Die Teilnehmer des Taijiquan-Samstags bei Furyu

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1 Nr. 309 AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Königsbrück Gräfenhain Röhrsdorf Laußnitz Glauschnitz Höckendorf Neukirch Gottschdorf Koitzsch Schmorkau Weißbach 1. April 2016 kostenfrei Foto: Furyu Die Teilnehmer des Taijiquan-Samstags bei Furyu mehr dazu auf Seite 8

2 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Notruftafel Polizeinotruf 110 Bürgerpolizist Polizeirevier Kamenz Feuerwehrnotruf 112 Krankentransport und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Leitstelle Feuerwehr Wasserversorgung Abwasserentsorgung, Klärwerk u. Notfalldienst ENSO-Service ENSO-Störungsrufnummer Erdgas ENSO-Störungsrufnummer Strom Sprechzeiten Stadtverwaltung Königsbrück Markt 20, Königsbrück Telefon: Telefax: und Abwasserzweckverband Königsbrück Telefon: Telefax: Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr Mi., Fr. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09:00-11:00 Uhr Gemeindeamt Gräfenhain Jeden 1. Donnerstag, 17:00-18:00 Uhr Gemeindeamt Röhrsdorf nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher Tel.: Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr in der ehem. Bibliothek, Rathausgäßchen stadt@koenigsbrueck.de Königsbrück-Information: Mail: information@koenigsbrueck.de Telefon: Öffnungszeiten von April bis September Mo. 09:00-12:00 Uhr Di. 09:00-13:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr Mi. u. Do. 09:00-12:00 Uhr u. 13:00-17:00 Uhr Fr. 09:00-14:00 Uhr u. Sa. 09:00-11:00 Uhr Gemeindeverwaltung Laußnitz Schulstraße 10, Laußnitz Telefon: Telefax: Di. 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr gemeinde-laussnitz@t-online.de Gemeindeverwaltung Neukirch Weststraße 9, Neukirch Telefon: Telefax: Di.: 13:00-18:00 Uhr öffentliche Sprechstunde Sprechzeiten der Bürgermeisterin: Di. 15:00-18:00 Uhr nach Vereinbarung gemeinde-neukirch@gmx.de Der Notfalldienst der Stadtverwaltung Königsbrück ist ab sofort unter der Tel.-Nr zu erreichen! - von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr - Damals vor 20 Jahren Das Jahr 1996 von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.d. April 1996 Die AWG gibt die Gründung einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) bekannt, nachdem gesetzlich festgelegt wurde, dass Genossenschaften Grund und Boden für 1DM/m² kaufen können. Der Sparkassenumbau am Markt ist in vollem Gange, ebenso der Bau des Volksbankgebäudes an der Ecke Louisenstraße. Es erfolgt die Demontage der Turmkuppel des Rathauses durch die Fa. Fuchs & Girke. Im Stadtanzeiger wird ein Bericht über die Kulturveranstaltungen nach dem Kriege hier in Königsbrück im Rahmen des Kulturbundes veröffentlicht, der in vielen älteren KönigsbrückerInnen freudige Erinnerungen hervorruft (z.b. die Hupfdohlen). Am Ostersonnabend wird Ehrlichs Laden nochmals geöffnet, bevor die Einrichtung dem Pulsnitzer Pfefferkuchenmuseum leihweise zur Verfügung gestellt wird. Wolfram Lindner tritt in russischer Offizierskleidung auf. Es werden 1111,11DM dem Bürgermeister für ein evtl. Heimatmuseum übergeben. Am 26. April erfolgt die Verkehrsfreigabe des neu gepflasterten Schlossbergs mit Gehweg und sanierter Mauer. Am wird der ASB-Seniorenclub im Schloss gegründet. Im Stadtrat werden Vergaben an einzelne Gewerke zur Sanierung der Wohnanlage Großnaundorfer Straße beschlossen Fortsetzung folgt... Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück: Bürgermeister Heiko Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz: Bürgermeister Joachim Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch: Bürgermeisterin Grit Truxa-Richter Redaktion, Satz, Druck und Anzeigen: Mediadesign, Inh. Heiko Berthold Markt 17, Königsbrück Telefon: Fax: Internet: stadtanzeiger@t-online.de Für freiwillig eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Alle Inhalte muss der jeweilige Urheber selbst verantworten. Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen besteht nicht. Redaktionelle Kürzungen sind vorbehalten. Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können unter Umständen nicht mehr veröffentlicht werden. Redaktionsschluss für Nr. 310, Mai 2016: 20. April 2016 Anzeigenannahmeschluss: 20. April 2016

3 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 3 Königsbrück Unser Angebot: Ausleihe von: Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video s und DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele für alle Altersgruppen * Unterstützung bei Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge * Bibliothekseinführungen * Veranstaltungen für Kindereinrichtungen und Schulen * Bibliotheks-Gutschein - ein Jahr kostenlose Nutzung unserer Bibliothek zum Verschenken Neu im Bestand: Abenteuer Biografien Schicksale, Fantasie / Jugend Harris: Geheimakte Joshua, Rance: Sonnentochter, Valente: Die wunderbare Geschichte von September Frauen, Liebe Bomann: Die Jasminschwestern, Chan: Sehnsucht nach Mill River, Gier: Ach, wär ich nur zu Hause geblieben, Keating: Damals in jenem Sommer, Mallery: Pleiten, Pech und Prinzen, Roberts: Die falsche Tochter Krimi Nesbø: Der Sohn Kinder Dachboden- und Baumhausgeschichten, Ich finde was Dinosaurier DVD Baymax - Riesiges Robowabohu, Der Maulwurf und seine Freunde, Fünf Freunde 4, Jupiter Ascending, Tinkerbell und die Legende vom Nummernbiest Hörbuch Kinder Der kleine Drache Kokosnuss - Witze von der Dracheninsel, geolino Erfindungen, Gregs Tagebuch 9 - Böse Falle!, Seeräubermoses Hörbuch Blixen: Babettes Fest, Giordano: Die Einsamkeit der Primzahlen Swann: Garou (Gespendet von der Initiative Lebendiges Königsbrück. Vielen Dank), Fitzek: Passagier 23, Funke: Reckless 3, Jacobs: Der Biber hat Fieber, Link: Die Betrogene, Löwenberg: Straße nach Nirgendwo, Lorentz: Die List der Wanderhure, Schätzing: Breaking News, Schmidtbauer: Ostwind 3 - Aufbruch nach Ora Spruch des Monats Wenn ein Buch die Kraft besitzt, daß ich mich in seiner Gesellschaft vergessen kann, dann werde ich zum Leser. Jakob Wassermann Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage: Dienstag 14:00-18:00 Uhr Mittwoch 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Freitag 14:00-17:00 Uhr Jeden 1. Sa. im Monat 09:00-11:00 Uhr Tel.: , Mail: bibliothek@koenigsbrueck.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bibliotheksleiterin Die Ortsgruppe der AFD Königsbrück lädt zur nächsten Zusammenkunft am in das Hotel Stadt Königsbrück ein. Gastreferent ist dieses mal Jörg Urban, Mitglied des Landtages der AFD Sachsen. Gäste sind herzlich willkommen. Beginn Uhr Der Vorstand der Ortsgruppe Königsbrück der AFD Naturschutz wie die Axt im Walde Tage des Zorns Teil 2 Das Unheil hat also zugeschlagen, mit Säge, Axt und schwerer Technik. Unserer Heimat werden zurzeit wieder einmal immense Wunden beigefügt. Die über Jahrzehnte bzw. gar Jahrhunderte gewachsene Natur- und Kulturlandschaft am Wehr der ehemaligen Grünmetzmühle wird radikal verändert. Nachdem durch bürokratische Entscheidungen seit 2010 der Wasserspiegel permanent abgesenkt war, verrichten nun Kettensäge und Bagger ihr ungutes Tagewerk. Das klingt so anonym, so gefällig. Dabei sind es Menschen, die andere Menschen anweisen, auf brachiale Art und Weise an diesen ehemals malerischen, ja beinahe mythischen Ort Hand anzulegen. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein... steht in der Bibel. Dieser Ort war lange Jahre ein Beweis dafür. Natürlich wäre auch der Bau des Kleinkraftwerkes mit Fischtreppe nicht spurlos umzusetzen gewesen, keine Frage. Aber diese Baumaßnahme wäre wesentlich kleiner ausgefallen, hätte den Steuerzahler viel weniger gekostet und wäre einvernehmlich mit den Anliegern, der Bevölkerung und den echten Naturschützern guten Willens realisiert worden! Ach, daher weht der Wind, höre ich jetzt die Entscheidungsträger sagen: Wir sollen uns dem Willen der Bürger beugen? Erst dann ist alles gut! Aber der Bürger hat doch gar keine Ahnung vom Großen Ganzen! Den Überblick habe doch nur ich, Dr. Peter Grünlein* (* Bezug auf einen früheren Text im Stadtanzeiger Nr. 274, August 2013). Ja, ich arbeite verborgen in meiner Amtsstube im Landratsamt. Im Schutze von Aktenordnern und Paragraphen bin ich der Herr Richter über das unsinnige Ansinnen der Bürger, ein lächerliches Stück historische Heimat erhalten zu wollen. Nur ich allein befinde darüber, was gut für die Natur und die Menschen ist! Und ja, ich unterschlage als gewiefter und hinterhältiger Bürokrat, dass das Große Ganze eigentlich meist auf kommunaler Ebene stattfindet. Diese Zorn erregende Haltung einiger Verantwortlicher wird durch die Vorgänge rund um das historische Wehr Grünmetzmühle vermittelt, wobei diese ja nur ein Steinchen im Mosaik der Probleme in ganz Sachsen ist. So ist es nicht verwunderlich, dass die Bürger zornig und wütend werden, besonders hier in unserem östlichen Teil Deutschlands. Diese den ehemaligen DDR-Bürgern allzu gut bekannte Arroganz der Macht einst gar mit staatlicher Gewalt gegen Widerständler gepaart hatte uns vor 27 Jahren zuerst in die Kirchen und dann auf die Straßen getrieben. Die damalige Wut des DDR-Volkes war ehrlich und unverdorben, wenn auch von IM s illegal unterwandert. Heute sind wir zusätzlich damit konfrontiert, dass die errungene Demokratie und Freiheit es zulassen, dass Demagogen die Gelegenheit einer allgemeinen Unzufriedenheit nutzen und missbrauchen, um ihr unsägliches, von erbärmlicher Angst und menschenverachtendem Hass getriebenes Gedankengut unter die Leute zu bringen. Sie unterwandern uns also offiziell. Wieso haben die denn eigentlich überhaupt die Chance dazu? Warum protestiert der normale friedfertige Bürger auf der Straße? Weil es hunderte, wenn nicht tausende selbstherrliche und selbstsüchtige Amtsträger gibt, die über Jahre hinweg die Stimme des Volkes einfach ignorieren und zu oft wider des gesunden Menschenverstandes handeln! Ich verstehe die Mehrheit der Protestierenden. Ich kann mich Ihnen aber nicht immer anschließen, weil es leider kein unverdorbener Protest mehr ist. Ich will mich nicht von Demagogen vereinnahmen lassen. Deshalb versuche ich, wie viele meiner Freunde im Geiste auch, konkrete Dinge zu verändern und Missstände abzustellen. Doch leider zunehmend ohne Erfolg, wie es die Geschichte vom Wehr Grünmetzmühle zeigt. Für meinen letzten Artikel im Februar-Stadtanzeiger zu diesem Thema habe ich viel Zuspruch und Lob erhalten. Herzlichen Dank dafür. Worauf ich allerdings ganz gut verzichten kann, ist populistische Trittbrettfahrerei. Ich habe in der Stadtratssitzung im Januar brandaktuell über die Entscheidungen und Absichten des Landratsamtes zum Wehr Grünmetzmühle informiert. Das hat die Mehrheit der Anwesenden interessiert wie die Wasserstandsmeldung vom Dorfbach von Kleinsiehstenicht! Ganz schnell wurde zur banalen Tagesordnung übergegangen. So wie die Jahre vorher schon... Nicht unser Bürgermeister, sondern einzig Stadtrat Peter Sonntag hatte die Brisanz der Situation erkannt und entsprechend gehandelt. Vielen Dank dafür! Umso mehr hat mich der Beitrag einer Fraktion im Stadtanzeiger März überrascht und verwundert. Etwas aufgeregt hat mich dabei der im letzten Absatz formulierte Vorschlag zum Handeln! Sehr geehrte Fraktionsmitglieder im Stadtrat, kommt dieser Aktionismus nicht etwas spät? Dem Verfasser sei gesagt, dass wir in Sachen Grünmetzmühle viele Klinken geputzt und in vielen Vorzimmern ar-

4 Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 tig gewartet haben, um dann mit einem freundlichen Kopfnicken und ermunternden Schulterklopfen, jedoch ohne echte Zusagen, unseres weiteren Weges geschickt wurden. Aber der eifrige und wohlmeinende Verfasser plant und macht jetzt mal eben so eine Aktion: Er will alle wichtigen Leute vor Ort am Wehr zusammen bringen, um so die unsinnige Verschwendung von hunderttausenden von Euros an Steuergeldern zu verhindern! Andererseits, die Idee ist vielleicht gar nicht so schlecht... Einen Versuch ist es wert! Man darf gespannt sein, wer von der anvisierten Prominenz den Mut (oder das fehlende Schamgefühl?) haben wird, der Einladung der Stadtratsfraktion zu folgen. Ihr R. Hauffe Neues aus der Oberschule Foyer wird zur Bühne Im Ethikunterricht der 5. Klasse geht es gerade darum, wie sich die Menschen innerhalb der verschiedenen Gemeinschaften verhalten. Dazu sollten die Schüler ein Rollenspiel gestalten. Das hieß sich den Neues aus der Rappelkiste Welch einen schönen Vormittag erlebten unsere Vorschulkinder in den Winterferien im Hort. Es wurde gemeinsam gebastelt und unsere Vorschulkinder konnten Hort-Luft schnuppern. Vielen Dank an das Team vom Grundschulhort, es war klasse bei Euch! Unsere Vorschulkinder durften ebenfalls das Werkeln mit Holz testen. Das Projekt Lock- o motive des Stellwerk e.v. war bei uns und ließ Zauberstäbe und viele tolle Dinge mehr Wahrheit werden. Vielen Dank an das Stellwerk für dieses tolle Projekt! Macht weiter so! Has, Has, Osterhas, komm in unsern Garten - schallt es seit geraumer Zeit in den Räumen der Rappelkiste. Natürlich lässt das Häschen sich nicht betteln- auch uns besuchte das liebe Langohr! Ein Höhepunkt unseres Kindergartenjahres rückt auch immer näher! Am 27. Mai von 15:00-18:00 Uhr, schallen verschiedene Klänge auf dem Grenzweg. Wir feiern ein Fest - unser Kinderfest! In diesem Jahr erforschen wir Klänge und basteln eigene Instrumente aus den einfachsten Materialien. Für das leibliche Wohl ist natürlich wieder gesorgt. Alle Familien, Verwandte, Freunde, Bekannte und Unterstützer sind natürlich wieder herzlichst eingeladen! Wir freuen uns auf Sie und Euch! Im Namen des Teams und den Kindern der Rappelkiste Anja Hoffmann Interessantes aus dem Kinderhaus Regenbogen Hallo, ich bin Karl, der Bücherwurm! Unter diesem Motto gestalten die Vorschulkinder gemeinsam mit der Früchtchengruppe (4-5 Jahre) ein gruppenübergreifendes Projekt zu Literatur und Muttersprache. Der Leitspruch Sprache verbindet - Erzählen macht Spaß steht dabei im Vordergrund. Die Eltern und Kinder suchen dafür zu Hause ein Geschichtenbuch aus, lesen es gemeinsam und erzählen es. Im Kindergarten ist es dann die Aufgabe der Kinder, die Geschichte mit Hilfe des Buches den anderen Kindern vorzustellen. Den Kindern wird so die Möglichkeit gegeben, Anderen etwas mitzuteilen, sich sprachlich zu üben, Freude an den Inhalten der Bücher zu entwickeln und besonders ein Stück Selbstvertrauen zu erlangen. So werden wir uns, wie der Bücherwurm Karl, durch die Bücher lesen. Alle Kinder, die ein Buch vorstellen, erhalten einen Bücherwurmorden, und sind sehr stolz darauf. Das Projekt wird uns über einen längeren Zeitraum begleiten, trotzdem möchten wir uns schon jetzt bei allen Eltern für die tolle Unterstützung bedanken. Viel Spaß beim Lesen und Erzählen wünschen die Sonnenkinder und Früchtchen sowie Heidrun Geißler und Karin Trommer. Text dafür gemeinsam in der Gruppe ausdenken, den Hintergrund zum Stück passend herrichten und sich entsprechend ihrer Rolle kostümieren. Ganz schön anspruchsvoll aber die Mädchen und Jungen haben sich alle ganz viel Mühe gegeben und hatten dabei viel Freude. Dies wurde einerseits mit sehr guten Noten im Fach belohnt, andererseits wollten sie unbedingt, dass auch ihre Mitschüler, die das Fach Religion gewählt haben, zusehen konnten. Frau Rentsch unterstützte das Vorhaben dankenswerterweise und so wurde ein Rollenspiel im Foyer der Schule erneut aufgeführt. Richter Umgang mit Medien Kein Handy in der Schule - ja das geht. In der Hausordnung der Königsbrücker Oberschule ist festgeschrieben, dass die Schüler ihr Handy während der gesamten Zeit des Unterrichts nicht benutzen dürfen. Obwohl die Jugendlichen sich gut mit den Medien auskennen, bewegen sie sich rechtlich oft in einer Grauzone. Da werden Fotos gemacht, ohne die Zustimmung des Fotografierten einzuholen oder sie geben von sich zu viel preis. Um dieses Thema und um Cybermobbing ging es im Projekt Social Web macht Schule. Zunächst fand dazu ein Elternabend statt. Damit war den Eltern bekannt, was ihr Kind darüber lernt. Am Montag, dem fanden dazu nun Veranstaltungen in den Klassen 5, 6 und 8 statt. Die Klasse 7 hatte sich unlängst mit diesem Thema auseinandergesetzt. Das bisherige Wissen der Kinder wurde erfragt und dann wurden ihnen Probleme, die sich im falschen Umgang mit den Medien ergeben können, anhand eines Filmbeispiels verdeutlicht. Es war sehr emotional und schilderte sehr realistisch wie hilflos man sich als Betroffener fühlt und wie schnell es doch jeden von uns treffen kann. In kleinen Gruppen erarbeiteten die Schüler Lösungsvorschläge, wie man aus einer solchen Situation wieder rauskommt und stellten diese innerhalb der Klasse vor. Am Ende wurde als Ergebnis eine Vereinbarung getroffen und unterzeichnet, um künftig auch im Klassenverband niemanden auf diese Art zu ärgern und so am Lernen zu hindern. Denn nur wer sich wohl fühlt in seiner Klasse, kommt jeden Tag gern in die Schule und lernt. Grit Langner Schülerkonzert statt Musikunterricht Am Dienstag, dem , fuhren die Klassen 5a und 5b aus Königsbrück mit unserem Musiklehrer Herrn Stein zum Schülerkonzert nach Kamenz. Am Bahnhof angekommen, gingen wir zum Stadttheater. Nicht nur wir waren angereist. Auch Schüler anderer Schulen aus dem ganzen Umkreis warteten gespannt. Ausnahmsweise durften wir im Theater frühstücken, denn ein paar Minuten später ging es auch schon los. Eine Frau erzählte uns eine Geschichte über das Tanzen. Dabei bezog sie uns, das Publikum, mit ein. Wir gingen gedanklich bis in das Jahr zurück, als der Tanz anfing. Erst als wir die richtige Antwort gaben, kam das erste Paar auf die Bühne und tanzte. Pavane, Menuett und Walzer wurden uns so vorgestellt. Die Frau erzählte uns von Johann Strauß, dem Erfinder des Walzers,

5 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 5 und das er in Wien lebte und überall durch seine Musik berühmt wurde und bis heute ist. Danach erlebten wir auf der Bühne mit, wie eine Ballettstunde abläuft. Die Frauen und Männer, die da tanzen, müssen jeden Tag trainieren. Viele von ihnen machen dass schon seit dem sie sechs oder sieben Jahre alt sind. Die Frau, die durch das Programm führte, erzählte uns, dass vor allem die Männer ganz schön Kraft haben müssen. Danach kam der Tango. Das Paar, das diesen Tanz zeigte, hat super getanzt. Den Abschluss bildete der sogenannte Schäfertanz. Dabei trugen die Männer ein Schaffell und die Frauen ein weißes Kleid. Auch das war für uns Schüler eher ungewohnt. Aber es sah schön aus. Ebenso schön war, dass es an diesem Tag in Kamenz schneite und wir, als wir auf den Bus warteten, eine Schneeballschlacht veranstalteten konnten. M. Mager, Schülerin der Klasse 5a aus Königsbrück Schafsrisse am Rand des NSG Königsbrücker Heide In der Nacht vom Sonntag, dem zum Montag, dem ist die in der Königsbrücker Heide zur Heidepflege eingesetzte Schafsherde am östlichen Rand des Schutzgebietes vom Wolf überfallen worden. Zu dieser Herde gehörten auch sieben Ziegen. Hagen Rothmann, Wolfsbeauftragter des Landratsamtes Bautzen, bestätigte den Wolf als Verursacher und versicherte, dass vom Schäfer alle Maßnahmen zum Schutz seiner Schafe ergriffen worden waren. Der Zaun war an einer Stelle von außen nach innen und an zwei Stellen in breiterer Front von innen nach außen durchbrochen worden. Offensichtlich haben die Tiere panisch die Flucht ergriffen. Die vorläufige Schadensbilanz ergab heute gegen 16 Uhr: 40 geborgene tote Tiere, 38 Schafe und zwei Ziegen sowie fünf verletzte Schafe. Insgesamt konnten 45 Schafe wieder eingefangen werden. Etwa 30 Schafe werden noch vermisst. Die NSG-Wacht wird noch die gesamte Woche hindurch versuchen, entlaufene Schafe zu orten und einzufangen. Am Freitag will die Verwaltung gemeinsam mit dem Schäfer offiziell den Schaden benennen. Cornelia Schlegel, Ref. Öffentlichkeitsarbeit/ Umweltbildung Laußnitz Verabschiedung unserer Mitarbeiterin Ute Kirschner in den wohlverdienten Ruhestand Fast 45 Jahre hat Ute Kirschner im Kindergarten gearbeitet und ist nun in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Ihr ganzes Leben hat sie der Arbeit mit Kindern gewidmet. Viele, viele Kinder hat sie in ihrer beruflichen Laufbahn kennengelernt und auf ihrem Weg bis zum Schulalter begleitet. Von einigen dann sogar noch den Nachwuchs. Begonnen hat Ute Kirschner im Kinderheim in Stenz. Dort wurde in Schichtdiensten und am Wochenende rund um die Uhr gearbeitet. Kurze Zeit später wechselte sie in den Kindergarten nach Höckendorf. Im ehemaligen Rittergut, waren Kindergarten und Kinderkrippe untergebracht. Klein und familiär wurde dort in den Gruppen gearbeitet wechselte sie in den Kindergarten nach Laußnitz und wurde Leiterin der Einrichtung über viele Jahre. Ihre Kreativität, viele gute Ideen und Geschick bewies sie tagtäglich im Umgang mit Klein und Groß. Am letzten Arbeitstag wurde durch die Krippen- und Kindergartenkinder ein buntes Programm dargeboten. Liebe Worte und ein Blumenmeer der Kinder sowie ein Dankeschön und beste Wünsche des Bürgermeisters Herr Driesnack, der Geschäftsführerin des Trägers der Einrichtung Frau Marschler und der Erzieherinnen gab es zum Abschied. Liebe Ute, wir wünschen dir für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und Gesundheit! Das Team der Integrat. AWO-Kita Wirbelwind Laußnitz Neues aus der Grundschule Am 5. Februar erhielten alle Schüler unserer Grundschule ihre Halbjahresinformationen. Gleichzeitig war es aber auch der letzte Arbeitstag unseres Hausmeisters Helfried Thomas vor dem wohlverdienten Ruhestand. Deshalb versammelten sich alle nach der Zeugnisausgabe in der Turnhalle, um Helli zu verabschieden und ihm für seine fleißige Arbeit an unserer Grundschule, sein stets offenes Ohr und für seine Freundlichkeit zu danken. Alle hatten ein selbstgedichtetes Lied vom Fleißigen Hausmeister einstudiert und Blumen und selbstgemalte Bilder mitgebracht. Wir sagen Danke Helli! und Bleib schön gesund! Die Schüler und Lehrer der Grundschule Laußnitz

6 Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Laußnitzer Karneval sagt DANKESCHÖN Hallo an Euch, an die Besucher der 61. Saison des Laußnitzer Karneval s, an unsere Förderer, die Mitglieder, kurz alle Fans und Freunde unseres LKC. Gaudi uffm Bauernhof war unser Motto. Und Gaudi hatten wir tatsächlich. Sehr gut besuchte Veranstaltungen, ausverkauftes Haus zum Weiberfasching Renault TALISMAN Take control. und zur Mega-Party mit Jolly Jumper machten den Laußnitzer Karneval wieder einmal erlebenswert. Das abendliche Programm wurde getragen von vielen Ideen, welche sich in den Tänzen, Sketchen, Dialogen und Parodien wiederspiegelten. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an alle Trainerinnen unserer Tanzgruppen, von klein bis groß. Es nützen jedoch die größten Bemühungen nichts, ohne Euch liebes Publikum. Ihr Freunde des närrischen Treibens seid unsere Triebfeder und wir versprechen Euch jetzt und hier, auch in der kommenden Saison alles dafür zu tun, Euch beim LKC ein paar unvergessliche Stunden zu bescheren. Zum Schluss noch ein herzliches Dankeschön an alle Förderer und Unterstützer des LKC, sowie die Gemeinde in Laußnitz und das Ehepaar Tröger vom Laußnitzer Hof, in deren Räumlichkeiten wir fast uneingeschränkt schalten und walten dürfen. Wir wünschen uns und allen umliegenden Karnevalsvereinen eine angenehme Zeit bis zum , und einen fantastischen Start in die kommende Karnevalssaison. Mit einem donnernden Lauka Helau, Euer Rene Huhle, Öffentlichkeitsarbeit LKC. Der Seniorenklub Laußnitz e.v. lädt ein: Liebe Mitglieder! Unser nächster Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 28. April 2016, 14:00 Uhr, im Laußnitzer Hof statt. Als Gast begrüßen wir dieses mal bei uns Franz Zschornack, einen Schlossergesellen aus Crostwitz. Unter dem Titel Franz im Glück veröffentlichte er ein Buch über seine dreijährige Walz, die ihn bis nach Südamerika führte. Ebenso lautet auch sein unterhaltsamer Vortrag mit Fotos und Videos bei uns. Zu dieser Veranstaltung möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Auch Gäste sind wieder willkommen. Achtung Terminänderung für Mai! Bitte beachten Sie, dass unser Frühlingsfest bereits am Donnerstag, dem 12. Mai 2016, stattfindet. Der Vorstand Der Seniorenverein Höckendorf e.v. informiert: Am Donnerstag, dem , findet unser nächster Seniorennachmittag in der Medienscheune statt. Beginn ist 16:30 Uhr. Diesmal wird uns Frau Karina Klotsche durch die Königsbrücker Heide führen. Im Anschluss nutzen wir die technischen Voraussetzungen, um einige alte Bilder von Höckendorf auf der Leinwand uns anzusehen. Es handelt sich um die Zusammenstellung aus der Feder von Matthias Beck und Manuel Ziesche. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt. Gäste sind herzlich willkommen. Auch die Kassierung der Fahrt am zum Geierswalder See und dem Singenden Wirt erfolgt an diesem Tag. Bis dahin grüßt ganz herzlich Eure Heidrun Gärtner Renault Talisman Life ENERGY dci 110 ab mtl. 199, 5 JAHRE GARANTIE SERIENMÄSSIG* Fahrzeugpreis** ,. Bei Finanzierung: Nach Anzahlung von 4.620, Nettodarlehensbetrag ,, 60 Monate Laufzeit (59 Raten à 199, und eine Schlussrate: , ), Gesamtlaufleistung km, eff. Jahreszins 3,49 %, Sollzinssatz (gebunden) 3,44 %, Gesamtbetrag der Raten ,. Gesamtbetrag inkl. Anzahlung ,. Ein Finanzierungsangebot für Privatkunden der Renault Bank, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, Neuss. Gültig bis X2-Zonen Klimaautomatik Fahrersitz mit elektrischer Lordosenstütze und Massagefunktion Keycard Handsfree LED-Tagfahrlicht Lichtund Regensensor Renault Talisman ENERGY dci 110: Gesamtverbrauch (l/100 km): innerorts: 4,0; außerorts: 3,4; kombiniert: 3,6; CO 2-Emissionen kombiniert: 95 g/km. Renault Talisman: Gesamtverbrauch (l/100 km): kombiniert: 5,8 3,6; CO 2-Emissionen kombiniert: g/ km (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007). Besuchen Sie uns im Autohaus. Wir freuen uns auf Sie. AUTOHAUS ULF KLEDITSCH E.K. Renault- und Dacia- Vertragspartner Hohe Straße 5, Kamenz Tel , Fax *3 Jahre Renault Neuwagengarantie und 2 Jahre Renault Plus Garantie (Anschlussgarantie nach der Neuwagengarantie) für 60 Monate bzw km ab Erstzulassung gem. Vertragsbedingungen. **Abb. zeigt Renault Talisman Intens mit Sonderausstattung. - Kleinanzeigen aufgeben - Leserpost und Informationen zusenden - Onlineausgabe lesen

7 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 7 Neukirch Neukircher Tagesschau spezial Dieses Jahr war die fünfte Jahreszeit so schnell vorbei, da hatte man sich an das Jahr 2016 noch gar nicht so richtig gewöhnt. Glück für unseren Faschingstermin am Februar, denn pünktlich 20 Uhr, zur Neukircher Tagesschau, waren im Gasthof Piwarz alle Plätze besetzt. Nach ein paar Runden Stimmungsmusik mit DJ Matze waren alle auf die neuesten Nachrichten gespannt. Zuerst musste aber die Putzfrau das Sendestudio verlassen, nachdem der Nachrichtensprecher sie los gelassen hatte. Die Sendung begann dann mit den wirklich wichtigen Themen im Leben, dem Sport. Wir sahen 4 Läufer auf einem Paar Ski. Sie zeigten uns, wie man lustig durch den Winter kommt. Zum Weltgeschehen schaltete man dann live zum Außendienstkorrespondenten Karlos Kolumnus, welcher aus einem Terrorcamp berichtete. In diesem ging es mehr zickig als gewalttätig zu. Mit der anschließenden Ziehung der Lottozahlen hatten die beiden Nachrichtensprecher Mobby und Ruud so ihre Probleme. Dabei mussten sie nicht nur Plan B sondern auch Plan C herauskramen. Selbst die Lottofee zu sein war dabei eine neue Erfahrung. Danach konnten sie das Mikrofon an den Lokalreporter in Neukirch reichen. Er berichtete von den Geldsorgen der Gemeinde und begleitete die Bürgermeisterin auf ihrer märchenhaften Reise, das Geld zu suchen. Sie hatte viel Gold gesammelt, aber wie im richtigen Leben, wie gewonnen so zerronnen. Die Börsennachrichten machten noch einmal das Wirrwarr im Geldgeschäft deutlich. Unser Programm endete ebenfalls mit dem Wetter. Drei jungen Männern tanzten nach Ansage einer schicken Blondine mit Begeisterung durch die Jahreszeiten. Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Akteuren und Sportmitgliedern bedanken, die zum Gelingen dieses Faschingswochenendes betrugen. Vor allem aber bei den Gästen, die Freitag und Samstag so bunt und lustig an unseren Veranstaltungen teilnahmen. Ein großer Dank gilt dem gesamten Personal der Gastwirtschaft für die gute Zusammenarbeit. Die letzten Worte für das Programm standen auf einem Zettel, welchen die Putzfrau gefunden und sehr aufgeregt den Nachrichtensprechern ins Studio brachte. Wenn Sie möchten, sehen wir uns am 10. und 11. März 2017 wieder. Bis dahin ein kräftiges Neuki Hellau! Sportverein Sachsen Neukirch e.v. und Spaß für Groß und Klein natürlich das gegenseitige Kennenlernen der engagierten Muttis, Omis und Tanten sowie die allgemeine Vorstellung des ehrgeizigen Projektes, das sich aufgrund knapper Gemeindekassen nur mit viel Eigeninitiative und Unterstützung umsetzen lässt. Passend zum Muttertag kann die heimische Küche zum Mittagessen kalt bleiben, denn für Speis und Trank ist ausreichend gesorgt. Es gibt Hausgemachtes vom Grill sowie Fischsemmeln und selbst gebackenen Kuchen. Nebenbei kann direkt das passende Blumengesteck oder schicker Schmuck für Muttis und Omis erworben werden. Die Kleineren können sich beim Kinderbasteln und schminken, beim Quadfahren oder Preiskegeln die Zeit vertreiben. Zwischendurch sorgen Clowns für Unterhaltung. Außerdem laden Trödelstände und Knopf s Holzwerkstube zum Stöbern und Entdecken ein. Pünktlich um 14:30 Uhr eröffnet dann die Bürgermeisterin der Gemeinde Neukirch, Frau Truxa-Richter, die Veranstaltung ganz offiziell. Es folgt ein abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm, gestaltet von der Grundschule Königsbrück, der Fünkchengarde des Karnevalsclub Schmorkau e.v. sowie der Kampfkunstschule Furyu aus Königsbrück. Weiteres Highlight des Tages ist eine große Tombola. Es locken tolle Preise, beispielsweise des Zoos in Hoyerswerda, des Wonnemar in Bad Liebenwerda, der Kulturinsel Einsiedel, der Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide-Gohrischheide oder des Wildgeheges in Moritzburg u.v.m. Mitmachen lohnt sich, denn jedes Los gewinnt! Außerdem gibt es einen Trödelstand, dessen Erlös komplett dem Spielplatzprojekt zugutekommt! Wer dafür noch Dinge abzugeben hat, die er selbst nicht mehr braucht, die jedoch für andere nützlich sein könnten, kann sich unter der unten angegebenen -Adresse melden. Natürlich freuen wir uns auch über weitere Unterstützung. Egal, ob als Sachspende, finanzielle Zuwendung oder helfende Hand: Jede Hilfe ist gern gesehen! Informationen dazu gibt es auf unserer Facebookseite Spielplatz Schmorkau oder per unter Spielplatz- Schmorkau@web.de. Spenden können direkt auf das Konto der Gemeinde Neukirch bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, IBAN: DE unter Angabe des Verwendungszwecks Spende für Spielplatz am Sportplatz Schmorkau überwiesen werden. Wir freuen uns auf ein fröhliches und hoffentlich sonniges Frühlingsund Familienfest! Elterninitiative Spielplatz Schmorkau Die Wichtelburg informiert: Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Papiersammler, diesmal hat es sich gelohnt, denn der Container war fast voll! DANKE. Unser nächster Mutti-Vati-Kind Kreis findet am wie immer Uhr in unserer Einrichtung statt. Alle zukünftigen Eltern und Kinder der Kita sind herzlich dazu eingeladen. Ab April werden wir Personalzuwachs in unserer Einrichtung verzeichnen können: 1. Frau Eva Hartmann beginnt nach fast 2-jähriger Elternzeit wieder mit ihrer Arbeit, als Erzieherin im Krippenbereich. 2. Frau Melanie Grafe wird ihre begonnene Ausbildungszeit in unserer Einrichtung fortsetzen, ebenfalls im Krippenbereich. Wir wünschen beiden einen guten Start! U. Uebelmann und das Team der Wichtelburg Frühlings- und Familienfest der Elterninitiative Spielplatz Schmorkau am 8. Mai 2016 Wie bereits im letzten Stadtanzeiger zu erfahren war, benötigt der Spielplatz in Schmorkau eine dringende Generalüberholung. Zu diesem Zweck veranstaltet die aus diesem Anlass gegründete Elterninitiative am 8. Mai 2016, ab 12:00 Uhr ein Frühlings- und Familienfest auf dem Sportplatz in Schmorkau. Im Vordergrund stehen neben Spiel Seniorenfahrt Werte Senioren von Neukirch und Gottschdorf, ab hängt wieder in den Schaukästen eine Information über unsere nächste Seniorenfahrt am

8 Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Heimspiele April 2016 E-Junioren Samstag, , Uhr SV Königsbrück/Laußnitz SV Grün-Weiß Schwepnitz F2-Junioren Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. FV Ottendorf-Okrilla F1-Junioren Sonntag, , Uhr SV Königsbrück/Laußnitz TSV Wachau C-Junioren Uhr SV Königsbrück/Laußnitz SpG FSV Bretnig-Hauswalde/SV Steina 1885 D-Junioren Samstag, , Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal SpG SV Biehla- Cunnersdorf/SV Aufbau Deutschbaselitz A-Junioren Sonntag, , Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal SpG DJK Ralbitz/ Horka/SG Crostwitz 1981 E-Junioren Samstag, , Uhr SV Königsbrück/Laußnitz SV Edelweiß Rammenau B-Junioren Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal FV Ottendorf- Okrilla Herren 1. Kreisklasse Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. Baruther SV 90 1 F2-Junioren Sport / Vereine SV Königsbrück/Laußnitz e.v. Fußball Sonntag, , Uhr SV Königsbrück/Laußnitz SC 1911 Großröhrsdorf 1. C-Junioren Uhr SV Königsbrück/Laußnitz SpG SV Seeligstadt/Bischofswerdaer FV 08 II Herren Kreisoberliga Uhr SV Königsbrück/Laußnitz SV Post Germania Bautzen HWP Datenstand: Weitere Informationen sowie Änderungen findet man aktuell unter Anglervereinigung Königsbrück e.v. Termine April 2016 Freitag, , Uhr Vorstandsitzung im Laußnitzer Hof Freitag, , Uhr Mitgliederversammlung im Laußnitzer Hof Wolfgang Wächter Furyu im März - Yudanshakai, Taijiquan-Samstag und Susu Harai Handball Königsbrück Kampfkunstschule Furyu Oh, das sind aber viele japanische Begriffe in der Überschrift!, mag es dem einen oder anderen Leser des Königsbrücker Stadtanzeigers durch den Kopf gehen. Yudanshakai? Susu Harai? Was ist das? Nun, Yudanshakai heißt übersetzt Treffen der Schwarzgurte, in diesem Falle jener der Karate-Dojo, die Koryu Uchinadi die Kampfkunstauffassung von Patrick McCarthy Sensei [9.Dan Karate] lernen und lehren. Auf Einladung von Olaf Krey [5.Dan Karate] ging es am ersten Märzwochenende ins beschauliche Neureichenau in Bayern, um einen Blick auf den technischen Stand eines jeden einzelnen der Anwesenden zu werfen, Karate-Formen und -Abläufe zu wiederholen und zu vertiefen sowie neue Ideen und Schwerpunkte für die weitere Übung abzustimmen. Das ist gerade für die Schwarzgurte sehr wichtig, sind sie es doch, die das Training des Karate in ihren Heimat-Dojo anleiten und damit Sorge dafür tragen müssen, wie die Karateschüler unterrichtet werden. Entsprechend aufmerksam und konzentriert wurde geübt und versucht, die Korrekturen Olaf Kreys umzusetzen. Nach zwei fordernden Tagen im Dreiländereck Tschechien-Österreich-Deutschland ist es nun an den Schwarzgurten, die gewonnenen Erkenntnisse zu Hause in Bielefeld, Chemnitz, Gärtringen, Haßloch und natürlich Königsbrück in die Trainingsroutine einfließen zu lassen. Am Sonnabend desselben Wochenendes, baten die Übungsleiterinnen Irina Felber und Ute Lachmann-Ludwig wieder zu einem erweiterten Trainingstag in ihrer chinesischen Kampf- und Bewegungskunst dem sogenannten Taijiquan-Samstag im Furyukan (siehe Titelbild). Ihre diesbezüglichen Eindrücke schildert Irina Felber wie folgt: Im Frühlingsmonat März steigt das Yang. Das Jahr ist hell, klar, jung, frisch und alles beginnt von neuem. Man hat Kraft und Elan die Dinge anzupacken. in diesem Sinne nutzten wir den Tag, um voll Tatendrang Übungen und Grundlagen des Taijiquan zu wiederholen sowie Neues auszuprobieren. Ein kurzer Exkurs in die chinesische Philosophie des Taiji oder auch des ewigen Wandels von Yin und Yang, gab erste Einblicke in die Komplexität der Beschäftigung mit der Kampfkunst. Unsere gemeinsame Runde stärkte jeden Einzelnen von uns in der Mitte seiner selbst, sodass auch alle den Heimweg mit einem Lächeln auf den Lippen antraten. Am 12. März waren schließlich alle Furyuka wieder angehalten, sich am großen Frühjahrsputz [jap. Susu Harai] der Königsbrücker Kampfkunstschule zu beteiligen. Über das Jahr sammelt sich allen Bemühungen zum Trotz doch das eine oder andere Staubkörnchen, so dass eine konzertierte Reinigung durchaus Sinn macht. Und so wurden unter tatkräftigem Einsatz vieler helfender Hände die Räume von Grund auf gereinigt, die Fenster geputzt und kleinere Schäden in den Räumen des Furyukan ausgebessert, damit die Übungsstätte in altem / neuem Glanze erstrahlen kann. Vielen Dank nochmals an die zahlreichen Helfer! Enrico Frank, Irina Felber PS: Auch weiterhin gibt es Informationen zu Furyu, Karate und Taijiquan bei den Übungsleitern auf der Kamenzer Straße 20, auf www. furyu.de sowie per Mail an mail@furyu.de. Tolles Spiel im Pokal - Halbfi nale! Die Königsbrücker Männer ließen ihrem Gegner, der SG Cunewalde/Sohland, nicht die Spur einer Chance! So wurde von der ersten Sekunde an hoch konzentriert und leidenschaftlich gespielt. Eine starke Abwehr und ein sehr gut aufgelegter Torhüter zogen bereits nach zehn Minuten den Gästen den Nerv. Sehenswerte Spielzüge und konsequente Abschlüsse prägten die erste Halbzeit. In Hälfte zwei gab es ein leichtes Aufbegehren der Gastmannschaft, doch eine bärenstarke Abwehr ließ kein Herankommen zu. So gab es am Ende einen nie gefährdeten und deutlichen Sieg von 31:17. Der Finalgegner ist die SG Oberlichtenau 2. Leider stand bei Redaktionsschluss weder Spieltag, Anwurfzeit noch Spielort fest. Tags zuvor konnte die männliche B-Jugend in einem Freundschaftsspiel gegen die B-Jugend des Radegerger SV genau so überzeugen. Sie gewannen ihre Partie mit 44:38!

9 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 9 Heimspiele im April 2016 Sonnabend, , 14:00 Uhr, Westlausitzliga Frauen SV Lok Königsbrück - VfB 1999 Bischofswerda 2. 16:00 Uhr, Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - Radeberger SV 3. Sonnabend, , 14:00 Uhr, Westlausitzliga Frauen SV Lok Königsbrück - SV Obergurig 16:00 Uhr, Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - LHV Hoyerswerda 3. Frank Schulze Der Männerchor 1852 Königsbrück e.v... lädt ein zum Mitsingen! Die Übungsabende finden Dienstags 19:30 Uhr, im Speisesaal der Königsbrücker Ausbildungsstätte (KAS) ggmbh statt. Zugang über den Parkplatz des Einkaufszentrums (EKZ). Reiner Schöne (Chorleiter) Mitteilung des Dorfklubs Gräfenhain e.v. Nach jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit für unseren Ortsteil und seine Bürger, sind wir 2016 erstmals nicht mehr in der Lage, alle geplanten Veranstaltungen durchzuführen. Deshalb haben wir uns entschieden, das Kinderfußballturnier am 1. Mai und den Frühschoppen im Herbst abzusagen. Uns geht es zur Zeit wie anderen Vereinen auch, es fehlen engagierte Mitglieder. Bei vielen Gesprächen stellten wir fest, dass die Bereitschaft zu helfen da ist, aber unverbindlich und ohne Mitgliedschaft. Man will sich ehrenamtlich nicht mehr festlegen. Bei der Planung von Veranstaltungen brauchen wir aber Sicherheit und Verlässlichkeit. Deshalb an dieser Stelle nochmals der dringende Aufruf, über eine Mitgliedschaft im Dorfklub nachzudenken. Zum Schluss noch ein Hinweis: Am Mittwoch, , 15:30 Uhr zeigt Elke Berendt in der Schule Lichtbilder über ihre Kubareise. Wir laden alle Bürger dazu ein. Dorfklub Gräfenhain e.v. Laußnitzer Kegler sehr leistungsstark Die Saison 2015/2016 ist zwar noch nicht zu Ende, doch ein Fazit kann jetzt schon gezogen werden und zwar sehr positiv. Vor den noch ausstehenden Spielen und Meisterschaften steht schon fest: Jugend u18 (Kreis) Kreismeister Jugend u18 (Bezirk) Bezirksmeister (gem) Jugend u18 (Land) Sachsenmeister Teilnahme DEUTSCHEN MEISTERSCHAFTEN Senioren Staffelsieger Aufstieg in die Bezirksliga Übrigens bei den Einzelmeisterschaften konnten bisher drei Medaillen erkämpft werden: Bronze u14 männlich K. Handrich Bronze u18 männlich L. Hauswald Kreismeisterin u18 weiblich C. Krumbiegel. Weitere Platzierungen wie der 4. oder 5. Platz in den jeweiligen Altersklassen runden das gute Ergebnis der laufenden Saison ab. Allen Platzierten viel Erfolg bei den kommenden Meisterschaften. Eine so erfolgreiche Saison hat die Kegelabteilung des SV Laußnitz lange nicht erlebt. Der Dank gilt allen Beteiligten wie Spieler und Spielerinnen, Trainer, Betreuer und den Fans, die die Mannschaften tatkräftig unterstützten. Der Vorstand der Kegelabteilung 3 Kleingartenparzellen mit Wasser- und Eltanschluss und Gartenlaube in verschiedenen Größen zu verpachten. Diese befinden sich in Laußnitz. Bitte melden beim Kleingartenverein Laußnitz An den Buchen e.v oder Die Jagdgenossenschaft Höckendorf informiert: Wir laden alle Jagdgenossenschaftsmitglieder der Gemarkung Höckendorf recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 22. April 2016, 19:30 Uhr in den Gasthof Zum Erbgericht ein. Die Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntmachung der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenrevision 6. Berichte der Jagdpächter Nord und Süd 7. Entlastung des Vorstandes und der Kasse 8. Beschluss über die Höhe der Pachtauszahlung 9. Verschiedenes und Anfragen 10. Auszahlung der Jagdpacht und Imbiss 11. Vortrag des ADAC-Moderatoren Herrn Rosenkranz Eine zahlreiche Teilnahme der Eigentümer jagdbarer Flächen wird erwartet. Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt bei Verhinderung der Empfangsberechtigten oder bei Erbengemeinschaften nur gegen Vorlage einer gültigen Vollmacht. Im Ausnahmefall ist ein späterer Auszahltermin für Samstag, den 7. Mai 2016 von 9:00 bis 11:00 Uhr bei Frau Brigitte Emmaus, Grüne Str. 8 festgelegt. Werner Klotsche, Jagdvorsteher Der Sportverein Neukirch informiert: Am Freitag, dem 11. März 2016, fand die Jahreshauptversammlung des SV Sachsen Neukirch e.v. statt. Versammlungsleiter Hans- Dieter Schleinitz konnte 38 Sportler im Gasthof Piwarz begrüßen. Vorsitzender Günter Häser ließ das Jahr 2015 noch einmal Revue passieren. Am zählte der Verein 51 Mitglieder zwischen 26 und 80 Jahren. Die jüngeren männlichen Mitglieder spielen vorwiegend Fußball. Die Frauen treffen sich in der Turnhalle zur Gymnastik. Hier stehen ihnen u.a. Stepbretter, Hanteln, Therabänder, Bälle, Balancekissen und Swingstäbe zur Verfügung. Zum Teil benutzen auch die Männer diese Geräte. Sie fahren aber oft zum Kegeln, Bowling spielen oder ins Hallenbad. Im Sommer werden die Radtouren von allen Mitgliedern bevorzugt. Es wurden vom Sportverein folgende Veranstaltungen durchgeführt: zwei Familienwanderungen, der Fasching, eine Radtour nach Bautzen und der Kirmestanz. Nach den Ausführungen von Janett Lehmann zum Kassenbericht, wurde der Vorstand entlastet. Auf der Tagesordnung stand danach die Wahl zum neuen Vorstand. Fast einstimmig wählten die Mitglieder Ihren neuen alten Vorstand mit: Günter Häser - Vorsitzender, Kerstin Lotzmann - Stellvertreter, Janett Lehmann - Kassenwartin, Ramona Häser - Frauensport, Mirko Menschner und René Tranitz - Männersport. Einen Wechsel gab es für die Funktion Wirtschaftsbetrieb. Christine Schlesier scheidet nach 16 Amtsjahren aus, dafür wurde Marek Bas gewählt. In seinem Schlusswort bedankte sich Günter Häser für das Vertrauen, bemerkte aber noch einmal den Altersdurchschnitt unserer Mitglieder von 50,2 % ansteigend. Neue junge Mitstreiter sind hier wünschenswert. Bei dem anschließenden kleinen Imbiss wurde dann auch über die Planung für das Jahr 2016 diskutiert, z.bsp. unsere Wanderungen für Jedermann.

10 Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Frühjahrswanderung Diese findet am Sonntag, dem 03. April statt. Wir treffen uns 13:30 Uhr an der Bäckerei Heydn und wandern am Lehrgarten vorbei nach Gottschdorf und weiter über den Ochsenberg nach Schönbach an den Teich. Dort gibt es sicher eine kleine Stärkung. Zurück kommen wir an der Siedlung in Neukirch an. Am Pfingstmontag treffen sich dann alle auf dem Spitzberg, sofern uns Regen oder Hitze keinen Strich durch die Rechnung machen. Wir laden alle Wanderfreudigen zu unseren Ausflügen herzlich ein. Sport frei, SV Sachsen Neukirch e.v. Präsentation des neuen Tiguan Verlosung des 500 Werkstattgutscheins am ab Uhr beim Maibaumstellen auf dem Königsbrücker Markt Einladung der Jagdgenossenschaft Neukirch Wir laden alle Jagdgenossenschaftsmitglieder der Gemarkung Neukirch recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem um 19:00 Uhr in den Gasthof Piwarz ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenrevision 5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 6. Jagdpacht Jagdvergnügen Oktober Verschiedenes und Anfragen Wir bitten darum, dass pro Pachteinheit nur ein Mitglied an der Versammlung teilnimmt. Bei Vertretung ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Der Jagdvorstand Hallo - Einer unserer Tänze heißt Zum Tanzen geboren Und genau das denken wir von dir auch. Hast du Lust ein Teil unserer Tanzformation zu werden? Dann komme am , um 17:00 Uhr in die alte Schule Schmorkau zum offenen Training. Dort kannst du sehen wie wir uns für die Auftritte vorbereiten. Wir wollen eine kleine Übungseinheit mit dir gemeinsam durchführen. Wir würden uns auf dich freuen. 2. Funkengarde von Schmorkau und Mandy, Sanne und Ines

11 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite 1 AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Amtsnachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück Laußnitz Neukirch Die Bürgermeister gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag... Königsbrück Herr Werner Sagasser, Königsbrück 85. Geburtstag Frau Gislinde Schlegel, Königsbrück 70. Geburtstag Herr Siegfried Schöne, Königsbrück 80. Geburtstag Herr Hans-Dieter Pohl, Königsbrück 75. Geburtstag Herr Hans-Jürgen Kaßner, Königsbrück 80. Geburtstag Frau Annemarie Dorendorf, Königsbrück 85. Geburtstag Herr Ekkehard Möckel, Königsbrück 70. Geburtstag Frau Edeltraud Heimann, Königsbrück 85. Geburtstag Frau Ursula Anders, Königsbrück 75. Geburtstag Herr Johannes Rietschel, Königsbrück 90. Geburtstag Frau Renate Hiller, Königsbrück 75. Geburtstag Herr Egbert Christ, Königsbrück 75. Geburtstag Laußnitz Frau Ruth Pfennig, Laußnitz 80. Geburtstag Frau Margot Lau, OT Höckendorf 80. Geburtstag Frau Ursula Heinrich, Laußnitz 70. Geburtstag Neukirch Herr Ernst Beier, OT Schmorkau 85. Geburtstag Herr Dieter Schöne, OT Schmorkau 75. Geburtstag Frau Rita Gloger, OT Koitzsch 80. Geburtstag Herr Gerhard Heine, Neukirch 85. Geburtstag Frau Ursula Schöne, OT Schmorkau 75. Geburtstag Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste.... und den Eltern zur Geburt des Kindes Helen Ziesche, Laußnitz Anzeige von Unterhaltungsmaßnahmen gem. 31 Sächs. Wassergesetz Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße - Gewässermeisterei Nord zeigt folgende Unterhaltungsmaßnahmen an: Punktuelle Mäharbeiten, Gehölzpflegemaßnahmen und Ufersicherungsmaßnahmen an der Pulsnitz vom Wehr Stenz bis zur Ortslage Reichenbach Voraussichtliche Bauausführung: Juli 2016 bis März 2017 Zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten ist die Inanspruchnahme von abschnittsweise vorhandenen privaten Flächen unvermeidlich. Als gesetzliche Grundlage zur Duldung einer notwendigen Befahrung wird auf die 38 und 41 Wasserhaushaltgesetz sowie 31 Sächsisches Wassergesetz hingewiesen. Außerdem ist die notwendige Baufreiheit herzustellen, indem Pum- pen, Entnahmebauwerke, Stege u.ä. am Gewässer entfernt werden. Sollten bis zum keine schriftlich begründeten oder zur Niederschrift gebrachten Einwände in der Gewässermeisterei Nord Bröthener Weg 6, Hoyerswerda vorliegen, wird dieses als Zustimmung gewertet. Bei weiterem Informationsbedarf oder sich zusätzlich ergebenden Problemen wenden Sie sich bitten an die Gewässermeisterei Nord in Hoyerswerda/ Tel Herr Träber. Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im Monat von 09:00-11:00 Uhr geöffnet. Die nächsten offenen Sonnabende sind der 2. und 30. April Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück Stand der Einwohnerzahlen +++ Stand vom Königsbrück ges Neukirch ges Laußnitz ges Gesamt: Stand zum Königsbrück ges Neukirch ges Königsbrück 3868 Neukirch 424 Gräfenhain 394 Gottschdorf 243 Röhrsdorf 174 Koitzsch 257 Schmorkau 443 Weißbach 274 Laußnitz ges Laußnitz 1304 Glauschnitz 30 Höckendorf 559 Gesamt: 7970 Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016 Jährlich werden im Freistaat Sachsen, wie im gesamten Bundesgebiet, der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ( kleine Volkszählung ) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schul- bzw. Arbeitsweg). Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis

12 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: , mikrozensus@statistik.sachsen.de Pressemitteilung des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Anträge auf Kulturraumförderung für 2017 bis 15. Juni 2016 stellen! Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Die Abgabefrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, Görlitz, für das Haushaltsjahr 2017 endet am 15. Juni Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung und Projektförderung, sowie für Anträge auf Strukturförderung nach 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG und Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung. Die aktuellen Kontaktdaten, die Förderrichtlinie und die Formulare können auf der Internetseite des Kulturraumes unter: abgerufen werden. Bei Fragen zur Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel ). Joachim Mühle, Kultursekretär Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und Leser des Königsbrücker Stadtanzeigers, vom Grundsatz her ist es ja nur zu begrüßen, wenn die örtliche wie auch überörtliche Presse möglichst zahlreich aus und über unsere Stadt berichtet. Zeigt es in der Regel doch, dass hier etwas passiert, dass unsere Stadt und ihre Ortsteile leben. Festzustellen ist aber auch, dass ich vom Grund und Inhalt her gern auf einige der letzten Berichte gut und gern verzichten hätte können. Egal, ob durch Wölfe gerissene Schafe in der Königsbrücker Heide, Kellerbrände in Häusern an der Großenhainer Straße, eine Messerattacke von einem Unbekannten gegen einen Mann oder die Meldung über einen schwer Verletzten bei einer Verpuffung im Ortsteil Gräfenhain. Wenn auch einige der Meldungen bereits einer Klärung zugeführt werden konnte, so sollte uns, auch bei der Vielzahl an Informationen, die am Tag auf uns einstürmen, immer bewusst sein, dass hinter der Meldung immer verschiedene Schicksale stehen können. Ich wünsche insbesondere denen, die körperliche oder seelische Beeinträchtigungen davongetragen haben, gute Besserung und natürlich allen anderen Geschädigten, dass sie mit dem Erlebten schnell abschließen können. An dieser Stelle ist es mir ein ganz besonderes Bedürfnis, allen Kameradinnen und Kameraden unser Freiwilligen Feuerwehren aus Königsbrück, Gräfenhain sowie Röhrsdorf meinen Dank auszusprechen. Darüber hinaus gilt mein Dank auch den Wehren unserer Verwaltungsgemeinschaft, allen medizinischen Rettungskräften sowie den Beamtinnen und Beamten unsere Polizei. Wer wie ich einige der genannten Einsätze unmittelbar vor Ort erlebte, kann nur voller Hochachtung von der fachlich überaus professionellen Arbeit aller an den Einsätzen Beteiligten sprechen. Nochmals meinen herzlichen Dank, verbunden mit dem Wunsch, dass der Rest des Jahres etwas ruhiger verläuft. Unter der Überschrift Die Abwanderung lässt sich nicht stoppen berichtet die Sächsische Zeitung unlängst von einem Forschungsprojekt, welches den Fortzug im Landkreis Bautzen beobachtet. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der große Abwanderungstrend insgesamt nachlässt. So konnte festgestellt werden, dass bei 16 der 59 untersuchten Gemeinden unseres Landkreises im Jahr 2013 einen Wanderungsüberschuss verzeichnet werden konnte, so beispielsweise Radeberg und Königsbrück. Ich denke, das ist eine überaus positive Meldung, zumal sich dieser Trend in den letzten Jahren durchaus fortgesetzt hat. Das es sich in Königsbrück gut und vor allem auch lange leben lässt, zeigt die Tatsache, dass ich im Monat April 11 x Geburtstagskinder besuchen und beglückwünschen darf, die 90 Jahre und älter sind. Mit diesen guten Nachrichten möchte ich mich von Ihnen verabschieden und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Am Anger Durch den Stadtrat Königsbrück wurde am der Beschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Am Anger gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes in seiner Fassung vom wird vom bis zum während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Königsbrück in Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig hervorgebrachte Anregungen finden keine Berücksichtigung. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. KORREKTUR des Beschlusses vom Technischen Ausschuss am Beschluss Nr TA Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück erteilt gem. 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Marktgäßchen 4, Flurstück Nr. 35/1 der Gemarkung Königsbrück. Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 8 Stimmenthaltungen: 0 Bei diesem Beschluss war kein Stadtrat aufgrund des 3 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Informationen zur Homepage der Stadt Königsbrück Statistik für Februar 2016 Besuche: besuchte Seiten: Wußten Sie schon: Unter dem Menüpunkt Kultur und Sport finden Sie die Informationen zu den Einrichtungen in der Stadt MediaService Andreas Forker Heiko Driesnack, Bürgermeister

13 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite 3 Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Königsbrück in seiner öffentlichen Sitzung vom 8. März 2016 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wildnisschule auf dem Flurstück Nr. 531/3 der Gemarkung Stenz. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung über die Erfüllung von Aufgaben im EDV-Bereich mit der Stadt Elstra, der Gemeinde Haselbachtal, der Gemeinde Oßling und dem Abwasserzweckverband Königsbrück zu und ermächtigt den Bürgermeister zu deren Unterzeichnung. Die Zweckvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Königsbrücker Wohnungswirtschaft für das Haushaltsjahr 2016 gemäß 95a Abs. 4 i.v.m. 76 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO und 16 Abs. 1 SächsEigVO: 1. Erfolgsplan mit ordentlichen Erträgen in Höhe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe von Jahresüberschuss Liquiditätsplan Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit ,00 Mittelabfluss aus der Finanztätigkeit ,00 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 5. Höchstbetrag der Kassenkredite ,00 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses im Grundstück Keulenbergstraße 31, OT Gräfenhain, Flurstück Nr. 175/4 der Gemarkung Gräfenhain. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Sandberg, Pkt , zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück Nr. 49 c der Gemarkung Stenz zu. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau einer ehemaligen Werkhalle zu Wohnraum im Grundstück Hoyerswerdaer Str. 18, Flurstück Nr. 95 der Gemarkung Königsbrück. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Kunathsberg im Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage auf den Flurstücken Nr und 1138 der Gemarkung Königsbrück. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Stützmauer und Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Am Anger 14, Flurstück Nr. 536 d der Gemarkung Königsbrück. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Annahme von Zuwendungen im Zeitraum vom 20. Januar 2016 bis 8. März 2016 nach 73 Abs. 5 SächsGemO zu. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück am 22. März 2016 Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungen der von der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen ( 1 Abs. 7 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Arthur-Kießling-Oberschule Königsbrück der Stadt Königsbrück i.d.f. vom Beschlüsse Nr bis Abwasserzweckverband Königsbrück Anschrift: Markt 20, Königsbrück Datum der Stellungnahme: Stellungnahme:... An unserer bereits erteilten Stellungnahme vom halten wir fest, diese hat weiterhin ihre Gültigkeit. Entsprechend der Forderung aus Punkt 2 der damaligen Stellungnahme muss für die Regenwasserableitung ein Rückhaltebecken errichtet werden, da nur eine begrenzte gedrosselte Ablaufmenge in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet werden kann. Wie in dem Erläuterungsbericht dargestellt, wurde bereits der Entwurf für ein solches Becken erarbeitet. Die Errichtung dieser Anlage muss vor dem Bau des geplanten Schulgebäudes durch eine Vereinbarung bzw. einen Nachtrag zur bestehenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis und dem AZV Königsbrück geregelt werden. Die Kosten der Errichtung der Rückhalteanlage trägt der Landkreis.... Stellungnahme zum Vorentwurf: Zum Bebauungsplan bestehen von Seiten des AZV Königsbrück keine Bedenken, da wir bereits in den bisherigen Entscheidungsprozess bezüglich der notwendigen Erschließungsarbeiten des geplanten Schulgebäudes mit einbezogen wurden. Zwischen dem Landratsamt Bautzen (Gebäude- und Liegenschaftsamt) und dem AZV Königsbrück wurde zur abwasserseitigen Erschließung des Schulgrundstückes ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Aus dem Erschließungsvertrag sind für den Bebauungsplan folgende Regelungen entscheidend: 1. Die schmutzwasserseitige Erschließung des Schulgrundstückes ist bereits abgeschlossen. Der Grundstückseigentümer entrichtet hierfür den satzungsgemäßen Abwasseranschlussbeitrag. Da im Bebauungsplan von einer größeren baulichen Nutzungsfläche ausgegangen wird, als diese im Erschließungsvertag angenommen wurde, erhöht sich der zu entrichtende Abwasseranschlussbeitrag. 2. Die regenwasserseitige Erschließung kann, bedingt durch den Auslastungsgrad der Kanalisation, nur gedrosselt erfolgen. Dementsprechend muss bei der Regenwasserableitung ein Rückstauvolumen errichtet werden. Die Parameter für die Regenwasserableitung werden mit einer noch zu erarbeitenden Planung ermittelt. Die Details sind in dem o.g. Erschließungsvertrag bzw. einem noch zu erarbeitenden Nachtrag zu regeln....

14 Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Die textlichen Festsetzungen sind um den Punkt Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen zu ergänzen 9 (14) BauGB. Unter diesem Punkt ist folgende Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: Die Ableitung des Niederschlagswassers von den Flächen des Bebauungsplanes erfolgt über ein noch zu errichtendes Regenrückhaltebecken, aus dem eine gedrosselte Abflussmenge über einen vorhandenen Regenwasserkanal in den Erlichtteich abgeleitet wird. Vor Umnutzung der Flächen im Bebauungsplan muss zwischen dem Vorhabensträger und dem AZV Königsbrück eine Vereinbarung zur Kostenübernahme des Regenrückhaltebeckens und der damit im Zusammenhang stehenden Leitungen geschlossen werden. Änderungen des Bebauungsplanes aufgrund der Stellungnahme erforderlich: Ja Auswirkungen auf das Verfahren: keine Beschluss-Nr Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Bautzen Anschrift: Straßenbauamt Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17,02625 Bautzen Datum der Stellungnahme: Stellungnahme:... Unsere Stellungnahme vom 6. November 2015 zum o.g. Bebauungsplanverfahren behält weiterhin vollumfänglich ihre Gültigkeit. In der Planzeichnung (Teil A) ist mit Verweis auf 9 Abs. 6 i.v. mit Abs. 1 und 2 Bundesfernstraßengesetz explizit darauf hinzuweisen, dass die Einrichtung von Außenwerbeanlagen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt Königsbrück nicht gestattet ist. Des Weiteren ist in die textlichen Festsetzungen der Planzeichnung mit aufzunehmen, dass in den Einmündungsbereichen der Erschließungsstraße in die B 97 entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006 (RASt. 06) ausreichende Sichtdreiecke herzustellen und ständig von Bepflanzungen, Einbauten und und Aufschüttungen freizuhalten sind. Die freizuhaltenden Sichtdreiecke sind im B- Plan mit graphisch darzustellen. Stellungnahme zum Vorentwurf:... Vom o.g. B- Planentwurf ist diebundesstraße 97 (B 97) im Straßenabschnitt von Netzknoten nach Netzknoten von Stat. km 0,395 bis Stat.- km 0,560 linksseitig in Stationierungsrichtung außerhalb der straßenrechtlich festgesetzten Ortsdurchfahrt Königsbrück betroffen. Im betroffenen Bereich laufen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Bautzen derzeit und in den nächsten 5 Jahren keine Straßenplanungen. Realisierte oder geplante Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls nicht berührt. Unter Einhaltung nachfolgender Prämissen bestehen seitens des LASuV, NL Bautzen keine grundsätzlichen Einwände gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf 1. Widmung der bestehenden verkehrstechnischen Erschließung als öffentl. gewidmete Verkehrsfläche Käthe-Kollwitz-Straße In den Einmündungsbereichen der Käthe- Kollwitz-Straße in die B 97 sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006 (RASt 06) Sichtdreiecke herzustellen und ständig von Bepflanzungen, Einbauten und Aufschüttungen freizuhalten. Die freizuhaltenden Sichtdreiecke sind im Bebauungsplan graphisch darzustellen. 3. Im Bebauungsplan ist die Begrenzungslinie der nach 9 Abs. 1 FStrG festgesetzten Anbauverbotszone entlang der B 97 zu benennen und grafisch mit darzustellen. Diese beträgt außerhalb des Erschließungsbereiches einer Ortsdurchfahrt 20,00 m, gemessen von der äußeren befestigten Fahrbahnkante, und ist von jeder Art der Bebauung sowie Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs freizuhalten. Die Regelung über die nach 9 Abs. 2 FStrG festgesetzten Anbaubeschränkungszone entlang der B 97 ist ebenfalls im Bebauungsplan zu benennen. 4. Eine Entwässerung des Bebauungsplangebietes in die der B 97 dienenden Straßenentwässerungsanlagen ist nicht gestattet. Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer sowie Oberflächenwasser aus dem Bebauungsplangebiet zugeführt werden. Die Entwässerung und die Entwässerungsanlagen der B 97 dürfen nicht beeinträchtigt werden. 5. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind für die Errichtung von Zäunungen entlang der B 97 nachfolgende Prämissen zu beachten und im Bebauungsplan zu benennen. - Zäunungen entlang der B 97 sind derart baulich auszuführen, dass diese entsprechend den Festsetzungen der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme Ausgabe 2009 (RPS 09) i.v. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 21 /2000 als umfahrbar und leicht verformbar bzw. abscherbar gelten. - Für die Zäunungen sollten Drahtgeflechte verwendet werden. Das Drahtgeflecht ist auf der straßenabgewandten Pfostenseite anzubringen. - Die Zäunungen sind außerhalb des Straßenkörpers der B 97 zu errichten. Das Lichtraumprofil der B 97 ist entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Ausgabe 2012 (RAL 12) ständig von sämtlichen Einbauten und Bewuchs freizuhalten. - Tore und Türen dürfen nicht in den Verkehrsraum der B 97 aufschlagen. - Die Baulast und Unterhaltung der Zäunungen obliegt dem Vorhabensträger. 6. Für Neuanpflanzungen entlang der B 97, die im Sinne der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme- Ausgabe 2009 (RPS 2009) und den Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume Ausgabe 2006 (ESAB 2006) ein festes Hindernis darstellen (nicht umfahrbar, unverformbar, nicht abscherbar), ist ein Mindestabstand zwischen der äußeren befestigten Fahrbahnkante und der zukünftig ausgewachsenen Stammaußenkante von 7,50 m einzuhalten. Sollten entsprechend der RPS 2009 und ESAB 2006 Schutzeinrichtungen entlang der B 97 aufgrund von Neuanpflanzungen erforderlich werden, sind diese auf Kosten des Verursachers herzustellen und zu unterhalten. 7. Bezüglich der Anlage von Außenwerbeanlagen ist 9 Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz zwingend zu beachten und im Bebauungsplan mit aufzuführen. 8. Unabhängig von Genehmigungen Dritter ist beim zuständigen Straßenbaulastträger ein Antrag auf Mitbenutzung zu stellen, insofern Verlegungen von Medienleitungen unter Nutzung von Straßengrundstücken erforderlich werden sollten... Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise der Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, wurden bereits in der Planfassung des Bebauungsplanes vom berücksichtigt. Zusätzlich ist unter Punkt 8: Die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen 9 (1) 24 der textlichen Festsetzungen zusätzlich folgender Text aufzunehmen: Die Einrichtung von Außenwerbeanlagen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt ist nicht zulässig. Hinsichtlich der geforderten Sichtdreiecke ergibt sich folgender Sachverhalt: Sichtdreiecke gemäß RASt 06 sind an Knotenpunkten, Rad/Gehwegüberfahrten und Querungsstellen einzuhalten. Nachzuweisen sind diese Sichtfelder für die Haltesicht, für die Anfahrsicht sowie für Querungsstellen. Haltesicht und Anfahrsicht beziehen sich auf den Ausfahrtsbereich der untergeordneten Straße auf die übergeordnete Straße, hier den Ausfahrtsbereich der Käthe-Kollwitz-Straße auf die Dresdner Straße B 97, der sich aufgrund der Einbahnstraßenregelung außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet. Eine Rad-Gehwegquerung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Eine Festsetzung der geforderten Sichtdreiecke im vorliegenden Bebauungsplan kann nicht vorgenommen werden, da sich der Ausfahrtbereich auf die übergeordnete Straße außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet. Zur eindeutigen Zuordnung des Sachverhalts ist im zeichnerischen Teil ein Zusatzzeichen in Form eines Pfeiles mit der Anschrift Richtungsverkehr in die ausgewiesene Straßenverkehrsfläche der Käthe-Kollwitz-Straße aufzunehmen und in den textlichen Festsetzungen ist unter dem Punkt 5 Verkehrsflächen aufzunehmen, dass die Käthe-Kollwitz-Straße als Einbahnstraße mit dem Richtungsverkehr gemäß zeichnerischer Darstellung festgesetzt wird. Änderungen des Bebauungsplanes aufgrund der Stellungnahme erforderlich: Ja Auswirkungen auf das Verfahren: keine Beschluss-Nr Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

15 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite 5 Landesamt für Umwelt, Landschaft und Geologie Anschrift: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 2, August- Bockstiegel- Straße 1,01326 Dresden Datum der Stellungnahme: Stellungnahme:... Nach Prüfung der zu vertretenden öffentlichen Belange bestehen zum derzeitigen Kenntnisstand aus geologischer Sicht keine Bedenken zum erneut vorgelegten Bebauungsplan. Die Auswertung der Unterlagen ergab keinen neuen geologischen Kenntnisstand zur bereits vorliegenden Stellungnahme. Alle in unserer Stellungnahme dargelegten Hinweise behalten in vollem Umfang ihre Gültigkeit. Unsere Hinweise fanden bisher nur teilweise Beachtung. Deshalb bitten wir um Beachtung der nicht berücksichtigten Hinweise zur standortkonkreten Baugrunderkundung und zur Bohranzeige - Bohrergebnismitteilungspflicht sowie um ihre Aufnahme in die Planunterlagen. Darüber hinaus haben sich aus der Prüfung der Planungsunterlagen zusätzliche Hinweise ergeben, um deren Beachtung gebeten wird. Die Hinweise zur Radonvorsorge wurden in den Planungsunterlagen (s. Textliche Festsetzungen) berücksichtigt. Weitere Hinweise sind aus strahlenschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich. Weitere Hinweise: Vom Planer wird die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen, da die Versickerungseignung am Standort als ungünstig beurteilt wird. Nach dem Gutachten zur Geotechnischen Erkundung und Gründungsberatung für eine mögliche Versickerungsanlage der Turnhalle des Ingenieurbüro Kaiser von April 2010 wurde der Grundwasserstand bei 2,44 bzw. 3,18 m am festgestellt. Das entspricht einem durchgängigen Grundwasserleiter von 181,80 m HN hiermit ist offensichtlich das Niveau der Grundwasserdeck-fläche gemeint. Zur Angabe des höchsten Grundwasserstandes heißt es: HHW = ungefähr + 182,20 m HN. Nach dem uns vorliegenden DGM 10 liegt die Geländeoberfläche im Plangebiet zwischen 184,40 m HNH und 188,5 NHN. Die Mächtigkeit des Sickerraumes sollte, bezogen auf den mittleren HGW, mindestens 1,00 m betragen. Danach wäre, die Richtigkeit der enthaltenden Angaben vorausgesetzt, grundsätzlich eine Versickerung innerhalb des Plangebietes nicht ausgeschlossen. Wodurch dann die Aussage Grund- oder temporäres Stauwasser befindet sich 1,00 0,60 m unter Flur begründet ist, kann unsererseits nicht nachvollzogen werden. Es wird deshalb empfohlen, hierzu eine erneute Auswertung aller vorhandenen Unterlagen vorzunehmen, um hinsichtlich der Niederschlagswasserbehandlung die richtige Entscheidung treffen zu können. Gemäß dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 30/2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom ist die RStO 12 den neuen Straßenplanungen zugrunde zu legen. Wir bitten um Klärung des Sachverhaltes. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: 1.) Unter die Hinweise des Bebauungsplanes sind unter dem Begriff Hinweise zur Geologie folgende Punkte aufzunehmen: Im Vorfeld der Baumaßnahmen wird empfohlen, eine Klärung der am Standort vorhandenen Baugrundverhältnisse durch eine Baugrunderkundung nach DIN 4020/ DIN EN vornehmen zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Planungen an bestehende Untergrundverhältnisse angepasst werden können. Es empfiehlt sich weiterhin eine geotechnische Planungs- und Baubegleitung, die sicherstellt, dass die geotechnischen Erfordernisse während Planung und Baudurchführung eingehalten werden. Werden im Rahmen der weiteren Planungen Erkundungen mit geologischem Belang (Bohrungen, Baugrundgutachten, hydrogeologische Untersuchungen) durchgeführt, sind die Ergebnisse dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu übergeben. Es wird hier auf 11 (Geow. Landesaufnahme) des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz verwiesen. Gleiches gilt für die Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht. Änderungen des Bebauungsplanes aufgrund der Stellungnahme erforderlich: Ja Auswirkungen auf das Verfahren: keine Beschluss-Nr Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Landratsamt Bautzen Anschrift: Macherstraße 55, Kamenz Datum der Stellungnahme: Stellungnahme:... Mit Stellungnahme zum Vorentwurf wurde seitens der Unteren Wasserbehörde der Nachweis der gesicherten Erschließung gefordert sowie diesbezügliche rechtliche Hinweise gegeben. Die gegenwärtige Planung sieht vor ein Regenrückhaltebecken zu errichten, welches das Niederschlagswasser mit Drosselabschlag von 10 l/s in die bestehende Kanalisation einleiten soll. Der bestehende Kanal wird in den Erlichtteich entwässert. Die zugehörige wasserrechtliche Gestattung zur Einleitung von maximal 350 l/s in den Erlichtteich liegt vor. Sofern sich im Rahmen dieser Gestattung bewegt wird, besteht diesbezüglich kein Änderungsbedarf. Der Bau und Betrieb einer Regenwasseranlage bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Genehmigung nach 55 SächsWG. Ein diesbezüglicher Antrag liegt der unteren Wasserbehörde nicht vor. Auch in den Unterlagen zum Bebauungsplan sind keine weiterführenden Planungsunterlagen enthalten, die eine abschließende Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zulassen. Aus fachlicher Sicht (s.u.) kann die Funktions- sowie Genehmigungsfähigkeit des geplanten Rückhaltebeckens, ohne entsprechende Nachweise, derzeit nicht bestätigt werden. Die rein textlich fixierten Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Begründung sind durch entsprechende Unterlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke nachzuweisen. Die im Bebauungsplan textlich formulierte Entwässerungsplanung ist durch eine zeichnerische Unterlage zu ergänzen. Dies gilt vor allem für die Anbindung der halben B 97 an eine Rückhalteanlage... Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Wie bereits vorstehend ausgeführt ist der Abwasserzweckverband Königsbrück verantwortlich für die Ableitung des Niederschlagswassers des Bebauungsplangebietes. Der Abwasserzweckverband Königsbrück sichert nach Prüfung der am Standort vorliegenden Bedingungen eine Ableitung des Niederschlagswassers, wenn auch in gedrosselter Menge zu. Dementsprechend muss für die gesicherte Erschließung noch ein Rückhaltevolumen errichtet werden. Für dessen Bau ist noch eine Vereinbarung zwischen dem AZV Königsbrück und dem Vorhabensträger abzuschließen. Das Rückhaltevolumen soll außerhalb des Geltungsbereichs auf dem Flurstück 1162/2 Gemarkung Königsbrück im Besitz der Stadt Königsbrück des Bebauungsplanes errichtet werden. Die textlichen Festsetzungen sind in dem Punkt Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen zu ergänzen 9 (14) BauGB um die Festsetzung: Eine Umnutzung der Flächen im Bebauungsplan kann erst erfolgen wenn prüffähige Unterlagen zur Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Bebauungsplangebiet der zuständigen Behörde, dem LRA Bautzen vorgelegt worden sind und eine wasserrechtliche Genehmigung nach 55 SächsWG zum Bau und Betrieb einer Regenrückhalteanlage auf dem Flurstück 1162/2 Gemarkung Königsbrück erteilt wurde. Änderungen des Bebauungsplanes aufgrund der Stellungnahme erforderlich: Ja Auswirkungen auf das Verfahren: keine Beschluss-Nr Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Beschlussnummer: Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt den Bebauungsplan Arthur-Kießling-Oberschule Königsbrück in der Fassung vom Die Begründung der Fassung vom wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

16 Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: Der Stadtrat der Stadt Königsbrück billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Am Anger i.d.f. vom und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt den Verkauf des Flurstückes 747/23 der Gemarkung Königsbrück mit einer Größe von 523 m². Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Am 15. März erhielten wir die traurige Nachricht, dass Herr Erich Schmidt Diplom-Bauingenieur und Verbandsbaumeister a.d. im Alter von 88 Jahren, am 13. März 2016 verstorben ist. Herr Erich Schmidt kam von der Stadt Aidlingen zu uns, um uns, die wir nach der Wende als Quereinsteiger in der Stadtverwaltung Verantwortung übernommen hatten, zu unterstützen. Bei vielen Bauvorhaben, die damals anstanden, hat er uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden. So z. Bsp. bei der grundhaften Sanierung der Hohenthalstraße, der Großnaundorfer Straße, dem Bad- und Feuerweg aber auch beim Umbau des Stadtbads, wo er sich bei den Dresdener Linoleumwerken intensiv über die Haltbarkeit und Liefermöglichkeiten der Folie erkundigte, mit der das Becken schließlich ausgestattet wurde. Herr Erich Schmidt war für uns ein fachkundiger, freundlicher und hilfsbereiter Freund und Kollege. Sein fachlicher Rat hat uns sehr viel bedeutet. Dafür sind wir ihm zu Dank verpflichtet und werden sein Andenken in guter Erinnerung behalten. Seiner Ehefrau und allen Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Mögen sie viel Kraft und Gottes Beistand erhalten. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung Königsbrück Heiko Driesnack, Bürgermeister Stellenausschreibung Bei der Stadtverwaltung Königsbrück Außenstelle Laußnitz - ist die Stelle einer/eines Arbeiterin/Arbeiters im Stadtbauhof / Hausmeister/in zum 1. Juni 2016 neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst alle entsprechenden Tätigkeiten, die im Stadtbauhof - Außenstelle Laußnitz - sowie in den Einrichtungen anfallen, mit den folgenden Schwerpunkten: - Übernahme der notwendigen Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten am vorhandenen Maschinenpark (Multicar, Kleingeräte), in den gemeindeeigenen Sportstätten, dem gemeindeeigenen Friedhof und anderen Grundstücken, - Pflege der Außen- und Grünanlagen, einschließlich Winterdienst, - Hausmeistertätigkeiten wie Durchführung von Kleinreparaturen u.a. Spielzeug, Pflege der Außenspielgeräte und alle Tätigkeiten für den täglichen reibungslosen Ablauf in der Grundschule, der Kindereinrichtung sowie Sporthalle Wir suchen eine/n zuverlässige/n, flexible/n, belastbare/n und aufgeschlossene/n Mitarbeiter/in mit folgenden Voraussetzungen: - Ausbildung in einem handwerklichen Berufsbild mit technischem Verständnis, z. B. in der Baubranche, - Führerschein Klasse C/C1, - Mitgliedschaft in der FF Laußnitz oder Bereitschaft zum Eintritt, - Übernahme von Bereitschaftsdienst (Wochenende) Neben der Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten erwarten wir ein gutes Einfühlungsvermögen, was den Umgang mit den uns anvertrauten Kindern anbelangt. Geboten werden eine Vergütung nach TVöD sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Stelle steht als unbefristete Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden zur Verfügung. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ihre aussagefähige Bewerbung mit Lebenslauf sowie Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen richten Sie bitte bis 18. April 2016 an den Bürgermeister der Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, Königsbrück. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen Frau Rammer, Ltrn. Hauptverwaltung (Tel ), sowie Herr Driesnack, Bürgermeister der Gemeinde Laußnitz (Tel ). Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Einreichen eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Bewerbungskosten werden von der Stadt nicht erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt nicht. Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Königsbrück Am Freitag, dem 4. März 2016, fand die gemeinsame Hauptversammlung der Ortswehren Königsbrück, Gräfenhain und Röhrsdorf statt. Auf den Saal des Rathauses waren eingeladen 63 aktive Kameraden, 23 Mitglieder der Altersabteilung, unser Ehrenmitglied Frau Kolbe, Bürgermeister Heiko Driesnack, Stadtrat Wolfgang Wächter, Vertreter der Wehren aus Laußnitz, Schwepnitz und Thiendorf, unser verantwortlicher Inspektions-Kreisbrandmeister Herr Lutterberg und Herr Schreyer von der selbigen Autofirma. Gemeindewehrleiter Enrico Schnabel berichtete von einem sehr bewegten Jahr Die Gemeindefeuerwehr rückte zu insgesamt 59 Einsätzen aus. Diese teilen sich in 15 Brandeinsätze, 43 Hilfeleistungen und eine gemeinsame Übung. Die Einsatzdauer beläuft sich auf fast 600 Stunden. Dazu kommen noch ca Stunden für Lehrgänge und Ausbildungsdienste der Kameraden. Nicht zu zählen sind die vielen Stunden für das Vorbereiten von Ausbildungsdiensten, das Erstellen der Einsatzpläne, Alarm- und Ausrückeordnungen, die Durchführung

17 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite 7 von Brandverhütungsschauen, Besichtigungen und Abstimmungen zu Bauvorhaben und das Schreiben der dazugehörigen Stellungnahmen sowie Ausschusssitzungen und Dienstberatungen mit dem Bürgermeister oder beim Kreisbrandmeister. In der Ortsfeuerwehr Röhrsdorf gab es einen Führungswechsel. Am wurde Kamerad Henry Knopf zum neuen Wehrleiter gewählt und zu seinem Stellvertreter Kamerad Marcus Feller. In Gräfenhain stand 2015 alles im Zeichen der Austragung des 25. Handdruckspritzenfestes des Kreisfeuerwehrverbandes Bautzen. Großer Dank galt hier dem Kameraden Egbert Nowak für die Organisation. Für die Gemeindefeuerwehr konnte Schutzbekleidung und Ausrüstung im Wert von Euro beschafft werden. Dafür wurden Euro Fördermittel vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Jugendfeuerwehr hat derzeit 7 Mitglieder zwischen 10 und 14 Jahren. Auf Grund Ihrer Leistungen in der Feuerwehr und nach Erfüllung der geforderten Mindestdienstzeit sowie nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen konnten folgende Kameraden zum nächsthöheren Dienstgrad befördert werden: Feuerwehrmann Eric Nicolai, Königsbrück Oberfeuerwehrmann Felix Nicolai, Königsbrück Oberfeuerwehrmann Lars Wendt, Königsbrück Hauptfeuerwehrmann Thomas Gärtner, Königsbrück Löschmeister Frank Buchner, Königsbrück Löschmeister Marcel Lindecke, Königsbrück Löschmeister Andreas Weber, Königsbrück Löschmeister Colin Gumpert, Gräfenhain Löschmeister Lothar Richter, Röhrsdorf Hauptlöschmeister Marcus Feller, Röhrsdorf Brandmeister Felix Kirschner, Königsbrück Oberbrandmeister Torsten Peter, Königsbrück Neuaufnahmen: Kamerad Stefan Schumann, Königsbrück Kamerad Maik Behrisch, Königsbrück Kamerad Ricardo Rother, Gräfenhain Für ihre aktive Dienstzeit und treue Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurden beglückwünscht: 10 Jahre Hauptlöschmeister Oliver Schlicht, Königsbrück Hauptfeuerwehrmann Tomy Pantak, Königsbrück Löschmeister Günter Jacobza, Königsbrück 50 Jahre Löschmeister Günter Richter, Gräfenhain Hauptlöschmeister Günter Zickler, Gräfenhain 70 Jahre Kamerad Helmut Quosdorf, Röhrsdorf v.l. Gemeindewehrleiter Enrico Schnabel, Günter Richter, Günter Zickler, Tomy Pantak, Günter Jacobza, Wehrleiter Torsten Peter, R. Häser, SB Feuerwehr Mitteilung an die Bürger von Königsbrück und Umgebung Wir informieren Sie, dass am Dienstag, dem 19. April 2016 das Rathaus, die Tourismus-Information sowie die Stadtbibliothek ab 17:00 Uhr wegen einer Unterweisung der gesamten Belegschaft geschlossen sind. Wir bitten um Ihr Verständnis Sitzungstermine im April 2016 Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück: - am Dienstag, dem 12. April 2016 um 19:00 Uhr im Rathaus Königsbrück Die Sitzungen des Technischen Ausschusses bzw. des Verwaltungsausschusses finden bei Bedarf am 19. April 2016 bzw. am 26. April 2016 statt. Die Tagesordnungen und Beratungsorte entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte) Anwesend: 12 (Bürgermeister u. 11Gemeinderäte) Beschluss-Nr Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 BauGB zur Änderung der Milchviehanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage am Standort Gräfenhainer Str. 36 in Laußnitz Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Annahme der eingegangenen Gelder in Höhe von ,98 EUR aus der Auflösung der Dr. Axel Schäfer Stiftung Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:3 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Kauf eines Fahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Laußnitz Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Annahme eingegangener Spenden für den Zeitraum bis Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Verkauf des Bauplatzes Müllers Berg, Fl.-Nr. 536/23 der Gemarkung Höckendorf Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Sitzungstermin Gemeinderat Laußnitz im April 2016 Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Laußnitz, findet voraussichtlich am 21. April 2016 statt. Die genauen Informationen zu Ort, Termin und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Verkündungstafeln.

18 Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Ehrungen/Beförderungen anlässlich der Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren Laußnitz und Höckendorf Anlässlich der Jahreshauptversammlung 2015 der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz am wurde der Kamerad Joachim Lehmann für 25-jährige aktive Mitgliedschaft und treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz geehrt. Da er bei der zentralen Auszeichnungsveranstaltung des Landratsamtes Bautzen nicht anwesend war, wurde ihm zur Jahreshauptversammlung als Anerkennung des Freistaates Sachsen das Ehrenzeichen am Band in Silber überreicht. Befördert wurden der Kamerad Manuel Ziesche zum Löschmeister und der Kamerad Torsten Gärtner zum Feuerwehrmann Beförderungen: Der Kamerad Andreas Altenburger wurde zum Hauptfeuerwehrmann befördert. Der Kamerad Sven Klieme wurde zum Löschmeister befördert. Die Wehrleiter René Schulze und Ronny Klotzsche nahmen gemeinsam mit dem Bürgermeister die Auszeichnungen und Beförderungen vor. Der Bürgermeister Joachim Driesnack bedankte sich im Namen des Gemeinderates Laußnitz für die freiwillig geleisteten Dienste in den beiden Feuerwehren in Laußnitz und Höckendorf. Leider wird oftmals erst im Ernstfall deutlich, wie wichtig es ist, dass für die Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr die notwendige Technik zur Verfügung steht und dass es Menschen gibt, die sich freiwillig den mittlerweile sehr hohen Anforderungen an den Feuerwehrdienst stellen. Hoch motiviert absolvieren viele Kameraden in ihrer freien Zeit eine anspruchsvolle feuerwehrtechnische Ausbildung und üben den Umgang mit der Einsatztechnik, um bei ihren Einsätzen den ständig wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden und die notwendige Hilfe leisten zu können. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung, welcher sich gleichermaßen auch an die Familien der Kameraden richtet, ohne deren Verständnis und Unterstützung diese Arbeit nicht möglich wäre. Anlässlich der Jahreshauptversammlung 2015 der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf am wurden der Kamerad Jens Neumann (welcher leider nicht anwesend sein konnte) und der Kamerad Manuel Ziesche für 10-jährige aktive Mitgliedschaft und treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf geehrt. Sie erhielten das Ehrenzeichen am Band in Bronze. Danke an Frau Johanna Jentsch Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz bedankten sich bei Frau Johanna Jentsch mit einem kleinen Präsent. Viele Jahre war Frau Johanna Jentsch die gute Seele der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz. Ging es um die Reinigung und darum, alles in Ordnung zu halten, Johanna war immer zur Stelle. Nun hat sie sich ihren Ruhestand redlich verdient. Wir wünschen Johanna Jentsch und ihrer Familie weiterhin alles Gute und beste Gesundheit. Dank auch an unseren Kameraden Herbert Jentsch für die Unterstützung seiner Gattin. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz sowie die Gemeindeverwaltung

19 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite 9 Hexenfeuer am in Laußnitz Auch in diesem Jahr wird traditionsgemäß in Laußnitz auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Laußnitz, am Schlegenweg, ein Hexenfeuer errichtet. Im vergangenen Jahr hat sich erstmalig die Annahme von Baum- und Strauchverschnitt durch ehrenamtlich tätige Bürger bewährt und wir freuen uns über deren Bereitschaft, dies auch in diesem Jahr wieder zu organisieren. Um Beachtung folgender Regelungen wird gebeten: Die Annahme erfolgt vom bis zu folgenden Zeiten: sonnabends von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr montags bis freitags von 15:00 bis 18:30 Uhr Es wird nur Baum- und Strauchverschnitt mit einem Durchmesser bis zu 10 cm angenommen. Wurzeln, Paletten und andere Holzabfälle werden grundsätzlich nicht angenommen. Hierzu sind alle aufgefordert, die angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten der Abfallbehörde (z. B. Sperrmüllentsorgung) zu nutzen. Vorgenommene Ablagerungen außerhalb der Annahmezeiten und wilde Müllablagerungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Entsprechende Kontrollen werden veranlasst. Wir geben zu bedenken: Das Bußgeld kann erheblich sein und steht in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden Abfallentsorgungskosten. Zum Rahmenprogramm: Für die kulinarische und musikalische Umrahmung ist gesorgt. Die Feuerwehr Laußnitz ist traditionsgemäß mit der Gulaschkanone und die Jugendfeuerwehr mit Knüppelkuchen für die Kinder vor Ort. 18:45 Uhr Treffpunkt am Feuerwehrgerätehaus Laußnitz, Gräfenhainer Straße 7a 19:00 Uhr Programm der Kita Wirbelwind 19:30 Uhr Maibaumstellen an der Bushaltestelle Schulstraße (vor der Kita) 20:00 Uhr Lampion- und Fackelumzug zum Hexenfeuerplatz am Schlegenweg (Fackeln können gegen ein geringes Entgelt bei der Feuerwehr am Feuerwehrgerätehaus erworben werden.) Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und Besucher, wollen aber an dieser Stelle zum wiederholten Male folgenden wichtigen Aufruf starten: Die Veranstalter können nur über entsprechende Einnahmen beim Verkauf von Speisen und Getränken ihre Aufwendungen, z. B. für Notstromaggregat, Toiletten etc. finanzieren. Deshalb bitten wir darum, dass keine Speisen und Getränke mitgebracht werden, sondern diese vor Ort erworben werden. Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Schmorkau und Weißbach Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neukirch, sehr geehrte Leserinnen und Leser, Traditionen sind ein wichtiger Bestandteil der Identität eines Landes, einer Region, eines Ortes bis hin zu familiären Traditionen. Bestimmte Bräuche haben sich über einen langen Zeitraum etabliert. Manches Mal geraten sie in Vergessenheit, werden wieder geboren und erneut gelebt. Ohne Traditionen fehlt dem Menschen etwas. Es ist für uns die Möglichkeit über Traditionen Teil von Gemeinschaften zu sein, sich wahrgenommen zu fühlen, sich einbringen zu können, sich verbunden zu fühlen. Durch Traditionen kann auch Neues geschaffen werden. In meinem Fall konnte ich in Gottschdorf durch Unterstützung von Familie Tzschoppe die Tradition des Federn schleißens wieder aufleben lassen. Schon das zweite Jahr kamen viele Damen des Ortes sowie aus Schwepnitz herzu. Die Stube war gut vorgeheizt, ausreichend Arbeitsplätze vorbereitet und ein Kuchenduft zog durch das Haus. In mühevoller Kleinarbeit und mit einer Engelsgeduld trennten die Frauen Stunde um Stunde Federäste von den Federkielen. Man mag kaum glauben, wie viel Zeit es braucht, um genügend Federn zusammen zu bekommen für ein neues Daunenbett. Ich weiß nun wieder einmal mehr Dinge zu schätzen, welche man all zu oft als selbstverständlich erachtet. Gleichzeitig war es eine wunderbare Gelegenheit einmal wieder mit den Nachbarn, welche man doch viel zu selten sieht, ins Gespräch zu kommen. Man konnte sich auszutauschen und gemeinsam lachen. Die strahlenden Gesichter zu sehen war für mich besonders wertvoll. Viel zu wenig hat man, nimmt man sich nicht die Zeit, für solche Momente. Ich würde sehr gern im nächsten Jahr wieder diese Tradition fortführen, jedoch fehlt noch ein neuer Ort für die Umsetzung. Ganz herzlich möchte ich mich noch einmal bei Familie Tzschoppe für die Bereitstellung der guten Stube und Vorbereitung bedanken. An die fleißigen Damen ein großes Dankeschön für ihre Hilfe und Geduld. Tradition hat auch das Hexenfeuer in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai. Der Winter soll mit einem großen Feuer vertrieben werden, genauso wie das Böse in Gestalt von Hexen. Natürlich wird auch Material für ein Feuer benötigt. Das Landratsamt hat hier klar Stellung bezogen. Eine Müllentsorgung durch Verbrennung alter Möbel, Autoreifen sowie Altholz ist nicht zulässig. In Koitzsch musste letztes Jahr mit viel finanziellem Aufwand eine Mülldeponie beseitigt werden, da offensichtlich Einige der Meinung waren man könne alles verbrennen. Der Standort des Feuers direkt an der S100 verleitete offensichtlich dazu mal eben im vorbeifahren noch seinen Müll zu entsorgen. Für Sperrmüll steht jedem Haushalt eine kostenlose Entsorgung von 4 Kubikmetern im Jahr, mit Abholung an der Haustür, zu. Diese kann online oder per Müllkarte aus dem Abfallkalender ausgelöst werden. Bei widerrechtlicher Müllablagerung können Bußgelder verhangen werden. Zum Beispiel können Reifen bis zu 3000 und Sperrmüll/ Bauschutt mit bis zu geahndet werden. Das Landratsamt Bautzen hat noch einmal klar auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Hexenfeuern aufmerksam gemacht. Ich kann hier nur an die Vernunft appellieren, uns nicht selbst einer Tradition zu berauben beziehungsweise durch andere berauben zu lassen. Bauplätze sollen in unserem Ortsteil Weißbach geschaffen werden. Natürlich sind hierfür Investitionen zu tätigen. Daher wäre es gut zu erfahren, ob es für Bauplätze auch einen Bedarf gibt. Sollten Sie selbst darüber nachdenken oder Sie jemanden kennen, welcher in naher Zukunft seinen Traum eines Eigenheimes sich erfüllen möchte, der möge sich doch an die Gemeindeverwaltung Neukirch wenden. Kunst kann man seit kurzem bei uns im Gemeindehaus bewundern. Die Ortsansässige Malerin Birgit Rolletschek hat einige Ihrer Werke der Gemeinde als Leihgabe zur Verfügung gestellt und somit viel Farbe in unser Gemeindehaus gebracht. Die Bilder zeigen Ansichten von Neukirch, sowie ein Porträt einer Frau aus Rumänien. Wer sich inspiriert fühlt, selbst zu Malwerkzeugen zu greifen, kann bei ihr auch Kurse besuchen. Ganz persönliche Eindrücke vom Schaffen der Künstlerin Frau Rolletschek kann man zum Tag des Offenen Ateliers am 14. und 15. Mai in der Zeit 10:00-15:00 Uhr erhalten. Dort wird sie ihr eigenes Atelier am Dorfanger 9 im Ortsteil Koitzsch öffnen. Bis zum 16. Mai gibt es auch eine Ausstellung ihrer Bilder im Malzhaus in Kamenz. Das 2 h Enduro Race wird am in Neukirch, organisiert von Quad, Bike & More e.v., stattfinden. Für alle Freunde des Motorportes eine gute Gelegenheit in nächster Nähe zum Kräftemessen anzutreten. Hier ist nicht nur gutes Material sondern auch viel Kraft und gute Nerven gefragt. Allen Fahrern viel Spaß, eine unfallfreie Fahrt und den Veranstaltern bestes Wetter mit vielen Gästen. Ihnen allen wünsche ich Frohes Schaffen bei der Eröffnung der Gartensaison und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihre Grit Truxa-Richter, Bürgermeisterin Gemeinde Neukirch Liebes Brautpaar aus dem Ortsteil Schmorkau, die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen Alles Gute zur Vermählung. Wir wünschen Ihnen viel Glück für Ihre gemeinsame Zukunft. Wir danken Ihnen für den geleisteten Arbeitseinsatz am ! Herzliche Grüße, Ihre Gemeindeverwaltung Neukirch

20 Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukirch Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.55, 159) in der derzeit geltenden Fassung und 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S.245) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch am mit Beschluss-Nr /2016 die nachfolgende Satzung beschlossen. 1 - Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr 1. Die Gemeindefeuerwehr Neukirch ist eine Einrichtung der Gemeinde Neukirch ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren: Neukirch Gottschdorf Schmorkau mit der Löschgruppe im Ortsteil Weißbach. 2. Die Feuerwehr führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Neukirch. Die Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen beifügen. 3. Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht eine Jugendfeuerwehr in der Ortsfeuerwehr Schmorkau. Die Ortsfeuerwehr Neukirch kann eine Jugendfeuerwehr unterhalten. Altersund Ehrenabteilungen bestehen in den Ortsfeuerwehren: Neukirch Gottschdorf Schmorkau und in der Löschgruppe im Ortsteil Weißbach. 4. Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter, in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter. Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. 2 - Pflichten und Aufgaben der Gemeindefeuerwehr 1. Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und - nach Maßgabe der 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. 2. Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. 3. Die Feuerwehr kann freiwillige Aufgaben über die im SächsBRKG enthaltenen Aufgaben hinaus wahrnehmen. 3 - Aufnahme in die Feuerwehr 1. Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres, - die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst - die charakterliche Eignung, - die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. 2. Einer Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr steht insbesondere entgegen: - die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigungen oder - die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt. 3. Die Bewerber sollten in der Gemeinde wohnen, einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen oder in sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfügung stehen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. 4. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den zuständigen Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Neu aufgenommene Mitglieder der Feuerwehr werden vom Ortswehrleiter nach einer Probezeit von einem Jahr verpflichtet. Jeder Angehörige erhält einen Dienstausweis sowie vollständige persönliche Schutz- und Dienstbekleidung. 5. In die aktive Abteilung aufgenommene jugendliche Mitglieder dürfen ab dem 16. Lebensjahr und vor dem vollendeten 18. Lebensjahr nur unter Aufsicht bei der allgemeinen Feuerwehrausbildung, dem vorbeugenden Brandschutz, der Wartung und Instandhaltung technischer Geräte sowie bei geplanten technischen Hilfeleistungen eingesetzt werden. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sind entsprechend einzuhalten. 6. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. 4 - Beendigung des ehrenamtl. aktiven Feuerwehrdienstes 1. Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend 18 Abs. 2 SächsBRKG wird, - aus dem aktiven Feuerwehrdienst entlassen oder ausgeschlossen wird. 2. Ein Angehöriger der Feuerwehr ist auf seinen schriftlichen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Gemeindefeuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. 3. Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem zuständigen Ortswehrleiter schriftlich an zu zeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann auch ohne Antrag erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach 3 Abs. 3 nicht mehr gegeben sind. 4. Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des zuständigen Gemeindefeuerwehrausschusses aus dem aktiven Feuerwehrdienst entlassen oder ausgeschlossen werden. 5. Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Gemeindewehrleiters über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. 6. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. 7. Vertrauliche und dienstliche Unterlagen sowie die überlassene Dienst- und Schutzbekleidung ist im gereinigten Zustand, Ausrüstungsgegenstände im gepflegten Zustand dem Ortswehrleiter zu übergeben. 5 - Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr 1. Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den Gemeindewehrleiter und dessen Stellvertreter zu wählen. 2. Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr sowie die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung haben das Recht, den Ortswehrleiter, dessen Stellvertreter und weitere Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen. Berufene Ehrenmitglieder haben kein Wahlbeteiligungsrecht. 3. Die Gemeinde hat nach Maßgabe des 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. 4. Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Andere aktive Feuerwehrdienstleistende der Gemeindefeuerwehr erhalten eine Aufwandsentschädigung für Aus- und Fortbildung sowie Einsätze auf Grundlage der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukirch. 5. Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehren in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des 63 Abs. 2 SächsBRKG. 6. Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ih-

21 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite 11 nen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: - am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehren gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, - über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, gesondert angeordnet oder ihrer Natur nach, erforderlich ist, Verschwiegenheit zu leisten. 7. Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. 8. Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder - den Ausschluss oder die Entlassung nach 4 Abs. 4 und 5 beim Bürgermeister beantragen. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. 6 - Jugendfeuerwehr 1. Die Jugendfeuerwehr verfolgt unmittelbar gemeinnützige und jugendpflegerische Zwecke. Sie dient insbesondere der Nachwuchsgewinnung für die aktiven Abteilungen. 2. Die Jugendabteilungen der Ortsfeuerwehren führen den Namen Jugendfeuerwehr Neukirch und können den Namen ihrer Ortswehr hinzufügen. Die Jugendabteilungen werden durch einen Jugendfeuerwehrwart geleitet. 3. In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. 4. Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Jugendfeuerwehrwart. Im Übrigen gelten die Festlegungen des 3 entsprechend. 5. Mitglieder der Jugendfeuerwehr haben das Recht und die Pflicht, an den Veranstaltungen und Übungen der Jugendfeuerwehr regelmäßig und aktiv teilzunehmen. Sie sind verpflichtet, den dienstlichen Anordnungen des Wehrleiters, des Jugendfeuerwartes und ihrer Ausbilder Folge zu leisten und sich kamerad-schaftlich zu verhalten. Die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen sind gewissenhaft zu pflegen und nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. 6. Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird, Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 3 schriftlich zurücknehmen. 7. Der Jugendfeuerwehrwart sollte Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr sein und muss neben der erforderlichen Ausbildung/Qualifikation und den feuerwehr-spezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen. 8. Aufgaben des Jugendfeuerwehrwartes: - Aufstellung von Ausbildungsplänen und deren Vorlage beim Gemeindewehrleiter zur Bestätigung, - Organisation der Ausbildung, - Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, - Einhaltung der Vorschriften des Unfall- und Jugendschutzes, - Teilnahme an Beratungen des Kreisjugendfeuerwehrverbandes Bautzen e.v. 9. Der Jugendfeuerwehrwart wird auf Vorschlag des Ortsfeuerwehrausschusses vom jeweiligen Ortswehrleiter auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. 7 - Alters- und Ehrenabteilung 1. In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Gemeindefeuerwehr auf Antrag bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind. Bei der Übernahme in die Alters- und Ehrenabteilung ist die Einsatzbekleidung der Gemeindeverwaltung Neukirch zu überlassen. 2. Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilungen den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilungen gestatten, wenn der Dienst in der Gemeindefeuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. 3. Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung können ihren Leiter bestimmen. 8 - Ehrenmitglieder 1. Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. 9 - Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - die Hauptversammlung, die Ortsfeuerwehrversammlung - die Gemeindewehrleitung / Ortswehrleitung, - der Gemeindefeuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss Haupt- und Ortsfeuerwehrversammlung 1. Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters ist jährlich eine ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung der Ortsfeuerwehr durchzuführen. In der Ortsfeuerwehrversammlung hat der Ortswehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Ortsfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Ortsfeuerwehrversammlung wird die Wehrleitung gewählt. 2. Die ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung ist vom Ortswehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Ortsfeuerwehrversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Ortsfeuerwehrversammlungen sind den Angehörigen der Feuerwehren und dem Bürgermeister mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. 3. Die Ortsfeuerwehrversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Ortsfeuerwehrversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Ortsfeuerwehrversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. 4. Eine Hauptversammlung findet zur Wahl der Gemeindewehrleitung statt. 5. An der Hauptversammlung nimmt der Bürgermeister teil. Zur Ortsfeuerwehrversammlung können der Bürgermeister und der Gemeindewehrleiter oder deren Stellvertreter ohne Stimmrecht teilnehmen. 6. Über die Haupt- und Ortsfeuerwehrversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen ist Gemeindefeuerwehr- und Ortsfeuerwehrausschuss 1. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. 2. Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, sowie den Ortswehrleitern und deren Stellvertreter, zwei Vertretern der Löschgruppe und dem Schriftführer. 3. Der Gemeindefeuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der geforderten Tagesordnung verlangt. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mit-

22 Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 glieder anwesend sind. 4. Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen. Er nimmt an der Versammlung ohne Stimmrecht teil. 5. Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. 6. Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen. 7. In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1, 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, sowie weiteren von der Ortsfeuerwehrleitung benannten Mitgliedern. Der Gemeindewehrleiter sollte zu den Sitzungen eingeladen werden, er besitzt kein Stimmrecht Gemeinde- und Ortswehrleitung 1. Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter an. Der Gemeindewehrleiter kann gleichzeitig die Funktion eines Leiters einer Ortsfeuerwehr ausüben. 2. Die Gemeindewehrleitung wird in der Hauptversammlung in geheimer Wahl oder durch Briefwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 3. Das Wahlverfahren für die Gemeindewehrleitung wird vom Bürgermeister festgelegt. 4. Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienstanstellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. 5. Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. 6. Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. 7. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Gemeinderates als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein. 8. Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere: - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, - die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, - dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt werden, - die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren, - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen - im Falle einer Einladung an den Beratungen des Kreisfeuerwehrverbandes Bautzen e.v. teilzunehmen. 9. Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. 10. Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. 11. Der stellvertretende Gemeindewehrleiter hat den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. 12. Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden. 13. Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 2 sowie 4 bis 12 entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Gemeindewehrleiters Unterführer, Gerätewarte 1. Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule Sachsen nachgewiesen werden. 2. Die Unterführer werden im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss vom Ortswehrleiter bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung der Unterführer sowie der Gerätewarte nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. 3. Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. 4. Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehren zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Ortswehrleiter zu melden Schriftführer 1. Der Schriftführer wird vom Gemeindefeuerwehrausschuss benannt. 2. Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung zu fertigen. 3. Für die Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend Wahlen 1. Die nach 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Gemeindefeuerwehrausschuss bestätigt sein. 2. Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen. 3. Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. 4. Wahl der Gemeindewehrleitung durch Briefwahl 4.1 Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters gemäß 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Dazu werden allen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, getrennte Stimmzettel, gesonderte Briefumschläge für die Rücksendung) durch den Wahlleiter übersandt. Der Versand der Wahlunterlagen ist durch einen geeigneten Nachweis zu dokumentieren. 4.2 Der Stimmzettel ist vom Wähler persönlich und nach seinem eigenen Willen auszufüllen. 4.3 Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag, bis spätestens 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Neukirch eingegangen sein. Wahlbriefe die nicht rechtzeitig eingegangen sind, finden keine Berücksichtigung. 4.4 Der Bürgermeister benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter den Versand der Wahlunterlagen dokumentieren und die Stimmenauszählung vornehmen. Die benannten Beisitzer nehmen gemeinsam mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung zum festgelegten Termin vor. Die Stimmenauszählung ist für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr offen.

23 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Seite Wahl der Ortswehrleitung 5.1 Die Wahl der Ortswehrleitung erfolgt in der Wahlversammlung der Ortsfeuerwehr. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. 5.2.Die Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen. 5.3 Die Wahl des Ortswehrleiters und dessen Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen. 6. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der abgegebenen Wahlscheine bei der Briefwahl bzw. der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 7. Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. 8. Die Niederschrift über die Wahlen ist spätestens eine Woche nach den Wahlen durch die Wahlleiter, dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. 9. Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach 12 Abs. 5 die Wehrleitung ein. 10. Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 3 sowie 6 bis 9 entsprechend In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukirch einschließlich ihrer Ortsteile vom und die 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen: Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister den Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Der Hinweis ist hiermit erfolgt. Neukirch, den Grit Truxa-Richter, Bürgermeisterin Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom Beschluss-Nr.: 09-02/2016 Beschlussfassung Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukirch Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: - Beschluss-Nr.: 08-02/2016 Beschlussfassung Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Schmorkau, Flurstück-Nr.: 1120 der Gemarkung Neukirch Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: - Beschluss-Nr.: Beschlussfassung Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück Nr.: 75 der Gemarkung Schmorkau Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: - Beschluss-Nr.: 06-02/2016 Beschlussfassung Annahme von Zuwendungen im Zeitraum vom bis Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: - EXPOSÉ Geräumige 4 Zimmer- Wohnung in Gottschdorf Neukircher Straße 14, Erdgeschoss, Neukirch, OT Gottschdorf Objektbeschreibung: Vermietet wird eine 4 Zimmer Wohnung im Erdgeschoss eines sanierten Altbaus. Die Familienwohnung verfügt über Zentralheizung sowie über eine separate Küche mit Fenster. Ebenso finden Sie ein Wannenbad mit Dusche und Fenster vor. Die Wohnung ist ab sofort bezugsfähig. Objektart: Altbau, saniert Etage: Erdgeschoss Wohnfläche: ca. 116 m² Konditionen: Details: Bad: Heizung: frei ab: Küche: Boden: Waschen: Wohnlage: Kontakt: Tel.: Hexenfeuer am in der Gemeinde Neukirch 550,00 EUR Kaltmiete zzgl. 280,00 EUR Betriebs- u. Nebenkosten = 830,00 EUR Gesamtwarmmiete Bad mit Wanne, Dusche und Fenster Zentralheizung (Öl) sofort separate Küche mit Fenster Parkettboden Anschluss im Bad Wohngebiet Hausverwaltung & Immobilienservice Marion Helbig, Marienallee 2, Dresden / office@hv-helbig.de Die Annahmezeiten für Reisig und den Veranstaltungsort für das diesjährige Hexenfeuer in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Neukirch entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen. Verteiler gesucht! Die Gemeindeverwaltung Neukirch sucht Verteiler für das Amtsblatt der Gemeinde Neukirch, den Königsbrücker Stadtanzeiger für den Ortsteil Weißbach und den Ortsteil Gottschdorf. Interessenten melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Neukirch, Weststraße 9 in Neukirch oder unter der Telefonnummer / Gemeindeverwaltung Neukirch Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem , findet um Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neukirch im Mehrzweckraum der Gemeindeverwaltung Neukirch, Weststraße 9 in Neukirch statt. Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. Grit Truxa-Richter, Bürgermeisterin (Änderungen sind vorbehalten)

24 Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr April 2016 Stellenausschreibung In der Gemeinde Neukirch ist eine Stelle einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers mit max. 30 Stunden/Woche zu besetzen. Die Stelle steht ab zur Verfügung und ist vorerst befristet für den Zeitraum von zwei Jahren. Eine anschließende Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen. Zum Aufgabengebiet gehören: - einfühlsame und eigenverantwortliche Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt, - Förderung der geistigen und körperlichen Entwicklung der Kinder, - selbstständige Gestaltung des Gruppenalltages in unseren Einrichtungen, - engagierte Mitarbeit im Team, - vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Erwünschte fachliche und persönliche Voraussetzungen: - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in, - Erfahrungen im Bereich der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, - selbstständige Arbeitsweise, Organisationsfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft. Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt. Die Eingruppierung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe S 8a TVöD-VKA. Wenn Sie Interesse an dieser anspruchsvollen Tätigkeit haben, dann senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum an die Gemeindeverwaltung Neukirch, Weststraße 9 in Neukirch oder per Mail an gemeinde-neukirch@gmx.de. Den Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen frankierten A4-Rückumschlag bei. Bewerbungskosten werden von der Gemeinde nicht erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt nicht. Informationen des Abwasserzweckverbandes Königsbrück Schlammabfuhr aus vollbiologischen Kleinkläranlagen Im Zuge der vorgeschriebenen Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen, welche in der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung detailliert geregelt ist, erfolgt auch eine Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung. Dabei wird durch die Wartungsfirma die eventuelle Notwendigkeit einer Schlammabfuhr festgestellt und im Wartungsprotokoll vermerkt. Der jeweilige Anlagenbetreiber, im Allgemeinen der Grundstücksbesitzer, beauftragt dann selbst die Schlammentsorgung bei der Fa. Pohle, welche in unserem Verbandsgebiet diese Entsorgung ausführt. Der in der Vergangenheit übliche Tourenplan mit einer gebündelten Entsorgung in den einzelnen Ortsteilen entfällt somit in Zukunft für vollbiologische Kleinkläranlagen. Aufgrund der zu erwartenden unregelmäßigeren Entsorgungen werden in Zukunft die uns von der Firma Pohle übergebenen Schlammabfuhrscheine gesammelt. Voraussichtlich im Juni und Oktober werden die entsprechenden Bescheide erstellt, die jeweils einen Monat später zur Zahlung fällig sind. Ausgenommen davon sind abflusslose Gruben, die regelmäßig entsorgt werden müssen. Bei diesen Anlagen wird eine kontinuierliche Abrechnung erfolgen. Die Gebührenbescheide für die Grundgebühr der dezentralen Entsorgung (im Regelfall 36 jährlich pro Anlage) werden im Oktober versendet, die dann ebenfalls einen Monat später zur Zahlung fällig sind. Susanne Hellmann, AZV Königsbrück Hinweis auf Sitzungstermin Die 81. Verbandsversammlung des AZV Königsbrück, findet am Mittwoch, dem 06. April 2016, 19:00 Uhr im Versammlungsraum Rathausgäßchen 1 statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungstafeln. H. Driesnack, Vorsitzender AZV Königsbrück Informationen des Busreise zu den Schlössern, Parks und Gärten der Region Dresden jetzt Gutschein sichern, das Highlight des Tages der Parks und Gärten am 29. Mai 2016 Für den 8. Tag der Parks und Gärten der Region Dresden wir es in diesem Jahr DREI geführte Busreisen zu den schönsten Schloss-, Park- und Gartenanlagen der Region geben. Jede der Touren steht unter einem Thema. Da gibt es Tour Barocker Glanz in kleinen Dörfern bei der die wunderbaren Schloss und Parkanlagen in Diesbar-Seußlitz, Zabeltitz, Walda und in Schönfeld zu besuchen sind. Jede Anlage hat seine eigene traumhafte, zum Teil auch leidvolle Geschichte zu erzählen. Eigen haben sie alle, dass sie mit viel Liebe und Engagement von Vereinen und Privatpersonen betrieben und für Gäste attraktiv gehalten werden. Aus dem Dornröschenschlaf erweckt sind die Schlösser Lauterbach, Oberau und Hermsdorf. Im Jahrestakt wird restauriert, ausgegraben, renoviert und neu gemacht. Jedes Jahr entdeckt man diese Kleinodien neu. Ein Traum für jeden der das Wachsen und werden begleiten kann. Jährlich eine neue interessante Spezialität für den Gartenliebhaber hält auch die Staudengärtnerei Stübler bereit. Gartenbilder Bilderbuchgärten Was man aus einer alten Schlossgärtnerei werden kann oder vor welchen großen Plänen der Park in Bischheim steht erfährt man auf dieser Tour. Wer die unglaubliche Blütenpracht von Rhododendren und Azaleen liebt, ist hier ebenfalls richtig. Tauschen Sie sich aus mit Experten und Fachleuten und treffen sie beeindruckende Persönlichkeiten der Region, die mit viel Liebe die Parkanlagen erhalten und gestalten. Besucht wird das Bibelland in Oberlichtenau, der Park in Bischheim, der Hutberg in Kamenz sowie die Rhododendrongärtnerei in Grüngräbchen. Um möglichst viel Gäste auch aus dem Elbland in die Region zu locken, werden Zustiegsmöglichkeiten zu den Touren auch in Riesa, Nünchritz, Coswig, Radeburg, Kalkreuth und Großenhain angeboten. Für die Tour Gartenbilder Bilderbuchgärten ist der Zustieg auch in Königsbrück möglich. Der Reisepreis von 37,- bzw. 35,- EUR pro Person beinhaltet alle Eintritte, die Busreise sowie eine kompetente Reisebegleitung. Die Touren sind jeweils als Ganztagestouren geplant, die um ca. 17 Uhr mit der Ablieferung der Gäste im Heimatort endet. Als ideales Geschenk aus der Region sind die Touren jeweils als Gutscheine bei der Reiseagentur Kretzschmar erhältlich. Buchung & Informationen & Angabe des Zustiegswunsches: Reiseagentur Kretzschmar, Großenhainer Strasse Kalkreuth, Tel / service@busreise-kretzschmar.de Allen Informationen zu den Programmen in den Parks sind der Programmbroschüre zu entnehmen. Diese ist ab sofort in allen Touristinformationen oder beim Regionalmanagement des Dresdner Heidebogen erhältlich. Im Internet sind alle Angaben bereits jetzt unter eu/gartenkultur abrufbar. Ende des amtlichen Teiles

25 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 11 Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Jahreslosung für 2016: Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet. Jesaja 66,13 Monatsspruch April: Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht. 1. Petrus 2,9 Ihr seid Was sind wir nicht alles?! So bescheiden so glücklich so am Ende, so verzweifelt ; oder was wollen wir nicht alles sein?! So vorbildlich so klug, vielleicht auch besser als andere Ihr seid! nicht: wir sind. Der Satz aus dem 1. Petrusbrief, der über diesem Monat steht, ist keine christliche Selbstbeweihräucherung, sondern eine Wegweisung, ein Zuspruch. Er gilt nicht denen etwa nur, die immer sonntags in die Kirche gehen (was allerdings für das Leben im Glauben sehr gut sein kann), sondern er gilt denen, die durch ihre Taufe Jesus Christus gehören, die damit in sein Licht gestellt wurden. Für sie ist der ganze 1. Petrusbrief geschrieben und sollte von ihnen durchgelesen werden, damit Getaufte wissen, wer sie sind und was von ihnen ausgehen kann. Die Taufe verpasst nicht einen Anstrich, sie schafft neue Tatsachen: Du gehörst Dir nicht mehr selbst, sondern Gott und seinem Licht: Jesus Christus. Er ist genau der Richtige, der in unsere Welt kommen musste; er ist am Kreuz gestorben, hat sich dem Bösen, dem Unrecht, dem Tod gestellt und hat durch seine Auferstehung vom Tod für alle den Weg in ein neues Leben eröffnet. Er ist zur Brücke über den Tod geworden, über jeden Schicksalsschlag. Es ist notwendig, an Jesus Christus zu glauben und mit ihm im Leben verbunden zu sein. Darin liegt nicht nur Lebenshilfe und Hoffnung, sondern das schließt zusammen: Ich bin als Christ, wenn ich getauft bin und an Jesus Christus glaube, nicht mehr allein. Ich habe nicht nur meine Familie, sondern gehöre zu einem Volk, das Gott segnet, das sich nicht über andere erheben muss, sondern das in einer Gemeinschaft (Gemeinde!) zusammensteht, die Gott zusammenhält und die Gott in Ehren hält. Auf diesem Hintergrund sollten wir nicht zu gering über die Zugehörigkeit zur Kirchgemeinde denken. In ihr können wir den Zusammenhalt als Christen leben und immer wieder einüben. Viel Gutes kann so von uns ausgehen. Ich wünsche gute und neue Erfahrungen mit dem Glauben und dem Leben in unseren Gemeinden. Herzliche Grüße, Ihr Pfarrer Tobias Weisflog Als Pfarrer stehen wir für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl, Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung ist empfehlenswert. Auch dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an die Kirchgemeinde suchen und Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen. Für die Gemeindebereiche Höckendorf und Königsbrück: Ihr Pfr. Tobias Weisflog (Tel /396545) Für die Gemeindebereiche Neukirch-Schmorkau und Schwepnitz: Ihr Pfr. Friedrich Porsch (Tel /70721) Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden Lassen Sie uns die Gottesdienste mitfeiern als besondere Zeiten unserer gemeinsamen Ehrfurcht und Dankbarkeit Gott gegenüber, als besondere Zeichen unserer Zusammengehörigkeit und unseres Bekenntnisses zu Jesus Christus. Er verbindet uns zu einer Gemeinde. Gott will uns segnen. wenn wir in seinem Namen zusammenkommen. Gottesdienste können zu Tankstellen werden. Herzliche Einladung! Sonntag, 03. April, Quasimodogeniti (1. Sonntag nach Ostern) Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr.i.R. Meyer Königsbrück: Uhr Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr.i.R. Meyer Neukirch: Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Schwepnitz: Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 10. April, Miserikordias Domini (Der Sonntag vom Guten Hirten) Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrück: Uhr Gottesdienst mit Taufen, Pfr. Weisflog Schmorkau: Uhr Gottesdienst mit Taufe, Pfr. Porsch Schwepnitz: Uhr Gottesdienst, Pfr. Porsch Kollekte: Posaunenmission und Evangelisation Sonntag, 17. April, Jubilate (3. Sonntag nach Ostern) Höckendorf: Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl und Taufe, Pfr. Weisflog Schwepnitz: Uhr gemeinsamer Familiengottesdienst zum Abschluss der Lego-Tage, Pfr. Porsch Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 24. April, Kantate - Singt! (4. Sonntag nach Ostern) Höckendorf: Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation u. Hl. Abendmahl, gleichz. Kindergottesdienst, Pfr. Weisflog Königsbrück: Uhr Gottesdienst gestaltet von der Aktion Märtyrerkirche (wir nehmen Anteil am Leben verfolgter Christen) Schwepnitz: Uhr Gottesdienst mit Taufen, Pfr. Porsch Neukirch: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichzeitig Kindergottesdienst, Pfr. Porsch Kollekte: Kirchenmusik Sonntag, 01. Mai, Rogate - Betet! (5. Sonntag nach Ostern) Höckendorf: kein Gottesdienst, Einladung nach Königsbrück Uhr Königsbrück: Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit der Aufführung der Ostergeschichte von Max Drischner, aufgeführt vom Kirchenchor Bischheim und unserem Gemeindechor Schmorkau: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Porsch Schwepnitz: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Porsch Kollekte: eigene Gemeinde Donnerstag, 05. Mai, Himmelfahrt Christi (Jesus Christus ist König) Röhrsdorf: Uhr Gemeinsamer Gottesdienst aller vier Schwesterkirchgemeinden im Park in Röhrsdorf, anschl. Imbiss, Pfr. Weisflog und Pfr. Porsch Kollekte: Weltmission Sonntag, 08. Mai, Exaudi (Sonntag vor Pfingsten) Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, Pfr. Weisflog Königsbrück: Uhr Gottesdienst m. Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Cosel: Uhr Gottesdienst, Pfr. Porsch Neukirch: Uhr Gottesdienst, Pfr. Porsch Kollekte: eigene Gemeinde Veranstaltungsangebote und Termine aus den Kirchgemeinden Voranzeige: Am Mittwoch, dem 1. Juni, gibt es eine Ausfahrt, besonders für die Älteren in unseren Gemeinden und alle, die Interesse haben. Laden Sie gern andere mit ein! Der große Bus startet am Mittag in Schwepnitz und fährt durch die meisten unserer Orte und nimmt dann Fahrt auf nach Zabeltitz (Kirche und Park), Merzdorf (Kaffeetrinken) und Großkmehlen (Silbermannorgel und Wasserschloss). Lassen Sie sich überraschen und vielleicht auch manch Neues kennenlernen! Die 50 Plätze sind bereits belegt, es gibt eine Warteliste. Abfahrt: Uhr in Schwepnitz, dann hält der Bus in Schmorkau, Gräfenhain, Königsbrück, Höckendorf und Laußnitz (dort Abfahrt gegen Uhr). Mit 15 sind Sie dabei.

26 Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Alle im Pfarramt Königsbrück für die Konzertlesung mit Samuel Harfst und Samuel Koch am Sonntag, 12. Juni 2016, um Uhr, vorbestellten Karten sind dort, bis Ende April während der Öffnungszeiten abzuholen. Ab Mai werden alle nicht abgeholten Karten weiterverkauft Die Ostergeschichte - komponiert nach den Evangelien von Max Drischner Chöre der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Bischheim und Königsbrück / Höckendorf / Neukirch-Schmorkau Leitung: Kantor Mario Merz So., , Uhr Hauptkirche Königsbrück - Eintritt frei, um Kollekte wird gebeten Glückwunschkarten, Geschenkartikel, Bücher, CDs, DVDs und Kalender - Schauen Sie doch vorbei! Im Pfarramt zu den Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag Uhr und Freitag Uhr Königsbrück Die Hauptkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung. Sie sind herzlich eingeladen: ökum. Frauenkreis: Montag, , Uhr (Schloßstr. 28) Bibelkreis: Montag, , Uhr Seniorennachmittag der Kirchgemeinde mit Hl. Abendmahl: Donnerstag, , Uhr (Badweg 13) Seniorengottesdienst mit Segnungsangebot im Pflegeheim: Mittwoch, , Uhr (Am Schloßpark 17) Gemeindechor: donnerstags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) nicht am Jugendchor: freitags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) nicht am Junge Gemeinde: freitags Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach) Posaunenchor: freitags Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Gemeinsames Basteln im April: Sonnabend, Uhr im Gemeinderaum im Pfarrhaus (Schloßstr. 28) Laußnitz (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße): Bibelstunde: Freitag, 08. und , Uhr Erwachsenen-Treff 55plus: Mittwoch, , Uhr Kinderkreis in Laußnitz: Sonnabend, , Uhr Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus Königsbrück: Treff der Konfirmanden (Kurs I / ): jeden Dienstag Uhr Bei Fragen wenden Sie sich gern an Pfarrer Weisflog, Tel Christenlehre - Pfarrhaus Königsbrück Klasse Tag Uhrzeit 1 bis 3 Donnerstag Uhr 4 bis 6 Donnerstag Uhr Kirchgemeindehaus Laußnitz, Thälmannstraße 7 Klasse Tag Uhrzeit 3 bis 6 Donnerstag Uhr Gebetszeit für unsere Gemeinden, Kommunen und Welt: Jeden Mittwoch mit dem Geläut Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die Faltblätter Mittagsgebet bereit. Herzliche Einladung! Informationen: Die Arbeiten zur Generalüberholung unserer Orgel kommen an ein Ende. Noch ist unsere Orgel nicht spielbar. Beim Gemeindefest am soll sie wieder mit einem Konzert am Nachmittag erklingen. Allen bisherigen Spendern einen herzlichen Dank! Wie schon in der Gemeindeversammlung vorgestellt wurde, stehen in den kommenden Monaten zwei Baumaßnahmen in unserer Hauptkirche an: der Einbau einer neuen Lautsprecheranlage und die grundhafte Sanierung der altehrwürdigen Sakristei neben dem Altarraum. Dankbar sind wir, wenn diese Vorhaben noch durch manche Spende mitgetragen werden können. Den Gemeindegottesdienst am 22. Mai 2016 wollen wir in besonderer Weise mit den Jubelkonfirmanden der Jahrgänge 1956, 1966 und 1991 feiern. Sofern wir Adressen haben, werden im Frühjahr alle mit einem Brief eingeladen. Für Zuarbeit bei der Adressenfindung sind wir sehr dankbar. Bitte weitersagen. Leid in unserer Gemeinde Aus diesem Leben abgerufen wurde: am Frau Marie Hildegard Wünsche verw. gew. Richter, geb. Hertelt aus Königsbrück im Alter von 95 Jahren, am Frau Gertrud Irmgard Brückner geb. Knothe aus Dresden, früher in Königsbrück im Alter von 94 Jahren und am Herr Werner Erhart Hönack aus Königsbrück, zuletzt in Pulsnitz im Alter von 89 Jahren In deine Hände befehle ich meinen Geist; du hast mich erlöst, HERR, du treuer Gott. Psalm 31,6 Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, Königsbrück, Tel / , Fax: ; kg.koenigsbrueck@evlks. de; Pfarrer Weisflog, Tel / ; Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag Uhr und Freitag Uhr Unsere noch recht neue Homepage finden Sie im Internet unter: Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE , BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.g. IBAN: DE , BIC: GENODEF1BZV Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE , BIC: GENODED1DKD Höckendorf Gemeinsam packen wir an! Gut, dass wir einander haben! Gemeinde-Arbeitseinsatz am Sonnabend, dem 23. April 2016: Das kann für unsere Gemeinde eine ganz feine Sache werden. Etliche Arbeiten liegen an, um unsere Kirche, Pfarre, Pfarrscheune, Kleine Pfarre und das Gelände dazu in Ordnung zu halten. Jeder wird gebraucht und wird eine passende Aufgabe übernehmen können.

27 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 13 Wir treffen uns ab 8.30 Uhr am Pfarrhaus. Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. Gegen Uhr beschließen wir die gemeinsame Zeit mit einem Kaffeetrinken. Auf Dich/Euch freut sich der Kirchenvorstand Höckendorf Sie sind herzlich eingeladen: Diakoniekreis: Montag, , Uhr mit Ilona Barthel (Pfarrscheune) Posaunenchor: montags Uhr Frauenabend: Montag, , Uhr mit Birgit Rentsch (Information über Fr. Steger, Tel ) Bibelstunde: Dienstag, , Uhr (Pfarrscheune) Eltern-Kind-Kreis: Mittwoch, , ; Uhr (Pfarrscheune) Hauskreis (Ältere): Mittwoch, , Uhr (Informationen über Johanna Müller). Männertreff: Mittwoch, , Uhr (kleine Pfarre) Altenkreis: Gemeindechor: Donnerstag, , Uhr (Pfarre) donnerstags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) nicht am Jugendchor: freitags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) nicht am Junge Gemeinde: freitags Uhr (kleine Pfarre) NEU!!!: Jungschar: Sonnabend, , Uhr (auf dem Gelände des Pfarrhauses) Es gibt Spiel, Spaß und spannende Geschichten. Für alle Kinder von 7 13 Jahren Christenlehre im Pfarrhaus Höckendorf Klasse Tag Uhrzeit 1 bis 3 Mittwoch Uhr 4 bis 6 Mittwoch Uhr Ev.-Luth. Pfarramt Höckendorf, Pfarrgasse 2, Laußnitz OT Höckendorf, Tel / ; kg.koenigsbrueck@evlks. de; Öffnungszeit: donnerstags Uhr mit Frau Johanna Müller Hinweis der Friedhofsverwaltung - jährliche Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr Gemäß der neuen Friedhofsgebührenordnung vom bitten wir ab 2016 um jährliche Überweisung der Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 18,00 an folgende Bankverbindung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Höckendorf: Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE ; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE ; BIC: OSDDDE81XXX Leid in unserer Gemeinde: aus diesem Leben abgerufen wurde: am Herr Kurt Ernst Mansfeld aus Gottschdorf im Alter von 79 Jahren. Bleibe bei uns; denn es will Abend werden, und der Tag hat sich geneigt. Und er ging hinein, bei ihnen zu bleiben. Lukas 24, 29 Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, Neukirch OT Schmorkau, Tel / ; Öffnungszeit: mittwochs Uhr, Pfr. Porsch Tel / Bankverbindung für Friedhofgebühren: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE ; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.g.: IBAN : DE ; BIC: GENODEF1BZV Mitteilungen aus den Kirchvorständen: Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind in Königsbrück am , in Höckendorf am , in Neukirch am , und in Schwepnitz am Wir sind dankbar, wenn für uns in unseren Gemeinden gebetet wird. Durch den Eintritt in die vorzeitige Rente hat Frau Rita Schätz am 31. März ihren Dienst in der Pfarramtsverwaltung beendet. Wir nehmen dies zum Anlass, ihr in Königsbrück im Gottesdienst am 10. April für ihren Dienst zu danken. Gottes Segen stärke sie! Kleines Lexikon - Was ist eigentlich ein Katechismus? Darunter versteht man eine Zusammenfassung aller wichtigen Aussagen über den christlichen Glauben. Ein Katechismus (griech. = Unterweisung) möchte Antworten geben auf die drei grundlegenden Fragen: Was kann ich glauben? Wem kann ich glauben? Wie kann ich glauben? Martin Luther verdanken wir den Kleinen Katechismus (1529), bestimmt für den Hausgebrauch. Er erklärt die 10 Gebote, das Glaubensbekenntnis, das Vater unser, die Taufe und das Abendmahl. Wertvolle Entseckungen kann man auch bei der Lektüre des Evang. Erwachsenenkatechismus oder des Kathol. Erwachsenenkatechismus machen. Bemerkenswert und weitverbreitet ist der katholische Jugend-Katechismus Youcat, ganz neu sein evangelischer Bruder, der You.be (fontis-verlag) Zum Vormerken! In der Zeit vom September 2016 finden in der Hauptkirche von Königsbrück die Königsbrücker Bibeltage statt. Die drei Abende mit Prof. Johannes Berthold stehen unter dem Thema Glaube hat Gründe. Neukirch-Schmorkau Sie sind herzlich eingeladen: Hauskreis: montags Uhr (Infos bei Ehepaar Kemter, Tel /32416) Bibelstunde: Montag, , Uhr in Schmorkau Frauendienst Schmorkau: Donnerstag, , Uhr Klausenabend: Donnerstag, , Uhr Treffpunkt Glauben: Donnerstag, , Uhr Gemeindechor: donnerstags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags Uhr (Königsbrück, Schloßstr. 28) nicht am Jugendchor: freitags Uhr Königsbrück, Schloßstr. 28) nicht am Frauendienst Neukirch: Freitag, , Uhr Kindertreff: Sonnabend, 09.04, Uhr in Schmorkau , Uhr in Neukirch Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück Topfmarkt 1 Wir laden herzlich ein: Gottesdienste in Königsbrück Sonntag, in Ottendorf-Okrilla Sonntag, 03., 17. und , Kinderhauskreis Dienstag, und :00 Uhr 10:00 Uhr 16:30-17:30 Uhr

28 Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Veranstaltungen Ein Vortrag mit Fotos und Dokumenten über die Feuerlinien und Schießbahnen auf dem ehemaligen TÜP Königsbrück Soldaten aus den damaligen Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig, wurden hier zum Schießen mit Panzern ausgebildet. Termin: Mittwoch, den in Königsbrück Ort: Via-Regia-Gebäude, Am Schloßpark 19 Beginn: 19:00 Uhr Interessierte Bürger sind herzlich willkommen Roland Schiller Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte Die nächste Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 11. Mai statt. Thema: Militär (119. Raketenbrigade in Königsbrück ) Beginn: 19:00 Uhr Ort: Veranstaltungsraum Königsbrück-Information, Markt 19 Interessenten sind herzlich willkommen. Vorschau auf nachfolgende Termine: 14. September Thema: Kirchen und Hospitäler in der Stadt 09. November Thema: Haus-Kataster Teil III 2016 Steckel, Stadtarchiv Reise in die Vergangenheit - Vorträge über die verlassenen Dörfer Matthias Lange, Heimatforscher aus Sacka und Ute Steckel, Vorsitzende des Geschichtsvereins TÜP Königsbrück e.v., präsentieren einen virtuellen Rundgang durch die Dörfer, so wie sie bis 1938 existierten, am Mittwoch, dem 20. April 2016 am Mittwoch, dem 25. Mai 2016 Beginn: jeweils 19:00 Uhr Ort: Sella und Zochau Rohna Veranstaltungsraum Königsbrück-Information, Königsbrück, Markt 19 Platz-Reservierungen sind möglich unter (Tel.: Stadtbibliothek) Interessenten sind herzlich eingeladen. Steckel, Vereinsvorsitzende TÜP Kö e.v.

29 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 15 Vortragsreihe im Besucherzentrum NSG Königsbrücker Heide - Vortrag zu Fledermäusen Die Vortragsreihe im Besucherzentrum NSG Königsbrücker Heide wird am Mittwoch, dem 13. April 2016 um 19:00 Uhr im Aktionsraum des Besucherzentrums NSG Königsbrücker Heide, Königsbrück, Weißbacher Straße 30, fortgesetzt. Mausohr, Hufeisennase & Co. - Fledermaus-FFH-Anhang II-Arten in Sachsen nennt Dr. Ulrich Zöphel vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie seinen Vortrag. Einige dieser Arten hängen auch im Naturschutz- und NATURA 2000 Gebiet Königsbrücker Heide ab. Dr. Zöphel ist Fledermausexperte und begleitete vor mehr als einem Jahrzehnt ein Fledermausprojekt im Schutzgebiet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Cornelia Schlegel, Ref. Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die Königsbrück-Information, Tel / Treff 55 Unser nächstes Treffen findet am Mittwoch, dem um 14:00 Uhr in der Gaststätte Ziegler statt. Interessenten sind herzlich willkommen. Seniorenklub Königsbrück Unser nächstes gemütliches Beisammensein, findet am Donnerstag, dem , um 14:00 Uhr in der Königsbrück-Information statt. Als Gast begrüßen wir unseren Bürgermeister Herrn Driesnack. Er wird uns über Neuigkeiten in unserer Stadt informieren und es besteht die Möglichkeit, Fragen an ihn zu stellen. Wir möchten alle Interessierten bitten, sich bis zum bei uns anzumelden ( ). Vermietung von E-Bikes in der Königsbrück-Information Mit dem Frühling beginnt auch wieder die Zeit des Radelns. Gerade in unserer Region kann man auch als Einheimischer viel entdecken. Wen der eine oder andere Radweg zu weit ist, kann sich auch in diesem Jahr in unserer Königsbrück Information wieder E-Bikes ausleihen. Tagespreis (8:00 17:00 Uhr) 14,50 Partnertarif Tagespreis (für 2 E-Bikes) 24,50 Wochenendtarif (von Samstag 9:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr) 24,50 Partnertarif Wochenende (für 2 E-Bikes) 44,50 Stundenpreis (Mindestmietzeit 2 Stunden) 3,50 Vorbestellungen sind möglich. Neue Ausstellung im Königsbrücker Rathaus Landschaften zum Wohlfühlen und Träumen Jutta Fischbach, Geboren 1966 in Frankfurt/ Main, aufgewachsen in NRW, Studium für Architektur und Städtebau in Siegen/NRW, 1994 Umzug nach Sachsen Das Malen und Zeichnen hat mich schon seit der Schulzeit begleitet. Das technische Zeichnen schon berufsbedingt, das freie Malen war eigentlich immer ein Hobby. Freunde und Bekannte wurden mit eigenen Werken beschenkt und irgendwann kam dann die erste Auftragsanfrage. Gebäude und Landschaften male ich sehr gerne, aber auch Porträts und Collagen oder Installationen fertige ich an. Jedes Bild hat seinen eigenen Charakter. Im Gegensatz zu vielen anderen Künstlern bin ich nicht auf ein Malmedium festgelegt. Bleistift, Aquarell, Acryl und Öl werden je nach Situation und Erfordernissen verwendet. Die Ausstellung im Königsbrücker Rathaus hat den Titel Landschaften zum Wohlfühlen und Träumen. Natürlich gehören zur Landschaft auch einmal Häuser oder Tiere. Eine Reise in eine schöne Stadt kann genauso zum Träumen anregen, wie ein Regenbogen über einem Maisfeld. Manchmal kommen in einem Traum auch Menschen vor... Ich hoffe, dass Ihnen meine kleinen und großen Werke gefallen werden und Sie sich ein wenig inspirieren lassen. Die Eröffnung mit musikalischer Umrahmung, findet am um 18:00 Uhr im Foyer des Rathauses statt. Über Ihr Erscheinen würde ich mich sehr freuen. Es grüßt Sie herzlich, Jutta Fischbach Wie wär s mit Operette in Königsbrück um 16:30 Uhr? Zu einem festlichen Operettenkonzert lädt der Königsbrücker Kunstund Kulturverein ins Rathaus ein. Die in Bautzen geborene Jeanette Oswald - Sopranistin der Dresdner Staatsoperette - und das Dresdner Mercurius-Duo (Violine, Klavier) werden unter dem Motto Hör ich Cymbalklänge musikalisch das Operettenland Österreich - Ungarn bereisen. So erklingen die weltberühmten Melodien der silbernen und goldenen Operettenära von Johann Strauß bis Franz Lehar. Die Operette, die überaus vitale und wandlungsfähige Gattung des Musiktheaters begeisterte schon immer große Publikumsschichten. Lassen Sie sich von den leichten, bezaubernden Klängen und beschwingten Rhythmen in den musikalischen Frühling entführen. Ihr Königsbrücker Kunst- und Kulturverein e.v. Eintritt: 8.- (ermäß.) 5.- Weitere Informationen und Reservierungen: Königsbrück - Information, , Tel.: oder Mail: information@koenigsbrueck.de Maibaumstellen auf dem Markt Am Sonnabend, dem , um 19:00 Uhr, stellt unsere Freiwillige Feuerwehr den Maibaum. Dabei wird wieder um tatkräftige Unterstützung gebeten.. Für abwechslungsreiche kulturelle Umrahmung sorgen wieder die Showtanzgruppe unserer Grundschule unter der Leitung von Frau Klopsch und die Tanzmäuse, trainiert von Frau Driesnack und Frau Meißner. Anschließend gibt es einen Lampion- und Fackelumzug durch die Innenstadt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

30 Seite 16 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Ab Mai Samendarre Laußnitz öffnet die Samendarre Laußnitz wieder ihre Pforten Veranstaltungen Mai: Vogelstimmenwanderung Treffpunkt: 07:00 Uhr, Samendarre 29. Mai Frühlingsspaziergang 04. Juni: Festveranstaltung anlässlich der ersten Waldinventur in der Laußn. Heide im Jahr 1816 durch Heinrich Cotta Bitte beachten Sie das veränderte Datum zum Veranstaltungskalender 2016, welcher im Januar 2016 mit dem Königsbrücker Stadtanzeiger veröffentlicht wurde. 17. September: Pilzwanderung Treffpunkt: 09:00 Uhr Samendarre Für alle Veranstaltungen folgen noch detaillierte Angaben. Forsttechnisches Museum Samendarre Laußnitz, Forststraße 6a, Laußnitz Öffnungszeiten Mai bis Oktober: sonn- und feiertags 14:00 bis 17:00 Uhr (in den übrigen Zeiten und für Gruppen ab 5 Pers. nach vorheriger Anmeldung in der Gemeindeverwaltung Laußnitz, Schulstraße 10 Telefon: oder im Sächsischen Forstamt Laußnitz Telefon: ) In den Monaten November - April bleibt das Museum geschlossen. Physiotherapie Ergotherapie Logopädie Podologie Eine Gemeinschaft für Ihre Gesundheit. Physiotherapie Ergotherapie Logopädie Podologie Königsbrück Dresdner Straße 1 Tel.: Kleinanzeigen Grundstück, 850 m² in Königsbrück zu verkaufen. Bei Interesse bitte melden unter: Gartenpflege 3-5 Stunden pro Woche für Grundstück in Königsbrück gesucht. Telefonische Absprache unter:

31 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016 Seite 17 Historisch Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte - Teil III Vor 100 Jahren in der Westlausitzer Zeitung entdeckt Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Königsbrück und Umgebung Tel.: / Wochenenddienstplan der Zahnärzte (09:00 11:00 Uhr) 02./ Fr. Dr. Dannenberg, Topfmarkt 5, Königsbrück, / / Hr. Dr. Frenzel, Robert-Koch-Platz 5, Kamenz, / / Fr. DS Nawka, M.-Hornig-Straße 2, Crostwitz, / / Fr. Dr. Baier, Mittelweg Panschwitz, / WZ 39 vom Samstag 1. April / Hr. Dr. Th. Hoch, Berg 14, Oßling, / siehe auch unter Stadt-Apotheke, Kamenz St. Sebastian-Apotheke, Panschwitz-Kuckau 09./ Ahorn-Apotheke, Schwepnitz Lessing-Apotheke, Kamenz Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück 23./ Marien-Apotheke, Elstra Apotheke Am Forst, Kamenz Löwen-Apotheke, Königsbrück Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor 6:00 und nach 20:00 Uhr wird die gesetzlich geregelte Gebühr von 2,50 erhoben. Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den Ärztlichen Notdiensten ohne Gewähr. WZ 45 vom Samstag, 15. April 1916 Blutspende in Königsbrück Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, dem , von Uhr, in den Klassenräumen der A.-K.-Oberschule, K.- Kollwitz-Str. 28, in Königsbrück. WZ 49 vom Donnerstag, Für die aufgeführten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Quellen: Westlausitzer Zeitung 1916 und Stadtarchiv 2016 Stadtarchiv Königsbrück Werben im Königsbrücker Stadtanzeiger Tel.: / Fitness für den Blutkreislauf: Mit Blutspenden in den Frühling! Der April lockt mit den ersten Sonnenstrahlen und angenehmen Temperaturen viele Menschen zu Aktivitäten im Freien. Warum nicht auch dem Blutkreislauf ein Fitnessprogramm gönnen? Mit einer Blutspende beim DRK hilft jeder Spender nicht nur schwer kranken und verletzten Patienten in seiner Heimatregion. Durch die Neubildung des Blutes nach einer Spende von 500 Millilitern kann ein gesunder Spender, der die Blutspende gut verträgt, auch dem eigenen Organismus etwas Gutes tun. Der Flüssigkeitsverlust durch eine Blutspende ist sehr schnell wieder ausgeglichen, vor und nach der Spende sollte auf jeden Fall ausreichend getrunken werden. Blutbestandteile wie Leukozyten (weiße Blutzellen), Thrombozyten (Blutplättchen) oder Blutsplasma bilden sich innerhalb weniger Tage nach und frischen den Blutkreislauf auf. Auch die dem Sauerstofftransport im Körper dienenden Erythrozyten (rote Blutzellen, die den roten Blutfarbstoff Hämoglobin enthalten) bilden sich innerhalb von circa zwei Wochen nach. Hierbei werden körpereigene Eisenreserven genutzt.

32 Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr April 2016

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