Ausführungsbestimmungen Master-Stufe

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1 Ausführungsbestimmungen Master-Stufe Programmverantwortlicher MIA und Studiensekretär vom 12. März Regelungsthema - Doppelabschluss-Programm - zwischen der Universität St.Gallen und Sciences Po Paris - für Studierende des Master-Programms MIA (St.Gallen) und des Programms Master de Sciences Po (Paris) Rechtliche Grundlage Art. 6, 16, 23, 39 POMa; Art. 6, 16 StOMa Übersicht 1. Geltungsbereich 2. Bewerbungsverfahren und Auswahl 3. Prüfungsleistungen für Studierende der Universität St.Gallen (Outgoing) und Sciences Po (Incoming) - Grundsätze - Master-Arbeit 4. Anrechnung der Pariser Prüfungsleistungen an den MIA - Definition der in Paris absolvierten und in St.Gallen anrechenbaren Prüfungsleistungen - Umrechnungstabelle - Antrag auf Anrechnung mittels Formular - Nichterreichen der minimalen Prüfungserfordernisse in Paris 5. Minus-Kreditnotenpunkte 6. Für die Zulassung zum St.Galler Doktorandenstudium erforderlicher Notendurchschnitt Anhang: Studienplan für Doppelabschluss-Studierende an der Universität St.Gallen (Outgoing und Incoming) ========================================== 1 Ersetzt die Ausführungsbestimmungen vom 25. Januar 2005 und die Änderungen vom 6. April = N=

2 1. Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen regeln das Bewerbungsverfahren, die Auswahl, die Prüfungsleistungen, den Studienplan und weitere Elemente des Doppelabschluss-Programms zwischen der Universität St.Gallen und Sciences Po Paris für (a) MIA-Studierende der Universität St.Gallen (Outgoing) sowie (b) Studierende von Sciences Po Paris (Incoming), die an der Universität St.Gallen einen M.A. in International Affairs and Governance erwerben. 2. Bewerbungsverfahren und Auswahl 2.1. MIA-Studierende, die am Doppelabschluss-Programm teilnehmen möchten, bewerben sich an der Universität St.Gallen. Sciences Po-Studierende bewerben sich bei Sciences Po in Paris Die Auswahl in St.Gallen erfolgt durch zwei Vertretungen der Universität St.Gallen und eine Vertretung von Sciences Po Paris. Die Auswahl in Paris erfolgt durch zwei Vertretungen von Sciences Po Paris und eine Vertretung der Universität St.Gallen Kriterien für die Auswahl der HSG-Studierenden sind: akademische Leistungen, Beherrschung der französischen Sprache, Motivation, extracurriculare Tätigkeiten und ähnliche weitere Gesichtspunkte. Der Programmverantwortliche legt fest, welche Unterlagen für die Bewerbung einzureichen sind Bewerbende der Universität St.Gallen müssen im Master-Programm MIA eingeschrieben sein. Eine Bewerbung kann erst nach der Aufnahme des Master-Studiums erfolgen HSG-Studierende können das zweite Studienjahr in Paris nur jeweils zum Herbstsemester aufnehmen. = O=

3 3. Prüfungsleistungen für Studierende der Universität St.Gallen (Outgoing) und von Sciences Po (Incoming) Grundsätze 3.1. Outgoing- und Incoming-Studierende haben mindestens 60 Credits an der Universität St.Gallen zu absolvieren. Der Studienplan für teilnehmende Studierende (Anhang) nennt die Kurse, die in St.Gallen zu belegen sind Von den an der Sciences Po Paris belegten Kursen werden 30 Credits an der Universität St.Gallen angerechnet. Die nachstehende Ziff. 4 regelt die Einzelheiten dieser Anrechnung. Master-Arbeit 3.3. Die Studierenden haben an der Universität St.Gallen eine Master-Arbeit im Umfang von 18 Credits zu verfassen. Die Ausführungsbestimmungen zur Master-Arbeit konkretisieren die Wahl des Referenten/der Referentin, den Umfang und die Form der Arbeit, die Sprache, die Form der Einreichung, die Verzeichnisse und Erklärungen sowie den administrativen Ablauf. Das Thema ist während des Jahres, in dem Kurse an der Universität St.Gallen belegt werden, abzuholen. Für die Bearbeitung des Themas steht den Studierenden maximal ein Jahr zur Verfügung, wobei Zeitpunkt und Dauer durch die Ausführungsbestimmungen zur Master-Arbeit definiert werden. = P=

4 4. Anrechnung der Pariser Prüfungsleistungen an den MIA Definition der in Paris absolvierten und in St.Gallen anrechenbaren Prüfungsleistungen 4.1. Von den in Paris belegten Veranstaltungen und dabei absolvierten Prüfungsleistungen müssen 30 ECTS in St.Gallen an den MIA angerechnet werden können, damit Studierende des Doppelabschluss-Programms in St.Gallen den M.A. in International Affairs and Governance erwerben können In Abweichung von der Praxis bei Austauschsemestern wird erst nach Absolvierung des Pariser Jahres im einzelnen festgelegt, welche der in Paris belegten Lehrveranstaltungen und dabei erworbenen ECTS-Punkte in St.Gallen an die für den Erwerb des MIA erforderlichen Prüfungsleistungen des MIA angerechnet werden. Nachstehend werden die Lehrveranstaltungsarten genannt, die für die Anrechnung in Frage kommen Studierende des Doppelabschluss-Programms studieren in Paris im "Master de Sciences Po". Dabei stehen ihnen alternativ als Vertiefungen offen: (a) Die Mention "Affaires internationales". Studierende, welche diese Mention wählen, haben sich für eine der folgenden fünf Spécialités zu entscheiden, wobei Sciences Pofür einzelne Spécialités zusätzliche Zulassungskriterien erheben kann: (1) "Economie du développement international" (2) "Environnement, devéloppement durable et risques" (3) "Management public international" (4) "Politique économique internationale" (5) "Sécurité internationale" (b) Die Mention "Métiers de l'europe". Die Mention "Métiers de l'europe" kennt keine Spécialités. (c) Die Mention "Finance et Stratégie": Aus der Mention "Finance et Stratégie" können die Studierenden die Spécialité "International Business" wählen Für alle diese Optionen gilt, dass die Studierenden des Doppelabschluss-Programms gemäss den Pariser "Obligations de scolarité" folgende Veranstaltungen belegen müssen: - 2 Kurse aus dem Tronc commun à 5 ECTS (z.b. Enjeux politiques, Espace mondial, Economie, etc.) 10 ECTS - Enseignements obligatoires, enseignements électifs (je nach Mention) ECTS - Atelier international (bei Wahl der Mention "Affaires internationales") 30 ECTS - 2 Langues vivantes 10 ECTS - 2 Epreuves du diplôme 20 ECTS = Q=

5 4.5. Die unter Ziff genannten Veranstaltungen werden wie folgt an den MIA angerechnet: - 2 Kurse aus dem Tronc commun à 5 ECTS 10 ECTS - Enseignements obligatoires, enseignements électifs (je nach Mention) und/oder Atelier international 20 ECTS Die Studierenden bezeichnen nach Absolvierung ihres Pariser Jahres aus Veranstaltungen der Enseignements obligatoires und électifs und/oder dem Atelier international jene 20 ECTS, die sie in St.Gallen angerechnet wissen möchten. Diese Auswahlmöglichkeit gestattet es den Studierenden, jene Lehrveranstaltungen zu bezeichnen, in denen sie die besten Noten erzielten. An den MIA werden insgesamt angerechnet 30 ECTS 4.6. Für die Anrechnung nicht berücksichtigt werden Prüfungsleistungen aus den Bereichen "Langues vivantes" und "Epreuves du diplôme" Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Programmverantwortliche MIA im Einzelfall in Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen auch andere Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen anrechnen. Umrechnungstabelle 4.8. Für die Berechnung der einzelnen Pariser Noten, welche in St.Gallen angerechnet werden, wird als Grundlage die folgende Umrechnungstabelle herangezogen. Sciences Po Paris St.Gallen = R=

6 Antrag auf Anrechnung mittels Formular 4.9. Die Studierenden beantragen die Anrechnung der von ihnen ausgewählten Kurse in einem eigens dafür bestehenden Formular Die Studierenden tragen die für die Anrechnung beantragten Kurse in eine entsprechende Formulartabelle ein. Als Bestätigung der bei diesen Kursen erzielten Noten sind die Pariser Originalnotenbelege beizufügen. Das Formular und die Originalbelege sind der Administrativen Leitung des Master-Programms MIA einzureichen. Die Einreichung sollte erfolgen, sobald das Pariser Jahr abgeschlossen ist und die Studierenden von seiten der Sciences Po die offiziellen Notenmitteilungen erhalten haben. Eine verzögerte Einreichung kann eine Verzögerung bei der Verleihung des St.Galler Master-Diploms nach sich ziehen. Nichterreichen der minimalen Prüfungserfordernisse in Paris Studierende, die es an der Sciences Po Paris verfehlen, 30 Credits aus dem Tronc commun (Pflichtbereich) und dem Pflichtwahlbereich gemäss den oben genannten Ausführungen zu erwerben, werden nach den St.Galler Bestimmungen für Austauschstudierende behandelt. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: (a) Studierende, die an der Sciences Po Paris 16 oder mehr anrechenbare Credits (d.h. Credits mit genügender Note) erworben haben: Die erworbenen Credits werden in St.Gallen an den Pflichtwahlbereich, an den unabhängigen Wahlbereich oder an das Kontextstudium angerechnet, soweit dies inhaltlich vertretbar ist. In diesem Fall können auch Pariser Prüfungsleistungen anerkannt werden, die nicht dem Pflichtbereich oder dem Pflichtwahlbereich entstammen. Durchgängige Bedingung ist allerdings, dass dabei eine genügende Note erzielt wurde und eine Anrechnung inhaltlich vertretbar ist. (b) Studierende, die an der Sciences Po Paris weniger als 16 anrechenbare Credits (d.h. Credits mit genügender Note) erworben haben: Der Aufenthalt in Paris wird nicht als Austauschsemester anerkannt. Es werden keine auswärtigen Prüfungsleistungen angerechnet. An der Universität St.Gallen muss mindestens ein weiteres Semester absolviert werden. = S=

7 5. Minus-Kreditnotenpunkt 5.1. Ausgangsbasis für die Berechnung der Minus-Kreditnotenpunkte ist die Gesamtzahl der für die Erlangung eines M.A. in International Affairs and Governance erforderlichen Credits, also 90 ECTS. Dies bedeutet: Über alle 90 ECTS darf ein Studierender 13.5 Minus-Kreditnotenpunkte aufweisen (vgl. POMa, Art. 38 lit. c). 6. Für die Zulassung zum St.Galler Doktorandenstudium erforderlicher Notendurchschnitt 6.1. An der Universität St.Gallen wird grundsätzlich zum Doktorandenstudium zugelassen, wer beim M.A. in International Affairs and Governance einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 5.0 erzielt hat Die Berechnung des massgeblichen Notendurchschnitts von 5.0 stützt sich auf den Durchschnitt sämtlicher 90 mit Noten gewichteten Credits. Die in Paris erworbenen und für die Anrechnung herangezogenen Noten werden somit ihrer Kreditpunkte- Gewichtung entsprechend mitberücksichtigt. Unbenotete ECTS, also Praxis Credits oder Campus Credits, werden bei der Berechnung des Gesamtnotendurchschnitts in Abzug gebracht. = T=

8 Anhang: Studienplan für Doppelabschluss-Studierende an der Universität St.Gallen (Outgoing und Incoming) Tabellarische Übersicht Die nachstehende Übersicht nennt die Lehrveranstaltungen und weiteren Studienleistungen, die am Doppelabschluss-Programm teilnehmende Studierende an der Universität St.Gallen zu erbringen haben. 1. Pflichtfächer 1.1 Interdisziplinärer Kernkurs 9 ECTS 1.2 Politische Theorie 6 ECTS 1.3 Forschungsmethoden (MIA) 6 ECTS 1.4 International Business Regulation and Firm Strategy 6 ECTS 2. Pflichtwahlbereich 2.1 Themenkurs 4 ECTS 2.2 Tutorium 3 ECTS 2.3 Praxisprojekt 4 ECTS 3. Unabhängiger Wahlbereich Wahlbereich bedeutet: Auswahl aus dem freien Angebot auf der Master-Stufe (Fachstudium, aber nicht Kontext-Studium). Auch Themenkurse gemäss Ziff. 2.1 können als Kurse des Wahlbereichs belegt werden. 4 ECTS 4. Master-Arbeit 18 ECTS 5. Kontextsäule keine Total 60 Credits = U=

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