Wegleitung Kauffrau / Kaufmann E-Profil. gemäss BiVo 2012

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1 Wegleitung Kauffrau / Kaufmann E-Profil gemäss BiVo 0 Inhaltsverzeichnis. Promotion und Profilwechsel im E-Profil.. Promotionsbedingungen.. Provisorische Promotion.3. Profilwechsel 3.4. Ausserordentliche Leistungen 4.5. Uebernahme von Noten beim Profilwechsel 5. Qualifikationsverfahren 6.. Überblick 6.. Prüfungswiederholung 7 3. Lektionentabelle 7 4. Lerninseln in den Fremdsprachen 8 5. Lerngefässe Vertiefen und Vernetzen (V&V) Selbständige Arbeit (SA) Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) 0 Quelle Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung Zentrum für Berufsentwicklung Kirchlindachstrasse Zollikofen Weitere Informationen Detaillierte Informationen finden Sie unter (Kaufmännische Grundbildung)

2 . Promotion und Profilwechsel im E-Profil Mit der Einführung der Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ tritt mit Art. 7 auch eine Promotionsordnung für das E-Profil in Kraft... Promotionsbedingungen Für Lernende im E-Profil entscheidet die Schule jeweils am Ende des. bis 3. Semesters aufgrund des Schulzeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Dabei werden die Semesternoten wie folgt gewichtet: Unterrichtsbereiche Gewichtung Standardsprache /6. Fremdsprache /6. Fremdsprache /6 IKA /6 Wirtschaft und Gesellschaft /6 Promotion wenn: Ø maximale gewichtete negative Notenabweichung.0 Werden die Promotionsbedingungen innerhalb der ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt, erfolgt die Umteilung in das B-Profil... Provisorische Promotion Die individuelle Rückmeldung der Schule informiert die Vertragsparteien über den bisherigen Lernerfolg der lernenden Person sowie deren Defizite. Beim erstmaligen Nichterfüllen der Promotionsvoraussetzungen prüfen die Vertragsparteien die untenstehenden Massnahmen. Eine sofortige Umteilung erhöht in Fällen, in denen der Druck auf die lernende Person bereits sehr gross ist, die Chance auf den Ausbildungserfolg. Individuelle Rückmeldung durch die BFS Prüfung möglicher Massnahmen durch die Vertragsparteien Vermehrte Lernanstrengungen Besuch Stützkurs Gespräch mit den Vertragsparteien unter Einbezug der Schule Sofortige Umteilung ins B-Profil Repetition Auflösung des Lehrvertrages oder andere Massnahmen

3 .3. Profilwechsel Wann erfolgt ein Profilwechsel vom E-Profil ins B-Profil? Fall Fall Fall 3 Fall 4 Fall 5 Fall 6. Semester. Semester 3. Semester B-Profil 4. Semester B-Profil E-Profil E-Profil B-Profil B-Profil BiVo Art. 7, Abs. 9 = Promotionsbedingungen nicht erfüllt = Promotionsbedingungen erfüllt Sobald die Promotionsbedingungen in den ersten drei Semester zweimal nicht erfüllt wurden (unabhängig, ob konsekutiv oder nicht) erfolgt die Umteilung ins B-Profil. Bei Fall erfolgt die Umteilung bereits am Ende des zweiten Semesters. Bei Fall 3 ist insbesondere am Ende des zweiten Semesters die Repetition des ersten Lehrjahres zu prüfen. Bei Fall 4 und 5 erfolgt die Umteilung ins B-Profil Ende des dritten Semesters. Bei Fall 6 kommt Art. 7, Abs. 9 der BiVo zum Tragen. Das bedeutet, die Vertragsparteien entscheiden über eine Umteilung ins B-Profil oder eine Repetition des zweiten und dritten Semesters. Die Schule muss den Lehrbetrieb sowie die kantonale Behörde über den Profilwechsel informieren. 3

4 In welchen Fällen wird die lernende Person promoviert? Fall Fall Fall 3 Fall 4 Standardsprache Fremdsprache 5.5. Fremdsprache IKA 5.5 W&G (x) Gewichteter Abweichung Promotion? = Promotionsbedingungen nicht erfüllt = Promotionsbedingungen erfüllt.4. Ausserordentliche Leistungen Sind die schulischen Leistungen der lernenden Person ausserordentlich gut, so empfiehlt die Schule den Vertragsparteien den Wechsel vom B-Profil ins E-Profil bzw. vom E-Profil ins E-Profil mit integrierter BM: B-Profil E-Profil E-Profil M-Profil 4

5 .5. Übernahme von Noten beim Profilwechsel Bei Profilwechseln werden grundsätzlich nur die neuen Erfahrungsnoten anerkannt. Es wäre sinnvoll, mindestens zwei Erfahrungsnoten einzubringen. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Daher stellt sich die Frage nach der Übernahme von Noten aus dem E-Profil am Ende des dritten Semesters. Wechsel vom E-Profil ins B-Profil Die Profilwechsel werden aufgrund der Promotionsordnung vor allem in den ersten drei Semestern vollzogen. Daher bezieht sich die Darstellung unten auf einen Profilwechsel im 3. Semester und zeigt insbesondere auf, welche Noten aus dem E-Profil ausnahmsweise übernommen werden könnten. Dabei geht es um die Fälle 4 und 5 sowie bei einem Entscheid der Vertragsparteien, das Profil zu wechseln, auch um Fall 6 aus Kapitel.3. = keine Übernahme von Noten = Übernahme von Noten () = Übernahme von genügenden Noten Erläuterungen zur obigen Darstellung Standardsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-Profil beim Wechsel ins B-Profil. Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden. Fremdsprache: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-Profil beim Wechsel ins B-Profil. Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden. IKA: Übernahme der Erfahrungsnote aus dem dritten Semester, da ansonsten nur eine Erfahrungsnote bei der Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters erbracht werden kann. W&G: Keine Übernahme von Erfahrungsnoten aus dem E-Profil beim Wechsel ins B-Profil. Es können noch drei Erfahrungsnoten bis zur Abschlussprüfung erbracht werden. V&V: Genügende Noten können aus dem E-Profil übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem E-Profil werden im B-Profil wiederholt. 5

6 . Qualifikationsverfahren.. Überblick Übersicht Unterrichtsbereiche und Erfahrungsnoten E-Profil Notengewichtungen E-Profil Als zusätzliche Unterstützung wurde ein Notenrechner entwickelt, welcher unter erhältlich ist. (BBT, 0); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 0); (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 0) (BBT, 0); (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 0); (Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, 0) 6

7 .. Prüfungswiederholung Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich. Bereits früher bestandene Teile müssen nicht wiederholt werden. 3 Muss ein Qualifikationsbereich wiederholt werden, so ist er in seiner Gesamtheit zu wiederholen. Bei vorzeitig abgelegten Abschlussprüfungen (IKA,. FS) muss beachtet werden, dass diese zum gesamten Qualifikationsverfahren gehören. Eine Repetition ist erst nach der Eröffnung des Resultats am Ende der Ausbildung möglich, d.h. zusammen mit anderen ggf. nicht bestandenen Qualifikationsbereichen. Nicht bestandene Teile können ein Jahr später wiederholt werden. 3. Lektionentabelle Die Übersicht zeigt die Wochenlektionen, die den einzelnen Fächern zugeordnet werden. Dabei gilt im Kanton Aargau Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache. E-Profil -- Deutschschweiz. Ausbildungsjahr. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Unterrichtsbereiche / Lerngefässe. Semester. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Regionale Landessprache Englisch Französisch IKA 3 3 Wirtschaft & Gesellschaft Überfachliche Kompetenzen Vertiefen und Vernetzen (V&V) Selbständige Arbeit (SA) Sport 3 Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 9. November 003 (Stand. Januar 0) 7

8 E-Profil: Freifachangebot für die Fremdsprachen Da das E-Profil die erste Fremdsprache am Ende des vierten Semesters abschliesst, kann für die leistungsstarken Lernenden ein Freifachangebot angeboten werden, bei dem sie die auf B abgeschlossene Sprache weiter vertiefen und allenfalls auf dem Niveau B eine Zertifikatsprüfung ablegen können. 4. Lerninseln in den Fremdsprachen Die Lerninseln dienen dazu, die praxisorientierten, geschäftssprachlichen Leistungziele des Fremdsprachenunterrichts zu ergänzen und zu vertiefen. Pro Phase werden zwei solche Lerninseln im Umfang von je ca. 4 Lektionen angesiedelt. Der Umfang von 4 Lektionen pro Lerninsel ist als Mindeststandard zu verstehen. Die Reihenfolge der Lerninseln ist vorgegeben. Die Lerninseln umfassen folgende Themen:. Telefonieren und Telefonnotizen ausfüllen; s, einfache Mitteilungen verstehen und verfassen;. Kundinnen, Kunden und Gäste zuvorkommend empfangen; 3. Unternehmung, Produkt oder Dienstleistung präsentieren; 4. Grafiken und Tabellen lesen, verstehen und kommentieren; 5. Geschäftsbriefe schreiben (Anfrage, Bestellung, Reklamation etc.); 6. Bewerbungsschreiben und CV verfassen. Die Lerninseln sind wie folgt in die Semesterplanung zu integrieren: 8

9 5. Lerngefässe 5.. Vertiefen und Vernetzen (V&V) Vertiefen und Vernetzen löst die bisherigen Ausbildungseinheiten ab. V&V bietet ein Lern-, Arbeits- und Beurteilungsgefäss, das die ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden fördert. Dabei wurde V&V gegenüber den Ausbildungseinheiten klarer positioniert und stärker auf die kaufmännische Praxis ausgerichtet. Es werden drei V&V-Module durchgeführt. Die Durchführung erfolgt während des 3. und 4. Semesters. Das gesamte Lerngefäss, inklusive Selbständige Arbeit, umfasst 0 Lektionen. V&V im engeren Sinn werden gesamthaft ca. 80 Lektionen zugeordnet. Die Verantwortung wird den Unterrichtsbereichen W&G, IKA und DE übertragen. Die Note aus den gleichgewichteten V&V-Modulen wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie findet keinen Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und DE. Der Durchschnitt der drei V&V- Module führt zur Note V&V. Profilwechsel vom E- zum B-Profil Genügende Noten können aus dem E-Profil übernommen werden. Ungenügende Noten aus dem E-Profil werden im B-Profil wiederholt. Zeitpunkt von V&V und SA Gemäss Lektionentafel 4 sind im. Ausbildungsjahr zwei Wochenlektionen für V&V und im 3. Jahr eine Wochenlektion für die SA vorgesehen. Die SA darf maximal 4 Monate dauern. Diese Vorgaben führen zu den untenstehenden Optionen zum Zeitpunkt von V&V und SA. 4 (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), 0) 9

10 5.. Selbständige Arbeit (SA) Die selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt. Ergebnis der Selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt. Der Arbeitsprozess kann mitbewertet werden. Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über eine Dauer von maximal vier Monaten und umfasst ca. 40 Lektionen. Die Note aus der Selbständigen Arbeit wird im Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Sie findet keinen Eingang in die Zeugnisnoten von W&G, IKA und DE Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann EFZ. Mit der Einführung der Bildungsverordnung 0 wurden diese Kompetenzen weiter gestärkt. Die neu gebündelten MSS in der kaufmännischen Grundbildung umfassen: Methodenkompetenzen. Effizientes und systematisches Arbeiten. Vernetztes Denken und Handeln.3 Erfolgreiches Beraten und Verhandeln.4 Wirksames Präsentieren Sozial- und Selbstkompetenzen 3. Leistungsbereitschaft 3. Kommunikationsfähigkeit 3.3 Teamfähigkeit 3.4 Umgangsformen 3.5 Lernfähigkeit 3.6 Ökologisches Bewusstsein Gefässe 0

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