Fördermittelübersicht für Unternehmen
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- Alexa Schmid
- vor 6 Jahren
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1 Fördermittelübersicht für Unternehmen
2 Inhalt Energieeffizienz... 2 Energetische Sanierung... 3 Energieeffizienzmaßnahmen von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen... 4 Energieeffizienz im Bereich Abwärme... 5 Klimaschutz wie z. B. Energieeffizienz oder Energieeinsparung... 7 Förderung von Querschnittstechnologien... 8 Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen... 9 Förderung von Brennstoffzellen für KWK-Anlagen Erneuerbare Energien Förderung von Wärme aus Erneuerbare Energien Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien Förderung der Speichertechnologie für Erneuerbare Energien Förderung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung Förderung von Solarkollektoranlagen Beratung und Konzepterstellung Beratung zum Energieeinspar-Contracting Energieberatung Förderung von Energiemanagementsystemen Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
3 Energieeffizienz 2
4 Energetische Sanierung Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen: KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Neubauten erreichen: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. in der Regel bis zu 25 Mio. pro Vorhaben bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (nummer 276, 277, 278) KfW-Bank Bauen-und-Sanieren-Unternehmen /index.html 3
5 Energieeffizienzmaßnahmen von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland. Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen (Einstiegsstandard). Sind es mindestens 30 %, wird dies als Premiumstandard gefördert. Einige Beispiele für Maßnahmen: Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik Elektrische Antriebe und Pumpen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen (Einstiegsstandard), gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Sind es mindestens 30 %, wird dies als Premiumstandard gefördert. Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich. Zinssätze und Laufzeiten Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der übersicht. Kredithöhe und Auszahlung in der Regel bis zu 25 Mio. pro Vorhaben bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt KfW-Energieeffizienzprogramm (292, 293) Produktionsanlagen/-prozesse KfW-Bank Produktion /#1 4
6 Energieeffizienz im Bereich Abwärme Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme werden Investitionen innerhalb Deutschlands in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme gefördert: Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, z. B.: Prozessoptimierung Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess Vorwärmung von anderen Medien Verwendung für Heizung außerhalb des Gebäudes, in dem Wärme anfällt Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme: Auskopplung der Abwärme Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte, z. B. Einspeisung in bestehende Wärmenetze Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling durch externe Sachverständige Kredithöhe und Auszahlung bis zu 25 Mio. pro Vorhaben bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten 100 % Auszahlung Rückzahlung Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank. Tilgungszuschuss Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme und Größe des Unternehmens. Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % oder 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus 5
7 in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten. Die Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben, nachdem Sie die Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme eingereicht haben. Der Tilgungszuschuss reduziert die Kreditschuld und führt zu einer Verkürzung der Kreditlaufzeit. KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (nummer 294) KfW-Bank Abwärme-(294)/ 6
8 Klimaschutz wie z. B. Energieeffizienz oder Energieeinsparung Mit dem BMUB-Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden, gefördert. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen insbesondere in den Bereichen: Abwasserbehandlung/Wasserbau Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung Sanierung von Altablagerungen Bodenschutz Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen Minderung von Lärm und Erschütterungen Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung Ressourceneffizienz/Materialeinsparung Für die Förderung stehen 2 verschiedene Varianten zur Wahl: 1. Investitionszuschuss: Sie erhalten einen Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beträgt. 2. Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Kredithöhe und Auszahlung Für Ihren Kredit gibt es keinen festgelegten Höchstbetrag. 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt. Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. BMUB-Umweltinnovationsprogramm KfW-Bank -Umweltinnovationsprogramm-(230)/#2 7
9 Förderung von Querschnittstechnologien Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von Hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei u. a. folgende Querschnittstechnologien: Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen Wärmerückgewinnung- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen). Es werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von mit einem Förderbetrag von bis zu je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Förderung von Querschnittstechnologien Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 8
10 Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen. Gefördert werden insbesondere Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien, Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen (Abwärmenutzung) innerhalb des Unternehmens (keine Einspeisung in das öffentliche Energienetz) sowie sonstige Maßnahmen zu energetischen Optimierung von Produktionsprozessen. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Vorbereitung von Effizienztechnologien zu unterstützen bei gleichzeitiger Senkung der Emission von Treibhausgasen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je Vorhaben maximal 1,5 Mio.. Innerhalb von 36 Monaten kann ein Unternehmen Zuwendungen für maximal drei Maßnahmen beantragen. Die Gesamtsumme der Zuwendung ist dabei auf 1,5 Mio. begrenzt. Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Projektträger Karlsruhe Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=cd2449ce e9c2f7aec675dfd98;vie ws;document&doc=
11 Förderung von Brennstoffzellen für KWK-Anlagen Gefördert werden große KWK-Anlagen zur Energieversorgung größerer Liegenschaften bzw. von Industrieanlagen sowie Anlagen zur Hausenergieversorgung bis 20 kw elektrischer Leistung. Bei Hausenergieanlagen richtet sich die Förderung nicht an einzelne private Hauseigentümer, sondern an Multiplikatoren, die diese Geräte einer Vielzahl von Anwendern zur Verfügung stellen. Dies kann z. B. ein Unternehmen sein, das innovative Contracting- Angebote entwickeln möchte oder eine Gebietskörperschaft, die entsprechende Technologie im größeren Maßstab erproben möchte. Der Investitionszuschuss richtet sich nach den Investitionsmehrkosten gegenüber einer konventionellen Energieerzeugungsanlage auf KWK-Basis bei gleicher elektrischer Leistung. Die Kosten der konventionellen Anlage werden den aktuellsten Ermittlungen (BHKW- Kenndaten ) der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v.) entnommen. Der Investitionszuschuss kann maximal 45 % der ermittelten Investitionsmehrkosten betragen. Prototypen werden nicht gefördert. Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Projektträger Jülich (PtJ) blob=publicationfile 10
12 Erneuerbare Energien 11
13 Förderung von Wärme aus Erneuerbare Energien Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien Premium werden Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien gefördert. Zu den geförderten Vorhaben gehören: große Solarkollektoranlagen große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas große Wärmespeicher große effiziente Wärmepumpen Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) Zinssätze und Laufzeiten Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Kredithöhe und Auszahlung in der Regel bis zu 10 Mio. pro Vorhaben bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt Erneuerbare Energien Premium (nummer 271/281 und 272/282) KfW-Bank Erneuerbare-Energien-Premium-( )/index.html#1 12
14 Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien Standard werden Anlagen zur Stromerzeugung Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK- Anlagen) aus erneuerbaren Energien in Deutschland und im Ausland gefördert. Zudem werden Batteriespeicher, auch als Nachrüstung, gefördert. Kredithöhe und Auszahlung bis zu 50 Mio. pro Vorhaben bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt Erneuerbare Energien Standard (nummer 270/274) KfW-Bank Erneuerbare-Energien-Standard-( )/index.html 13
15 Förderung der Speichertechnologie für Erneuerbare Energien Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien werden Speicher für die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen gefördert. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Förderung besteht aus 2 Teilen: einem zinsgünstigen Kredit der KfW einem Tilgungszuschuss aus Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage: Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kwp nicht überschreiten. Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden. Das Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird mindestens 5 Jahre betrieben. Kredithöhe und Auszahlung bis zu 100 % der Investitionskosten für das Batteriespeichersystem und die Photovoltaik-Anlage (ohne MwSt.) 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt Erneuerbare Energien Speicher (nummer 275) KfW-Bank bare-energien- -Speicher-(275)/index.html#2 14
16 Förderung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Bruttokollektorfläche mind. 3 m² bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen mind. 200 Liter. (beides gilt für alle Kollektortypen) 3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche bis 40 m² Bruttokollektorfläche 50 /m² Bruttokollektorfläche 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche : 100 /m² Bruttokollektorfläche (Gebäudebestand); 75 /m² Bruttokollektorfläche (Neubau) Als Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung können bis zu 50 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, bei Erstinstallationen mindestens jedoch 500 gewährt werden bei: a) Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mindestens drei bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche, b) Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um mindestens vier bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche. Errichtung einer Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) foerderichtlinien-waermemarkt pdf;jsessionid=b06734b3417b1eb964e6ec9921b938ef? blob=publicationfile&v=2 15
17 Förderung von Solarkollektoranlagen Gegenstand der Innovationsförderung sind Solarkollektoranlagen von 20 m² bis einschließlich 100 m² Bruttokollektorfläche (bei Prozesswärme unbegrenzt), die den folgenden Anwendungen dienen: kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung Warmwasserbereitung ausschließliche Raumheizung solare Kälteerzeugung der Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme und/oder Kältenetz oder Bereitstellung von Prozesswärme Als Basisförderung können bis zu 140 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt werden bei der Erstinstallation einer Solarkollektoranlage bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche mindestens jedoch Die Erweiterung einer solchen, bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlage um mindestens vier bis zu 40 m². Bruttokollektorfläche kann mit 50 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gefördert werden. Der Mindestförderbetrag gilt nicht für Luftkollektoren. Innovationsförderung von Solarkollektoranlagen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) foerderichtlinien-waermemarkt pdf;jsessionid=b06734b3417b1eb964e6ec9921b938ef? blob=publicationfile&v=2 16
18 Beratung und Konzepterstellung 17
19 Beratung zum Energieeinspar-Contracting Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt objektive und unabhängige Beratung für Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zum Energiespar-Contracting. Im Einzelnen werden gefördert Orientierungsberatung: Erstanalyse der vorhandenen Immobilien, Liegenschaften oder Anlagen und Entwicklung von Handlungsempfehlung für das Energiespar- Contracting und das Energieliefer-Contracting, Umsetzungsberatung: Beratung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contractings, Ausschreibungsberatung: Beratung zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für öffentliche Ausschreibung Ziel ist es, Kommunen sowie KMU bei der Erschließung bestehender Energiesparpotentiale zu unterstützen, die Energiekosten zu senken und gleichzeitig zur Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Energieeffizienz beizutragen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für die Orientierungsberatung: 80% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal Umsetzungsberatung: bei Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen in mehrheitlich kommunalen Eigentum, gemeinnützigen Organisationen und Religionsgemeinschaften 50% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal , und bei Unternehmen in mehrheitlichen Privateigentum 30% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500, Ausschreibungsberatung: 30% der förderfähigen Beratungsausgaben, max Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 18
20 Energieberatung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Gefördert werden Energieberatungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotentialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf oder industrielle oder gewerbliche Anlagen sowie eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung. Ziel ist es, eine Energieeinsparung von 10 bis 20 % pro beratenes Unternehmen zu erreichen, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh zu erzielen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen mit jährlichem Energiekosten über % der förderfähigen Beratungskosteneinschließlich einer eventuell in Anspruch genommen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 8.000, für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch Innerhalb von 24 Monaten werden eine Energieberatung und eine Umsetzungsbegleitung je Antragssteller bezuschusst. Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=cd2449ce e9c2f7aec675dfd98;vie ws;document&doc=
21 Förderung von Energiemanagementsystemen Gegenstand der Förderung Das Förderprogramm umfasst folgende Fördertatbestände Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Art und Höhe der Förderung Es wird ein anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bewilligt. Die Höhe der Zuwendung beträgt: für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Für externe Beratung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal ein Betrag von gewährt. Für die Schulung der Mitarbeiter wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Schulungskosten, maximal ein Betrag von gewährt. Die Gesamtsumme der Zuwendung ist auf maximal pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Förderung von Energiemanagementsystemen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 20
22 Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Gefördert wir die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen, insbesondere für kleinere und mittlere sowie kommunale Unternehmen. Diese sollen mögliche Risiken, aber auch Chancen adressieren, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Obligatorischer Teil des Anpassungskonzeptes ist eine Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse, welche die Belegschaft, den Standort, die Produktionsprozesse, die Produktpalette und die Wertschöpfungskette umfasst. Ziel ist es, fundierte Entscheidungen über konkret anstehende oder perspektivisch erforderliche Anpassungsmaßnahmen zu ermöglichen. Im Ergebnis soll das Anpassungskonzept in die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie oder das betriebliche Umwelt- bzw. Risikomanagement integriert werden. Art der Zuwendungen Für die Durchführung der Vorhaben können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel und ggf. die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel (z. B. Mittel Dritter) sind grundsätzlich Voraussetzung für eine Bewilligung. Die Förderung ist keine Dauerförderung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Für alle Projekte gilt bis zum Eingang und zur Prüfung des Verwendungsnachweises ein Schlusszahlungsvorbehalt von 10 % der Zuwendungen. Investive Maßnahmen sind nicht förderfähig. Maximale und minimale Zuwendung: Förderschwerpunkt 1: Die maximale Zuwendung beträgt Förderschwerpunkt 2: Die maximale Zuwendung beträgt Förderschwerpunkt 3: Die maximale Zuwendung beträgt Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens müssen so bemessen sein, dass sich eine Zuwendung von mindestens ergibt. Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Projektträger Jülich (PtJ) 21
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