Dipl. Ing. Peter Hartmann
|
|
|
- Rudolf Engel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dipl. Ing. Peter Hartmann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) im Land Brandenburg (seit 1996) Beratender Ingenieur (als Mitglied der n Ingenieurkammer, seit 1999) 1 Begriffe: - Liegenschaftskataster - Grenzfeststellung - Grenzvermessung Themen im Zusammenhang mit Nachbarrecht: - Zuverlässigkeit des Katasternachweises - Mindestanforderungen an das Kataster - Kataster in Verbindung mit Geoinformationssystemen - Qualifizierte Produkte im Zusammenhang mit Fragen zum Grenzverlauf - Der Grenzbezug im Sachverständigengutachten - Der Grenzbezug in der frühen Planungsphase 2
2 Inhalt des Liegenschaftskatasters: Technisch Inhaltlich Rechtlich 1. Historische Verzeichnisse wie Flurbücher, Mutterrollen, Gebäudesteuerrollen 2. Historische Karten wie Urkarten, Flurkarten, Gemarkungskarten 3. Aufzeichnungen in analoger Form wie Vermessungsrisse, Feldbücher, Grenzverhandlungen, Berechnungen, Koordinatenverzeichnisse und heutzutage digitale Daten, die im Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als geometrische Informationen (Liegenschaftskarte) mit hinterlegten Sachdaten (Liegenschaftsbuch) geführt werden. ALKIS soll einen bundesweit einheitlichen Standard bei der Präsentation von Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte gewährleisten. 3 Inhalt des Liegenschaftskatasters: Technisch Inhaltlich Rechtlich 1. Flurstückskennzeichen (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer), 2. Zugehörigkeit zu Gemeinde, Kreis oder kreisfreier Stadt, 3. Lage (Anschrift oder andere Bezeichnung), 4. Tatsächliche Nutzung (mit Flächenangaben), 5. Ergebnisse der Bodenschätzung, 6. Gesamtfläche des Flurstücks, 7. Geometrie des Flurstücks (Karte) und nachrichtlich Daten des Grundbuchs: 8. Bestandsblattnummer (Grundbuchkennzeichen), 9. Zugehörigkeit zum Grundbuchbezirk (Amtsgericht, Grundbuchamt), 10. Bestandsverzeichnisnummer (laufende Nummer auf dem Bestandsblatt), 11. Buchungsart (Eigentum, Erbbaurecht), 12. Eigentümerangaben (zitiert nach 4
3 Inhalt des Liegenschaftskatasters: Technisch Inhaltlich Rechtlich Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne von 2 (2) der Grundbuchordnung (GBO): Die Grundstücke werden im Grundbuch nach den in den Ländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen benannt (Liegenschaftskataster) Der öffentliche Glaube des Grundbuchs ( 892 BGB) erstreckt sich auch auf - die Flurstücksbezeichnung, - die Liegenschaftskarte mit ihren Unterlagen, soweit sie die Grenzen der einzelnen Grundstücke festlegen, aber nicht auf - die Lagebezeichnung, - die Flächengröße und - die Nutzungsart. 5 Inhalt des Liegenschaftskatasters (Zusammenfassung): Technisch Inhaltlich Rechtlich Analoge Nachweise (auch historische Unterlagen) und Geoinformationssystem katasteroriginäre und nachrichtlich geführte Werkzeug zur Eigentumsgarantie gem. Art. 14 (1) Grundgesetz Datenbank Daten 6
4 Geschichte des preussischen Liegenschaftskatasters (in Kurzform): Steuerkataster Eigentumskataster Mehrzweckkataster Geobasisinformationsystem Zur Erläuterung: Die Gesetzgebungskompetenz für das Kataster liegt bei den Ländern. Das war traditionell immer so und wurde nur für kurze Zeit (von 1934 bis Kriegsende) reichseinheitlich geregelt. Daher sind die technischen und organisatorischen Gegebenheiten aber auch die rechtlichen Begriffe bundesweit nicht einheitlich! 7 Grenzfeststellung: Rechtsgrundlage: s Vermessungsgesetz (BbgVermgG) - vom i.d.f. vom (Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg) (GVBl.I/09, [Nr. 08], S. 166 und GVBl. I/10, [Nr. 17]): 13 Grenzfeststellung (1) Eine Grenze ist festgestellt, wenn ihr Verlauf ermittelt und das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt ist oder nach 17 Abs. 1 als anerkannt gilt. (2) Eine Grenze gilt als festgestellt, wenn 1. ihr Verlauf nach inzwischen außer Kraft getretenen Vorschriften ermittelt und das Ergebnis von den Beteiligten anerkannt wurde, 2. sie aufgrund eines Gesetzes oder eines gesetzlich geregelten Verfahrens festgelegt oder 3. sie durch gerichtliche Entscheidung oder gerichtlichen Vergleich bestimmt wurde. 8
5 Grenzfeststellung: 13 Grenzfeststellung (fortgesetzt) (3) Soll eine bestehende Grenze festgestellt werden, so ist bei der Grenzermittlung von ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster auszugehen. (4) Soll eine neue Grenze festgestellt werden, so erfolgt die Grenzermittlung nach den Angaben der Beteiligten und unter Beachtung maßgeblicher Vorschriften und Unterlagen. (5) Kann eine bestehende Grenze nicht festgestellt werden, weil die Beteiligten sich nicht einigen, so soll sie als streitig bezeichnet werden, wenn nach sachverständigem Ermessen der Katasterbehörde anzunehmen ist, dass das Liegenschaftskataster nicht die richtige Grenze nachweist. 9 Grenzfeststellung (Zusammenfassung): Grenzermittlung Zustimmung der Beteiligten Grenzfeststellung Die Grenzfeststellung ist (in Brandenburg) ein einmaliger Vorgang, d.h. jede Grenze kann in der Regel nur einmal festgestellt werden. Die Zustimmung der Beteiligten hat (in Brandenburg) stark privatrechtlichen Charakter, ohne die Zustimmung aller Beteiligten kommt die Grenzfeststellung nicht zustande. Eine als festgestellt geltende Grenze kann immer wieder neu abgemarkt (d.h. mit Grenzzeichen gekennzeichnet werden). Die Abmarkung ( 15 BbgVermG) ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt. Vorsicht! Die Begriffe Grenzermittlung und Grenzfeststellung sind je nach Bundesland völlig unterschiedlich besetzt! 10
6 Noch ein paar Begriffe: Grenzvermessung: Vermessungsarbeiten an einer Flurstücksgrenze [kein gesetzlich definierter Begriff in Brandenburg] Grenzuntersuchung: Der Katasternachweis wird in die Örtlichkeit übertragen und mit dem örtlichen Grenzverlauf verglichen, -> festgestellte Grenzen werden wiederhergestellt (Grenzwiederherstellung, s.u.), -> nicht festgestellte Grenzen werden ermittelt (Grenzermittlung, s.o.). Die Grenzwiederherstellung kann in die Abmarkung oder in das Grenzzeugnis münden, sie ist auch Grundlage des Amtlichen Lageplanes. [Diese Begriffe sind in Brandenburg in Verwaltungsvorschriften definiert, werden aber u. U. in anderen Bundesländern abweichend verwendet] Grenzanzeige, Grenzangabe: Nichtamtliche Kennzeichnung oder Aussage zum Grenzverlauf. 11 Und jetzt mal aus der Praxis: Kann ich es als Laie erkennen, ob eine Grenze festgestellt ist oder nicht? Antwort: Das kommt darauf an! Möglichkeit 1: Der Fragesteller hat an einem Grenztermin teilgenommen und wurde über den rechtlichen Charakter der Grenze informiert. Möglichkeit 2: Der Fragesteller hat ein Flurstück erworben, z.b. in einem Baugebiet, das erst kürzlich entwickelt wurde. Er kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Grenzen als festgestellt anzusehen sind. Möglichkeit 3: Er holt eine verlässliche Auskunft (ÖbVI oder Katasteramt) ein. 12
7 Noch mehr aus der Praxis: Sind festgestellte Grenzen einfach wiederherstellbar? Antwort: Das kommt darauf an! Der Katasternachweis ist so gut, wie die Methoden, mit denen er erfasst bzw. fortgeführt wurde. Es gibt im Einzelfall festgestellte Grenzen, die sich nicht mehr oder nur mit unzureichender Genauigkeit in die Örtlichkeit übertragen lassen. Seit 1998 besteht in Brandenburg bei Liegenschaftsvermessungen Anschlusszwang, d.h. alle Vermessungsergebnisse müssen seitdem im amtlichen Koordinatenbezugssystem der Lage koordiniert werden. Die Katastervorschriften der Länder schreiben heute Messmethoden vor, die bei neu vermessenen Grenzen zu einer Genauigkeit (Toleranz) von ungefähr 4 cm führen. 13 Noch mehr aus der Praxis: Sind nicht festgestellte Grenzen in der Liegenschaftskarte gekennzeichnet oder anders erkennbar? Antwort: NEIN! Die Liegenschaftskarte wie sie z.b. auch im Brandenburg-Viewer (im Internet unter einsehbar ist, enthält Daten aus unterschiedlichen Quellen, insbesondere: - Grenzen und Gebäude aus Vermessungen im Lagebezugssystem, - Grenzen und Gebäude aus älteren Vermessungen, die transformiert wurden, - Grenzen, die aus analogen Karten digitalisiert wurden, - Gebäude, die aus Luftbildern abgeleitet wurden. Übrigens: Eine nicht festgestellte Grenze ist deswegen keine streitige Grenze! 14
8 Praxisfall (Wertermittlung): Liegt hier ein Überbau vor? 15 Praxisfall (Wertermittlung): Liegt hier ein Überbau vor? 16
9 Überbau? Überbau? 17 Alle Grenzen gelten als festgestellt. Die letzte Vermessung in diesem Bereich war im Jahre 1961!. Lösung: Die dargestellten (Kataster-) daten stammen aus diversen Quellen mit unterschiedlicher Qualität! Entzerrte Luftbilder Gebäude aus Luftbildern Digitalisierte Grenzen 18
10 Praxisfall II (Teilungsvermessung): Liegen hier Überbauten vor? Die meisten Gebäude in diesem Auszug stammen aus Luftbildern. Nur die Gebäudezeile links wurde terrestrisch vermessen. Die Flurstücksgrenzen gelten alle als festgestellt. Die Flurstücke im östlichen Teil sind bis ca bei Teilungen für Bauplätze entstanden. Beim Bau der Gebäude an der Westseite wurden dort auch die Grenzen untersucht. 19 Der Fortführungsriss von 1978 enthält z.b. keine Informationen zu Gebäuden. gjfdlfgkj 20
11 Verbesserung der Aussagekraft des Katasternachweises nach örtlicher Vermessung (z.b. Amtlicher Lageplan, Grenzzeugnis oder Abmarkung) 21 Praxisfall III (Planung): Windkraftanlage Planung des Bauherrn 22
12 Praxisfall III (Planung): Windkraftanlage Planung des Bauherrn und Daten aus ALKIS 23 Praxisfall III (Planung): Windkraftanlage Planung des Bauherrn und Grenzverhältnisse nach örtlicher Grenzuntersuchung für den amtlichen Lageplan 24
13 Zusammenfassung: Die Liegenschaftskarte ist nur so genau, wie die Daten aus denen sie abgeleitet wurde. Diese Information ist auf jedem Auszug aus der Liegenschaftskarte enthalten. Die Geometrie der Grenzen und Gebäude in der Liegenschaftskarte stammt aus unterschiedlichen Quellen. Die Qualität der Liegenschaftskarte kann auch auf einzelnen Grundstücken erhebliche Unterschiede aufweisen. 25 Welche Produkte beantworten Fragen zu Lage und Qualität der örtlichen Grenzen? - Sachverständigengutachten, - Amtlicher Lageplan, - Grenzfeststellung (mit Abmarkung) bei nicht festgestellten Grenzen, - Abmarkung bei festgestellten Grenzen, - Grenzzeugnis bei festgestellten Grenzen. 26
14 Sachverständigengutachten - auf Grundlage eines Beweisbeschlusses (Gericht) oder - veranlasst durch den Eigentümer. Die Vorgehensweise entspricht der bei einer Liegenschaftsvermessung. Die Grenzen werden in die Örtlichkeit übertragen (Grenzwiederherstellung bzw. Grenzermittlung), um die Fragestellung zu beantworten. Bei Parteiengutachten kann es Probleme mit der Betretungsbefugnis geben! Der gemeinsame Antrag der Beteiligten auf Grenzfeststellung oder Abmarkung ist auf lange Sicht billiger! 27 Amtlicher Lageplan Die Grenzen werden in die Örtlichkeit übertragen (Grenzwiederherstellung bzw. Grenzermittlung), das Ergebnis wird im amtlichen Lageplan gem. 3 BbgBauVorlVO mit öffentlichem Glauben beurkundet. 28
15 Amtlicher Lageplan (Details): Detail I: Abstände 29 Detail II: Qualität des Katasternachweises Grenzfeststellung (mit Abmarkung) bei nicht festgestellten Grenzen: zeitlich örtliche Vermessung (Grenzuntersuchung) rechtlich Grenzermittlung Grenzwiederherstellung Anerkennung durch die Beteiligten Abmarkung (als Verwaltungsakt) Grenzfeststellung Abmarkung Vermarkung der Grenzpunkte Grenztermin 30
16 Abmarkung bei als festgestellt geltenden Grenzen: zeitlich örtliche Vermessung (Grenzuntersuchung) rechtlich Vermarkung der Grenzpunkte Grenztermin Abmarkung (als Verwaltungsakt) Abmarkung 31 Grenzzeugnis bei als festgestellt geltenden Grenzen: zeitlich örtliche Vermessung (Grenzuntersuchung) rechtlich Grenzwiederherstellung Grenzwiederherstellung Kennzeichnung des Grenzverlaufs Beglaubigung (kein Verwaltungsakt) Grenzzeugnis 32
17 Wie gehe ich als Sachverständiger, z.b. bei der Wertermittlung, mit eventuellen Überbauten um? - Sachverständigengutachten (Untergutachten) empfehlen, ÖbVI und Katasterämter geben sachverständige Auskünfte, - Dritte zur Qualität des Katasternachweises befragen (den Eigentümern könnten Unterlagen über durchgeführte Vermessungen vorliegen, die Rückschlüsse gestatten), - im Zweifelsfall vom Überbau ausgehen, aber darauf hinweisen, dass die Darstellung in der Liegenschaftskarte von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen kann. 33 Beispiel (im Wertgutachten): Die Darstellung in der Liegenschaftskarte erweckt den Eindruck, dass das Gebäude des Nachbarn teilweise als Überbau errichtet wurde. Da die Darstellung der Gebäude und Grenzen laut Hinweis auf dem Auszug aus der Liegenschaftskarte ungenau sein kann, ist dieser Aspekt ggf. durch das Untergutachten eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs oder eine Auskunft des Katasteramtes zu klären. Die weiteren Schlussfolgerungen im Hauptgutachten müssen nach Abwägung durch den Sachverständigen gezogen werden. 34
18 - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit - Telefon: (03876) [email protected] 35
VERMEIDUNG VON HAFTUNGSRISIKEN
VERMEIDUNG VON HAFTUNGSRISIKEN Inhalt und Bedeutung des amtlichen Lageplans Der amtliche Lageplan kann ein wichtiges Hilfsmittel für den Planer sein. Er beschreibt nicht nur die geometrischen und eigentumsrechtlichen
ESSER & DR. HOLTHAUSEN RECHTSANWÄLTE. Aktuelle Rechtsprechung in Kurzfassung
Aktuelle Rechtsprechung in Kurzfassung 1 Agenda 1. Teil: Vermessungsrecht 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht 3. Teil: Berufsrecht 2 1. Teil: Vermessungsrecht Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom 25.04.2012
Häufig gestellte Fragen:
Häufig gestellte Fragen: Welche Auszüge aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS ) kann ich beim ÖbVI erhalten? Welche Angaben benötige ich, um einen aktuellen
Niedersächsisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
Niedersächsisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster Inhaltsübersicht Erster Teil. Allgemeines... 2 1 Wahrnehmung der Aufgaben... 2 2 Pflichten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Die Liegenschaftsvermessung im Land Brandenburg. 3. Juni 2003 Manfred Oswald, MI Brandenburg 1
Die Liegenschaftsvermessung im Land Brandenburg 3. Juni 2003 Manfred Oswald, MI Brandenburg 1 Grundsätze zur Ausführung Qualitätsbewusstsein Zufriedenheit des Kunden Fortführbarkeit des Katasters 3. Juni
Vordringliche Arbeiten für das Liegenschaftskataster - Prioritätenerlass III -
Vordringliche Arbeiten für das Liegenschaftskataster - Prioritätenerlass III - Erlass des Ministerium des Innern und für Kommunales Vom 4. Mai 2015 Aktenzeichen 13-511-46 geändert durch Erlass vom 22.07.2016
Erfassung und Festlegung von Daten der Liegenschaften für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. RdErl. des MLV vom
2191 Erfassung und Festlegung von Daten der Liegenschaften für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (LiegDatenErfassungsErlass) RdErl. des MLV vom 23.10.2014-42.11-23001 Inhaltsverzeichnis Abschnitt
Arbeitshinweise zur Aufbewahrung der Unterlagen und Nachweise in ALKIS. Version 1.0, Stand: 16.12.2009
Freie und Hansestadt Hamburg L a n d e s b e t r i e b G e o i n f o r m a t i o n u n d V e r m e s s u n g Gz.: Z30/622.690-5/4 Arbeitshinweise zur Aufbewahrung der Unterlagen und Nachweise in ALKIS
AdV-Spezifikationen. Entgelte AdV-Gebührenrichtlinie vom (Empfehlung) Amtliches Deutsches Vermessungswesen Stand:
PRODUKTBLATT Grundstücksnachweis Produktspezifikationen Inhalt Relevante Beschlüsse AdV AdV-Spezifikationen Allgemeine Beschreibung Im Grundstücksnachweis wird das unter einer laufenden Nummer Modellinformationen
Vermessungsund. Westeifel-mosel. Katasteramt
Vermessungsund KatasterAmt Westeifel-mosel Vermessungsund Katasteramt WestEIFEL-MOSEL Wir stellen uns vor GESETZLICHE GRUNDLAGEN Grundlage unseres Handelns ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen
Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen Vom 5. November 2012
426 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen Vom 5. November 2012 Aufgrund des 34
Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermKatG LSA) vom 22. Mai 1992 (GVBI. LSA S. 362),
Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermKatG LSA) vom 22. Mai 1992 (GVBI. LSA S. 362), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 21. November 1998 (GVBI. LSA S. 1018)
Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen. Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg
Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg Agenda 2 Fallbeispiele Rechtsmittel bei Liegenschaftsvermessungen Einwendungen oder Widerspruch?
Ausschreibung von Pachtflächen
Ausschreibung von Pachtflächen Die Gemeinde Holdorf bietet ab 01.11.2015 folgende landwirtschaftliche Flächen gegen Höchstgebot ( /ha) zur Verpachtung an. 1.) Ackerland in Neuenkirchen-Vörden, Wenstrup
Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters (LiegKatErlaß)
Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters (LiegKatErlaß) vom 06.01.1995 Eingeführt mit RdErl. des Niedersächsischen Innenministerium vom 6.1.1995 (Nds. MBl. S.43) Inhalt 1 Grundsätze
Verwaltungsvorschrift zur Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken
Verwaltungsvorschrift zur Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken Runderlass des Ministeriums des Innern vom 1. Juli 2009 Aktenzeichen: III/4 570-03 1 Beglaubigungsbefugnis
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2009
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Juni/Juli/August 2009 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Vermessungskunde 120 min Schreibgeräte,
71342 Behandlung von Gewässern im Liegenschaftskataster aus Anlass von Katastervermessungen. RdErl. d. Innenministeriums v III C
71342 Behandlung von Gewässern im Liegenschaftskataster aus Anlass von Katastervermessungen RdErl. d. Innenministeriums v. 18.05.2001 - III C 4-8215 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 1.1 Wasserrecht 1.2 Eigentumsrecht
Erhaltung der Übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem amtlichen Verzeichnis
Erhaltung der Übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem amtlichen Verzeichnis AV des MdJ Nr. 3/2002 vom 5. Februar 2002 (3850-20/VII) Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt wird bestimmt:
Anwendung der ThürVwKostOVerm
Anwendung der ThürVwKostOVerm Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche
Landgericht Potsdam. Beschluß. betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück
Landgericht Potsdam Beschluß In der Grundbuchsache betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück. Blatt (Gebäude- und Grundstücksgrundbuch) lfd. Nr. 3 Flur
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:
Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt
Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Sehr geehrter Besitzer eines neu errichteten Gebäudes, ich nehme Bezug auf diverse Veröffentlichungen in den Amtsblättern
Abschlussprüfung. PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen. Termin II / nicht programmierbarer Taschenrechner
Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in in der Fachrichtung Vermessung PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen
Vom 6. Juli 2011. 4 Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz SächsVermKatGDVO)
Kein Buch mit sieben Siegeln
Bund der Öffentlichen bestellten Vermessungsingenieure e.v. Landesgruppe Niedersachsen Kein Buch mit sieben Siegeln Kosten für Vermessungsleistungen Leitfaden durch die Kostenstrukturen im Vermessungswesen
Liegenschaftsvermessung 2016 der neue LiegVermErlass in Niedersachsen. Von Katrin Weke
Liegenschaftsvermessung 2016 der neue LiegVermErlass in Niedersachsen Von Gliederung Vorschriftenstruktur Zielsetzung Inhaltliche Entwicklungen 2 Vorschriftenstruktur in Niedersachsen Rechtsvorschriften
Vermessung der Bundesaußengrenze und der Landesgrenzen. Meißen, den 22.Oktober 2012 Dipl.-Ing. Jens Riedel
Vermessung der Bundesaußengrenze und der Landesgrenzen Meißen, den 22.Oktober 2012 Dipl.-Ing. Jens Riedel 1 2 Rechtsgrundlage Staaten als Inhaber von Völkerrecht Definition des Staates: Drei-Elemente-
Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
Mitteilung über einen Grenztermin
... (Vermessungsstelle) Anlage 1 zum FortfVErl. Seite 1 (Anschrift des/der Beteiligten) (Anschrift der Vermessungsstelle) Telefon Fax e-mail Datum Mitteilung über einen Grenztermin am..., dem... um...
Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Sepember 2004 (GVBl. S.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Sepember 2004 (GVBl. S. 716) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines 1 Wahrnehmung der Aufgaben
Das öffentliche Vermessungswesen in NRW Behördenaufbau NRW
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Das öffentliche Vermessungswesen in NRW Behördenaufbau NRW 1 öffentliches Vermessungswesen
Fortführungsnachweis. Das AdV - Plenum hat auf der 104. Tagung Grundsätze zu den Standardausgaben aus
Fortführungsnachweis Stand: 29.10.2002 Vorbemerkungen Das AdV - Plenum hat auf der 104. Tagung Grundsätze zu den Standardausgaben aus ALKIS beschlossen. Die darin enthaltenen Vorgaben zur Dokumentation
Praxisbericht zur Ausbildung der Vermessungstechniker nach der Neuordnung 2010
Praxisbericht zur Ausbildung der Vermessungstechniker nach der Neuordnung 2010 Der Landkreis Dahme-Spreewald Landkreis Dahme-Spreewald Fläche: 2.291 m² Einwohner: 162.000 Einwohner/km²: 79 2 62 Kataster-
Landesamt für innere Verwaltung. Das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen in Mecklenburg-Vorpommern
Das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen in Mecklenburg-Vorpommern Gliederung Das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen in Mecklenburg-Vorpommern 1. Kleine Landeskunde 2. Entwicklungslinien
Landesgesetz über das Liegenschaftskataster (Katastergesetz) in Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 1959 Inhaltsübersicht
Landesgesetz über das Liegenschaftskataster (Katastergesetz) in Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 1959 Inhaltsübersicht 1 Zweck und Inhalt... 2 2 Aufgabe... 2 3 Fortführung und Erneuerung... 2 4 Behörden...
Fortführungsnachweis Nr. (Landesschlüssel Gemarkungsschlüssel (-) laufende Nummer) [4160]
Kreis oder Stadt Katasteramt (Straßenname) (Hausnummer) (Postleitzahl Ortsname) Antragskennzeichen Stand 15.7.2016 GeoInfoDok Version 6.0.1 (Datum) [4081] Gemarkung: (Schlüssel 4-stellig) [4141] Fortführungsnachweis
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz - VermLiegG)
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz - VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl.I 1998
Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren nach dem Landesenteignungsgesetz (LEnteigG)
Ref.44 Entschädigung und Enteignung Merkblatt LEnteigG Stand: 03.03.2016 Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren nach dem Landesenteignungsgesetz (LEnteigG) 1. Anträge 1.1 Anträge auf Durchführung
Erster Abschnitt: Liegenschaftskataster
Hessisches Gesetz über das Liegenschaftskataster und die Landesvermessung (Hessisches Vermessungsgesetz - HVG -) vom 2. Oktober 1992 (GVBl. I Seite 453) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Brandenburger Geodätentag 2012
Brandenburger Geodätentag 2012 Aktuelle Entwicklungen im amtlichen Vermessungswesen in NRW Neues aus NRW R. Wehmeyer; öbvi Brandenburger Geodätentag 1 Neues aus NRW Novellierung der BO Die aktuelle Gebührenordnung
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz - VermLiegG)
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz - VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998
Informationen zu Baulasten
Kreisverwaltung Ahrweiler Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Informationen zu Baulasten Unter einer Baulast versteht man eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des
OVG Mecklenburg-Vorpommern 20.6.2006 3 L 52/01 www.rechtscentrum.de Katasterrecht Zeichenfehler Die Beseitigung eines katasterrechtlichen Zeichenfehlers geschieht durch Erlass eines Verwaltungsakts auf
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Neueinrichtung eines kartenlosen Gebiets
Siegfried Kobel Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Neueinrichtung eines kartenlosen Gebiets Über den Verwandtschaftsgrad von Grundbuch und Kataster ist schon häufig diskutiert worden, zuletzt in [1].
19. Fachtagung - Ausgleichsrechnung in der täglichen Katasterpraxis Ausgleichungsrechnung in der täglichen Katasterpraxis
Ausgleichungsrechnung in der täglichen Katasterpraxis 1 Ausgleichungsrechnung Vorteile plausibelste, bestgeschätzte Koordinaten verlässliche Angaben zur Genauigkeit und Zuverlässigkeit??... 2 Koordinatenberechnung
Vermessungen an Haus und Grundstück. Informationen für Bauherren & Grundstückseigentümer
Vermessungen an Haus und Grundstück Informationen für Bauherren & Grundstückseigentümer 2 Der Traum vom eigenen Haus. Von der Planung bis zur Fertigstellung. Viele Menschen träumen davon, in den eigenen
Betrachtungen zur Bereinigung von Fehlern durch ÖbVI
Beate Ehlers, Heinz-Werner Kahlenberg Betrachtungen zur Bereinigung von Fehlern durch ÖbVI Die Bereinigung von Fehlern und Mängeln im Liegenschaftskataster wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Da
Gesetz über das. Liegenschaftskataster. (Thüringer Katastergesetz ThürKatG)
Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr Gesetz über das Liegenschaftskataster (Thüringer Katastergesetz ThürKatG) Nr. 1 der Vorschriftensammlung Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen April
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 24. Juli 2013 Nummer 59 Erste Verordnung zur Änderung der Vermessungsgebührenordnung Vom 19. Juli 2013
Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht
Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als
Grenzfeststellung und Pythagoras
Heinz-Werner Kahlenberg Grenzfeststellung und Pythagoras Selbst wenn die Rechtsprechung zur Grenzfeststellung und Abmarkung im Land Brandenburg inzwischen als gefestigt angesehen werden kann, gibt es dann
Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) in der Fassung vom 9. Januar 1996
Inhaltsübersicht Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) in der Fassung vom 9. Januar 1996 Erster Teil: Allgemeines... 2 1 Aufgaben... 2 2 Wahrnehmung der Aufgaben... 2 3 Öffentlich bestellte
Ausgleichungsrechnung in der täglichen Katasterpraxis
Ausgleichungsrechnung in der täglichen Katasterpraxis 2012 Dipl.-Ing. Jörg Schröder Vermessungsbüro Schröder - Guben 1 Ausgleichungsrechnung Vorteile plausibelste, bestgeschätzte Koordinaten verlässliche
Bodenschätzung und Liegenschaftskataster
Bodenschätzung und Liegenschaftskataster Der Nachweis der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster Gestern Heute Morgen Ralf Pauly Geobasis IT-Verfahren ALKIS in Hessen 2 Gesetzliche Grundlagen Nachweis
ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGS- INGENIEURE SIND FÜR SIE AKTIV.
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGS- INGENIEURE SIND FÜR SIE AKTIV. www.bdvi.de ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURE WIR SIND FÜR SIE AKTIV!
Freie und Hansestadt Hamburg
Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung Beinhaltet eine Auswertung der gesamten Antragsfläche zur Einschätzung auf Kampfmittelverdacht gem. 1 Abs.4 KampfmittelVO. Antragsteller: (Die Stellungnahme
Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung: Die Nachführung
Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung: Die Nachführung Karten und Pläne und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist
Die Änderungen im Sächsischen Vermessungsrecht
Die Änderungen im Sächsischen Vermessungsrecht Gemeinsame Dienstberatung der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Meißen, 5. November 2007 Agenda Das Paket Vermessungsrecht
Bayerische Vermessungsverwaltung
Bayerische Vermessungsverwaltung Pantone 281c CMYK-Ersatz ALKIS - Was ist das? 3 Dokumentation zum ALKIS - Datenmodell (GeoInfoDok) ALKIS - Objektartenkatalog (ALKIS - OK) Normbasierte Austauschschnittstelle
Vom 11. Juli 2003 (ABl. S. 837
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit
Überlegungen zum rechtlichen. mit dem Charakter der Grenzfeststellung. Peter Hartmann, Frank Reichert
Peter Hartmann, Frank Reichert Überlegungen zum rechtlichen Charakter der Grenzfeststellung Die Diskussion über den besonderen rechtlichen Charakter der Grenzanerkennung bzw. Grenzfeststellung, die in
Personenbezogene Daten erhalten: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte. grundstücksgleicher Rechte
Produkte des Liegenschaftskatasters Eine Garantie für die Sicherung des Eigentums Das auf der Grundlage des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen von den Vermessungs- und Katasterämtern geführte
Praxisbericht zur Problematik des Wasserrechts an Seen
Praxisbericht zur Problematik des Wasserrechts an Seen Der Kirchsee Seit 16.06.1855 privates Seeeigentum Auszug aus der Gemarkungskarte von 1825 1917 Neuvermessung der Seegrenzen Auszug aus der Reinkarte
Jahrgang Nummer Februar Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 04 5. Februar 2015 Inhalt 1. 05.02.2015 Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters 2. 05.02.2015 Öffentlich-rechtliche
Verwaltungsrecht in der Praxis. anhand ausgewählter Themen
Verwaltungsrecht in der Praxis anhand ausgewählter Themen 16. Juni Forum Liegenschaftskataster 1 Ausgewählte Themen Einführung Beteiligte Vollmachten Bekanntgaben Fristen Bestandskraft 16. Juni Forum Liegenschaftskataster
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG) Vom 20. April 2005
236-1 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG) Fundstelle: HmbGVBl. 2005, S. 135 Vom 20. April 2005 Änderungen 1. 16 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes
Flächenerhebung auf Grundlage des neuen ALKIS Auswirkungen in Baden-Württemberg
Flächenerhebung auf Grundlage des neuen ALKIS Auswirkungen in Baden-Württemberg Frank Wöllper Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Städtestatistik-Sitzung Stuttgart, 6. Dezember 2016 Flächenerhebung
Entwicklung Liegenschaftskataster und Grundbuch
Entwicklung Liegenschaftskataster und Grundbuch Nürnberg, 27. September 2011 Dipl.-Ing. Peter Constantin (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg) Peter Constantin Nürnberg,
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern. LiVermVV M-V
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern LiVermVV M-V Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern
Zwischenprüfung. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Termin: I/2006. Schriftliche Kenntnisprüfung
Zeit: Hilfsmittel: Hinweise: Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Termin: I/2006 1) Nennen Sie für das Land Nordrhein- Westfalen - den Namen u. Ort des Parlaments. - die angrenzenden
Formelsammlung, Taschenrechner, Dreikantmaßstab. Erklären Sie die Begriffe Geodaten, Geobasisdaten und Geofachdaten!
PB 2 Geodatenbearbeitung Zeit: Hilfsmittel: 150 min Formelsammlung, Taschenrechner, Dreikantmaßstab Aufgabe 1 5 Punkte Wofür steht die Abkürzung GDI? Erläutern Sie diesen Begriff! Aufgabe 2 6 Punkte Erklären
Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an der Landesgrenze Richtlinie zum Abstimmungsverfahren
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf 07. Juli 2015 Seite 1 von 5 - E l e k t r o n i s c h e P o s t - An die Kreise und Kreisfreien Städte als Katasterbehörden über die Dezernate
Prüfungsaufgaben für die Abschluss-/Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker. Termin: Sommer 2004
Bezirksregierung Hannover als Zuständige Stelle nach 84 BBiG für die Ausbildungsberufe Kartograph/in im öffentlichen Dienst und Vermessungstechniker/in in Niedersachsen Lfd. Nr. Prüfungsaufgaben für die
Liegenschaftskarte mit oder ohne Bodenschätzung
PRODUKTBLATT Liegenschaftskarte mit o Produktspezifikationen Inhalt Relevante Beschlüsse AdV AdV-Spezifikationen Allgemeine Beschreibung Die Liegenschaftskarte ist ein geometrisches Abbild realen Modellinformationen
Vom 14. Januar 2005 (GVBl. Nr. 3 S. 41)
Inhalt: Landesverordnung über die Bestellung und die Berufsausübung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) Drucken Erlass vom 1 Bestellungsverfahren
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung - GGV)
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung - GGV) GGV Ausfertigungsdatum: 15.07.1994 Vollzitat: "Gebäudegrundbuchverfügung vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S.
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und
Abschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung
Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung PB2 Geodatenbearbeitung Termin I / 2014 Lösungsfrist: 150
Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO NRW)
Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO NRW) Vom 21. Januar 2002 (Fn 1) Auf Grund des 2 Abs. 1 des Gebührengesetzes für das
Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung als Grundlage für landwirtschaftliche Fachplanungen. Thomas Witke, MLR, Referat 43
Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung als Grundlage für landwirtschaftliche Fachplanungen Thomas Witke, MLR, Referat 43 Agenda Rechtliche Grundlagen, Definitionen Digitale Flurbilanz Raumbezogene Aufgabe
Bauvermessung. Grundvorlesung im BA-Studiengang Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. H.-J. Przybilla. Hochschule Bochum Fachbereich Geodäsie 1
Bauvermessung Grundvorlesung im BA-Studiengang Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. H.-J. Przybilla Quellen: Resnik/Bill: Vermessungskunde für den Planungs-, Bau- und Umweltbereich Witte/Schmidt: Vermessungskunde
Bayerische Vermessungsverwaltung
Bayerische Vermessungsverwaltung Einführung von ALKIS ; Produkte des Liegenschaftskataster ab der Umstellung (Stand 12.04.2016) Mit der Umstellung auf ALKIS stehen zunächst folgende Produkte des Liegenschaftskatasters
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale
Vermessungs- und Katastergesetz NRW
Vermessungs- und Katastergesetz NRW [GV.NW 1990 S.360] ABSCHNITT I: ALLGEMEINES... 2 1 Aufgaben und deren Wahrnehmung... 2 2 Vorlage und Unterrichtungspflicht... 2 3 Verwendungsvorbehalte... 3 4 Betreten
Landesamt für innere Verwaltung. Aktuelle Entwicklungen im amtlichen Geoinformations- und Vermessungswesen in Mecklenburg-Vorpommern
Aktuelle Entwicklungen im amtlichen Geinfrmatins- und Vermessungswesen in Mecklenburg-Vrpmmern Gliederung Aktuelle Entwicklungen im amtlichen Geinfrmatins- und Vermessungswesen in Mecklenburg-Vrpmmern
Kein Buch mit sieben Siegeln
Bund der Öffentlichen bestellten Vermessungsingenieure e.v. Landesgruppe Niedersachsen Kein Buch mit sieben Siegeln Kosten für Vermessungsleistungen Aktualisierte Auflage 2012 Leitfaden durch die Kostenstrukturen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW) Vom 25.
7134 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW) Vom 25. Oktober 2006 Aufgrund des 29 Nrn. 1 bis 9 und 11 des Gesetzes über die Landesvermessung
Produktkatalog - Research Daten
Produktkatalog - Research Daten PRODUKTKATALOG RESEARCH DATEN on-geo bietet mit seinem Research Datenportal nahezu alle in Deutschland verfügbaren amtlichen als auch privatwirtschaftlichen Datenquellen
Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS. Entwicklungsperspektiven
Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS Entwicklungsperspektiven Ausgangssituation Liegenschaftskarte digitalisiert Liegenschaftsbuch digitalisiert Differenzen beseitigt Informationen liegen
b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)
Aufgabe 1 54 Punkte In der Stadt Musterhausen wurde am Ortsrand ein neues Baugebiet ausgewiesen. Dieses Gebiet soll durch eine Baulandumlegung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland werden. Der Stadtrat
Verordnung. Vom 20. Juni 2012
Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen
26.2. Geobasisinformationssystem des Liegenschaftskatasters (ALK/ALB)
2. das Liegenschaftsbuch, 3. das Eigentümerverzeichnis, 4. das alphabetische Namensverzeichnis. Das Flurbuch Das Flurbuch (s. Abbildung 26.1.1) wurde auf Grund des Flächenberechnungsheftes gemeindeweise
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 2775 15. Wahlperiode 03-06-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika BIrk und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie
VermGebO NRW / VermGebT NRW gültig ab
7134 Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO NRW) vom 21. Januar 2002 1 ) Auf Grund des 2 Abs. 1 des Gebührengesetzes für
Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -
1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
