Einwohnerversammlung zum Thema Fluglärm und BBI am 25. November 2010 ab 19 Uhr in der der Aula der Gesamtschule im OT Petershagen.
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- Karsten Meissner
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Transkript
1 Einwohnerversammlung zum Thema Fluglärm und BBI am 25. November 2010 ab 19 Uhr in der der Aula der Gesamtschule im OT Petershagen Protokoll Anwesende: ca. 140 Bürgerinnen und Bürger, Frau Schmidt, Vorsitzende der Gemeindevertretung Frau Schliebs, Gemeindevertreterin Herr Bartel, Geschäftsführer der AVIA Consult, Strausberg Herr Lange (i.v. des Bürgermeisters) 1. Begrüßung Herr Lange begrüßt die Anwesenden. Er betont, dass es Anliegen der Einwohnerversammlung ist, die Einwohner der Gemeinde sachverständig über das Thema Fluglärm zu informieren und so zu einer möglichst ausgewogenen Meinungsbildung zum Thema in der Gemeinde beizutragen. Dazu wird Herr Rüdiger Bartel als Geschäftsführer des Unternehmens AVIA Consult als kompetenter Gesprächspartner und Experte für zur Verfügung stehen. 2. Einführung Herr Bartel führt zum Thema - auch in Beantwortung von Zwischenfragen anwesender Bürgerinnen und Bürger - wie folgt aus: - Der Flughafen BBI wird über zwei parallele in Ost-West-Richtung verlaufende Startbahnen verfügen; Starts und Landungen erfolgen daher in bzw. aus diesen Richtungen. - Die durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) Anfang September vorgelegten Flugrouten (Anlage) betreffen die Abflüge vom BBI (Startrouten). Sie sind aber noch als vorläufig zu betrachten und stehen voraussichtlich erst kurz vor Eröffnung des Flughafens (geplant Juni 2012) fest. - Änderungen zu den im Planfeststellungsverfahren vorgelegten Routen betreffen zum größten Teil die westlichen Routen; die östlichen (also unsere Region betreffenden) Routen blieben im Wesentlichen unverändert. - Starts und Landungen erfolgen grds. gegen den Wind. Da in unserer Region ca. 2/3 der Wetterlagen von Westwind geprägt sind, erfolgen also ca. 1/3 der Starts vom BBI in östliche Richtung (und sind somit für Petershagen/Eggersdorf ggf. relevant). 2/3 der Landungen erfolgen jedoch aus östlicher Richtung. - Die durch die DFS vorgestellten Flugrouten (Abflüge) weisen für Petershagen/ Eggersdorf Überflughöhen von ca m aus. Dies entspricht etwa der Grenze der akustischen Wahrnehmbarkeit. Die festgelegten Flugrouten sind als Anhaltspunkte zu verstehen; in der Praxis bewegen sich die Flugzeuge ab einer Flughöhe über 5000 ft (ca m) in der Regel auf dem kürzesten Weg zu ihrem nächsten Wegpunkt und können deutlich von den veröffentlichten Routen abweichen. - Die Aufzeichnungen konkreter Flugrouten (Karten mit Flugspuren von An-/Abflügen von/nach den Flughäfen Schönefeld und Tegel vom (Westwind) und vom (Ostwind) werden von Herrn Bartel erläutert) zeigen, dass der derzeitige Flugverkehr bei Anflügen auf Tegel und Schönfeld über der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf im Mittel bei ca. 850 bis 870 m (sogenannte Zwischenanflughöhe) und bei Starts in Richtung Osten deutlich über 2000 m stattfindet. - Hinsichtlich der Überflughöhen gibt es Unterschiede zwischen den Anflügen (tiefer, im Sinkflug) und Abflügen (höher, möglichst hohe Steigraten). Wenn Flugzeuge ihre Flughöhen zur Vermeidung von Kollisionen bei Anflügen ändern müssen sind derzeit
2 über dem Gemeindegebiet aber auch Flughöhen von (deutlich) unter 1000 m möglich. - Karten (des STANLY Track Systems der DFS, mit Flugspuren von An- /Abfügen von/nach den Flughäfen Schönefeld und Tegel können im Internet live abgerufen werden. Man kann sich dort einen guten Überblick über die derzeitige Situation in Bezug auf die Flughöhen verschaffen (Beispiele in der Anlage). - Der BBI wird neben dem bisherigen Flugverkehr des Flughafens Schönefeld auch den des (dann geschlossenen) Flughafens Tegel aufnehmen. Dies wird allerdings nicht zwangsläufig zu einer höheren Lärmbelästigung für den Bereich der Gemeinde führen. Im Gegenteil: der jetzt über dem Berliner Stadtgebiet und dem östlichen Umland stattfindende Flugverkehr des Flughafens Tegel in/aus südlichen Richtungen (die Mehrzahl der Flugbewegungen) wird nur bis Rüdersdorf stattfinden und damit in nicht mehr über dem Gebiet der Gemeinde betreffen. Die relativ geringen Flughöhen beim Anflug auf BBI werden nur noch bei Anflügen aus Richtung Norden in weitaus geringer Zahl auftreten, da ausgehend von den Zielen der Fluggesellschaften nur ein geringer Anteil der Flugbewegungen aus Richtung Norden und Nordosten erfolgen wird. Wegen der Einschränkungen bzgl. des Nachtflugverbotes ( Uhr) ist nicht zu erwarten, dass der BBI ein Luftdrehkreuz, ähnlich den Flughäfen Frankfurt (Main) oder München wird. Protokollnotiz: Gegen Uhr wird eine ca. 5-minütige Pause eingelegt. Ca. 100 Bürgerinnen und Bürgern verlassen den Raum. 3. Bürgermeinungen und -fragen - Das jetzige Nachtflugverbot wird in fünf Jahren nicht mehr bestehen. - Lärmbelastungen durch den Betrieb des BBI werden gering ausfallen. Viel schlimmer - und unerträglich - sind die Lärmbelastungen, die vom Betrieb des Strausberger Flugplatzes ausgehen. - Nicht alle Flüge werden im Stanly-Track-System verzeichnet. - Der Betrieb des Strausberger Flugplatzes wird künftig auch für Petershagen/ Eggersdorf zu höheren Lärmbelästigungen führen, da dort der Geschäftsreiseverkehr zunehmen wird. Warum wird der Strausberger Flugplatz instrumentenlandefähig gemacht? Antwort Herr Bartel: Für die nähere Zukunft dürfte das für den Flugplatzbetreiber nicht wirtschaftlich sein. - Welche Lärmbelästigung ist zu erwarten? Gibt es dazu Prognosen? Antwort Herr Bartel: Lärmprognosen und -gutachten wurden selbstverständlich für den BBI erstellt. Für Petershagen/Eggersdorf gibt es allerdings keine Werte, da die Gemeinde außerhalb der ausgewiesenen Schutzzonen liegt. Lärmbelästigungen werden subjektiv sehr unterschiedlich empfunden. Neben dem Schallpegel spielt auch die Länge und Häufigkeit des Geräusches eine Rolle. So ereignen sich an jedem Tag eine Vielzahl von Geräuschen, die mindestens zehnmal stärker sind, als die von einem überfliegenden Flugzeug ausgehenden. Ein Flughafen ohne Fluglärm ist nicht machbar. - Die Gemeinde sollte sich dafür einsetzen, dass nur die südliche Bahn des BBI genutzt wird und dass mit den Fluggesellschaften Strafen für den Fall vereinbart werden, dass Mindestflughöhen nicht eingehalten werden. Antwort Herr Lange: Anders als bei Themen, die sonst in Einwohnerversammlungen beraten werden, ist die Gemeinde beim Thema BBI und Fluglärm kein aktiv Beteiligter. So ist sie z.b. auch nicht in der Fluglärmkommission vertreten und hat
3 selbstverständlich auch keine Möglichkeiten, auf den zukünftigen Betrieb des BBI Einfluss zu nehmen. Die Gemeinde kann versuchen, bei der Meinungsbildung in der Gemeinde mitzuwirken und die Meinungen ihrer Bürger zu transportieren. Bei aller Besorgnis um künftigen Fluglärm darf die Gemeinde aber nicht die vom zukünftigen BBI ausgehenden positiven Impulse für die Region vergessen. So wird z.b. damit gerechnet, dass durch den BBI bis zu zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. - Die Zahl von neuen Arbeitsplätzen ist aus der Luft gegriffen. Was nutzen neue Arbeitsplätze, wenn , im Umland des BBI wohnende Menschen wegen des Lärms krank werden? - Was kann man gegen zu tief fliegenden Sport- und Geschäftsflugzeuge tun? Diese Flugzeuge starten und landen in Strausberg. Es ist ein Luftrowdytum zu beobachten; es fehlt an der erforderlichen Rücksichtnahme. Antwort Herr Bartel: Man kann solche Ordnungswidrigkeiten anzeigen. An den Flugzeugen ist eine Kennung angebracht, mit deren Hilfe der Pilot identifiziert werden kann. - Für den BBI wurde eine Lande-/Startbahn ausreichen, wenn diese gleichmäßig ausgelastet werden würde. Ein Nachtflugbetrieb ist möglich, wenn nur die südliche Start-/Landebahn genutzt wird. Die Standortentscheidung von 1995 zugunsten Schönefelds war falsch, da Menschen vom Lärm betroffen sein werden. Jetzt kann man nur noch sehen, was man zur Lärmminderung tun kann; einen lärmfreien Flughafen kann es nicht geben. - Es muss geprüft werden, ob der BBI überhaupt zwei Bahnen braucht. - Kann die Gefahr eintreten, dass sich der BBI-Flugverkehr in Richtung Osten verlagern wird? Antwort Herr Bartel: Nein. Starts müssen immer gegen den Wind erfolgen. Da die Wetterlagen in unserer Region zu 2/3 von Westwinden geprägt sind, werden 2/3 der Starts in westlicher Richtung erfolgen. - Die Bürger brauchen mehr Informationen; die Gemeinde muss das Thema besser kommunizieren. Antwort Herr Lange: Wenn neue Informationen vorliegen, wird die Gemeinde sie weitergeben. - Billigflieger müssen geächtet werden. - Die Gemeinde sollte eine Resolution an die Landesregierung verfassen. Antwort Herr Lange: Es sollte bedacht werden, dass die Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf - jedenfalls im Vergleich zu anderen Gemeinden - aus heutiger Sicht kaum stärker vom Fluglärm betroffen sein wird, als bisher. Der BBI wird in Betrieb gehen und so kann es eigentlich nur noch darum gehen, den zwangsläufig entstehenden Fluglärm - soweit überhaupt möglich - so zu verteilen, dass ein für alle tragfähiger Kompromiss entsteht. Die Sitzung wurde gegen Uhr beendet. Rainer Lange
4 von der DFS veröffentlichte Flugrouten
5 Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Anflüge Berlin-Schönefeld am Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Abflüge Berlin-Schönefeld am
6 Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Anflüge Berlin-Tegel am Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Abflüge Berlin-Tegel am
7 Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Anflüge Berlin-Schönefeld am Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Abflüge Berlin-Schönefeld am
8 Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Abflüge Berlin-Tegel am Beispiel Flugspuren (Stanly Track), Anflüge Berlin-Tegel am
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