ABTEILUNG 2 LANDESPLANUNG, SICHERHEIT, GEMEINDEN UND WIRTSCHAFT HAUPTREFERAT WIRTSCHAFT, ANLAGEN UND TOURISMUS

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1 LAND BURGENLAND ABTEILUNG 2 LANDESPLANUNG, SICHERHEIT, GEMEINDEN UND WIRTSCHAFT HAUPTREFERAT WIRTSCHAFT, ANLAGEN UND TOURISMUS Amt der Bgld. Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Eisenstadt, am 13. Dez Sachb.: Kerstin Diewald Tel.: Fax: post.a2-tourismus@bgld.gv.at Zahl: A2/W.TV (A2/W.TV ) Betreff: Burgenländisches Tourismusgesetz 2014 Bgld. TG 2014; Tourismusverband Eisenstadt Leithaland; Information zum Konstituierungsverfahren Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Obfrau, sehr geehrter Herr Obmann! Der Tourismus hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr erfolgreich entwickelt und ist eine Leitbranche unserer Wirtschaft. Dabei haben Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen großen Anteil und dieser Erfolg ist ein Verdienst der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft samt den engagierten Beschäftigten sowie aller Gemeinden und Tourismusverantwortlichen. Mit einer Straffung der Strukturen und dem effizienten Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen soll der erfolgreiche Weg der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Burgenland weiter gesichert werden. Für die gewährte Unterstützung und das große Engagement in der Umsetzung der neuen Strukturen gebührt ein großes Dankeschön. Tourismusverband Eisenstadt Leithaland ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2017 errichtet In Umsetzung des Bgld. TG 2014 und aufgrund der Beschlüsse in den einzelnen Vollversammlungen der örtlichen Tourismusverbände hat die Burgenländische Landesregierung die Verordnung für die Errichtung des Tourismusverbands Eisenstadt Amt der Burgenländischen Landesregierung A-7000 Eisenstadt Europaplatz 1 t: f: anbringen@bgld.gv.at Bitte Geschäftszahl anführen! DVR: UID: ATU Seite 1 von 5

2 Leithaland mit Wirksamkeit 1. Jänner 2017 beschlossen. Die Verlautbarung im Landesgesetzblatt wird demnächst erfolgen. Dem Tourismusverband Eisenstadt Leithaland gehören ab 1. Jänner 2017 die abgabepflichtigen Unternehmer folgender Gemeinden an: Eisenstadt, Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdof, Loretto, Oslip, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal. Örtliche Tourismusverbände sind per 31. Dezember 2016 aufgelöst Mit der Errichtung des Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland werden die örtlichen Tourismusverbände der am neuen Tourismusverband Eisenstadt Leithaland beteiligten Gemeinden mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aufgelöst. Übergang des Vermögens und der Schulden auf den neuen Tourismusverband Eisenstadt Leithaland per 1. Jänner 2017 gem. 45 Abs. 10 Bgld. TG 2014 Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Errichtung des neuen Tourismusverbandes Eisenstadt Leithaland gehen gemäß 45 Abs. 10 Bgld. TG 2014 das Vermögen und die Schulden der örtlichen Tourismusverbände mit 1. Jänner 2017 auf diesen über (z.b. Bankguthaben, Kassabestände, etc.). Wer führt bis zur Wahl der Organe des neuen Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland die Geschäfte? Der Sitz des neuen Tourismusverbandes ist gemäß der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung und gem. der von den Vollversammlungen beschlossenen Vereinbarung die Freistadt Eisenstadt. Die Aufgaben des neuen Tourismusverbands nehmen daher gem. den Bestimmungen des 44 Abs. 2 Bgld. TG 2014 bis zum Abschluss der Wahl der Organe des neuen Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland die Organe der Sitzgemeinde wahr, und zwar der Bürgermeister jene des Obmanns, der Gemeindevorstand jene des Vorstandes und der Gemeinderat jene der Vollversammlung. Was hat der Bürgermeister der Sitzgemeinde als Interimsobmann des neuen Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland zu tun? 1. Einladung zur Sitzung für die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten (gem. 19 Abs. 2 Bgld. TG 2014) Seite 2 von 5

3 Beträgt die Anzahl der den Tourismusverband bildenden Mitglieder mehr als 300, so hat der Bürgermeister der Sitzgemeinde ab 1. Jänner 2017 binnen 4 Wochen, d. h. bis spätestens 29. Jänner 2017 (Empfehlung bis spätestens Freitag, 27. Jänner 2017), die Mitglieder (das sind die abgabepflichtigen Unternehmer) der beteiligten Gemeinden einzuladen, die aus ihrer Mitte die Delegierten und Ersatzdelegierten zu wählen haben. Je 20 Mitglieder ist ein Delegierter und Ersatzdelegierter zu wählen. Der Bürgermeister der Sitzgemeinde des neuen Tourismusverbands kann ein Mitglied des Gemeindevorstands der Sitzgemeinde oder den Bürgermeister der Gemeinde des Sitzungsortes ermächtigen, den Vorsitz bei der Sitzung zur Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zu führen. Die Bestimmungen der Mustergeschäftsordnung (Mustergeschäftsordnung M- GOTV) vom 30. März 2015, LGBl. Nr. 19/2015, sind sinngemäß anzuwenden. 2. Einladung zur konstituierenden Sitzung der Vollversammlung des Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland Der Bürgermeister der Sitzgemeinde hat ab 1. Jänner 2017 gemäß 19 Abs. 3 Bgld. TG 2014 binnen acht Wochen, d.h. bis spätestens 26. Feber 2017 (Empfehlung bis spätestens Freitag, 24. Feber 2017), die Vollversammlung zur konstituierenden Sitzung mit der Wahl der Organe des Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland einzuberufen. Einzuladen sind: - die gewählten Delegierten bzw. Ersatzdelegierten der Unternehmen - je drei von den beteiligten Gemeinden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl entsendeten Gemeinderatsmitglieder. Gemäß 19 Abs. 1 Z 3 Bgld. TG 2014 sind die entsendeten Gemeinderatsmitglieder bei der Wahl der fünf von insgesamt sieben Vorstandsmitglieder (Unternehmervertreter) durch die Vollversammlung nicht stimmberechtigt! - die zwei entsendeten Vorstandsmitglieder der von der Gemeinde mit den meisten abgabepflichtigen Nächtigungen im dreijährigen Durchschnitt 3. Der Bürgermeister der Sitzgemeinde führt bis zur Wahl des Obmanns aus der Mitte der Vorstandsmitglieder den Vorsitz. 4. Für die Durchführung der Vollversammlung und die Wahlen gelten die Bestimmungen der Mustergeschäftsordnung, die mit Verordnung der Bgld. Landesregierung im LGBl. Nr.19/2015 vom 30. März 2015 erlassen wurde, jedoch Seite 3 von 5

4 mit der Einschränkung, dass die abweichenden Bestimmungen der Novelle zum Bgld. Tourismusgesetz 2014, LGBl. Nr. 5/2016, gelten. 5. Gemäß 45 Abs. 15 Bgld. TG 2014 endet die Funktionsperiode der Organe in der Übergangsphase nicht nach der Gemeinderatswahl 2017, sondern frühestens nach der nächstfolgenden Gemeinderatswahl (Jahr 2022). Danach ist gemäß 18 Abs. 2 Bgld. TG 2014 die Funktionsperiode der Organe des Tourismusverbandes wieder an die Dauer bis zum Wahltag der Gemeinderatswahlen gekoppelt (5 Jahre). Was haben alle Gemeinden, für die der Tourismusverband Eisenstadt Leithaland errichtet wurde, zu tun? Die politischen Gemeinden, deren UnternehmerInnen am neuen Tourismusverband Eisenstadt Leithaland beteiligt sind, haben ihre drei Gemeinderatsmitglieder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Bestimmungen der Bgld. Gemeindeordnung 2003) rechtzeitig zu entsenden und diese dem Bürgermeister der Sitzgemeinde des Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland bekannt zu geben, damit diese rechtzeitig zur Vollversammlung eingeladen werden können. Was hat zusätzlich die Gemeinde mit der größten Anzahl von abgabepflichtigen Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zu tun? Die Gemeinde, die die größte Anzahl an abgabepflichtigen Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre ausweist, hat zwei Vorstandsmitglieder (Gemeindevertreter, die jedoch keine Gemeinderatsmitglieder sein müssen) nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in den 7-köpfigen Vorstand des Tourismusverbandes zu entsenden (Bestimmungen der Bgld. Gemeindeordnung 2003 über die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes. Aufgrund der Erhebungen und der Angaben der Gemeinden ist dies für den Tourismusverband Eisenstadt Leithaland die Freistadt Eisenstadt. Der Tourismus und die Freizeitwirtschaft sichern und schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unseren Regionen. Diese Umstellungsphase ist für alle eine Herausforderung und große Aufgabe. Danke für den wertvollen Einsatz. Für Rücksprachen und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Seite 4 von 5

5 Ergeht per an: Freistadt Eisenstadt, Sitzgemeinde des Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland (mit Beilagen), Gemeinde Großhöflein, Gemeinde Hornstein, Gemeinde Klingenbach, Gemeinde Leithaprodersdorf, Gemeinde Loretto, Gemeinde Oslip, Gemeinde Siegendorf, Gemeinde Wimpassing, Gemeinde Zillingtal, Örtlicher Tourismusverband Eisenstadt, Tourismusverband Großhöflein, Örtlicher Tourismusverband Hornstein, Tourismusverband Klingenbach, Örtlicher Tourismusverband Leithaprodersdorf, Örtlicher Tourismusverband Loretto, Tourismusverband Oslip, Örtlicher Tourismusverband Siegendorf, Örtlicher Tourismusverband Wimpassing, Örtlicher Tourismusverband Zillingtal Mit besten Grüßen Für die Landesregierung: Im Auftrag der Abteilungsvorständin: Der Hauptreferatsleiter: Mag. Csillag-Wagner Seite 5 von 5

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