Investment Research als Zuwendung Die Zukunft von Commission Sharing Agreements
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- Ruth Böhm
- vor 6 Jahren
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1 Investment Research als Zuwendung Die Zukunft von Commission Sharing Agreements DIRK Deutscher Investor Relations Verband e.v. Mitgliederversammlung 10. März 2017 Frank Herring 1
2 Sachstand MiFID II MiFID I hat fast alle Ziele verfehlt, die der Gesetzgeber verfolgt hat Insbesondere nach wie vor fehlerhafter Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene der WpDU Transparenz-Erfordernisse (insbesondere Kostentransparenz) in MiFID II gehen weit über die bisherige Reglung hinaus Loophole-free Regulation führt zu Überregulierung Wo Transparenz nicht reicht, werden Verbote erlassen, unter anderem das Verbot an Vermögensverwalter, Zuwendungen Dritter entgegen zu nehmen Inkraft-Treten: 3. Januar 2018
3 Was ändert sich durch MiFID II im Bezug auf Zuwendungen? MiFID II unterscheidet bei der Behandlung von Inducements bzw. Zuwendungen zwei Kategorien Unabhängige Beratung und Portfolio Management Monetäre und nicht-monetäre Anreize sind verboten Ausnahme für sog. Kleinere nichtmonetäre Vorteile möglich, wenn Servicequalität erhöht wird Nicht-unabhängige Anlageberatung Annahme von Zuwendungen sind erlaubt, wenn Servicequalität erhöht wird Kein Interessenkonflikt besteht Umfängliche Kundeninformation 3
4 Wie wirkt sich dies in Bezug auf Research aus? Aktuelle Research-Leistungen sind durch diese enge Auslegung durch ESMA direkt betroffen Zukünftig nicht mehr ohne weiteres möglich Bespoke/tailored Research In Auftrag gegebenes Research Corporate Access, Field Trips, privilegierter Zugang zu Analysten Überlassung von Marktdaten 4
5 CSAs heutige Abläufe Independent Research Providers Commission Pool (CSA) (Konto des Brokers!) Broker Research, market access Manager Zahlungsanweisung Depotführende Stellen 1 - n Kommission auf Anweisung des AM Depotvertrag Mandat + Vollmacht Anleger 1 - n 5
6 Das neue WpHG lässt WpDU die Wahl Die Bereitstellung von Analysen durch Dritte an das WpDU stellt keine Zuwendung dar, wenn sie die Gegenleistung ist für 1. eine direkte Zahlung des Wertpapierdienstleistungsunternehme ns aus seinen eigenen Mitteln oder 2. Zahlungen von einem durch das WpDU kontrollierten separaten Analysekonto KOMMENTAR Wichtig: Es muss sich um ein von dem AM kontrolliertes Konto handeln, d.h. ein Konto das im Namen des AM geführt wird Wessen Geld liegt auf diesem Konto, das der Kunden oder das des AM? Möglicherweise gibt der weitere Text über diese Frage Aufschluss 6
7 CSAs in der Zukunft einfache Version Independent Research Providers Commission Pool (CSA) (Konto des Managers!) Broker Research, market access Kommission auf Anweisung des AM Manager Zahlungsanweisung Depotführende Stellen 1 - n Depotvertrag Mandat + Vollmacht Research Budgetvereinbarung Anleger 1 - n 7
8 CSA mit Einzug der Research Gebühr durch den Broker Independent Research Providers Research, market access Commission Pool (CSA) (Konto des Managers!) Research- Kosten, Einzug gemeinsam mit Kommission Broker Kommission auf Anweisung des AM Manager Zahlungsanweisung Depotführende Stellen 1 - n Depotvertrag Mandat + Vollmacht Research Budgetvereinbarung Anleger 1 - n 10
9 CSA mit Auslagerungslösung Independent Research Providers Research, market access Commission Pool (CSA) (Konto des Managers!) Research- Kosten, Einzug gemeinsam mit Kommission Broker Kommission auf Anweisung des AM Manager Zahlungsanweisung Depotführende Stellen 1 - n Depotvertrag Mandat + Vollmacht Research Budgetvereinbarung Anleger 1 - n 14
10 Haben CSAs noch eine Zukunft? Nahziel des Lobbying muss es sein, die Qualifikation des Research- Account als Konto mit Kundengeldern zu vermeiden Mögliche (!) Problemfelder: Lizenzumfang, Ausnahmetatbestände, Treuhandkonto, KYC andernfalls wird man die obige Frage in jedem Fall verneinen müssen Aber auch ohne Einstufung als Kundengelder führt ein Analysekonto zu erheblichem Aufwand, so das man an dessen Sinnhaftigkeit zweifeln kann Unser Eindruck: Dieses Thema wird bis zum Inkraft-Treten von MiFID II nur in sehr wenigen Häusern zufriedenstellend gelöst sein 15
11 Ihr Kontakt Frank Herring Partner Allen & Overy LLP Frankfurt am Main Tel
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