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- Leander Schäfer
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11 WEGLEITUNG über die Berufsprüfung für Chefmonteurin Lüftung / Chefmonteur Lüftung vom 11. August 2014; revidiert 31. August 2016 / 17. Mai Einleitung 1.1 Zweck der Wegleitung Die vorliegende Wegleitung regelt die Einzelheiten in Ergänzung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Chefmonteurin Lüftung / Chefmonteur Lüftung vom 11. August 2014 gemäss Ziffer 2.21 Bst.a. Sie dient der umfassenden Information der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten. 1.2 Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) Auskünfte zur Berufsprüfung für Chefmonteurin Lüftung / Chefmonteur Lüftung können beim Sekretariat der QS-Kommission eingeholt werden: Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec) Sekretariat QS-Kommission Auf der Mauer 11 Postfach 8021 Zürich 2 Informationen zum Erlangen des Fachausweises 2.1 Administratives Vorgehen Die Abschlussprüfung wird einmal jährlich, mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn in den Organen von suissetec ausgeschrieben. Die für die Anmeldung zur Abschlussprüfung notwendigen Dokumente stehen den Kandidierenden auf der Webseite von suissetec unter zur Verfügung. 2.2 Gebühren zu Lasten der Kandidierenden Mit der Ausschreibung der Abschlussprüfung werden die Kosten publiziert. Im Falle einer Wiederholung der Abschlussprüfung fallen die gleichen Kosten an, wie wenn die Abschlussprüfung das erste Mal absolviert wird. 3 Zulassungsbedingungen Über die Zulassung bzw. Ablehnung entscheidet die QS-Kommission. Sie richtet sich dabei nach Ziffer 3.3 der Prüfungsordnung. Die von den Kandidierenden eingereichten Anmeldeunterlagen bilden die Grundlage für den Zulassungsentscheid.
12 - 2 - Als technisch-handwerkliche Berufe werden insbesondere folgende Berufe bezeichnet: Heizungsinstallateur/in EFZ, Sanitärinstallateur/in EFZ, Spengler/in EFZ, Gebäudetechnikplaner EFZ Heizung, Lüftung oder Sanitär, Zimmermann/Zimmerin EFZ*, Schreiner/in EFZ*, Elektroinstallateur/in EFZ, Apparate- und Anlagenbauer/in EFZ, Schlosser/in EFZ, Metallbauer/in EFZ, Polybauer/in EFZ, Kaminfeger/in EFZ*. 4 Modulbeschreibungen Die in Ziffer 3.32 der Prüfungsordnung aufgeführten Module können auf der Webseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Den Modulidentifikationen kann entnommen werden, welche Handlungskompetenzen in den einzelnen Modulen erworben werden können. 5 Modulprüfungen / Kompetenznachweise 5.1 Modulanbieter Von suissetec anerkannte Anbieter können Module anbieten und die abschliessenden Modulprüfungen durchführen. Eine Aufstellung der anerkannten Modulanbieter finden Kandidierende auf der Webseite von suissetec unter und der entsprechenden Weiterbildung. 5.2 Organisation und Durchführung Die Modulprüfungen werden durch die Anbieter organisiert und durchgeführt. Die Gebühren, welche die Kandidierenden den Anbietern für die Modulprüfungen entrichten müssen, werden durch die Anbieter festgelegt. Die Form der Prüfungen (mündlich, schriftlich, praktisch) ist in den Modulbeschreibungen festgelegt. Ebenso sind in den Modulbeschreibungen die zu prüfenden Handlungskompetenzen und Leistungsziele festgehalten. 5.3 Kosten Die Aufwendungen der QS-Kommission in Zusammenhang mit den Modulprüfungen sind durch die Anbieter abzugelten. 5.4 Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse Die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse beträgt 5 Jahre. 5.5 Wiederholung der Modulprüfung Wer eine Modulprüfung nicht bestanden hat, kann sie maximal zweimal wiederholen. Es muss immer die komplette Modulprüfung wiederholt werden. 5.6 Beschwerden Modulabschluss Beschwerden gegen die Verweigerung eines Modulabschlusses (Kompetenznachweis) müssen innert 30 Tagen nach deren Eröffnung bei der QS-Kommission eingereicht werden. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen begründeten Antrag zu enthalten. Die QS-Kommission entscheidet abschliessend. *aufgehoben ab Abschlussprüfung 2020
13 - 3-6 Bestimmungen über die Abschlussprüfung 6.1 Inhalte Die Abschlussprüfung prüft die vernetzte Anwendung einzelner Elemente der nachgewiesenen Modulabschlüsse. Fallstudie Mit der erfolgreichen Bearbeitung der Fallstudie beweist die Kandidatin bzw. der Kandidat, dass sie/er in der Lage ist, komplexe Problemstellungen aus dem beruflichen Umfeld zu erkennen, sie zu analysieren sowie praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Die Fallstudie besteht aus mehreren schriftlichen Aufgaben, welche 4 Stunden dauert. Fachgespräch Gegenstand des Fachgesprächs bilden Fragen aus dem gesamten Themenbereich der Module der Berufsprüfung, einschliesslich der Aufgabenstellung der Fallstudie. Der Kandidat weist sich gegenüber den Experten aus, dass er die Modulinhalte vernetzt und anwendungsorientiert umsetzen kann. Das Fachgespräch dauert 0.75 Stunden. Die folgenden Kompetenzen werden sowohl in der Fallstudie wie auch im Fachgespräch geprüft: Montagen von Lüftungsanlagen vorbereiten Montagen leiten und Aufträge ausführen Auftragsabwicklung zwischen dem Architekten, dem Bauherrn und dem Lüftungsplaner koordinieren Teams und Arbeitsgruppen erfolgs- und zielorientiert führen Anforderungen der Lüftungstechnik in Bezug auf Energieoptimierung in der Luftaufbereitung und -verteilung umsetzen 6.2 Beurteilungskriterien Die Beurteilungskriterien sind direkt mit der Abschlussprüfung verknüpft und werden den Kandidatinnen bzw. den Kandidaten zusammen mit dem Aufgebot mitgeteilt. 6.3 Beschwerde Abschlussprüfung an das SBFI Bei Nichterteilung des Fachausweises, erfolgt nach Ziffer 6.44 lit. d) der Prüfungsordnung durch das Sekretariat QS-Kommission eine Rechtsmittelbelehrung, welcher das SBFI-Merkblatt «Merkblatt für Beschwerden gegen die Nichtzulassung zur Prüfung und Verweigerung des eidg. Diploms bzw. Fachausweises» beigelegt wird. Gegen Entscheide der QS-Kommission wegen Nichtzulassung zur Abschlussprüfung oder Verweigerung des Fachausweises kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim SBFI Beschwerde eingereicht werden (gemäss Ziffer 7.31 der Prüfungsordnung).
14 - 4-7 Schlussbestimmung Die vorliegende Wegleitung gemäss Ziffer 2.21 lit. a) der Prüfungsordnung ist von der QS-Kommission erlassen worden. Zürich, 17. Mai 2017 Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec) Für die Qualitätssicherungs-Kommission: Der Präsident Der Sekretär Max Siegenthaler Markus Pfander
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