Vermögensverwaltungsvertrag

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1 Vermögensverwaltungsvertrag Allfinanz & Treuhand Group AG, Picardiestr. 3, 50 Schöftland, nachfolgend: "Vermögensverwalter" und nachfolgend: "Kunde" vereinbaren folgenden Vertrag über die Vermögensverwaltung (nachfolgend: "Vertrag"): Der Vermögensverwalter ist BOVV-Mitglied (Mitglied Nr ) des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (nachfolgend: "VQF ) in dessen Funktion als Branchenorganisation für die Vermögensverwaltung (nachfolgend: "BOVV"). Als BOVV-Mitglied des VQF untersteht der Vermögensverwalter u.a. den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (nachfolgend: "FINMA") anerkannten "Verhaltensregeln der BOVV des VQF in Sachen Ausübung der Vermögensverwaltung" (nachfolgend: "Verhaltensregeln"). Diese Verhaltensregeln bilden integrierenden Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde wurde explizit darauf hingewiesen, dass die aktuellen Verhaltensregeln auf der Website des VQF im Internet ( einsehbar sind. Grundsatz: Der Vermögensverwalter wahrt bei der Ausübung seiner Tätigkeit stets und nach bestem Wissen und Gewissen die Interessen des Kunden. Vermeidung von Interessenkonflikten: Der Vermögensverwalter hat zweckdienliche organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zwischen ihm und seinen Kunden oder zwischen seinen Mitarbeitern und den Kunden zu vermeiden und Benachteiligungen der Kunden durch solche Interessenkonflikte auszuschliessen. Geheimhaltungspflicht: Der Vermögensverwalter hält sämtliche vertraulichen Informationen geheim, welche ihm im Rahmen der Ausübung seiner Vermögensverwaltungstätigkeit zur Kenntnis gebracht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags. Erkundigungspflicht: Der Vermögensverwalter hat ausreichende Informationen eingeholt, welche es ihm erlauben, eine den Bedürfnissen des Kunden entsprechende Vermögensanlage empfehlen bzw. umsetzen zu können. Diese umfassen insbesondere Informationen betreffend: Erfahrungen des Kunden in Vermögensangelegenheiten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kunden, Anlagezweck und -horizont, Risikobereitschaft und -fähigkeit (Risikoprofil) und Referenzwährung. Aufklärungs- und Informationspflicht betreffend Risiken: Nach Einholung der vorerwähnten Informationen hat der Vermögensverwalter den Kunden, entsprechend dessen Erfahrungsstand in Vermögensangelegenheiten über die Risiken der Anlagen aufgeklärt (vgl. ergänzend Anhang2). Bestätigung des Kunden: Der Kunde bestätigt durch Unterzeichnung dieses Vertrags, dass der Vermögensverwalter die vorerwähnten Erkundigungs-, Aufklärungs- und Informationshandlungen vollumfänglich und sorgfältig (insbesondere in Bezug auf die individuellen Kenntnisse des Kunden) vorgenommen hat und dass der Kunde diese Informationen verstanden hat. Weiteres: Der Vermögensverwalter informiert den Kunden über wesentliche Wechsel im Personal, in der Organisation oder den Beteiligungsverhältnissen, soweit diese den Kunden unmittelbar betreffen und nicht öffentlich bekannt sind. Bei starken Kurskorrekturen nach unten, welche zu einer dauernden Abweichung der Anlagestrategie von den vereinbarten Anlagezielen führen, informiert und bespricht der Vermögensverwalter im Rahmen des Möglichen mit dem Kunden eine Anpassung der Anlagestrategie. Rechenschaftspflicht / Berichterstattung: Auf Verlangen des Kunden, aber mindestens einmal pro Jahr legt der Vermögensverwalter seinem Kunden in geeigneter Art und Weise Rechenschaft über seine Tätigkeit als Vermögensverwalter ab. Der Vermögensverwalter hält im Rahmen seiner Pflicht zur Rechenschaftsablage die in der Vermögensverwaltungsbranche verbreiteten Standards ein. Die angewendete Berechnungsmethode und die gewählte Rechenschaftsperiode müssen gegebenenfalls kompatibel sein. Der Vermögensverwalter kann im Rahmen seiner Pflicht zur Rechenschaftsablage auch kundenbezogene PerformanceReports der für den Kunden zuständigen (Depot-) Bank verwenden. Die Unterlagen werden dem Kunden direkt zugestellt. Auf Wunsch des Kunden können die Kundenunterlagen beim Vermögensverwalter aufbewahrt werden. 1

2 Sorgfaltspflichten bei der Umsetzung des Vertrages: Der Vermögensverwalter wählt die ins Anlagedepot des Kunden aufzunehmenden Anlagen mit gehöriger Sorgfalt aus. Der Vermögensverwalter gewährleistet bei den verwalteten Anlagen eine angemessene Risikoverteilung (Prinzip der ausreichenden Diversifikation), soweit es die Anlagestrategien oder -ziele erlauben. Der Vermögensverwalter überwacht das ihm zur Verwaltung übertragene Anlagedepot regelmässig. Er stellt sicher, dass die Anlagen mit dem Vermögensverwaltungsvertrag und dem Risikoprofil übereinstimmen. Das Anlegerprofil (Anhang 1) wird periodisch, das heisst mindestens alle 3 Jahre überprüft. Zwischen diesen periodischen Überprüfungen informiert der Kunde den Vermögensverwalter unverzüglich über wesentliche Veränderungen seiner finanziellen und persönlichen Situation, welche eine Anpassung der Anlageziele oder- strategie erforderlich machen könnte. Die Anlageziele sind im Anlegerprofil (Anhang 1) definiert, welches integrierender Bestandteil des Vermögensverwaltungsauftrages ist. Es gehört zu den Aufgaben des Vermögensverwalters, auf dem Markt unabhängig Produkte zu vergleichen und Optimierungen bei einem gegebenen Risiko für den Mandanten heraus zu holen. Es kann jedoch keine Erfolgsgarantie abgegeben werden, jederzeit im besten Produkt investiert zu sein oder keine Kursrückgänge hinnehmen zu müssen. Es ist vielmehr das Bestreben, nach bestem Wissen sowie nach Treu und Glauben für den Mandanten tätig zu sein und finanzielle Vorteile für ihn zu erzielen. Im Übrigen verwaltet der Vermögensverwalter das Vermögen des Kunden im Rahmen dieses Vertrages und des Gesetzes, entsprechend den Verhaltensregeln des VQF( integrierender Bestandteil) nach eigenem, freiem Ermessen sowie im Namen, und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben an Dritte: Dem Vermögensverwalter ist es erlaubt, Vermögensverwaltungsaufgaben an Dritte zu delegieren. Stellvertretung: Der Vermögensverwalter hat seine Stellvertretung sichergestellt und der Kunde wurde darüber informiert. Arten, Modalitäten und Elemente der Entschädigung(en): Der Vermögensverwalter erhält für seine Vermögensverwaltungstätigkeit im Rahmen dieses vorliegenden Vertrags (inkl. integrierender Vertragsbestandteile) vom Kunden folgende Entschädigung(en): (Gewünschte Vermögensverwaltung ankreuzen) Klassische Vermögensverwaltung: Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,65 % (zzgl. MwSt) für konservative Depots, 0,8 % (zzgl. MwSt) für ausgewogene Depots, 0,95 % (zzgl. MwSt) für dynamische Depots, pro Jahr, berechnet auf der Grundlage der Summe der durch den Vermögensverwalter im Rahmen dieses Vertrags verwalteten Vermögenswerte. Diese wird direkt dem Konto der oben genannten Beziehung des Kunden belastet. Die Belastung findet quartalsweise statt. Folgende Verwaltungsgebühr wird vereinbart: %/ % (zzgl. MwSt) In den vorerwähnten Entschädigungen nicht eingeschlossen sind Depotgebühren, Börsencourtagen, Börsenabgaben, Stempelabgaben sowie alle anderen Gebühren, Abgaben und Spesen, die von Dritten verrechnet und dem Kunden direkt bzw. separat belastet werden. (Gewünschte Vermögensverwaltung ankreuzen) ATG Vermögensbildung (kollektive Kapitalanlage auf Fondsbasis): Eine Managementgebühr in Höhe von 1,0 % (zzgl. MwSt) für konservative Depots, 1,2 % (zzgl. MwSt) für ausgewogene Depots, 1,4% (zzgl. MwSt) für dynamische Depots, 1.2% (zzgl. MwSt) für Sparplan dynamisch (ohne Berücksichtigung der AssetAllocation), pro Jahr, berechnet auf der Grundlage der Summe der durch den Vermögensverwalter im Rahmen dieses Vertrags verwalteten Vermögenswerte. Diese wird direkt dem Konto der oben genannten Beziehung des Kunden belastet. Die Belastung findet quartalsweise statt. Folgende Managementgebühr kommt zur Anwendung: %/ % (zzgl. MwSt) In den vorerwähnten Entschädigungen nicht eingeschlossen sind Depotgebühren sowie alle anderen Gebühren, Abgaben und Spesen, die von Dritten verrechnet und dem Kunden direkt bzw. separat belastet werden. (Gewünschte Vermögensverwaltung ankreuzen) Verwaltete Vorsorgevermögen: Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,4 % (zzgl. MwSt) für alle Depots pro Jahr, berechnet auf der Grundlage der Summe der durch den Vermögensverwalter im Rahmen dieses Vertrags verwalteten Vermögenswerte. Diese wird direkt dem Konto der oben genannten Beziehung des Kunden belastet. Die Belastung findet quartalsweise statt. Folgende Verwaltungsgebühr wird vereinbart: % (zzgl. MwSt) In den vorerwähnten Entschädigungen nicht eingeschlossen sind Depotgebühren, Börsencourtagen, Börsenabgaben, Stempelabgaben sowie alle anderen Gebühren, Abgaben und Spesen, die von Dritten verrechnet und dem Kunden direkt bzw. separat belastet werden. Aufklärung über Leistungen Dritter im Allgemeinen: Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass der Vermögensverwalter im Rahmen seiner Vermögensverwaltungstätigkeit oder beim Ereignis der Auftragserfüllung Leistungen (z.b. Retrozessionen, Kickbacks, Finder s fees, etc.) von Dritten (Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten, etc.) erhält oder erhalten könnte. Diese Leistungen Dritter können je nach Anlageprodukt oder Anbieter unterschiedlich sein. Durch Abgabe des Factsheets Kosten / Leistungen Dritter (Anhang 3), welches integrierender Bestandteil dieses Vertrages bildet, hat der Vermögensverwalter den Kunden über die Berechnungsparameter oder die Bandbreite der vorerwähnten Leistungen, die der Vermögensverwalter von Dritten erhält oder 2

3 erhalten könnte, sorgfältig informiert. Der Kunde bestätigt durch Unterzeichnung dieses Vertrags, dass er diese Informationen erhalten und verstanden hat. Aufklärung über tatsächlich ausgerichtete Leistungen Dritter hinsichtlich der vorliegenden Kundenbeziehung: Sofern die von Dritten erhaltenen, vorstehend erwähnten Leistungen mit vernünftigem Aufwand der einzelnen Kundenbeziehung individuell (wie z.b. Retrozessionen auf Courtagen oder Depotkommissionen) zugeordnet werden können (dies ist nicht immer möglich), legt der Vermögensverwalter die Höhe dieser Leistungen auf Anfrage des Kunden hin offen. Aufklärung über (mögliche/tatsächliche) Interessenkonflikte: Der Vermögensverwalter hat zweckdienliche organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zwischen ihm und seinem Kunden oder zwischen seinen Mitarbeitern und dem Kunden zu vermeiden und um Benachteiligungen der Kunden durch solche Interessenkonflikte auszuschliessen. Rechtliche Zuordnung der Leistungen Dritter: Falls der Vermögensverwalter solche Leistungen Dritter erhält, welche er gemäss jeweils anwendbarer Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Kunden abliefern müsste, so ist der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermögensverwalter diese Leistungen als zusätzliche Entschädigung für seine Vermögensverwaltungstätigkeit erhält. Der Kunde erklärt durch Unterzeichnung dieses Vertrags ausdrücklich, auf die Herausgabe (Weiterleitung an den Kunden) dieser Leistungen Dritter zu verzichten. Instruktionserteilung: Der Kunde hat die Möglichkeit Instruktionen zu erteilen. Diese können schriftlich, per Telefax, telefonisch oder per getätigt werden. Das Risiko bei Übertragungsfehlern liegt beim Kunden. Der Vermögensverwalter kann für allfällige Verluste verursacht durch Übertragungsfehler nicht haftbar gemacht werden. Kündigung: Der Vermögensverwaltungsauftrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit auf Ende eines Kalenderquartales beidseitig schriftlich gekündigt werden. Anwendbares Recht: Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Soweit in diesem Vertrag nicht anderes festgelegt wird, finden die Bestimmungen zum einfachen Auftrag gemäss Art. 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR) Anwendung. Haftung: Der Vermögensverwalter haftet dem Kunden für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Gerichtsstand: Schöftland, Schweiz Die Anhänge 1 bis 3 bilden integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Die Vertragsparteien bestätigen mit der Unterschrift, über den Inhalt der Anhänge zu kennen. Die Anhänge 1 und 2 werden vom Kunden zusätzlich unterzeichnet. Dieser Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt und durch die Parteien unterzeichnet, wobei jede Partei ein Exemplar erhält. Unterschriften Der/die Mandant/en: Ort, Datum: Der Vermögensverwalter: Berater-Nr: Berater ATG Allfinanz & Treuhand Group AG Geschäftsstellenleiter als Handlungsbevollmächtigter ATG Allfinanz & Treuhand Group AG 3

4 Anhang 1 ATG Allfinanz & Treuhand Group AG Sie ermitteln Ihr Anlegerprofil: Anlegerprofil Welcher Anlegertyp sind Sie? Name(n) / Vorname(n): Pro Frage ist nur eine Antwort möglich: Haben Sie bereits Erfahrung mit Geldanlagen gemacht? Ich beschäftige mich seit mind. 5 Jahren mit Geldanlagen. In den letzten Jahren habe ich Geldanlagen getätigt. Ich habe keine Erfahrung mit Geldanlagen. Was ist Ihnen bei Geldanlagen am wichtigsten? Ich erwarte eine etwas höhere Rendite als auf dem Sparkonto und bin bereit, mittlere Schwankungen zu akzeptieren. Ich erwarte eindeutig eine höhere Rendite als auf dem Sparkonto und bin bereit, hohe Schwankungen zu akzeptieren. Ich erwarte primär die Erhaltung meiner Vermögenswerte Interessieren Sie sich für Wirtschaftsnachrichten? nein gelegentlich sehr Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Anlage? Wohneigentum oder andere grössere Anschaffungen. Autokauf, Wohnungseinrichtungen, Weltreise oder ähnliche Investitionen. Ich möchte damit für mein Alter vorsorgen. Je nach Alter verändern sich die Anlagebedürfnisse. In welche Altersgruppe gehören Sie? unter 35 Jahre. 35 bis 50 Jahre. 51 Jahre oder älter. Wie handeln Sie bei grösseren Kursschwankungen? Ich verkaufe oder wechsle in eine Anlage mit geringerem Risiko. Auf jeden Fall halte ich an meiner Anlage fest. Bei weiteren Kursrückgängen werde ich gegebenenfalls noch zukaufen. Ich halte an meiner Anlage fest, wenn Sie jedoch noch weiter sinkt, verkaufe ich. Mit welchem Risiko können Sie noch ruhig schlafen? niedriges Risiko: Die Erhaltung meines Kapitals ist mir sehr wichtig. Ich bin nicht bereit, mehr als ein minimales Risiko auf mich zu nehmen. mittleres Risiko: Ich weiss, dass mein Kapital im Wert schwanken kann. Doch ich bin durchaus bereit, ein gewisses Risiko einzugehen. grösseres Risiko: Ich weiss, dass mein Kapital im Wert schwanken wird und bin bereit, mich auf dieses Risiko einzustellen. Als Aktionär würde ich, auch nach einem starken Rückgang der Börsenkurse, ruhig und gelassen bleiben. Trifft vollkommen zu Trifft gar nicht zu Trifft eher zu Mein Anlagehorizont beträgt? 4 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre 10 und mehr Jahre Ihre Anlage entwickelt sich positiv und Sie erreichen einen Gewinn von 10 %. Was machen Sie? Ich kaufe zu. Ich verkaufe alles. Ich warte ab. Punktetotal Wie hoch ist der Anteil der geplanten Investition an Ihrem gesamten Finanzvermögen? % Bestätigung Ich wurde darüber aufgeklärt, dass mein investiertes Kapital je nach Anlagestrategie mehr oder weniger grossen Schwankungen unterliegen kann. Ich weiss, dass die Rückzahlung meines eingesetzten Kapitals nicht garantiert werden kann. Ort und Datum Unterschrift Berater Unterschrift Mandant/Mandantin Legende: Punktebereich konservativ: Punktebereich ausgewogen: > Punktebereich dynamisch: > 750 4

5 Anhang 2 ATG Allfinanz & Treuhand Group Beratungsprotokoll Vermögensverwaltung AG Inhaberin der Fondsvertriebsbewilligung der FINMA Name(n) / Vorname(n): Der Mandant / die Mandantin wünscht eine Vermögensverwaltung mit folgendem Risikoprofil: Kosten Vermögensverwaltungskosten (separate Vereinbarung unterzeichnet) Depotgebühren wie besprochen gem. Anhang 3 Ausgabekommissionen/Courtagen wie besprochen gem. Anhang 3 Unterlagen CS / SQ / UBS CS / SQ / L&P / UBS / Bank zwei+ CS / SQ / L&P / UBS / Bank zwei+ Abgabe Informationen zur Vermeidung nachrichtenloser Vermögen Abgabe Informationen zu besondere Risiken im Effektenhandel Abgabe Antragsexemplar Kunde Umsetzung Konservativ Fremdwährungsanteil: 0 - % Aktienanteil 0 - % EA SPL Risikoprofil Ausgewogen Fremdwährungsanteil: 0-80 % Aktienanteil 0-60 % EA SPL Dynamisch Fremdwährungsanteil: 0-90 % Aktienanteil 0 - % EA SPL Fremdwährungsanteil:..... % Aktienanteil.. % Andere Bei Einlieferung von Titel wird das Anlegerprofil innert. Monaten umgesetzt Diverses länger als 10 Jahre Anlagehorizont bis 5 Jahre 5-10 Jahre Referenzwährung Andere:.. CHF Verfügbarkeit innert fünf bis zehn Arbeitstage Diversifikation der Anlage Bei Immobilien & Alternativinvestments können Rücknahmen von Anteilen ausgesetzt werden Kursschwankungen (kann mal minus sein) steuerliche Behandlung Das Anlegerprofil stimmt mit den ausgewählten Anlagen gemäss obenstehendem Risikoprofil überein Das Anlegerprofil stimmt mit den ausgewählten Anlagen gemäss obenstehendem Risikoprofil nicht überein. Der Mandant / die Mandantin ist sich des abweichenden Risikos bewusst. Abweichungen: Alle Renditeprognosen beziehen sich auf Vergangenheitswerte und können somit keine garantierten Aufschlüsse über zukünftige Erträge geben. Im Weiteren wurde der Mandant / die Mandantin über folgende Punkte informiert: Der Mandant / die Mandantin bestätigt mit der Unterschrift, dass er / sie über die obenstehenden Punkte informiert wurde und den Pass oder die Identitätskarte im Original an den Finanzplaner zum eigenhändigen Kopieren ausgehändigt hat. Ort und Datum: Unterschrift GSL ATG Unterschrift Mandant/Mandantin: (=GWG-Bestätigung) Unterschrift Berater ATG Legende: EA = Einmalanlage SPL = Sparplan 5

6 Anhang 3 Der Kunde erteilt hiermit dem Vermögensverwalter den Auftrag zur selbständigen Verwaltung (im Rahmen dieses Vertrags einschliesslich dessen integrierende Bestandteile) folgender Vermögenswerte im Namen und auf Rechnung des Kunden: Finanzinstitut: Konto- / Depot Nr: Bezeichnung: Der Kunde erteilt dem Vermögensverwalter alle für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Vollmachten und Unterschriftsrechte über Konten und Depots, etc. Die entsprechenden Vollmachten und Unterschriftsrechte finden sich in den Vertragsunterlagen des gewählten Finanzinstitutes. Dieser Vertrag gilt auch für: - Anlagen, die mit späteren Einlagen des Kunden auf die vorerwähnten Konten oder Depots getätigt werden; - Tätigkeiten in Zusammenhang mit Vollmachten an den Vermögensverwalter, die zu einem späteren Zeitpunkt für weitere, in diesem Vertrag nicht erwähnte Konten oder Depots des Kunden erteilt werden. Kosten / Leistungen Dritter Fonds: -Bestandeskommission 0-2,5 % 0-0,5 % Einzeltitel: Strukturierte Produkte: Beteiligungen: -Platzierungsgebühr -Bestandeskommission 0-1,0 % -Depotgebühr 0-0,3 % Die vorstehenden Werte sind ungefähre Werte und können je nach Produkt variieren und unterschiedlich zu Anwendung kommen. Deshalb können auch keine spezifischen Zuordnungen der Leistungen auf die verschiedenen Verwaltungsaufträge gemacht werden.. 6

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