MM/ Décanat. behalten. Genügt Mail? Rahmen. Studierenden

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1 FACULTÉ DE DROIT / Université de Fribourg MM/ Master 2.0: Fragen und Antworten Allgemeines Altes und neues System: : Zeitpunkt des Entscheids und Vorgehen? Ich bin seit September 2012 Masterstudentin. Allerdings werde ich erst im kommenden September entscheiden, ob ich mein Studium nach demm neuen Master abschliesse oder ob ich das alte System behalten möchte. Falls ich mich für den neuen Master entscheiden würde: w wäre es möglich, eine Prüfung, für die mir bereits die normalen Kreditpunkte angerechnet wurden, w nachträglich bei den Spezialkrediten anrechnen zu lassen? Wir raten den Studierenden sich zu entscheiden, sobald sämtliche Elemente dess neuen Masterangebots bekannt sind, d.h. gegen Ende des Frühlingssemesters. Die Übergangsregelung ist bereits verfügbar im Übergangsreglement vom 17. Dezember Das Dekanat wird die nötigen Kredit-Transfers vornehmen, um den Studierenden das Erreichen ihres Studienabschlusses zu erleichtern. Anschliessend werden die Transfers von der Unterrichtskommission genehmigt. Mitteilung des Entscheids an das Dekanat Genügt Mail? Ihren Anforderungen der Schriftlichkeit (zur Beibehaltung dess alten Reglements) einee E- Sie können Ihre Entscheidung bis zum 31. Oktober 2013 direkt in Ihrem Gestens-Profil eintragen. Ohne Ihre Antwort gehen wir davon aus, dass Sie sich für das neue System S entscheiden. Falls Sie sich allerdings auf das Herbstsemester für einen Blockkurs einschreiben möchten, müssen Sie sich bereits zum Zeitpunkt der Einschreibung g im Juni 2013 entscheiden. Das Kursangebot ab dem Herbstsemester 2013 und die d zwei Prüfungsessionen für alle Studierenden Das Kursangebot der Fakultät wird jedes Jahr im Mai angepasst. Diee Veranstaltungen, die im Rahmen des neuen Studienangebots zur Auswahl stehen, richten sich an alle Studierenden

2 FACULTÉ DE DROIT / Université de Fribourg page 2 de 6 (unabhängig davon, ob sie nun dem alten Reglement unterstellt bleiben oder in das neue System wechseln möchten). Die Prüfungsession im August/September 2013 findet statt. Ab dem 1. Januar 2014 finden lediglich zwei Prüfungsessionen pro Jahr statt, eine erste im Januar/Februar 2014 und eine zweite im Juni/Juli Wer ist von der Übergangsregelung zum neuen Masterangebot betroffen? Die Übergangsregelung betrifft ausschliesslich Studierende, die aktuell bereits als Masterstudierende eingeschrieben sind. Studierende, die zurzeit im Bachelor eingeschrieben sind, sind davon nicht betroffen. Auch Studierende, die bereits Spezialkredite für den Master erworben haben, werden durch die Übergangsregelung nicht erfasst. Kreditpunkte, die während des Bachelors erlangt wurden, werden selbstverständlich für den Master angerechnet. Stundenpläne Die Stundenpläne werden spätestens Ende Mai bekannt gegeben. Da im Verhältnis zur verfügbaren Zeit im Stundenplan eine grosse Zahl an Kursen und Seminaren angeboten wird, ist es möglich, dass sich einzelne Kurse überschneiden.

3 FACULTÉ DE DROIT / Université de Fribourg page 3 de 6 Von A bis Z Veranstaltungen mit 8 ECTS-Kreditpunkten Ab dem Herbstsemester 2013 gibt es keine Veranstaltungen mit 8 ECTS-Kreditpunkten mehr. Das jeweilige Unterrichtsfach bleibt zwar bestehen, wird aber in einer anderen Form angeboten, die 5 ECTS-Kreditpunkten entspricht (und nicht mehr 8 Kreditpunkten). Studierende, die sich gemäss Art. 11 ff. des Übergangsreglements dafür entschieden haben, ihren Master nach Massgabe der bisherigen Regelung abzuschliessen, können anstelle der vormals mit 8 ECTS-Kreditpunkten angebotenen Kurse Verfahren und Rechtsschutz im öffentlichen Recht und Procédure administrative et protection juridique en droit public die zwei entsprechenden, gemäss dem neuen Reglement angebotenen Kurse besuchen und am Ende des Jahres eine Prüfung ablegen, für die sie 8 ECTS-Kreditpunkte erhalten. NB: Studierende, die im Studienjahr Veranstaltungen mit 8 Kreditpunkten besucht haben, können die Prüfung für diese Veranstaltung im Juni 2013, im September 2013 und/oder im Januar 2014 ablegen. Falls diese Studierenden dem alten System unterstellt bleiben und diese Prüfung im Januar 2014 ablegen, erhalten sie 8 ECTS-Kreditpunkte. Studierende, die dem neuen Reglement unterstellt sind und diese Prüfung im Januar 2014 ablegen, erhalten 10 Kreditpunkte. Spezialkredite Wenn ein derzeitiger Masterstudent bereits die zwei Europarechtkurse im Bachelor als Spezialkredite abgelegt hat und sich einen SIK als Spezialkredit hat anrechnen lassen (= 12 ECTS), kann er sich dann noch einen BK/SK als Spezialkredit anrechnen lassen, um die notwendigen 15 ECTS-Kreditpunkte gemäss neuem Reglement zu erhalten, oder muss er zwingend eine andere Leistung erbringen? Veranstaltungen für die Mention Europarecht, die bereits während des Bachelors abgelegt wurden, können als Spezialkredite für den Master angerechnet werden und geben dann 6 ECTS- Kreditpunkte. Blockkurse und Semesterkurse können als Spezialkredite angerechnet werden. Falls die ersten 10 Spezialkredit-Punkte für die Gesamtzahl an Kreditpunkten zählen, gibt es keine Beschränkung. Derzeit ist es zulässig, 15, 20 oder mehr Spezialkreditpunkte zu erlangen. Diese Möglichkeit bleibt unter dem neuen Masterangebot bestehen. Was passiert mit den überschüssigen Spezialkreditpunkten, d.h., wenn man am Schluss z.b. auf 17 anstatt nur auf 15 Spezialkreditpunkte kommt? Kann man sich diese Punkte z.b. an die kleine zusätzliche Arbeit anrechnen lassen, die man zum Kompensieren der Punkte schreiben muss, und anstatt einer zusätzlichen Arbeit à 3 ECTS nur eine zusätzliche Arbeit à 1 ECTS schreiben? Nein, dies ist nicht möglich. Nur zusätzliche Kreditpunkte, die durch einen Block- oder Semesterkurs erlangt wurden (d.h. 4 Kreditpunkte und 4 zusätzliche Kreditpunkte) können an ein Seminar oder zur

4 FACULTÉ DE DROIT / Université de Fribourg page 4 de 6 Vervollständigung der Spezialkredite angerechnet werden. Diese Möglichkeit besteht lediglich für Masterstudierende, die dem neuen System unterstellt sind. Mention Zweisprachig Für den Zusatz Zweisprachig ist es erforderlich, 40% der Kreditpunkte im Master, d.h. 36 von 90 Punkten, in der anderen Sprache zu erlangen. Ist es aufgrund des neuen Masterangebots notwendig, dass ich 40 ECTS-Kreditpunkte auf Französisch erlange (da jeder Kurs 5 ECTS-Punkte gibt) oder muss ich 36 Kreditpunkte erwerben, z.b. indem ich ein Seminar besuche, das weniger als 5 ECTS-Kreditpunkte gibt? Die Berechnung für den Zusatz wird durch das neue System nicht verändert. Die Anzahl Spezialkredite, die für den Zusatz Zweisprachig zählen können, wird allerdings von 4 auf 6 Punkte erhöht. Die 36 Kreditpunkte können auf diese Weise mit Kursen zu 5 Kreditpunkten sowie den 6 vorgesehen Spezialkrediten erworben werden. Mobilität/Prüfungen Für Studierende, die sich anschliessend an das CTLS begeben, besteht die Möglichkeit, im Januar ausserhalb der Prüfungsession ihre Prüfungen abzulegen. Diese Prüfungen werden durch das Dekanat nach Rücksprache mit dem Examensdelegierten organisiert. Mobilität/Erasmus Im Sommer 2012 habe ich den Bachelor of Law an der Uni Freiburg abgeschlossen und bin momentan im Master immatrikuliert. Zurzeit verweile ich in Norwegen, wo ich das erste Masterjahr (HS12/FS13) im Zuge des Erasmus-Programms absolviere. Ich habe das neue Masterreglement zur Kenntnis genommen und die Änderungen bemerkt. Für mich stellt sich nun die Frage, wie nach dem neuen Reglement meine Punkte aus dem Erasmus-Jahr angerechnet würden. Gäbe es da grundlegende Änderungen im Vergleich zum bisherigen System? Das neue System verändert die derzeitigen Grundsätze, die für die Mobilität gelten, nicht. Die Dokumente zur Mobilität, dem Erasmus-Programm und dem BENEFRI-Angebot werden bis Ende April 2013 angepasst.

5 FACULTÉ DE DROIT / Université de Fribourg page 5 de 6 Profil Rechtspraxis und Verfahren Ich benötige im HS 13 folgende Kurse, um das Profil "Rechtspraxis" zu erlangen: Rechtsschutz in der EU sowie Güter- und Erbrecht. Gemäss alter Planung waren beide Fächer im HS 13 im Angebot, in der Konkordanzliste habe ich die entsprechenden Kurse jedoch nicht gefunden bzw. nicht für das HS 13. Gingen diese Kurse vergessen oder sind sie nicht mehr im Angebot enthalten und falls letzteres: welche alternativen Möglichkeiten habe ich, um das Profil zu erlangen? Die Unterrichtskommission hat Ersatzkurse vorgesehen, die in einer Übersicht mit dem Titel Konkordanzliste für das Profil Rechtspraxis und Verfahren aufgeführt werden. Demnach kann die Veranstaltung Rechtsschutz in der EU durch den Kurs Europäisches Verfassungsrecht oder eine schriftliche Arbeit ersetzt werden, der Kurs Güter- und Erbrecht kann durch die Veranstaltung Kindes- und Erwachsenenschutz ersetzt werden. Seminare: Zugang für Studierende nach dem bisherigen System Falls ich mich entscheide, meinen Master nach dem bisherigen System zu machen, kann ich dennoch an einem Seminar nach dem neuen System teilnehmen? Wenn ja, wie viele Kreditpunkte werde ich dafür erhalten? Ja. Studierende, die sich gemäss Art. 11 ff. des Übergangsreglements dafür entschieden haben, ihren Master nach Massgabe der bisherigen Regelung abzuschliessen, können: a) ein Seminar mit schriftlicher Arbeit besuchen, das den Spezialkrediten angerechnet wird (4 ECTS- Kreditpunkte); b) ein Seminar mit schriftlicher Arbeit besuchen, das als Semesterintensivkurs angerechnet wird (4 ECTS-Kreditpunkte). Seminare: Ersatz von zwei Seminaren durch Semesterkurse und/oder Blockkurse Sind die Seminare auch komplett durch BK/SK ersetzbar oder muss man zwingend noch 2 Arbeiten schreiben? Während der Übergangsphase und für die Studierenden, die sich für das neue System entschieden haben, wurden verschiedene Ersatzmöglichkeiten vorgesehen, um das Erreichen des Studienabschlusses zu erleichtern. Diese Studierenden können die Seminare durch Block- oder Semesterkurse ersetzen. Für Studierende, die ihren Master im Herbstsemester 2013 beginnen, gelten andere Regeln. Ein Seminar kann durch eine schriftliche Arbeit ersetzt werden, zwei Seminare durch eine Forschungsarbeit.

6 FACULTÉ DE DROIT / Université de Fribourg page 6 de 6 Seminar und Seminar Ich nehme im April am Polen-Seminar teil. Gilt dieses als Seminar im Sinne der neuen Seminare? Kann ich mir dieses anrechnen lassen? Alle Kredite, die vor dem 16. September 2013 im Rahmen des Masters erworben werden, werden angerechnet. Dasselbe gilt für Spezialkredite, die während des Bachelors erlangt wurden. Das Seminar ist eine neue Unterrichtseinheit (dazu zählen auch die Semester- und Blockkurse), die den Studierenden ermöglichen wird, ihre redaktionellen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Das Seminar ist daher nicht zu verwechseln mit einer schriftlichen Arbeit oder den Seminaren, die auf der Liste der Spezialkredite angeboten werden. Masterarbeit Eine Frage zur Übergangsregelung: an der Veranstaltung wurde uns gesagt, die Masterarbeit zählt auf jeden Fall 5 ECTS-Kreditpunkte, im Dokument, das uns zugeschickt wurde, steht jedoch "Masterarbeit: Wird die Masterarbeit nach dem 16. September 2013 korrigiert, gibt sie 5 ECTS- Kreditpunkte." Wie viele Punkte erhalte ich nun für die Masterarbeit, die ich letzte Woche abgegeben habe? Für Studierende, die sich für das neue Studienangebot entscheiden, gibt die Masterarbeit in jedem Fall 5 Kreditpunkte. MM/

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