Kauffrau/Kaufmann B-Profil
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- Nadine Beck
- vor 8 Jahren
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1 Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann B-Profil Bildungsdepartement
2 Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung Das Wichtigste in Kürze Berufsbild Kaufleute sind dienstleistungsorientierte Mitarbeitende in betriebswirtschaftlichen Prozessen. Ihr Berufsfeld reicht von der Beratung externer und interner Kunden über die Verrichtung administrativer Tätigkeiten bis zur branchenspezifischen Sachbearbeitung. Auf der Grundlage gemeinsamer Kompetenzen üben sie ihre Tätigkeit je nach Branche, Unternehmensstrategie und persönlicher Eignung mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Ihre Haltung ist durch Kundenorientierung, Eigeninitiative und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen gekennzeichnet. Ein Beruf mit zwei schulischen Profilen und branchenspezifischer Ausgestaltung Die beiden Profile Basis-Grundbildung (B-Profil) und Erweiterte Grundbildung (E-Profil), unterscheiden sich nur im schulischen Teil der beruflichen Grundbildung. In der betrieblichen Ausbildung und in den überbetrieblichen Kursen bestehen für beide Profile die gleichen Ausbildungsziele. Die Wahl der schulischen Profile zu Beginn der Lehre liegt in der Verantwortung der Lehrbetriebe und Lernenden. Der Wechsel zwischen den beiden schulischen Profilen ist bis Ende des 3. Semesters möglich. Dieser wird auf der Grundlage einer Promotionsordnung (Bildungsverordnung Art. 17) vollzogen. Für die Absolventinnen und Absolventen der beiden schulischen Profile wird ein einheitliches eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt. Die Profil-Differenzierung und die ausbildende Branche werden im Notenausweis dokumentiert. Ausbildungsverlauf Die Lehre dauert drei Jahre. Die kantonale Behörde stellt die Eignung eines Lehrbetriebes fest. Unter Umständen können sich zwei Lehrbetriebe die Ausbildung der Lernenden aufteilen. Der Lehrbetrieb erstellt ein betriebliches Ausbildungsprogramm. Er hält den Ausbildungsstand der lernenden Person halbjährlich im Bericht der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest. Im Betrieb können Prozesseinheiten (PE) zu betrieblichen Abläufen durchgeführt werden. In überbetrieblichen Kursen (ük) werden branchenspezifische Fachkompetenzen vermittelt und in die Methoden-, Sozial- und Fachkompetenzen eingeführt. Sie ergänzen die schulische und die betriebliche Bildung. Die Leistungen der Lernenden können in der Form von Kompetenznachweisen benotet werden. Die Anzahl ÜK-Tage variiert je nach Branche zwischen 8 und 16 Tagen und wird im Bildungsplan festgelegt. siehe Anhang 1
3 Die Berufsfachschule erteilt den Pflicht- und Freikursunterricht. Grundlage für den Pflichtunterricht sind die Fachkompetenzen gemäss Leistungszielkataloge für die folgenden Unterrichtsbereiche (Anhang 1 im Bildungsplan): Standardsprache (Deutsch) Fremdsprache (Englisch) Information, Kommunikation, Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) Ausserdem sind die Methodenkompetenzen: a. effizientes und systematisches Arbeiten; b. vernetztes Denken und Handeln; c. erfolgreiches Beraten und Verhandeln; d. wirksames Präsentieren. sowie die Sozial- und Selbstkompetenzen: a. Leistungsbereitschaft; b. Kommunikationsfähigkeit; c. Teamfähigkeit; d. Umgangsformen; e. Lernfähigkeit; f. ökologisches Bewusstsein. gezielt zu fördern. Die Berufsfachschule strebt mit den übrigen Lernorten (Lehrfirmen, überbetriebliche Kurse) eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an und schafft ein günstiges Lernklima. Unterrichtsprache ist die Standardsprache des Ausbildungsortes (Deutsch). siehe Anhang 2 Die Lektionentafel stützt sich grundsätzlich auf das degressive Modell 2-2-1, das heisst je 2 Tage Unterricht im 1. und im 2. Lehrjahr und 1 Tag Unterricht im 3. Lehrjahr. Die Schule stellt jedes Semester ein Zeugnis aus. Bei Profilwechseln werden grundsätzlich nur die neuen Erfahrungsnoten anerkannt.
4 Qualifikationsverfahren () siehe Anhang 3 In den Qualifikationsverfahren zeigen die Lernenden, ob sie die Anforderungen der Leistungsziele in Lehrbetrieb und Schule erreicht haben. Die Kantone organisieren die Prüfungen. Im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a. Berufspraxis - schriftlich: Gegenstand dieser Prüfung sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse; b. Berufspraxis - mündlich: diese Prüfung findet in der Form eines Fachgesprächs oder eines Rollenspiels statt; Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse Im schulischen Teil des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: 1. Deutsch: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil (mündlich, 20 Minuten) zusammen; 2. Englisch: diese Prüfung setzt sich aus einem zentralen Prüfungsteil (schriftlich, Minuten) und aus einem dezentralen Prüfungsteil (mündlich, 20 Minuten) zusammen; 3. Information, Kommunikation, Administration (IKA): zentrale Prüfung (schriftlich, 180 Minuten); 4. Wirtschaft und Gesellschaft (W&G): zentrale Prüfung (schriftlich, 180 Minuten). In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen oder experten die Leistungen. In den Qualifikationsbereichen der Fremdsprachen können internationale, von der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Kauffrau/Kaufmann EFZ anerkannte Sprachzertifikate die Prüfungen ersetzen. Die Note des schulischen Teils des Qualifikationsverfahrens ist das auf eine Dezimale gerundete Mittel der folgenden Fachnoten: 1. Deutsch: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/7); 2. Englisch: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen (Gewichtung 1/7); 3. Information, Kommunikation, Administration I (IKA I): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht der der Prüfungsnote (Gewichtung 1/7); 4. Information, Kommunikation, Administration II (IKA II): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht dem Mittelwert der Semesternoten (Gewichtung 1/7); 5. Wirtschaft und Gesellschaft I (W&G I): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht der Prüfungsnote (Gewichtung 1/7); 6. Wirtschaft und Gesellschaft II (W&G II): die auf eine ganze oder halbe gerundete Fachnote entspricht dem Mittelwert der Semesternoten (Gewichtung 1/7); 7. Projektarbeiten: die auf eine Dezimalstelle gerundete Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Noten «Vertiefen und Vernetzen» und «Selbstständige Arbeit» zusammen (Gewichtung 1/7): Vertiefen und Vernetzen: während der gesamten Ausbildungsdauer sind drei Module durchzuführen; der auf eine ganze oder gerundete Mittelwert der Noten der durchgeführten Module ergibt die Note «Vertiefen und Vernetzen» Selbstständige Arbeit: in der zweiten Hälfte der Ausbildung bearbeitet die lernende Person selbstständig eine Arbeit, die mehrere Handlungskompetenzen umfasst; sie hat beim Thema eine Wahlmöglichkeit; Gruppenarbeiten sind möglich; die Schule entscheidet, ob eine zusätzliche mündliche Leistung stattfinden soll; die Bewertungen ergeben die Note «Selbstständige Arbeit». Die Erfahrungsnoten im schulischen Teil entsprechen dem auf eine ganze oder gerundeten Mittelwert aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Unterrichtsbereich und im entsprechenden Profil. siehe Anhang 4 siehe Anhang 5
5 Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Abschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind: siehe Anhang 6 a. Die betriebliche Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. b. Die schulische Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Wiederholungen Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens ist höchstens zweimal möglich (Art. 33 BBV). Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. Wird die Abschlussprüfung ohne erneute Bildung in beruflicher Praxis wiederholt, so wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten. Wird die Bildung in beruflicher Praxis während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Noten. Die neue Erfahrungsnote besteht aus: a. zwei Arbeits und Lernsituationen, und b. einer Prozesseinheit oder einem Kompetenznachweis der überbetrieblichen Kurse. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so werden die bisherigen Erfahrungsnoten und die Noten der Projektarbeiten beibehalten. Wird der Unterricht während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählen nur die neuen Erfahrungsnoten. Ist die Fachnote Projektarbeiten ungenügend, müssen die nichtbestandenen Module Vertiefen & Vernetzen bzw. die nichtbestandene selbstständige Arbeit wiederholt werden. Weitere Informationen unter:
6 Überbetrieblicher Kurs Schulischer Teil Betrieblicher Teil Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Anhang 1 Ausbildungsverlauf Lernbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Berufskunde Branchenkunde Information / Kommunikation / Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft ( W&G) Deutsch ALS PE/KN ALS ALS V+V V+V PE/KN ALS V+V ALS ALS Selbstständige Arbeit Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung Fremdsprache (Englisch)
7 Anhang 2 Kauffrau / Kaufmann EFZ Stundentafel Anzahl Lektionen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total Fächer 1. Sem. 2. Sem. Total 3. Sem. 4. Sem. Total 5. Sem. 6. Sem. Total (2 Tage) (2 Tage) (2 Tage) (2 Tage) (1 Tag) (1 Tag) Lektionen insgesamt Pflichtfächer 1. Deutsch Überfachliche Kompetenzen 1 Vertiefen und Vernetzen 1 2. Englisch Wirtschaft und Gesellschaft Vertiefen und Vernetzen 2 / Selbständige Arbeit Information, Kommunikation, Administration Überfachliche Kompetenzen 1 Vertiefen und Vernetzen 1 5. Sport Total Lektionen '800
8 Schulischer Teil Betrieblicher Teil Anhang 3 Qualifikationsverfahren B Prüfungsfächer 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Zeugnis Berechnung Gewicht Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Prozesseinheiten (PE) ük-kompetenznachweise (ük-kn) ALS ALS ALS ALS ALS ALS PE/KN PE/KN Mittelwert der 8 Leistungen 1 / 2 Berufspraktische Situationen und Fälle 50% Note 1 / 4 Berufliche Situationen, die gute Kommunikation verlangen Note 1 / 4 Gewicht Information / Kommunikation / Administration (IKA) Wirtschaft und Gesellschaft ( W&G) 50% Deutsch Englisch B1 Verknüpfung & Vertiefung (V&V) Selbständige Arbeit (SA) V&VV&V V&V SA V&V SA
9 Kauffrau EFZ Kaufmann EFZ Bildungsplan für die betrieblich organisierte Grundbildung Anhang 4 Qualifikationsverfahren 1. Betrieblicher Teil: Qualifikationsbereiche, Ausgestaltung, Gewichtung 9 Qualifikationsbereiche und Erfahrungsnote Qualifikationsbereich Berufspraxis - schriftlich Qualifikationsbereich Berufspraxis - mündlich Erfahrungsnote betrieblicher Teil Acht gleichwertige Noten (auf ganze oder habe Noten gerundet) Ausgestaltung Gewichtung Rundung 10 Standard Art. 22 Abs Spezial -fall Art. 24 Abs. 2 auf: Schriftliche Prüfung, 120 Minuten. Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse. Mündliche Prüfung, 30 Minuten; Form: Fachgespräch oder Rollenspiel (z.b. Fallbeispiel, Verkaufs- oder Beratungsgespräch, Fachgespräch zu einem Arbeitsauftrag, etc.). Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse. Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse. Die Erfahrungsnoten werden gebildet auf der Grundlage betrieblicher - oder ük-anforderungen und sie werden an einem geeigneten Lernort gebildet (Betrieb oder überbetriebliche Kurse). Die acht Erfahrungsnoten werden ausschliesslich gebildet aus den folgenden drei Elementen die sich entsprechend der branchenspezifischen Variantenwahl zusammensetzen: 6 Arbeits- und Lernsituationen als Pflichtelement (Betrieb) 0-2 Prozesseinheiten (Betrieb oder Betrieb und ük) 0-2 Kompetenznachweise (ük) 25% 50% ganze oder 25% 50% ganze oder 50% 0% ganze oder 9 Ein Qualifikationsbereich ist ein Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. 10 Art. 22 Abs. 2 BiVo regelt den Standardfall; Art 24 Abs. 2 BiVo regelt den Spezialfall für Personen, die eine Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben haben.
10 Kauffrau EFZ Kaufmann EFZ Bildungsplan für die betrieblich organisierte Grundbildung Anhang 5 Qualifikationsverfahren 2. Schulischer Teil: Qualifikationsbereiche, Ausgestaltung, Gewichtung Fachnoten Ausgestaltung der Gewichtung Gerundete Qualifikationsbereiche 12 Fachnote auf: 13 Standard Art. 22 Abs Spezial -fall Art. 24 Abs. 2 Deutsch Prüfung () schriftlich Minuten mündlich 20 Minuten 15 Erfahrungsnote () 1/7 1/6 1 Dezimale Englisch Prüfung oder BEC Preliminary () schriftlich Minuten mündlich 20 Minuten 15 Erfahrungsnote () 1/7 1/6 1 Dezimale Information / Kommunikation / Administration (IKA I) Prüfung schriftlich 150 Minuten 1/7 1/6 ganze oder Information / Kommunikation / Administration (IKA II) 15 Erfahrungsnote 1/7 1/6 ganze oder Wirtschaft und Gesellschaft W&G I Prüfung schriftlich 180 Minuten 1/7 2/6 ganze oder Wirtschaft und Gesellschaft W&G II 15 Erfahrungsnote 1/7 ganze oder Projektarbeiten 15 Erfahrungsnote aus Lerngefäss Vertiefen + Vernetzen () Selbstständige Arbeit () 1/7 1 Dezimale 12 Ein Qualifikationsbereich ist ein Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. 13 Art. 22 Abs. 4 Bst a. BiVo regelt den Standardfall im B-Profil; Art 24 Abs. 3 Bst a. BiVo regelt den Spezialfall für Personen, die eine Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben haben. 14 Art. 22 Abs. 4 Bst b. BiVo regelt den Standardfall im E-Profil; Art 24 Abs. 3 Bst b. BiVo regelt den Spezialfall für Personen, die eine Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben haben. 15 Art. 22 Abs. 5: Die Erfahrungsnoten im schulischen Teil entsprechen dem auf eine halbe oder ganze Note gerundeten Mittelwert aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Unterrichtsbereich und im entsprechenden Profil.
11 Anhang 6 Qualifikationsverfahren B-Profil B-Profil Qualifikationsverfahren für das EFZ (schulischer Teil) Form der Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m Gewicht IKA I IKA II X Deutsch X X Englisch X* X* B1 B1 W&G I W&G II X Ausbildungseinheiten, elbständige Arbeit V+V V+V V+V SA V+V SA * Externes Zertifikat anstelle einer schulinternen Prüfung s = schriftlich m = mündlich
12 B-Profil Englisch Deutsch Information Kommunikation Administration IKA Wirtschaft und Gesellschaft Berufsfachschule nur eine Fremdsprache (Englisch) Schwerpunkt im Lernbereich Information, Kommunikation, Administration Deutsch und Englisch gleiche Anforderungen wie im E-Profil Betrieb Abläufe und Sachverhalte ganzheitlich bearbeiten und beurteilen (wie E-Profil) Voraussetzung Sekundar- oder sehr guter Realschulabschluss
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer
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