MLaw 2.0. Informationen zum (neuen) Masterstudium in Freiburg. 21. Februar Prof. Dr. Bernhard Waldmann
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1 MLaw 2.0 Informationen zum (neuen) Masterstudium in Freiburg 21. Februar 2013 Prof. Dr. Bernhard Waldmann RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität Freiburg Lehrstuhl für XXX
2 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage II. Ziele und Grundzüge von MLaw 2.0 III. IV. Das Programm MLaw mit Zusätzen ( mentions ) V. Übergangsrecht VI. VII. Organisatorische Fragen Schluss/Diskussion 2
3 I. Ausgangslage Einführung des Bologna-Modells (2002) Pionierrolle unserer Fakultät bei der Einführung des Bachelor- und Masterstudiums Das Masterstudium gemäss Reglement vom 28. Juni 2006 (RBMD) Sehr gute Rückmeldungen aus der Praxis (Arbeitgeber, Alumni) Grosse Zufriedenheit bei den Studierenden (Umfragen Abgänger und internationale Umfrage Universum 2012) Bedarf nach Anpassungen -> MLaw 2.0 (keine Reform, aber Nachführung ) 3
4 II. Ziele und Grundzüge von MLaw 2.0 Qualität Attraktivität Flexibilität Stärkung und Konsolidierung des Studienprogramms auf Masterebene (Qualitätsentwicklung) Stärkung der Attraktivität unserer Masterdiplome auf dem Arbeitsmarkt Stärkung der Attraktivität unseres Masterstudiums bei den Studierenden 4
5 Grundzüge von MLaw 2.0 Konsolidierung des Programms (mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Kursen) Neue Gewichtung der Kurse: 5 ECTS-Punkte (statt wie bisher 4 ECTS-Punkte) Stärkung der schriftlichen Arbeiten: Einführung von Seminaren Mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung (Grössere Zeitspanne zwischen dem Ende des Kurses und dem Prüfungsbeginn) Mehr Flexibilität Mehr Möglichkeiten, während der Semesterpausen Studienleistungen zu erbringen (Flexibilität) Blockkurse durch Semesterkurse ersetzbar 5
6 Mehr Kurse durch Professorinnen und Professoren Mehr englischsprachige Kurse Abschaffung der Profile MLaw mit Zusätzen ( mentions ) Bilingue Europarecht Religionsrecht (weitere in Planung) 6
7 III. Das Programm MLaw heute ECTS MLaw 2.0 ECTS 2 Blockintensivkurse (obl.) 8 2 Blockkurse (ersetzbar durch Semesterkurse) Semesterintensivkurse Semesterkurse 50 2 Seminare mit einer schriftlichen Arbeit oder 2 schriftliche Arbeiten 10 (2 x 5) Spezialkredite 10 Spezialkredite 15 Masterarbeit 4 Masterarbeit 5 Total 90 Total 90 7
8 8
9 1. Block- und Semesterkurse 60 ECTS H S Blockkurs Semesterkurse F S BK (à 5 ECTS) und 10 SK (à 5 ECTS) BK durch SK austauschbar (und umgekehrt) Maximal 6 SK (30 ECTS) pro Examenssession geprüft BK/SK durch Forschungsarbeit (10 ECTS) ersetzbar 9
10 Blockkurse und Semesterkurse Für das Angebot (ab HS 2013) : 10
11 2. Seminare und schriftliche Arbeiten 10 ECTS Zweck/Inhalt: Schriftliche Arbeit in einem begleiteten Rahmen; Ausschreibung 4mal jährlich Modalitäten 2 Seminare à 5 ECTS-Punkte Ersatz eines Seminars durch Seminararbeit (in einem Masterfach) Ersatz beider Seminare durch eine Forschungsarbeit (10 ECTS) Zulassung: mind. abgeschlossenes IUR II + besondere Anforderungen des jeweiligen Dozenten Rahmenveranstaltung(en) ausserhalb des Stundenplans gemäss individueller Ausschreibung Arbeit wird benotet 11
12 3. Spezialkredite 10 ECTS Liste auf Vertiefungskurse (z.b. im Europarecht, zusätzliche Kurse) Interdisziplinäre Kurse (z.b. Gender Law, Grundkurs Umweltwissenschaften ) Seminare (Grosser St. Bernhard, Ascona, Skilex, 3-Länderseminar ) Summer University Souzhou (China), Alabama (USA) Tutorate Basiskurs Plädieren, Argumentieren und Auftreten Moot Courts 12
13 4. Masterarbeit 5 ECTS Zielsetzung Abgabefrist: 16 Tage Benotete schriftliche Arbeit Verfahren 13
14 IV. MLaw mit Zusätzen ( mentions ) 1. MLaw bilingue Bestätigung Zweisprachigkeit Zweisprachiges Masterstudium Bilingue plus Info: mind. 20% der Kredite (ECTS) in der zweiten Studiensprache mind. 40% der Kredite (ECTS) in der zweiten Studiensprache - davon eine schriftliche Arbeit (Masterarbeit, Forschungsarbeit, Paper in einem Kurs); dispensiert ist, wer bereits für den zweisprachigen BLaw eine solche Arbeit verfasst hat. - max. 6 ECTS im Rahmen von Spezialkrediten 14
15 2. MLaw mit Zusatz Europarecht Masterstudium 90 ECTS + 20 ECTS Block- und Semesterkurse: ECTS 30 ECTS mit europarechtlichem Schwerpunkt (10 ECTS durch europarechtliche Forschungsarbeit ersetzbar) Seminare (2 à 5 ECTS) und Masterarbeit (5 ECTS) Masterarbeit (5 ECTS) oder ein Seminar (5 ECTS) mit europarechtlichem Thema bestanden Spezialkredite (15 ECTS) 15
16 3. MLaw mit Zusatz Religionsrecht (magister utriusque iuris) 90 ECTS + 5 ECTS (Variante 1) 90 ECTS + 10 ECTS (Variante 2) BA Law mit Zusatz Religionsrecht + Vertiefungskurs I (5 ECTS) + Vertiefungskurs II (5 ECTS) als zusätzlicher Kurs + Schriftliche Arbeit (5 ECTS): Masterarbeit oder Seminar im Religionsrecht oder + Einführungskurs (5 ECTS) als zusätzlicher Kurs + Vertiefungskurs I (5 ECTS) + Vertiefungskurs II (5 ECTS) als zusätzlicher Kurs + Schriftliche Arbeit (5 ECTS): Masterarbeit oder Seminar im Religionsrecht 16
17 V. Übergangsrecht 1. Grundsätze Inkrafttreten MLaw 2.0: Für alle Studierenden, die im HS 2013 mit dem Masterstudium beginnen Auch für Studierende, die im FS 2013 ihr Masterstudium begonnen haben Studierende, die im HS 2012 oder früher mit dem Masterstudium begonnen haben Grundsätzlich: neue Regelung Wahl bis : Unterstellung unter das bisherige Reglement 17
18 2. Neue Regelung (MLaw 2.0) Block- und Semesterkurse Bisher erworbene ECTS aus BIK und SIK werden vollumfänglich übernommen SIK (im Frühjahr 2013 besucht, aber in Session 2/13 noch nicht bestanden/abgeschlossen): Anrechnung 5 bzw. 10 ECTS Prüfungen noch bis Session 1/2014 möglich. Anzahl der noch abzulegenden BK/SK: 60 ECTS. Umrechnung gemäss Tabelle (nächste Folie) Mangelnde ECTS-Punkte werden durch zusätzliche Leistungen (Seminar oder schriftliche Arbeit) erworben 18
19 Erlangte ECTS (bisher) Zu erlangende ECTS nach neuer Regelung Anzahl zu absolvierender BK/SK (MLaw 2.0) Total ECTS Zusatzleistung Zus. Arbeit für 1 ECTS Zus. Arbeit für 2 ECTS Zus. Arbeit für 3 ECTS Zus. Arbeit für 4 ECTS keine Zus. Arbeit für 1 ECTS Zus. Arbeit für 2 ECTS Zus. Arbeit für 3 ECTS Zus. Arbeit für 4 ECTS keine Zus. Arbeit für 1 ECTS Zus. Arbeit für 2 ECTS Zus. Arbeit für 3 ECTS Zus. Arbeit für 4 ECTS 19
20 Seminare (2 x 5 ECTS) Alternativen: 2 schriftliche Arbeiten BK/SK Wer per mehr als 60 ECTS-Punkten an BIK/SIK erlangt hat, kann sich für 4 überschüssige Credits je ein Seminar anrechnen lassen. Spezialkredite (neu: 15 ECTS) Max. 5 ECTS durch BK/SK oder Seminar ersetzbar Masterarbeit (5 ECTS) Auf jeden Fall 5 ECTS angerechnet (auch wenn vor dem geschrieben) 20
21 3. Abschluss unter der bisherigen Regelung Allgemeines Durch schriftliche Erklärung an das Dekanat (bis spätestens zum ) Unterstellung unter die bisherige Regelung möglich. Abschluss mit Profilen weiterhin möglich. Die Kurse 2013/2014 und 2014/2015 werden den Profilen zugeordnet. Ab HS 2015 gilt für alle die neue Regelung. Organisation der Examen und Kurse richtet sich allerdings in jedem Fall nach neuer Regelung. 21
22 Blockintensivkurse Für Block(intensiv)kurse gibt es weiterhin 4 ECTS Block(intensiv)kurse durch Semester(intensiv)kurse ersetzbar. Semesterintensivkurse Bisherige Punkte (4/8 ECTS) übernommen. Für im FS 2013 besuchte Kurse, die per noch nicht abgeschlossen/bestanden sind, werden 4 bzw. 8 ECTS angerechnet. 22
23 VI. Organisatorische Fragen Beginn Masterstudium: Montag, (HS) Einschreibung Blockkurse HS 2013 Zwischen dem (10h) (14h) über gestens Einschreibung Seminare Viermal jährlich Examen 23 Ab 2014: 1 Examenssession pro Semester: Februar (für HS), Juni (für FS) 2013: Die Session August/September findet statt! Fragen? droit-decanat@unifr.ch 23
24 VII. Schluss/Diskussion Vielen Dank für Ihr Interesse! 24
3. Eine Anerkennung ist nur auf der Grundlage einer bestandenen Prüfung möglich.
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