Wir öffnen Türen in die Zukunft
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- Henriette Melsbach
- vor 6 Jahren
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1 Wir öffnen Türen in die Zukunft Verantwortung für Gesellschaft und Rohstoffwirtschaft Nieritzweg 23, Berlin Tel.: Fax:
2 DGAW die Plattform für Produktverantwortung und Ressourcenschonung gemeinnütziger Verein Zielsetzung Ökologische Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft freier, Interessen-ungebundener Dialog 359 Mitglieder private und kommunale Entsorger (z. B. BSR; Nehlsen; Fehr; Remondis; MUEG) Politik, Verwaltung (z. B. Bürgermeister Hoyerswerda; Staatsministerium Dresden; Regierungspräsidium Wiesbaden) Wissenschaft und Forschung (z. B. ATZ Entwicklungszentrum; Uni Stuttgart) Anlagen- und Maschinenbauer (z. B. FAUN; Baumgarte; ANDRITZ; Vecoplan AG) Anlagenbetreiber (MVA Bonn; Avea; E.on; Vattenfall; KWG; STORK) Rechtsanwaltskanzleien, Ingenieure, Berater, Verbände, Interessenvertreter Gegenseitige Mitgliedschaft mit z.b. BDE; bvse; VKS im VKU 2
3 Zusammensetzung Gremien DGAW Ehrenvorsitzender Präsident Schatzmeister Vizepräsident Vizepräsident Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Geschäftsführer Werner Schenkel Thomas Obermeier Gerd Weber Dr. Martin Engler Prof. Dr. Wolfgang Klett Dr. Alexander Gosten Sieglinde Groß Dr. Hanshelmut Itzel Bernard M. Kemper Prof. Gerhard Rettenberger Gabi Schock Dr. Gerd-Dieter Uhlenbrauck Fritz K. Pressel 3
4 BiogeneReststoffe -Aktuelle Gesetzeslage Erstellt von DGAW e.v. Herrn Thomas Obermeier Präsident 19. Juli 2011 Energie braucht Impulse
5 Aktuelle Gesetzeslage Inhaltsverzeichnis Aktuelle Gesetzeslage -Überblick Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG Bioabfallverordnung Erneuerbare Energien Gesetz EEG Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG 5
6 Aktuelle Gesetzeslage -Überblick Aktuelle Novellierungen im Bereich der Abfallwirtschaft, der erneuerbaren Energien und des Emissionshandels haben direkte Auswirkungen auf die Stoffströme biogener Reststoffe. Europäisches Recht Nationales Recht Regelungen zur Sammlung/ Behandlung biogener Reststoffe -Getrennte Sammlung -Recyclingquote -Kompostierung -Vergärung -Biomassekraftwerke -MVA/MBA Stand vom Verordnungen EG Nr. 1069/2009 RL 2008/98/EG RL 2009/28/EG Nr. 142/2011 KrWG Bioabf Entwurf EEG Stellungnahme Bundesrat RL 2003/87/EG RL 2009/29/EG TEHG ( ) Kabinettsbeschluss/ Bundesratsempfehlungen Gesetzentwurf* Bundesratsbeschluss Beschlussempfehlung Umweltausschuss 6 *Gesetzentwurf BT-Drs.17/6071 wurde am vom Bundestag angenommen
7 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG -Getrennte Sammlung -Recyclingquote -Kompostierung -Vergärung -Biomassekraftwerke -MVA/MBA KrWG BioabfV EEG TEHG ( ) SOLL Umsetzung RL 2008/98/EG bis Lesung im Bundestag? Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bundesratsempfehlungen Kabinettsbeschluss Lesung im Bundestag Verabschiedung KrWG frühestens Ende 3. Q
8 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist ab 2015 vorgeschrieben, sofern nicht deren Beseitigung den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet (technische und wirtschaftliche Zumutbarkeit von Verwertung prüfen), nicht andere Verwertungsverfahren besser geeignet sind, nicht ein Wahlrecht bei gleichrangigen Verwertungsverfahren besteht. -Getrennte Sammlung KrWG 11 (1) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach 7 Absatz 2 bis 4 und 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Bioabfälle,..., ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung kann unter den oben genannten Bedingungen aufgehoben werden! 8 Durch flächendeckende getrennte Sammlung von Bioabfällen gehen MVA s Abfallmengen verloren!
9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Zur Förderung der Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen können Anforderungen an - die eingesetzten Bioabfälle, ausdehnbar auf Abfallbiomasse wie Klärschlamm, die getrennte Sammlung, die Verwertungsverfahren (z.b. Kompostierung, Biogasgewinnung, Phosphorrecycling) und das Inverkehrbringen, - die gemeinsame Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen mit anderen Abfällen, - an Verfahren zur Überprüfung der Anforderungen festgelegt werden. -Förderung der Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen KrWG 11 (2) Verordnungsermächtigung, Anforderungen 11 (3) Verordnungsermächtigung Überprüfung der Anforderungen Die Mitverbrennung von Klärschlämmen durch Forderung des Phosphorrecyclings kann per Rechtsverordnung eingeschränkt werden! 9
10 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Die geforderte Recyclingquote bezieht sich auf die Gesamtheit der Siedlungsabfälle. Darin enthalten ist auch die getrennte Erfassung und stoffliche Verwertung (Kompostierung/Vergärung) von Bioabfällen. -Recyclingquote KrWG 14 (2) Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Die Recyclingquote stärkt die stoffliche Verwertung von Bioabfällen, ist jedoch nur mehr eine Sollbestimmung! 10 Im Jahr 2009 wurde bereits eine Recyclingquote von 63 % erreicht, so dass das Ziel auch ohne flächendeckende Bioabfallsammlung und verwertungerreicht werden kann!
11 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Stoffliche Verwertung hat Vorrang vor energetischer Verwertung, Maßnahme hat Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet, bei Gleichrangigkeit besteht ein Wahlrecht, Energetische Verwertung ist dem Recycling gleichgestellt, wenn der Heizwert des Abfalls > kj/kg beträgt. Per Rechtsverordnung kann diese Vermutung im Einzelfall widerlegt werden, so kann die Gleichrangigkeit der energetischen Verwertung für Abfälle < kj/kg bzw. die Höherwertigkeit der stofflichen Verwertung bei Abfällen > kj/kg festgelegt werden. KrWG 6 (1) Abfallhierarchie 1. Vermeidung Stoffliche Verwertung -Kompostierung -Vergärung Energetische Verwertung -Biomassekraftwerke -MVA Beseitigung -MVA/MBA 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Stoffliche Verwertung 4. Sonstige Verwertung 5. Beseitigung 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen insb. energetische Verwertung, Verfüllung 11 Heizwert von Bioabfällen < kj/kg, Vorrang Recycling Heizwert von Holzabfällen > kj/kg, Gleichrang der energetischen Verwertung
12 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Die Erzeugung von Energie aus Biomasse wird gefördert, indem insb. - Hölzer aus der Forstwirtschaft, - Hölzer aus der Landschaftspflege oder - Stroh vom KrWG ausgenommen sind. -Geltungsbereich KrWG 2 (2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für Nummer 4 Fäkalien,..., Stroh und andere natürliche nicht gefährliche land- oder forstwirtschaftliche Materialien, die in der Land- oder Forstwirtschaft oder zur Energieerzeugung aus einer solchen Biomasse durch Verfahren oder Methoden verwendet werden, die die Umwelt nicht schädigen oder die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Für die genannte Biomasse wird dadurch der Hierarchiegrundsatz aufgehoben! 12
13 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Anforderungen an die Qualitätssicherungssysteme für Bioabfälle und Klärschlämme können festgelegt werden: - an Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Minderung von Schadstoffen, Gewährleistung seuchen-und phytohygienischerunbedenklichkeit) - an den Qualitätszeichennehmer, - an die Träger der Qualitätssicherung, - an das Qualitätszeichen, - an das Verfahren zur An-und Aberkennung des Trägers der Qualitätssicherung durch die oberste Landesbehörde -Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme KrWG 12...die Träger der Qualitätssicherung und die Qualitätszeichennehmer können eine regelmäßige Qualitätssicherung einrichten. 12 (7) Verordnungsermächtigung Anforderungen an die Qualitätssicherung vorzuschreiben. 13
14 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Ende der Abfalleigenschaft für Kompost und Gärrückstände Voraussetzungen: Bestimmter Verwendungszweck Markt vorhanden Erfüllung aller gültigen Rechtsvorschriften und Normen Keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt - Ende der Abfalleigenschaft KrWG 5 (1) Voraussetzungen (2) Verordnungsermächtigung für bestimmte Stoffe Voraussetzungen und Grenzwerte für Schadstoffe festzulegen. 1. Arbeitsgruppensitzung am der Europäischen Kommission in Sevilla 1 zur Erarbeitung von Kriterien. Bis Anfang 2012 Konkretisierung, Vorschlag an die EU-Kommission, danach Fortsetzung des Komitologieverfahrens. 14 Grundvoraussetzungen für Kompost im Prinzip erfüllt, für Gärrückstände steht noch eine Harmonisierung von Normen und Untersuchungsmethoden aus. 1 Joint Research Center (JRC) Institute forprospectivetechnologicalstudies (ITPS)
15 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Die Stellungnahmen der Verbände begrüßen je nach Interessenlage eine höhere Förderung der getrennten Erfassung (BDE, ASA, BGK) und stofflichenverwertung von Bioabfällen (BDE, bvse, ASA, BGK) gegenüber den Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie bzw. das Wahlrecht bei Gleichrangigkeit der energetischen Verwertung bei Heizwerten > kj/kg (ITAD, VKS im VKU, ASA). Stellungnahmen Verbände Getrennte Sammlung Bioabfall Recyclingquote Gleichrang Verwertung Hochwertigkeit Verwertung 15 KrWG Stand BDE bvse VKS im VKU ASA ITAD BGK AbfallrahmenRL 2008/98/EG Verpflichtend ab Als Sollbestimmung ohne Datum Ab 2013 Ausnahme von z.b. städtischen Gebieten Ab 2013 Ab 2013 Förderung der getrennten Erfassung 65 Gew. % vom Siedlungsabfall ab 2020 Sollbestimmung Vor 2020 ggf. > 65% Kein Soll Klärung Begriff Siedlungsabfall/Methode > 65% wie AbfallrahmenRL Ab 2015 >65% Kein Soll 50 Gew. % für mind. Papier, Metall, Kunststoff, Glas Recycling = energetische Verwertung Abfall Heizwert > kj/kg - - /- Abweichung von Hierarchie nur bei Höherwertigkeit Nicht vorgesehen Per Rechtsverordnung Festlegung von Gleichrang/Hochwertigkeit Kein Abweichen vom Heizwert > kj/kg Fordert Kriterien für Recycling Mindestheizwert > kj/kg beibehalten Fordert Kriterien für Recycling Abweichung von Abfallhierarchie möglich, wenn beste Option
16 Bioabfallverordnung (BioAbfV) -Getrennte Sammlung -Recyclingquote -Kompostierung -Vergärung -Biomassekraftwerke -MVA/MBA KrWG BioabfV EEG TEHG ( ) Entwurf Bundesratszustimmung? Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Verordnungen EG Nr. 1069/2009 Nr. 142/2011 gültig ab Notifizierung EU Kommission Stillhaltefrist bis Kabinettsbeschluss? Inkrafttreten
17 Bioabfallverordnung (BioAbfV) Hauptsächliche Änderungen, Neufassung der Anhänge 1 4 Insbesondere spezifische Vorgaben zur seuchen-und phytotoxischen Unbedenklichkeit von Vergärungs- und Biogasanlagen (Anhang 2) Anpassung der Listen der geeigneten Bioabfälle und sonstigen Materialien an die Vorgaben der Düngemittelverordnung und die nationale Umsetzung der Verordnung über tierische Nebenprodukte (Anhang 1) Aktualisierung der Vorgaben zur Analytik (Anhang 3) Einführung eines einheitlichen Lieferscheins (Anhang 4 neu) Darüber hinaus wurden Überwachungsanforderungen erhöht, insbesondere ein Zustimmungserfordernis der zuständigen Behörde für die Abgabe bestimmter Bioabfälle eingeführt und Dokumentations-und Nachweispflichten verschärft. ergeben sich Erleichterungen für Mitglieder von privatwirtschaftlich organisierten Qualitätssicherungssystemen. 17
18 Erneuerbare Energien Gesetz EEG -Getrennte Sammlung -Recyclingquote -Kompostierung -Vergärung -Biomassekraftwerke -MVA/MBA KrWG BioabfV EEG TEHG ( ) SOLL Umsetzung RL 2009/28/EG bis Lesung 2./3. Lesung im Bundestag im Bundestag Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bundesratsstellungnahme Kabinettsbeschluss Abschließende Beratung im Bundestag Referentenentwurf
19 Erneuerbare Energien Gesetz EEG Wesentliche Änderungen des EEG 2012 gegenüber EEG 2009 für Biomasse Vergütung EEG Grundvergütung /Absenkung der Vergütung Grundvergütung für kleine und mittlere Anlagen -bis 150 kw -bis 500 kw -bis 5 MW steigt um jeweils etwa 3 Cent/kWh an. Grundvergütung für große Anlagen (5 MW 20 MW) sinkt um ca. 1,80 Cent/kWh ab. Jährliche Absenkung der Vergütung für Biomasse beträgt 2% statt 1% EEG Vergütung im EEG 2012 steigt gegenüber EEG 2009 / neue Vergütungsbestimmung im EEG Vergütung im EEG 2012 sinkt gegenüber EEG 2009 Vergütung im EEG 2012! gestrichen 19
20 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Wesentliche Änderungen des EEG 2012 gegenüber EEG 2009 für Biomasse 20!!! Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) entfällt Dafür Einsatzstoffvergütung Einsatzstoffe Einsatzstoffgruppe 1 (im wesentlichen Energiepflanzen) Einsatzstoffgruppe 2 (z.b. Gülle,..., KUP mit Naturschutzauflagen) Sonderregelung für die Vergärung von Bioabfällen (Anteil an der Biogaserzeugung>80 Massen%), nicht mit Einsatzstoffvergütung verknüpfbar Vergärung von Gülle (Anteil an der Biogaserzeugung >80 Massen%, installierte Leistung höchstens 75 kw), nicht mit Einsatzstoffvergütung verknüpfbar Vergütung für Altholz und flüssige Biomasse entfällt für Neuanlagen ab Anteil von Mais 1 zur Erzeugung von Biogas > 60 Massen%, Anforderungen nicht erfüllt 1 Mais (Ganzpflanze), Getreidekorn einschließlich Corn-Cob-Mixund Körnermais Einsatzstoffgruppenvergütung Welche Stoffe gehören zu den Einsatzstoffgruppen? Sonderregelung Bioabfall Vergärung von Gülle -! Vergütung im EEG 2012 steigt gegenüber EEG 2009 / neue Vergütungsbestimmung im EEG 2012 Vergütung im EEG 2012 sinkt gegenüber EEG 2009 Vergütung im EEG 2012 gestrichen
21 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Wesentliche Änderungen des EEG 2012 gegenüber EEG 2009 für Biomasse Vergütung EEG 2012!!! Technologie Technologie-Bonus, Formaldehyd-Bonus und KWK-Bonus entfallen Anforderungen an Vergärungsanlagen steigen, KWK-Strom < 60%, dann Vergütungsanforderungen nicht erfüllt Ausnahme das erzeugte Biogas stammt zu 60 Masse% aus dem Einsatz von Gülle Gasaufbereitungsbonus eingeführt Anlagen, die nach dem in Betrieb gehen, erhalten keine Grundvergütung und Einsatzstoffvergütung, Bioabfallvergütung bzw. Gasaufbereitungsbonus, sofern die installierte Leistung 750 kw überschreitet. 21 Vergütung im EEG 2012 steigt gegenüber EEG 2009 / neue Vergütungsbestimmung im EEG Vergütung im EEG 2012 sinkt gegenüber EEG 2009 Vergütung im EEG 2012! gestrichen Vergütungsvoraussetzungen Gasaufbereitungsbonus
22 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG -Getrennte Sammlung -Recyclingquote -Kompostierung -Vergärung -Biomassekraftwerke -MVA/MBA KrWG BioabfV EEG TEHG ( ) Bundesratsstellungnahme Umweltausschuss Verabschiedung Bundestag Plenum Bundesrat SOLL Umsetzung RL 2009/29/EG bis Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Kabinettsbeschluss Bundesratsstellungnahme Gegenäußerung Bundestag /3. Lesung im Bundestag Inkrafttreten Ende Juli
23 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG Novellierung des TEHG gilt für die 3. Handelsperiode Müllverbrennungsanlagen sind von der Emissionshandelsverpflichtung ausgenommen, sofern Sie Siedlungsabfälle* behandeln. Checkliste MVA datenerhebungspflichtig Die für die Erteilung der Emissionsgenehmigung zuständigen Landesbehörden werden im Zweifel damit betraut festzustellen, für welche Anlagen der Hauptzweck in der Behandlung von Siedlungsabfällen besteht. TEHG Beseitigung/Verwertung -MVA 2 Absatz 5 Dieses Gesetz gilt nicht für Nummer 3 Anlagen... zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen oder Siedlungsabfällen, die nach Nr. 8.1 oder 8.2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen genehmigungsbedürftig sind. *Dies setzt voraus, dass der Energiegehalt der eingesetzten Siedlungsabfälle den Energiegehalt der sonstigen eingesetzten Abfälle zumindest überwiegt. Das Überwiegenskriterium** ist auch erfüllt, wenn mehr als zwei Drittel der eingesetzten Abfallmengen Siedlungsabfälle waren. Als Siedlungsabfälle gelten alle Abfälle, die den Kapiteln 20 bzw. 19 (sofern sie aus 20 entstanden sind) des Verzeichnisses der AVV zuzuordnen sind. Quelle: Hinweise zum Anwendungsbereich der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020), DEHST **Überwiegenskriterium findet sich in Guidanceon Interpretation of Annex 1 of EU ETS Directive,
24 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG Biomassekraftwerke sind von der Emissionshandelsverpflichtung ausgenommen, sofern Sie Biomasse im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG einsetzen: Biomasse, der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige... sowie der biologisch abbaubare Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten. Verwertung -Biomassekraftwerk TEHG 2 Absatz 5 Dieses Gesetz gilt nicht für Nummer 2 Anlagen,... bei denen nach ihrer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung außer für Zünd-und Stützvorgänge als Brennstoff nur Klärgas, Deponiegas, Biogas oder Biomasse im Sinne... der Richtlinie 2009/28/EG... zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.. in der jeweils geltenden Fassung eingesetzt werden darf. Setzen Biomassekraftwerke verleimtes, gestrichenes, beschichtetes und lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz (AII oder AIII) ein, werdensie emissionshandelspflichtig für den nicht biologisch abbaubaren Teil ihrer Einsatzstoffe! 24 Daraus ergibt sich ein hoher bürokratischer und analytischer Aufwand!
25 Biomasseverwertung im Gestrüpp der Paragraphen Es bleibt genug Spielraum für politische und wirtschaftliche Entscheidungen! 25
26 26 Back up
27 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012* Vergütung für Biomasse Grundvergütung, gestaffelt nach Bemessungsleistung von 150 kw -20 MW bis 150 kw 14,3 Cent/kWh bis 500 kw 12,3 Cent/kWh bis 5 MW 11,0 Cent/kWh Bis 20 MW 6,0 Cent /kwh - Biomasse 27 Biomasse EEG 2012 (1) Staffelung der Vergütung nach Bemessungsleistung (2) Einsatzstoffvergütung 27 *Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG), Konsolidierte (unverbindliche) Fassung des Gesetzestextes in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (Grundlage: Entwurf der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 BT-Drucks. 17/6071 und Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2011 BT-Drucks. 17/6363) Zurück zu Folie 20 EEG
28 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Vergütung für Biomasse zzgl. Einsatzstoffvergütung Bis 5 MW Bis 750 kw Bis 500 kw Einsatzstoffvergütungsklasse 1 4,0 Cent/kWh 5,0 Cent/kWh 6,0 Cent/kWh Waldrestholz 2,5 Cent/kWh Einsatzstoffvergütungsklasse 2 8,0 Cent/kWh Gülle 6,0 Cent/kWh 8,0 Cent/kWh - Biomasse 27 Biomasse EEG 2012 (1) Staffelung der Vergütung nach Bemessungsleistung (2) Einsatzstoffvergütung Anlagen, die nach dem in Betrieb gehen, erhalten keine Grundvergütung und Einsatzstoffvergütung sofern die installierte Leistung 750 kw überschreitet. Zurück zu Folie 20 EEG 28
29 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Einsatzstoffgruppe 1 Im Wesentlichen Energiepflanzen z.b. Getreidepflanzen einschl. Mais oder Holz aus Kurzumtriebsplantagen Einsatzstoffgruppe 2 Gülle, organische Rest- und Abfallstoffe, Landschaftspflegematerial, Stroh, Kleegras, Luzernegras sowie schnell wachsende Gehölze aus Kurzumtriebsplantagen, die bestimmte naturschutzfachliche Mindeststandards erfüllen Anerkannte Biomasse berechtigt nur zur Grundvergütung z.b. Sägenebenprodukte, aussortierte Gemüse, Biertreber, Kartoffelschalen, Rapskuchen oder Getreideschlempe BiomasseV Biomasse Anlage 1 Anerkannte Biomasse Anlage 2 Einsatzstoffgruppe 1 Anlage 3 Einsatzstoffgruppe 2 29 Werden Einsatzstoffe verschiedener Einsatzkategorien verwendet, erfolgt die Vergütungsermittlung anteilig der Einsatzstoffvergütungsklassen (Grundvergütung Einsatzstoffgruppe 1, Grundvergütung Einsatzstoffgruppe 2 oder Grundvergütung) und deren jeweiliger Energiegehalte*. Zurück zu *Methanertrag (m³/t) kann den Anlagen 1, 2 und 3 der Biomasseverordnung entnommen werden Folie 20 EEG
30 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Vergütungsvoraussetzungen: 60 % des erzeugten Stroms werden in Kraftwärmekopplung erzeugt (Im ersten Betriebsjahr 25 %*). oder Das zur Verstromung eingesetzte Biogas stammt zu 60 Masse% aus dem Einsatz von Gülle**. Es ist ein Einsatzstoff-Tagebuch zu führen. Der Anteil von Mais (Ganzpflanze), Getreidekorn einschließlich Corn-Cob-Mixund Körnermais zur Erzeugung von Biogas darf höchstens 60% Masse% betragen. - Biomasse EEG (3) Vergütungsvoraussetzungen 30 Anlage 2 Erzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung * Die Verwendung des in KWK-erzeugten Stroms zur Beheizung des Fermenters wird mit 25% Wärme angerechnet. **Für die gesamte Anlage darf nur die Einsatzstoffvergütungsgruppe 1 angerechnet werden. Zurück zu Folie 21 EEG
31 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Sonderregelung für Bioabfälle Vergütung für die Vergärung von überwiegend Bioabfällen (>80 Massen%) - Bemessungsleistung bis 500 kw16,0 Cent/kWh, - Bemessungsleistung bis 20 MW 14,0 Cent/kWh. Vergütungsvoraussetzungen - 60 % des erzeugten Stroms werden in Kraftwärmekopplung erzeugt, - Nachrotte der festen Gärrückstände sowie darauf folgende stoffliche Verwertung. EEG Biomasse 27 a Vergärung von Bioabfällen Kombination mit Vergütung nach 27 Biomasse ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist der Gasaufbereitungsbonus nach 27c. 31 Anlagen, die nach dem in Betrieb gehen, erhalten keine Bioabfallvergütung sofern die installierte Leistung 750 kw überschreitet. Zurück zu Folie 20 EEG
32 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Vergärung von Gülle Vergütung von 25 Cent/kWh Voraussetzungen Stromerzeugung am Standort der Biogasanlage Installierte Leistung höchstens 75 kw Anteil an Gülle zur Erzeugung des Biogases mindestens 80 Masse% - Biomasse EEG b Vergärung von Gülle Kombination mit Vergütung nach 27 Biomasse ist ausgeschlossen. 32 Zurück zu Folie 20 EEG
33 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2012 Gasaufbereitungsbonus für Anlagen bis einschließlich 5 MW Vergütung für Gasaufbereitungsanlage Bis 700 Nm³ aufbereitetes Biogas/h 3,0 Cent/kWh Bis 1000 Nm³aufbereitetes Biogas/h 2,0 Cent/kWh Bis 1400 Nm³aufbereitetes Biogas/h 1,0 Cent/kWh - Biomasse EEG c Gasaufbereitungsbonus 33 Anlage 1 Gasaufbereitungsbonus Vergütungsvoraussetzungen der Gasaufbereitungsanlage* Methanemissionen von höchstens 0,2 Prozent, Stromverbrauch höchstens 0,5 kwh/nm³rohgas, Bereitstellung der Prozesswärme für die Aufbereitung und die Erzeugung des Biogases aus erneuerbaren Energien ohne Einsatz fossiler Energie Führen von Massenbilanzsystemen Anlagen, die nach dem in Betrieb gehen, erhalten keinen Gasaufbereitungsbonus sofern die installierte Leistung 750 kw überschreitet. Zurück zu Folie 21 EEG
34 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG Checkliste, ob eine Müllverbrennungsanlage nach DEV 2020 datenermittlungspflichtig ist: Hat Hat die die Anlage Anlage eine eine kumulierte kumulierte Feuerungswärmeleistung Feuerungswärmeleistung von von > > MW? MW? NEIN JA 2. Ist die Anlage ausschließlich nach Nr Ist die Anlage ausschließlich nach Nr. 8.1 oder 8.2 Anhang der 4. BImSchV genehmigt? oder 8.2 Anhang der 4. BImSchV genehmigt? NEIN JA Dürfen Dürfen fossile fossile Brennstoffe Brennstoffe eingesetzt eingesetzt werden werden (außer (außer Zünd-undStützfeuerung, Zünd-undStützfeuerung, Notstrom- Notstromaggregateaggregate, Hilfskessel, Hilfskessel, Rauchgasreinigung)? Rauchgasreinigung)? JA * Ist Ist der der Hauptzweck Hauptzweck der der Anlage Anlage die die Ver- Ver- NEIN brennungvon brennungvon Siedlungsabfällen Siedlungsabfällen (Einordnung (Einordnung nach nach 2 2 Nr. Nr. 6 6 der der BImSchV)? NEIN BImSchV)? 5. Werden der Feuerung überwiegend (Energie- 5. Werden der Feuerung überwiegend (Energie- JA gehalt größer als jener aller anderen Abfälle gehalt größer als jener aller anderen Abfälle insgesamt, hilfsweise mindestens 2/3 der zu- insgesamt, hilfsweise mindestens 2/3 der zugeführten Gesamtmasse) Siedlungsabfälle geführten Gesamtmasse) Siedlungsabfälle NEIN nach Kap. 20 oder nach Kap. 19 Anhang AVV, nach Kap. 20 oder nach Kap. 19 Anhang AVV, die aus Siedlungsabfällen entstanden sind, die aus Siedlungsabfällen entstanden sind, zugeführt? zugeführt? JA datenermittlungspflichtig datenermittlungspflichtig nach nach DEV DEV nicht nicht datenermittlungspflichtig datenermittlungspflichtig nach nach DEV DEV Quelle: Überblick zur Datenerhebungsverordnung, Garvens, H.-J., DEHST, Feb blob=publicationfile *Die Ausnahme der Rauchgasreinigung kommt im E-TEHG vom dazu. zurück Folie 23 TEHG
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