Richtlinien für schriftliche Arbeiten

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1 1 Bereich Zeitgeschichte Richtlinien für schriftliche Arbeiten 1. Formale Aspekte 2. Abgabe der Arbeit: Termine und Wiederholung 3. Bibliographie 4. Fussnoten 1. Formale Aspekte A) Umfang: Proseminararbeiten (Haupt- und Nebenbereich): bis maximal Zeichen* (inklusive Fussnoten und Leerschläge, ohne Bibliographie und Anhang) Seminararbeiten in BA-Seminar (Nebenbereich Zeitgeschichte, Modul Geschichte): bis maximal Zeichen (inklusive Fussnoten und Leerschläge, ohne Bibliographie und Anhang) BA-Arbeiten (Hauptbereich Zeitgeschichte): bis maximal Zeichen (inklusive Fussnoten und Leerschläge, ohne Bibliographie und Anhang) *Berechnungsgrundlage ist eine Seite von rund Zeichen. B) Seitengestaltung: Seitenrand: links 3 cm, rechts 3 cm oben 2 cm, unten 2 cm Zeilenabstand: Text: 1.5 Fussnoten: 1.0 Anmerkungen: als Fussnoten am Ende der Seite, fortlaufend nummeriert C) Formale Anforderungen: Titel des Seminars, Semester Name des Dozenten Titel der Arbeit Vorname Name Semester/Fächerkombination Adresse/Telefon/ Abgabetermin Die Arbeit besteht aus Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen), Einleitung, Hauptteil, Fazit und Bibliographie. Bei Proseminararbeiten müssen Quellen sowie mindestens 10 wissenschaftliche Werke (Bücher oder Artikel) berücksichtigt werden. Bei BA-Arbeiten und Seminararbeiten müssen Quellen sowie mindestens 15 wissenschaftliche Werke (Bücher oder Artikel) berücksichtigt werden. Bibliographieren und Zitieren: Bibliographiert und zitiert wird gemäss den Vorgaben unter Kapitel 3. und 4. Einwandfreies Zitieren ist Ausdruck wissenschaftlicher Sorgfalt. Jede Verwendung von fremdem geistigen Eigentum muss durch eine genaue Herkunftsangabe kenntlich gemacht werden, ansonsten liegt ein Plagiat vor. Am Ende jeder Arbeit ist die folgende unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung anzufügen: Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die Arbeit persönlich erstellt und dabei nur die aufgeführten Quellen und Hilfsmittel verwendet sowie wörtliche Zitate und Paraphrasen als solche gekennzeichnet habe. (vgl. Art. 5 in den Richtlinien vom 13. Mai 2008 über das Verfahren für die Verhängung von Disziplinarstrafen nach Art. 101 der Statuten der Universität Freiburg vom 31. März 2000 im Falle des Verstosses gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beim Verfassen schriftlicher Arbeiten während der Ausbildung, 2. Abgabe der Arbeit: Termine und Wiederholung Alle Arbeiten sind in ausgedruckter, gebundener Form termingerecht abzugeben. Gleichzeitig ist die Arbeit in elektronischer Form (word- oder pdf-datei) an die / den Dozierende/n zu schicken. Im Fall einer ungenügenden schriftlichen Proseminar-, Seminar- oder Bachelor-Arbeit muss diese Arbeit im Rahmen derselben Lehrveranstaltung einmal überarbeitet werden. Wird die Arbeit auch nach dieser Überarbeitung als ungenügend bewertet, so gilt dies als erster Misserfolg und der Leistungsnachweis muss im

2 2 Rahmen eines neuen Proseminars bzw. Seminars im selben Modul mit einer neuen Arbeit wiederholt werden. Wird diese Arbeit auch nach einer Überarbeitung als ungenügend bewertet, so gilt dies als zweiter Misserfolg und der Leistungsnachweis muss im Rahmen eines dritten Proseminars bzw. Seminars im selben Modul mit einer neuen Arbeit wiederholt werden. Diese dritte Arbeit kann bei ungenügender Bewertung nicht überarbeitet werden. Für ein Proseminar im Herbst- bzw. Frühlingssemester muss die Proseminararbeit bis zum 31. Januar bzw. 31. August abgegeben werden. In begründeten Fällen kann die Dozentin / der Dozent eine Fristerstreckung von maximal 2 Monaten gewähren. Ungenügende Proseminararbeiten müssen bis 6 Monate nach dem Abgabetermin verbessert werden. Abgabetermin für Seminararbeiten des Herbstsemesters ist der 30. Juni, für Seminararbeiten des Frühjahrsemesters der 30. November (jeweils 6 Monate nach Semesterende). In begründeten Fällen kann die Dozentin / der Dozent eine Fristerstreckung von maximal 2 Monaten gewähren. Ungenügende Seminararbeiten müssen bis 6 Monate nach Ablehnung verbessert werden. Die Bachelor-Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des BA-Seminars eingereicht werden. Bei begründeten Fällen kann um eine Verlängerung dieser Frist um 2 Monate bei der / dem Bereichsverantwortlichen nachgesucht werden. Ungenügende Bachelor-Arbeiten müssen bis 6 Monate nach Ablehnung verbessert werden. 3. Bibliographie A) Gliederung der Bibliographie am Ende der Arbeit In der Bibliographie ist zwischen Quellen und Sekundärliteratur zu unterscheiden. 1. Quellen 1.1. Ungedruckte Quellen: Auflistung strukturiert nach Archiven StASG [Staatsarchiv St. Gallen], A 116/205, Bestand: Eidgenössische Sammlung, 1.2. Gedruckte Quellen: a) Amtliche Publikationen Zweites Volksbegehren gegen die Überfremdung. Bericht des Bundesrates, 16. Dezember 1969, in: Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Nationalrat, Bd. 4, 1969, b) Periodika (Zeitungen und Zeitschriften) Schweizerische Rundschau, c) Schriften, Broschüren Schwarzenbach James, Die Überfremdung der Schweiz wie ich sie sehe, Zürich Sekundärliteratur 2.1. Nachschlagewerke 2.2. Monographien und Artikel Internetseiten sind den Quellen oder der Sekundärliteratur zuzuordnen; eine eigene Rubrik Internetquellen existiert nicht. B) Bibliographische Angaben Zum Bibliographieren gehört die vollständige Aufnahme der Buchtitel. Dies ist auf verschiedene Arten möglich, doch soll die einmal gewählte Art der Titelangabe innerhalb einer Arbeit durchgehend beibehalten werden. 1. Monographien: Sämtliche bibliographischen Angaben werden mit einem Punkt abgeschlossen. Name Vorname, Titel. Untertitel, Erscheinungsort(e) Aufl. Erscheinungsjahr.

3 3 Sind Erscheinungsort und / oder -jahr nicht bekannt, steht: o.o. und / oder o.j. Die Auflage wird erst ab der zweiten Auflage angegeben. Bergmann Werner, Geschichte des Antisemitismus, München Monographien mit mehreren Autoren: Name Vorname/Name Vorname, Titel. Untertitel, Erscheinungsort Aufl. Erscheinungsjahr. Balibar Etienne/Wallerstein Immanuel, Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten, Hamburg Herausgegebene Werke (Sammelbände): Name Vorname (Hg.), Titel. Untertitel, Erscheinungsort(e) Aufl. Erscheinungsjahr. Der Herausgeber ist nicht der Autor eines verschiedene Beiträge aufweisenden Sammelbandes. Deshalb ist er immer als Herausgeber zu kennzeichnen. Jenkins Keith (Hg.), The Postmodern History Reader, London/New York Lexika und Handbücher: Titel, hg. von Name Vorname, Bd. x, Erscheinungsort Aufl. Erscheinungjahr. Beispiele: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hg. von Brunner Otto/Conze Werner/Koselleck Reinhart, Bd. 7, Stuttgart Handbuch der europäischen Geschichte, hg. von Schieder Theodor, Bd. 1, Stuttgart Artikel in Sammelbänden: Name Vorname, Titel des Artikels, in: Vorname Name (Hg.), Titel des Sammelbandes, Erscheinungsort Aufl. Erscheinungsjahr, Seiten. Werden einzelne Artikel aus einem Band mit verschiedenen Beiträgen verwendet, sind diese einzeln in der Bibliographie anzugeben und nicht nur der Sammelband als solcher. Die Angabe der Seitenzahlen des Artikels ist wichtig (erste und letzte Seite). Mertens Lothar, Antizionismus: Feindschaft gegen Israel als neue Form des Antisemitismus, in: Benz Wolfgang (Hg.), Antisemitismus in Deutschland. Zur Aktualität eines Vorurteils, München 1995, Artikel in Zeitschriften: Name Vorname, Titel des Artikels, in: Titel der Zeitschrift, Jahrgang (Jahr), Seiten. Picard Jacques, Antisemitismus erforschen? Über Begriff und Funktion der Judenfeindschaft und die Problematik ihrer Erforschung, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 47 (1997), Artikel in Zeitungen: Name Vorname, Titel des Artikels, in: Titel der Zeitung, genaues Datum. Altermatt Urs, Das lange Warten auf einen Sitz im Bundesrat. Historische Reminiszenzen zur Zauberformel, in: Neue Zürcher Zeitung, 9. November Artikel in Lexika: Name Vorname, Titel des Artikels, in: Lexikon, hg. von Name Vorname, Bd. x, Erscheinungsort Aufl. Erscheinungsjahr, Seiten oder Spalten.

4 4 Altermatt Urs, Art. Christlichdemokratische Volkspartei, in: Historisches Lexikon der Schweiz, hg. von der Stiftung Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 3, Basel 2004, Internet: Name Vorname, Titel. Untertitel bzw. möglichst vollständige Angaben zur Quelle, http-adresse, Datum der Konsultation. Studer Brigitte, Antikommunismus, in: Historisches Lexikon der Schweiz (Internetversion), D27836.php, 14. Oktober Belegausdruck zur eigenen Dokumentation nicht vergessen. Dieser ist der Arbeit aber nicht beizulegen. In Bezug auf die Angabe von Internetseiten als Sekundärliteratur ist zu reflektieren: - Handelt es sich um einen wissenschaftlichen Text? Häufig sind solche Texte im pdf-format im Internet zu finden, bei den entsprechenden Autoren oder in auf dem Internet zugänglichen Zeitschriften oder Historischen Lexika. - Wer ist der Autor eines entsprechenden Beitrages? Ist es ein Historiker, ein Spezialist für das bearbeitete Themengebiet? Andere Internetseiten sind zu vermeiden. - Hier ist nicht zuletzt auf die Spezifizität zu achten. Handelt es sich um einen Text, der spezifisch für Ihr Thema brauchbar ist? Allgemeine Internetseiten, die unter vielem anderen auch etwas zu Ihrem Thema beinhalten, sind zu umgehen. 10. Archivalien: Archiv, Bestand, Schachtel, Dokument. [jeweils möglichst genaue Angaben] StASG, A 116/205, Eidgenössische Sammlung, Nationale Front, Politische Polizei an das kantonale Polizeikommando St. Gallen, St. Gallen, den 30. November Fussnoten Die Fussnoten werden fortlaufend (automatisch) nummeriert. Eine Fussnote kann mehrere Referenzen enthalten; diese werden durch Strichpunkt voneinander getrennt. Die Verwendung von ebd. ist erlaubt; um fehlerhafte Angaben zu vermeiden wird jedoch empfohlen, die entsprechenden Referenzen erst in der allerletzten Version zu ersetzen. 1. Verweis auf Monographien mit einem Autor: Name, Kurztitel, genaue Seitenangabe. [falls direktes Zitat oder Paraphrase / Zusammenfassung; bei globalem Verweis auf das Buch keine Angabe der Seite] Bergmann, Geschichte des Antisemitismus, Verweis auf Monographien mit mehreren Autoren: Die einheitliche Angabe von Name, Kurztitel und Seitenzahl ist wichtig. Dies muss in allen Fussnoten einheitlich geschehen. Name/Name, Kurztitel, genaue Seitenangabe. [falls direktes Zitat oder Paraphrase / Zusammenfassung; bei globalem Verweis auf das Buch keine Angabe der Seite] Balibar/Wallerstein, Rasse, Klasse, Nation, 20. In Fussnoten muss am Ende immer ein Punkt gesetzt werden. 3. Verweis auf Werke mit einem oder mehreren Herausgebern (Sammelbände): Name (Hg.), Kurztitel. [nur möglich als globaler Verweis auf den Sammelband ohne Verweis auf einen einzelnen Artikel] Beispiele: Mattioli (Hg.), Antisemitismus in der Schweiz. Hummel/Kösters (Hg.), Kirchen im Krieg. Auch in den Fussnoten ist es wichtig, dass Herausgeber als solche gekennzeichnet werden. 4. Verweis auf Lexika und Handbücher:

5 Kurztitel, Bd. x. [nur möglich als globaler Verweis ohne Verweis auf einen einzelnen Artikel] 5 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd Verweis auf Artikel in Sammelbänden, Zeitschriften und Lexika: Name, Kurztitel des Artikels, genaue Seitenangabe. [falls direktes Zitat oder Paraphrase / Zusammenfassung; bei globalem Verweis auf den Artikel keine Angabe der Seite] Mertens, Antizionismus, 90. Wenn Sie einzelne Artikel aus einem Band mit verschiedenen Beiträgen in der Fussnote angeben, ist die Kurzangabe des Artikels zu machen und nicht der Kurzverweis auf den gesamten Sammelband. 6. Verweis auf Artikel in Zeitungen Name, Kurztitel des Artikels. [Angabe der Seitenzahl ist nicht nötig] Altermatt, Das lange Warten auf einen Sitz im Bundesrat. 7. Verweis auf Artikel im Internet (vollständige Angaben): Name Vorname, Titel. Untertitel, in: http-adresse, Datum der Konsultation. Studer Brigitte, Antikommunismus, in: Historisches Lexikon der Schweiz (Internetversion), Oktober Verweis auf Archivalien (vollständige Angaben): Archiv, Bestand, Schachtel, Dokument. [jeweils möglichst genaue Angaben] StASG, A 116/205, Eidgenössische Sammlung, Nationale Front, Politische Polizei an das kantonale Polizeikommando St. Gallen, St. Gallen, den 30. November 1937.

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