Auswirkungen des segmentierten Anflugverfahren. Gemeinden Heusenstamm, Rodgau, Obertshausen, Hainburg, Seligenstadt, Alzenau.
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- Henriette Böhm
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1 Auswirkungen des segmentierten Anflugverfahren 04. August 2011 Datum Bericht Nr. Gemeinden Heusenstamm, Rodgau, Obertshausen, Hainburg, Seligenstadt, Alzenau Auftraggeber Dr. Kühner Verfasser Sachverständiger für Schallschutz in Industrie und Verkehr öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie und Handelskammer zu Köln Freier Mitarbeiter der debakom Gesellschaft für sensorische Messtechnik mbh Am Schulberg Odenthal Telefon ( ) Telefax ( )
2 - A - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Einleitung und Aufgabenstellung Entwicklung des Flugverkehrs Februar bis Juni Messergebnisse segmentierter Anflug Zusammenfassung Schrifttum... 9
3 - 1-1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Auftraggeber haben ausgedehnte Messungen des Fluglärms vor und nach Einführung des segmentierten RNAV (GPS) Anflugverfahrens beauftragt, die zwischen Dezember 2010 und März 2011 von der Firma debakom GmbH durchgeführt wurden [1, 2, 3, 4] und von mir in der Summe ausgewertet worden sind [5]. Zwischenzeitlich sind die Anflüge im genannten Verfahren seit März kontinuierlich angestiegen und es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies in Bezug auf die Nachtruhe in den Gemeindegebieten der Auftraggeber hat. 2 Entwicklung des Flugverkehrs Februar bis Juni 2011 In Abbildung 2.1 sind die Messorte im Untersuchungsgebiet mit den das Fluglärmgeschehen in den Gemeindegebieten wesentlich bestimmenden Flugrouten L3 und S7 und S5 dargestellt. Abb. 2.1: Flugrouten und Messorte im Untersuchungsgebiet
4 - 2 - Das durch die Messungen erfasste Gebiet wird durch L3N,L3S und S7 bestimmt. Nach Angaben der FRAPORT [6] sind ist von den folgenden Routenbelegungen für die Betriebsrichtungen 25 und 07 für die Nachtzeit in den Monaten Februar bis Juni auszugehe: 2011 BR25 BR07 L3 S7 h h Anzahl Anzahl Februar März April Mai Juni Tabelle 2.1: Stunden in der Nacht bei Betriebsrichtung 25 und 07 und Zahl der Landungen/Starts nach [6] Bei der Betriebsrichtung 25 erfolgt der Anflug im segmentierten Anflugverfahren über L3 und die in der Betriebsrichtung 07 erfolgten Starts über S7. Mit diesen beiden Routen werden die Überflüge im umrissenen Umfeld nicht vollständig beschrieben, da Anflüge auf L4 das Gebiet ebenfalls überqueren bei BR25 und Abflüge über S5 bei BR07 noch Beiträge insbesondere am MP2 Heusenstamm liefern kann. Ausgehend von Tabelle 2.1 lässt sich die Anzahl der Flüge pro Nacht für die beiden Betriebsrichtungen bestimmen:
5 L3 (BR25) S7 (BR07) Februar März April Mai Juni Tabelle 2.2: Mittlere Anzahl an Flugbewegungen pro Nacht bei BR25 auf der Route L3 und BR07 auf der Route S7 Tabelle 2.2 macht deutlich, dass die segmentierten Anflüge seit Februar kontinuierlich angestiegen sind, während die Starts bei BR07 über S7 im Mittel bei 12.9 Flügen pro Nacht näherungsweise konstant bleibt. 3 Messergebnisse segmentierter Anflug Aus den gemessenen Summenprozentverteilungen der Maximalpegel (LASmax) bei BR25 lässt sich die Überschreitungswahrscheinlichkeit einer Pegelschwelle eines Fluges unmittelbar bestimmen:
6 - 4 - Schwelle Rembrücken Heusenstamm Weiskirchen Obertshausen Hainburg db(a) MP1 MP2 MP4 MP6 MP7 % % % % % Tabelle 3.1: Überschreitungswahrscheinlichkeit der Pegelschwellen 62 bis 72 db durch den Maximalpegel L ASmax eines segmentierten Anflugs nach [1.4] Die Ergebnisse der Tab. 3.1 besagen beispielsweise, dass bei einem segmentierten Anflug am MP1 in 12 % der Fälle der Maximalpegel L Asmax eines Überflugs größer oder gleich 66 db(a) ist. Ausgehend von Tabelle 3.1 ergeben sich anhand der mittleren Anzahl der Flugbewegungen pro Nacht (siehe Tab. 2.2), die Anzahl der Überschreitungen durch die Maximalpegel einzelner Überflüge pro Nacht für die Monate Februar bis Juni 2011 in der BR25 für den Messort MP6 Obertshausen:
7 - 5 - Schwelle NAT- Werte MP6 Obertshausen BR25 Februar März April Mai Juni db(a) Tabelle 3.2: NAT-Werte*)für MP6 für die Monate Februar bis Juni 2011, segmentierter Anflug Betriebsrichtung 25 für die Nachtzeit *) NAT steht für number of events above threshold Tabelle 3.2 zeigt anschaulich den Anstieg des nächtlichen Fluglärms bei der BR25. Der NAT68 unterschreitet gerade noch 5. Betrachtet man den NAT66, dann liegt der BR25-Wert für den Flugbetrieb im Juni schon bei 6.8. Die Entwicklung lässt sich daher auf der Basis des Monats Juni für die Messorte wie folgt darstellen:
8 - 6 - Schwelle MP1 MP2 MP4 MP6 MP7 in db(a) Tabelle 3.3: NAT-Werte segmentierter Anflug BR25 auf der Basis Juni 2011 Ganz ähnlich wie in Obertshausen stellt sich die Situation in Weiskirchen (MP4) dar. Der NAT68 liegt bei BR25 bei 5.1 und der NAT67 bei 6.1. Für eine Bewertung nach dem gesetz zum Schutz gegen Fluglärm [7] werden die NAT-Werte auch der BR07 benötigt. Diese können direkt aus den Messungen bestimmt werden: Schwelle MP1 MP2 MP4 MP6 MP7 db(a) Tabelle 3.4: NAT-Werte Abflug BR07 über S7 auf der Basis der Messungen
9 - 7 - Ausgehend vom Juni Betrieb, kann nunmehr für die Nachtzeit mit der langfristigen Häufigkeit des BR25-Betriebs von 72% und des BR07 mit 28% nachts die NAT-Werte gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm [7] angegeben werden: Schwelle MP1 MP2 MP4 MP6 MP7 db(a) Überschreitungen pro Nacht Überschreitungen pro Nacht Überschreitungen pro Nacht Überschreitungen pro Nacht Überschreitungen pro Nacht Rembrücken Heusenstamm Weiskirchen Obertshausem Hainburg Tabelle 3.5: NAT-Werte auf der Basis Juni und den Messungen im langfristigen Mittel Der Messort Weiskirchen MP4 liegt in der Mitte, ca. 1.3 Kilometer östlich des Gabelpunktes der Flugroute L3S/N. Die Maximalpegel von Überflügen an Orten, die in diesem Bereich liegen und direkt überflogen werden, sind 1 bis 2 db höher und führen daher dazu, dass mehr als 6 Überschreitung des Pegels von 68 db(a) eintreten können. Ganz entsprechend liegt die Situation südlich des MP6 in Obersthausen, bis unter die Flugroute L3 ist ein Pegelanstieg bis 1.5 db zu erwarten. Entsprechend ist in Heusenstamm zu erwarten, dass bis unter Flugroute L3 ein Pegelanstieg um 4 bis 5 db eintritt. Das bedeutet, dass auf der Basis der Daten des Monats Juni 2011 sich die NAT68 Zone für die Nachtzeit in der Spitze nach Osten bis zum in Abbildung 2.1 dargestellten Gabelpunkt L2N und L3S erstreckt und damit die südlichen Stadtteile von Obertshausen und Bereiche von Heusenstamm (nördlich Neu-Isenburger- und Frankfurter Straße) erfasst. Wird im Zuge einer Berechnung der Nachtschutzzone, wie nach [7] vorgeschrieben, die 3 Sigma Regelung einbezogen, wird sich diese Zone noch weiter ausdehnen. Die 3 Sigma Regelung berücksichtigt, dass in den jeweils 6 verkehrsreichsten Monaten eines Jahres die Häufigkeit der Nutzungen der An- und Abflugrouten von Jahr zu Jahr variiert.
10 - 8 - Ein weiterer Aspekt, der bei diesem Ergebnis zu berücksichtigen ist, ist die Nachtschutzregelung, die nach Eröffnung der neuen Landebahn gültig ist. Danach sind in der Kernzeit von 23 bis 5 Uhr, in der auch nur der segmentierte Anflug geflogen wird, 17 Flüge zulässig. Der obigen Betrachtung liegen 11.4 Anflüge bei BR25 zugrunde, d.h. ein Flugszenario, das unter dieser Festsetzung grundsätzlich möglich ist, wenn die Einschränkung auf die Nachtkernzeit bleibt. Wird diese aufgrund der Regelung für die Gesamtnacht mit 150 bis 160 Flügen modifiziert, sind die obigen Ergebnisse darauf übertragbar. 4 Zusammenfassung Die Extrapolation der Messungen der Pegelverteilungen im segmentierten Anflug in der Betriebsrichtung 25 und der Pegelverteilung bei der Betriebsrichtung 07 auf die im Juni 2011 erreichte Nutzung während der Nachtzeit zeigt, dass im Umfeld der beiden Flugrouten L3 und S7 die Grenzwerte der Nachtschutzzone nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erreicht werden, bzw. je nach dem entsprechenden längerfristigen Management der Anflüge durch die FRAPORT AG knapp unterschritten werden. Dieser Befund deckt sich mit der in [5] auf der Basis der Messungen durchgeführten Analyse. Dr. Kühner
11 - 9-5 Schrifttum [1] debakom GmbH, Bericht Nr A, Teilbericht 1: Fluglärmmessungen in Heusenstamm vor Umstellung des Anflugverfahrens am Frankfurter Flughafen, [2] debakom GmbH, Bericht Nr A, Teilbericht 2: Fluglärmmessungen in Weiskirchen, [3] debakom GmbH, Bericht Nr A, Teilbericht 3: Fluglärmmessungen in Hainburg, [4] debakom GmbH, Bericht Nr A, Teilbericht 4: Fluglärmmessungen in Obertshausen, [5] Kühner, D., Bericht , Stellungnahme zum segmentierten RNAV (GPS) Anflugverfahren anhand von Messungen, 12. Mai 2011 [6] Webseite der FRAPORT, Infoservice Fluglärm [7] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom
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