CANI ITALIANI e. V. übergibt zum vereinbarten Termin nachfolgend näher bezeichneten Hund:

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1 Schutzvertrag zwischen CANI ITALIANI e. V., Alfred-Nobel-Straße 2, D Eberswalde vertreten durch [Name, Vorname, Telefon, Mail] und NAME VORNAME Name, Vorname STRASSE/HAUSNUMMER, LAND, PLZ/ORT Straße/Hausnummer, Land, PLZ/Ort PNr. Personalausweis-Nummer (sonstige Daten gemäß Adoptionsfragebogen) CANI ITALIANI e. V. übergibt zum vereinbarten Termin nachfolgend näher bezeichneten Hund: Name: Farbe: Rasse: Geschlecht: Alter: Chip-Nummer: EU-Pass-Nr: Anlässlich der Übernahme des Hundes durch den Erwerber am [DATUM] vereinbaren die Parteien folgendes: 1.) Dem Übernehmer ist bekannt, dass obiger Hund aus einem Tierheim aus Italien stammt. 2.) Das Tier wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung vom Übernehmer übernommen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass insbesondere für den Gesundheitszustand des Hundes (evtl. eingeschleppte Krankheiten) oder für Charakter- und Verhaltenseigenschaften keine Haftung durch CANI ITALIANI e. V. übernommen werden kann. Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften des Tieres wird nicht zugesichert. Dem Übernehmer ist bekannt, dass der Hund nicht geimpft ist bzw. nur geimpft ist gegen: Tollwut: ja nein Datum: 5-fach-Impfung: ja nein Datum: Test auf Leishmaniose, Ehrlichiose, Babesiose, Anaplasmose bei Parasitus EX e. V. positiv alle negativ Datum: CANI ITALIANI e. V. kann in diesem Zusammenhang keine Angaben über den Zustand der Elterntiere, die genaue Herkunft des Hundes und gegebenenfalls früher erfolgte oder unterlassene Impfungen oder medizinische Behandlungen machen.

2 3.) Für den Hund ist - außer bei Gnadenbrothunden - eine Schutzgebühr zu entrichten. Diese enthält bisher angefallene Kosten, beispielsweise für den Chip, die Impfung, die Parasitenprophylaxe, den EU-Ausweis, die EU-Transportgenehmigung sowie zumeist auch die Kosten für den Mittelmeercheck. Jedoch deckt die Schutzgebühr keinesfalls die angefallenen Kosten für die medizinische Versorgung bei Krankheiten. Über Spenden freuen wir uns daher sehr. 0,00 Euro Gnadenbrothunde (adozioni del cuore) 150,00 Euro Senioren und Handicaphunde 250,00 Euro Hunde über 6 Monate, unkastriert 290,00 Euro Hunde bis 6 Monate und kastrierte Hunde 100,00 Euro Transportkostenanteil Italien Deutschland 50,00 Euro Mittelmeercheck 50,00 Euro Kaution für Transportbox, außer bei eigener Abholung 25,00 Euro Kaution für Sicherheitsgeschirr 000,00 Euro Gesamt 50 % der Gesamtkosten sind spätestens 7 Tage vor Ausreise des Hundes auf das Konto von CANI ITALIANI e. V. zu überweisen, die restlichen 50 % binnen 7 Tagen nach Ankunft des Tieres. Kontoinhaber: Cani Italiani e.v. Bank: Berliner Volksbank IBAN: DE BIC: BEVODEBB Bei Abholung des Hundes bei der Pflegestelle sind die Kosten in bar zu entrichten. 4.) Der Hund reist nach Deutschland aus, sobald für den Hund der EU-Ausweis vom Amtstierarzt ausgestellt wurde und eine Transportmöglichkeit vorhanden ist. Dies kann unter Umständen mehrere Wochen dauern und wir bitten die Interessenten, dies entsprechend einzuplanen und uns unverzüglich zu informieren, falls sie von der Adoption des Hundes zurücktreten möchten. 5.) Mit Übernahme des Tieres am [DATUM] übernimmt der Übernehmer die alleinige Haftung für das Tier, insbesondere für die vom Tier verursachten Schäden. Insoweit haftet der Übernehmer allein und stellt bereits jetzt CANI ITALIANI e. V. vorsorglich von jeglichen Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten frei. Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier ab dem Abreisetermin in Italien bzw. dem Übernahmetermin von der Pflegestelle in Deutschland, hier dem [DATUM], zu versichern, bei der Gemeinde anzumelden und beim Haustierregister (Tasso, Amicus) des Landes zu registrieren und alle nach der Übernahme ggf. anfallenden Kosten (z. B. Haftpflichtversicherung, Hundesteuer usw.) zu tragen. 6.) Wurde bei einem Hund noch kein Test auf Mittelmeerkrankheiten durchgeführt, sollte das Tier direkt nach Ankunft getestet werden. Bei allen anderen Hunden sollten ca. 6 Monate nach der Einreise erneut ein Mittelmeercheck durchgeführt werden. Empfohlene Labore in Deutschland: Parasitus und Laboklin. Mitglieder erhalten bei Parasitus eine Ermäßigung; wir informieren Sie gerne. Zu beachten ist, dass an einer Mittelmeerkrankheit erkrankte Hunde mit Bedacht geimpft werden sollen, da jede Impfung einen Schub auslösen kann. Ebenfalls sollten Wurmkuren nur verabreicht werden, wenn die Kotuntersuchung positiv war. Auch hierzu informieren wir Sie gerne. 7.) Sofern das Tier nicht kastriert ist, darf es keinesfalls zur Zucht oder Vermehrung verwendet werden. Der Übernehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einem Deckakt kommt.

3 Beim unbeabsichtigten Wurf einer Hündin ist unverzüglich CANI ITALIANI e. V. zu verständigen. Der Übernehmer hat bei dieser ungeplanten Vermehrung das Tierschutzgesetz (TSchG, insbesondere 11) sowie die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung (TierSchHuV) zu beachten. Der Übernehmer trägt nicht nur die Tierarzt- und Futterkosten für das trächtige Muttertier, sondern auch alle anfallenden Kosten für die Geburt und die artgerechte Aufzucht der Welpen. Alle Welpen stehen im Eigentum von CANI ITALIANI e. V., daher darf auch nur CANI ITALIANI e. V. die Vermittlung aller Welpen übernehmen. Die Schutzgebühr bei der Vermittlung aller Welpen steht einzig CANI ITALIANI e. V. zu. 8.) Das Tier ist entsprechend der Gesetze, Verordnungen sowie der Regelungen der jeweiligen Länder bzw. Bundesländer in Wohnung oder Haus und Garten mit Familienanschluss zu halten. Dem Tier ist eine ordnungsgemäße Pflege und artgerechte Unterkunft zu bieten, insbesondere ist für ausreichende, artgerechte Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, ein sauberes, zugfreies Lager, ausreichend Auslauf, Pflege des Fells und bei Krankheit für tierärztliche und therapeutische Behandlung (durch Tierarzt, Tierklinik oder Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeut) zu sorgen. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Hunde, die direkt aus Italien zu ihren Familien reisen, bislang zumeist in einem Zwinger lebten, ein Leben bei und mit Menschen nicht kennen. Es kann sein, dass sie nicht stubenrein sind. Es kann sein, dass sie nicht alleine bleiben können. Es kann sein, dass sie in der ersten Zeit ängstlich gegenüber allem reagieren. Sie können zumeist nicht an der Leine laufen. Sie haben nicht gelernt, Treppen zu steigen. Sie kennen keine Hörzeichen wie Sitz, Platz, Steh usw. Über ihre Verträglichkeit müssen wir uns auf die Aussagen der Tierheim-Mitarbeiter verlassen. Gleiches gilt für den Gesundheitszustand eine Garantie für Gesundheit können wir nicht geben 9.) Jede Quälerei und Misshandlung ist zu unterlassen und auch durch Ditte nicht zu dulden. 10.) Das Tier ist nicht zu Tierversuchen und auch in sonstiger Weise nicht zu Zwecken zu verwenden, die dem Vertrag widersprechen. 11) Wir weisen darauf hin, dass eine Haltung an der Kette, überwiegend im Zwinger oder in der Box verboten ist. 12.) Ein Abhandenkommen des Tieres ist CANI ITALIANI e. V. unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Verlust des Tieres der zuständigen Polizeidienststelle und dem örtlichen Tierheim sowie dem jeweiligen Hunderegister (Tasso, Amicus, Heimtierdatenbank) zu melden. 13.) Eine Tötung des Tieres darf nur erfolgen, wenn sich dies aus medizinischen Gründen aufgrund der Diagnose durch einen Tierarzt als unumgänglich erweist. Sie darf nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. WICHTIG: Achten Sie darauf, dass der Tierarzt den Hund NICHT mit dem Mittel T61 euthanisiert! Das Ableben des Tieres ist CANI ITALIANI e. V. binnen 14 Tagen mitzuteilen. 14.) Der Übernehmer gestattet hiermit unwiderruflich einem von CANI ITALIANI e. V. Beauftragten, sich vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen zu überzeugen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich das Tier befindet.

4 15.) Die Abgabe, Weitergabe sowie dauerhafte Unterbringung des Tieres bei Dritten ohne Zustimmung durch CANI ITALIANI e. V. ist untersagt. 16.) CANI ITALIANI e. V. empfiehlt, das Tier binnen 4 Wochen nach Übernahme dem Tierarzt zu einer allgemeinen Untersuchung vorzustellen, wenn es direkt aus Italien einreist. 17.) Es wird eine dreimonatige Probezeit vereinbart. Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Übernahme, dem [DATUM]. Das Tier verbleibt bis zum Ablauf der Probezeit im Eigentum von CANI ITALIANI e. V. Während dieser Probezeit kann das Tier jederzeit zurückgefordert werden, sofern die Bedingungen dieses Schutzvertrages nicht eingehalten werden. Während der Probezeit sollte der Hund zum eigenen Schutz rund um die Uhr ein Halsband mit Adressoder Telefonplakette oder der TASSO-Marke tragen. Ängstliche Hunde sollten zum eigenen Schutz in dieser Zeit grundsätzlich außerhalb der Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks ein Sicherheitsgeschirr mit 2 Bauchgurten tragen und an einer Leine oder Schleppleine (Flexileine ist nicht empfehlenswert!) geführt werden. Das Leihgeschirr darf gerne für einen längeren Zeitraum behalten werden. Mit Ablauf der Probezeit am [DATUM] geht das Eigentum am Tier auf den Übernehmer über. 18.) Sofern der Übernehmer das Tier wieder abgeben möchte, ist unverzüglich CANI ITALIANI e. V. zu kontaktieren, so dass gemeinsam eine Lösung im Sinne des Tieres für die Rückgabe binnen 21 Tagen gefunden werden kann. Für die artgerechte Unterbringung während dieser maximal 21 Tage ist der Übernehmer verantwortlich und trägt ggf. auch hierfür anfallende Kosten. Die Schutzgebühr wird bei Rückgabe nicht zurückerstattet und es erfolgt keine Erstattung bisheriger Kosten. 19.) Nach Eingewöhnung des Hundes wird mindestens eine Nachkontrolle durchgeführt. 20.) Änderungen des Aufenthaltsortes des Tieres bzw. des Wohnortes des Übernehmers müssen CANI ITALIANI e. V. binnen 14 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, da CANI ITALIANI e. V. den italienischen Behörden gegenüber jederzeit Auskunft über den Aufenthaltsort des Tieres geben können muss.. Wir würden uns über Kontakt auch über die Vermittlung hinaus freuen, ebenso über Bilder und sind jederzeit und sehr gerne Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Hund und das Miteinander. 21.) In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen fällt jeweils eine Konventionalstrafe in Höhe der gezahlten Schutzgebühr an, bei Hunden ohne oder mit niedrigerer Schutzgebühr in Höhe von 200 Euro. 22.) Als Gerichtsstand wird Eberswalde in Deutschland vereinbart. 23.) Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Mündliche Nebenabreden wurden vor und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht getroffen bzw. werden mit diesem Vertrag gegenstandslos. Spätere Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform 24.) Sonstiges:

5 Einwilligungserklärung gemäß 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz Mit seiner Unterschrift willigt der Übernehmer ein, dass CANI ITALIANI e. V. seine Kontaktdaten speichert. Die Daten unterliegen dem Datenschutz, werden Unbefugten nicht zugänglich gemacht und ausschließlich für Zwecke im Sinne des Tierschutzes verwendet. CANI ITALIANI e. V. speichert und übermittelt die Daten an Tierschutzpartner, um diesen Informationen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit/Seriosität von natürlichen Personen oder juristischen Personen zu geben. Tierschutzpartner von CANI ITALIANI e. V. sind vor allem Tierschutzorganisationen in Europa. CANI ITALIANI e. V. stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Insoweit befreit der Übernehmer CANI ITALIANI e. V. durch seine Unterschrift unter dem Vertrag vom Datenschutzgeheimnis. Der Übernehmer kann jederzeit Auskunft bei CANI ITALIANI e. V. über die ihn betreffenden, gespeicherten Daten erhalten und sein Einverständnis jederzeit widerrufen, sobald keines der von CANI ITALIANI e. V. vermittelten Tiere mindestens seit 1 Jahr nicht mehr in seinem Haushalt lebt. Ort und Datum Unterschrift des Übernehmers Unterschrift CANI ITALIANI e. V. Anlagen: EU-Ausweis italienischer Impfpass Mittelmeertest in Kopie medizinische Unterlagen in Kopie Empfangsbestätigung bei Barzahlung der Schutzgebühr Schutzgebühr erhalten Gnadenbrothund; es fällt keine Schutzgebühr an. Datum Betrag Name, Vorname Unterschrift CANI ITALIANI e. V. Telefon / Vorstand: Bankverbindung: Alfred-Nobel-Straße 2 Telefax / Doris Kirrbach-Busl Berliner Volksbank Eberswalde cani-italiani@online.ms Evelyn Scholler IBAN DE Ina Moll BIC/SWIFT-Code: BEVODEBB CANI ITALIANI e. V. ist ein als gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein mit Erlaubnis nach 11, Abs. 1, Nr. 5 Tierschutzgesetz.

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