Beginn der Mitgliederversammlung um Uhr, Ende Uhr. Anwesend: 29 Mitglieder, 3 weitere Mitglieder waren durch Vollmachten vertreten
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- Erwin Simen
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1 Protokoll der Mitgliederversammlung am Ort: Hotel Brunnenhof, Burgwedeler Str. 1, Bissendorf Beginn der Mitgliederversammlung um Uhr, Ende Uhr Anwesend: 29 Mitglieder, 3 weitere Mitglieder waren durch Vollmachten vertreten Die Einladung zur Mitgliederversammlung wurde am form- und fristgerecht per Post an alle Mitglieder verschickt. In der Einladung wurde satzungsgemäß daraufhin gewiesen, dass Bevollmächtigte spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu melden sind. Die Mitgliederversammlung ist somit ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. 1. Begrüßung Der Präsident des Bundesverbandes Dieter Jüptner begrüßt die Mitglieder. 2. Bericht des Präsidenten Dieter Jüptner stellt den Geschäftsbericht des BMAB für das Jahr 2016/2017 vor. Darin enthalten waren die Mitgliedschaften, Mitgliederentwicklung, Vermögensverwaltung sowie die finanzielle Situation des Bundesverbandes. Verschiedene Projekte, wie das Jugendcamp 2016, Peers im Krankenhaus (PIK), die OT World 2016, die AmpuTee, der AmpuRucksack, das Parkplatzabstandsschild, Vorstellung der AmpuKarte und der IC2A sowie auch die Interessenvertretung in Brüssel und die weitere Vernetzung mit anderen Dachverbänden (BAG, Nakos etc. ) rundeten den Bericht des Präsidenten ab. Ferner teilte er den Mitgliedern mit, dass der BMAB seit dem verbandsklageberechtigt ist. Zum Ende seines Berichtes gab der Präsident einen kleinen Ausblick über die schon stattfindenden Änderungen im Prothetik Bereich, der Änderungen in der Industrie, sowie auch im Bereich der innovativen Prothesen. 3. Bericht des Vizepräsidenten Detlef Sonnenberg stellt das Projekt Selbsthilfe verbindet vor. Eine Fahrrad-Staffeltour, die eigenständig von jeder Selbsthilfegruppe etc. ausgeführt werden kann und auch unter Einbindung der Mitgliedsstaaten der IC2A stattfinden könnte. Er schlug eine Arbeitsgruppe vor, die das Projekt ggfs. gemeinsam ausarbeiten könnten. Ferner teilte er den Termin für den im letzten Jahr ausgefallenen Amelo Workshop mit.
2 Dieser wird vom im CVJM-Camp in Abbensen/Wedemark stattfinden. Eine Teilnehmerzahl wird als Minimum von 10 Personen, maximal 20 Personen gesehen. Ferner bittet er um Mitarbeit durch die anwesenden Mitglieder/Selbsthilfegruppen, da das Präsidium überlastet ist. Gesucht werden Mitarbeiter, die kleine Recherchen tätigen, u.a. Ansprechpartner Reha-Klinik und Klinik-Seelsorger, Gehschulensuche, Tips und Tricks für amputierte von amputierten Menschen, Bearbeitung der Hilfsmitteldatenbank und Recherche etc. 4. Präsentation des Kassenberichts Der Kassenbericht wurde vom Präsident vorgetragen. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Kassenbericht auch im Internet abrufbar ist. 5. Bericht des Rechnungsprüfers Über den Bericht wurde eine Power Point Präsentation von Dieter Jüptner vorgetragen. 6. Genehmigung und Verabschiedung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Haushaltsplanes 2017 Der Jahresabschluss 2016 wurde einstimmig genehmigt, der Haushaltsplan 2017 wurde einstimmig genehmigt. 7. Entlastung des Präsidiums Die Entlastung des Präsidiums wurde einstimmig mit 4 Enthaltungen beschlossen. 8. Satzungsänderungen Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen wurden einstimmig angenommen. Die Satzung ist somit wie folgt zu ändern 1 Name alt: (1) Der Verein trägt den Namen Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.v.. Er ist unter der Nummer VR ins Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen. neu: (1) Der Verein trägt den Namen Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.v.. Er ist unter der Nummer VR ins Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Der Verein wird abgekürzt BMAB genannt.
3 wird nach Punkt 7. eingefügt: 8. Die Vertretung von Mitgliedern in Rechtssachen betreffend ihre Amputation oder ihre prothetische Versorgung. 9. Das Verlangen der Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen gemäß 5 Abs. 1 BGG, das Treffen von Zielvereinbarungen gemäß 13 Abs. 1 BGG sowie das Erheben von Verbandsklagen. Die nachfolgenden Punkte werden entsprechend von 8 bis 13 in 10 bis 15 umnummeriert. wird Punkt 10. (bisher 8.) wie folgt ergänzt: 8. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für Vertreter der Selbsthilfegruppen, Meinungsträger und Leistungserbringer sowie für Menschen mit Arm- oder Beinamputation oder Gliedmaßenfehlbildung insbesondere im jugendlichen Alter, wird eingefügt: 15. Ausbildung von Menschen mit Amputation oder Gliedmaßenfehlbildung zum Peer- Counseller und Einsatz von Peer-Counsellern in Krankenhäusern und im Privatbereich. Nach Absatz (4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: wird eingefügt: (5) Der Bundesverband kann seine Ziele auch durch Aktivitäten im Ausland, insbesondere durch die aktive Mitgliedschaft in der International Confederation of Amputee Associations (IC2A) verfolgen. 6 Mitglieder alt: (1) Ordentliches Mitglied im Sinne des Vereinsrecht kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Bundesverband ist schriftlich beim Präsidium einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden, kann jedoch der Mitgliederversammlung zur Überprüfung vorgelegt werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Bundes-verband. Die Mitgliedschaft von juristischen Personen endet
4 auch mit deren Auflösung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen. neu: (1) Ordentliches Mitglied im Sinne des Vereinsrecht kann jede natürliche oder juristische Person werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den BMAB besteht nicht. Der Antrag auf Aufnahme in den Bundesverband ist schriftlich beim Präsidium einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Bundesverband. Die Mitgliedschaft von juristischen Personen endet auch mit deren Auflösung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen. 9 Organe (2) Alle Mandatsträger sind ehrenamtlich tätig. alt: (3) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Verbandstätigkeit trifft das Präsidium. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. neu: (3) Bei Bedarf können Vereinsämter in teilweiser Abänderung des 9 (2) im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26 oder 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Verbandstätigkeit trifft das Präsidium. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. 14 Rechnungsprüfer alt: 14 Rechnungsprüfer (1) Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich für ein Jahr einen oder zwei Rechnungsprüfer. Die Wiederwahl ist zulässig. (2) Ein Rechnungsprüfer darf nicht Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands sein. Das Präsidium darf ihm keine Aufgaben oder Vollmachten übertragen. Ein Rechnungsprüfer braucht nicht Mitglied des Bundesverbands zu sein. (3) Die Aufgabe der Rechnungsprüfer ist die Prüfung des vom Präsidium erstellten Jahresabschlusses vor der Vorlage in der Mitgliederversammlung. Außerdem sind die Rechnungsprüfer für die Revision der Geschäftsführung und der Spendenverwendung zuständig. neu: 14 Rechnungsprüfung (1) Die Rechnungsprüfung muss jährlich vor der Vorlage des vom Präsidium erstellten Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden. (2) Grundlage der Rechnungsprüfung ist eine durch die Mitgliederversammlung
5 verabschiedete Prüfungsordnung. (3) Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers erfolgt durch das Präsidium. 17 Auflösung alt: (1) Die Auflösung des Bundesverbands kann in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Bundesverbands oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Bundesverbands an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der es nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. neu: (1) Die Auflösung des Bundesverbands kann in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Bundesverbands oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Bundesverbands an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 9. Präsentation geplanter Projekte Manuela Jukiel stellt ihr jährlich stattfindendes Prothesencamp vor. Es wird in diesem Jahr im Zeitraum vom stattfinden. Für das Protokoll u.r.d.a C. Körner D. Jüptner Schriftführerin Versammlungsleiter
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