Nominierungsrichtlinien. 28. Winter-Universiade 2017
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- Katja Dittmar
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1 Nominierungsrichtlinien 28. Winter-Universiade Januar 8. Februar 2017 in Almaty/Kasachstan (Biathlon, Curling, Eiskunstlauf, Freestyle Skiing, Nordische Kombination, Short Track, Ski alpin, Skilanglauf, Skisprung, Snowboard) Dieburg, Juni 2016
2 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 Die im Folgenden aufgeführten Nominierungsrichtlinien für die 28. Winter-Universiade in Almaty/Kasachstan 2017 teilen sich in zwei Arten von Nominierungsvoraussetzungen auf. Zuerst werden die allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen aufgeführt. Diese sind unabhängig von den einzelnen Sportarten von allen Athletinnen und Athleten zu erfüllen. Die allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen basieren auf den Vorgaben durch den internationalen Hochschulsportverband (FISU) sowie den Vereinbarungen zwischen dem adh und dem BMI/Bereich Leistungssport im DOSB. Im zweiten Abschnitt werden die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen für die einzelnen Sportarten aufgeführt. Diese dienen dazu, über die Definition aktuell zu erbringender Leistungsvorgaben die Auswahl leistungsfähiger Athletinnen und Athleten zu gewährleisten. Dabei ist es das Ziel des adh, möglichst junge Athletinnen und Athleten, die innerhalb ihres Fachverbandes noch nicht die nationale Spitze erreicht haben, jedoch durchaus über die entsprechende Perspektive verfügen, zu fördern und über die studentischen Wettkämpfe zu motivieren. Für diese jungen Athletinnen und Athleten stellen die internationalen Studierenden-Wettkämpfe bei Universiaden und Studierenden-Weltmeisterschaften eine hervorragende Plattform dar, um weitere wichtige Erfahrungen in ihrer leistungssportlichen Entwicklung zu sammeln. Weiter sollen die sportfachlichen Nominierungskriterien garantieren, dass nur leistungsstarke Athletinnen und Athleten, die eine berechtigte Endkampfchance (mindestens Platz 8) haben, zu internationalen Einsätzen gelangen. Die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sportfachverbänden entwickelt worden und wurden nach Rücksprache mit dem BMI/BL im DOSB vom adh-vorstand verabschiedet. Allgemeine Nominierungsvoraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit Eingeschriebene Vollzeitstudentin/eingeschriebener Vollzeitstudent oder Examensabschluss nach dem Geburtsdatum zwischen und Mitgliedschaft im Bundeskader (A-, B- bzw. U-23 oder C-Kader) des zuständigen Fachverbandes und Nachweis von Leistungen in Kadernähe Mitgliedschaft im Anti-Doping-Kontrollkader (Stichtag: ) oder Verpflichtung zum NADA-/WADA-Code über die Anti-Doping-Erklärung des adh Teilnahme an den Deutschen Hochschulmeisterschaften des betreffenden Wettkampfjahres Teilnahme an der Grunduntersuchung/Leistungsdiagnostik des zuständigen Fachverbandes oder einer vergleichbaren medizinischen Untersuchung Teamfähigkeit Mitgliedschaft im jeweilig zuständigen Spitzenfachverband Gültiger FIS-Code (Ski-alpin, Ski-nordisch, Freestyle Skiing und Snowboard) Diese Voraussetzungen schränken den Kreis potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universiade ein. Eine sinnvolle Darstellung umfassender Nominierungsrichtlinien entsteht aber nur in Kombination mit sportfachlichen Anforderungen und einer Definition der Veranstaltungen bei denen die Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist. Dies soll im Folgenden geschehen. Unter der Überschrift der einzelnen Sportarten werden die spezifischen sportlichen Leistungsanforderungen dargestellt, die eine Nominierung zur Folge haben können. Die Nominierung jeder/jedes einzelnen Teilnehmerin/Teilnehmers steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Entsendung gesichert sein muss. Letztendlich werden die Aktiven auf Vorschlag der Disziplinchefinnen/Disziplinchefs und in Absprache mit dem zuständigen Fachverband sowie dem Bereich Leistungssport im DOSB vom Vorstand des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands nominiert.
3 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Zusatzbemerkungen: Da zahlreiche Qualifikationswettkämpfe jahreszeitbedingt relativ spät stattfinden, ist auf Grund der besseren Planbarkeit folgendes Nominierungsprozedere vorgesehen: Alle interessierten SportlerInnen richten ihre Bewerbung zur Teilnahme an der Winter-Universiade 2017 per Online-Anmeldung (Zusammen mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen!) zwischen dem 1. August und dem 30. September 2016 an den adh. Die Onlineanmeldung ist unter folgendem Link freigeschaltet: Eine Vorauswahl der Aktiven wird auf der Grundlage der in der Saison 2015/2016 erbrachten Ergebnisse und Leistungen vorgenommen. Athletinnen und Athleten, welche die Nominierungskriterien bedingt durch nachvollziehbare Gründe (z.b. Krankheit/Verletzung im Zeitraum der Qualifikationswettkämpfe) nicht erfüllen konnten, jedoch aufgrund ihres Leistungspotentials die Möglichkeit einer Finalplatzierung im Universiade-Wettkampf haben, können durch die verantwortlichen Disziplinchefs oder die Verantwortlichen der Fachverbände zur Nominierung vorgeschlagen werden. Alle zur Nominierung vorgeschlagenen Athletinnen und Athleten müssen durch den Fachverband (zuständiges Spitzensportpersonal) befürwortet werden. Sportfachliche Nominierungsvoraussetzungen für die einzelnen Sportarten 1. Curling 2. Eiskunstlauf/Eistanz 3. Eisschnelllauf 4. Freestyle Skiing 5. Short-Track 6. Ski alpin 7. Ski nordische 8. Snowboard 1. Curling Da es sich bei Curling um eine Teamsportart handelt, sind besondere Kriterien anzulegen. Die Entsendung eines weiblichen und/oder männlichen Teams kann nur erfolgen, wenn ein international konkurrenzfähiges und perspektivisches Team studierender Spitzensportler aus dem Bereich der DCV Bundeskader gestellt werden kann. Der DCV wird einen Nominierungsvorschlag auf Grundlage seiner Bundeskaderathletinnen und -Athleten vornehmen. Die zur Nominierung vorgeschlagenen Teams müssen in der Vorbereitung auf die Winter-Universiade entsprechende Leistungsnachweise erbringen. 2. Eiskunstlauf Auf Grundlage der Durchschnittswerte der vorausgegangenen Universiaden sind die folgenden Mindestpunktzahlen nachzuweisen: Damen: Herren: Paarlaufen: Eistanzen: 135 Pkt. (B-Kadernorm) 186 Pkt. (B-Kadernorm) 144 Pkt. (B-Kadernorm) 128 Pkt. (B-Kadernorm) Wenn die oben aufgeführten Punktzahlen bereits in der Saison 2015/2016 erbracht wurden, ist im Zeitraum von September bis November 2016 ein Leistungsnachweis zu erbringen, der maximal 10% unter der vorgegebenen Mindestpunktzahl liegt. Die Leistungen sind bei hochrangigen internationalen Wettbewerben (Festlegung durch DEU) zu erbringen.
4 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 3. Eisschnelllauf Im Eisschnelllauf können ausschließlich die vom Bundestrainer vorgeschlagenen Bundeskaderathletinnen und Athleten berücksichtigt werden, die in der Wettkampfsaison 2016/2017 folgende Leistungen mindestens zweimal erbracht haben: Herren: Damen: 500m: 36,60 Sekunden 500m: 40,50 Sekunden 1000m: 1:12,80 Minuten 1000m: 1:21,00 Minuten 1500m: 1:52,50 Minuten 1500m: 2:05,00 Minuten 5000m: 6:52,00 Minuten 3000m: 4:28,00 Minuten 10000m: 13:50,00 Minuten 5000m: 7:32,00 Minuten Team: 3:55,00 Minuten Team: 3:15,00 Minuten Die Zeiten sind im unmittelbaren Vorfeld der Winter Universiade 2017 zu bestätigen. 4. Freestyle Skiing Skicross Bundeskaderathletinnen und athleten des DSV, die Zugang zu den Weltcup Rennen haben, müssen in Anlehnung an die DSV Kaderkriterien Skicross 2016/17 folgende Platzierungen in der Saison 16/17 (bis einschließlich 15. Dezember 2016) erfüllen: Männer: WC: 1 x Platz 32 oder EC: 1 x Platz 4 oder 2 x Platz 12 Frauen: WC: 1 x Platz 24 oder EC: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8 Aktive, die nicht in den Bundeskadern des DSV geführt werden, müssen in Anlehnung an die DSV Kaderkriterien Skicross 2016/17 folgende Platzierungen in der Saison 16/17 (bis einschließlich 15. Dezember 2016) erfüllen: Männer: EC: 1 x Platz 4 oder 2 x Platz 12 Frauen: EC: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8 Alle Aktiven müssen sich der spezifischen Leistungsdiagnostik des DSV unterziehen und die für Bundeskaderathletinnen und athleten vorgegebenen Leistungsanforderungen erfüllen. Alle Aktiven müssen durch die verantwortlichen DSV-Trainer befürwortet werden. In Härtefällen können auch Platzierungen bei den Qualifikationen berücksichtigt werden. Moguls Kaderathletinnen und athleten des Freestyle Team Moguls Germany, die Zugang zu den Weltcup Rennen haben, müssen in Anlehnung an die Kaderkriterien 2016/17 folgende Platzierungen in der Saison 15/16 (bis einschließlich 15. Dezember 2016) erfüllen: Männer: WC: 1 x Platz 32 oder EC: 1 x Platz 8 oder 2 x Platz 16 Frauen: WC: 1 x Platz 24 oder EC: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8 Aktive, die nicht in den Kadern des Freestyle Team Moguls Germany geführt werden, müssen in Anlehnung an die Kaderkriterien 2016/17 folgende Platzierungen in der Saison 15/16 (bis einschließlich 15. Dezember 2016) erfüllen: Männer: EC: 1 x Platz 8 oder 2 x Platz 16 Frauen: EC: 1 x Platz 4 und 2 x Platz 8 Alle Aktiven müssen sich der spezifischen Leistungsdiagnostik des Freestyle Team Moguls Germany unterziehen und die für Kaderathletinnen und athleten des Freestyle Team Moguls Germany vorgegebenen Leistungsanforderungen erfüllen. In Härtefällen können auch Platzierungen der Qualifikationen berücksichtigt werden. Alle Aktiven müssen in der Saison 16/17 auf einem vom Freestyle Team Moguls Germany zu benennenden internationalen Rennen ihren Leistungstand der Saison 15/16 bestätigen. Alle Aktiven müssen durch die verantwortlichen Freestyle Team Moguls Germany-Trainer befürwortet werden.
5 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 5. Short-Track Zur Teilnahme an der Winter-Universiade 2017 müssen die Aktiven bis spätestens die von der DESG festgelegten Normzeiten zur Teilnahme an den Welt-Cups in der Saison 2016/2017 erfüllen. Die Normzeiten werden rechtzeitig in den offiziellen Verbandsorganen der DESG veröffentlicht. 6. Ski Alpin Legt man die vergleichenden Tabellen der FIS-Punkte-Limits bei den vergangenen Universiaden an und geht von der Annahme aus, dass sich das Niveau der Starterfelder gegenüber den letzten Universiaden qualitativ nicht wesentlich ändern wird, ergeben sich die folgenden FIS-Punkte-Limits für die Nominierung zur Winteruniversiade 2017: SG SC GS SL Damen FIS-Punkte Herren FIS-Punkte Um an der Winter-Universiade in Almaty teilnehmen zu können, müssen zwei dieser Punktelimits in der FIS-Liste (Stand ) erfüllt werden. Die Aktiven sollten dazu im November und Dezember 2016 entsprechende FIS-Rennen bestreiten. Die Kombinationswertung betreffend: Mit Blick auf die Kombination sollte es möglich sein, vielseitigen Aktiven, auch wenn sie in den einzelnen Disziplinen mit ihren FIS-Punkten über den Qualifikationsrichtlinien liegen, eine Teilnahmechance einzuräumen. Allerdings sollten dann in allen vier Disziplinen (SG, SC, GS und SL) FIS-Punkte notiert sein, die maximal um 20 % über den Normwerten liegen. Darüber hinaus können junge Athletinnen und Athleten (U-23 Jahrgänge), welche die Nominierungskriterien verpasst haben, jedoch über ein entsprechendes Entwicklungspotential verfügen, auf der Grundlage eines Trainerentscheids zur Nominierung vorgeschlagen werden. 7. Ski nordische Skilanglauf Kadersportler des DSV (Weltcup-, Continental-Cup Starter) erfüllen die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen aufgrund ihres Kaderstatus. Aktive, die nicht Mitglied eines Bundeskaders des DSV sind, müssen die folgenden Kriterien erfüllen: Damen: Unter 80 FIS-Punkte oder eine Platzierung unter den TOP 20 in einem COC der aktuellen Saison. Herren: Unter 60 FIS-Punkte oder eine Platzierung unter den TOP 30 in einem COC der aktuellen Saison. Für die Langlaufwettbewerbe können gegenüber dem Internationalen Hochschulsportverband (FISU) maximal sechs Aktive pro Geschlecht gemeldet werden. Falls mehr als sechs Aktive pro Geschlecht die Nominierungskriterien erfüllen, findet ein nationales Ausscheidungsrennen im Rahmen des FIS-COC im Dezember 2016 statt. Dieses Ausscheidungsrennen ist noch zu benennen. Der Nominierungsvorschlag wird in Abstimmung mit den Spitzensportverantwortlichen des DSV zusammengestellt und berücksichtigt sowohl die besondere Situation der Überseekandidaten (USA-Studierende) als auch der Sprintspezialisten. Die DSV-Trainer haben grundsätzlich die Möglichkeit des Trainerentscheids, um Aktive zur Nominierung vorzuschlagen.
6 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 Nordische Kombination Kadersportler des DSV erfüllen die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen aufgrund ihres Kaderstatus. Qualifikationswettkämpfe für Nicht-Kadermitglieder : Festlegung laut Terminkalender Winter 2016/2017 der FIS ( Nominierungskriterien: Ehemalige DSV-Kadermitglieder, welche inzwischen zurückgetreten sind, müssen in den DP-Wettkämpfen einen vergleichbaren Leistungsstand nachweisen. Sprunglauf Kadersportler des DSV erfüllen die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen aufgrund ihres Kaderstatus. Qualifikationswettkämpfe für Nicht-Kadermitglieder : Festlegung laut Terminkalender Winter 2016/2017 der FIS Nominierungskriterien: Platzierung in der ersten Ranglistenhälfte im WC oder Top 30 im COC und im FIS-Cup. Ehemalige DSV-Kadermitglieder, welche inzwischen zurückgetreten sind, müssen in den DP-Wettkämpfen einen vergleichbaren Leistungsstand nachweisen. Biathlon Kadersportler des DSV erfüllen die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen aufgrund ihres Kaderstatus. Qualifikationswettkämpfe für Nicht-Kadermitglieder : Festlegung laut Terminkalender Winter 2016/2017 der IBU Nominierungskriterien: Mindestens eine Platzierung unter den TOP 25 im IBU-Cup. Ehemalige DSV-Kadermitglieder, welche inzwischen zurückgetreten sind, müssen in den DP-Wettkämpfen einen vergleichbaren Leistungsstand nachweisen. 8. Snowboard Damit Aktive für die Winter-Universiade nominiert werden können, müssen neben den allgemeinen Nominierungskriterien die folgenden Leistungskriterien im Zeitraum 11/ erbracht werden: Mitglied der Nationalmannschaft (SVD-Kader) oder Finalteilnahme bei einem FIS Weltcup, Europa Cup oder vergleichbarem Event oder FIS Rangliste unter Top 100 (Männer) Top 50 (Frauen) (nicht FIS WC Rangliste!) oder Eine Platzierung bei der nationalen Rennserie (D, A und CH) Männer Top 16, Frauen Top 8. Weiter ist zu beachten: Der Leistungsnachweis muss in mindestens einer Disziplin erbracht werden. Starts in weiteren Disziplinen sind möglich. Grundsätzlich wird die Leistungsentwicklung im Zeitraum 04/16 bis 12/16 in Betracht gezogen. Dieburg, 16. Juni 2016 gez. Thorsten Hütsch Sportdirektor
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