FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN

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1 FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN 14. März 2016 Dr. Tobias Woll Unternehmerfrühstück Gebr. Thiel GmbH Dudeldorf twitter.com/energie_rlp

2 DER FÖRDERDSCHUNGEL Rheinland-Pfalz KfW Europäische Union BAFA

3 GLIEDERUNG Förderprogramme der KfW Förderprogramme des BAFA Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz KMU-Definition Beihilferecht

4 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN

5 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN FÖRDERGEGENSTAND 1. Energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden (KfW 70, 100 und Denkmal) 2. Umsetzung von Einzelmaßnahmen Dämmung Neue Fenster und Türen Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Einbau/Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen Erneuerung/Optimierung Heizung Austausch/Optimierung Beleuchtung Einbau/Optimierung Steuerungstechnik

6 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN FÖRDERGEGENSTAND 3. Errichtung energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude (KfW 55 und 70) 4. Sonstige Maßnahmen Ausbau und Entsorgung von Altanlagen Planungskosten Maßnahmen zur Einregulierung der Anlage Aufwendungen für Energiemanagementsysteme

7 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN ANTRAGSBERECHTIGTE» in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft» freiberuflich Tätige» Unternehmen, die bestehende gewerblich genutzte Gebäude erwerben» Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

8 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN FÖRDERHÖHE» bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten» Darlehen bis max. 25 Mio. Euro je Vorhaben TILGUNGSZUSCHÜSSE» Sanierung KfW 70 17,5% des Zusagebetrags (max. 175 EUR/qm) KfW ,0 % des Zusagebetrags (max. 100 EUR/qm) KfW Denkmal 7,5 % des Zusagebetrags (max. 75 EUR/qm) Einzelmaßnahmen 5,0 % des Zusagebetrags (max. 50 EUR/qm)» Neubau KfW 55 5,0 % des Zusagebetrags (max. 50 EUR/qm) KfW 70 nur zinsverbilligter Kredit

9 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM BAUEN UND SANIEREN ANTRAGSSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KOMBINATION MIT ANDEREN FÖRDERMITTELN» Kombination im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen möglich WEITERE INFOS»

10 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN/-PROZESSE

11 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mind. 30 % (Premiumstandard) erzielen, bspw. in den Bereichen Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik Elektrische Antriebe/Pumpen Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse) Mess-, Regel- und Steuerungstechnik IuK Prozesskälte und Prozesswärme

12 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Endenergieeinsparung: Modernisierungsinvestitionen: mind. 10%/30% (Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre) Neuinvestitionen: mind. 10%/30% (gegenüber dem Branchendurchschnitt)» Weiterer Fördergegenstand: Aufwendungen für Planung- und Umsetzungsbegleitung und für Energiemanagementsysteme

13 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN/- PROZESSE ANTRAGSBERECHTIGTE» in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Gruppenumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro (Ausnahme: mit Zustimmung des BMWi: bis zu 4 Mrd. Euro)» freiberuflich Tätige» Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

14 KFW ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM PRODUKTIONSANLAGEN ANTRAGSSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KOMBINATION MIT ANDEREN FÖRDERMITTELN» Kombination im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen möglich FÖRDERHÖHE» bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten» Darlehen bis max. 25 Mio. Euro je Vorhaben WEITERE INFOS»

15 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM

16 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND» Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung» KWK-Biomasseanlagen» Wärmenetze, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden» Große Wärmespeicher» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen» Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie

17 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM ANTRAGSBERECHTIGT» Privatpersonen» gemeinnützige Antragssteller und Genossenschaften» freiberuflich Tätige» Landwirte (nicht Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse)» Unternehmen» Kommunen, kommunale Zweckverbände und Gemeindeverbände

18 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM Förderart/Förderhöhe» Darlehen (in der Regel max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben)» Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten» Tilgungszuschüsse (abhängig von Art und Größe der Anlage) Antragstellung» Vor Beginn der Maßnahme bei Kreditinstitut» Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden Weitere Infos»

19 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN PREMIUM Neu: Zusatzförderung für KMU» 10 Prozent des Zuwendungsbetrags Neu: Zusatzförderung: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)» Erhöhung der Tilgungszuschüsse um jeweils 20 Prozent, wenn besonders ineffiziente Heizungsanlagen ersetzt oder solarthermisch modernisiert werden» Zusätzliche Förderung umfasst: Thermische Solaranlagen Große Biomasseanlagen KWK-Biomasseanlagen Große effiziente Wärmepumpen Nahwärmenetze

20 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD

21 KFW-PROGRAMM ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD FÖRDERZIEL» Eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung bzw. kombinierten Strom- Wärme-Erzeugung ermöglichen FÖRDERGEGENSTAND» Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen und Netzen, die die Anforderungen des EEG erfüllen z.b. Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft, Geothermie, Biogas, Biomassenutzung» Neu: Batteriespeicher für erneuerbare Energie- Anlagen, auch als Nachrüstung Quelle:

22 KFW-PROGRAMM ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD ANTRAGSBERECHTIGTE» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden» Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind» Freiberuflich Tätige» Landwirte» Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen Quelle:

23 KFW-PROGRAMM ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen: bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten» Kredithöchstbetrag: Max. 50 Mio. je Vorhaben» Laufzeit bis zu 20 Jahren ANTRAGSTELLUNG» Vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank WEITERE INFOS» Quelle:

24 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER

25 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER FÖRDERGEGENSTAND» Stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer an das elektrische Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage (auch Nachrüstung) FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Installierte Leistung der PV-Anlage darf 30 kwp nicht überschreiten Strom aus PV-Anlage muss teilweise eingespeist werden Maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt der PV-Anlage: 50 Prozent der installierten Leistung Bei Nachrüstung: Inbetriebnahme der mit dem Batteriespeichersystem betriebenen PV-Anlage muss nach dem erfolgt sein Es wird nur die Investition in das Batteriespeichersystem gefördert

26 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER ANTRAGSBERECHTIGT» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft» Unternehmen, an den Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind» Freiberufler» Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sind nicht antragsberechtigt.

27 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER FÖRDERHÖHE» Zinsgünstiges Darlehen plus Tilgungszuschuss Zeitraum Tilgungszuschuss Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent

28 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN

29 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN FÖRDERGEGENSTAND» Erstzertifizierung eines vollständigen Energiemanagementsystems (nach den Vorgaben der DIN EN ISO 50001)» Erstzertifizierung eines alternativen Systems» Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik)» Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Zusätzlich zur Erstzertifizierung können folgende Maßnahmen gefördert werden:» Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems» Schulung der Mitarbeiter zum Energie- und Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem

30 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN FÖRDERHÖHE» Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems (DIN EN ISO 50001) Zuschuss: 80% der förderfähigen Kosten, max » Erstzertifizierung eines alternativen Systems Zuschuss: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max » Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme Zuschuss: 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Kosten zur Installation der Messtechnik : pauschal zu einem Anteil von max. 30% der Netto-Investitionskosten förderfähig» Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Förderhöchstgrenze: max innerhalb von 36 Monaten

31 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN FÖRDERHÖHE» Externe Beratung Zuschuss: 60% der förderfähigen Beratungskosten, max » Schulung zum Energie- bzw. Managementbeauftragten Zuschuss: 30% der Schulungskosten, max

32 BAFA: FÖRDERUNG VON ENERGIEMANAGEMENTSYSTEMEN ANTRAGSBERECHTIGTE» Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ANTRAGSTELLUNG» Vor Vorhabenbeginn beim BAFA»

33 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNTTSTECHNOLOGIEN IM MITTELSTAND

34 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN FÖRDERGEGENSTAND» Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien Zwei Verfahren sind zu unterscheiden:» Einzelmaßnahmen» Komplexe Optimierung von Systemen oder Teilsystemen

35 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN VERFAHREN 1: EINZELMAßNAHMEN» Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate: Elektrische Motoren und Antriebe» Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und -antriebe» Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben Pumpen» Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen» Einsatz hocheffizienter Trockenläufer-Pumpen» Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen Ventilatoren» Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen» Drehzahlregelung bei Ventilatoren» Einsatz hocheffizienter Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in raumluft-technischen Anlagen

36 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN VERFAHREN 1: EINZELMAßNAHMEN» Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate: Druckluftsysteme» Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger» Nachrüstung einer übergeordneten Regelung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren» Ersatzinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen» Einsatz hocheffizienter Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen

37 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss: bis zu 30% der förderfähigen Kosten (KMU)» Zuschuss: bis zu 20% der förderfähigen Kosten (sonstige Unternehmen)» Investitionsvolumen von mind bis max je Antragsteller

38 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN VERFAHREN 2: SYSTEMISCHE OPTIMIERUNG» Ersatz und Erneuerung von mind. zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen Raumlufttechnische Anlagen Druckluftsysteme» Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungssystemen» Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen» Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung (auch Neuinvestitionen)» Energieberatung für die Erstellung eines Energiesparkonzepts» Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs

39 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss je nach Endenergieeinsparung: 25% bis 35% Einsparung = 20% Förderung (KMU) = 10% Förderung (sonstige Unternehmen) > 35% Einsparung = 30% Förderung (KMU) = 20% Förderung (sonstige Unternehmen)» Investitionsvolumen von mind je Antragsteller» Zuschuss von max je Antragssteller FÖRDERVORAUSSETZUNG» Erstellung eines Energiesparkonzepts durch einen Energieberater

40 BAFA: FÖRDERUNG HOCHEFFIZIENTER QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN ANTRAGSBERECHTIGTE» Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)» Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem max. Jahresumsatz von 100 Mio. ANTRAGSTELLUNG» Vor Kauf und Installation» Elektronisches Antragsverfahren unter: Prüfung und Bewertung des Systems durch das BAFA»

41 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND

42 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND FÖRDERZIEL» Förderung einer sparsame Energieverwendung im Unternehmen FÖRDERGEGENSTAND» Qualifizierte, unabhängige Energieberatung Wirtschaftlich sinnvolle Energieeinsparpotenziale in den Bereichen Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten identifizieren» eine sich ggf. anschließende Umsetzungsbegleitung Umsetzung von entsprechen Maßnahmen fachlich begleiten

43 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss: 80 % d. förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) Jährliche Energiekosten d. Unternehmens = max Jährliche Energiekosten d. Unternehmens > = max ANTRAGSTELLUNG» Vor Maßnahmenbeginn direkt beim BAFA» Elektronisches Antragsverfahren unter: Ausgefülltes Antragsformular Angebot bzw. Kostenvoranschlag des Beraters/der Berater» Auswahl eines vom BAFA anerkannten Energieberaters» Beratersuche unter:

44 BAFA: ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND ANTRAGSBERECHTIGTE» Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.»

45 WEITERE PROGRAMME DES BAFA» BAFA-Marktanreizprogramm» Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen» Wärme- und Kältenetze» Wärme- und Kältespeicher

46 FÖRDERPROGRAMM ZUR STEIGERUNG DER ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ IN GEWERBLICHEN UNTERNEHMEN (ERGU)

47 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 3 FÖRDERUNG DER BESTREBUNGEN ZUR VERRINGERUNG DER CO2-EMISSIONEN IN ALLEN BRANCHEN DER WIRTSCHAFT Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen (ERGU)» Programmstart Anfang des Jahres 2016» Fördergegenstand Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, wie z.b.» Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienten Energienutzung» Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen» Vermeidung von Verminderung von Abfällen

48 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 3 FÖRDERUNG DER BESTREBUNGEN ZUR VERRINGERUNG DER CO2-EMISSIONEN IN ALLEN BRANCHEN DER WIRTSCHAFT Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen (ERGU)» Fördervoraussetzung Dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mind. 20 Prozent oder dauerhafte Steigerung der Ressourceneffizienz um mind. 10 Prozent Mindesteinsparvolumen muss jährlich 40 t CO2 betragen Bestätigung der geplanten Einsparungen durch einen Sachverständigen Geförderte Anlagen und die durchgeführten Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen

49 EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE) FÖRDERPROGRAMME IN DER PRIORITÄTENACHSE 3 FÖRDERUNG DER BESTREBUNGEN ZUR VERRINGERUNG DER CO2-EMISSIONEN IN ALLEN BRANCHEN DER WIRTSCHAFT Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen (ERGU)» Antragsberechtigte Gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe» Antragsstellung Ab 2016 bei der ISB» Mindestförderbetrag Euro» Fördersätze 25 % der förderfähigen Kosten

50 EFFIZIENZKREDIT RLP

51 EFFIZIENZKREDIT RLP FÖRDERGEGENSTAND (U.A.)» Umsetzung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zu deren effizienteren Nutzung» Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen» Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes und des Anfalls von Abwasser» Verringerung und Zurückhaltung von Schadstoffen und Abwasserfrachten» Maßnahmen zur Optimierung von Stoff- und Energieströmen» Abfallvermeidung» Reduzierung von Lärm und Schadstoffemissionen

52 EFFIZIENZKREDIT RLP ANTRAGSBERECHTIGT» KMU» Freiberufler» MidCap-Unternehmen FÖRDERART» Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 10 Mio. EUR) ANTRAGSTELLUNG» Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl INFOS»

53 MWKEL ZUKUNFTSFÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR (ZEIS)

54 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR GEGENSTAND DER FÖRDERUNG» Bau und Ausbau von Nahwärmenetzen die aus folgenden Energieträgern versorgt werden Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Errichtung von Solarthermieanlagen Errichtung von Wärmepumpenanlagen» Bau und Ausbau von oben genannten Anlagentechniken sowie von Wärmespeichern» Errichtung von Anlagen zur Verwertung von Abwärme» Anlagen zur Abwasserwärmenutzung» Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte Anmerkung: Nahwärmeverbünde auch als Einzelanalagentechniken sind förderfähig

55 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN» Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten» Planungs- und Ingenieurleistungen NICHT GEFÖRDERT WERDEN IM RAHMEN DIESER RICHTLINIE» Ausgaben für den allgemeinen Betriebsmitteldarf» Der Erwerb von Grundstücken sowie übergeordnete Planungskosten» Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht» Investitionen in EEG- und KWKG-geförderte Anlagen» Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen» Eigenleistungen des Antragstellers» Spitzenlastkessel auf Basis fossiler Ressourcen sowie sonstige fossile Energieträger

56 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR ANTRAGSBERECHTIGTE» Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände» Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)» Energiegenossenschaften ANMERKUNG» Kommunale Antragsteller benötigen eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme» Unternehmen müssen De-minimis-Beihilfeerklärung einreichen Ausnahmeregelung über AGVO möglich» für Unternehmen gelten die KMU Richtwerte» Contracting möglich Zweckbindungsfrist 10 Jahre» Privatpersonen können nicht gefördert werden» Die Anlage muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden

57 FÖRDERPROGRAMM ZUKUNFTS- FÄHIGE ENERGIEINFRASTRUKTUR FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Zuschuss beträgt 12 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben» Förderfähige Aufwendungen müssen mindestens betragen» Projekte bis zu 5 Millionen Investitionsmittel sind förderfähig FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Kumulierung mit andere Förderprogrammen ist möglich Betrachtung anderweitiger Förderrichtlinien (z.b. KfW- Erneuerbare Energien Premium-Programm) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH INFOS:

58 KMU-DEFINITION

59 KMU-DEFINITION» Mittleres Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter < 250 Personen Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro» Kleines Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter < 50 Personen Jahresumsatz oder Jahresbilanz max. 10 Mio. Euro» Kleinstunternehmen Anzahl der Mitarbeiter < 10 Personen Jahresumsatz oder Jahresbilanz max. 2 Mio. Euro

60 BEIHILFERECHT

61 BEIHILFERECHT» Beihilferechtliche Regelungen der EU: Allgemeines Beihilfeverbot (AEUV)» Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht aber Ausnahmen vom allgemeinen Beihilfeverbot De-minimis-Verordnung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

62 DE-MINIMIS-VERORDNUNG» Beihilfen mit einem Subventionswert von bis zu Euro innerhalb von drei Jahren (d.h. im laufenden sowie den beiden vorangegangenen Jahren) beeinträchtigen nicht den Wettbewerb und den Handel» Konsequenz: Beihilfen müssen nicht angemeldet und genehmigt werden

63 ALLGEMEINE GRUPPEN- FREISTELLUNGSVERORDNUNG» Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt Maximale Beihilfeintensität in Abhängigkeit von Förderzweck und Unternehmensgröße Höchstwert für Investitionsvorhaben

64 ALLGEMEINE GRUPPEN- FREISTELLUNGSVERORDNUNG» Umweltschutzbeihilfen Abschnitt 7, Artikel 36 bis 49 AGVO Nur Beihilfen, die nach den Vorschriften der AGVO geleistet werden können, sind zulässig. Andere Zahlungen sind nicht zulässig. Quelle: KfW

65 ENERGIEATLAS RHEINLAND-PFALZ

66 WEITERE INFORMATIONEN ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ Dr. Tobias Woll Referent Förderung Tel.: Trippstadter Straße Kaiserslautern

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