Ausweglos? Vom Umgang der Kirche mit Geschiedenen - Wiederverheirateten

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1 Vortrag P. Jeremias Müller OSB, Spiritual GZK Admont BlickPunktBenedikt am 21. Oktober 2012 Ausweglos? Vom Umgang der Kirche mit Geschiedenen - Wiederverheirateten 01 Biographischer Hintergrund 02 Grundanliegen im gegenwärtigen Diskussionsstand Zulassung zu den Sakramenten der Kirche - Möglichkeit der sakramentalen Zweitehe - Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren 03 Gesellschaftliche Situation Ehe ohne Trauschein - Familie als Patchwork Singe-Dasein Zweitehe - Eheleben 04 Biblischer Befund Altes Testament - Neues Testament 05 Kirchlich-sakramentales Verständnis von Ehe - Eheversprechen als Bund (Liturgie) Kirchenrechtliche Aspekte 06 Die kirchenrechtliche Situation 07 Lösungsvorschläge

2 01 Biographischer Hintergrund Allen Überlegungen und Gedanken möchte ich zunächst ein paar autobiographische Eckdaten vorausschicken. Sie sollen verdeutlichen, dass ich nicht aus einer Blauäugigkeit heraus spreche, sondern aus einer durchaus sehr persönlichen Betroffenheit. Ich bin Jahrgang 1969, habe noch zwei weitere Brüder, der eine ist 9, der andere 10 Jahre älter als ich. Beide entstammen der ersten Ehe meiner Mutter, die geschieden wurde. Jahre später lernte meine Mutter ihren zweiten Mann kennen, meinen Vater. Aber als ich 1 Jahr alt war, trennten sich meine Eltern. Ich wuchs ohne Vater auf, habe ihn erst viel später kennengelernt. Im ersten Fall verließ der Vater meiner beiden Brüder bei Nacht und Nebel mit einer anderen Frau das Land und zog nach Ungarn. Im Falle meines Erzeugers, war es meine Mutter, die die Scheidung einreichte. Ich erinnere mich noch, wie sie davon erzählte, dass unser erster Pfarrer ihr einmal gesagt habe: Sie wissen ja, ihre Kinder dürfen jederzeit gerne kommen, auch Ministrant werden, aber bei Ihnen ist das so eine problematische Sache... - Jahre später, 1977 / 1978 im Rahmen meiner Erstkommunion war ein neuer Pfarrer der Leiter unserer Pfarrgemeinde. Meine Mutter wurde Tischmutter, bereitete mich in einer Gruppe auf die Erstkommunion vor. Wir besuchten am Samstagabend die Vorabendmesse, aber sie ging nie zur Kommunion. Die einzige Ausnahme war meine feierliche Erstkommunion. Danach nicht bis zu meinem Eintritt ins Priesterseminar, da gab es heftige Diskussionen zu Hause. Meine Argumentation war nie kirchenrechtlich, sondern bestand immer aus der biblischen und liturgischen Formel: Herr, ich bin nicht würdig, dass du eingehst unter mein Dach... - keiner von uns ist würdig, so sagte ich damals, aber wenn 2

3 ER ein Wort spricht, wird die Seele gesund. Eine zeitlang ging sie zur Kommunion, wenn wir gemeinsam Gottesdienste besuchten. Ich bin nicht einmal sicher, ob sie an meiner Priesterweihe zur Kommunion ging, ich habe sie nie danach gefragt. Ich erinnere mich aber sehr wohl, dass sie es als schmerzlich empfand, wenn der Subregens des Priesterseminars eine Einladung zu einem Eltern- Wochenende für werdende Priestermütter und -väter verschickte und sie immer mit Ihrem Ehemann eingeladen wurde, von dem sie aber seit über 20 Jahren getrennt war. Man wusste es wohl in der Seminarleitung, aber diese Info wurde dem Sekretariat nicht mitgeteilt. Meine Mutter empfand es als Affront und hat an diesen Wochenenden auch nie teilgenommen. Eine regelmäßige Kirchgängerin - und das soll jetzt keine üble Nachrede sein - ist sie bis heute nicht. Sie betet privat, für sich. Auch mein ältester Bruder war bereits einmal verheiratet, dann geschieden. Beide Brüder sind heute verheiratet, haben jeweils einem Kind das Leben geschenkt, aber das kirchliche Leben ist ihnen fremd. Im Freundeskreis sind zahlreiche Ehen zerbrochen, manche habe ich abgehalten kirchlich zu heiraten, weil ich die Gefahr des Scheiterns schon recht früh erkannte und zu Wort brachte. Bei anderen hat die Zweitehe zu einem Aufblühen der Personen in der jeweiligen Partnerschaft geführt. Das alles vorweg - damit Sie verstehen, auf welcher Folie ich diesen Vortrag halte. Mir ist vieles vertraut, ungenannt bleiben die Eheberatungen meiner therapeutischen Arbeit bis hin zu der Begleitung - vor allem von Frauen - zur Scheidung hin, weil nichts mehr geht. 3

4 02 Grundanliegen im gegenwärtigen Diskussionsstand Allgemeine Erläuterungen zum sakramentalen Verständnis Zulassung zu den Sakramenten der Kirche - Möglichkeit der sakramentalen Zweitehe - Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren In der gegenwärtigen kirchlichen und gesellschaftlichen Diskussion sind es vor allem drei Themen die den Fokus auf Kirche & Ehe lenken: Zum einen ist es die Frage der Zulassung zu den Sakramenten der Kirche für jene, die geschieden und wiederverheiratet sind. Sodann geht es einer gewissen Zahl von geschiedenen Eheleuten um die Möglichkeit einer zweiten auch sakramental geschlossenen Ehe. Schließlich kreist ein drittes Themenfeld um die Frage der Zulassung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zur sakramentalen Ehe. Dieses letzte Thema als auch die Frage der Sinnhaftigkeit des Zölibats von Priesters lasse ich außen vor, das würde zu weit führen. Die beiden ersten Fragekomplexe scheinen mir von großer Bedeutung zu sein. Sie beschäftigen zunehmend in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Bischofskonferenzen der verschiedenen Länder. Immer wieder gab es mutige Vorstöße aber auch sehr scharfe Zurechtweisungen. Lassen Sie mich zunächst einmal die Problemsituation umschreiben, bevor wir noch einen Blick auf die gesellschaftliche Situation werfen. 4

5 Zulassung zu den Sakramenten für Geschieden-Wiederverheiratete Die sieben Sakramente der Kirchen gehen ihrem Selbstverständnis nach auf Jesus Christus und seine autoritative Einsetzung zurück. Zeichenhandlung und Deuteworte bilden die rituellen Ausdrucksformen. Bei der Taufe ist es das Untertauchen bzw. Übergießen mit Wasser und das Deutewort: Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Im Sakrament der Ehe ist es das Ja -Wort der beiden Ehepartner, welches den Bundescharakter der Ehe in ihrem Wesen begründet. Nach Erfragung der rechtlichen Voraussetzungen zur Ehe (der Ehekonsens ) folgt der Vermählungsspruch. Dieses Ja-Wort besteht aus der sog. Eheschließungsformel und lautet folgendermaßen: (Name), vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau / meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens. Trag diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. Nicht der Priester spendet das Sakrament, sondern die Eheleute spenden sozusagen im gegenseitigen Ja-Wort das Sakrament einander. Der Priester ist Zeuge oder korrekt gesagt: Assistent der Eheschließung. Er hat auf die rechtmäßige Form zu achten. Die gültig geschlossene Ehe zwischen zwei getauften Katholiken wird als Sakrament verstanden. Zerbricht dieser Ehebund, der zugleich ein Spiegelbild des Bundes zwischen Gott und dem Menschen ist, bleibt das Eheband aber 5

6 fortbestehen, es sei denn, der Tod eines der Partner oder die Annullierung einer Ehe löscht dieses Band aus. Geht der jeweilige Partner eine neue Beziehung ein und heiratet er auch standesamtlich, verstößt er gegen das bestehende Eheband und - so das Verständnis der Kirche - exkommuniziert sich quasi selbst. Er darf damit nicht mehr an der Kommuniongemeinschaft der Kirche teilnehmen. Die reine Trennung und die standesamtliche Scheidung an sich ist noch kein Grund, die Sakramente nicht empfangen zu dürfen. Möglichkeit einer sakramentalen Zweitehe Die zweite gegenwärtige Grundproblematik besteht in der Tatsache, dass es zwar keine Mehrheit, aber doch eine gewisse Zahl praktizierender und wirklich gläubiger Katholiken gibt, denen viel daran läge, die neue partnerschaftliche Beziehung vor dem Altar oder anders gesagt: mit dem Segen Gottes, sakramental geschlossen zu wissen. Doch auch hier gilt: Das Eheband der ersten Beziehung bleibt gültig, es sei denn der Tod löscht das Eheband aus bzw. die Ehe wird aus welchem Grund auch immer annulliert. Hier sei vermerkt, dass der Prozentsatz derer, die eine solche sakramentale Zweitehe eingehen wollen, eher gering ist. Aber die Zahl derer, die dies wünschen ist durchaus ernst zu nehmen! Soweit die Problematik der Gegenwart, der sich die Kirche stellen muss, vor allem auch aus pastoralen Erwägungen. 6

7 03 Gesellschaftliche Situation Ehe ohne Trauschein Singe-Dasein Zweitehe - funktionierende und andauernde Erstehe Wie gestaltet sich derzeit in Europa, genauer im deutschsprachigen Raum das Bild der Ehe und Familien. Ich denke, dass wir in vier Phänomenen, die gegenwärtige Lage gut beschreiben können: Eine nicht unbeträchtliche Zahl von jungen Paaren - aber auch älteren - lebt in der Form einer Ehe ohne Trauschein. Und dies drückt sich wiederum auf zweifache Weise aus. Einmal das Zusammenleben ganz ohne Trauungsakt, also auch ohne standesamtliche Trauung; daneben die Form der standesamtlich getrauten, aber nicht kirchlich getrauten Paare. Datenerhebung: Wurden 1985 nur insgesamt Lebensgemeinschaften verzeichnet, waren es 1995 schon und 2010 erfasste die Statistik Lebensgemeinschaften. Die Zahl der Ehepaare veränderte sich kaum und stand 2010 bei 1,706 Millionen. Zur Entwicklung von "Patchwork- Familien" sind noch keine Langfrist- Daten verfügbar, jene für 2010 zeigen aber, dass in Österreich Familien mit "Stiefeltern- /Stiefkindbeziehungen", wie es die Statistik Austria definiert, erfasst wurden. Das sind immerhin 9,6 Prozent aller "Paar- Familien". Bei der Patchworker sind die aktuellen Eltern übrigens verheiratet, rund leben in einer Lebensgemeinschaft. 7

8 In Österreich besteht die gesetzliche Möglichkeit zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den dafür zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden seit dem Davon haben im Jahr 2011 insgesamt 433 gleichgeschlechtliche Paare Gebrauch gemacht, um 38,6% weniger als im Jahr Einzig das Bundesland Kärnten verzeichnete 2011 um 17,6% mehr eingetragene Partnerschaften als Mehr als die Hälfte (259; 59,8%) aller Partnerschaften waren 2011 männliche Paare. Eine zweite große Gruppe in der Gesellschaft besteht aus den Menschen, die freiwillig bzw. auch weil sie noch keine Partnerin bzw. Partner gefunden haben, als Single leben. Zu ihnen gehört allerdings eine nicht zu unterschätzende Zahl von Personen, die in wechselhaften Beziehungssystemen lebt, d.h. Partnerschaften, die von einer Nacht, über mehrere Tage bis hin zu wenigen Wochen andauern und sich wieder in Luft auflösen. Die Unverbindlichkeit und das Desinteresse an Bindung bis hin zu einer Bindungsangst ist in dieser Untergruppe der Singles enorm hoch. Datenerhebung: Immer mehr Menschen in Österreich sind Singles: 1,3 Millionen Österreicher leben in Einpersonen-Haushalten. Laut der IFES-Studie jeder vierte. Und in Wien ist es sogar jeder Dritte. Beziehungsflauten sind vor allem bei 18 bis 29 jährigen Alltag. Bei 50 bis 59jährigen ist die Quote am niedrigsten (16 %)..) Wer ist ein Single? 1.) Ein Single ist jemand, der alleine im Haushalt lebt (Alleinlebend). 2.) Ein Single ist jemand, der nicht verheiratet ist (Alleinstehend). 3.) Ein Single ist jemand, der keinen Lebenspartner hat. 4.) Ein Single ist jemand, der keine Familie hat. 8

9 Eine weitere Gruppe in der Gesellschaft lebt in einer Zweitehe, welches sich im familiären Gesamtgefüge dann oft auch als Patchwork -Familie ausdrückt. In diesem Jahr hatte ich einer Hochzeit zu assistieren, wo die Eltern beider Ehepartner geschieden und jeweils eine neue Partnerschaft eingegangen waren. Im Klartext: Wir hatten es mit zwei Vätern, zwei Stiefvätern, zwei Müttern und zwei Stiefmüttern zu tun. Dazu unzählige neue Geschwister, Cousinen, Onkels usw. Die Kinder sind es in der Regel, die unter der Trennung der Eltern und den neuen Beziehungen am meisten leiden. Kinder sprechen von ihrem Papa und meinen den jetzigen Lebensgefährten der Mutter, zugleich aber reden sie von ihrem Vater und meinen den Erzeuger. In manchen Beziehungen finden wir sogar das Phänomen vor, dass bei drei Kindern drei verschiedene Väter vorhanden sind und der letzte Lebensabschnittsgefährte weder als Vater, noch Papa oder Papi angesprochen, sondern einfach nur mit dem Vornamen gerufen wird, als sei er ein Freund der Familie. Die Zahl der Ehescheidungen lag in den 1980er und 1990er Jahren bei rund bis pro Jahr. Im Jahr 2001 wurde die bislang höchste absolute Zahl der Ehescheidungen (20.582) erreicht, und in den Folgejahren schwankten die Ehescheidungszahlen zwischen (2003) und (2007). Im Jahr 2011 sank die Zahl der Scheidungen auf Die Gesamtscheidungsrate (Wahrscheinlichkeit, mit der im jeweiligen Jahr geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden) erhöhte sich von 26,5% im Jahr 1981 auf den bisherigen Höchstwert von 49,47% im Jahr Im Jahr 2011 betrug die Gesamtscheidungsrate 43,02%. Die mittlere 9

10 Ehedauer der geschiedenen Ehen verlängerte sich seit 1981 von 7,7 auf 10,7 Jahre im Berichtsjahr Datenerhebung: Im Jahr 2011 wurden Ehen rechtskräftig geschieden, um 147 oder 0,8% weniger als im Vorjahr. Die Gesamtscheidungsrate (Wahrscheinlichkeit, mit der jetzt geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden) war im Jahr 2011 mit 43,0% so niedrig wie im Jahr davor. Die Scheidungen des Jahres 2011 erfolgten überwiegend (zu 86,1%) in beiderseitigem Einvernehmen. Insgesamt Kinder, davon minderjährig, waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die durchschnittliche Kinderzahl (alle Altersstufen) pro geschiedene Ehe lag damit bei 1,12. Situation der Kinder: Insgesamt blieben 37,8% aller im Jahr 2011 geschiedenen Ehen (6.535 Fälle) kinderlos. Bei (24,8%) Ehen gab es zum Zeitpunkt der Scheidung je ein Kind, (27,8%) Paare hatten zwei und (9,6%) drei oder mehr Kinder. Von den Scheidungen der Eltern waren im Jahr 2011 insgesamt Kinder betroffen, davon (68,6%) minderjährige "Scheidungswaisen". Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2011 geschiedenen Ehen war mit 10,7 Jahren um zwei Monate länger als im Jahr davor. Insgesamt erfolgte fast die Hälfte aller Scheidungen in den ersten zehn Ehejahren (47,7%), weitere 40,0% nach zehn bis unter 25 Jahren Ehedauer. Etwa jedes achte Ehepaar trat erst nach 10

11 der Silberhochzeit den Gang zum Scheidungsrichter an, darunter auch 24 Paare nach der Goldenen Hochzeit. Im Jahr 2011 war das mittlere Scheidungsalter (Median) der Männer 43,8 Jahre, jenes der Frauen 41,1 Jahre. Die vierte Form - Sie sind vielleicht erstaunt, dass ich sie am Ende der Auflistung erst nenne - ist die Form der klassischen Ehe, die seit Jahren oder Jahrzehnten andauert. Auch wenn das äußere Eheband besteht, so heißt dies noch lange nicht, dass die Ehe glücklich ist. Manche Kompromisse werden eingegangen, so etwa zwei getrennte Schlafzimmer, manchmal auch eine Zweitwohnung. Auch die Kommunikationslosigkeit und das stille Aushalten der Partnerin oder des Partners gehört in diese Gruppe und ist verbunden mit der Angst zur Trennung, da finanzielle Belastungen nicht mehr tragbar und die Existenz gefährdet wären. Neben den wirklich glücklichen Ehen und solchen, die das silberne, goldene oder diamantene Ehejubiläum feiern, halten manche Ehepartner notgedrungen der Nachbarschaft, des Berufes oder auch nur der Kinder wegen ihre äußere Ehefassade aufrecht. Hier gehört auch die Duldung mancher Partner dazu, die von der heimlichen Liebe zu einer anderen Frau oder einem anderen Mann wissen und dies tolerieren aus welchen Gründen auch immer. Aber noch einmal: zu dieser Gruppe - und sie ist nicht gering - sind vor allem die zu zählen, die wirklich glücklich mit ihrem Partner und ihrer Partnerin das Eheleben über Jahrzehnte hinweg getragen haben. Berufliche Veränderungen, der Fortgang der Kinder, Krisen und Konflikte, Krankheit und Alter haben diese Eheleute zusammengeschweißt und die Ehe reifen lassen. Hier kann man nur Respekt und Hochachtung zollen und bei manchen ist eben der Glaube das gemeinsame Fundament, welches diese Qualität der Beziehung erst möglich gemacht hat. 11

12 Datenerhebung: Die Zahl der Eheschließungen lag in den 1980er und 1990er Jahren in Österreich bei Ø pro Jahr. Nach dem im Jahr 2001 (34.213) erreichten Nachkriegs-Minimum setzte in den Folgejahren ein leicht steigender Trend ein, der allerdings im Jahr 2006 mit einem starken Rückgang der Zahl der Eheschließungen um 5,7% auf beendet wurde. Ein Aufwärtstrend folgte, der im Jahr 2010 mit einem deutlichen Anstieg um 5,9% zu insgesamt Eheschließungen führte. Allerdings folge im Jahr 2011 ein Rückgang der Eheschließungen auf (-3.0%). Das mittlere Erstheiratsalter (Median) stieg seit Anfang der 1990er Jahre bei den Frauen von 24,3 auf 29,5 und bei den Männern von 26,5 auf 32,0 Jahre im Jahr

13 04 Biblischer Befund Altes Testament - Neues Testament Im vierten Punkt meiner Ausführungen möchte ich den biblischen Befund einmal näher unter die Lupe nehmen, manche Bibelstellen sind uns ohnehin vertraut, lassen Sie uns diese einmal näher betrachten. Das Eheverständnis im Alten Testament: Die Bibel beschreibt das Wesen der Ehe so: Gott selbst hat die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau gestiftet. Gott hat die Menschen nach seinem Abbild als Mann (isch) und Frau (ischah) erschaffen und einander zu Gefährten gegeben. Das stellt der erste biblische Schöpfungsmythos im Buch Genesis des Alten Testaments dar: Dann sprach Gott: Lasst uns den Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich. [...] Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde [...] (Genesis 1, 26-28). Der zweite Schöpfungsmythos der Bibel hebt die notwendige Zusammengehörigkeit aufgrund des Zweckes der Beziehung von Mann und Frau noch deutlicher hervor: 13

14 Es ist nicht gut, dass der Mensch allein bleibt (Gen 2, 18), und etwas weiter: Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch (Gen 2,24). Die Frau wird aus der Rippe des Mannes erschaffen. Hierbei geht es nicht um eine Herabwürdigung der Frau als billige Kopie oder gar Restprodukt des Mannes. Sondern auf dem Hintergrund der Suche des Menschen nach einem adäquaten Gegenüber fallen die Tiere ganz aus, da dies eine echten Hilfen sein können. Lediglich das Gegenüber des Menschen ( Bein von meinem Bein, Fleisch von meinem Fleisch ) ist eine echte Hilfe. Wobei hier mit Hilfe nicht die Haushaltshilfe gemeint ist, sondern jenes Wesen, welches das männliche Anteil des ADAM erst komplettiert, ihm dazu verhilft, ganz Mann zu sein in der Verwiesenheit auf die Frau. Das Eheversprechen als Bund Die Ehe wird - aus den biblischen Texten heraus - als Bund bezeichnet, welcher den Bund zwischen Gott und den Menschen widerspiegelt. Es gibt kein alttestamentliches Buch, in dem nicht vom Bund Gottes mit seinem Volk die Rede ist. 224 taucht das Wort Bund (häsed) in der Heiligen Schrift auf. Gott schließt zunächst mit Abraham allein einen solchen, dann aber mit dem ganzen Volk Israel (Exodus) am Horeb (Dekalog). Das erste Buch der Chronik fasst es gut zusammen: Ewig denkt er an seinen Bund, an das Wort, das er gegeben hat für tausend Geschlechter, an den Bund, den er mit Abraham geschlossen, an den Eid, den er Isaak geschworen hat. Er bestimmte ihn als Satzung für Jakob, als ewigen Bund für Israel. (1 Chr 16,15-17). Der Bund ist zunächst ein verbindliches 14

15 WORT (Dekalog), dann ein EID (also ein Schwur), schließlich eine SATZUNG (also ein Gesetz) und ist von ewiger Dauer. Beim Propheten Maleachi heißt es, dass Juda treulos gehandelt habe, weil es das Heiligtum des Herrn, das er liebt entweiht und die Tochter eines fremden Gottes zu Frau genommen hat. (Mal 2,11). Gott selbst ist Zeuge dieses Treuebundes. Beim Propheten Hosea kommt es am deutlichsten zum Ausdruck. Es heißt hier: Ich schließe für Israel an jenem Tag einen Bund (...) / Ich traue dich mir an auf ewig; ich traue dich mir an um den Brautpreis von Gerechtigkeit und Recht, von Liebe und Erbarmen, ich traue dich mir an um den Brautpreis meiner Treue; dann wirst du den Herrn erkennen. (Hos 2, 20.21f.) Und selbst, wenn sie sie untreu geworden ist, will Gott noch einmal hingehen und sie erneut lieben (Hos 3,1). Ein anderer, der Prophet Jeremia, bringt scharfe Worte gegen Israel, welches dieses Bund verraten und aufgelöst hat: Wenn ein Mann seine Frau entlässt und wenn sie von ihm weggeht und die Frau eines andern wird, wendet er sich dann ihr wieder zu? Würde das Land nicht völlig entweiht? Du aber hast mit vielen Freunden gebuhlt und da solltest du zu mir zurückkehren dürfen? - Spruch des Herrn. Blick hin und schau zu den Höhen hinauf! Wo hast du dich nicht schänden lassen? An allen Wegen hast du auf sie gewartet wie ein Araber in der Wüste. Mit deiner Unzucht und Verkommenheit hast du das Land entweiht. (Jer 3,1-2) 15

16 Der Treuebruch Israels bzw. Judas zu seinem Gott wird mit dem Treuebruch von Ehepartnern gleichgesetzt. Das Eheverständnis im Neuen Testament Dass die eheliche Lebensgemeinschaft von Gott grundgelegt ist, bestätigt Jesus im Neuen Testament der Bibel: Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und sie werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins (Markus-Evangelium 10, 6-8; vgl. Matthäus-Evangelium 19, 4-6). In den synoptischen Evangelien greift Jesus das Themengebiet der Ehe und des Bundes auf. Er wiederholt einerseits das vierte Gebot ( Du sollst nicht die Ehe brechen ) (Mt 5,27-30); erinnert an die mosaische Praxis des Scheidebriefes / der Scheideurkunde (Mt 5,31); aber deutet das Ausstellen eines solchen Scheidebriefes als klaren Ehebruch. (Mt 5,32). Der Grund, warum Mose überhaupt die Erlaubnis zu einer Scheidung gegeben habe, läge - so Jesus im 19. Kapitel bei Matthäus - in der Hartherzigkeit der Männer und dass dies nicht von Anfang an so gewesen sei, sondern dass die Verbindung zwischen Mann und Frau eine klare und positive Aussage der Tora (Buch Genesis) sei: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. (Mt 19,5) - Diese Einheit darf der Mensch nicht trennen. Das ist das Gebot Jesu. Doch jetzt kommt ein entscheidender Punkt. Die Pharisäer erinnern Jesus an Mose und den Scheidebrief. Hier geht Jesus nun ganz juristisch vor, wenn er 16

17 sagt: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch. (Mt 19,9). Interessanterweise findet sich diese ergänzende Aussage nur bei Matthäus. Markus und Lukas haben sie nicht. Was heißt das nun? Ein Mann, der aus Beliebigkeit eine andere heiratet und nicht aus einem eindeutigem Grund, begeht zunächst einmal selbst Ehebruch! Also: nur, weil meine Frau nicht mehr schön ist kann ich sie nicht einfach aus der Ehe entlassen. Das radikale Scheidungsverbot hat also - in den Augen Jesu - anscheinend eine Einschränkung, nämlich die Unzucht. Was aber bedeutet die Unzucht im biblischen Kontext: Unzucht war einerseits jegliche Form fremder Götterverehrung. Unzucht war der sexuelle Verkehr mit Verwandten, mit der Frau eines anderen, sogar der Nebenfrau eines anderen (nach orientalischem Verständnis) oder mit Frauen einer fremden Nation. Unzucht war im alttestamentlichen Kontext eine sexuelle Ausübung am eigenen Leib (Sir 23,16) oder unter Gleichgeschlechtlichen. Können wir daraus schlussfolgern, dass es auch für Jesus eine Ausnahme von der Regel gab? Ich würde sagen: Ja! Dann nämlich, wenn - nach biblischem Verständnis - ein tatsächlicher Ehebruch vorliegt, weil einer der beiden Partner fremd gegangen ist und sich diese Untreue nicht mehr auf versöhnlichem Wege aus der Welt schaffen lässt. Ich glaube, dass dieser Aspekt viel zu wenig bisher in der Diskussion beachtet worden ist. Immerhin ist es ein Evangelist, der diese Perspektive zum Thema 17

18 macht. Also ist das absolute Scheidungsverbot der Katholischen Kirche an diesem Punkt zu hinterfragen. Jesus sagt betont grundsätzlich drei Dinge: 1. der Mensch ist Abbild Gottes und als Mann und Frau erschaffen 2. es besteht eine Einheit zwischen Mann und Frau, die nicht getrennt werden darf. 3. die Ausnahme von der Regel besteht in der Beliebigkeit einer neuen Ehe und im Verstoß gegen die Unzuchtsregel in der alten Beziehung 18

19 05 Kirchlich-sakramentales Verständnis von Ehe - Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe Das Wohl der Gatten und die Zeugung von Nachkommenschaft - Die Ehe als Rechtsinstitut Schauen wir uns nun das kirchlich-sakramentale Verständnis der Ehe an. Zum Bundescharakter der Ehe habe ich bereits etwas gesagt. Ich ergänze nun: Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe Die katholische Kirche betrachtet die Ehe als eine personale Lebensgemeinschaft, die jede gleichartige Beziehung auch etwa nur unpersönlicher sexueller Art zu einem Außenstehenden ausschließt. Nicht nur auf der Entscheidung der Eheleute füreinander gründet sie, sondern auch auf der Verbindung miteinander durch Gott. Deshalb hat nach katholischer Anschauung jede sakramentale Ehe die Eigenschaften der Einheit und Unauflöslichkeit. Einheit bedeutet Einpaarigkeit, nämlich die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau. Alle Formen einer gleichzeitigen oder zu Lebzeiten des Gatten auf die Ehe mit ihm folgenden weiteren Ehe sind ausgeschlossen. Somit ist die Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen (Polygynie) oder einer Frau mit mehreren Männern (Polyandrie) nicht möglich. Unauflöslichkeit bedeutet: Es gibt grundsätzlich keine Möglichkeit für einen oder beide Partner, nach einer einmal gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe für eine neue Ehe mit einem anderen Partner frei zu werden durch Auflösung der bestehenden Ehe. Weder ist die innere Auflösbarkeit (durch die Partner 19

20 selbst) möglich, noch die äußere Auflösbarkeit (durch eine außerhalb der Ehe stehende Autorität). Erst der Tod löst das Eheband. Das Wohl der Gatten und die Zeugung von Nachkommenschaft Die Texte der Bibel sind zugleich die Grundlage für die Feststellung der katholischen Kirche, dass die Ehe hingeordnet ist auf einen doppelten Ehezweck : (A) auf das Wohl der Gatten und (B) auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft. Zwei Anmerkungen nur: Zum Wohl der Gatten ist zu bemerken: Dies gilt vor allem dann, wenn einer der Partner krank wird und dem anderen die Sorge und Pflege angetragen ist. Zur Zeugung von Nachkommenschaft: Es gibt Ehepaare, bei denen dies nicht möglich ist, hier zeigt die Kirche eine sehr große Achtsamkeit und Behutsamkeit und akzeptiert ganz selbstverständlich die Einschränkung aufgrund biologischer Gegebenheiten. Die Ehe als Rechtsinstitut Im katholischen Verständnis ist die Ehe zum einen ein sog. Rechtsinstitut. Das bedeutet: Sie ist eine rechtlich verankerte, rechtlich beschaffene und geschützte Beziehung, die auch selbst unter rechtlichen Maßgaben steht. Sie ist ein Vertrag. 20

21 Zum anderen übersteigt das Verständnis der Ehe als Bund die juristische Definition. Ein Vertrag kommt durch die Willenserklärung der Partner auf eine bestimmte Leistung zustande. Das enthält das Verständnis von der Ehe zwar auch. Aber über das nüchterne Wort Vertrag hinaus betont das Wort Bund, dass die Ehe eine personale Beziehung, eine Lebenseinheit, ja eine Schicksalsgemeinschaft zwischen den Eheleuten ist, die religiös getragen und ausgerichtet ist. Der Glaube der katholischen Kirche umschließt und steigert diese Gesichtspunkte noch: Die Ehe ist ein Sakrament. Das ist ein wirksames Zeichen für den Bund Gottes mit den Menschen. Am Menschen liegt es nun, dieses Zeichen wirksam werden zu lassen, nämlich die Liebe Gottes zu den Menschen sichtbar zu machen, wie Gott seine Liebe den Menschen durch Jesus Christus erwiesen hat. Das bedeutet für die Ehe: Die Eheleute sollen die Liebe, die Gott ihnen im Sakrament der Ehe schenkt, einander und nach außen in die Gesellschaft weitergeben. Nur eine gültig geschlossene Ehe zwischen Getauften gilt in der katholischen Kirche als Sakrament. Die Kirche achtet und schützt aber auch Ehen zwischen Christen und Nichtchristen sowie Ehen zwischen Nichtchristen, ganz gleich, ob diese nach religiösem, staatlichem oder dem lokalen Recht eines Stammes geschlossen worden sind. Denn die Ehe ist keine von Menschen oder der Kirche eingesetzte Einrichtung, sondern gründet als Teil der Schöpfungsordnung auf dem Willen und Handeln Gottes. Somit ist auch eine zwischen Partnern islamischen Glaubens nach islamischem Recht geschlossene Ehe zwar kein Sakrament, aber dennoch gültig. Und auch 21

22 die Ehe zwischen einem islamischen und einem katholischen Partner ist kein Sakrament. Dennoch achtet, schützt und segnet die Kirche eine solche Ehe und erkennt ihr volle Gültigkeit zu, sofern die nötige Dispens hier: die Befreiung vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit erteilt wurde. Kommen wir jetzt zur Grundproblematik, die sich aufgrund von Scheidung und Wiederheirat für zwei sich liebende Menschen stellt. Noch einmal: Die Frage nach dem Sakramentenempfang steht im Raum und zum anderen die sakramentale Wiederheirat. 22

23 06 Kirchenrechtliche Lage der Geschiedenen Wiederverheirateten Bevor wir den Blick auf relevante Lösungsperspektiven lenken können, was die Situation geschiedener Wiederverheirateter angeht, ist es notwendig, die kirchenrechtliche Ausgangsbasis zu kennen. Der CIC von 1983 sagt im c eindeutig, dass eine zwischen zwei Getauften gültig gespendete und vollzogene Ehe durch keine menschliche Macht auflösbar ist. Das heißt auch, dass die Kirche sich außerstande sieht, eine zweite Ehe bei Fortbestehen der ersten anzuerkennen. Welche Folge ergibt sich daraus? Lässt sich dennoch jemand durch eine staatliche Instanz scheiden und heiratet staatlich ein zweites Mal, begeht er Ehebruch, da das erste Eheband noch besteht. Daraus ergibt sich nach c des dauernden Zustandes der schweren Sünde des Ehebruchs. Aus diesem dauernden Zustand der schweren Sünde ergeben sich nun neue Konsequenzen, nämlich: Nach c. 916 darf er nicht ohne vorherige sakramentale Beichte die Eucharistie empfangen; nach c. 915 darf er - sofern er hartnäckig in einer offenkundig schweren Sünde verharrt - nicht zum Empfang der Eucharistie zugelassen werden. Damit wird gesagt: Aufgrund der von ihm begangenen schweren Sünde (Ehebruch) müsste er zunächst einmal das Sakrament der Buße und der Versöhnung erlangen. Da aber durch die Zweitehe der Ehebruch dauernd anhält, er damit also hartnäckig und offenkundig in einer schweren Sünde verbleibt / verharrt, kann ihm von Seiten der Kirche der Empfang der Eucharistie nicht erlaubt werden. 23

24 Was meint nun der Begriff schwere Sünde? Zwischen Christus und der Kirche besteht eine besondere Beziehung, nämlich jener Bund, von dem schon die Rede war. Ein Bund der Liebe, um es genau zu formulieren. Die Lebensverhältnisse und der Lebensstand eines Geschiedenen Wiederverheirateten stehen im objektiven Widerspruch zur Lehre der Kirche zu diesem Bund der Liebe. Das heißt, ein Ehepartner, der einen neuen Ehebund (staatlich wohlgemerkt) zu einem anderen Menschen eingeht, exkommuniziert sich selbst, weil er sich aus diesem Bund der Liebe automatisch durch die Tat ausschließt. Exkommunikation bedeutet: Er steht nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der Kirche und damit nicht mehr im Stand der Gnade. Das aber ist die Grundvoraussetzung zum Empfang der Eucharistie - so formuliert es das Mahnschreiben Familiaris consortio von 1981 in der Nummer 84, Absatz 4. Diese Grundauffassung wurde wiederholt im Katechismus von 1992, in einem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre von 1994 und in einem Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie von Daraus ergibt sich: Wer sich wie die wiederverheirateten Geschiedenen in schwerer Sünde befindet, ist deshalb vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen. Soweit die kirchenrechtliche Lage. Das eine ist also mit dem anderen verknüpft. Eine kirchlich sakramentale Eheschließung erübrigt sich ohnehin automatisch. Die Problematik, die sich daraus ergeben, betrifft eine große Mehrheit von Menschen nicht, da ihnen der Glaube und die kirchlich-sakramentale Praxis ohnehin nichts mehr bedeuten. Aber wir haben es mit einer nicht geringen Anzahl von Menschen zu tun, die aus zweierlei Gründen durchaus in eine Lebensproblematik geraten: 24

25 Nehmen wir an, jemand ist Pfarrsekretärin einer Pfarre. Ihre Ehe scheitert, sie lässt sich scheiden und möchte nun einen neuen Partner heiraten. Täte sie es tatsächlich, dann bedeutet diese kirchliche Sanktion, dass bei einer Wiederheirat der Arbeitsplatz gefährdet ist und in der Regel gekündigt wird / werden muss. Es gibt Menschen, die unverschuldet in diese Situation gelangen und denen Glaube und Kirche etwas bedeuten, die dann aber Opfer dieser Kirchensanktion werden. 25

26 07 Lösungsvorschläge Schauen wir nun, welche Lösungsansätze es gibt. Erste Lösungsperspektive: Die Gewissensentscheidung Die kirchliche Praxis muss bei der Eheschließung sowohl das Scheitern als auch das Gelingen zunächst einmal in Betracht ziehen. Es gibt keine Vollkommenheit unter den Menschen, daher gilt dieser Grundsatz für alle Lebensbereiche. Auch bei einem Priester ist das Gelingen seiner priesterlichen Existenz nicht mehr der Weihe ein für allemal geklärt. Angesicht all der Skandale und derer, die das Amt verlassen, erspare ich mir hier weitere Ausführungen. Wenn das Scheitern ebenso möglich ist, wie das Gelingen und wenn unsere Rede von der Barmherzigkeit Gottes und seiner Bereitschaft zu Vergeben und einen Neuanfang zu gewähren die Basis der Reich-Gottes-Theologie Jesu ausmachen, dann muss dies auf die Glaubenspraxis von Menschen Auswirkungen haben. Aufgrund dieser seelsorglichen Erfahrungen oder auch eigener biographischer Kontexte, sind nicht wenige Seelsorger, also Priester und andere Hauptamtliche, in den vergangenen Jahrzehnten dazu übergegangen, eine pragmatische und pastorale Lösung zuzulassen und zu fördern. Nämlich: Dass es dem Gewissensentscheid des Betroffenen überlassen ist, ob er zur Kommunion hinzutritt oder nicht. In diese Stoßrichtung haben 1993 vor allem drei oberrheinische Bischöfe argumentiert, als sie für eine differenzierte Unterscheidung der Situation in Rom warben und den Empfang der Eucharistie an die Gewissensentscheidung 26

27 der Betroffenen banden. Es waren dies der Mainzer Bischof Karl Lehmann, der Freiburger Bischof Oskar Saier und der Rottenburger Bischof Walter Kasper. Sie bezogen sich dabei auf das päpstliche Mahnschreiben Familiaris consortio, Kapitel 84, Abschnitt 2). Der damalige Trierer Bischof, Dr. Hermann Josef Spital, schloss sich im übrigen dieser Initiative an und empfahl die Handreichung auch den Trierer Diözesanpriestern. In diesem Dokument beschreiben die Bischöfe die schwierige menschliche Situation der Geschiedenen und der nach der Scheidung bürgerlich Wiederverheirateten als eine ernste Anfrage an die Kirche. Dass die Kirche an das Wort des Evangeliums gebunden ist und nicht nach Gutdünken einzelner oder nach Mehrheitsmeinungen verfahren kann, liegt auf der Hand. Gültigkeit hat das Wort Jesu wie es in Markus 10,6-9 überliefert ist, dass der Mensch als Mann und Frau erschaffen ist und eine Einheit bilden und, dass das, was Gott verbunden hat der Mensch nicht trennen darf. Aber gleichermaßen - so die Bischöfe weiter - könne die Kirche zwar das Wort Jesu von der Unauflösbarkeit der Ehe nicht zur Disposition stellen, aber sie dürfe auch nicht vor dem Scheitern vieler Ehen die Augen verschließen. Denn - und hier kommt ein wichtiger pastoraler Grundsatz zum Tragen:... wo immer Menschen hinter der Wirklichkeit der Erlösung zurückbleiben, begegnet ihnen Jesus barmherzig mit Verständnis für ihre Situation. Jesus zeigt Perspektiven auf, er eröffnet auch in Scheitern und Schuld den Weg zur Umkehr und zu neuem Leben. Dann folgt in diesem Text ein wichtiger Passus, den ich hier auch gerne entsprechend zitieren möchte: Die Kirche muß aber auch Solidarität denen 27

28 entgegenbringen, die in ihrer Ehe gescheitert sind und die sich zu einer zweiten bürgerlich geschlossenen Ehe entschieden haben. Entgegen manchen Fehleinschätzungen und Fehlinformationen ist zu sagen: Geschiedene und Wiederverheiratete Geschiedene gehören zur Kirche und damit zur Pfarrgemeinde, in der sie leben. Sie sind - auch wenn ihre Mitgliedsrechte teilweise eingeschränkt sind - nicht exkommuniziert oder gar aus der Kirche ausgeschlossen; sie sind und bleiben Glieder der Kirche. Ihnen muß sich die Kirche wegen ihrer schwierigen Situation sogar in besonderer Weise zuwenden. Die Bischöfe beziehen sich hier ausdrücklich auf ein Wort von Papst Johannes Paul II, in einem Schreiben Über die Aufgaben der christlichen Familien in der Welt von heute (S. 83), in dem er zunächst bgzl. der Geschiedenen und nicht Wiederverheirateten sagt, dass es keinerlei Hindernis gibt, sie zu den Sakramenten zuzulassen. Was die Wiederverheirateten angeht, so empfiehlt der Papst im selben apostolischen Schreiben die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Genau das greifen die drei Bischöfe jetzt als Ansatz auf und sagen daher auch in Ergänzung: Sie sollen die Kirche als heilende und helfende Gemeinschaft erleben. Was folgern die Bischöfe daraus? Auf dem Fundament des Grundsatzes, dass einerseits die Wiederverheiratet Geschiedenen laut der kirchlichen Lehre nicht generell zum eucharistischen Mahl zugelassen werden können, andererseits das kirchliche Recht aber nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen (...), jedoch nicht alle, oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln kann (so heißt es im Erwachsenenkatechismus), empfehlen die Bischöfe, dass in einem seelsorglichen Gespräch zu klären ist, ob das, was im allgemeinen gilt, auch in 28

29 der konkreten Situation zutrifft. (...) In solchen und ähnlichen Fällen kann ein seelsorgliches Gespräch den Betroffenen helfen, zu einer persönlich verantworteten Gewissensentscheidung zu finden, die von der Kirche und der Gemeinde zu respektieren ist. Die Bischöfe sind sich bewusst, dass eine eine einfache und glatte Lösung nicht geben kann. Es geht ihnen auch nicht um eine billige Gnade, auch nicht um eine übertriebene Strenge oder schwächliche Nachgiebigkeit. Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff, Moraltheologe in Freiburg, geht davon aus, dass die volle Teilnahme am eucharistischen Mahl unter Einschluss des Kommunionempfangs für geschiedene und wiederverheiratete Menschen, die in der Kirche beheimatet sind, große Bedeutung hat (Christ & Welt 37 / 2011). Er schreibt: Wer nach sorgfältiger Gewissenserforschung bereit ist, in der Kommunion Gemeinschaft mit Jesus aufzunehmen, empfängt darin zugleich die Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte. Eine wichtige Aufgabe seelsorglicher Beratung von geschiedenen und wiederverheirateten Menschen besteht darin, sie zu einem eigenverantwortlichen Gewissensurteil darüber zu ermuntern, ob sie zu dieser intensiven Begegnung mit Jesus bereit sind. Das Schreiben der drei deutschen Bischöfe wurde im deutschsprachigen Raum von der Mehrheit der Seelsorger mit Offenheit und Erleichterung aufgenommen, von Seiten Roms kritisiert und als Alleingang letztlich abgelehnt. 29

30 Zweite Lösungsperspektive: Die ostkirchliche Oikonomia-Praxis Unser Blick geht hinüber in die Ostkirche und deren Oikonomia-Praxis, wie sie auch der 1998 verstorbene weltbekannte Moraltheologe Prof. Dr. Bernhard Häring (Lehrstuhl in Gars am Inn und in Rom) in seinem Buch Ausweglos? Zur Pastoral bei Scheidung und Wiederverheiratung. Ein Plädoyer im Jahre 1989 präsentiert hat. Ganz kurz zu dieser ostkirchlichen Praxis. Um was geht es? Oikonomia bedeutet im Wortsinn Heilshandeln, Heilsordnung, Haushaltung - das Wort Ökonomie hat damit zu tun. Es geht darum, die kirchlichen Glaubensgüter, nämlich auch Barmherzigkeit und Gerechtigkeit im guten Sinne zu verwalten. Die Orthodoxe Kirche bejaht die Sakramentalität der Ehe wie auch die Kirche von Rom. Sie bekennt sich ebenso zur Unauflöslichkeit. Aber: Sie kennt die Möglichkeit einer Wiederheirat Geschiedener. Die Ehe ist nach orthodoxer Auffassung ein Mysterion (Geheimnis) wird bestärkt durch die Gnadengaben der Einheit und Unauflöslichkeit. Allerdings gibt es keinen Automatismus in der Gnadenwirksamkeit, sondern es hängt vom jeweiligen Menschen ab, wieweit er auf Gottes Angebot antwortet (Aufsatz, S. 7). Die Ehe basiert in der Orthodoxie auf einem personalen, dynamischen und prozesshaften Eheverständnis. Daher ist sowohl das Gelingen als auch das Scheitern eingeschlossen. Ein solcher Prozess kann bei negativer Entwicklung auch zum Tod der Liebe führen. 30

31 Wie wird nun begründet, dass eine sakramentale Zweitehe möglich ist? Die Orthodoxe Kirche versteht sich selbst nicht als Instanz, die ermächtigt ist, Ehen zu scheiden, sie nimmt nur für sich in Anspruch, das zu lösen, was schon durch die Sünde gelöst wurde. Das kirchliche Scheidungsurteil ist damit lediglich eine Bestätigung der bereits bestehenden Situation des Todes der Ehe. Dies basiert auf der biblischen und zugleich spirituellen Erfahrung im Umgang Jesu mit der Ehebrecherin in Joh 8,3-5. Vergebung und Sendung mit dem Appel, nicht mehr zu sündigen - obgleich gerade in dieser Bibelstelle ohnehin die rechtlichen Voraussetzungen verschoben sind, denn zum Ehebruch gehören zwei und nur eine Person wird hier vorgeführt und soll ja abgeurteilt werden. Kurzum: Das Grundprinzip der Oikonomia lautet: Die Ehe ist in sich unauflöslich, aber aufgrund der menschlichen Schwachheit hat Gott der Kirche die stellvertretende Vollmacht gegeben, dem Menschen, der in seiner Ehe gescheitert ist, eine neue Chance zu geben. Es ist ein spirituelles Prinzip aus der Praxis Jesu heraus. Diese Oikonomia-Modell wurde weder durch die Buchpräsentation von Bernhard Häring noch in Folge der vielen Aufsätze anderer rezipiert. 31

32 Dritte Lösungsperspektive: Die aequitas canonica als salus animarum Was diese Wörter im einzelnen bedeuten, dazu komme ich gleich en detail. Eine promovierte Theologin, deren Ansatz ich vorstellen möchte, ist Dr. Andréa Belliger aus Luzern in der Schweiz. Dr. Andrea Belliger (geb. 1970), studierte Theologie, Philosophie und Geschichte in Luzern, Strassburg und Athen. Sie war Assistentin am Lehrstuhl für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht sowie am Lehrstuhl für Religionswissenschaft an der Universität Luzern, 1999 erfolgte die Promotion iim Fach Kirchenrecht, 2000 gründete sie das Institut für Kommunikation und Kultur an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Heute ist sie Leiterin im Bereich Dienstleistung der Pädagogischen Hochschule in Luzern. Ihr Ansatz kommt einerseits aus der pastoralen Arbeit mit Menschen, andererseits versucht sie auch als Kirchenrechtlerin eine Lösung aus dem Kirchenrecht selbst zu finden. Einerseits - das ist uns allen unter der Bezeichnung Nichtigkeitserklärung bekannt, sieht die Kirche sich in gewissen Fällen bevollmächtigt, um des Menschen und seines Heils willen Ehen für nichtig zu erklären, sie zu lösen oder als gescheitert zu betrachten und daraus Konsequenzen zu ziehen, da ja die Kirche seit jeher die jesuanische Lehre von der absoluten Unauflöslichkeit im Blick auf die jeweilige pastorale Situation angepasst hat. (Aufsatz, S.6) 32

33 Ausgangspunkt ist für Andréa Belliger einmal das pastorale Prinzip des Kirchenrechts, das salus animarum, also das Heil der Seelen der uns anvertrauten Menschen. Dazu gehörend das bisher kaum angewandte bzw. beachtete Rechtsinstrument der aequitas canonica. Worum geht es hier? Aequitas bedeutet von ihrer etymologischen Wortwurzel her Gleichheit nicht aber im Sinne von Rechtsgleichheit als Äquivalenzprinzip, sondern vielmehr im Sinne von gleich-erlöst, im Sinne einer gleichen Letzt-Perspektive. Die aequitas canonica richtet sich an den Menschen, der unter der Verheissung der Erlösung steht. (Aufsatz S.17) Im c des CIC von 1983 wird in einem Satz die Sinnbestimmung der vorausliegenden Gesetzessammlung in den Worten salus animarum, zum Heil der Seelen, zusammengefasst (...). In diesem Satz, so Belliger liege die Sinnbestimmung des kirchlichen Rechts. Das salus animarum ist kein neuer Begriff. Er gehört fest zur rechtgeschichtlichen Tradition der Kirche und gilt quasi als der Schlüssel zum gesamten Kirchenrecht und dessen Anwendung. Im Instrument der aequitas canoncia kommt dieses salus animarum zur Anwendung. Es geht dabei um eine fallgerechte Abwägung verschiedener Interessen und Umstände im Rahmen der Anwendung kirchlicher Normen. Kurz: Das, was die oberrheinischen Bischöfe einfordern, nämlich Einzelfallabwägungen ist bereits im Kirchenrecht verankert. Das ist nichts Neues. Papst Paul VI. war es, der diese aequitas canonica wieder entdeckte und damit den Heilscharakter des Kirchenrechts hervorhob. Es geht also nicht um eine blindes Gesetzeslehre, sondern die aequitas cononica ist ein zentrales 33

34 Barmherzigkeitsmoment, um den grundlegenden pastoralen Zielen und Aufgaben des Kirchenrechts zum Heil der Seelen gerecht zu werden. Dieses rechtliche Prinzip der Barmherzigkeit wird nun folgendermaßen in unserem Falle angewandt. Einerseits gilt c. 915 des CIC, nämlich die Nichtzulassung zur Eucharistie von Geschiedenen-Wiederverheirateten. Gleichzeitig aber sollen die konkreten Lebensumstände der Betroffenen mit dieser Rechtsaussage in Verbindung gebracht werden, damit aufgrund des Heilszuspruchs für diese betroffenen Personen eine Lösung gefunden werden kann. Andréa Belliger sieht diese Lösung in der Nichtanwendung der Sanktion des Ausschlusses von der Eucharistie und zwar im Sinne einer Entlastung von den Rechtsfolgen. Was heißt das? Sie denkt, dass im Einzelfall um des Seelenheils der Betroffenen der rigor iuris - also die Gesetzesstrenge - durchbrochen werden kann und sollte. Es geht ihr dabei nicht um die Abschaffung zur Verpflichtung der Unauflöslichkeit der Ehe, sondern um das Gesetz der Barmherzigkeit mit Blick auf die Rechtsfolgen einer Zweitehe, die ja den Ausschluss von der Eucharistie beinhaltet. Wollte man es biblisch formulieren, müsste es lauten: Barmherzigkeit will ich, nicht Gesetz! in Anlehnung an Jesu Wort: Barmherzigkeit will, nicht Opfer! Anders gesagt: Weil die Kirche die Lebenssituation der Betroffenen kennt und um Jesu Barmherzigkeit weiß, kann sie in Einzelfällen von der allgemeinen Norm Ausnahmen zulassen. An dieser Stelle sei deutlich gesagt: Es geht hier nicht um Menschenmassen, sondern um im Glauben stehende einzelne Personen. 34

35 Andréa Belliger geht nun noch einen Schritt weiter in der Überlegung, ob das salus animarum im Rechtsinstrument der aequitas canonica auch seine Anwendung finden könnte mit Blick auf eine sakramentale Wiederheirat, also eine kirchliche Zweitehe. Diese Überlegungen wollen wir uns zum Schluss noch anschauen. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Dieser Satz aus dem Evangelium ist uns vertraut. Nicht eine menschliche Bestimmung, sondern ein göttliches Gesetz ist es (ius divinum), welches der Unauflöslichkeit entgegensteht. Was sind grundlegende Merkmale des ius divinum? 1. Ein Kriterium ist die Unwandelbarkeit (einfacher gesagt: Unveränderbarkeit, weil ja von Gott selbst) 2. Ein zweites ist die Indispensablität, also: es kann keine Befreiung von diesem Gesetz geben 3. Das dritte: die Universalität in der Geltung (d.h. es gilt überall und immer) 4. Ein viertes ist die Vor- und Überordnung über alles sonstige Kirchenrecht. Belliger betrachtet nun auf diesem Filter die Stein des Anstoßes, also die Unauflöslichkeit des Ehebandes und kommt zu folgendem Schluss (ich fasse das jetzt recht gestrafft zusammen): ad 1) Trotz der Forderung der Unauflöslichkeit der Ehe durch Jesus (...) kennen sowohl das Neue Testament als auch die Kirchenväter Möglichkeiten der 35

36 Auflösung der Ehe wegen Ehebruch / Unzucht (porneia) oder zugunsten des Glaubens (1 Kor 7,12-16). Fazit: Da es also schon zur Zeit Jesu selbst Ausnahmen von der Regel gab, kann diese Bestimmung von der Unwandelbarkeit (Veränderbarkeit) des ius divinum hier nicht angewandt werden. ad 2) Im Laufe der Kirchengeschichte wurde die Weisung Jesu auf die sakramentale und vollzogene Ehe beschränkt, will heißen: Die Sakramentalität allein macht eine Ehe nicht unauflöslich, solange die Ehe noch nicht vollzogen ist. (Belliger, 12) Wir haben in der Kirche die Möglichkeit auch heute, eine Ehe zu annullieren, wenn sie nicht vollzogen ist, das heißt: der sexuelle Akt der Vereinigung hat nicht stattgefunden. Fazit: Sehr wohl gibt es Formen der Dispens, also der Befreiung von der Unauflöslichkeit, z.b. auch bei Polygamie, Gefangenschaft oder Verfolgung. ad 3) Die universale Geltung kann schon allein mit Blick auf die ostkirchliche Praxis nicht vorausgesetzt werden, denn von der Westkirche wurde die tolerierte Wiederheirat gegenüber der Ostkirche niemals verurteilt (einschlägig hierzu: Konzil von Trient, Unionsverhandlungen, Ökumenismusdekret usw.) Fazit: Es ist liegt keine Einschränkung aufgrund einer universalen Geltung vor. Ergebnis dieser Untersuchung ist daher, dass man sehr wohl die Unauflöslichkeit als uius divinum relativieren kann (vorsichtiger: könnte), zumal die Diskussion in der katholischen und kirchenrechtlichen Literatur in den vergangenen Jahrzehnten immer häufiger gezeigt hat, dass 36

37 zwischen göttlichem und menschlichem Gesetz nur schwer zu trennen bzw. zu unterscheiden ist. Die Feststellung des Todes der Ehe durch den Diözesanbischof oder eine entsprechende Instanz, die ihn vertritt (Offizial) könnte dem Rechtsinstrument der aequitas canonica die Grundlage bieten, zwei Schritte wären daher notwendig: Das Feststellen des Todes der Ehe in Analogie zu c und die Zulassung zu einer neuen Ehe unter Absehen von c aufgrund der eben genannten aequitas canoncia Noch einmal: Es ist vollkommen klar, dass dies jetzt keine allgemeine Entscheidung ist und zum Massenphänomen wird, sondern immer eine Einzelfallentscheidung sein würde und sollte, aber damit auch dem salus animarum gerecht würde. Vielleicht wäre es auch gut, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen und die Ehe nicht so sehr als rechtlichen Vertrag sondern als Bund im theologischen Sinne zu verstehen, so wie es das Zweite Vatikanische Konzil im Grunde intendiert. Ehe ist nicht nur beglückende und glückende Einheit, sondern betroffen von Sünde, muss durch Krisen hindurch immer wieder neu errungen werden. Scheitern gehört zur Wirklichkeit der Ehe als personaler Gemeinschaft wie überhaupt zu jeder Beziehung. 37

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