrlingsentschädigungen in den einzelnen Branchen bewerten können zu
MehrARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis
MehrLehrlingsstatistik 2007
Lehrlingsstatistik 2007 Lehrlinge, Lehrberufe und im Burgenland 2007 Lehrlinge Anlagenelektrik 1 1 1 0 0 Augenoptik 1 2 3 3 2 2 1 3 BäckerIn 24 4 28 18 7 6 2 15 15 BäckerIn/KonditorIn 5 2 7 6 0 0 Baumaschinentechnik
MehrLehrlingsstatistik 2016
Lehrlingsstatistik 2016 LEHRLINGE NACH SPARTEN - GESAMT 10000 8000 6000 4000 2000 0 Gewerbe und Handwerk Industrie Mit Jahresende 2016 waren im Bundesland OÖ insgesamt 22.986 Lehrlinge in Ausbildung, davon
MehrLehrberufe in Tirol - 1 -
- 1 - Lehrberufe in Tirol Lehrberuf Lehrzeit m w gesamt Lehrbetriebe Pflanzen, Landwirtschaft, Tiere BlumenbinderIn und händlerin (Floristin) 3 1 133 134 76 Garten- und Grünflächengestaltung Landschaftsgärtnerei
MehrA N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE
A N H A N G zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE Zu 10 Entgelt für Überstundenarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
MehrRECHTE UND PFLICHTEN Pflichten der Lehrlinge: Pflichten der Eltern:
Kurziinformatiion für Neueiintretende Lehrlliinge RECHTE UND PFLIICHTEN Pflichten der Lehrlinge: Der Lehrling hat sich zu bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und
MehrA N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die KAFFEEMITTELINDUSTRIE
A N H A N G zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die KAFFEEMITTELINDUSTRIE Zu 4 Arbeitszeit: Der Kollektivvertrag über die Einführung
MehrKollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter.
Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits. Artikel I Geltungsbereich
MehrErgänzungen zum Buch
Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen
MehrSozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2016
Sozialwirtschaft Österreich AN-Forderung 2016 Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/-Löhne Vorbemerkung: Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Der
MehrInformation über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.
Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Mai 2010 Gültig ab A) 1. Mai 2009 B)
MehrPraktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com
Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine
MehrNeuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe
Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Die Verhandlungen der Bundesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe mit der Gewerkschaft Bau-Holz haben am
MehrZIMMERMEISTER- GEWERBE
Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTER- GEWERBE Rahmenrechtliche Ergänzungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2005 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Zimmermeister
MehrHOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS
Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig
MehrNeuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2014 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe
Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2014 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Die Verhandlungen der Bundesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe mit der Gewerkschaft Bau-Holz haben am
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
2017 K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer für Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Stickereiwirtschaft, einerseits
MehrAnhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrURLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄRUNG ERSATZ FÜR OFFENE TAGE.
URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄRUNG ERSATZ FÜR OFFENE TAGE www.ak-salzburg.at 1 Wir stehen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Broschüre gibt einen Überblick über ihre Rechte! Siegfried
MehrLehrabschlussprüfungen 2017
Lehrabschlussprüfungen 2017 Im Jahr 2017 werden von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten voraussichtlich, in den nachstehend angeführten en Lehrabschlussprüfungen durchgeführt. Theoretische
MehrInformation über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE
Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE Lohnordnung und rahmenrechtliche Änderungen gültig ab 1. Mai A) Kollektivvertragslöhne und Lehrlingsentschädigungen
MehrKollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich
Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich gültig ab 1.6.2004 abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Fotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %.
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrAUSMAß DES URLAUBSZUSCHUSSES
AUSMAß DES URLAUBSZUSCHUSSES Juni 2005 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 4 1.1. Anspruchsgrundlage... 4 1.2. Berechnungsbasis... 4 1.2.1. Monatsgehalt () bzw. Monats- oder Wochenlöhne ()... 4 1.2.2.
Mehrdas urlaubsrecht Vom Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für ihre Erholung zusteht Gerechtigkeit muss sein
das urlaubsrecht Vom Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für ihre Erholung zusteht Gerechtigkeit muss sein URLAUB Urlaubsausmaß Arbeitnehmern/-innen gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter
MehrLehrberuf m w ges. Augenoptik BäckerIn BäckerIn/KonditorIn Bankkaufmann/frau 1 4 5
Lehrberuf Lehrlinge Lehrbetriebe *) AZ ge best. Ergebnis n. best. ges. Bestanden Bestanden m w ges. Augenoptik 1 3 4 3 0 0 3 3 1 4 BäckerIn 16 0 16 15 4 2 4 10 0 10 BäckerIn/KonditorIn 6 6 12 5 0 0 0 0
MehrL O H N V E R E I N B A R U N G
L O H N V E R E I N B A R U N G abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien und dem Österreichischen
MehrURLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos!
URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos! www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Mehr als 110 Millionen Euro oder den Gegenwert von 5500 Mittelklasseautos:
MehrLohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
kollektivvertrag_djp_mutation_titel 25.04.2007 12:26 Uhr Seite 1 Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
MehrBIFO- Nachmittage. 2016/2017 Infos zum Beruf aus der Praxis. AMS BIFO Land Vorarlberg Landesberufsschulen Wirtschaftskammer.
BIFO- Nachmittage 2016/2017 Infos zum Beruf aus der Praxis 1 AMS BIFO Land Vorarlberg Landesberufsschulen Wirtschaftskammer Ein Institut von: Mit Unterstützung von: 2 Inhalt 1 BIFO-Nachmittage Termine
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 591 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 16. Feber 1983 37. Stück 81. Bundesgesetz: Änderung urlaubsrechtlicher
MehrWichtigste Lehrlingsentschädigungen (brutto) für Tirol Stand:
A B C D Architekten u. Ingenieurkonsulenten Baugewerbe u. industrie Bäckereigewerbe Bekleidungsindustrie Buch, Kunstblätter, Musikalien, Zeitungs, Zeitschriftenhandel (Gehaltstafel D) Chemische Industrie
MehrA N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die FLEISCHWARENINDUSTRIE
A N H A N G zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die FLEISCHWARENINDUSTRIE Zu 4 Arbeitszeit: Gem. Abs. 5 gilt folgende abweichende Regelung:
MehrBuch- und Musikalienhandel 1., 2., 3. Lj voll Bürokaufmann/frau. 1. Lj voll. Finanzdienstleistungskaufmann/frau
Archiv-, Bibliotheks- und 3 Bankkaufmann/frau Informationsassistent/in Buchhaltung Augenoptik 3 ½ Feinoptik Hörgeräteakustiker/in Bäcker/in 3 Konditor/in (Zuckerbäcker/in), 2. Lj ½ Bankkaufmann/frau 3
MehrGlobalrunde im Sozialbereich Forderungsprogramm 2013
Globalrunde im Sozialbereich Forderungsprogramm 2013 BAGS Diakonie Österreich (Diakonie), Karitativer Einrichtungen der Katholischen Kirche Österreichs (Caritas) 13. Dezember 2012 2 Erhöhung der KV-und
MehrDAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht
DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches
MehrFÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at
FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK KÄMPFT UM FAIRNESS: 77 MILLIONEN ERSTRITTEN Fast 77
Mehr> ARBEIT. Urlaub. Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details. Wir sind für Sie da
> ARBEIT Urlaub Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details Wir sind für Sie da »Alles rund um Ihren Urlaubsanspruch«AK Präsident Erwin Zangerl INHALT Urlaubsausmaß 5 Verbrauch von
Mehr1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab gültig ab
Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen vom 30. November 2015 für Arbeiter im Metallgewerbe für 2016: 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab 1.1.2016 Monatliche Mindestgrundlöhne
MehrAnhang zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs in der Fassung vom 1. Jänner 1990 für die MILCHINDUSTRIE
Anhang zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs in der Fassung vom 1. Jänner 1990 für die MILCHINDUSTRIE Zu 4 Arbeitszeit: Ziff. 7 gilt nicht für die Milchindustrie.
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer. die das 58. Lebensjahres vor dem
MehrWichtigste Lehrlingsentschädigungen (brutto) für Tirol Stand:
A B C D Architekten u. Ingenieurkonsulenten Baugewerbe u. industrie Bäckereigewerbe Bekleidungsindustrie Buch, Kunstblätter, Musikalien, Zeitungs, Zeitschriftenhandel (Gehaltstafel D) Chemische Industrie
MehrBeilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
Mehr1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden.
Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln
MehrALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer nach Vollendung des 57. Lebensjahres
MehrBeilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag.
Beilage zum Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs vom 19. April 2012 Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2012 - 2 - abgeschlossen zwischen der
MehrLehrabschlussprüfungen 2016
Lehrabschlussprüfungen Nachfolgend die voraussichtlichen Termine für Lehrabschlussprüfungen. Kurzfristige Änderungen sind möglich! Für Berufe mit geringeren Lehrlingszahlen (z.b.: Orthopädiemechaniker,
MehrInhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ
Inhalt Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ 2 Allgemeines Erscheinungsformen Pflichtpraktikum Volontariat
MehrT A R I F E M P F E H L U N G
Auf der Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes am 2. Juli 2015 hat sich der mit dem auf folgende Lohn- und Gehaltsempfehlung verständigt. Dabei wurden die Einkommenssituation in der Landwirtschaft
MehrWiedereingliederungsgeld
Wiedereingliederungsgeld 1 Zielsetzung aus sozialversichungsrechtlicher Sicht Personen, die mit dem/der Arbeitgeber/in eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart haben, steht unter bestimmten Voraussetzungen,
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE
Mehrzum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013
Beilage zum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 KV Bodenleger Mai 2013 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,
MehrRAHMENKOLLEKTIVVERTRAG. für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
1 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der chemischen Gewerbe einerseits und der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst,
MehrBÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT!
BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! 1 EINE GEMEINSAME INITIATIVE IATIVE VON: IMPRESSUM: HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung,
MehrPatienten erhalten Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld
Krankengeld ( 44 ff SGB V) Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund ihrer Beschwerden
MehrBezugstabelle für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge in der CHEMISCHEN INDUSTRIE. (Beilage A zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2013) I Geltungsbereich
Bezugstabelle für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge in der CHEMISCHEN INDUSTRIE (Beilage A zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2013) I Geltungsbereich Diese Bezugstabelle gilt ab 1. Mai 2013 1. räumlich:
MehrLehrabschlussprüfungen in Österreich
Lehrabschlussprüfungen in Österreich Untersuchung der Eignung und Qualität der derzeitigen Modalitäten der Lehrabschlussprüfung und Reformüberlegungen ZWISCHENBERICHT AutorInnen: Helmut Dornmayr (ibw)
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Mehr2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2018 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Mehr3.4.2 Arbeitszeit und Überstunden
Seite 1 3.4.2 3.4.2 Genau wie anderen Arbeitnehmern steht auch Lehrlingen bei über die gesetzliche Wochenarbeitszeit hinausgehender Arbeitsleistung ein entsprechender Zuschlag zum Normallohn zu. Zu beachten
MehrDas Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung
MehrPraktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN. Stand: 06/2015. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia
Pflicht- Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN Foto: contrastwerkstatt - Fotolia Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM FÜR KAUFMÄNNISCHE SCHULEN UND AUFBAULEHRGÄNGE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen
MehrSozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017
1 Sozialwirtschaft Österreich AN-Forderung 2017 2 2 Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/- Löhne Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate! 3 Erhöhung
MehrVergleich Lehrlingsentschädigungen
AugenoptikerIn 01.01.2013 3,5 534,00 717,00 964,00 1.295,00 34.350,00 22 817,86 47 40 43 36 BäckerIn 01.10.2012 3 431,00 553,00 786,00 21.240,00 143 590,00 142 141 126 140 Bankkaufmann/frau (Angestellte)
MehrLehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich.
Lehrling und Jugend SEITE 1 gastro kit Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe facebook.com/akvorarlberg Stark für Dich. www.akbasics.at gastro kit SEITE 2 Stark für Dich. AK Vorarlberg SEITE 3 Pflichtpraktikum
MehrFerialjob und Pflichtpraktikum
> JUGEND Ferialjob und Pflichtpraktikum Informationsveranstaltung Dr. Peter Schumacher 23.5.2012 AK Innsbruck > JUGEND Arbeit vs. Praktikum Arbeit produktive Tätigkeit im Firmeninteresse Arbeitszeit fix
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. und dem Osterreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE. I. Geltungsbereich. Für das Gebiet der Republik Osterreich.
KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Mode und Bekleidungstechnik Berufsgruppe der Kürschner, Handschuhmacher, Gerber, Präparatoren und Säckler und
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. November 2016 Teil II
1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. November 2016 Teil II 345. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich
MehrLohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA!
Lohnpfändung> ARBEIT Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution WIR SIND FÜR SIE DA! DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene
MehrSTAND: DEZEMBER
Mit 01.01.2018 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.... 2... 3... 4... 4... 4... 5... 7 Seite
MehrKV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2014 LOHNABSCHLUSS
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2014 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2014 um 2,1%: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 Grundstufe nach 2 nach
MehrBeilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das DACHDECKERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
MehrAnhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker einerseits und dem Österreichischen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 21. November 2014 Teil II
1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 21. November 2014 Teil II 299. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 1. Dezember 2010 Teil II 384. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Wien 384.
MehrANLAGE A: Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen
ANLAGE A: Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen Gleichhaltung von schulischen Ausbildungen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß 34a BAG sowie Anrechnungen für verwandte Lehrberufe
MehrLOHNVERTRAG Fleischergewerbe Steiermark
LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Steiermark 1. Juli 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den
MehrPflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe
> JUGEND Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe Tipps für dein Praktikum Wir sind für Sie da »Falls es Probleme gibt, die AK hilft.«ak Präsident Erwin Zangerl PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE
Mehrzum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich
Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags
MehrDas (duale) Berufs(aus)bildungssystem in Österreich (1)
Das (duale) Berufs(aus)bildungssystem in Österreich (1) Ein Spezifikum des österreichen Bildungssystems besteht darin, dass dem Bereich der beruflichen Bildung hohe Bedeutung zukommt: 80% der Schülerinnen
MehrKOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern
KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern abgeschlossen zwischen den Bundesinnungen der Baugewerbe, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister, sowie dem Fachverband der Bauindustrie
MehrSOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016
SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016 Seite 1 ECHTE UND FREIE DIENSTNEHMER (ASVG) 1. höchstbeitragsgrundlage in euro jährlich monatlich täglich laufende Bezüge - 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen 9.720,00
MehrEntwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die Richtsätze für das Pflegegeld für Pflegekinder
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die Richtsätze für das Pflegegeld für Pflegekinder sowie die Ausstattungspauschale im Jahr 2013 Auf Grund des 33 Abs 5 und 6 der Salzburger
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG
MehrVERLÄNGERTE LEHRE/ TEILQUALIFIZIERUNG
Verlängerte Lehre/Teilqualifizierung nach dem Berufsausbildungsgesetz-BAG VERLÄNGERTE LEHRE/ TEILQUALIFIZIERUNG nach dem Berufsausbildungsgesetz ooe.arbeiterkammer.at VERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG
MehrTischlerIn, TischlereitechnikerIn
HiPos für Lehrlinge in Nenzing, Offenen Lehrstellen, technikerin Hartmann Fensterbau KG Gewerbestrasse 5 Michael Hartmann 05525/64114-0 info@hartmannfenster.at Bautischlerei Anzahl der Lehrstellen 1 MaurerIn,
MehrMALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung. Gültig ab 1. Mai 2013 KOLLEKTIVVERTRAG
Beilage zum Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung Gültig ab 1. Mai 2013 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung
MehrArbeit und Recht SEITE 1. Urlaubsrecht. Stark für Sie.
Arbeit und Recht SEITE 1 Urlaubsrecht Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Urlaubsrecht SEITE 3 Genießen Sie Ihren wohl verdienten Urlaub, und nützen Sie den Erholungswert für das restliche Arbeitsjahr.
MehrLehrling und Jugend SEITE 1. starter kit. Ein kleines Handbuch zur Lehre. Stark für Dich.
Lehrling und Jugend SEITE 1 starter kit Ein kleines Handbuch zur Lehre. www.facebook.com/akvorarlberg Stark für Dich. www.akbasics.at starter kit SEITE 2 Stark für Dich. AK Vorarlberg SEITE 3 Das»starter
Mehr