8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
|
|
|
- Arwed Götz Auttenberg
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer vom Kanton dafür zugelassenen Bildungsinstitution; oder c. ausserhalb eines geregelten Bildungsganges und: 1. die nach Artikel 32 BBV erforderliche Erfahrung erworben hat, 2. von dieser beruflichen Erfahrung mindestens 2 Jahre im Bereich der Kauffrau und des Kaufmanns EFZ erworben hat, und 3. glaubhaft macht, den Anforderungen der Abschlussprüfung (Artikel 21) gewachsen zu sein. Art. 20 Gegenstand der Qualifikationsverfahren 1 In den Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 6 8 erworben worden sind. 2 Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 3 Als vorgezogene Prüfung gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres können geprüft werden: a. eine Fremdsprache im E-Profil; b. der Qualifikationsbereich «Information, Kommunikation und Administration» (IKA). Art. 21 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung 1 Im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a. Berufspraxis schriftlich: Gegenstand dieser Prüfung sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse (die Prüfung dauert 120 Minuten); b. Berufspraxis mündlich: diese Prüfung findet in der Form eines Fachgesprächs oder eines Rollenspiels statt; Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse (die Prüfung dauert 30 Minuten). 2 Im schulischen Teil des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a. B-Profil: 9
2 1. Standardsprache: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil 2. Fremdsprache: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil 3. Information, Kommunikation, Administration (IKA): zentrale Prüfung (schriftlich, Minuten); 4. Wirtschaft und Gesellschaft (W&G): zentrale Prüfung (schriftlich, Minuten). b. E-Profil: 1. Standardsprache: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil 2. erste Fremdsprache: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil 3. zweite Fremdsprache: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil 4. Information, Kommunikation, Administration (IKA): zentrale Prüfung (schriftlich, Minuten); 5. Wirtschaft und Gesellschaft (W&G): zentrale Prüfung (schriftlich, Minuten). 3 In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen oder -experten die Leistungen. 4 In den Qualifikationsbereichen der Fremdsprachen können internationale, von der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Kauffrau/Kaufmann EFZ anerkannte Sprachzertifikate die Prüfungen ersetzen. Art. 22 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung 1 Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: a. für den betrieblichen Teil: 1. die Note 4.0 oder höher ist, und 2. nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und 3. keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3,0 liegt. b. für den schulischen Teil: 1. die Note 4.0 oder höher ist, und 2. nicht mehr als zwei Fachnoten des schulischen Teils ungenügend sind, und 10
3 3. die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. 2 Die Note des betrieblichen Teils ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der folgenden Fachnoten mit der nachstehenden Gewichtung: a. Berufspraxis schriftlich (Gewichtung 1/4); b. Berufspraxis mündlich (Gewichtung 1/4); c. Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Gewichtung 1/2). 3 Die Erfahrungsnote des betrieblichen Teils ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel von acht Noten; Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse. Die acht Noten sind auf ganze oder halbe Noten gerundet und werden gebildet aus: a. Arbeits- und Lernsituationen: während der Lehre finden sechs Beurteilungen statt. Pro Lehrjahr werden zwei Arbeits- und Lernsituationen durchgeführt; und b. zwei Prozesseinheiten; oder c. zwei Kompetenznachweisen der überbetrieblichen Kurse. 4 Die Note des schulischen Teils ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der folgenden Fachnoten mit der nachstehenden Gewichtung: a. B-Profil: 1. Standardsprache: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/7); 2. Fremdsprache: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/7); 3. Information, Kommunikation, Administration I (IKA I): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht der Prüfungsnote (Gewichtung 1/7); 4. Information, Kommunikation, Administration II (IKA II): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht dem Mittelwert der Semesternoten (Gewichtung 1/7); 5. Wirtschaft und Gesellschaft I (W&G I): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht der Prüfungsnote (Gewichtung 1/7); 6. Wirtschaft und Gesellschaft II (W&G II): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht dem Mittelwert der Semesternoten (Gewichtung 1/7); 7. Projektarbeiten: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Noten «Vertiefen und Vernetzen» und «Selbstständige Arbeit» zusammen (Gewichtung 1/7): 11
4 b. E-Profil: - Vertiefen und Vernetzen: während der gesamten Ausbildungsdauer sind drei Module durchzuführen; der auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittelwert der Noten der durchgeführten Module ergibt die Note «Vertiefen und Vernetzen» - Selbstständige Arbeit: in der zweiten Hälfte der Ausbildung bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Arbeit, die mehrere Handlungskompetenzen umfasst; sie hat beim Thema eine Wahlmöglichkeit; Gruppenarbeiten sind möglich; die Schule entscheidet, ob eine zusätzliche mündliche Leistung stattfinden soll; die Bewertungen ergeben die Note «Selbstständige Arbeit». 1. Standardsprache: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/8); 2. erste Fremdsprache: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/8); 3. zweite Fremdsprache: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/8); 4. Information, Kommunikation, Administration (IKA): die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/8); 5. Wirtschaft und Gesellschaft I (W&G I): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht der Prüfungsnote (Gewichtung 2/8); 6. Wirtschaft und Gesellschaft II (W&G II): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht dem Mittelwert der Semesternoten (Gewichtung 1/8); 7. Projektarbeiten: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Noten «Vertiefen und Vernetzen» und «Selbstständige Arbeit» zusammen (Gewichtung 1/8): - Vertiefen und Vernetzen: während der gesamten Ausbildungsdauer sind drei Module durchzuführen; der auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittelwert der Noten der durchgeführten Module ergibt die Note «Vertiefen und Vernetzen» - Selbstständige Arbeit: in der zweiten Hälfte der Ausbildung bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Arbeit, die mehrere Handlungskompetenzen umfasst; sie hat beim Thema eine Wahlmöglichkeit; Gruppenarbeiten sind möglich; die Schule entscheidet, ob eine zusätzliche mündliche Leistung stattfinden soll; die Bewertungen ergeben die Note «Selbstständige Arbeit». 5 Die Erfahrungsnoten im schulischen Teil entsprechen dem auf eine ganze oder halbe Note gerundeten Mittelwert aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden 12
5 Unterrichtsbereich und im entsprechenden Profil. Bei einem Wechsel von der lehrbegleitenden Berufsmaturität in das E-Profil ohne Berufsmaturität zählen für die Fachnoten gemäss Artikel 44 Absatz 2 nur die neuen Erfahrungsnoten. Art. 23 Wiederholungen 1 Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens richtet sich nach Artikel 33 BBV. Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. 2 Wird die Abschlussprüfung ohne erneute Bildung in beruflicher Praxis wiederholt, so wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten. Wird die Bildung in beruflicher Praxis während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Noten. Die neue Erfahrungsnote besteht aus: a. zwei Arbeits- und Lernsituationen, und b. einer Prozesseinheit oder einem Kompetenznachweis der überbetrieblichen Kurse. 3 Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so werden die bisherigen Erfahrungsnoten und die Noten der Projektarbeiten beibehalten. Wird der Unterricht während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Erfahrungsnoten; ist die Fachnote Projektarbeiten ungenügend, müssen die nichtbestandenen Module Vertiefen & Vernetzen bzw. die nichtbestandene selbstständige Arbeit wiederholt werden. Art. 24 Spezialfall 1 Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben und die Abschlussprüfung nach dieser Verordnung absolviert, so entfallen die Erfahrungsnoten und die Projektarbeiten. 2 Die Note des betrieblichen Teils ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der Noten für: a. Berufspraxis schriftlich; b. Berufspraxis mündlich. 3 Die Note des schulischen Teils ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der folgenden Noten mit der nachstehenden Gewichtung: a. B-Profil: 1. Standardsprache (Gewichtung 1/6); 2. Fremdsprache (Gewichtung 1/6); 3. Information, Kommunikation, Administration (Gewichtung 2/6); 4. Wirtschaft und Gesellschaft (Gewichtung 2/6); b. E-Profil: 1. Standardsprache (Gewichtung 1/6); 13
6 2. erste Fremdsprache (Gewichtung 1/6); 3. zweite Fremdsprache (Gewichtung 1/6); 4. Information, Kommunikation, Administration (Gewichtung 1/6); 5. Wirtschaft und Gesellschaft (Gewichtung 2/6). 9. Abschnitt: Schulisch organisierte Grundbildung Art. 25 Grundsätze 1 Die schulisch organisierte Grundbildung ist sowohl für das B-Profil als auch für das E-Profil möglich. 2 Die zuständige kantonale Behörde entscheidet über die Anerkennung von Bildungsgängen der schulisch organisierten Grundbildung. 3 Begründete Abweichungen von den Ausbildungsmodellen gemäss Artikel 28 sind mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt abzusprechen. Art. 26 Dauer Erfolgt die Ausbildung in einem Bildungsgang der schulisch organisierten Grundbildung, kann diese 4 Jahre dauern, wenn sie mit dem Berufsmaturitätsunterricht kombiniert wird. Art. 27 Inhalt 1 Die schulisch organisierte Grundbildung besteht aus der Bildung in beruflicher Praxis und aus dem schulischen Unterricht. 2 Die Bildung in beruflicher Praxis besteht in der Regel aus: a. Betriebspraktika; b. integrierten Praxisteilen; c. problemorientiertem Unterricht; d. überbetrieblichen Kursen. 3 Der schulische Unterricht kombiniert den theoretisch-schulischen Unterricht mit dem problemorientierten Unterricht. 4 Der schulische Unterricht kann durch zusätzliche allgemeinbildende Fächer ergänzt werden. 5 Die weiteren Modalitäten sind im Bildungsplan geregelt. Art. 28 Ausbildungsmodelle 1 Die schulisch organisierte Grundbildung erfolgt nach einem der folgenden Modelle: 14
Zeugnisse, Promotion und Berufsmaturitätsprüfung Kaufleute E-Profil mit BM 1
Zeugnisse, Promotion und Berufsmaturitätsprüfung Kaufleute E-Profil mit BM 1 Zeugnisse Die Lernenden durchlaufen 6 Semester. An Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt. Im November des ersten
Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC
Ausführungsbestimmungen Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Basis-Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. September 2011 (Stand am 1. Januar 2015) Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ Employée de
Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung
Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Vom 26. September 2011 68500 68600 Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé
Herzlich willkommen an der kaufmännischen Berufsfachschule Olten 7. November 2012
Herzlich willkommen an der kaufmännischen Berufsfachschule Olten 7. November 2012 7.11.2012/U. Wildi 1 Begrüssung Georg Berger, Direktor BBZ Olten 7.11.2012/U. Wildi 2 Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung
Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau B-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2017 (Jahrgang 2014 2017) Kaufmann/Kauffrau B-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung
LEITFADEN. Kauffrau und Kaufmann EFZ B- / E-Profil
LEITFADEN Kauffrau und Kaufmann EFZ B- / E-Profil Gültig ab Lehrbeginn 016 1. Berufsbild Kaufleute sind dienstleistungsorientierte Mitarbeitende in betriebswirtschaftlichen Prozessen. Ihr Berufsfeld reicht
Übersicht über das Qualifikationsverfahren
KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T +41 41 728 28 28, [email protected] Übersicht über das Qualifikationsverfahren Kaufmann / Kauffrau Erweiterte Grundbildung
Übersicht über das Qualifikationsverfahren 2017
KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T 041 728 28 28, [email protected] Übersicht über das Qualifikationsverfahren 2017 Kaufmann / Kauffrau Erweiterte Grundbildung
Kauffrau/Kaufmann B-Profil
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann B-Profil Bildungsdepartement Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung Das Wichtigste in Kürze Berufsbild Kaufleute
Kauffrau und Kaufmann EFZ B- / E-Profil
Kauffrau und Kaufmann EFZ B- / E-Profil Gültig ab Lehrbeginn 01 1. Berufsbild Die Kaufmännische Grundausbildung gehört zu den beliebtesten Lehren in der Schweiz. Kaufleute sind dienstleistungsorientierte
Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2016 (Jahrgang 2013 2016) Kaufmann/Kauffrau E-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung
Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2018 (Jahrgang 2015 2018) Kaufmann/Kauffrau E-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung
Neue Bildungsverordnungen und Bildungspläne. Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ Hauswirtschaftspraktiker/Hauswirtschaftspraktikerin EBA
Neue Bildungsverordnungen und Bildungspläne Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ Hauswirtschaftspraktiker/Hauswirtschaftspraktikerin EBA Berufsfachschule 2. März 2016/EB ERFA - Neue Bildungsverordnungen
Reform Kaufmännische Grundbildung B- und E- Profil ab Schuljahr 2012/ Neuerungen - Qualifikationsverfahren - Promotionsordnung E-Profil
Reform Kaufmännische Grundbildung B- und E- Profil ab Schuljahr 2012/2013 - Neuerungen - Qualifikationsverfahren - Promotionsordnung E-Profil 1 Webseite: www.skkab.ch 2 Die Neuerungen 1. Profildifferenzierung
Ausführungsbestimmungen KRTP 1W
Konstrukteurin EFZ / Konstrukteur EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen KRTP 1W Version 1.1 vom 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben der Bildungsverordnung... 2 2. Vorgaben
Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2018 (2015 2018) Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC
Ausführungsbestimmungen Standardsprache (regionale Landessprache) für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Basis-Grundbildung
Ausführungsbestimmungen AATP 1W
Anlagen- und Apparatebauerin EFZ / Anlagen- und Apparatebauer EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen AATP 1W Version 1.0 vom 10. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben aus der
Ausführungsbestimmungen AUTP 1W
Automatiker/in EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen AUTP 1W Version 1.1 vom 1. März 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufliche Grundbildung»...
H KV. Die Berufslehren in der kaufmännischen Grundbildung. Handelsschule KV Schaffhausen Bildung & Kompetenz. eine attraktive Berufsausbildung
H KV Handelsschule KV Schaffhausen Bildung & Kompetenz Die Berufslehren in der kaufmännischen Grundbildung eine attraktive Berufsausbildung Kaufleute sind in allen Wirtschafts- und Verwaltungszweigen tätig,
Prüfungsinformation. Für Kandidatinnen und Kandidaten. Für Expertinnen und Experten. Für Mitglieder von Kommissionen
Qualifikationsverfahren Pharma-Assistentinnen / Pharma-Assistenten EFZ Gültig ab 2011 Prüfungsinformation Für Kandidatinnen und Kandidaten Für Expertinnen und Experten Für Mitglieder von Kommissionen Erarbeitet
Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 412.101.220.66 vom 10. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2013) 17205 Floristin EBA/Florist
BERUFLICHE GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ
BERUFLICHE GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ 1. April 2016 Inhalt KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ... 4 Handlungskompetenzen... 4 DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN B-PROFIL UND E-PROFIL... 5 BETRIEBLICHER TEIL DER AUSBILDUNG...
Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Qualifikationsverfahren Kauffrau / Kaufmann EFZ Erweiterte Grundbildung (E-Profil) Wegleitung für die Kandidatinnen
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 15. April 2016
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Wirtschaft, Gesundheit und Soziales 15. April 2016 Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten Berufsmaturitätsprüfung
Kaufmännische Grundbildung
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kaufmännische Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis (EFZ) Bildungsdepartement Ein modernes Berufsbild Kauffrau / Kaufmann
7.1 Kauffrau/Kaufmann. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung (Teil B)
7.1 Kauffrau/Kaufmann Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung (Teil B) 106 7.2 Wegleitung zum betrieblichen Qualifikationsverfahren SKH Grundlagen Die Grundlagen zum Qualifikationsverfahren
Konzept berufliche Grundbildung Büroassistentin/Büroassistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Konzept berufliche Grundbildung Büroassistentin/Büroassistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 1. Ausbildung Eidg. Berufsattest (EBA) an WSKV Chur Die zweijährige Grundbildung mit Berufsattest ist
Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A. für. Erwachsene nach Art. 32 BBV. Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation
Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A Qualifikationsverfahren für Erwachsene nach Art. 32 BBV Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung
Anlagen- und Apparatebauer/-in EFZ
Anlagen- und Apparatebauer/-in EFZ Wertung einzelner Unterrichtsfächer Positionen im Zeugnis Berechnung von: Semesternoten BK-Unterricht Semesternoten ABU-Unterricht Erfahrungsnoten BK-Unterricht Erfahrungsnoten
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. September 2011 68500 68600 Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren. Boden-Parkettlegerin EFZ / Boden-Parkettleger EFZ
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Boden-Parkettlegerin EFZ / Boden-Parkettleger EFZ Fachrichtung Textile und elastische Beläge Fachrichtung Parkett Version vom 3. April 2014 aktualisiert am 21. Mai
HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS)
HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) Reglement über die Abschlussprüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität, gültig ab Ausbildungsbeginn 2015
Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017 (2014 2017) Kaufmann/Kauffrau M-Profil 1. Gesetzliche
Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» (PRBK)
Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» (PRBK) Produktionsmechanikerin EFZ / Mécanicienne de production CFC / Mécanicien de production CFC Meccanica di produzione AFC / Meccanico
1. Überbetrieblicher Kurs - Kurstag 1
1. Überbetrieblicher Kurs - Kurstag 1 Im Lehrberuf «Kauffrau / Kaufmann EFZ», Branche Dienstleistung & Administration Programm 1. Kurstag Vorstellungsrunde Einführung in die betriebliche Ausbildung Lern-
Merkblatt über die Profilwechsel in der kaufmännischen Grundbildung
Merkblatt über die Profilwechsel in der kaufmännischen Grundbildung Die KRB Teilkonferenz KV erlässt, gestützt auf die Verordnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) 1 vom 26. September
Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC
Ausführungsbestimmungen Information / Kommunikation / Administration für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Basis-Grundbildung
Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung
Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Coiffeuse/Coiffeur mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 14. September 2011 82013 Coiffeuse EBA/Coiffeur EBA Coiffeuse AFP/Coiffeur AFP Parrucchiera
1. Überbetrieblicher Kurs - Kurstag 1
1. Überbetrieblicher Kurs - Kurstag 1 Im Lehrberuf «Kauffrau / Kaufmann EFZ», Branche Dienstleistung & Administration Programm 1. Kurstag Vorstellungsrunde Einführung in die betriebliche Ausbildung Lern-
Lern- und Leistungsdokumentation LLD. Prozesseinheiten PE
Lern- und Leistungsdokumentation LLD Prozesseinheiten PE Lern- und Leistungsdokumentation LLD 1. Einleitung und Bildungsziele 2. Ausbildungsprogramm und Lernerfahrungen im Betrieb 3. Arbeits- und Lernsituationen
PROZESSEINHEITEN ÜBERBETRIEBLICHE KURSE QUALIFIKATIONSVERFAHREN BERUFSFACHSCHULE
PROZESSEINHEITEN ÜBERBETRIEBLICHE KURSE QUALIFIKATIONSVERFAHREN BERUFSFACHSCHULE 1 Flussdiagramm 2 2 Prozesseinheiten PE Reform NKG 2 Lern- und Leistungsdokumentation LLD 1. Einleitung und Bildungsziele
Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren Technische Berufsmaturität lehrbegleitend
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017 (2013 2017) Technische Berufsmaturität lehrbegleitend
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren «Recyclistin EFZ/Recyclist EFZ»
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 1.1. Sinn und Zweck 2 1.2. Grundlagen und Bestimmungen 2 1.3. Verantwortlichkeiten 2 1.4. Zulassung zur Abschlussprüfung 2 2. Übersicht über das Qualifikationsverfahren
Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil) mit Ausbildungsbeginn vor dem 1.1.
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Wirtschaft, Gesundheit und Soziales 31. Juli 2015 Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung
Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) 412.101.220.65 vom 10. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2013) 17204 Floristin EFZ/Florist
Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten des schulischen Qualifikationsverfahrens
Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten des schulischen Qualifikationsverfahrens Gültig bis und mit 2020 Erarbeitet durch: SSK, Sprachregionale
