Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main (Entwurf) Stellungnahme des Landkreises Mainz-Bingen
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- Lukas Schenck
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1 55218 Ingelheim am Rhein, 26. September 2012 Georg-Rückert-Str. 11 Telefax: ( ) Telefon: ( ) /1001/ Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz Darmstadt Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main (Entwurf) Stellungnahme des Landkreises Mainz-Bingen Sehr geehrte Damen und Herren, der Lärmaktionsplan Hessen für den Flughafen Frankfurt/Main hat den Anspruch, die vom Flughafen ausgehenden Lärmbelastungen zu dokumentieren und zu bewerten sowie weitere Lärmminderungsmaßnahmen in die Planung aufzunehmen. Dazu nimmt der Landkreis Mainz-Bingen wie folgt Stellung: (zur Lage des Landkreises im Flugroutensystem siehe Anhänge 1 und 2) (Zu Pkt. 3.1 Fluglärmberechnungen:) Bereiche mit Fluglärm zwischen L(den) 55 bis 60 db(a) - tagsüber - und solche mit L(night) zwischen 50 und 55 db(a) - nachts - als gering belastet zu bezeichnen, unterschätzt die Auswirkungen von Verlärmung durch Flugverkehr in unseres Erachtens unzulässigem Maße. Der Lärm, der vom Frankfurter Flughafen ausgeht, endet zweifelsohne nicht an den ausgewiesenen Lärmschutzbereichen, in dem bereits passive Schallschutzmaßnahmen für Ruheräume zumindest in Gebäudeinneren finanziert werden. In ruhigen Gebieten ohne nennenswerten Straßen- und Bahnverkehrslärm, jedoch Lärm von Flugzeugen als einziger Lärmquelle mit weit über den normalen Geräuschpegel hinausgehenden Spitzenpegeln von db zwischen 22 und 23 Uhr an % aller Tage im Jahr (Beispiel Nierstein) - aber knapp unterhalb von L(night) 50 db(a) ist Fluglärm sehr wohl ein gewaltiges Lärmproblem, welches hier vom Regierungspräsidium Darmstadt aber noch nicht einmal ansatzweise betrachtet wird. In ruhigen Gebieten ohne nennenswerten Straßen- und Bahnverkehrslärm, jedoch Lärm von Flugzeugen als einziger Lärmquelle unter den beiden Endanfluggrundlinien und im Eindrehbereich auf den Endanflug mit Spitzenpegeln von 70 db zwischen 5 und 6 Uhr an % aller Tage im Jahr (Beispiel Ober-Olm) - aber knapp unterhalb von L(den) 55 db(a)/l(night) 50 db(a) ist Fluglärm gleichfalls ein gewaltiges Lärmproblem, welches wegen der Ungleichgewichtung von West- und Ostbetrieb ebenfalls vollkommen aus der Betrachtung fällt.
2 Und es gibt Orte, die durch das Flugroutensystem - und hier vor allem durch die neu geschaffene Südumfliegung für alle nach Norden fliegenden Maschinen Tage im Jahr Fluglärmbelastungen knapp unter 50 db(a) zu ertragen haben: 2/3 des Jahres Startlärm und 1/3 Landelärm (Beispiel Nackenheim, Nierstein, Lörzweiler, Ober-Olm, Klein-Winternheim). Es handelt sich im Falle von Rheinhessen in einer Entfernung von km vom Flughafen Frankfurt sehr wohl um dichter besiedelte Gebiete, deren Bedeutung wegen des Weinbaus und der natürlichen Schönheit der Hügellandschaft für den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor einseitig von der Luftverkehrswirtschaft konterkariert und massiv negativ beeinträchtigt wird. Der Landkreis Mainz-Bingen fordert darum: eine Gesamtbetrachtung des Fluglärms auch unterhalb von 50 db(a) nach der 100:100-Regelung (Gleichverteilung der Betriebsrichtungen 07 und 25) Anmerkung: Vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie/Wiesbaden bzw. Regionalen Dialogforum wurden seinerzeit Lärmkarten /Isophonenkarten mit 5 db(a)-abstufungen bis hinunter zu db(a) ins Internet gestellt. keine bloße Übernahme der festgesetzten Lärmschutzbereiche gem. FluglärmG, sondern eine vorherige Überprüfung des Datenerfassungssystems (DES), das der Abgrenzung der einzelnen Lärmschutzbereiche zu Grunde gelegt wurden (insbesondere Annahmen zu Belegungszahlen der beiden Südumfliegungsrouten sowie zum Flugzeugtypenmix auf diesen Routen; ferner Einbeziehung der Lärmmessdaten unter Gegenanflügen und Eindrehbereichen mit den tatsächlich geflogenen Höhen über Grund in Rheinhessen; gesonderte Betrachtung von Kreuzungspunkten Anflüge BR07/Abflüge25 z.b. Ober-Olm/Klein-Winternheim) Anmerkung: Im Nahbereich des Frankfurter Flughafens wird aufgrund der hohen Flugbewegungszahl eklatant länger und niedriger geflogen als dass Lärmberechnungen mit Annahmen zu Steigvermögen und Sinkverhalten außerhalb der Endanfluggrundlinie den Fluglärm einigermaßen realistisch abbilden können. Gegenüberstellung und Verifizierung der Fluglärmberechnungen mit Hilfe der Lärmmessstationen und umfangreichen Auswertungen dieser Fluglärmmessungen durch den Deutschen Fluglärmdienstes e.v. ( Anmerkung: Der Landkreis Mainz-Bingen betreibt die sechs zertifizierten Messstellen Nierstein, Bodenheim, Zornheim, Ober-Olm, Schwabenheim und Wackernheim/Heidesheim. Der Verweis auf die Fluglärmmessungen der Fraport AG und des UNH (Pkt. 5.8) ist einseitig und beschränkt sich auf vergleichsweise wenige Messstationen nur im unmittelbaren Nahbereich. Der Frankfurter Fluglärmindex wird als Maßstab für alle Lärmentlastungsmaßnahmen abgelehnt, da hier willkürlich eine Grenze von 53 db(a) festgelegt wird, innerhalb der Verbesserungen stattfinden bzw. nach außen kommuniziert werden, Verlagerungen von Fluglärm und Verschlechterungen der Luftschadstoffbelastung nach außerhalb dieses Gebiets der sog. Hochbelasteten jedoch systematisch verschwiegen werden. Der hier verwendete Noise Score wird als eine weitere Lärmberechnungs- und Beurteilungsmethode grundsätzlich begrüßt, sollte jedoch auch auf geringere Fluglärmbelastungen ausgedehnt werden, um den tatsächlich vorhandenen Fluglärm auch im Umkreis von ca. 60 km um den Flughafen einmal realistisch abzubilden.
3 (Zu Pkt. 7 Geplante und zu prüfende Lärmminderungsmaßnahmen:) Der Landkreis Mainz-Bingen fordert darum: absolutes und dauerhaftes Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht von 22-6 Uhr Nachtflugverbot ohne die derzeitigen großzügigen Ausnahmegenehmigungen Lärmentlastungsmaßnahmen auch für Fluglärmbetroffene außerhalb der festgesetzten Lärmschutzzonen, z.b. berechenbare Lärmpausen, die in ihrer Länge den aktuellen medizinischen Erkenntnissen folgen keine weitere Lärmverlagerungen von Hessen nach Rheinland-Pfalz, z.b. Eindrehvorgänge aus dem südlichen und nördlichen Gegenanflug erst westlich des Rheins und westlich von Mainz, so dass sämtliche Landeanflüge bei Betriebsrichtung 07 auch in verkehrsschwächeren Zeiten erst bis nach Rheinhessen fliegen müssen Entlastung der Südumfliegung durch Weiternutzung der direkten Nord- und Nordwestabflüge bei Betriebsrichtung 25 nicht wie geplant nach DFS-Migrationsplan ab 2016: Südumfliegung 98 % aller Nord- /Nordwestabflüge und nur noch 2 % direkte Nord-/Nordwestabflüge keine weitere Lärmverlagerung in bislang ruhige Gebiete durch segmented RNAV (GPS) approaches zur Entlastung der großen Städte, die auch ohne Fluglärm bereits einen wesentlich höheren Gesamtverkehrslärmpegel haben als ruhige Gebiete ohne Straßen- und Schienenlärm; es muss die Differenz zwischen Grundlärm und zusätzlicher Fluglärmbelastung betrachtet und stärker gewichtet werden eineländerübergreifende Lärmaktionsplanung; denn es ist überhaupt nicht nachvollziehbar ist, dass die Lärmaktionsplanung für den hessischen Flughafen Frankfurt als Verursacher des Fluglärms an der Landesgrenze schlichtweg endet Steilstartverfahren mit cutback weiter entfernt als 6 NM, damit die Flugzeuge sämtliche Gegenanflüge überfliegen Optimierung kontinuierlicher Sinkflug: keine langen, nahezu waagerechten Gegenanflüge mit niedrigen Zwischenanflughöhen, keine Eindrehvorgänge, in denen die Flugzeuge sogar auf den Endanflug hin noch einmal steigen müssen ( Anschneiden des ILS-Pfads von unten ), und Zurücknahme der langen Endanflüge bis zum Kurort Bad Kreuznach bzw. zur Weltkulturerbestadt Bingen alternierendehöhen der Gegenanflüge, nicht: 100 % nördlicher Gegenanflug ft (geplant: ft), südlicher Gegenanflug ft (geplant: ft) (z.b. täglich abwechselnd) Prüfung von alternativen Transportstrecken (z.b. Verlagerung von Frachtflügen zum Flughafen Hahn) Prüfung von alternativen Transportmitteln/ganzheitliches Mobilitätskonzept (z.b. Verlagerung von Passagier-Kurzstreckenflügen, v.a. innerdeutsche Flüge, aber auch z.b. Frankfurt-Paris, auf die Schiene) Planfeststellungsverfahren (Mediation, Raumordnungsverfahren) auch für Flugrouten (lateral und vertikal) und Betriebskonzept des Frankfurter Flughafens Das Forum Flughafen und Region, Umwelt- und Nachbarschaftshaus sowie das Expertengremium Aktiver Schallschutz sind keine unabhängigen, breit demokratisch aufgestellten und paritätisch getragenen Mittler zwischen Flughafen und Region, sondern eine vom Land Hessen als Anteilseigner und der Fraport AG finanzierte und personell ausgewählt besetzte Organisation zur Erarbeitung ausschließlich von Lärmschutzmaßnahmen, die die Kapazität des Flughafens nicht einschränken! Damit werden wirksamste Maßnahmen wie z.b. Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen oder Lärmobergrenzen gar nicht erst in Betracht gezogen; Verbreitung von ausgewählten, gezielten Informationen und guter Stimmung.
4 Nahezu keine bislang umgesetzte Maßnahme des aktiven Schallschutzes bringt Vorteile für unser Kreisgebiet, entweder keine mehr aufgrund außerhalb Gebiet Frankfurter Fluglärmindex (z.b. Steilstartverfahren) oder im Gegenteil sogar Verschlechterung durch bloße Verlagerung von Fluglärm aus dichter besiedelten, jedoch bereits lauteren Stadtgebieten in ruhige Gebiete (z.b. segmented RNAV (GPS) approach). Beschränkung der Flugbewegungen und damit des Fluglärms auf ein Maß, das den aktuellen medizinischen Erkenntnissen folgt (spätestens ab dem Jahr 2020 = Zeithorizont des Planfeststellungsverfahrens) Ich hoffe mit diesen Ausführungen auf Ihre Unterstützung im Sinne der von den alten und neuen Fluglärmbelastungen besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Mainz-Bingen. Mit freundlichen Grüßen Claus Schick Anhang 1: Flugrouten BR25 über dem Landkreis Mainz-Bingen - rot umrandet Anhang 2: Flugrouten BR07 über dem Landkreis Mainz-Bingen - rot umrandet
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