Neues aus dem Gemeindehaus. Juni 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neues aus dem Gemeindehaus. Juni 2017"

Transkript

1 Gemeindeverwaltung Adlikon Unterdorfstrasse Adlikon Telefon Fax Homepage kanzlei@adlikon.ch Neues aus dem Gemeindehaus Der Gemeindepräsident: Sprechstunde Juni 2017 jeweils am 1. Montag eines jeden Monats (ausgenommen Feiertage), von Uhr Gemeindeverwaltung, 1. Stock Um Wartezeiten zu vermeiden, reservieren Sie sich bitte vorgängig einen Termin (Tel oder kanzlei@adlikon.ch). Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 Amtliche Publikation der Ergebnisse: Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Adlikon haben an ihrer Gemeindeversammlung folgende Beschlüsse gefasst: 1. Abnahme der Jahresrechnung 2016 angenommen 2. Einführung von HRM2; Grundsatzentscheide Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze; Restatement und Haushaltsgleichgewicht angenommen Rechtsmittel Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechten und deren Ausübung innert fünf Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Im Übrigen kann gestützt auf 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde erhoben werden. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich einzureichen. Die Rechtsmittel gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind an den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, zu richten. 1

2 Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Montag, 19. Juni 2017, während 30 Tagen im Gemeindehaus während den ordentlichen Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf. Juni 2017 Die Primarschulpflege Bauausschreibung Bauherr: Eigentümer: Projektverfasser: Markus und Joanna Heri, Landstrasse 1b, 8452 Adlikon siehe Bauherr Steegmüller Kaminoflex GmbH, Heinkelstrasse 15, DE VS- Schwenningen Bauvorhaben: Erstellung Kaminanalage auf dem Gebäude Versicherungs-Nr. 414, Kataster-Nr. 2944, Landstrasse 1b, Ortsteil Niederwil, Kernzone Planauflage: Rechtsbehelfe: Die Pläne liegen während 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf ( 314 PBG). Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Bauausschreibung Bauherr: Eigentümer: Projektverfasser: Bauvorhaben: Planauflage: Rechtsbehelfe: Politische Gemeinde Adlikon, Unterdorfstrasse 1, 8452 Adlikon siehe Bauherr magma AG, Josefstrasse 92, 8005 Zürich Schwermetallsanierung 300-Meter-Kugelfang ehemalige Schiessanlage Feldwis, Ortsteil Adlikon, Kataster-Nr. 944, Landwirtschaftszone Die Pläne liegen während 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf ( 314 PBG). Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Bauausschreibung Bauherr: Beat Huggenberger, Andelfingerstrasse 6, 8452 Adlikon Eigentümer: siehe Bauherr Projektverfasser: siehe Bauherr Bauvorhaben: Einbau Fenstertüre anstelle Brüstungsfenster, Erdgeschoss Gebäude 2

3 Planauflage: Rechtsbehelfe: Versicherungs-Nr. 89, Kataster-Nr. 2066, Andelfingerstrasse 6, Ortsteil Niederwil, Kernzone Die Pläne liegen während 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf ( 314 PBG). Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Feuerbrandverdacht Meldung an die Gemeindeverwaltung Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann. Zu den Wirtspflanzen gehören auch Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Weissdorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite zu finden. Auf Ihrer Gemeindeverwaltung können Sie das Merkblatt Feuerbrand im Hausgarten gratis beziehen. Wie ist Feuerbrand zu erkennen? Hauptsächlich über die Blüte dringen die Feuerbrandbakterien in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz. Oft krümmt sich die Spitze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Symptome sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar. Was tun bei Befallsverdacht? Feuerbrand ist meldepflichtig. Wenden Sie sich bei einem Verdachtsfall an Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt an den Gemeindekontrolleur (Reto Huber, Tel ). Er verfügt über die nötigen Kenntnisse und Kontakte, wie im entsprechenden Fall am besten vorzugehen ist. Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Pflanzenteile nicht berührt oder selber abgeschnitten werden. Wenn Sie näher als 500 m zu einer Obstanlage oder einem grossen Obstgarten wohnen, sind Neupflanzungen von Wirtspflanzen gemäss Fachstelle Pflanzenschutz unerwünscht. Obstproduzenten Ihrer Gemeinde sind Ihnen dankbar, wenn Sie mithelfen, den Feuerbrand-Befallsdruck so niedrig wie möglich zu halten. Ab Mitte Juni sind die Feuerbrandkontrolleure der Gemeinde unterwegs, um Wirtspflanzen auf Feuerbrand zu kontrollieren. 3

4 Pro Weinland - nathurart 2017 Die Landeart-Ausstellung an der Thur kurz vor dem Start Nur fünf Jahre nach dem erfolgreichen Skulpturenweg im Stammertal geht ProWeinland erneut unter die Ausstellungsmacher. Am 7. Juli 2017 ist Vernissage für die nathurart 2017, die Landart-Ausstellung am Ufer der Thur bei Andelfingen. Auf dem lauschigen Waldweg zur Altener Holzbrücke erschaffen ab dem 3. Juli internationale und nationale Kunstschaffende und vier Schulklassen aus Andelfingen Kunstwerke aus natürlichen Materialien. Die Synergien zwischen Natur, Thur und Kunst schlägt sich schon im Ausstellungstitel «nathurart Landart am Ufer der Thur» nieder: Zeigen wird die Ausstellung Kunstwerke, die ausschliesslich aus Materialen gefertigt sind, die in und um das Gebiet am Thurufer gesammelt wurden. Die Kunstschaffenden werden in der Woche vom 3. Juli 2017 vor Ort ihre Kunstwerke erstellen. Sicher eine spannenden Phase der Ausstellung für kunstinteressierte Spaziergängerinnen und Spaziergänger. Nach der Vernissage am 7. Juli wird die Ausstellung bis zum 1. Oktober 2017 frei zu besichtigen sein. So lange die Natur mitspielt Grundsätzlich ist die einzigartige Ausstellung den ganzen Sommer hindurch zu besichtigen. Auf dem rund zwei Kilometer langen Waldweg werden 20 Kunstobjekte erschaffen. Da diese ausschliesslich aus natürlichen Materialien erstellt werden, die man vor Ort findet also Steine, Blätter, Zweige, Moos, Sand, Flechten, Blüten, Nielen und Ähnliches und ganz den Launen der Natur ausgesetzt sind, ist es durchaus denkbar, dass das eine oder andere Kunstwerke nicht die ganze Ausstellungsdauer überleben wird. Die Natur bestimmt den Lebenszyklus. ProWeinland will mit der nathurart die wunderschöne Landschaft am Ufer der Thur mit den Kunstwerken weiter aufwerten, ihr noch mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen und hofft darauf, dass die Besuchenden dies zu würdigen wissen. Auf Wiedersehen am Ufer der Thur bei Andelfingen! 4

5 Muttertagsbasteln am 10. Mai 2017 Aus den 3 Dörfern und der Tagesschule ABC trafen sich 32 Kinder zum Muttertagsbasteln im Saal des Restaurant Post in Adlikon. Helen Rubli und ihr Team bastelten mit den Kindern wunderschöne Spiral-Armreife aus kleinen bunten Perlen. Mit viel Liebe und Fantasie kreierten die Kinder kleine Kunstwerke, jedes ein Original. In der Pause offerierte das Restaurant Post allen ein leckeres Glace. Es gibt kein schöneres Geschenk für die Mütter als eine selbst gemachte Aufmerksamkeit zum Muttertag. Ein grosses Dankeschön geht an Helen und ihre 2 Helferinnen die sich Zeit genommen haben und das Basteln möglich machten und an das Restaurant Post für das Glace. Für den Dorfverein Impuls, Frederike Hänni Impressionen: (mehr Bilder auf unserer Internetseite: 5

6

7

Gemeinde Kleinandelfingen

Gemeinde Kleinandelfingen Juni 2015 Alten Kleinandelfingen Oerlingen Gemeinde Kleinandelfingen Kanzleistrasse 2 8451 Kleinandelfingen 052 305 22 33 kleinandelfingen.ch Ruhige Gemeindeversammlung An der Gemeindeversammlung vom 27.

Mehr

Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Rechtsschutz. Vittorio Jenni, Gemeindeamt des Kantons Z rich

Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Rechtsschutz. Vittorio Jenni, Gemeindeamt des Kantons Z rich Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben Rechtsschutz Vittorio Jenni, Gemeindeamt des Kantons Z rich Rechtsschutz 1. Vorbemerkung Mit Wirkung ab 1. Januar 2005 gilt der neue

Mehr

Auf dem Programm standen eine Kranzniederlegung, ein Platzkonzert der NÖ Militärmusik, die Fahnenhissung

Auf dem Programm standen eine Kranzniederlegung, ein Platzkonzert der NÖ Militärmusik, die Fahnenhissung Amtliche Mitteilung Postgebühr bar bezahlt DIE GEMEINDE GERERSDORF INFORMIERT Angelobung des österreichischen Bundesheeres in Gerersdorf Geschätzte Gemeindebürger! Die erste Jahreshälfte ist wie im Flug

Mehr

Subventionen an Verbesserungen des Brand schut zes

Subventionen an Verbesserungen des Brand schut zes GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Subventionen an Verbesserungen des Brand schut zes Reglement der Gebäudeversicherung Kanton Zürich vom 1. Juni 2007 10.1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Subventionsberechtigung

Mehr

Maschinenhalle des Landw. Vereins Niederwil in Niederwil. Anwesend Total 79

Maschinenhalle des Landw. Vereins Niederwil in Niederwil. Anwesend Total 79 Gemeindeversammlung Der politischen Gemeinde Adlikon Datum 5. Juni 2012 Ort Maschinenhalle des Landw. Vereins Niederwil in Niederwil Zeit 20.15-21.30 Vorsitz Protokoll Stimmenzähler Gody Sigg, Gemeindepräsident

Mehr

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsentscheid erster Instanz - Beschwerde - Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsstelle erster Instanz - 3 Abs. 3 RuVO/WFLV - ist die Beschwerde zulässig - 3 Abs. 6 RuVO/WFLV -. Die Beschwerde

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar. Inhaltsverzeichnis. Baar, 11. September 2000

Bestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar. Inhaltsverzeichnis. Baar, 11. September 2000 Bestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar Baar, 11. September 2000 Inhaltsverzeichnis Seite I. Aufsicht und Verwaltung 2 II. Bestattungswesen 2 III. Friedhofordnung 3 IV. Grabmale 4 V.

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

Gemeinde Brütten. Unterhaltsordnung für Unterhaltswege (Flur- und Waldwege) und Drainagen

Gemeinde Brütten. Unterhaltsordnung für Unterhaltswege (Flur- und Waldwege) und Drainagen Gemeinde Brütten Unterhaltsordnung für Unterhaltswege (Flur- und Waldwege) und Drainagen vom 6. Oktober 2005 Inhaltsverzeichnis A. Umfang und Zweck Art. 1 2 B. Aufsicht Art. 2 2 C. Organisation Seite Art.

Mehr

Kurzkommentar zu den Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) vom 16. Mai 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten

Kurzkommentar zu den Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) vom 16. Mai 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten Kurzkommentar zu den Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) vom 16. Mai 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten 1. Neuer Stichtag für die Einschulung ( 3 Abs. 2, 5 Abs. 1 und Übergangsbestimmungen

Mehr

SIK Verfahren und Rechtsschutz. Teil I: Grundlagen und nichtstreitiges Verwaltungsverfahren

SIK Verfahren und Rechtsschutz. Teil I: Grundlagen und nichtstreitiges Verwaltungsverfahren SIK Verfahren und Rechtsschutz Prof. Peter Hänni/ Prof. Bernhard Waldmann 1. Lesen Sie zuerst die Fragen aufmerksam durch, bevor Sie zu schreiben beginnen. 2. Achten Sie auf die Zeit (2 Stunden). 3. Es

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

I. Staats- und Gemeindesteuern Nachsteuerverfügung und Strafbescheid für die Steuerperioden 2007 bis 2009

I. Staats- und Gemeindesteuern Nachsteuerverfügung und Strafbescheid für die Steuerperioden 2007 bis 2009 Kantonales Steueramt Zürich Verfügung In Sachen x 8000 Zürich (AHVN13: 756.0000.00.0000) Steuerpflichtiger betreffend I. Staats- und Gemeindesteuern Nachsteuerverfügung und Strafbescheid für die Steuerperioden

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Vertrag über die Führung eines Logopädischen Dienstes im Waldenburgertal

Vertrag über die Führung eines Logopädischen Dienstes im Waldenburgertal Vertrag über die Führung eines Logopädischen Dienstes im Waldenburgertal Gestützt auf die ~ 43-45 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni2002 (BildungsG) und die Verordnung vom 9. November 2004 über den Förderunterricht

Mehr

GEMEINDE WELSCHENROHR

GEMEINDE WELSCHENROHR GEMEINDE WELSCHENROHR Gebührenreglement Kanzlei 2016 Die Gemeindeversammlung gestützt auf beschliesst: 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 I. Allgemeines 1. Begriff Gebühren sind Entschädigungen

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in de r Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55, 159) in Verbindung mit 25 Abs.

Mehr

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan

Mehr

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 EINWOHNERGEMEINDE INS Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Rebstock Botschaft des Gemeinderates an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Einwohnergemeinde Ins Inhaltsverzeichnis

Mehr

SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins

SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung zum Schutz des geistigen

Mehr

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und

Mehr

FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND. Statuten

FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND. Statuten FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND Statuten Der nachfolgende Text ist zur besseren Verständlichkeit in der männlichen Form abgefasst. 1. Name und Sitz 1.1 Die "Flugsportgruppe Zürcher-Oberland", nachstehend

Mehr

WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Oberurseler Straße 55-57 61440 Oberursel

WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Oberurseler Straße 55-57 61440 Oberursel WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und den Ergänzenden

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 52/07 Verkündet am: 22.02.2008 Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Klägerin Proz. Bev.: gegen Beklagte

Mehr

PRIMARSCHULGEMEINDE. Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG

PRIMARSCHULGEMEINDE. Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG PRIMARSCHULGEMEINDE Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG Schulgemeindeordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Schulgemeindeordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon...3 I.

Mehr

Statuten. Im Folgenden beziehen sich alle Personen- und Funktionsbezeichnungen auf beide Geschlechter.

Statuten. Im Folgenden beziehen sich alle Personen- und Funktionsbezeichnungen auf beide Geschlechter. Statuten Beschlossen durch die fortgesetzte Gründerversammlung vom 12. Dezember 2013 (ersetzt die Fassung vom 20. Nov. 2013) Im Folgenden beziehen sich alle Personen- und Funktionsbezeichnungen auf beide

Mehr

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung GEMEINDE GOSSAU ZH Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung (GebVO) Genehmigt vom Gemeinderat am 5. November 05 INHALTSVERZEICHNIS Seite Art. Grundsatz 3 Art. Umfang der öffentlichen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;

Mehr

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Unterhaltsordnung. vom 10. Juli 2006

Unterhaltsordnung. vom 10. Juli 2006 Unterhaltsordnung vom 10. Juli 2006 Der Gemeinderat, gestützt auf die 49 ff und 100 ff des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) und Ziffer 23.1 der Gemeindeordnung vom 17. Dezember 1991 (GO),

Mehr

B E S C H L U S S. 1. Die Beschwerde wird gemäß 28 Abs 1 ivm 31 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen.

B E S C H L U S S. 1. Die Beschwerde wird gemäß 28 Abs 1 ivm 31 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2014/12/2262-1 Ort, Datum:

Mehr

KANTONALE VERWALTUNG Handbuch Personalrecht

KANTONALE VERWALTUNG Handbuch Personalrecht Seite 1 Verfügungen in Personalgeschäften; Formelles Vorgehen und Rechtsmittelfragen; Mitberichte des Personalamts bei Rekursen und Beschwerden; Merkblatt des Personalamts vom 1. Januar 2015 Vorbemerkungen

Mehr

WWF Schweiz, Standaktion, Hohlstrasse 110, Postfach, 8010 Zürich E-Mail: service@wwf.ch, Telefon: 044 297 21 21, Fax: 044 297 21 00

WWF Schweiz, Standaktion, Hohlstrasse 110, Postfach, 8010 Zürich E-Mail: service@wwf.ch, Telefon: 044 297 21 21, Fax: 044 297 21 00 1 WWF Schweiz, Standaktion, Hohlstrasse 110, Postfach, 8010 Zürich E-Mail: service@wwf.ch, Telefon: 044 297 21 21, Fax: 044 297 21 00 Das WWF Paket für deine Standaktion Herzlichen Dank für deine Anmeldung.

Mehr

S T A T U T E N Genossenschaft Curling Halle Küssnacht am Rigi 6403 Küssnacht am Rigi

S T A T U T E N Genossenschaft Curling Halle Küssnacht am Rigi 6403 Küssnacht am Rigi - 1 - S T A T U T E N Genossenschaft Curling Halle Küssnacht am Rigi 6403 Küssnacht am Rigi - 2 - Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Firma Genossenschaft Curling-Halle Küssnacht am Rigi besteht mit

Mehr

Bärengasse 29, 8001 Zürich Januar bis August 2014 Di bis So, 12-21 Uhr. Ausstellungskonzept. Öffnungszeiten. Dienstag bis Sonntag, 12-21 Uhr

Bärengasse 29, 8001 Zürich Januar bis August 2014 Di bis So, 12-21 Uhr. Ausstellungskonzept. Öffnungszeiten. Dienstag bis Sonntag, 12-21 Uhr Zurich's Biggest Photography Art Walk Bärengasse 29, 8001 Zürich, Januar - August 2014 Zurich s Biggest Photography Art Walk Bärengasse 29, 8001 Zürich Januar bis August 2014 Di bis So, 12-21 Uhr Fakten

Mehr

S T A T U T E N. Genossenschaft FC Sternenberg

S T A T U T E N. Genossenschaft FC Sternenberg S T A T U T E N der Genossenschaft FC Sternenberg I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Firma Genossenschaft FC Sternenberg besteht mit Sitz in Köniz eine Genossenschaft gemäss den vorliegenden Statuten

Mehr

Helena Arendt. Naturgeschenke 100 Ideen zum Gestalten mit Kindern. Haupt GESTALTEN

Helena Arendt. Naturgeschenke 100 Ideen zum Gestalten mit Kindern. Haupt GESTALTEN Helena Arendt Naturgeschenke 100 Ideen zum Gestalten mit Kindern Haupt GESTALTEN Helena Arendt Naturgeschenke 100 Ideen zum Gestalten mit Kindern Haupt Verlag 1. Auflage: 2014 Bibliografische Information

Mehr

Gemeindeversammlung. Gemeinde Stäfa

Gemeindeversammlung. Gemeinde Stäfa 3 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Stäfa und der Schulgemeinde Stäfa Montag, 7. Dezember 2009, 20 Uhr reformierte Kirche Stäfa 4 Politische Gemeinde Stäfa Anträge des Gemeinderates

Mehr

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten A4sfertigung Amtsgericht München Abteilung für Familiensachen 5 Az.: :\ er Familiensache Anatol. geboren am - Antragsteller - ;/ gegen.05.1966, Staatsangehörigkeit deutsch. lryna, geb. geboren am 12.1977,

Mehr

AA, Z; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Beschwerde

AA, Z; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Beschwerde 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2015/27/0191-1 Ort, Datum:

Mehr

x--datum/ Revision--x x--name Wir haben den Anspruch auf Hilfsmittel geprüft. Die Voraussetzungen für eine Kostengutsprache sind erfüllt.

x--datum/ Revision--x x--name Wir haben den Anspruch auf Hilfsmittel geprüft. Die Voraussetzungen für eine Kostengutsprache sind erfüllt. Rahmentext Leihweise oder zu Eigentum 4200 x-vers. Nr.-x x-adresszeile1-x x-adresszeile2-x x-adresszeile3-x x-adresszeile4-x x-adresszeile5-x 1000b Mitteilung vom: Rückfragen an: x--name/ Tel.-Nr.--x Gesuch

Mehr

Informationen zum Rekursverfahren

Informationen zum Rekursverfahren Informationen zum Rekursverfahren (Juli 2012) Die Bildungsdirektion entscheidet über Rekurse gegen Verfügungen unter anderem des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, des Volksschulamtes, des Amtes für

Mehr

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon Gemeindeordnung Politische Gemeinde Schmerikon Übersicht Artikel 1. Grundlagen Geltungsbereich 1 Organisationsform 2 Organe 3 Aufgaben 4 Amtliche Bekanntmachungen 5 2. Bürgerschaft Grundsatz 6 Befugnisse

Mehr

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 67. 9.01 Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 Im Frühjahr 2015 muss die Synode nach vierjähriger Amtsdauer erneuert

Mehr

11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)

11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Vom 10.10.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 19.10.2001

Mehr

Aussenwerbung auf privatem Grund

Aussenwerbung auf privatem Grund Departement Bau Baupolizeiamt Fachstelle Reklamen Neumarkt 4 8402 Winterthur Telefon 052 267 54 03 Fax 052 267 62 78 E-Mail christine.felix@win.ch www.baupolizei.winterthur.ch Aussenwerbung auf privatem

Mehr

Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund

Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Januar 1998 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite A. Nächtliches Dauerparkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) Art. 1 Bewilligungspflicht... 4 Art.

Mehr

Teilrevision der Verbandsstatuten

Teilrevision der Verbandsstatuten Primarschule Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach Teilrevision der Verbandsstatuten Antrag und Weisung an den Gemeinderat Bülach, 18. März 2014 Antrag Der Gemeinderat wird beantragt, er wolle beschliessen:

Mehr

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178 Gemeinderat Dorfstrasse 6 Tel 044 857 10 10 gemeinde@oberweningen.ch 8165 Oberweningen Fax 044 857 10 15 www.oberweningen.ch An die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberweningen Politische Gemeinde

Mehr

Baurekursgericht des Kantons Zürich

Baurekursgericht des Kantons Zürich Baurekursgericht des Kantons Zürich 4. Abteilung R4.2015.00041 G.-Nr. BRGE IV Nr. 0103/2015 Entscheid vom 9. Juli 2015 Mitwirkende Abteilungspräsident Reto Philipp, Ersatzrichter Daniel Dittli, Baurichter

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Seite 2 II. Information und Kommunikation Art. 2 Grundsatz Öffentlichkeitsprinzip

Mehr

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Schwellbrunn

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Schwellbrunn Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Schwellbrunn Seite 1 von 9 Art. 1 Allgemeines 1 Das Bestattungs- und Friedhofwesen ist Sache der Einwohnergemeinde und erfolgt nach Massgabe

Mehr

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August 891 Antrag des Regierungsrates vom 18. August 2004 4198 Beschluss des Kantonsrates über die Übertragung der Schulliegenschaften Anton-Graff-Haus und Eduard-Steiner-Strasse, Winterthur, in das Verwaltungsvermögen

Mehr

K 7.1 RECHTSSCHUTZ. Rechtsschutz 7

K 7.1 RECHTSSCHUTZ. Rechtsschutz 7 7 RECHTSSCHUTZ Wogegen kann ein Rechtsmittel ergriffen werden? Wie ge stal tet sich das Verfahren und wie lange dauert es? Kann das Beschaffungsvorhaben trotz einer Beschwerde weitergeführt werden? K 7.1

Mehr

REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN

REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN 26. JULI 1995 DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG gestützt: Auf das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (GG); Auf das Ausführungsreglement

Mehr

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.

Mehr

über das Friedhof- und Bestattungswesen

über das Friedhof- und Bestattungswesen Stand: Mai 2012 SKR: 7.200.1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhof- und Bestattungsverordnung, FBV) (vom 29. Mai 2006) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 4 der Verordnung über

Mehr

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht LArbG Nürnberg, Beschluss v. 29.02.2016 7 Ta 17/16 Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht Normenketten: ZPO 707 II, 767, 769 ArbGG 62 I Leitsätze: 1.

Mehr

Gemeinde Stäfa. Urnenabstimmung. 27. November 2011

Gemeinde Stäfa. Urnenabstimmung. 27. November 2011 19 Gemeinde Stäfa Urnenabstimmung 27. November 2011 1 Liebe Stäfnerinnen und Stäfner Wir laden Sie freundlich ein, an der Abstimmung über die vorliegenden Geschäfte teilzunehmen und von Ihrem demokratischen

Mehr

Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 29. August 2014 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

GEMEINDE WALD AR. Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen

GEMEINDE WALD AR. Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen GEMEINDE WALD AR Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen 16. Dezember 2009 2 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeines 3 Art. 2 Aufsicht / Organe 3 Art. 3 Friedhof / Bestattungen 3 Art. 4 Zivilstandsamt

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG GEMEINDEORDNUNG 2015 Die Einwohnergemeinde Spreitenbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 Gemeindegesetz vom 19. Dezember 1978 folgende G E M E I N D E O R D N U N G (GO) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNG 1 Die

Mehr

Stadt Stein am Rhein. StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN

Stadt Stein am Rhein. StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN Stadt Stein am Rhein StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN vom 03.12.1985 Inhaltsverzeichnis Bootsliegeplätze 3 Zuständigkeit 3 Gebühren 3 Abweichungen bei Sonderfällen 4 Zahlungs-bedingungen

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement. erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011

Bestattungs- und Friedhofreglement. erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011 Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011 - 2 - BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT vom 1. Juni 2011 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Der Gemeinderat erlässt

Mehr

Verein Jurtenhotel Balmeggberg

Verein Jurtenhotel Balmeggberg Verein Jurtenhotel Balmeggberg Balmeggberg CH-3556 Trub Telefon +41 34 495 50 88 palmeggberg@bluewin.ch Postkonto 85-541107-1, IBAN-Nr. CH09 0900 0000 8554 1107 1 Vereinsstatuten Jurtenhotel Balmeggberg

Mehr

die Schweiz-Zürich: Schlammbehandlungsanlage 2015/S 083-148640 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

die Schweiz-Zürich: Schlammbehandlungsanlage 2015/S 083-148640 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:148640-2015:text:de:html die Schweiz-Zürich: Schlammbehandlungsanlage 2015/S 083-148640 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

1.3 Er bildet die Dachorganisation von Patientenorganisationen respektive Vereinen für lysosomale Speicherkrankheiten in der Schweiz.

1.3 Er bildet die Dachorganisation von Patientenorganisationen respektive Vereinen für lysosomale Speicherkrankheiten in der Schweiz. Statuten von lysosuisse lysosomale speicherkrankheiten schweiz, maladies lysosomales suisse, malattie lisosomali svizzera I. Name, Sitz, Rechtsform und Zweck Artikel 1 Name, Sitz und Rechtsform 1.1 Unter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Oktober 2004. in dem Rechtsstreit. Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Oktober 2004. in dem Rechtsstreit. Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags BUNDESGERICHTSHOF I ZB 20/04 BESCHLUSS vom 7. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags ZPO 269 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, 696

Mehr

Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN

Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN Wo im folgenden männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen

Mehr

Privatstrassen und (Fuss-) Wege sind von Privaten erstellte Strassen und Wege, die nicht dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Privatstrassen und (Fuss-) Wege sind von Privaten erstellte Strassen und Wege, die nicht dem Gemeingebrauch zugänglich sind. Strassenreglement vom 7. Juni 03 Die Gemeindeversammlung Densbüren, gestützt auf 34 Abs. und 03 ff des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen des Kantons Aargau (BauG) vom 9. Januar 993 sowie

Mehr

zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG)

zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) 8.. Ausführungsgesetz vom. November 995 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 8. März 99 über die Krankenversicherung

Mehr

AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (22.06) 9577/01 LIMITE JUJSTCIV 82 AUFZEICHNUNG des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel

Mehr

Statuten Genossenschaft Kino Wildenmann Männedorf 1. NAME, SITZ, ZWECK. Art. 1. Name und Sitz

Statuten Genossenschaft Kino Wildenmann Männedorf 1. NAME, SITZ, ZWECK. Art. 1. Name und Sitz Statuten Genossenschaft Kino Wildenmann Männedorf 1. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Kino Wildenmann Männedorf besteht mit Sitz in Männedorf eine Genossenschaft auf

Mehr

Über das Ansuchen der AST Sicherheitsdienst GmbH ergeht gemäß 129 Abs.6 GewO 1994 der nachstehende. Bescheid:

Über das Ansuchen der AST Sicherheitsdienst GmbH ergeht gemäß 129 Abs.6 GewO 1994 der nachstehende. Bescheid: bmll Bundesministerium für Wirtschaft. Famrlie und Jugend An die AST Sicherheitsdienst GmbH Ritzlhofstraße 37 4052 Ansfelden Name/ Durchwahl: Dr. Steiner / 5926 Geschäftszahl: BMWFJ-331. 936/0004-1/ 9/2009

Mehr

Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG

Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG 22. Januar 2015 BOTSCHAFT AUSSERORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG Donnerstag, 22. Januar 2015, 20.00 Uhr, Saal Grimseltor Innertkirchen Traktanden 1. Bauwesen Ersatz

Mehr

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung 40.10 Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung Aktuelle Lesefassung der Satzung vom 03.07.2007 unter Berücksichtigung der durch die 1. Nachtragssatzung

Mehr

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes

Mehr

Vorschriften (Synopse alt / neu)

Vorschriften (Synopse alt / neu) Kanton Zürich Gemeinde Lindau Teil-Änderung Privater Gestaltungsplan Tierstallungen / Vorschriften (Synopse alt / neu) Vom Grundeigentümer bzw. der Bauherrschaft aufgestellt am 9. Januar 2014 Grundeigentümer

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1

Mehr

Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden

Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden . Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 3. April 97 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 67 der Kantonsverfassung ), Art. 90ff. des Gemeindegesetzes ) sowie Art.

Mehr

Bestattungs- und Friedhofsverordnung des Friedhofverbandes Stammertal

Bestattungs- und Friedhofsverordnung des Friedhofverbandes Stammertal Von den Gemeinderäten Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen genehmigt, Januar 1996 Bestattungs- und Friedhofsverordnung des Friedhofverbandes Stammertal A. Allgemeines 1 - Allgemeines Die dem Friedhofverband

Mehr

Rolle der RPK bei der finanzpolitischen Prüfung

Rolle der RPK bei der finanzpolitischen Prüfung GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH Rolle der RPK bei der finanzpolitischen Prüfung 1 Anspruch Rechnungslegungsnormen Haushaltkontrolle Art. 129 Abs. 4 KV Gesicherte Information Transparenz KV Art. 129 Abs.

Mehr

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 16. Juni 2014 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Traktanden:

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger -

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 4 Sa 303/04 1 Ca 333/01 ArbG Flensburg (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Verkündet am 16. Dezember 2004 Gez. Selmer als Urkundsbeamt. d. Geschäftsstelle

Mehr

Statuten. der. Genossenschaft Betreutes Wohnen. Appenzell

Statuten. der. Genossenschaft Betreutes Wohnen. Appenzell Statuten der Genossenschaft Betreutes Wohnen Appenzell vom 31. Oktober 2005/30. Mai 2012 Statuten / Genossenschaft Betreutes Wohnen Appenzell Seite 2 A. Name, Sitz, Dauer und Zweck der Genossenschaft Art.

Mehr

Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Es wird ein Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung erlassen.

Mehr

STATUTEN. GENOSSENSCHAFT clarowwf

STATUTEN. GENOSSENSCHAFT clarowwf STATUTEN der GENOSSENSCHAFT clarowwf Art. 1 I. Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft clarowwf, mit Sitz in Weinfelden, besteht eine politisch und konfessionell neutrale, im Handelsregister eingetragene

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH

ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH 1 VERTRAG 1. ZWECK, GESETZLICHE GRUNDLAGEN 1.1 Die Feuerwehren von Spreitenbach und Killwangen schliessen sich im Interesse einer rationellen und effizienten

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. Januar 2016 Gestützt auf 39 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention vom

Mehr

Benutzungsordnung für das Historische Archiv der Stadt Köln vom.

Benutzungsordnung für das Historische Archiv der Stadt Köln vom. Benutzungsordnung für das Historische Archiv der Stadt Köln vom. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom. diese Benutzungsordnung beschlossen: 1 Benutzungsrecht Jeder hat nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung

Mehr

Genossenschaft Rössli St. Margrethen

Genossenschaft Rössli St. Margrethen Genossenschaft Rössli St. Margrethen Statuten Beschlossen durch die Gründerversammlung vom 1. Juli 2015 Im Folgenden beziehen sich alle Personen- und Funktionsbezeichnungen auf beide Geschlechter. Statuten

Mehr

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet

Mehr

Statuten des Vereins eco-bau

Statuten des Vereins eco-bau Statuten des Vereins eco-bau I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen eco-bau besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff. des ZGB mit Sitz in Bern. Art. 2 Zweck Der Verein eco-bau fördert

Mehr

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38610 Telefax: (43 01) 4000 99 38610 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-151/023/962/2015-5 Wien,

Mehr