HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS)

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1 HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) Reglement über die Abschlussprüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität

2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen Allgemeine Richtlinien Notenbegriffe und Rundungsregeln Abschluss Berufsmatura (BM) Abschluss Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Systematik der Prüfungselemente und Zeitpunkt der Validierung Allgemeines Schulisches Qualifikationsverfahren Prüfungen für die Berufsmaturität Prüfungen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Prüfungsdauer, Prüfungsinhalte, Prüfungsbewertungen, Prüfungsexperten Betriebliches Qualifikationsverfahren Leistungsnachweise und Prüfungen Prüfungsdauer, Lern und Leistungsdokumentation Bestehensnorm Berufsmatura Allgemeines Berechnung der Fachnoten für die Berufsmaturität Bestehensnorm Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Allgemeines Berechnung der Fachnoten für das eidgenössiche Fähigkeitszeugnis Bestehensnorm betriebliches Qualifikationsverfahren Gesamte Bestehensnorm Wiederholung der schulischen Prüfungen Wiederholung der betrieblichen Prüfung Rechtspflege Semesternoten Prüfungsresultate Schlussbestimmungen Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 2

3 1 Gesetzliche Grundlagen Aufgrund folgender Gesetze und Verordnungen erlässt die Handelsmittelschule Schaffhausen sowie die Kantonale Berufsmaturitätskommission das nachstehende Reglement über die Zulassung und die Promotion: Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 (SR ) Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003 (SR ) Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 8. Mai 2006 (SHR ) Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 28. November 2006 (SHR ) BBT Richtlinien für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen vom 26. November 2009 Standardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schulischen Unterricht an Handelsmittelschulen, 1. Auflage, 28. Oktober 2009 Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität, kaufmännische Richtung vom 24. Januar 2003 Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 24. Januar 2003; Kaufmann/Kauffrau Erweiterte Grundbildung 1 Allgemeine Richtlinien Die Leiterin bzw. der Leiter der HMS ist Prüfungsleiterin bzw. Prüfungsleiter. Sie bzw. er legt die Prüfungsdaten fest und erstellt den Prüfungsplan. Die Kreisprüfungskommission entscheidet über das Bestehen des eidgenössischen Fähigkeitsausweises. Für das Bestehen der Berufsmaturität ist die Schulleitung zuständig. Die Prüfungen finden grundsätzlich am Ende des dritten Schuljahres statt. Einzelne Prüfungen können auch früher abgelegt werden. Die Zulassung zur Prüfung setzt den Besuch von drei Jahreskursen einer vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannten Handelsmittelschule voraus. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens während des vollen letzten Jahres die Handelsmittelschule Schaffhausen regelmässig besucht haben und alle für die Zulassung zur Schlussprüfung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 3

4 Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Zieht sich ein Kandidat im Verlauf der Prüfungen zurück, hat er nicht bestanden. Vorbehalten bleiben Fälle höherer Gewalt, über welche die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter entscheidet. Kandidatinnen und Kandidaten werden zur Wiederholung der ungenügenden Schulprüfungen zugelassen, auch wenn sie schon einmal das erste oder das zweite Schuljahr repetiert haben. 2 Notenbegriffe und Rundungsregeln 2.1 Abschluss Berufsmatura (BM) Erfahrungsnote Prüfungsnote Fachnote Gesamtnote Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der letzten beiden Semesternoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z.b. mündliche und schriftliche Prüfung), so sind diese Teile mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote, respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung, und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Für den Berufsmatura Abschluss zählen alle Fächer gemäss Rahmenlehrplan. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet. 2.2 Abschluss Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Erfahrungsnote Prüfungsnote Fachnote Gesamtnote Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der letzten vier Semesternoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Prüfungsergebnisse sind ausschliesslich mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Wenn die Prüfung in einem Fach aus mehreren separat bewerteten Teilen besteht (z.b. mündliche und schriftliche Prüfung), so sind diese Teile mit ganzen oder halben Noten zu bewerten. Das Mittel aus mehreren Prüfungsteilen ist auf halbe Noten zu runden. Die Fachnote entspricht dem arithmetischen Mittel aus der Erfahrungsnote und der Prüfungsnote, respektive nur der Erfahrungsnote bei Fächern ohne Abschlussprüfung, und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Für den EFZ Abschluss zählen alle Fächer gemäss Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 24. Januar 2003; Kaufmann/Kauffrau Erweiterte Grundbildung. Jedes Fach liefert eine Fachnote; das arithmetische Mittel aller Fachnoten gilt als Gesamtnote. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet. 3 Systematik der Prüfungselemente und Zeitpunkt der Validierung 3.1 Allgemeines Die Systematik der Prüfungselemente richtet sich nach den Richtlinien des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 4

5 Die Abschlussprüfungen erfolgen in zwei Teilgebieten: Schulische Abschlussprüfungen Betriebliche Qualifikationsnachweise Die Validierung der schulischen Abschlussprüfungen an der Handelsmittelschule Schaffhausen nach dem Modell 3+1 findet am Ende der drei schulischen Ausbildungsjahre statt. Die Validierung des betrieblichen Qualifikationsverfahrens findet am Ende des einjährigen Betriebspraktikums statt. 3.2 Schulisches Qualifikationsverfahren Dieses richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Berufsmaturität (BM Verordnung vom 30. November 1998) und den Richtlinien des BBT für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen, letztere gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann, Teil C Systematik der Prüfungselemente für Kaufmann/Kauffrau erweiterte Grundbildung (Reglement vom 1. Januar 2003) Prüfungen für die Berufsmaturität Deutsch Französisch Englisch Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Finanz und Rechnungswesen Mathematik Geschichte und Staatslehre Wahlpflichtfach Schriftliche und mündliche Prüfung Schriftliche und mündliche Prüfung (die Prüfungsleitung kann anstelle der Prüfungen gemäss den Richtlinien der Kaufmännischen Grundbildung ein international anerkanntes Diplom akkreditieren) Schriftliche und mündliche Prüfung (die Prüfungsleitung kann anstelle der Prüfungen gemäss den Richtlinien der Kaufmännischen Grundbildung ein international anerkanntes Diplom akkreditieren) Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung keine Prüfung, nur Erfahrungsnote der letzten beiden Semester Prüfungen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Deutsch Französisch Englisch Wirtschaft und Gesellschaft 1 Wirtschaft und Gesellschaft 2 Wirtschaft und Gesellschaft 3 Information, Kommunikation und Administration Ausbildungseinheiten/Interdisziplinäre Projektarbeit Prüfungsnote Berufsmaturität Prüfungsnote Berufsmaturität Prüfungsnote Berufsmaturität Prüfungsnote Berufsmaturität in Finanz und Rechnungswesen Prüfungsnote Berufsmaturität in Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht keine Prüfung, nur Erfahrungsnote der letzten vier Semester in Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht und Finanz und Rechnungswesen Schriftliche Prüfung keine Prüfung, nur Erfahrungsnote Prüfungsdauer, Prüfungsinhalte, Prüfungsbewertungen, Prüfungsexperten Die Schriftlichen Prüfungen dauern höchstens 180 Minuten, die mündlichen Prüfungen dauern 20 Minuten. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 5

6 Die Prüfungen berücksichtigen im Allgemeinen den Stoff der beiden letzten Unterrichtsjahre. Auf das Verständnis der Zusammenhänge wird mehr Gewicht gelegt als auf den Umfang der erworbenen Kenntnisse. Die sprachliche Formulierung wird angemessen berücksichtigt. Die erlaubten Hilfsmittel werden auf Antrag der Fachlehrpersonen durch die Prüfungsleiterin/den Prüfungsleiter bekannt gegeben. Die Leistungen werden in allen Fächern mit Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste Note, 1 die schlechteste Note. 4 und höhere Noten bezeichnen genügende Leistungen, Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. Die Prüfungen werden durch die Fachlehrperson unter Beizug von Expertinnen oder Experten abgenommen. Expertin oder Experte sowie die prüfenden Fachlehrpersonen setzen die Prüfungsnoten gemeinsam fest. 3.3 Betriebliches Qualifikationsverfahren Dieses richtet sich nach den Richtlinien des BBT für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen (Richtlinien vom 26. November 2009) letztere gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann, Teil C Systematik der Prüfungselemente für Kaufmann/Kauffrau erweiterte Grundbildung (Reglement vom 1. Januar 2003) Leistungsnachweise und Prüfungen Arbeits und Lernsituationen Prozesseinheiten Berufspraktische Situationen und Fälle Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern Zwei Beurteilungen während des Langzeitpraktikums Je eine Prozesseinheit im Rahmen der integrierten Praxisteile (im Rahmen des schulischen Unterrichts) und während des Langzeitpraktikums Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung, aufgrund der Leistungsziele für die Bildung in beruflicher Praxis Branchenspezifische, mündliche Prüfung Prüfungsdauer, Lern und Leistungsdokumentation Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten, die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Die Steuerung des Lernprozesses der Lernenden in den integrierten Praxisteilen und im Betriebspraktikum erfolgt gemäss Wegleitung der Schweizerischen Prüfungskommission für die Kaufmännische Grundbildung für die Lern und Leistungsdokumentation (LLD) für die Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen mittels Lern und Leistungsdokumentation. Für das Modell 3+1 entspricht die Lern und Leistungsdokumentation dem auf die Bedürfnisse des Langzeitpraktikums angepassten Modelllehrgang der beteiligten Ausbildungs und Prüfungsbranchen. Die Vorgaben für die Lern und Leistungsdokumentation werden von den vom BBT zugelassenen und an der Umsetzung des Modells 3+1 beteiligten Ausbildungs und Prüfungsbranchen erlassen. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 6

7 4 Bestehensnorm Berufsmatura 4.1 Allgemeines Die Berufsmatura ist bestanden, wenn die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt höchstens 2 Fachnoten ungenügend sind die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2, 0 nicht übersteigt. 4.2 Berechnung der Fachnoten für die Berufsmaturität BM Noten Legende ERFA Erfahrungsnote BM Maturitätsprüfung BM* Internationales Sprachzertifkat DFP S B2 BM** Internationales Sprachzertifkat FCE GF Grundlagenfächer SF Schwerpunktfach EF Ergänzungsfach IDPA Interdisziplinäre Projektarbeit Für die Berechnung der Fachnoten zählen jeweils die Erfahrungsnote 50% und die Prüfungsnote 50%., Details siehe Seite 4ff. Notenbegriffe und Rundungsregeln. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 7

8 5 Bestehensnorm Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis 5.1 Allgemeines Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ist bestanden, wenn die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt höchstens 2 Fachnoten ungenügend sind die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2, 0 nicht übersteigt. 5.2 Berechnung der Fachnoten für das eidgenössiche Fähigkeitszeugnis Notenübernahme der BM Prüfungsnoten mit Ausnahme IKA Legende ERFA VBR/RW IDPA AE PE Erfahrungsnoten Erfahrungsnoten der beiden Fächer Interdisziplinäre Projektarbeit (entspricht der Selbstständigen Arbeit des E Profils) Ausbildungseinheiten Prozesseinheit, die im Rahmen der IPT abgelegt wird, aber für das betriebliche Qualifikationsverfahren zählt Für die Berechnung der Fachnoten zählen jeweils die Erfahrungsnote 50% und die Prüfungsnote 50%., mit Ausnahme im Fachbereich AE/IDPA. Dort zählen die Ausbildungseinheiten 2/3 und die IDPA 1/3. Details siehe Seite 4ff Notenbegriffe und Rundungsregeln. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 8

9 6 Bestehensnorm betriebliches Qualifikationsverfahren ALS PE BSS BSM Arbeits und Lernsituationen Prozesseinheiten Berufspraktische Situationen schriftlich Berufliche Situationen mündlich Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. 7 Gesamte Bestehensnorm Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch im dem schulischen Qualifikationsverfahren die Bestehensnormen erfüllt sind. Für das schulische Qualifikationsverfahren des EFZ werden die Noten der Berufsmaturaprüfungen übernommen (siehe oben). Das Berufsmaturazeugnis wird nur ausgehändigt, wenn die Bestehensnormen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses erfüllt sind. Der Mittelwert der Gesamtnote des schulischen Qualifikationsverfahrens (EFZ Noten) und der Gesamtnote Betrieb, mathematisch gerundet auf eine Dezimalstelle, ergibt die massgebende Note für die Rangkandidaten. 8 Wiederholung der schulischen Prüfungen Wer die schulische Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder ausgeschlossen worden ist, kann schulische Fachnoten für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis zweimal wiederholen, Fachnoten der Berufsmatura können nur einmal wiederholt werden. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. In Prüfungsfächern gilt bei der Wiederholung der Mittelwert aus dem Prüfungsergebnis als Fachnote, ohne Berücksichtigung von Erfahrungsnoten. An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten in Fächern, die nicht geprüft wurden, findet bei Wiederholung eine Prüfung statt. Wird zur Vorbereitung der Prüfungswiederholung der ordentliche Unterricht während zweier Semester erneut besucht, so werden die neuen Zeugnisnoten als Erfahrungsnote für die Berechnung der Fachnote berücksichtigt. In Fächern, in denen die schulischen Abschlussprüfungen nicht wiederholt werden müssen, wird die Fachnote des ersten Abschlusses übernommen. Auf Gesuch an die Schulleitung können alle Fächer wiederholt werden. 9 Wiederholung der betrieblichen Prüfung Wer die betrieblichen Abschlussprüfungen nicht bestanden hat, oder ausgeschlossen worden ist, kann sie höchstens zweimal wiederholen. Es müssen alle ungenügenden Prüfungsfächer wiederholt werden. Bei einer Verlängerung der Praktikumszeit werden ungenügende Fachnoten in den Fächern Arbeitsund Lernsituationen und Prozesseinheiten durch die neuen Noten ersetzt. Für den Abschluss zählen die neu erworbenen Noten. Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 9

10 Ohne Verlängerung der Praktikumszeit ist die gesamtschweizerische Ersatzprüfung nach Weisungen der Schweizerischen Prüfungskommission abzulegen. 10 Rechtspflege 10.1 Semesternoten Gegen schulische Semesternoten kann von den Handelsmittelschülerinnen und schüler bzw. von deren gesetzlichen Vertretern innert 20 Tagen seit dem Erhalt der Mitteilung bei der Schulleitung Einsprache erhoben werden. Der Einspracheentscheid der Schulleitung ist innert 20 Tagen seit dem Erhalt der Mitteilung mit Rekurs bei der zuständigen Aufsichtskommission anfechtbar. Die für die Handelsmittelschule als Erfahrungsnoten massgeblichen Semesternoten können nicht erst im Falle des Nichtbestehens der entsprechenden Abschlussprüfung Gegenstand einer Einsprache oder eines Rekurses sein Prüfungsresultate Bei Nichtbestehen von Qualifikationsverfahren sowie gegen vorgezogene ungenügende Teile von Qualifikationsverfahren kann von den Prüflingen resp. deren gesetzlichen Vertretern oder Ausbildungsverantwortlichen innert 20 Tagen seit dem Erhalt des Prüfungsresultats bei der bei der zuständigen Prüfungskommission (Kreiskommission Schaffhausen) bzw. im Bereich der Berufsmaturität bei der Schulleitung HKV Einsprache erhoben werden. Der Einspracheentscheid der zuständigen Prüfungskommission ist beim Berufsbildungsrat, derjenige der zuständigen Schulleitung bei der Kantonalen Berufsmaturitätskommission innert 20 Tagen seit dem Erhalt des Entscheids mit Rekurs anfechtbar. Entscheide der Kantonalen Berufsmaturitätskommission können innert 20 Tagen seit dem Erhalt des Entscheids mit Rekurs an den Berufsbildungsrat weitergezogen werden. Vorgezogene Teile von Qualifikationsverfahren können nicht erst im Falle des Nichtbestehens des Qualifikationsverfahrens Gegenstand einer Einsprache oder eines Rekurses sein. 11 Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt am 1. August 2012 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft. HKV Schaffhausen Kantonale Berufsmaturitätskommission Christine Wüscher Leiterin HMS Ernst Schläpfer Präsident KBMK genehmigt durch das Erziehungsdepartement Christian Amsler Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 10

11 Regierungsrat Handelsmittelschule Schaffhausen Baumgartenstrasse Schaffhausen Tel Fax info@hms sh.ch Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 11

12 sh.ch Prüfungsreglement HMS, gültig mit Schulbeginn 2010 Seite 12

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