Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 16/2015 (17. Juli 2015)
|
|
- Victor Arthur Bruhn
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 16/2015 (17. Juli 2015) Wiederholung der Wahl zum Senat für die Gruppe der Studierenden Gemäß 32 Absatz 5 WahlO Senat hat der Präsident am 9. Juli 2015 die Wahl in der Gruppe der Studierenden für ungültig erklärt. Gleichzeitig wurde insoweit die Wiederholungswahl nach 32 Absatz 5 WahlO Senat angeordnet. Grund hierfür ist das Ergebnis der Wahlprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss nach 32 WahlO Senat. Der Wahlprüfungsausschuss hat festgestellt, dass im Rahmen der Wahl der Mitglieder des Senats in der Gruppe der Studierenden Wahlscheine nicht unterschrieben wurden und die dazu gehörenden Stimmzettel von dem Abstimmungsausschuss einer Studienakademie gewertet wurden; dies stellt einen Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des Wahlverfahrens dar, wodurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (vgl. 32 Absatz 6 WahlO Senat). Die Wiederholung der Wahl zum Senat für die Gruppe der Studierenden wird hiermit bekannt gegeben. Die Wahl ist auf der Grundlage des bisherigen Wahlvorschlags und der bisherigen Wählerverzeichnisse zu wiederholen. I. Zeitpunkt und Durchführung der Wahl Wahltag und Abstimmungszeit: Montag, 21. September 2015 von 9:00 bis 16:00 Uhr. II. Wahlvorschlag Zugelassen ist folgender Wahlvorschlag: Empfehlung der Gremien der Verfassten Studierendenschaft der Name Zugehörigkeit Studienakademie/Außenstelle Studiengang 1. Krug, Jana Mannheim BWL Spedition, Transport und Logistik 2. Bader, Richard Stuttgart BWL Dienstleistungsmanagement, Consulting & Services 1
2 3. Herrmann, Jennifer Stuttgart Soziale Arbeit 4. Thurner, Markus Mannheim Mechatronik Serviceingenieurwesen 5. Bahr, Tatjana Villingen- Soziale Arbeit 6. Posovszky, Raphael Heidenheim Wirtschaftsingenieurwesen Projekt- und Prozessmanagement 7. Bettinger, Jonas Mannheim Wirtschaftsingenieurwesen, 8. Crepaldi, Alessandra Stuttgart BWL Handel 9. Uhrmeister, Jonathan Stuttgart BWL DLM-Sportmanagement III. Briefwahlunterlagen Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der zum Zeitpunkt der Wahl verhindert ist, die Abstimmung im Wahlraum vorzunehmen, erhält auf Antrag einen Wahlschein und die weiteren Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag). Die Briefwahlunterlagen können nur bis zum vierten Arbeitstag vor dem Wahltag, d.h. bis zum Dienstag, beantragt werden. Der Wahlschein wird für die den Studienakademien, Außenstellen oder dem Center for Advanced Studies (CAS) zugeordneten Wahlberechtigten von den örtlichen Wahlleitungen erteilt, für Wahlberechtigte des Präsidiums der von der zentralen Wahlleitung. Er muss von den Wahlleitungen gekennzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Der Wahlbrief ist an die vorgedruckte Anschrift der zuständigen Wahlleitung freigemacht zu übersenden oder in deren Dienststelle abzugeben. Die Briefwählerin oder der Briefwähler hat die Kosten der Übersendung zu tragen. Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief am Wahltag spätesten zwei Stunden vor Ende der Abstimmungszeit, d.h. bis 14:00 Uhr, bei der zuständigen Wahlleitung eingeht. IV. Wahlräume Standort Wahlraum Heidenheim Heilbronn Karlsruhe Lörrach Mannheim Konferenzraum M701 Marienstraße 20, Heidenheim Raum 0.04 Bildungscampus 4 (Gebäude B), Raum D537 Erzbergerstraße 121,76133 Karlsruhe Raum H012 Hangstraße 46-50, Lörrach Audimax 2
3 Coblitzallee 1-9, Mannheim Raum 001 B Käfertaler Straße 258, Mannheim Empfangsbereich Raum E.22a Handelsstraße 13, Eppelheim Mosbach Mosbach Campus Bad Mergentheim Ravensburg Ravensburg Campus Friedrichshafen Stuttgart Stuttgart Campus Horb Villingen- Präsidium Center for Advanced Studies (CAS) Gebäude A Raum A 1.29 Lohrtalweg 10, Mosbach Raum 1.09 Schloss 2, Bad Mergentheim Raum 008 Marienplatz 1, Ravensburg Raum 017 Fallenbrunnen 2, Friedrichshafen Raum 310 Jägerstraße 56, SIZ Foyer Paulinenstraße 50, Stuttgart Foyer Rotebühlstraße 131, Stuttgart Raum 204 Florianstraße 15, Horb am Neckar Raum A 105 Erzbergerstraße 17, Villen- Raum Friedrichstraße 14, Raum 1.33, V. Wahlleitung a) Zentrale Wahlleitung Wahlleiter(in) / Stellvertreter(in) Adresse Präsidium Herr Dr. Pascal Kolb Friedrichstraße 14 Tel.: 0711 / kolb@ 3
4 Herr Dominik Braun Friedrichstraße 14 Tel.: 0711 / braun@ b) Örtliche Wahlleitung Standort Wahlleiter(in) / Stellvertreter(in) Heidenheim Heilbronn Karlsruhe Lörrach Mannheim Mosbach Mosbach Campus Bad Mergentheim Ravensburg Ravensburg Herr Thorsten Woisetschläger Frau Ute Stumpp Frau Nicole Bastian Frau Dr. Sabine Ehrle Herr Prof. Dr. Darius Schindler Herr Michael Grochtdreis Herr Bernd Juraschko Frau Jana Barth Frau Sarah Rothfischer Frau Yvonne Melchior Herr Timo Lauer Frau Simone Keller- Löser Herr Benjamin Hötzel Frau Heike Schwerdtfeger Herr Andreas Reutter Frau Nadine Wachtler Frau Petra Berchthold Adresse Marienstraße Heidenheim Tel.: / Marienstraße Heidenheim Tel.: / Tel.: / Tel.: / Erzbergerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / Erzbergerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / Hangstraße Lörrach Tel.: / Hangstraße Lörrach Tel.: / Coblitzallee Mannheim Tel.: 0621 / Coblitzallee Mannheim Tel.: 0621 / Lohrtalweg Mosbach Tel.: / Lohrtalweg Mosbach Tel.: / Schloss Bad Mergentheim Tel.: / Schloss Bad Mergentheim Tel.: / Marienplatz Ravensburg Tel.: 0751 / Marienplatz Ravensburg Tel.: 0751 / Fallenbrunnen Friedrichshafen nicole.bastian@heilbronn. sabine.ehrle@heilbronn. barth@dhbw-loerrach.de woisetschlaeger@dhbwheidenheim.de stumpp@dhbwheidenheim.de schindler@dhbwkarlsruhe.de grochtdreis@dhbwkarlsruhe.de juraschko@dhbwloerrach.de sarah.rothfischer@dhbwmannheim.de Yvonne.melchior@dhbwmannheim.de lauer@dhbw-mosbach.de loeser@dhbw-mosbach.de hoetzel@dhbwmosbach.de schwerdtfeger@dhbwmosbach.de reutter@dhbwravensburg.de wachtler@dhbwravensburg.de berchthold@dhbwravensburg.de 4
5 Campus Friedrichshafen Frau Nina Müller Tel.: / Fallenbrunnen Friedrichshafen Tel.: / n.mueller@dhbwravensburg.de Stuttgart Stuttgart Campus Horb Villingen- Center for Advanced Studies (CAS) Frau Sabine Kull Frau Patricia Rodrigues Frau Irene Straub Frau Sabine Koch Frau Birgit Simon Herr Andreas Heidinger Frau Neele Mayer Frau Kerstin Schassner Jägerstraße 56 Tel.: 0711 / Jägerstraße 56 Tel.: 0711 / Florianstraße Horb am Neckar Tel.: / Florianstraße Horb am Neckar Tel.: / Erzbergerstraße Villingen- Tel.: / Erzbergerstraße Villingen- Tel.: / Tel.: / Tel.: / sabine.kull@dhbwstuttgart.de patricia.rodrigues@dhbwstuttgart.de i.straub@hb.dhbwstuttgart.de s.koch@hb.dhbwstuttgart.de simon@dhbw-vs.de heidinger@dhbw-vs.de neele.mayer@cas. kerstin.schassner@cas. Im Übrigen gelten die Bekanntmachung der Wahl zum Senat (Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 12/2015 vom 13. März 2015) sowie die Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Senat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg am 21. Mai 2015 (Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2015 vom 8. Mai 2015). Stuttgart, den 17. Juli 2015 Dr. Pascal Kolb Dominik Braun - Zentraler Wahlleiter - - Stellvertreter des zentralen Wahlleiters - 5
Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2016 ( ) Bekanntmachung für die Wahl zum Senat.
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2016 (22.07.2016) Bekanntmachung für
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 08/2016 (22. Juli 2016)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 08/2016 (22. Juli 2016) Bekanntmachung für die Wahl zum
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 17/2015 (17. Juli 2015)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 17/2015 (17. Juli 2015) Bekanntmachung für die Wahl zum
Mehr1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.
Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung
MehrMerkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 01/2016 (8. April 2016)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 01/2016 (8. April 2016) Satzung der Dualen
Mehr[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.
[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt
MehrWahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016
Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses
Mehrmit Zukunft Berufsakademie jetzt Duale Hochschule
Das duale Hochschulstudium mit Zukunft Berufsakademie jetzt Duale Hochschule Die Duale Hochschule Baden-WürTtemberg (DHBW) Die Duale Hochschule Baden- Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist die erste duale,
MehrMerkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung
Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung 1. Anmeldung zur Eignungsprüfung: Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist bis zum 16.03.2015 unter Angabe
MehrMach Dein Din g! Studier bei uns. www.dhbw.de/machdeinding
Mach Dein Din g! Studier bei uns. www.dhbw.de/machdeinding Geh Deinen ganz eigenen Weg finanziell unabhängig und mit super Karrierechancen. Das alles steckt im dualen Studium an der DHBW. Du weißt, was
MehrMerkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO
Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO 1. Anmeldung zur Eignungsprüfung: Der Antrag auf Zulassung
MehrBekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament
Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament und der Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten Alle Amts-, Status-, Funktions-
MehrStadt Rottenburg am Neckar
Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014
MehrDas Duale Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. www.dhbw-mannheim.de
Das Duale Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim www.dhbw-mannheim.de Die Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim Mosbach Mosbach / Campus Bad Mergentheim Jagst!
MehrW 3 Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 1,0
422 01 156 Stellenplan für Beamte a) Planstellen für Beamte 1. Duale Hochschule Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 1,0 Kanzler der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 1,0
MehrStudieren an der DHBW Mannheim
Studieren an der DHBW Mannheim Die Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach / Campus Bad Mergentheim Mannheim! Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (vormals Berufsakademie)
MehrBezeichnung a) Planstellen für Beamte. W 3 Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 0,0 1,0
422 01 156 Stellenplan für Beamte B 3 B 2 a) Planstellen für Beamte Professor als Direktor - einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie mit mehr als 2000 Studierenden Professor als Direktor - einer
MehrBezeichnung 2011 2012. W 3 Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0
422 01 133 Stellenplan für Beamtinnen und Beamte a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte 1. Duale Hochschule Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 Vizepräsident der Dualen Hochschule
MehrAn die Ausbildungsunternehmen der DHBW Mannheim. Sehr geehrte Damen und Herren,
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim Coblitzallee 1-9, 68163 Mannheim Postfach 100461, 68004 Mannheim An die Ausbildungsunternehmen der DHBW Mannheim Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
MehrDAS DUALE HOCHSCHULSTUDIUM MIT ZUKUNFT
DAS DUALE HOCHSCHULSTUDIUM MIT ZUKUNFT Mit Theorie und Praxis zum Erfolg DIE DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG (DHBW) Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist die erste duale, praxisintegrierende Hochschule
MehrW A H L O R D N U N G
W A H L O R D N U N G der Universität Heidelberg zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung-WahlO) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 1 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit S. 2 3 Zeitpunkt der Wahlen
MehrWahlordnung für die Wahl des Seniorenrates
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenrates 1 Vorbereitung und Durchführung der Wahl (1) Die Wahl des Seniorenrates wird unter Aufsicht der Stadt Mettmann von einem aus dem amtierenden Seniorenrat zu bildenden
MehrAn die Ausbildungsunternehmen der DHBW Mannheim
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim Coblitzallee 1-9, 68163 Mannheim Postfach 100461, 68004 Mannheim An die Ausbildungsunternehmen der DHBW Mannheim Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
MehrWahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,
MehrArbeitskreis BWL Industrie. Lohrtalweg 10, 74821 Mosbach, Tel.: +49 6261 939-0, Fax: +49 6261 939-504, info@dhbw-mosbach.de, www.dhbw-mosbach.
Arbeitskreis BWL Industrie an der DHBW Mosbach am 25. März 2011 Arbeitskreissitzung DHBW - Duale Hochschule BWL Industrie Baden-Württemberg // 25. März 2011 Lohrtalweg 10, 74821 Mosbach, Tel.: +49 6261
MehrDuale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe Prof. Dr. Martin Detzel Studiengangsleiter BWL-Industrie/ Industrial Management www.dhbw-karlsruhe.de DHBW: eine Hochschule mit ca. 34.000 Studierenden Standorte:
MehrDas duale original: Hochschulstudium mit Zukunft
Das duale original: Hochschulstudium mit Zukunft Mit Theorie und Praxis zum Erfolg Mit ihrer kombinierten Qualifikation aus theoretischem Wissen und prak tischem Können sind unsere Absolventinnen und Absolventen
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2014 (12. Juni 2014)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 07/2014 (12. Juni 2014) Dritte Satzung
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2016 (15. September 2016)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2016 (15. September 2016) Bekanntmachung
Mehrmit Zukunft Mit Theorie und Praxis zum Erfolg
Das duale Hochschulstudium mit Zukunft Mit Theorie und Praxis zum Erfolg Die Duale Hochschule Baden-WürTtemberg (DHBW) Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist die erste duale, praxisintegrierende Hochschule
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
MehrLeseabschrift. Gremienwahlordnung (Satzung) der Universität zu Lübeck. vom 27. Mai 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 110)
Leseabschrift Gremienwahlordnung (Satzung) der Universität zu Lübeck vom 27. Mai 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 110) geändert durch: Satzung vom 15. Februar 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 21) I. Abschnitt
MehrWAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR
WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste
Mehreinschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
MehrWahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:
Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 06/2015 (13. März 2015)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 06/2015 (13. März 2015) Satzung der Dualen
MehrWahlordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
Wahlordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 73 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in
MehrWahlbekanntmachung. 3. WAHLTERMIN Die Urnenwahl findet vom 28. Juni bis 30. Juni 2016 in den Wahllokalen in der Zeit von 9.30 bis Uhr statt.
Wahlbekanntmachung für die Wahlen des Studierendenparlaments und der Fachschaftsräte im Sommersemester 2016 in der Zeit vom 28. Juni bis 30. Juni 2016 Gemäß 78 Hessisches Hochschulgesetz, der Satzung der
MehrBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.15/2015 (2. Juni 2015) Bekanntmachung der Wahlergebnisse
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.15/2015 (2. Juni 2015) Bekanntmachung der Wahlergebnisse
MehrWahlordnung der Fachschaft Medizin der Ernst- Moritz- Arndt-Universität Greifswald
Wahlordnung der Fachschaft Medizin der Ernst- Moritz- Arndt-Universität Greifswald Vom 2. September 2010 1 Geltungsbereich, Wahlberechtigung (1) Diese Wahlordnung gilt für die Wahl des Fachschaftsrates
MehrWahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates. der Stadt Iserlohn
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.02.2014 die nachstehende Satzung beschlossen. I Diese Satzung beruht auf ' 7 der Gemeindeordnung
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.1094 Datum: 18.04.2016 Bekanntmachung des Wahlamtes über die Wahlen zum Senat; zu den Großen Fakultätsräten; sowie zum Studierendenparlament der Verfassten Studierendenschaft
MehrÖrtliche Personalratswahlen
Örtliche Personalratswahlen Diese Zusammenfassung dient der Übersicht über die Durchführung von Örtlichen Personalratswahlen. Die Grundlagen und detaillierten Ausführungen sind im Landespersonalvertretungsgesetz
MehrOrdnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)
Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) 1.6 vom 18. November 2014 Aufgrund der 4 Absatz 2, 5 Absätze 2
MehrWahlordnung der Studierendenschaft. der Universität Rostock
Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock 2 Kapitel I Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Kapitel II Wahl des StudentINNenrates 2 Wahlberechtigung 3 Wahlgrundsätze 4 Wahlorgane 5
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/138 SEITEN 1-17 DATUM 11.09.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Wahlordnung für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten vom 27.02.2012 in der Fassung der ersten Ordnung
MehrDie Duale Hochschule Baden-Württemberg. Praxisintegriertes Studium mit Zukunftsperspektiven
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Praxisintegriertes Studium mit Zukunftsperspektiven Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Das deutsche Hochschulsystem ist zum 1. März 2009 um eine innova tive Hochschule
MehrKönnen Sie begeistern?
Können Sie begeistern? Vermitteln Sie Ihr Know-how mit Leidenschaft? Dann werden Sie Duale / r Dozent / in an der DHBW. Wissen verbindet. Unsere nebenberuflichen Dozentinnen und Dozenten begeistern unsere
MehrWahlordnung für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft der Technischen Universität Ilmenau
Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft der Technischen Universität Ilmenau Fassung vom 29.05.2009 Präambel Gemäß 72 Abs. 2 und 73 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) in
MehrHochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -
Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu
MehrWahlordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Flensburg
Wahlordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Flensburg Aufgrund des 72 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (- Hochschulgesetz-HSG -) in
MehrWAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg
WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
MehrDuale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe Prof. Dr. Martin Detzel Studiengangsleiter BWL-Industrie/ Industrial Management www.dhbw-karlsruhe.de DHBW: eine Hochschule mit ca. 34.000 Studierenden Standorte:
MehrThüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016
Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen
MehrVerkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 09/11
Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld für die Wahlen zum Studierendenparlament vom 15. Juni 2011 Nachstehend wird der Wortlaut der Wahlordnung der
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum
MehrS a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
MehrAMTSBLATT. Amt Altdöbern
AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich
MehrSatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren
MehrHochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007
Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Herausgeber: Präsidium der HAW Hamburg Redaktion: Justitiariat (A. Horstmann) Tel.: 040/42875-9042 Bekanntmachung gemäß 108 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen
Mehrder Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN
AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,
MehrElternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen
Elternbeirat der GHWRS Horgenzell Aufgrund des 57 Abs.4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01. August 1983 (Ges.Bl.S.410) und des 28 der Verordnung des Ministeriums
MehrWahlordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (WahlO-DHPol)
Wahlordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (WahlO-DHPol) Aufgrund 3 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 1 Nr. 1 und 13 Abs. 3 DHPolG hat der Senat der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) am 08.09.2009
MehrWorkshop 4, Berufsbildung aus einem Guss, 22.01.2014
Workshop 4, Berufsbildung aus einem Guss, 22.01.2014 Was bedeutet Beruflichkeit als Politikkonzept für gewerkschaftliches Handeln in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft? Forum 1: Was folgt aus dem Leitbild
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)
103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische
MehrWahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG
MehrWahlordnung der Fachschaft Biowissenschaften Universität Greifswald
Wahlordnung der Fachschaft Biowissenschaften Universität Greifswald Greifswald, 27.04.2011 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen 2 Präambel zur Gleichberechtigung 2 1 Geltungsbereich 2 2 Wahlberechtigung
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem
MehrWahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane
MehrSatzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift:
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
MehrDer Bischof von Speyer
Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin
MehrBeirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand:
Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: 13.07.2009 ÄNDERUNGSJOURNAL Änderungen aktuelle Fassung 13.07.2009 gegenüber
MehrSatzung und Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Lampertheim. Satzung bezüglich der Bildung eines Seniorenbeirates in Lampertheim
Satzung und Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Lampertheim (amtlich bekannt gemacht am 09.03.2013) Satzung bezüglich der Bildung eines Seniorenbeirates in Lampertheim Gemäß 5, 8 c der Hessischen
MehrFH-Mitteilungen 2. Mai 2017 Nr. 45 / 2017
FH-Mitteilungen 2. Mai 2017 Nr. 45 / 2017 Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Aachen vom 5. März 2013 FH-Mitteilung Nr. 17/2013 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung
Mehr04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 16/2010 (19. November 2010)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 16/2010 (19. November 2010) Bekanntmachung
MehrWahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58
MehrW A H L B E K A N N T M A C H U N G
Der Zentrale Wahlvorstand Geschäftsstelle - K 35 - (Wahlamt) Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Raum H 2507, Tel.: 314-22532 W A H L B E K A N N T M A C H U N G Wahl der Mitglieder der Fakultätsräte
MehrWahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen
Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand
MehrWAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN
WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN [D]EIN TEIL VON ESSEN GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eg Ribbeckstraße 40. 45127 Essen. Postfach 101343. 45013 Essen Telefon 0201 81065-0. Fax 0201 81065-65 Gründung:
MehrWahlordnung. der. Westsächsischen Hochschule Zwickau. vom 25. März 2009
Wahlordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 25. März 2009 Aufgrund von 114 Abs. 8 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 10. Dezember
MehrHinweise zur Neuwahl des 18. Landeselternbeirats
31-6683.1/ Hinweise zur Neuwahl des 18. Landeselternbeirats Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Ausdruck zu bringen, wird im Folgenden bei der erstmaligen Erwähnung eines Amtes oder einer
MehrWahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule Niederrhein
Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule Niederrhein Vom 28. Februar 2008 Aufgrund des 54 Abs.3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz- HG) in der Fassung
MehrTechnische Universität Berlin
I Technische Universität Berlin WAHLORDNUNG Seite Wahlordnung für die Technische Universität Berlin vom 10. Juni 1992... II Neufassung der Verordnung über Grundsätze des Wahlrechts an den Hochschulen des
Mehr1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates
1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des
MehrErgebnis der Bezirksversammlungswahl 2014 in Hamburg-Mitte im Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen)
Wahlkreis 1 (Wahlkreisstimmen) Wahlberechtigte ohne Wahlschein 26 941 Wahlberechtigte mit Wahlschein 3 694 Wahlberechtigte 30 635 100 Wahlbeteiligung 12 190 39,8 darunter Briefwähler 3 124 10,2 abgegebene
MehrWahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen
Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der
MehrWahlordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 21. März 2016
Wahlordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 21. März 2016 Änderungen: 9 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 25. Juli 2016 (hochschulöffentlich bekannt gemacht am 11. August
MehrWahlordnung für den Elternbeirat
Johannes-Hess-Grundschule Robert-Koch-Str. 13 84489 Burghausen Tel. 08677-4627 Fax 08677-4165 E-Mail sekretariat@johannes-hess-grundschule.de Der Elternbeirat der Johannes-Hess-Grundschule Burghausen erlässt
MehrS a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO)
1.2.5 S a t z u n g für die Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats in der Stadt Heidelberg (AMR-Wahlordnung AMRWO) vom 12. Februar 2004 (Heidelberger Stadtblatt vom 25. Februar 2004) 1 Der Gemeinderat der
MehrWahlordnung (in der Fassung vom )
Wahlordnung (in der Fassung vom 05.06.2014) für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern
MehrWahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO)
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), geändert durch Art. 54 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) INHALTSÜBERSICHT
MehrSatzungsbeilage III
Satzungsbeilage 2016 - III Impressum: Herausgeber: Der Präsident der TU Darmstadt Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt Tel. 06151/16-0 E-Mail: dezernat_ii@pvw.tu-darmstadt.de Erscheinungsdatum: 1. September
MehrVerankerung von Peer Review Verfahren im Qm- System der DHBW. www.dhbw.de
Verankerung von Peer Review Verfahren im Qm- System der DHBW www.dhbw.de Agenda Ein kurzer Überblick zum Vortrag 1. Wer wir sind 2. Was wir machen 3. Was wir ändern 2 ALLEINSTELLUNGSMERKMALE DES DUALEN
MehrWahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg
Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand...6 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...6 3 Wahlberechtigung...6 4 Wählbarkeit...7 5 Wahlbezirke und Wählerlisten...7
MehrGrundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl
Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung
Mehr