Stadt Erkner. Energieeffizienzprogramm 2014/2015, Bauausschuss
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- Gerd Günther
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1 Stadt Erkner Energieeffizienzprogramm 2014/2015, Bauausschuss
2 ca.1350 Leuchten davon: 330 Leuchten vor Quecksilberdampflampen (HQL) Stromverbrauch kwh -> Seit 2011/12 intensive Auseinandersetzung mit dem Bestand der Straßenbeleuchtungsanlage wegen: Steigender Energiekosten Zum Teil sehr mangelhaftem Beleuchtungsniveau Häufiger Schäden an Kabeln Erneuerung der Beleuchtung im Zuge von Straßenbauvorhaben ist nicht ausreichend -> Investitionsstau Absehbarem Verbot der Quecksilberdampflampen (HQL)
3 1. Beleuchtungskataster Erfassung aller Leuchtenstandorte mit Bildern, Daten und Koordinaten (Juli 2012) Auswertung als Exceltabelle und Geodaten durch Dienstleister zur eigenen Fortschreibung 2. Diskussion und Festlegung von Betreibermodell und Sanierungsart Beratung durch Büro ILB Dr. Rönitzsch GmbH Anlage bleibt im Eigentum der Stadt Erkner Betreibung erfolgt durch Stadt Erkner Kein Contracting oder ähnliches Investitionsstau abbauen Entschluss zum Energieeffizienzkonzept und entsprechender Sanierung der Anlage durch LED-Leuchten
4 3. Energieeffizienzkonzept Mit welchen Investitionen kann die meiste Energieersparnis erreicht werden? Welche Investitionen sind zusätzlich für Maste und Kabel erforderlich? Auswertung der Daten des Beleuchtungskatasters im Dezember 2013 (Leuchte, Masten) Angabe der Stadt Erkner zum Zustand der Kabel Ergebnis: Liste mit der Rangfolge der erforderlichen Energieeffizienzmaßnahmen Einteilung in Jahresscheiben bei Mitteleinsatz von /Jahr Als Orientierung für die Umsetzung der Maßnahmen.
5 4. Überarbeitung der Liste Maßnahmen, in Straßen mit extrem schlechten Kabeln (H.-Heine-Straße, Mittelstraße) Maßnahmen in Straßen mit Freileitungen (wegen Entfallen der Mastmiete)
6 Übersicht der Maßnahmen SB-1.BA, 2015 Unterscheidung: Leuchtmitteltausch Tiefbau erforderlich
7 Ernst-Thälmann-Straße - komplette Maßnahme Am Erlenbusch - komplette Maßnahme Seeblick - komplette Maßnahme Zum Busch - komplette Maßnahme Spreestraße - komplette Maßnahme Ruderersteg - komplette Maßnahme Waldstraße - komplette Maßnahme Friedrichstraße - Leuchtentausch Flakenseeweg - Leuchtentausch Seestraße - Leuchtentausch R.-Breitscheid-Straße - Leuchtentausch Beuststraße - Leuchtentausch Bergstraße - Leuchtentausch Alte Poststraße - Leuchtentausch W.-Sawall-Straße - Leuchtentausch Woltersdorfer L-Str. - Leuchtentausch Gew.-G. Zum Wasserwerk - Leuchtentausch Scharnweberstr. - Leuchtentausch Fürstenwalder Str. - Leuchtentausch Neu Zittauer Str. - Leuchtentausch Hohenbinder Weg - Leuchtentausch Parkplatz Stadthalle - Leuchtentausch Karl-Tietz-Str. - Leuchtentausch W.-Smolka-Str. - Leuchtentausch
8 Erlenbusch Börnestr. Buchhorster Fichtenweg Ruderersteg H-Heine-Str. Füwa G-Hauptmann Schützenw. Mittelstraße Jugendsteg G-Hauptmann Spreestraße (Kuftkabel) Karl-Tietz Hobi-Weg Seebklick (Kuftkabel) Unter den Eichen ca. 40 verschiedene Leuchten
9 HQL: von 1350 LP > 448 LP Spannweite: W LED: von 1350 LP > 75 LP Spannweite: 21 50W NAV (HSE und HST Natrium-Hochdrucklampen) von 1350 LP > 740 LP Spannweite: W Kompaktleuchtstofflampen: von 1350 LP > 85 LP (TC) Spannweite: 36 48W
10 In Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen sollen technische Leuchten zum Einsatz kommen. LPH >/= 6m In Anliegerstraßen sollen dekorative Leuchten (Glocken- / oder moderne Pilzleuchten) eingesetzt werden. LPH < 5m In den einzelnen Stadtgebieten (Neuseeland, Karutzhöhe, ) Einsatz eines einheitlichen Leuchtentyps wegen eines harmonischen Ortsbildes. Beispiel Bahnhofssiedlung: sehr homogenes Stadtgebiet > Leuchten des Typs Glocke Die Lichtfarbe in Anliegerstraßen zwischen K > Warmweiß - in Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen bei 4000K > Neutralweiß Leistungsreduzierung grundsätzlich nachts für ca. 6h auf 50%. Keine Leuchtenabschaltung. In den zentrumsnahen Hauptverkehrsstraßen > keine Leistungsreduzierung.
11 MiniLuma von Philips Lisa von slf Retro Von Leipziger Leuchten
12 Europäische Norm: DIN EN Beleuchtungssituation: Fahrzeugverkehr, Geschwindigkeit Beleuchtungsklassen Lichttechnische Anforderungen an die jeweilige Straßenbeleuchtungsanlage Anwendung bei Planung und Ausschreibung
13 Beschaffung der Leuchten durch die Stadt Erkner (Preisvorteil) > Ausschreibungstext vom Hersteller > Preisabfrage bei mindestens 3 Großhändlern Beschränkte Ausschreibung für die Elektro- und Tiefbauleistungen
14 Leuchtenbeschaffung: April 2015 Angebotsabfrage Tiefbau: April 2015 Baubeginn: Mai 2015 Vor Baubeginn: Information der Anlieger zu den voraussichtlichen Beiträgen
15 entsprechend 3 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erkner wird der beitragsfähige Aufwand nach den tatsächlichen beitragsfähigen Kosten ermittelt. Nach der Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme entsteht die Beitragsschuld und es erfolgt die Zustellung der Straßenbaubeitragsbescheide >> voraussichtlich in 2016 Fälligkeit: 1 Monat nach Zugang des Bescheides
16 Entsprechend 4 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erkner beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen für die Errichtung der Straßenbeleuchtung > > Anliegerstraße Haupterschließungsstraßen 60% 30% > Hauptverkehrsstraßen 10% Lt. Beschluss der SV vom > Ernst-Thälmann-Straße: Haupterschließungsstraße > Am Erlenbusch: Anliegerstraße > Seeblick: Anliegerstraße > Zum Busch: Anliegerstraße > Spreestraße: Anliegerstraße > Waldstraße: Anliegerstraße > Ruderersteg: Anliegerstraße
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