Durchführungsbestimmungen

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1 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb im Handballverband. Spielsaison 2016/2017 Stand per Version 3 Seite 1 von 20

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen Spieltechnische Bestimmungen Spielklassen Spielleitende Stellen Schiedsrichteransetzungen Wirtschaftliche Bestimmungen Eintrittspreise Schiedsrichterkostenerstattung Fahrtkosten der Schiedsrichter Spielleitungsentschädigungen Abrechnung Spielbetrieb Teilnehmer am Spielverkehr Spielgemeinschaften Männer/Frauen Spielgemeinschaften Jugend Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen Anwurfzeiten Jugend Spielverlegungen Allgemein Seniorenbereich Jugendbereich Spielabsagen / -ausfälle Spielmodus Männer/Frauen Allgemein Zurückziehungen Auf-/Abstieg allgemein Auf-/Abstieg Männer Allgemein Auf- und Abstieg Oberliga Männer Auf- und Abstieg Verbandsliga Männer Auf- und Abstieg Landesliga Entscheidungsspiele Männer Auf-/Abstieg Frauen Allgemein Seite 2 von 20

3 Auf- und Abstieg Oberliga Frauen Auf- und Abstieg Verbandsliga Frauen Auf- und Abstieg Landesliga Frauen Entscheidungsspiele Frauen Jugendmeisterschaft Allgemein Jahrgänge: Abschluss der Saison: Aufstiegsregelung Spieldurchführung allgemein Spielansetzungen Wartezeit Halbzeitpause Team-Time-out Kennzeichnung Offizielle Spielkleidung Auswechselräume und Coachingzone Spielbericht Verbindliche Wettspielstruktur für den Bereich der C-Jugend Technische Besprechung Schiedsrichter Zeitnehmer / Sekretär Hallensprecher Amtliche Aufsicht Ordnungsdienst und Wischer Allgemeines Meldetermin Männer/Frauen Doping Haftmittel Amtliche Mitteilung Ergebniseingabe Ordnungswidrigkeiten Rechtsmittel Salvatorische Klausel Seite 3 von 20

4 1 Allgemeine Bestimmungen Die Spiele sind nach den Satzungen und den Ordnungen des DHB/WHV/HVN sowie nach den gültigen Internationalen Handball-Regeln (IHR) in der Fassung des DHB durchzuführen. Insbesondere die DHB Rechtsordnung (in Folge RO genannt) und die DHB Spielordnung (in Folge SpO genannt) zuzüglich den jeweiligen WHV Zusatzbestimmungen - jeweils in der gültigen Fassung - sind zu beachten. 2 Spieltechnische Bestimmungen 2.1 Spielklassen Männer: Frauen: Oberliga Jungen: Oberliga Mädchen: Verbandsliga Jungen: Verbandsliga Mädchen 2.2 Spielleitende Stellen Oberliga, Verbandsliga, Landesliga Oberliga, Verbandsliga, Landesliga Altersklasse A, B, C Altersklasse A, B, C Altersklasse --, B, C Altersklasse --, --, C Klasse Name Adresse Telefon Mail Männer: Peter Monschau Guntherstr. 2, Tel.: 0202/ peter.monschau@telebel.de Wuppertal, H.: 157/ , Frauen: Hans-Bert Schäfer Alte Poststraße 15a, Velbert, Mädchen A-Jgd: Andreas Kugler Mühlenweg 4, Rheinberg, Jungen Florian Fenzel Märkerstraße Duisburg Mädchen Peter Bruckwilder Burgstrasse 33 C-,B-Jgd Oberhausen 2.3 Schiedsrichteransetzungen Fax: 0202/ Tel.: 02052/4192, H.: 0171/ , Fax: Tel.: 02843/86306, H.: 0157/ Tel. 0203/501632, H.: 0178/ Tel.: 0208/ H. 0171/ hans-bert.schaefer@t-online.de hvn.kugler@gmx.de afenzel@t-online.de bruckwilder@handballkreiswesel.de Klasse Name Adresse Telefon Mail OL M/F VLM Andreas Caris Buttermarkt 18, Kempen H / a.caris@icloud.com VLF, Fritz Wübbels Uhlandstr. 10, Tel.: 02064/2313, fritz_wuebbels@t-online.de LLM Dinslaken H.:: 0160/ OL ma, mb, wa Martin Mende Burgmauer 14, Köln H.: 0157/ martin-mende@arcor.de Die Schiedsrichterwarte der Kreise besetzen die Spiele, die durch den Schiedsrichterwart bzw. SR-Ansetzer des HVN zugeteilt werden. Dies sind regelmäßig Landesliga Frauen, Oberliga Jungen C, Oberliga Mädchen B und C und Verbandsliga Jungen und Mädchen. 3 Wirtschaftliche Bestimmungen Die Belastung der Spielbeiträge erfolgt durch Rechnungsbeleg. Spielbeiträge: Männer Frauen Jugend Oberliga 700,00 450,00 100,00 Verbandsliga 500,00 300,00 100,00 Landesliga 400,00 250, Seite 4 von 20

5 3.1 Eintrittspreise Den Vereinen ist freigestellt, Eintritt zu den Spielen zu erheben, wobei der Preis für den Bereich der Jugendspiele nicht mehr als 2,00 für Erwachsene und 1,00 für Jugendliche ab 14 Jahren betragen darf. Schiedsrichter und Instanzenmitglieder mit gültigem Ausweis haben, ohne Anspruch auf einen Sitzplatz, zu allen Spielen freien Eintritt. 3.2 Schiedsrichterkostenerstattung Fahrtkosten der Schiedsrichter Die Fahrtkosten für die Schiedsrichter betragen 0,30 / km je Fahrzeug. Die Schiedsrichter reisen grundsätzlich mit einem Fahrzeug an. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden entsprechend vorgelegter Fahrtbelege abgerechnet. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann mit zwei Fahrzeugen angereist werden. Diese Ausnahmefälle sind dem jeweiligen SR-Ansetzer vor dem Spiel anzuzeigen und von diesem zu genehmigen. Für die Berechnung der Fahrtstrecke ist die kürzeste Verbindung zwischen der Wohnung des Schiedsrichters und der Sporthalle maßgeblich Spielleitungsentschädigungen Männer Frauen Jugend Oberliga 32,50 30,00 27,50 Verbandsliga 30,00 27,50 27,50 Landesliga 27,50 27, Ausgefallenes Spiel 10,00 10,00 10,00 Zuschlag Wochentag (Mo-Fr) 10,00 10, Hinweis: Leiten SR des Jugendförderkader (JFK) Spiele, wird die o.a. Spielleitungsentschädigung je SR um 2,50 gekürzt es erfolgt jedoch abschließend eine Nachbelastung i.h.v. 2,50 je SR durch den Vizepräsident Finanzen Abrechnung Der Heimverein hat den Schiedsrichtern die Spielleitungsentschädigung zu erstatten. Für die Abrechnung ist ausschließlich das auf der Homepage des HVN hinterlegte Abrechnungsformular (Schiedsrichter > SR-Formulare) zu benutzen. Für die steuerliche Behandlung aller Beträge ist der Zahlungsempfänger verantwortlich. Am Ende der Spielserie werden die Schiedsrichterkosten über das Kostenpooling lt. SIS gruppenbezogen über alle Mannschaften gleichmäßig - abgerechnet. Scheidet eine Mannschaft innerhalb der Saison aus der Spielrunde aus, verbleibt sie weiterhin zu 100% im angeführten Kostenpooling. Seite 5 von 20

6 4 Spielbetrieb 4.1 Teilnehmer am Spielverkehr Spielgemeinschaften Männer/Frauen Innerhalb des Spielbetriebes des HVN im Seniorenbereich werden Spielgemeinschaften nur dann zugelassen bzw. genehmigt, wenn diese alle Männer- oder alle Frauenmannschaften umfassen, welche auf der Ebene des Landesverbandes bzw. auf Kreisebene spielen Spielgemeinschaften Jugend Die Genehmigung einer Jugendspielgemeinschaft nach 4 SpO kann für den Bereich des HVN auch schon dann erteilt werden, wenn die Mannschaften der Altersklassen E und jünger die Spielsaison noch nicht beendet haben Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen Abweichend von 55 (3) können sich alle Spieler, die im Laufe des Spieljahres ihr 21. Lebensjahr vollenden oder jünger sind, in Erwachsenenmannschaften der Oberliga (Männer), Verbandsliga und Landesliga ggü. dem Kreisspielverkehr festspielen. Innerhalb des Kreisspielverkehrs gilt die Bestimmung 55 (3) nicht, so dass das Festspielen gem. 55 (1) dort uneingeschränkt Anwendung findet Erläuterung: 1. Spieler, die in der Saison 2016/2017 unter die U21-Regelung fallen, sind am oder später geboren SpO (3) gilt nur für Meisterschaftsspiele in Erwachsenenmannschaften. 3. Ab der Landesliga (und unterklassiger) gilt die U21-Regelung im HVN uneingeschränkt nicht mehr. 4. Innerhalb der Oberliga (Männer) und Verbandsliga gilt die U21-Regelung nur noch für die Spielklassen des Handballverbandes, d.h. z.b. ein männlicher Oberligaspieler, welcher unter die U21-Regelung fällt, kann sich ggü. der Verbands- und Landesliga nicht festspielen, jedoch ggü. dem Kreisspielverkehr. 5. In der Bundesliga, III. Liga und Regionalliga Nordrhein (und Oberliga Frauen) spielt sich ein U21-Spieler auch ggü. dem Kreisspielverkehr nicht fest. Fallbeispiele sind auf der Homepage des HVN unter der Rubrik Spieltechnik ersichtlich. 4.2 Anwurfzeiten Jugend Samstag 14:00 19:30 Uhr und Sonntag 10:00 18:00 Uhr Die Anwurfzeiten in der Woche sollen unter Berücksichtigung des Reiseweges festgelegt werden. Diese Spiele dürfen ohne Zustimmung des Spielpartners nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. Seite 6 von 20

7 4.3 Spielverlegungen Allgemein Spielverlegungen sollen grundsätzlich mit dem Spielverlegungsmodul (SiS-Vereinsweb oder durchgeführt werden. Spielverlegungen abweichend vom Spielwochenende, sowie Verlegungen auf Grund von Handballspielüberschneidungen sind generell kostenpflichtig; innerhalb des Spielwochenendes nur dann, wenn keine schriftliche Bescheinigung des Kreises oder des Sportamtes vorgelegt wird, die eine Verlegung aus hallentechnischen Gründen zwingend notwendig macht. Die Gebühr für Verlegungen beträgt im Seniorenbereich 50,00 und im Jugendbereich 25,00. Tritt eine Mannschaft am letzten Meisterschaftsspiel nicht an oder sagt dieses ab, wird eine Geldbuße nach 25 (1) Pkt.1 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV in Höhe von 500,00 (Seniorenbereich) und 150,00 (Jugendbereich) erhoben Seniorenbereich Mannschaften, deren Trainer oder Spieler im Auftrage des HVN an Maßnahmen der HVN- Jugendauswahl teilnehmen, haben ein Anrecht, die gleichzeitig stattfindenden Spiele zu verlegen. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Spiel bei der spielleitenden Stelle eingereicht werden. Teilnehmer an den DHB - Pokalrunden aus dem Spielbetrieb des HVN müssen ihre Meisterschaftstermine vorziehen. Diese Termine sind spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Pokalrunde der spielleitenden Stelle schriftlich zu melden - verantwortlich hierfür ist der Pokalteilnehmer. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Terminierung durch die spielleitende Stelle und es wird eine Geldbuße von 30,00 erhoben ( 25 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV) Jugendbereich Kommt ein Vereinstrainer/in bei einer Jugendmaßnahme des HVN oder eines anderen Verbandes bzw. eines Kreises zum Einsatz, so muss auf Antrag des betroffenen Vereines das jeweilige Spiel verlegt werden (VV-Beschluss vom ). Anträge für Spielverlegungen auf Grund von Verbandsmaßnahmen müssen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin gestellt werden. Bei Verlegung wegen schulischer oder kirchlicher Veranstaltungen ist wie folgt zu verfahren: Es müssen mehr als drei Stammspieler(innen) einer Mannschaft an der Maßnahme teilnehmen. Dies muss durch eine amtliche Bescheinigung (mit Dienstsiegel) des Schulleiters oder der Kirche bestätigt werden. In dieser Bescheinigung müssen die Namen der Spieler(innen) aufgeführt sein. Der betreffende Verein muss sich mit seinem Spielpartner auf einen Spieltermin einigen. Hierbei hat der verlegende Verein auf die Belange seines Spielpartners Rücksicht zu nehmen. Die spielleitende Stelle und der zuständige Schiedsrichterwart sind spätestens 14 Tage vorher von der Verlegung zu informieren. Der spielleitenden Stelle ist die Bescheinigung des Schulleiters bzw. der Kirchengemeinde vorzulegen. Die Unterlagen werden geprüft. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder fällt das Spiel aus, nimmt die spielleitende Stelle eine Wertung vor. Seite 7 von 20

8 4.4 Spielabsagen / -ausfälle Bei Spielabsagen ist die spielleitende Stelle verpflichtet, den jeweiligen Gegner und den HVN- Schiedsrichterwart zu informieren. Der absagende Verein ist darüber hinaus verpflichtet, die angesetzten Schiedsrichter auszuladen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des absagenden Vereins. Das Absetzen von Spielen in Folge von Witterungsbedingungen (bspw. Glatteis, Schneeverwehungen oder Unwetter) erfolgt nur durch die spielleitende Stelle oder den TK- Vorsitzenden des HVN. Die Spielpartner müssen sich auf einen Ersatztermin einigen. Kommt keine Einigung zustande, legt die spielleitende Stelle den Spieltermin fest. 4.5 Spielmodus Männer/Frauen Allgemein Mannschaften aus dem Bereich der Bundesligen (auch nach Lizenzentzug), die auf Ihr Spielrecht verzichten und Mannschaften, die sich während der Spielsaison ( 9 SpO) aus den Bundesligen zurückziehen, wird die Möglichkeit eingeräumt, in der Regionalliga-Nordrhein den Spielbetrieb aufzunehmen. Sollten die betreffenden Mannschaften die Spielmöglichkeit in der Regionalliga- Nordrhein ablehnen, so müssen diese Mannschaften in den jeweiligen Kreis zurück. In allen Spielklassen ist nur eine Mannschaft eines Vereins/Spielgemeinschaft in einer Spielklasse zulässig. Sollte jedoch die Spielklasse aus mehreren parallelen Gruppen bestehen, so gilt vorgenannte Regelung nicht. Mannschaften eines Vereines/Spielgemeinschaft können sodann in unterschiedlichen Gruppen derselben Spielklasse spielen. In jeder Gruppe kann nur eine Mannschaft eines Vereines aufgenommen werden. Nach erfolgtem Auf- und Abstieg ist die Gruppenstärke für die Saison 2017/2018 wie folgt: Männer und Frauen Oberliga Männer Verbands- und Landesligen Frauen Verbands- und Landesligen 14 Mannschaften 14 Mannschaften 14 Mannschaften Sollte nach erfolgtem Auf- und Abstieg die Gruppenstärke der Landesliga von 14 Mannschaften bei den Männern und 14 Mannschaften bei den Frauen nicht erreicht sein, steigen aus den Kreisen entsprechend viele Mannschaften - bei den Männern in der Reihenfolge Kreis 01, 02, 08, 06, 04, 07, 05, 03 und bei den Frauen in der Reihenfolge Kreis 01, 07, 03, 08, 06, 04, 05, 02 in die Landesliga - auf. Die angegebene Reihenfolge kann sich noch bis zum Beginn Meisterschaftsrunde durch Unvorhergesehenes ändern. Seite 8 von 20

9 Zurückziehungen Mannschaften, die sich während der Spielsaison zurückziehen, werden auf die abzusteigenden Mannschaften angerechnet. Mannschaften, die sich in der Zeit zwischen dem letzten Meisterschaftsspieltag und Meldetermin zurückziehen, werden auf die abzusteigenden Mannschaften der Spielsaison 2016/17 angerechnet. Mannschaften der Ober- und Verbandsliga, die sich in der Zeit zwischen Meldetermin und Folgespielsaison zurückziehen, werden auf die abzusteigenden Mannschaften der Folgespielsaison angerechnet. Mannschaften der Landesliga, die sich in der Zeit zwischen Meldetermin und Folgespielsaison zurückziehen und die jeweilige Gruppe nicht aufgefüllt werden kann, werden auf die abzusteigenden Mannschaften der Folgespielsaison angerechnet. In den vorgenannten Fällen werden die Vereine mit einer zusätzlichen Geldbuße von zwei Spielbeiträgen belegt. Des Weiteren können diese Vereine in der Folgespielsaison nicht wieder in die betreffende Klasse aufsteigen Auf-/Abstieg allgemein Zwangsabsteiger werden auf den Abstieg angerechnet. Soweit nach Abschluss der Meisterschaft Mannschaften auf den für den Auf- bzw. Abstieg relevanten Tabellenplätzen punktgleich sind, wird in Abweichung des 43 der SpO unter Beachtung von (2) wie folgt verfahren: 1. nach Punkten im direkten Vergleich 2. die bessere Tordifferenz im direkten Vergleich 3 die mehr erzielten Auswärtstore im direkten Vergleich Ist keine Entscheidung nach Punkt gefallen, sind Entscheidungsspiele gemäß 44 SpO durchzuführen. Diese sind vor den ersten Terminen der Spiele nach Punkt bzw durchzuführen Auf-/Abstieg Männer Allgemein Verzichtet bei den Männern ein aufstiegsberechtigter Gruppensieger auf den Aufstieg, ist diese Mannschaft zur nachfolgenden Spielsaison in der nächst tieferen Spielklasse einzugliedern, sofern der Zweit- oder Drittplatzierte ebenfalls verzichten sollten. Seite 9 von 20

10 Auf- und Abstieg Oberliga Männer Der Gruppensieger steigt in die Regionalliga Nordrhein auf. Die jeweils beiden letztplatzierten Mannschaften steigen in die Verbandsliga ab und werden möglichst in beide Gruppen getrennt eingegliedert. Wird durch Abstieg aus dem Bereich des DHB in die Oberliga und/oder der Aufnahme einer Mannschaft nach Punkt Abs. 2, die Gruppenstärke von 14 Mannschaften überstiegen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Saison 2016 / Aufsteiger zur Regionalliga 1 Summe 13 + Aufsteiger aus VL 2 Summe 15 + Absteiger aus Regionalliga Summe Absteiger in VL Saison 2017 / Sollte die Oberliga mit weniger als 14 Mannschaften in die Spielsaison gestartet sein und wird am Saisonende durch Abstieg aus dem DHB und/oder der Aufnahme einer Mannschaft nach Punkt Abs. 2, die Standardgruppenstärke von 14 Mannschaften nicht erreicht, wird sie durch erhöhten Aufstieg aus der Verbandsliga auf die Standardgruppenstärke von 14 Mannschaften zurückgeführt Auf- und Abstieg Verbandsliga Männer Die Gruppensieger steigen in die Oberliga auf. Bei einem erhöhten Aufstieg in die Oberliga, finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Nächstplatzierten statt. Ist dabei eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet, kann der Nächstplatzierte dieser Gruppe nicht an den Entscheidungsspielen teilnehmen. Dies gilt auch, wenn der direkte Aufsteiger nicht der Gruppensieger ist. Die jeweils Gruppenletzten und -vorletzten steigen in die Landesliga ab. Sollten aus der Oberliga mehr als zwei Mannschaften absteigen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Bei einem erhöhten Abstieg aus der Verbandsliga finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Vorplatzierten statt. Seite 10 von 20

11 Auf- und Abstieg Landesliga Die Gruppensieger steigen in die Verbandsliga auf. Bei einem erhöhten Aufstieg in die Verbandsliga finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Nächstplatzierten statt. Ist dabei eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet, kann der Nächstplatzierte dieser Gruppe nicht an den Entscheidungsspielen teilnehmen. Dies gilt auch, wenn der direkte Aufsteiger nicht der Gruppensieger ist. Die jeweils Gruppenletzten und -vorletzten steigen in die Kreise ab. Sollten aus der Verbandsliga mehr als vier Mannschaften absteigen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Bei einem erhöhten Abstieg aus der Landesliga, finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Vorplatzierten statt Entscheidungsspiele Männer Bei vermehrtem Auf- oder Abstieg werden mögliche Entscheidungsspiele der Verbandsliga und Landesliga nach 44 (1) der SpO durchgeführt. Die Paarungen der 1. und 2. Runde bei der Landesliga werden durch die Technische Kommission ausgelost. In der 2. Runde spielen die jeweiligen Sieger und Verlierer der 1. Runde gegeneinander. Nicht benötigte Entscheidungsspiele werden kurzfristig wieder abgesetzt. Termine Oberliga und Verbandsliga: Landesliga: Hinspiel 20./ Rückspiel 27./ Runde Hinspiel 20./ Runde Rückspiel Runde Hinspiel 27./ Runde Rückspiel Die Termine gibt der jeweilige Heimverein vor. In der Woche darf die Anwurfzeit nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. In beidseitigem Einverständnis kann davon abgewichen werden Auf-/Abstieg Frauen Allgemein Absteiger aus dem Bereich der 3. Liga/DHB werden in die Regionalliga Nordrhein eingruppiert. Seite 11 von 20

12 Auf- und Abstieg Oberliga Frauen Die Niederrheinmeisterschaft Frauen berechtigt nicht zum direkten Aufstieg in die 3. Liga des DHB. Der Aufsteiger wird direkt im Anschluss an die Saison in zwei Entscheidungsspielen (nach 44 Abs.1 SpO) mit dem Verein des HV Mittelrhein ermittelt. Die Schiedsrichter sowie das neutrale Kampfgericht werden durch den WHV-Schiedsrichterwart angesetzt. Es gelten die Sätze der 3.Liga/DHB. Die Spielleitung der beiden Entscheidungsspiele obliegt dem HV Mittelrhein. Verzichtet der Niederrheinmeister der Frauen oder die nächstplatzierte Mannschaft auf den möglichen Aufstieg in die 3.Liga/DHB, erhält für diese keine Spielberechtigung oder kann sich über die Entscheidungsspiele gegen den HV Mittelrhein nicht qualifizieren, wird die entsprechende Mannschaft in der Regionalliga Nordrhein der Saison 2017/2018 aufgenommen. Der Spieltermin darf am Samstag nicht vor Uhr, am Sonntag nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. Beide Vereine können im gegenseitigen Einvernehmen von dieser Regelung abweichen. 1. Spiel 06./ HV Mittelrhein HV Niederrhein 2. Spiel 13./ HV Niederrhein HV Mittelrhein Die zwei erstplatzierten Mannschaften der Oberliga Niederrhein, nach dem 23. (26. 16er Gruppe) Spieltag (25./ ), melden vorsorglich bis zum den Spieltermin an die spielleitenden Stellen des HV Niederrhein und erklären gleichzeitig verbindlich Ihre Absichten bezüglich des Aufstieges zur 3.Liga/DHB. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in die Verbandsliga ab. Der Aufstieg in die Regionalliga Nordrhein ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Saison 2016/ Aufsteiger 3. Liga 0 1 Summe Absteiger in VL Summe Regel-Aufsteiger aus VL 2 2 Summe Absteiger aus 3.Liga Aufsteiger zur Regionalliga Nordrhein Verbleib OL zusätzliche. Aufsteiger aus VL Saison 2017/ Seite 12 von 20

13 Auf- und Abstieg Verbandsliga Frauen Die jeweils Gruppenletzten steigen in die Landesliga ab. Der Aufstieg in die Oberliga ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (siehe auch ). Saison 2016/ Aufsteiger OL Summe Absteiger aus OL Summe Aufsteiger aus LL Summe Absteiger in LL Summe zus. Aufsteiger in OL Summe zus. Aufsteiger aus LL Saison 2017/ Auf- und Abstieg Landesliga Frauen Der Aufstieg in die Verbandliga und der Abstieg aus der Landesliga ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (siehe auch ). Saison 2016/ Aufsteiger VL Summe Absteiger aus VL Summe Aufsteiger aus Kreise Summe Absteiger in Kreise Summe zus. Aufsteiger in VL Summe zus. Absteiger in Kreis Summe 28 Seite 13 von 20

14 Entscheidungsspiele Frauen Durch die Gründung der Nordrheinliga und der damit verbunden Spielklassenreform im HVN ab der Saison 2017/18 und dem dadurch notwendigen vermehrtem Auf- und Abstieg werden voraussichtlich Entscheidungsspiele der Verbandsliga (ungerade Anzahl an Aufsteigern in die Oberliga) nach 44 (1) der SpO durchgeführt. Durch den erhöhten Auf- und Abstieg in der Landesliga werden voraussichtlich Entscheidungsspiele der Landesliga (ungerade Anzahl) nach 44 (1) der SpO durchgeführt. (die Gesamtanzahl der Auf- und Absteiger ist nicht durch 4 teilbar). Nicht benötigte Entscheidungsspiele werden kurzfristig wieder abgesetzt. Frauen Hinspiele Rückspiele Verbandsliga: 20.05/ / Runde Landesliga: 20.05/ / Runde Landesliga: Die Termine gibt der jeweilige Heimverein vor. In der Woche darf die Anwurfzeit nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. In beidseitigem Einverständnis kann davon abgewichen werden Jugendmeisterschaft Allgemein Die jeweiligen Gruppensieger der Verbandsliga sind Verbandsliga-Meister. Die jeweiligen Gruppensieger der Oberliga B sind Niederrheinmeister. Die Niederrheinmeister Oberliga C männlich und weiblich (bzw. die vom HVN benannte Mannschaft) nimmt an den WHV-Meisterschaften teil. Der jeweilige Gruppenzweite (Vizemeister) nur dann, wenn dem HVN ein zusätzlicher Platz eingeräumt wird Jahrgänge: Für das Spieljahr 2016/2017 sind Spieler und Spielerinnen folgender Jahrgänge spielberechtigt: Altersklasse A Altersklasse B Altersklasse C Jahrgänge 1998 und und und 2003 Unter Beachtung der Spielordnung des DHB 37 SpO Altersklassen Abschluss der Saison: Nach Abschluss der Saison 2016/2017 werden alle Oberligen und Verbandsligen aufgelöst Aufstiegsregelung Für die Saison 2017/2018 wird die Aufstiegsregelung vom zuständigen Gremium im HVN bis spätestens festgelegt. Seite 14 von 20

15 4.6 Spieldurchführung allgemein Spielansetzungen Die Gastmannschaft muss zu Spielen nicht eingeladen werden, die Spieltermine im SIS sind verbindlich. Einwendungen gegen Terminierungen sind bis 14 Tage vor Meisterschaftsbeginn der spielleitenden Stelle mitzuteilen. Ausgefallene und abgesetzte Meisterschaftsspiele sind binnen 14 Tagen, an den beiden letzten Spieltagen in der nachfolgenden Woche, nachzuholen. Die spielleitende Stelle ist bei Spielausfall noch am selben Tag zu informieren. Bei Änderungswünschen zu den im Spielplan vorgegebenen Terminen und Hallen ist nach 46 SpO zu verfahren Wartezeit Bei Pflichtspielen gibt es in allen Spielklassen keine Wartezeit für Mannschaften und Schiedsrichter. Ausnahme: Ein vorgeschaltetes Pflichtspiel ist noch nicht beendet Halbzeitpause Die Halbzeitpause beträgt für alle Spielklassen maximal 10 Minuten Team-Time-out Jede Mannschaft hat während der regulären Spielzeit (Verlängerungen ausgenommen) Anspruch auf insgesamt drei Team Time-outs. Pro Halbzeit der regulären Spielzeit sind nur zwei Team Timeouts möglich. Zwischen zwei Team Timeouts einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal im Ballbesitz sein. Drei grüne Karten mit den Nummern 1, 2 und 3 stehen jeder Mannschaft zur Verfügung. Für die erste Halbzeit muss jede Mannschaft ihre grünen Karten mit den Nummern 1 und 2, für die zweite Halbzeit die Karten Nr. 2 und 3 vorhalten, sofern die Mannschaft in der ersten Halbzeit nicht mehr als ein Team Time-out erhalten hat. Für den Fall, dass die Mannschaft in der ersten Halbzeit zwei Team Time-outs erhalten hat, erhält sie für die zweite Halbzeit Karte Nr. 3. In den letzten fünf Spielminuten der regulären Spielzeit erhält jede Mannschaft lediglich ein Team Time-out. GRÜNE KARTEN stellt jede Mannschaft selbst zur Verfügung Kennzeichnung Offizielle Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben analog der Reihenfolge der Eintragungen im Spielbericht die Buchstaben A bis D (als Umhängeschilder) deutlich sichtbar am Körper zu tragen. Muster stehen zum Download auf der Homepage des HV Niederrhein bereit Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Sie ist deshalb verpflichtet, einen zweiten andersfarbigen Trikotsatz mitzuführen. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter. Seite 15 von 20

16 Die folgenden Bestimmungen bezüglich der Spielkleidung sind für die Spiele im Handballverband Niederrhein verbindlich: Langarmiges Unterziehhemd erlaubt gleiche Farbe wie Hauptfarbe des Trikots; dünnes Material T-Shirt für Feldspieler als Torwart erlaubt identisch mit Torwartdress, Löcher für Brust- und Rückennummer mit transparentem Material abgedeckt Kurze Unterziehhose erlaubt dünnes Material Lange Unterziehhose erlaubt dünnes Material (sogenannte Kompressionshose), gleiche Hauptfarbe wie die Trikothose Lange Hose nicht erlaubt Ausnahme: Torwart Kleidung Offizielle entweder in Sportkleidung oder Freizeitkleidung. Farbe nicht wie Trikotfarbe der gegnerischen Feldspieler Auswechselräume und Coachingzone 3,5 m von der Mittellinie beginnen die Auswechselsitzplätze und die Coachingzone. Diese Grenzlinie für die Coachingzone ist zur besseren Information gedacht und wird nach außen markiert durch eine 50 cm lange und 5 cm breite Linie mit einem Abstand von 30 cm zur Seitenlinie (empfohlene Maße). Bis mindestens 8 m von der Mittellinie dürfen sich dabei keinerlei Gegenstände (z.b. Bälle, Getränkekästen und flaschen etc.) vor den Auswechselsitzplätzen befinden. 7 m von der Torauslinie entfernt ist an der Seitenlinie eine 50 cm lange und 5 cm breite Linie nach außen zu ziehen. Hier ist das Ende der Auswechselplätze und der Coachingzone. Diese Linie darf nicht überschritten werden Spielbericht Es dürfen nur amtliche Spielberichtsformulare - 14 mögliche Spieler pro Mannschaft - benutzt werden. Spielberichte die im Schiedsrichterbericht noch die Möglichkeit haben unter Disqualifikation wegen die Kennziffer 1, 2 oder 3 anzukreuzen, sind nicht mehr zulässig. Die Benutzung von nichtamtlichen Formularen (auch Fotokopien) wird mit einer Geldbuße geahndet. Die Spieler sind mit Ihrer Rückennummer in numerischer Reihenfolge (aufsteigend) im Spielbericht einzutragen. Der Einsatz von Spielern mit Doppelspielrecht ist durch den Eintrag D hinter der Spielausweisnummer zu dokumentieren. Die Nichtbeachtung zieht eine Ordnungsstrafe gemäß 25 (1) Pkt. 17. RO nach sich. Alle Streichungen im Spiel- und Schiedsrichterbericht sind von den Schiedsrichtern abzuzeichnen. Der Spiel-/ Schiedsrichterbericht ist nach Spielschluss von einem auf dem Spielbericht eingetragenen Offiziellen (hierzu zählen auch der Zeitnehmer und Sekretär) zu unterschreiben. Bei Disqualifikationen nach Regel 8:6 oder 8:10 IHR müssen die Spielausweise nur auf Anforderung der spielleitenden Stelle zugesandt werden. Für die Absendung der Spielberichte (Original und 1.Durchschlag) ist der Heimverein verantwortlich. Die Absendung des Spielberichtes hat am Spieltag an die spielleitende Stelle zu erfolgen. Für Spielberichte, die später als an dem Dienstag nach dem Spielwochenende - auch bei falscher Adressierung - bei der spielleitenden Stelle eintreffen, wird der verantwortliche Verein mit Seite 16 von 20

17 einer Geldbuße belegt, maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Für den Heimverein ist der 2.Durchschlag und für den Gastverein der 3.Durchschlag. Ausgenommen von den Regellungen der vorstehenden Absätze sind die Oberligen Damen und Herren, die in der Hinrunde den elektronischen Spielbericht einführen, sowie ab der Rückrunde die Verbandsligen der Damen und Herren. Nach entsprechender Umsetzung des elektronischen Spielberichts in den vorgenannten Ligen zu den entsprechenden Zeitpunkten wird auf das amtliche Spielberichtsformular verzichtet. Alsdann werden die erforderlichen Daten nach Spielende automatisiert an die Spielleitenden Stellen, die Mannschaftsverantwortlichen und die Schiedsrichter versandt. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Mannschaften die - in Absprache mit der spielleitenden Stelle und dem ESB-Beauftragten - den elektronischen Spielbericht eingeführt haben Verbindliche Wettspielstruktur für den Bereich der C-Jugend Für den Bereich C-Jugend gelten entsprechend der Rahmenkonzeption des DHB spieltaktische Vorgaben und zusätzliche Regeleinschränkungen. Einzelheiten sind den verbindlichen Vorgaben des HVN zu entnehmen (Anlage 1) Technische Besprechung Vor Spielbeginn findet im Umkleideraum der Schiedsrichter eine technische Besprechung mit Schiedsrichtern, Zeitnehmer, Sekretär, Offizieller Heimverein, Offizieller Gastverein und Hallensprecher (falls vorhanden) statt. Die Inhalte der technischen Besprechung sind auf der Homepage des HVN veröffentlicht. Die technische Besprechung findet 45 Minuten vor Spielbeginn statt Schiedsrichter Die amtlichen Schiedsrichteransetzungen sind verbindlich. Die Schiedsrichter müssen nicht gesondert eingeladen werden. Als Schiedsrichtereinladung im Sinne der Ergänzenden WHV - Bestimmungen zum Spielbetrieb gilt die Veröffentlichung im SIS. Den Schiedsrichtern ist eine gesonderte, möglichst abschließbare Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen. Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, so müssen sich die betroffenen Vereine auf einen in der Halle befindlichen und neutralen Schiedsrichter einigen ( 77 SpO). Für die Oberliga Männer und Frauen sowie Verbandsliga Männer müssen diese Schiedsrichter jedoch mindestens einem Kader des HVN; für die anderen Klassen mindestens dem Bezirks- oder Kreisligaligakader eines Kreises angehören. Falls sich kein Schiedsrichter, der die o.a. Kriterien erfüllt, in der Halle befindet, so steht es den beteiligten Vereinen frei, sich auf einen Sportkameraden zu einigen. Bei der Durchführung von Jugendspielen wird auf den 21 SpO hingewiesen. Das angesetzte Spiel muss auch bei Fehlen eines Schiedsrichters durchgeführt werden. Eine Spielabsage bzw. - verlegung aufgrund ausbleibender Schiedsrichter ist nicht möglich Zeitnehmer / Sekretär Zu allen Spielen müssen Zeitnehmer und Sekretär im Besitz eines gültigen Ausweises für Zeitnehmer/Sekretär (mit Lichtbild) sein. Dieser ist nur gültig mit Nachweis der Schulung über die Regeländerungen zur Saison 2016/2017 (Aufkleber/Stempel). Eingesetzte Zeitnehmer/Sekretäre mit einem gültigen Schiedsrichterausweis benötigen keinen entsprechenden Ausweis. Hinter dem Namen des Zeitnehmers und des Sekretärs ist die jeweilige Ausweisnummer einzutragen. Vor Beginn des Spieles sind Zeitnehmer/Sekretär- bzw. Schiedsrichterausweise den amtierenden Schiedsrichtern vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind verbandsseitig angesetzte Zeitnehmer und Sekretäre. Seite 17 von 20

18 Für den Einsatz der Zeitnehmer und Sekretäre gelten die aktuellen Richtlinien für Zeitnehmer/Sekretäre. (Siehe Homepage des HVN) Hallensprecher Wenn ein Hallensprecher eingesetzt wird, nimmt dieser an der technischen Besprechung teil. Er darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben und führen im Wiederholungsfall zur Ablösung. Musikeinspielungen im laufenden Spiel sind grundsätzlich untersagt (einzige Ausnahme: Zeitraum zwischen Torerfolg und Anpfiff zur Spielfortsetzung) Amtliche Aufsicht Im Bedarfsfall kann die spielleitende Stelle anordnen, dass eine amtliche Aufsicht entsandt wird. Den beteiligten Vereinen ist diese Anordnung und der/die Kostenträger vorher schriftlich mitzuteilen. Die amtliche Aufsicht nimmt an der technischen Besprechung teil und stellt sich den Anwesenden vor. Es gelten die Bestimmungen des 80 Abs. 3 und 4 SpO Ordnungsdienst und Wischer Der Heimverein ist für den Ordnungs- und Sanitätsdienst verantwortlich. Den Schiedsrichtern sind vor Spielbeginn - unaufgefordert - die Ordner zu benennen. Diese sind mittels Armbinde kenntlich zu machen. Fehlende Ordner ziehen eine Ordnungsstrafe gemäß 25 (1) Pkt. 8. RO nach sich. Im Wettkampfbereich ist der Aufenthalt von Kleinkindern nicht gestattet, dies gilt auch für die so genannten Wischer. Im Bereich der Senioren stellt der Heimverein mindestens eine Person als Wischer ab. 5 Allgemeines 5.1 Meldetermin Männer/Frauen Der Termin für Mannschaftsmeldungen (Ober-, Verbands- und Landesliga) ist 8 Tage nach dem letzten Meisterschaftsspieltag der jeweiligen Spielklasse. Dazu ist auf der Homepage des HVN, unter der Rubrik Formulare, der entsprechende Mannschaftsmeldebogen hinterlegt. Die Kreise melden den jeweiligen Aufsteiger zur Landesliga. Termin: bis Freitag den Doping Besonders wird auf das Dopingverbot hingewiesen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang 86 SpO, 15 der RO und 4 der Satzung des Handballverbandes Niederrhein. 5.3 Haftmittel Bezüglich Haftmittel sind die WHV-Zusatzbestimmungen zum 25 der RO zu beachten. Auf der Homepage des HVN, unter der Rubrik Info/News, kann eingesehen werden, in welchen Sporthallen die Benutzung erlaubt ist. Generell nicht erlaubt sind Harzdepots an Spielern. Dementsprechend ist diese Praxis laut Regel 4:9 IHR verboten. 5.4 Amtliche Mitteilung Die Vereine sind verpflichtet, wöchentlich die AMTLICHEN MITTEILUNGEN auf der Homepage des HVN einzusehen. Der Zugang ist geschützt, der Zugangscode ist über die HVN- Geschäftsstelle oder den TK-Vorsitzenden des HVN zu beziehen. Die Homepage-Adresse ist: Seite 18 von 20

19 5.5 Ergebniseingabe Der Heimverein ist verpflichtet, die Ergebnisse der Samstags- und der Sonntagvormittagsspiele bis Sonntag Uhr und die ab Uhr angesetzten Sonntagsspiele 3 Stunden nach Spielende ins SIS einzugeben. Bei Wochentagsspielen hat die Ergebniseingabe bis Uhr des nächsten Tages zu erfolgen. Am letzten Spieltag muss das Ergebnis 3 Stunden nach Spielende eingegeben sein. Die Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß 25 (1) RO. Die Eingabemöglichkeiten für Ergebniseingabe ins SIS sind: 1. siehe unter [SIS 2. per SMS über Mobiltelefon (Handy) Erforderlich ist der jeweilige Benutzername und das Kennwort des Vereins bzw. ein SMS-Code. Soweit der Verein nicht im Besitz einer SIS - Lizenz ist, hat er sich rechtzeitig beim jeweiligen Administrator des Kreises über die notwendigen Informationen (Zugangscode) zu informieren. Nur eine schnelle und vollständige Eingabe der Ergebnisse garantiert eine aktuelle Berichterstattung in den Medien. Die Verpflichtung zur Durchsage der Spielergebnisse entfällt. 5.6 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen unsere Satzungen und Ordnungen, sowie gegen diese Durchführungsbestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit gemäß 25 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV geahndet. Ordnungsstrafen und Geldbußen sind online einzusehen, erforderlich sind der Benutzername und das Kennwort der SIS-Lizenz. Die Internet - Adresse lautet: siehe unter [SIS] 5.7 Rechtsmittel Die Inanspruchnahme der Rechtsinstanz (z.b. Einsprüche) muss form- und fristgerecht, siehe hierzu die 27 bis 44 der Rechtsordnung, erfolgen. Gegen alle Entscheidungen der spielleitenden Stelle ist ein Einspruch bei der zuständigen Rechtsinstanz des HV-Niederrheins zulässig. Einsprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung/Zustellung schriftlich in 5-facher Ausfertigung, unterschrieben von einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem Handballabteilungsleiter oder dessen Vertreter an den Vorsitzenden der zuständigen Rechtsinstanz erfolgen. - HVN Geschäftsstelle, Postfach , Düsseldorf - Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr gemäß 37 (3) RO muss geführt werden können. Seite 19 von 20

20 5.8 Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch die Technische Kommission in Verbindung mit dem Präsidium unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Für das Spieljahr 2016/2017 wünschen wir allen Vereinen einen guten Verlauf und sportlichen Erfolg. Handballverband. Peter Monschau Hans-Bert Schäfer Andreas Caris Rolf Klimek Männerspielwart Frauenspielwart Schiedsrichterwart TK-Vorsitzender Florian Fenzel Andreas Kugler Klaus-Dieter Lübke-Naberhaus Jungenwart Mädchenwart JA Vorsitzender Seite 20 von 20

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