Durchführungsbestimmungen

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1 Durchführungsbestimmungen für die Spielzeit 2018 / 2019 Handballkreis Wuppertal-Niederberg e. V. Veilchenstr. 19, Wuppertal, Tel / Geschaeftsstelle@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Öffnungszeiten: Mo Uhr Mi Uhr Bankverbindung: Stadtsparkasse Wuppertal IBAN: DE

2 Durchführungsbestimmungen für die Hallenspielzeit 2018/2019 Handballkreis Wuppertal Niederberg e. V. Männer - Frauen - Jugend Inhalt 1. Grundsätzliches: Staffelleitung Spielbeiträge Hallenkassierung: Schiedsrichterkosten Elektronischer Spielbericht Spielberichte: Pressemitteilungen: Ordnungswidrigkeiten / Geldbußen: Auf - und Abstieg Spielbetrieb Schiedsrichter Sporthallen Schlüsselgewalt Spielbetrieb der Jugend Salvatorische Klausel Vorstand und Mitarbeiter

3 1. Grundsätzliches: a) Es gelten die Ordnungen, Satzungen und Richtlinien des DHB, WHV, HVN in der z. Zt. gültigen Fassung. Gespielt wird nach den aktuellen internationalen Handballregeln in der für den Bereich des DHB gültigen Form. Für die D-Jugend, E-Jugend und Minis/F Jugend gelten die Durchführungsbestimmungen des Handballkreises Wuppertal-Niederberg für eine Einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball gültig ab Die daraus erforderliche Absenkung der Torhöhe im Bereich der E-Jugend wird im Handballkreis (HBK) Wuppertal-Niederberg e. V. umgesetzt. Hierfür sind im Spielbetrieb des HBK ausschließlich die vom HBK an die Vereine überlassenen Querlatten zum Einsatz in die vorhandenen Handballtore zu verwenden. b) Die Vereine und Schiedsrichter sind gehalten, die Bestimmungen genau zu beachten. Sie haften bei Verstößen für die entstandenen Kosten und werden nach Maßgabe der Spielund Rechtsordnung bestraft. c) Mitteilungen des Vorstandes und der Spielleitenden Stellen werden im amtlichen Organ Handball-intern des Handballkreises veröffentlicht. d) Soweit in dieser Ausschreibung Personen nur in der männlichen Form benannt sind, ist immer auch die weibliche Form gemeint. e) Rechtsbehelf: Gegen Entscheidungen der Spielleitenden Stellen und der Verwaltungsinstanzen (Organe, Ausschüsse, Kommissionen) sind Einsprüche zulässig. Näheres regelt die Rechtsordnung. 2. Staffelleitung Die Staffelleitung für den Spielbetrieb im Handballkreis Wuppertal-Niederberg obliegt Männer- und Frauenklassen Peter Monschau Jugendklassen männlich D, E Alexander Kimmel Jugendklassen weiblich D, E Alexander Kimmel F Jugend + Minis Kerstin Bangert 3. Spielbeiträge Für die Hallenspielzeit 2018 / 2019 wird folgender Spielbeitrag erhoben: Senioren 150,- Alle Jugendmannschaften sind beitragsfrei! 3

4 4. Hallenkassierung: Laut Vorstandsbeschluss vom 19. Juli 2012 sind folgende Abgaben pro Spielsaison und Mannschaft einmalig an die Kreiskasse zu entrichten: a) Männer: Frauen: 1. Bundesliga 800,- 1. Bundesliga 520,- 2. Bundesliga 620,- 2. Bundesliga 310,- 3. Bundesliga 500,- 3. Bundesliga 250,- Regionalliga NR 300,- Regionalliga NR 180,- Oberliga 180,- Oberliga 120,- Verbandsliga 140,- Verbandsliga 90,- Landesliga 110,- Landesliga 20,- Bezirksliga 60,- Bezirksliga 10,- Kreisliga 10,- b) Die Abgaben sind von der Lage der Kreiskasse abhängig und deshalb bis auf Widerruf gültig. Diese Abgaben werden mit den Spielbeiträgen für die ganze Saison in Rechnung gestellt. Teilzahlungen können auf Wunsch mit dem Kassenwart vereinbart werden. c) Die Jugendspiele bleiben weiterhin abgabefrei. d) Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis und Instanzenmitglieder haben freien Eintritt. 5. Schiedsrichterkosten a) Fahrtkostenerstattung pro km 0,30 b) Spielleitungsentschädigung je SR Senioren 20,00 Jugend (C- bis A-Jugend) 18,00 Jugend (E- u. D-Jugend) 12,00 Ausgefallenes Spiel Senioren/Jugend (Ausbleibezeit) 9,00 zzgl. Fahrtkosten Ausgefallenes Spiel Altersklasse E-, D-Jugend 6,00 zzgl. Fahrtkosten c) Turniere Einsatzzeit 1 bis 60 Minuten 15,00 zzgl. Fahrtkosten Einsatzzeiten über 60 Minuten bis 120 Minuten 25,00 zzgl. Fahrtkosten Einsatzzeiten über 120 Minuten 35,00 zzgl. Fahrtkosten d) Freundschaftsspiele (inkl. Fahrkosten) je SR 20,00 1 Einsatzzeit = Spielzeit 4

5 e) Am Ende der Saison werden die Schiedsrichterkosten über das Kostenpooling lt. SIS Gruppen bezogen über alle Mannschaften gleichmäßig abgerechnet. Mannschaften die während der Saison aus dem Spielbetrieb ausscheiden, bleiben zu 100% im Kostenpooling bis zum Ende der Saison. 6. Elektronischer Spielbericht a) Bis auf zunächst die E- und D-Jugend wird in allen Spielklassen des Handballkreises Wuppertal-Niederberg mit dem elektronischen Spielbericht (ESB) gespielt. Dazu stellt die Heimmannschaft die nötige Technik zur Verfügung. b) Ab dem kommt dann auch in den Spielen der E- und D-Jugend der ESB zum Einsatz. c) Wird der ESB während des Spiels online genutzt, müssen die Spieldaten umgehend nach Spielende übertragen werden. Bei einer Nutzung im Offlinemodus sind die Spieldaten spätestens vier Stunden nach Spielende zu übertragen. d) Die Eingabe der PIN hat spätestens 15 Minuten nach Spielende zu erfolgen. e) Die Spieldaten können 72 Stunden vor Spielbeginn zur Vorbereitung geladen werden. Die Kaderlisten dürfen 20 Spieler nicht überschreiten, um eine Vorbereitung des Spiels (SIM- Datei) sicherstellen zu können. f) Der Sekretär ist für die Nutzung des ESB verantwortlich. Der Sekretär muss zur Nutzung des ESB qualifiziert sein und diese. durch einen Aufkleber im Ausweis nachweisen können. Sollte der Sekretär die Qualifikation nicht nachweisen können, so können Zeitnehmer und Sekretär die Positionen tauschen, wenn der Zeitnehmer entsprechend ausgebildet ist. g) Sollte der ESB aus technischen Gründen nicht genutzt werden können, so muss der Original-HVN-Spielberichtsbogen genutzt werden. Dazu gelten die gewohnten Regelungen, dass der Spielbericht (Original und blauer Durchschlag) am Tag des Spiels durch den Heimverein an die Spielleitende Stelle geschickt wird. Der zweite Durchschlag bleibt beim Heimverein, während die letzte Seite an den Gastverein übergeben wird. Des Weiteren hat der Heimverein die spielleitende Stelle per Mail darüber zu unterrichten, dass der ESB nicht genutzt wurde. Dabei sind die Gründe anzugeben, so dass der Staffelleiter weiß, warum keine SIM-Datei vorhanden ist (Nichtbeachtung führt zu einer Ordnungsstrafe). h) Weitere Informationen zum ESB sind auf der Webseite des HVN unter ESB zu finden. i) Bei Disqualifikationen nach Regel 8:6 oder 8:10a und b IHR müssen die Spielausweise nur auf Anforderung der spielleitenden Stelle zugesandt werden. j) Bei Spielausfall ist ein Papierspielbericht zu verwenden (keinesfalls ist der ESB zu nutzen, wenn das Spiel nicht angepfiffen wird). Die spielleitende Stelle ist per Mail über den Spielausfall zu informieren. Eine Wertung bzw. den Eintrag ins SIS wird die Spielleitende Stelle vornehmen. k) Ein Spielabbruch muss immer begründet werden und ist daher mit dem ESB durchzuführen. 7. Spielberichte: a) Papierspielberichte sind in lesbarer Druckschrift auszufüllen und den Schiedsrichtern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zusammen mit den Spielerpässen zu übergeben. b) Papierspielberichte - für alle Kreisspiele - müssen in doppelter Ausfertigung erstellt werden. Fotokopien sind unzulässig. Es sind nur die vorgeschriebenen Formulare für 14 Spieler des HVN/HBK zu verwenden. c) Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend, Spielausweisnummern und das Geburtsjahr sind vollständig in die zutreffende Spalte des Spielberichts, einzutragen. 5

6 d) Streichungen und Änderungen in den ausgefüllten Mannschaftslisten dürfen nur mit Gegenzeichnungen der Schiedsrichter erfolgen. e) Zusätzliche Eintragungen von Vereinsvertretern sind nicht zulässig (Geldbuße). f) Die Schiedsrichter tragen vor dem Spiel ihre Kosten ein, und zwar getrennt nach Fahrgeldern, Kilometern und Spielleitungsentschädigung. Der Heimverein ist für die Erstattung der Kosten an die Schiedsrichter alleine verantwortlich. Soweit dieser seine Verpflichtung nicht bis zur Abreise erfüllt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- erhoben. g) Die Schiedsrichter und die Vereine sind gehalten, die Spiele pünktlich anzupfeifen. Sie sind verpflichtet, den tatsächlichen Spielbeginn in den Spielbericht einzutragen. h) Die Papierspielberichte müssen an die Kreisgeschäftsstelle, Veilchenstraße 19, Wuppertal, geschickt werden (Ausnahmen: siehe Jugend). Weist der Umschlag einen Poststempel von Dienstag oder später auf, gilt die Absendung als zu spät. Soweit sie direkt zur Geschäftsstelle gebracht werden, müssen sie in einem Umschlag in den dortigen Briefkasten geworfen werden. 8. Pressemitteilungen: a) Benutzernamen und Kennwort sind den SIS-Benutzern im Lizenzvertrag mitgeteilt worden. Spielergebnisse können jetzt von jedem Vereinsmitglied, welches einen Internetzugang hat und vom Verein autorisiert ist, eingegeben werden. Voraussetzung ist, dass der betreffende Verein im Besitz einer SIS-Lizenz ist. b) Die Spielergebnisse von den Spielen auf Kreisebene sind spätestens 4 Stunden nach Spielende ins SIS Programm einzugeben. c) SIS Eingaben ersetzen nicht die Einsendung von Spielberichten. d) Spielausfälle oder Spielverlegungen sind den Spielleitenden Stellen mitzuteilen. e) Spielpläne, aktuelle Ergebnisse und Tabellen können im Internet eingesehen werden. 9. Ordnungswidrigkeiten / Geldbußen: a) Geldbußen werden gemäß 25 (1) 1-22 RO sowie den Zusatzbestimmungen des WHV zu 25 RO ausgesprochen. b) Weitere Strafen können im Einzelfall satzungsgemäß festgelegt werden (vergl. 25 RO) nach den Zusatzbestimmungen des WHV zu 25 RO. c) Alle Strafen können von den Vereinen im Internet unter mit ihrem Benutzernamen und Kennwort eingesehen werden. d) Der Schiedsrichter-Bestand für die Saison 2018 / 2019 wird wie folgt ermittelt: Bundesliga bis 3. Liga (Senioren- und Jugendmannschaften) 3 Schiedsrichter Regionalliga Nordrhein (Senioren- und Jugendmannschaften) 2 Schiedsrichter Oberliga, Verbandsliga, Landesliga HVN (Senioren- und Jugendmannschaften) 2 Schiedsrichter Bezirksliga Kreisliga und Kreisklasse (nur Seniorenmannschaften) A-Jugend bis D-Jugend Mannschaften im Kreisspielbetrieb (männliche und weibliche Jugend) 2 Schiedsrichter 1 Schiedsrichter 1 Schiedsrichter 6

7 Für Jugendmannschaften der Altersklassen E-, F-Jugend und Minis müssen keine Schiedsrichter gemeldet werden. Weitere Einzelheiten sind der Schiedsrichterordnung des Handballverbandes Niederrhein in der aktuellen Fassung zu entnehmen. Für jeden fehlenden Schiedsrichter wird nach Saisonende eine Geldbuße von 150,- erhoben. e) Mannschaftszurückziehungen werden im Seniorenbereich mit einer Bearbeitungsgebühr von 120,- und einer Geldbuße von 150,- belegt. Im Jugendbereich wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- erhoben. 10. Auf - und Abstieg a) Männer Bezirksliga Der Bezirksligameister steigt in die Landesliga auf. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in die Kreisliga ab. Sollten mehr als zwei Mannschaften des Kreises aus der Landesliga absteigen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Zwangsabsteiger werden auf den Abstieg angerechnet. Männer-Kreisliga Der Gruppenerste steigt in die Bezirksliga auf. Sollte eine Mindeststaffelstärke der Bezirksliga von 12 Mannschaften unterschritten werden, kommt es zu einem erhöhten Aufstieg gemäß 2.2 der WHV-Zusatzbestimmungen zu SpO. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in die Kreisklasse ab. Sollte mehr als eine Mannschaft aus der Bezirksliga absteigen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Zwangsabsteiger werden auf den Abstieg angerechnet. Männer-Kreisklasse Der Gruppenerste steigt in die Kreisliga auf. b) Frauen Bezirksliga Der Bezirksligameister steigt in die Landesliga auf. Kreisliga/Kreisklasse Ist der Gruppenerste der Kreisliga / Kreisklasse nicht aufstiegsberechtigt, oder verzichtet er auf seinen Aufstieg, bestimmt der Vorstand des Handballkreises Wuppertal-Niederberg e. V. einen Aufsteiger nach sportlichen Kriterien. Gegebenenfalls werden hierzu Entscheidungsspiele angesetzt, an denen auch Absteiger aus der Bezirksliga / Kreisliga beteiligt sein können. c) Gemäß 40 Ziffer 3 SpO dürfen in jeder Spielklasse, mit Ausnahme der Niedrigsten, grundsätzlich nur zwei Mannschaften eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft spielen. d) Soweit nach Abschluss der Meisterschaft Mannschaften auf den für den Auf- bzw. Abstieg relevanten Tabellenplätzen punktgleich sind, wird in Abweichung des 43 SpO unter Beachtung von Abs.2 wie folgt verfahren: 1) nach Punkten im direkten Vergleich 2) die bessere Tordifferenz im direkten Vergleich 3) die mehr erzielten Auswärtstore im direkten Vergleich 7

8 11. Spielbetrieb a) Spielzeiten: Männer, Frauen D - Jugend (männl. / weibl.) E - Jugend (männl. / weibl.) Bei allen Spielen gibt es keine Wartezeiten. 2 x 30 Minuten 2 x 20 Minuten 2 x 20 Minuten Die Spielpausen müssen sehr kurzgehalten werden (längstens 10 Minuten). b) Jede Mannschaft hat während der regulären Spielzeit (Verlängerungen ausgenommen) Anspruch auf insgesamt drei Team Time-outs. Pro Halbzeit der regulären Spielzeit sind nur zwei Team Time-outs möglich. Zwischen zwei Team Time-outs einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal in Ballbesitz sein. Drei grüne Karten mit den Nummern 1,2 und 3 stehen jeder Mannschaft zur Verfügung. Für die erste Halbzeit muss jede Mannschaft die Karten mit den Nummern 1 und 2, für die zweite Halbzeit die Karten Nr. 2 und 3 vorhalten, sofern die Mannschaft in der ersten Halbzeit nicht mehr als ein Team Time-out erhalten hat. Für den Fall, dass die Mannschaft in der ersten Halbzeit zwei Team Time-outs erhalten hat, erhält sie für die zweite Halbzeit Karte Nr. 3. In den letzten fünf Spielminuten der regulären Spielzeit erhält jede Mannschaft lediglich ein Team Time-out. c) Der Heimverein ist für die Bereitstellung der ZEITSTRAFENZETTEL und den dazugehörigen STÄNDERN verantwortlich. d) GRÜNE KARTEN stellt jede Mannschaft selbst zur Verfügung. e) Die jeweiligen Heimvereine sind verpflichtet, je zwei Ständer für das Aufstellen der Zeitstrafenzettel sowie der Grünen Karten zur Verfügung zu stellen. Nichtbeachtung hat eine Ordnungsstrafe von 15,- zur Folge. f) Zu jedem Spiel sind Zeitnehmer (vom Heimverein) und Sekretär (vom Gastverein) zu stellen. Bei allen Seniorenspielen müssen diese das 17. Lebensjahr vollendet haben und über einen gültigen Zeitnehmer-, Sekretär- oder Schiedsrichterausweis verfügen. g) Diese Ausweise sind den Schiedsrichtern vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen. h) Mannschaften, deren Trainer oder Spieler im Auftrage des HVN an Maßnahmen der HVN- Jugendauswahl teilnehmen, haben ein Anrecht, die gleichzeitig stattfindenden Spiele, zu verlegen. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Spiel bei der spielleitenden Stelle eingereicht werden. Anträge auf Spielverlegungen werden nicht genehmigt. Ausnahmen regelt der Abschnitt Spielbetrieb der Jugend der Durchführungsbestimmungen. Spielverlegungen sollen grundsätzlich, ab Saisonbeginn, mit dem Spielverlegungsmodul (SiS-Vereinsweb / durchgeführt werden. i) Selbstständige Verlegungen von angesetzten Spielen ziehen eine Geldbuße von 50,- und Spielverlust für beide Mannschaften nach sich. j) Spielabsagen am letzten Spieltag, die später als 10 Tage vor Spieltermin erfolgen, werden mit einer Geldbuße in Höhe von 100,- belegt. k) Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, Spielkleidung zu wechseln. Somit ist dieser verpflichtet, einen andersfarbigen Trikotsatz mitzuführen. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter. Außerdem dürfen die Offiziellen einer Mannschaft keine Spielkleidung tragen, die zu einer Verwechslung mit den Feldspielern der gegnerischen Mannschaft führen kann (Auswechselreglement Ziffer 3, IHF-Regeln). Die schwarze Farbe ist im Bedarfsfall den Schiedsrichtern vorbehalten. l) Der Innenraum aller Hallen darf nur von Spielern, Begleitern und Schiedsrichtern in Sportkleidung und Hallenschuhen betreten werden. Die Hallenordnung der Kommunen, auch bzgl. des benutzbaren Schuhwerks, hat hier volle Gültigkeit. 8

9 m) Für das Abhandenkommen von Wertsachen, Kleidung und Geldbeträgen übernimmt der Handballkreis Wuppertal-Niederberg e. V. keine Haftung. n) Jedes Vorstandsmitglied ist Instanzenmitglied, dessen Anweisungen sind ausnahmslos Folge zu leisten. o) In allen Sporthallen des Handballkreises Wuppertal-Niederberg besteht absolutes Haftmittelverbot. Vereine, die die Hallen benutzen, haften für die Einhaltung dieser Bestimmung. p) Jugend-Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen, dürfen nur 2 Spieler des älteren Jahrgangs pro Spiel einsetzen. Die Spieler des älteren Jahrgangs (max. 4 Spieler), die außer Konkurrenz an der Spielrunde teilnehmen, sind vor Saisonanfang an den Spielwart Mädchen/Jungen zu melden. Ansonsten unterliegen diese Mannschaften dem Festspielparagraphen! q) Für die Einhaltung des Festspielparagraphen sind die Vereine selbst verantwortlich. Anfragen der Vereine nach einer Spielberechtigung von gegnerischen Spielern können nicht pauschal, sondern müssen mit Namensangabe schriftlich an die Spielleitende Stelle erfolgen. Bei negativem Ausgang der Prüfung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- erhoben. r) Abweichend von 55 (3) SpO können sich alle Spieler, die im Laufe des Spieljahres ihr 21. Lebensjahr vollenden oder jünger sind, in Erwachsenenmannschaften der Oberliga, Verbandsliga und Landesliga ggü. dem Kreisspielverkehr festspielen. Innerhalb des Kreisspielverkehrs gilt die Bestimmung 55 (3) nicht, so dass das Festspielen gem. 55 (1) dort uneingeschränkte Anwendung findet. Erläuterung: 1. Spieler, die in der Saison 2018/2019 unter die U21-Regelung fallen, sind am oder später geboren SpO (3) gilt nur für Meisterschaftsspiele in Erwachsenenmannschaften. 3. Ab der Landesliga und (unterklassiger) gilt die U21-Regelung im HVN uneingeschränkt nicht mehr. 4. Innerhalb der Oberliga und Verbandsliga gilt die U21-Regelung nur noch für die Spielklassen des Handballverbandes, d.h. z.b. ein Oberligaspieler, welcher unter die U21-Regelung fällt, kann sich ggü. der Verbands- und Landesliga nicht festspielen, jedoch ggü. dem Kreisspielverkehr. 5. In der Bundesliga und III. Liga spielt sich ein U21-Spieler auch ggü. dem Kreisspielverkehr nicht fest. Fallbeispiele sind auf der Homepage des HVN unter der Rubrik Spieltechnik ersichtlich. 12. Schiedsrichter a) Die Ansetzungen im SIS sind für die Schiedsrichter bindend. b) Der Schiedsrichter hat die Pflicht, eventuelle Absagen sofort dem Kreisschiedsrichterwart zu melden. Von dort aus wird das Spiel neu besetzt. (Keine Absagen an die Geschäftsstelle richten). Bei Spielabsagen muss der absagende Verein auch die angesetzten Schiedsrichter informieren. Bei Nichtbeachtung zahlt der absagende Verein die angefallenen Schiedsrichterkosten. c) Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus oder wurden keine Schiedsrichter angesetzt, so müssen sich die betroffenen Vereine auf einen in der Halle befindlichen und neutralen Schiedsrichter einigen ( 77 SpO). Für die Bezirksliga müssen diese Schiedsrichter jedoch mindestens dem Kreisligakader eines Kreises angehören. In allen Spielklassen unterhalb der Bezirksliga hat jeweils der Heimverein die Pflicht, den Schiedsrichter zu stellen. Geschieht dies nicht, müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter einigen, gegebenenfalls auch auf einen Spielleiter (5. WHV-Zusatzbestimmung zu 77 SpO). 9

10 d) Für alle Freundschaftsspiele und Turniere, bei denen ein Verein ab Landesliga und höher beteiligt ist, müssen die Schiedsrichter spätestens 14 Tage vorher beim Kreisschiedsrichterwart angefordert werden. Für alle anderen Freundschaftsspiele und Turniere muss der Heimverein dem Kreisschiedsrichterwart spätestens 7 Tage vor dem Spiel mitteilen, welche geprüften Schiedsrichter das Spiel leiten. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Geldbuße in Höhe von 60, Sporthallen Schlüsselgewalt Es stehen folgende Sporthallen unter Schlüsselgewalt: Langerfeld; Ronsdorf; Heckinghausen; Wichlinghausen; Vohwinkel; Unterbarmen Adlerbrücke; Gathe; Langenberger Straße; Birth; Nizzatal; Neviges Vereine, die Zutritt zu diesen Hallen benötigen, (Training oder Spielbetrieb), jedoch keinen Schlüssel besitzen, setzen sich bitte mit dem entsprechenden Sportamt oder Hallenwart zwecks eines Schlüssels in Verbindung. 14. Spielbetrieb der Jugend 1. Stichtage: männliche / weibliche A-Jugend männliche / weibliche B-Jugend männliche / weibliche C-Jugend männliche / weibliche D-Jugend männliche / weibliche E-Jugend männliche / weibliche F-Jugend männliche / weibliche Minis Spielberechtigungen In der Saison 2018 / 2019 können in Meisterschaftsspielen nur Spieler und Spielerinnen eingesetzt werden, für die eine Spielberechtigung der zuständigen Passstelle (WHV) erteilt worden ist (siehe SpO). Soweit Vereine für ihre Spieler noch nicht alle Pässe bei Meisterschaftsbeginn zur Verfügung haben, müssen diese Spiele als verloren gewertet werden. Im weiblichen Bereich sind keine gemischten Mannschaften zum Spielbetrieb zugelassen. Dies gilt nur für den Bereich der männlichen D-, E-, und F-Jugend. 3. Besondere Durchführungsbestimmungen für den gemeinsamen Spielbertrieb Im den Altersklassen weibliche und männliche A, B, C-Jugend erfolgt der Spielbetrieb gemeinsam mit dem Bergischen Handballkreis e.v. Für den gemeinsamen Spielbetrieb mit dem Bergischen Handballkreis sind die gesonderten Durchführungsbestimmungen gültig und zu beachten. 10

11 4. Spielmodus männliche Jugend a) D - Jugend Es wird in einer Bestengruppe und einer Normalgruppe gespielt. Die Bestengruppe spielt eine 4-fach, die Normalgruppe eine 3-fach Runde. Der Tabellenerste der Bestengruppe ist Kreismeister. Besondere Durchführungsbestimmungen: Siehe hierzu Durchführungsbestimmungen für den Kinder- und Jugendhandball im Altersbereich bis einschließlich D-Jugend für den Handballkreis Wuppertal-Niederberg e.v. für die Saison 2018 / 2019 (Anlage 1) b) E - Jugend Es wird in zwei Gruppen gespielt. Gruppe 1 spielt eine 4-fach Runde, Gruppe 2 spielt eine 3-fach Runde. Es gibt eine Punkt- und Torwertung, aber es wird keine Meisterschaft ausgespielt. Besondere Durchführungsbestimmungen: Siehe hierzu Durchführungsbestimmungen für den Kinder- und Jugendhandball im Altersbereich bis einschließlich D-Jugend für den Handballkreis Wuppertal-Niederberg e.v. für die Saison 2018 / 2019 (Anlage 1) 5. Spielmodus weibliche Jugend a) D Jugend Es wird eine 3-fach Runde gespielt. Der Tabellenerste ist Kreismeister. Besondere Durchführungsbestimmungen: Siehe hierzu Durchführungsbestimmungen für den Kinder- und Jugendhandball im Altersbereich bis einschließlich D-Jugend für den Handballkreis Wuppertal-Niederberg e.v. für die Saison 2018 / 2019 (Anlage 1) e) E Jugend Es wird eine 3-fach Runde gespielt. Es gibt eine Punkt- und Torwertung, aber es wird keine Meisterschaft ausgespielt. Besondere Durchführungsbestimmungen: Siehe hierzu Durchführungsbestimmungen für den Kinder- und Jugendhandball im Altersbereich bis einschließlich D-Jugend für den Handballkreis Wuppertal-Niederberg e.v. für die Saison 2018 / 2019 (Anlage 1) f. F - Jugend (m / w) und Minis Die Spiele werden in Turnierform auf zwei Spielfeldern (4 + 1) ausgetragen, und zwar jeweils im Wechsel einmal männliche F-Jugend und einmal weibliche F-Jugend / Minis. Bei Nichtteilnahme an diesen Turnieren wird eine Ordnungsstrafe von 25,- erhoben, es sei denn, die Absage erfolgte bis spätestens eine Woche vor Turnierbeginn. Besondere Durchführungsbestimmungen: Siehe hierzu Durchführungsbestimmungen für den Kinder- und Jugendhandball im Altersbereich bis einschließlich D-Jugend für den Handballkreis Wuppertal-Niederberg e.v. für die Saison 2018 / 2019 (Anlage 1). 11

12 6. Kreismeister Für den Kreismeister der D-Jugend (männlich und weiblich) findet eine Ehrung statt. Die Meisterehrung ist eine Pflichtveranstaltung für die Kreismeistermannschaften. Nichterscheinen zieht eine Ordnungsstrafe nach sich. Im Bereich der E-Jugend entfällt eine Ehrung. 7. Qualifikationsturniere Für die Gruppeneinteilung der Saison 2019/2020 werden im Jugendbereich (männlichen E- und D-Jugend) zum Ende der Saison 2018/2019 Qualifikationsturniere durchgeführt. Einzelheiten werden Anfang 2019 bekanntgegeben. 8. Aufstieg in die Regionalliga Nordrhein und HVN - Ligen Für die männliche A-, B- und C - Jugend sowie für die weibliche A-, B- und C - Jugend werden die Qualifikationsspiele um den Aufstieg in die Regionalliga Nordrhein und HVN- Ligen durchgeführt. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung zu den Spielen und den Spielmodus. Die Spiele müssen mit den neuen Jahrgängen durchgeführt werden. Stichtage: männliche / weibliche. A - Jugend männliche / weibliche B - Jugend männliche / weibliche C - Jugend Die Ausschreibung und evtl. Änderungen durch den HVN erfolgen über das amtliche Organ Handball- intern. 9. Turniere Jugendturniere des Handballkreises Wuppertal-Niederberg (WZ-Turnier der Mini- und F- Jugend und der Barmenia-Canters-Cup) finden auch 2018 / 2019 statt. Diese Turniere sind für die Mannschaften des Handballkreises Wuppertal-Niederberg Pflichtveranstaltungen. Bleiben Mannschaften diesen Turnieren fern, wird der entsprechende Verein mit einer Ordnungsstrafe belegt. Für alle Vereinsjugendmannschaften des Handballkreises besteht an diesen Wochenenden Spielverbot. Dies gilt nicht nur für Pflicht-, sondern auch für Freundschaftsspiele und Turniere. 10. Schulfahrten / religiöse Veranstaltungen Bei Schulfahrten / religiösen Veranstaltungen werden nur Spiele verlegt, wenn mehr als zwei Spieler / Spielerinnen einer Mannschaft an dieser Fahrt teilnehmen. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor der Fahrt gestellt werden! Diesem Antrag muss eine Bescheinigung mit amtlichem Dienstsiegel beigefügt werden. Die Namen der teilnehmenden Spieler / Spielerinnen müssen aufgeführt sein. Später eingehende Anträge werden in keinem Fall genehmigt. Bei Nichtbeachtung werden die Spiele für den Gegner gewertet. Hinweis für alle Jugendleiter Weisen Sie Ihre Jugendlichen darauf hin, dass Sie rechtzeitig von diesen Fahrten unterrichtet werden. Diese Fahrten werden langfristig geplant, so dass eine frühzeitige Information der Vereine durchaus möglich ist. Spielverlegungen im Jugendbereich werden nur noch bearbeitet, sofern das vorgesehene Formular, welches auf der Homepage des Handballkreises einzusehen ist, verwendet wird. 15. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch die Spielleitenden Stellen in Verbindung mit dem Vorstand des Handballkreises Wuppertal-Niederberg e.v. unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. 12

13 In allen Hallen - einschließlich Umkleideräumen - besteht absolutes Rauch - und Alkoholverbot! Die zusätzlichen städtischen Anordnungen sind zu beachten! 13

14 16. Vorstand und Mitarbeiter 1. Vorsitzender Werner Kanetzky Wichlinghauser Schulstr. 13, Wuppertal Tel / Vorsitzender Frank Böllhoff Schiedsrichter-Lehrwart Zur Schmiede 4, Velbert Frank.Boellhoff@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0151 / Vorsitzender Peter Monschau Spielwart Männer/Frauen Guntherstr. 2, Wuppertal Peter.Monschau@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0157 / Kassenwart Rechtswart Jugendwart Lehrwart Volker Luhn Pfalzgrafenstr. 42, Wuppertal Volker.Luhn@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Fax 0202 / Klaus Lackhoff Ippendorfer Allee 4 b, Bonn Klaus.Lackhoff@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0179 / Bernd Mettler Dieckerhoff Str.18, Wuppertal Bernd.Mettler@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0175 / Spielwart Mädchen/Jungen Alexander Kimmel Cläre-Blaeser-Str. 6, Wuppertal Alexander.Kimmel@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0162/ F Jugend + Minis Schiedsrichterwart Stellv. Schiedsrichterwart Kerstin Bangert Langerfelder Str. 97, Wuppertal Kerstin.Bangert@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0170 / Thomas Schöne Binsenweg 25, Wuppertal Thomas.Schoene@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0173 / Michael Haferkamp Langenhorsterstr. 30, Velbert Michael.Haferkamp@handballkreis-wuppertal-niederberg.de Tel / , Mobil 0177 /

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