INSTRUMENTALSTUDIUM. (gültig ab 1. Oktober 2012)
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- Sarah Nadine Burgstaller
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1 1 INSTRUMENTALSTUDIUM (gültig ab 1. Oktober 2012) Präambel Das Curriculum Instrumentalstudium wurde nach UniStG erlassen und zuletzt mit Beschluss der Curriculakommission vom 7. Mai 2012 geändert. Die von der Curriculakommission am 7. Mai 2012 beschlossenen und vom Senat am 19. Juni 2012 genehmigten Änderungen treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft. Abschlussgrade: Bachelor of Arts (BA) und Master of Arts (MA). Bei Anrechnungsfragen (Studienvoraussetzungen) ist zur Rechtssicherheit für die Studierenden auch der Begriff Bakkalaureatsstudium als möglicher Abschluss und Einstieg in das Masterstudium anzuführen siehe Pkt. 3 Zulassungsbedingungen. Übersicht: Qualifikationsprofile für das Instrumentalstudium Gliederung Dauer der Studien Zulassungsprüfungen Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache Lehrveranstaltungstypen Prüfungscharakter ECTS-Credits Bachelorarbeiten Masterarbeiten Prüfungsordnung Korrepetition Gruppengrößen Orchesterpflicht Curricula: Akkordeon, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Gitarre, Kammermusik für Streicher/-innen und Pianistinnen/Pianisten, Klavier, Klavier-Vokalbegleitung, Orchesterinstumente, Performance Practice in Contemporary Music Prüfungsanforderungen: Akkordeon, Basstuba, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Kammermusik für Streicher/-innen und Pianistinnen/ Pianisten, Klarinette, Klavier, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Orgel, Performance Practice in Contemporary Music, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello
2 Qualifikationsprofile 2 Akkordeon Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Bachelor: Die im Instrumentalstudium Akkordeon (BA) erlangte Kenntnis des Fachrepertoires aus den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur befähigt den Absolventen/ die Absolventin, insbesondere den individuellen beruflichen Anforderungen entsprechen zu können, wodurch ein vielseitiger Einsatz in unterschiedlichsten Bereichen möglich wird. Die Studierenden erreichen eine Podiumsreife auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Barockvioline, Blockflöte, Cembalo (Alte Musik) Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Bachelor: Die Absolventen/Absolventinnen der Instrumentalstudien Alte Musik sind befähigt, sich im Solo- und Ensemblerepertoire auf den verschiedenen Ausformungen ihres jeweiligen Instruments unter Berücksichtigung der historisch-stilistisch adäquaten Spielweisen, der Stimmungssysteme und der Quellen künstlerisch differenziert auszudrücken. Sie verfügen über ein praxisorientiertes und umfassendes Verständnis von spezifischen Stilen und der Aufführungspraxis Alter Musik, eine Podiumspräsenz auf hohem Niveau und über die notwendigen Kompetenzen, um den vielfältigen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Gitarre Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik
3 3 reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Bachelor: Die im Instrumentalstudium Gitarre (BA) erlangten Kompetenzen in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur befähigen die Absolventen/Absolventinnen zu einem kreativen und eigenständigen Umgang mit Musik verschiedenster Stilrichtungen. Die Studierenden erreichen eine repertoireorientierte Podiumsreife auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Kammermusik für Streicher/-innen und Pianisten/Pianistinnen Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Die durch das Masterstudium Kammermusik für Streicher/-innen und Pianisten/Pianistinnen erlangte Qualifikation befähigt den Kammermusiker/die Kammermusikerin, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf besonders hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten, für die Techniken des Zusammenspiels und für die Vermittlung der musikalischen Intention durch Körpersprache. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln gemeinsamer Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Klavier Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Bachelor: Durch die im Instrumentalstudium Klavier (BA) erlangte stilistische Vielseitigkeit und Flexibilität in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur erwerben die Studierenden eine repertoireorientierte Podiumsreife und künstlerische Präsenz auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der
4 4 künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Klavier-Vokalbegleitung Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Durch das Masterstudium Klaviervokalbegleitung erreichen die Studierenden die Qualifikation, Sängerinnen und Sänger auf pianistisch besonders hohem Niveau zu begleiten. Die Erarbeitung von Gesangsliteratur befähigt die Studierenden zu vokalspezifischmusikalischer Mitgestaltung. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Basstuba, Fagott, Flöte, Harfe, Horn, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello (Orchesterinstrumente) Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Bachelor: Durch das Studium im Bereich Orchesterinstrumente erwerben die Studierenden die Fähigkeit, sich in Interpretationen musikalischer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen auf hohem künstlerischem Niveau eigenständig auszudrücken. Die Summe fachlichen, technischen und musikalischen Wissens und Könnens sowie die kreative Einbindung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit in das orchestrale und kammermusikalische Musizieren ermöglicht den Absolventen/Absolventinnen, sich in der Berufspraxis (Orchester, Kammermusik, Solospiel) zu bewähren und zu verwirklichen. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Orgel Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik
5 5 reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Bachelor: Das Instrumentalstudium Orgel (BA) befähigt die Studierenden, durch die intensive Beschäftigung mit dem Repertoire der Orgel (solistische, kammermusikalische, symphonische Literatur) auf hohem spieltechnischem, stilistischem und künstlerischem Niveau zu konzertieren. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Performance Practice in Contemporary Music (PPCM) Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht. Erfahrungen und umfassendes Verständnis für die Vielfalt von Erscheinungsformen der Musik unserer Zeit - über das Erlernen von Spieltechniken hinaus - Offenheit und Kreativität, Flexibilität und stilistisches Verständnis: Absolventen/Absolventinnen des Masterstudiums PPCM erlangen die Fähigkeit, die Linien der Tradition mit zeitgenössischer Musizierpraxis auf besonders hohem Niveau zu verbinden. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. 1. Gliederung Das Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz wird in Form von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudien für folgende Instrumente angeboten: Akkordeon Barockvioline Basstuba Blockflöte Cembalo Fagott Flöte Gitarre Harfe Horn Klarinette Klavier Kontrabass Oboe
6 Orgel Posaune Saxofon Schlaginstrumente Trompete Viola Violine Violoncello 6 Zusätzlich werden folgende 3 Masterstudien angeboten: Kammermusik für Streicher/-innen und Pianistinnen/Pianisten Klavier-Vokalbegleitung Performance Practice in Contemporary Music 2. Dauer der Studien Ein Bachelorstudium dauert 8 Semester und umfasst 240 ECTS-Credits, ein Masterstudium dauert 4 Semester und umfasst 120 ECTS-Credits. 3. Zulassungsprüfungen Die Zulassung zum Instrumentalstudium setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei der der Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist. Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums in dem jeweiligen Instrument nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Streicher/-innen und Pianisten/ Pianistinnen ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass bzw. Klavier nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Klavier nachzuweisen. Für die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte (mit Variantinstrumenten), Klarinette (mit Variantinstrumenten), Oboe/Englischhorn, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Schlaginstrumente, Klavier oder Akkordeon nachzuweisen. Die Zulassung zum Masterstudium (ausgenommen Performance Practice in Contemporary Music) erfolgt für alle Studienwerber/-innen, die das Bachelorstudium/ 1. Diplomprüfung nicht an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz absolviert haben, ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach. Diese Regelung gilt auch für die Studienwerber/-innen der KUG, deren Bachelorprüfung (Diplomprüfung) mehr als 2 Semester zurückliegt. Die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music erfolgt für alle Studienwerber/-innen ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen Instrument. 4. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache 1) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bachelorstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das
7 7 dritte Semester (Niveaustufe B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) zu erbringen. 2) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Masterstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester (Niveaustufe B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) zu erbringen. 5. Lehrveranstaltungstypen Vorlesung (VO): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient und in Form eines Vortrages durch die/den Lehrende/n abgehalten wird.die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich oder schriftlich und mündlich durchgeführt werden kann. Proseminar (PS): Einführende Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch- wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit teilweise aktiver Einbeziehung der Studierenden vermittelt werden. Seminar (SE): Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung unter aktiver Einbeziehung der Studierenden (Teilnahme an der kritischen Diskussion und/oder schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation) vermittelt werden und die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Praktikum ( PR): Lehrveranstaltung mit praktischem Lehrinhalt, in der kleinere angewandte künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Ein Praktikum kann auch außerhalb der Universität und des Studienstandortes stattfinden. Lehrinhalte eines Praktikums können auch öffentlich präsentiert werden. Übung (UE): Lehrveranstaltung, in der praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Künstlerischer Einzelunterricht (KE): Lehrveranstaltung, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. Den Leiterinnen/Leitern der Lehrveranstaltungen steht es frei, diese zum geringen Teil als Gruppenunterricht durchzuführen, wenn der Lehrinhalt und/oder die angewandte Methodik dies erfordern. Vorlesung mit Übung (VU): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient, in der gleichzeitig auch Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Künstlerischer Gruppenunterricht (KG): Lehrveranstaltung in Form von Gruppenunterricht, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fähigkeiten dient. Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung KG ist eine künstlerische Präsentation im Rahmen eines öffentlichen Auftritts (Klassenabend, Klassenstunde). 6. Prüfungscharakter Bis auf Vorlesungen haben alle Lehrveranstaltungsarten immanenten Prüfungscharakter. Die Prüfungsmethode wird von der Leiterin/vom Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt. Voraussetzung für den positiven Abschluss einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mindestens 80 %.
8 8 Im Fall der Mischform VU ist eine Absolvierung des Übungsblocks Voraussetzung, um die Prüfung über den Vorlesungsteil ablegen zu können. 7. ECTS-Credits Sofern die Partnerinstitution ECTS-Credits voll anwendet, erfolgt die Anerkennung von Lehrveranstaltungen im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System-ECTS) in ECTS- Credits. Ist das nicht der Fall, wird in Semesterstunden (SSt.) anerkannt. Der Antrag auf Anerkennung absolvierter Lehrveranstaltungen der/des Studierenden ist an die Studiendekanin/den Studiendekan zu richten. 8. Bachelorarbeiten Im Bachelorstudium sind zwei Bachelorarbeiten anzufertigen, wobei eine davon eine künstlerische Bachelorarbeit im zentralen künstlerischen Fach oder in einem künstlerischen Schwerpunkt sein kann, die zweite eine wissenschaftliche Bachelorarbeit sein muss, die in jeder Lehrveranstaltung aus den wissenschaftlichen Pflicht-, Wahl- oder Schwerpunktfächern abgefasst werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, zwei wissenschaftliche Bachelorarbeiten zu erstellen. 9. Masterarbeiten Es wird empfohlen, im Masterstudium eine künstlerische Masterarbeit ( Lecture-Recital ) zu erstellen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle des Lecture-Recitals eine Masterarbeit aus einem der im Curriculum festgelegten wissenschaftlichen Fächer zu verfassen. Für die Erstellung einer künstlerischen Masterarbeit gelten folgende Richtlinien (Beschluss der Studienkommission vom 9. Mai 2006): 1. Im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit muss eine künstlerische Aufgabe mit Bezug zum eigenen Instrument zusätzlich zur kommissionellen Abschlussprüfung im ZKF gelöst werden. Die künstlerische Masterarbeit ist gesondert von der kommissionellen Abschlussprüfung im ZKF zu beurteilen und hat keinen Einfluss auf deren Gesamtnote. 2. Eine künstlerische Betreuerin/ein künstlerischer Betreuer und eine wissenschaftliche Betreuerin/ein wissenschaftlicher Betreuer müssen gemäß 73 der Satzung der KUG betraut werden. 3. Mit der wissenschaftlichen Betreuerin/dem wissenschaftlichen Betreuer muss ein schriftliches Konzept für die Präsentation erarbeitet werden (mindestens 10 Seiten - exkl. Notenbeispiele). Dieses muss die im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit vorgebrachte Reflexion nachvollziehbar dokumentieren. Die verwendete Literatur, Quellen bezüglich des Notenmaterials, Tonträger etc. sind dabei in einem Anhang anzugeben. Diese Dokumentation muss wie eine wissenschaftliche Masterarbeit in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die KUG übernimmt die Aufgabe, die Präsentation der künstlerischen Masterarbeit auf Bild- /Tonträger zu dokumentieren. Dieser Bild-/Tonträger wird dem schriftlichen Konzept bei dessen Archivierung beigelegt. 4. Die wissenschaftliche Betreuerin/der wissenschaftliche Betreuer gibt keine Note, aber sie/er entscheidet, ob die Kandidatin/der Kandidat zur Präsentation zugelassen wird. 5. Die Präsentation mit einer ungefähren Dauer von 45 Minuten findet vor dem künstlerischen Prüfungssenat und der betreuendenwissenschafterin/dem betreuenden Wissenschafter statt
9 9 und wird nach den Regeln kommissioneller Prüfungen bewertet. Sollte die künstlerische Betreuerin/der künstlerische Betreuer nicht dem Prüfungssenat angehören, wird auch sie/er in den Prüfungssenat aufgenommen. 6. Nach der Präsentation steht die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat für eine Befragung zur Verfügung. Für eine wissenschaftliche Masterarbeit wählt die Studierende/der Studierende eine Betreuerin/einen Betreuer mit einschlägiger Lehrbefugnis, um mit ihr/ihm einen Themenvorschlag zu erarbeiten. Die Vizerektorin/der Vizerektor für Lehre nimmt dann nach Prüfung der formalen Betrauungskriterien die Betrauung mit der Betreuung und Beurteilung der Masterarbeit vor. Es wird empfohlen, am Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden teilzunehmen. 10. Prüfungsordnung a) Bachelorprüfung: Das Bachelorstudium wird mit der vollständigen Absolvierung der Bachelorprüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung umfasst: 1. die Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen im Bachelorstudium zu absolvierenden Lehrveranstaltungen 2. die beiden Bachelorarbeiten 3. die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (Prüfungsprogramm siehe Anhang) b) Masterprüfung: Das Masterstudium wird mit der vollständigen Absolvierung der Masterprüfung abgeschlossen. Die Masterprüfung umfasst: 1. die Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen im Masterstudium zu absolvierenden Lehrveranstaltungen 2. die künstlerische Masterarbeit, sofern sie nicht durch eine wissenschaftliche Masterarbeit ersetzt wird 3. die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (ZKF) (Performance Practice in Contemporary Music: in den zentralen künstlerischen Fächern) c) Bei Nichtbestehen einer kommissionellen Abschlussprüfung in einem zentralen künstlerischen Fach (Bachelorstudium - BA, Masterstudium - MA) entscheidet der Prüfungssenat im Anschluss an die Prüfung, ob und welche Programmteile bei Wiederholung der Prüfung erneut eingereicht werden dürfen. Die Anhörung der/des Studierenden ist auf deren/dessen Wunsch möglich. 11. Korrepetition Akkordeon: Im Masterstudium Akkordeon kann Korrepetition im Ausmaß bis zu 2 SSt. absolviert werden, wenn dies für die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach erforderlich ist. Barockvioline: Für jene Semester, in denen sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich analog zur Semesterstufe dieser Lehrveranstaltung ein Korrepetitionsanspruch. Bachelorstudium: jeweils ½ SSt. für die Semesterstufen 1-3 des zentralen künstlerischen Faches jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen 4-8 des zentralen künstlerischen Faches
10 10 Masterstudium: jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen 9-12 des zentralen künstlerischen Faches Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch. Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. Blockflöte: Ab dem 3. Semester, in dem sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich Korrepetitionsanspruch. Bachelorstudium: jeweils ½ SSt. für die Semesterstufen 3-5 des zentralen künstlerischen Faches jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen 6-8 des zentralen künstlerischen Faches Masterstudium: jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen des zentralen künstlerischen Faches Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch. Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. Gitarre: Ab dem 7. Semester, in dem sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich Korrepetitionsanspruch. Bachelorstudium: ½ SSt. für die Semesterstufe 7 des zentralen künstlerischen Faches 1 SSt. für die Semesterstufe 8 des zentralen künstlerischen Faches Masterstudium: jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen des zentralen künstlerischen Faches Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch. Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. Orchesterinstrumente (ausgenommen Schlaginstrumente) Für jene Semester, in denen sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich analog zur Semesterstufe dieser Lehrveranstaltung ein Korrepetitionsanspruch. Bachelorstudium: jeweils ½ SSt. für die Semesterstufen 1-3 des zentralen künstlerischen Faches jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen 4-8 des zentralen künstlerischen Faches Masterstudium: jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen 9-12 des zentralen künstlerischen Faches Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch. Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. Zusatzkontingent für Streicher/-innen (Kontrabass, Viola, Violine, Violoncello): Den betreuenden Instituten steht pro Semester ein Zusatzkontingent von 0,3 SSt. pro anspruchsberechtigter Studierender/anspruchsberechtigtem Studierenden (siehe oben) zu. Sonderregelung Schlaginstrumente: Ab dem 7. Semester, in dem sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich Korrepetitionsanspruch. Bachelorstudium: jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen 7-8 des zentralen künstlerischen Faches Masterstudium: jeweils 1 SSt. für die Semesterstufen des zentralen künstlerischen Faches Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch.
11 11 Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. 12. Gruppengrößen Für den Gruppenunterricht gelten folgende Gruppengrößen: Für die u.a. Lehrveranstaltungen gelten folgende Gruppengrößen (Teilnehmerzahl): Orchesterstudien: für alle Instrumente (außer Kontrabass): 8 Kontrabass: 5 Generalbass 3-4 für Blockflöte und Barockvioline im Masterstudium Alte Musik: 3 Variantinstrument im Bachelor- und Masterstudium Blöckflöte: 3 Gesang für Begleiter/-innen im Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung: Orchesterpflicht Die Lehrveranstaltung "Orchester" ist ein künstlerischer Gruppenunterricht mit Anwesenheitspflicht. 1. Bachelorstudium (Orchester - 24 SSt. bzw 24 ECTS-Credits) Beginn der Orchesterpflicht in den Bachelorstudien der Orchesterinstrumente ist spätestens das 3. Semester (Anmeldung über KUGonline unbedingt erforderlich). Es wird allerdings dringend empfohlen, Orchester-Lehrveranstaltungen bereits ab dem 2. Semester zu absolvieren, bei Eignung schon ab dem ersten Semester. Die Entscheidung darüber obliegt der/dem Lehrenden im zentralen künstlerischen Fach und der Leiterin/dem Leiter des Orchesters. Voraussetzung für den Besuch des zentralen künstlerischen Faches vom 4. bis zum 8. Semester ist die jeweils erforderliche Anzahl von Orchestersemesterstunden bzw. ECTS-Credits wie nachfolgend festgelegt. Für die Anmeldung zum ZKF sind im Sinne des 54 Abs. 7 UG 2002 folgende Vorkenntnisse nachzuweisen: Für die Anmeldung zum ZKF im 4. Semester sind mindestens 4 SSt. bzw. 4 ECTS-Credits notwendig. Für die Anmeldung zum ZKF im 5. Semester sind mindestens 8 SSt. bzw. 8 ECTS-Credits notwendig. Für die Anmeldung zum ZKF im 6. Semester sind mindestens 12 SSt. bzw. 12 ECTS-Credits notwendig. Für die Anmeldung zum ZKF im 7. Semester sind mindestens 16 SSt. bzw. 16 ECTS-Credits notwendig. Für die Anmeldung zum ZKF im 8. Semester sind mindestens 20 SSt. bzw. 20 ECTS-Credits notwendig. 2. Masterstudium (Orchester - 8 SSt. bzw. 8 ECTS-Credits) Beginn der Orchesterpflicht in den Masterstudien der Orchesterinstrumente ist spätestens das 3. Semester (Anmeldung über KUGonline unbedingt erforderlich). Es wird allerdings dringend empfohlen, Orchester-Lehrveranstaltungen bereits ab dem 2. Semester zu absolvieren, bei Eignung schon ab dem ersten Semester. Die Entscheidung darüber obliegt der/dem Lehrenden im zentralen künstlerischen Fach und der Leiterin/dem Leiter des Orchesters. Voraussetzung für den Besuch des zentralen künstlerischen Faches im 4. Semester sind mindestens 4 SSt. bzw. 4 ECTS-Credits.
12 12 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "AKKORDEON" Studienkennzahl: V SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Akkordeon 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 50 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik 1-4 KG Chor 1-2 UE Ensemble und Orchester, davon mind. Neue Musik 4 SSt. KG UE Akkordeonbaukunde 1 VO 1 1 Akkordeonstimmen 1 UE 1 1 Grundlagen der wiss. Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wiss. Arbeitstechn. VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Angewandte Akustik und VO 2 Instrumentenkunde 1-2 Akkordeonpraktikum 1-4 KE 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und UE Bewegungserziehung 1-2 oder 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde in zeitgenöss. Musik 1-2 VU 2 SCHWERPUNKT (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie- Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 4 SSt. bzw. 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Jazz und Popularmusik * Instrumentalpraxis Jazz 1-2 KE 2 Ensemble Jazz und Popularmusik UE 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung 4 4 KG 4 Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 85 * Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum 11 Abs. 1.
13 13 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "AKKORDEON" Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Akkordeon 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 10 Kammermusik 5-8 KG Ensemble KG WAHLFÄCHER 4 Tonsatz 5-6 PS 4 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11 des Curriculums Zeitgenössische Kompositionstechniken 1-2 UE 2 Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte VO 4 Musikbez. Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Einführung in ausgewählte wissenschaftliche Disziplinen* VO 2 Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden SE 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. bzw. 8 ECTS- 6 Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Jazz und Popularmusik ** Instrumentalpraxis Jazz 3-4 KE 2 Ensemble Jazz und Popularmusik UE 4 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik KG 4 und deren praktische Umsetzung Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 32 * Diese Lehrveranstaltung ist innerhalb der ersten zwei Semester zu absolvieren. ** Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum 11 Abs. 1. SSt.
14 14 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK) Studienkennzahl: V SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Barockvioline 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 50,5 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik 1-2 KG Barockensemble 1-2 KG Chor 1-2 UE Klavier-/Cembalopraxis 1-4 KE 3, ,5 Generalbass 1-2 für Blockflöte und Barockvioline VU 1 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11 des Curriculums Ornamentik 1-2 VU Historische Aufführungspraxis 1-6 VO Grundlagen der wiss. Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wiss. Arbeitstechn. VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Notationskunde 1-2 VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Angewandte Akustik und VO 2 Instrumentenkunde 1-2 SCHWERPUNKT 4 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie- Studiums an der KUG bzw. zusätzliche Musikologische Lehrveranstaltungen aus dem 4 Lehrangebot der KUG im Umfang von 4 SSt. bzw. 6 ECTS- Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Barockviola 1-4 KE 4 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 85,5
15 15 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK) Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Typ Zentrales künstlerisches Fach 8 Barockvioline 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 8 Generalbass 3-4 für Blockflöte und Barockvioline KG Kammermusik 3-4 KG Barockensemble 3-4 VU Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11 des Curriculums WAHLFÄCHER 6 Musikbez. Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ¹ VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2* PS Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden SE 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. bzw. 8 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Barockviola 5-8 KE 4 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 32 SSt. 1 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 2 kann nicht gleichzeitig mit 1 besucht werden * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert
16 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BLOCKFLÖTE" (ALTE MUSIK) 16 Studienkennzahl: V SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Blockflöte 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 48,5 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik 1-4 KG Chor 1-2 UE Klavier/Cembalopraxis 1-4 KE 3, ,5 Generalbass 1-2 für Blockflöte und Barockvioline KE 1 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11 des Curriculums Ornamentik 1-2 VU Historische Aufführungspraxis 1-6 VO Grundlagen der wiss. Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wiss. Arbeitstechn. VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Notationskunde 1-2 VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Stimmbildung 1-2 UE 2 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Angewandte Akustik und VO 2 Instrumentenkunde 1-2 SCHWERPUNKT 4 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie- Studiums an der KUG bzw. zusätzliche Musikologische Lehrveranstaltungen aus dem 4 Lehrangebot der KUG im Umfang von 4 SSt. bzw. 6 ECTS- Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Studio für Neue Musik Spieltechniken i.d. zeitgenössischen Musik und deren praktische KG 4 Umsetzung Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Instrument 1-2 * (Barockfagott, KG 2 Barockoboe, Traversflöte) Interpretationsseminar 1-2 * VU 2 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 83,5 * muss im selben Studienjahr absolviert werden
17 17 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BLOCKFLÖTE" (ALTE MUSIK) Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Blockflöte 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 6 Generalbass 3-4 für Blockflöte und Barockvioline KG Kammermusik 5-6 KG Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11 des Curriculums Praktikum für zeitgenöss. Blockflötenmusik 1-2 UE WAHLFÄCHER 6 Musikbez. Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ¹ VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden SE 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. bzw. 8 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenöss. Musik und deren KG 4 praktische Umsetzung Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Instrument 1-2 ² (Barockfagott, Barockoboe,Traversflöte) KG 2 Interpretationsseminar 1-2 ² VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 30 1 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden SSt. 2 kann nicht gleichzeitig mit 1 besucht werden * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert
18 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "CEMBALO" (ALTE MUSIK) 18 Studienkennzahl: V SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Cembalo 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 53 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik 1-2 KG Chor 1-2 UE Generalbasspraxis 1-8 KE 5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 1 Historische Aufführungspraxis 1-6 VO Cembalopraktikum 1-4 KE Ornamentik VU Quellenkunde zum VO 2 2 Generalbass 1-2 Grundlagen der wiss. Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wiss. Arbeitstechn. VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Historische Tasteninstrumente 1-2 VO 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Historische Instrumentenkunde1-2 VO 2 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Stimmbildung 1-2 UE 2 Angewandte Akustik und VO 2 Instrumentenkunde 1-2 Interpretationsseminar Cembalo 1-2 VU 2 SCHWERPUNKT 4 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie- Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem 4 Lehrangebot der KUG im Umfang von 4 SSt. bzw. 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenöss. Musik und deren praktische KG 4 Umsetzung Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Instrument 1-2 KE 2 (Clavichord, Hammerklavier, Orgel) Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 88
19 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "CEMBALO" (ALTE MUSIK) 19 Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Cembalo 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 8 Generalbasspraxis 9-10 KE 1 0,5 0,5 Historisches Ensemblespiel 1-4 KG Cembalopraktikum 5-6 UE 1 0,5 0,5 Kammermusik 3-4 KG WAHLFÄCHER 6 Musikbez. Frauen- u. Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ¹ VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Tasteninstrumente 1-2 * VO 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden SE 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. bzw. 8 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Ensembleleitung Dirigieren UE 2 Partiturspiel KE 2 Werkanalyse VO 2 Variantinstrument Instrument 1-2 (Clavichord, Hammerklavier, Orgel) KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 32 ¹ kann nicht im selben Semester mit der Vorlesung des SP absolviert werden * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert SSt.
20 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "GITARRE" 20 Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Gitarre 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 42,5 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik 1-4 KG Chor 1-2 UE Klavierpraxis 1-6, davon 2-4 Sem. Generalbass KE 4, ,5 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11des Curriculums Historische Aufführungspraxis 1-2 VO Grundlagen der wiss. Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wiss. Arbeitstechn. VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Klavierpraxis Ergänzung 1-3 KE 1,5 Rhythmusschulung 1-4 UE 4 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung UE oder Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde in zeitgenöss. VU 2 Musik 1-2 SCHWERPUNKT 4 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie- Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang 4 von 4 SSt. bzw. 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenöss. VU 2 Musik für Gitarre 1 Ensemblespiel für Gitarre KG 2 Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 77,5 SSt.
21 21 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "GITARRE" Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Gitarre 9-12 KE PFLICHTFÄCHER 2 Kammermusik 5-6 KG Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 11 des Curriculums WAHLFÄCHER 4 Einführung in Jazz und Improvisation 1-4 UE 4 Historische Aufführungspraxis 3-4 VO 2 Musikbez. Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden SE 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. bzw. 8 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik VU 2 für Gitarre 2 Ensemblespiel für Gitarre KG 2 Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 24 SSt.
22 INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK für Streicher/-innen und Pianistinnen/Pianisten" 22 Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 12 Kammermusik 1-4 KG PFLICHTFÄCHER 4 Musikanalyse 1-2 VO WAHLFÄCHER 8 Instrument 1-4 KE 4 Geschichte der Kammermusik 1-2 VO 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Musikbez. Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden SE 2 SCHWERPUNKT 6 (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren) Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Spezialvorlesung VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung KG 4 Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche 6 musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. bzw. 8 ECTS- Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 SSt. Version Juni 20102
23 INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "KLAVIER" 23 Studienkennzahl: V Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Klavier 1-8 KE PFLICHTFÄCHER 42 Gehörschulung 1-4 UE Tonsatz 1-3 VU Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO Musikgeschichte 1-4 VO Kammermusik oder KG Liedgestaltung 1-4 Chor 1-2 UE Klavierpraktikum 1-4 KE Korrepetieren 1-2 PR Grundlagen der wiss. Arbeitstechnik VO 1 1 Quellenorientierte wiss. Arbeitstechn. VO 1 1 WAHLFÄCHER 6 Hammerklavier 1-2 KE 2 Angewandte Akustik und VO 2 Instrumentenkunde 1-2 Histor. Tasteninstrumente 1-2 VO 2 Klavierbaukunde 1-2 VO 2 Klavierstimmen 1-2 UE 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung UE oder Alexandertechnik 1-2 UE 2 SCHWERPUNKT (einer der u.a. 4 Schwerpunkte ist zu absolvieren) Begleitende Musikwissenschaft Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie- Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 4 SSt. 4 bzw. 6 ECTS-Credits frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind. Variantinstrument Instrument 1-2 (Hammerklavier, KE 2 Cembalo, Clavichord) Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenöss. Musik und deren praktische Umsetzung KG 4 Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfächer 8 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 76 SSt.
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