AMTLICHE MITTEILUNGEN
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- Günther Weiss
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1 AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: NR. 216 Ordnung des»fmdauto Institut für Produktentwicklung und Innovation«der Fachhochschule Düsseldorf vom Aufgrund des 2 Absatz 4 Satz 1 und des 29 Absatz 1 i.v. mit 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis: 1 Zielsetzung 2 Aufgaben 3 Rechtsstellung 4 Mitglieder des Instituts 5 Leitung 6 Mitgliederversammlung 7 Beirat 8 Finanzierung 9 Außenvertretung 10 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
2 1 Zielsetzung (1) Mit der Einrichtung des FMDauto - Institut für Produktentwicklung und Innovation verfolgt die Fachhochschule Düsseldorf das Ziel, ein fachbereichsübergreifendes interdisziplinäres Kompetenzzentrum für die interdisziplinäre Entwicklung von innovativen Produkten einzurichten. Der wissenschaftliche Fokus betrifft die Bereiche Produktentwicklung, virtuell und real, Simulation mechanischer Systeme, mechanische Versuchstechniken, Prüfstände und Prototypenbau und -betrieb, Produktions- und Prozessautomatisierung, Embedded Systems. (2) Der wissenschaftliche Gegenstand der Befassung des überwiegend forschungsorientierten Instituts liegt auf den Gebieten Produktentwicklung, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Elektrotechnik, dabei insbesondere Automatisierungstechnik. 2 Aufgaben Zur Erreichung der unter 1 genannten Ziele nimmt das Institut die folgenden Aufgaben wahr: 1. Es führt Forschung in Bezug auf die interdisziplinäre Entwicklung von innovativen Produkten durch. 2. Es fördert und koordiniert disziplinäre und interdisziplinäre Projekte seiner Mitglieder. 3. Es fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die interdisziplinär angelegten Master-Studiengänge "Elektro- und Informationstechnik und "Simulation und Experimentaltechnik, Promotionsstudien in Kooperation mit Universitäten im Sinne von 67 Abs. 6 HG und die Mitwirkung in Forschungsprojekten. 4. Es fördert disziplinäre und interdisziplinäre Kooperationen durch aktive Teilnahme an Messen, Tagungen, Konferenzen usw. 5. Es koordiniert und unterstützt Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen außerhalb und innerhalb der Fachhochschule Düsseldorf. 6. Es dokumentiert seine Tätigkeiten regelmäßig alle zwei Jahre durch einen eigenständig verfassten Rechenschaftsbericht oder durch einen Evaluationsbericht einer hierzu beauftragten externen Evaluationsagentur. Sowohl der Rechenschaftsbericht als auch der Evaluationsbericht ist den Dekaninnen oder Dekanen, den Fachbereichsräten der beteiligten Fachbereiche und dem Rektorat vorzulegen. Unabhängig von dieser regelmäßig durch das Institut zu erbringenden Rechenschaftslegung kann das Rektorat jederzeit einen gesonderten Rechenschaftsbericht einfordern. 7. Es betreut wissenschaftliche und studentische Mitarbeiter zwecks Mitarbeit an Forschungsprojekten und bietet ihnen die Möglichkeit, sich fortzubilden oder ihre Abschlussarbeit am Institut anzufertigen.
3 3 Rechtsstellung Das FMDauto-Institut für Produktentwicklung und Innovation ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Fachbereiche Elektrotechnik und Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf im Sinne von 29 Abs. 1 Satz 1 HG. 4 Mitglieder des Instituts (1) Mitglieder des Instituts sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. die in der Anlage 1 genannten im Fachbereich Elektrotechnik bzw. Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 2. die in der Anlage 2 genannten akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, solange sie den Mitgliedern zu Nr. 1 zugewiesen sind und wenn sie ein Projekt unter der Verantwortung der Mitglieder unter Nr. 2 im Sinne der Aufgabenbeschreibung des Instituts durchführen. (2) Über die Aufnahme neuer Mitglieder in das Institut gemäß Absatz 1 Nr. 1 entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die entsprechenden Erklärungen werden bei der geschäftsführenden Leiterin oder dem geschäftsführenden Leiter des Instituts gesammelt, die oder der ein Verzeichnis der Mitglieder führt. (3) Die Mitgliedschaft der Mitglieder gemäß Absatz 1 ist auf fünf Jahre beschränkt; Verlängerung auf Antrag ist möglich. Die Mitgliedschaft der Mitglieder gemäß Absatz 1 Nr. 2 ist grundsätzlich auf die Laufzeit der Projekte beschränkt. Im Übrigen endet die Mitgliedschaft zum Institut auch mit dem Ende der Mitgliedschaft zur Fachhochschule Düsseldorf sowie dem Wegfall der Voraussetzungen gem. Absatz 1. Im Zweifelsfalle entscheidet das Präsidium nach Anhörung der Fachbereichsräte der unter 3 genannten Fachbereiche. (4) Weitere Forscherinnen und Forscher können in das Institut als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie ein Projekt im Sinne der Aufgabenbeschreibung des Instituts durchführen. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die assoziierte Mitgliedschaft ist auf die Laufzeit der Projekte beschränkt. 5 Leitung (1) Die Leitung des Instituts obliegt einem Vorstand. Dem Vorstand gehören die Mitglieder gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 an. (2) Die Mitglieder des Vorstandes wählen aus ihrer Mitte eine geschäftsführende Leiterin oder einen geschäftsführenden Leiter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. (3) Die geschäftsführende Leiterin oder der geschäftsführende Leiter und ihre Stellvertreterin oder sein Stellvertreter werden vom Präsidium auf Vorschlag des Vorstandes bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig.
4 (4) Die geschäftsführende Leiterin oder der geschäftsführende Leiter führt in eigener Zuständigkeit die laufenden Geschäfte des Instituts und sorgt in Absprache mit dem Vorstand für die Durchführung des Institutsbetriebs. (6) Die Dekane der unter 3 genannten Fachbereiche können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. 6 Mitgliederversammlung (1) Die im Institut tätigen Mitglieder gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1-2 bilden die Mitgliederversammlung. (2) Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstands entgegen und berät über die Aktivitäten des Instituts. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen; sie kann jederzeit auf Antrag von wenigstens einem Drittel der Mitglieder oder auf Antrag der geschäftsführenden Leiterin oder des geschäftsführenden Leiters einberufen werden. (3) An den als öffentlich gekennzeichneten Mitgliederversammlungen können die assoziierten Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. 7 Beirat (1) Das Institut richtet einen Beirat ein, der dem Institut die Erfahrung und Unterstützung kompetenter und renommierter Partner aus der industriellen Praxis sichert und die Arbeit des Instituts unterstützt. (2) Der Beirat setzt sich aus einer Vertreterin oder einem Vertreter einer Firma mit Schwerpunkt innovative Produktentwicklung und mindestens einem weiteren externen Mitglied zusammen. (3) Die Mitglieder des Beirates gemäß Absatz 2 werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit bestimmt und vom Präsidium bestellt. (4) Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. 8 Finanzierung Die Grundausstattung des Instituts wird aus den vorhandenen Mitteln der im Institut tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bereitgestellt. Die Fachbereiche stellen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung. Arbeitsmittel stehen bereits zur Verfügung, da sie vom Forschungsschwerpunkt FMDauto übernommen werden. Die Finanzierung von Forschungsprojekten erfolgt durch Mittel, die von Drittmittelgebern oder der hochschulinternen Forschungsförderung zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. 9 Außenvertretung Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten obliegt die rechtliche Vertretung des Institutes nach außen, insbesondere beim Abschluss von Verträgen und bei der förmlichen Annahme von Zuwendungen Dritter sowie bei beamten- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten.
5 10 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Fachhochschule Düsseldorf in Kraft. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom sowie vom und des Fachbereichsrates des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom sowie der Zustimmung des Rektorates vom Düsseldorf, den Die Präsidentin der Fachhochschule Düsseldorf Professor Dr. Brigitte Grass
6 Anlage 1 zur Ordnung des FMDauto Institut für Produktentwicklung und Innovation Folgende Hochschullehrer sind bei Gründung Mitglied im oben genannten Institut: Prof. Dr. Hartmut Haehnel Prof. Dr. Andreas Jahr Prof. Dr. Ulrich Schaarschmidt Prof. Dr. Ulrich Schwellenberg Anlage 2 zur Ordnung des FMDauto Institut für Produktentwicklung und Innovation Folgende unbefristet beschäftigten Mitarbeiter sind bei Gründung Mitglied im oben genannten Institut: Dipl.-Ing. Martin Sinzel
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