Ausschreibung für die Nachwuchs-Bundesliga 2014/2015
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- Lorenz Richter
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1 Ausschreibung für die Nachwuchs-Bundesliga 2014/2015 Die Ausschreibung erfolgt gemäß der gültigen Fassung der ÖSKB-Sportordnung/Classic Die in dieser Ausschreibung angeführten männlichen Personenbezeichnungen (Spieler, Betreuer ) gelten sinngemäß auch für die weibliche Form (Spielerin, Betreuerin.). 1. Ausrichter Die Nachwuchs-Bundesliga-Meisterschaft 2014/2015 wird vom ÖSKB SpA/CL ausgeschrieben. 2. Bewerbsleitung Die Bundesligakommission (BLK) leitet und überwacht diesen Bewerb und ist für alle Sportbelange in 1. Instanz zuständig. Weiterer Instanzenweg laut ÖSKB-Sportordnung. 3. Teilnahmerecht In der Regel werden die Nachwuchs-Bundesliga-Teams (2 Personen) von den in der SUPERLIGA vertretenen Vereinen gestellt. Darüber hinaus können auch Vereine aus den Bundesligen Zweierteams für die Nachwuchs-Bundesliga melden. Zusätzlich können interessierte Teams von Vereinen aus den div. Landesverbänden und auch von den Landesverbänden selbst nach Maßgabe der Möglichkeiten gerne teilnehmen!! Über die Zulassung entscheidet die BLK. Die Verantwortlichkeit für das Nachwuchs-Team und dessen geschlechtliche Zusammensetzung obliegt ausschließlich dem nennenden Verein oder Landesverband. Vereinen, die ZWEI Nachwuchsteams stellen, wird aufgetragen, mindestens in einem Team regelmäßig mindestens EINE weibliche Nachwuchsspielerin einzusetzen. 4. Gruppenzusammensetzung Die Zusammensetzung der regionalen Gruppen (Einteilung der Vereine in die Gruppen) erfolgt nach Nennschluss und orientiert sich an den Gegebenheiten im Spieljahr 2014/ Austragungsmodus Die Nachwuchs-Bundesliga wird in Turnierform mit Punktewertung nach regionaler Aufgliederung ausgetragen. Die regionale Aufgliederung erfolgt vorerst in Anlehnung an die Einteilung der regionalen Bundesligen in nachstehender Zusammenstellung: Seite 1 von 9
2 1. NW-BL Nord/Mitte 2. NW-BL Süd/Ost 3. NW-BL Mitte/West Bei entsprechenden Teilnehmerzahlen kann es notwendig sein, dass zusätzliche Gruppen gebildet werden. Es sind je zwei Spieltermine an verschiedenen Veranstaltungsorten bzw. Bahnanlagen im Herbst 2014 und im Frühjahr 2015 vorzusehen, von denen mind. je EIN Spiel(Turnier)tag tunlichst auf einer Plattenbahn stattzufinden hat. Sofern eine gleiche Gruppenstärke gegeben ist, ist zur Ermittlung eines Gesamtsiegers ein Finalbewerb der jeweils besten 4 Teams aus den regionalen Gruppen im April/Mai 2015 (neutrale Bahnanlage) vorzusehen. Bei ungleicher Gruppenstärke gibt die BLK gesondert die Anzahl der Teams je Gruppe bekannt, die am Finalturnier teilnehmen dürfen. 6. Turnierabwicklung - Administration Die Spieltages-Turnierabwicklung erfolgt nach einem für jeden Spieltag vorgegebenen Startplan (Spielplan). Die im Rahmen der SL/BL-Spielabschluss-Sitzung ( ) gezogene Startnummer behält für alle 4 Spieltage Gültigkeit; wechselnde Spieltages-Startpläne bewirken, dass jedes Team gegen jede gegnerische Mannschaft (innerhalb der Gruppe) mindestens EIN Mal anzutreten hat. Eine neuerliche Startnummernauslosung für die Folgespieltage entfällt dadurch. Bei Ausfall einer Mannschaft an einem Spieltag wird für diese ein Pönale von 70,-- (pro Ausfall) fällig. Für die Handhabung der Elektronik der Sportkegelanlage ist der ausrichtende Verein (wechselnde Turnierschauplätze) verantwortlich. Der jeweilige Spielstand muss für alle Anwesenden jederzeit deutlich ersichtlich sein; er ist unmittelbar bei jedem Bahnwechsel spätestens innerhalb der folgenden fünf Würfe auf den aktuellen, neuen Stand zu bringen. Der jeweilige Spieltages-Bericht (Turnierbericht) ist vom Schiedsrichter und vom administrativen Leiter des ausrichtenden Vereines zu unterschreiben und danach vom Letztgenannten bis spätestens Uhr des Spieltages an den Vizepräsidenten SCHMIDT Oskar (Mail oskar.schmidt@a1telekom.at) zu senden; ein entsprechender Turnier-Spielbericht wird zeitgerecht erstellt und zugesendet. Die Verrechnung der Bahnmieten der jeweiligen Spieltages-(Turnier)-Ausrichter und des Finalturnieres sowie alle Schiedsrichterkosten finden generell über den ÖSKB statt. Als Bahnmiete ist seitens des ÖSKB der Betrag von 7,-- pro Bahneinheit und Stunde (incl. Administration) vorgesehen; Schiedsrichtergebühren gemäß Schiedsrichterordnung. Seite 2 von 9
3 7. Startrecht Nennungsschluss für die Saison 2014/15 ist der 20. Juli 2014 (ggf. erfolgt eine Nachfrist). Nennungen sind bis zu oben genannten Zeitpunkt ausnahmslos Sportdirektor Classic Oskar Schmidt zu richten. 8. Startberechtigung Alle Sportkegler der Altersklasse U-14 und U-18 lt. ÖSKB-Sportordnung, Teil I, Punkt 9.1. Spieler der Altersklasse U-23 sind nur unter der Voraussetzung startberechtigt, wenn ihre Erstanmeldung am Spieljahresbeginn nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Eine namentliche Nennung der Spieler muss nicht erfolgen; jeder Teilnehmer an der NW-BL ist pro Spieljahr nur für EIN Team (Mannschaft) spielberechtigt. Die zum Einsatz gelangenden Spieler müssen nicht bei dem verantwortlichen Verein gemeldet sein, sondern können auch (allein zu diesem Zwecke) von anderen Vereinen entliehen werden; diesbezüglich ist eine Vereinbarung mit dem verleihenden Verein abzuschließen. Eine Entleihung aus einem anderen Landesverband ist NICHT gestattet. Eine terminliche Festlegung der Endausbaustufe ( = nur noch Spieler aus dem eigenen Verein dürfen zum Einsatz gebracht werden) liegt noch nicht vor. Ein Einsatz eines Spielers in der NW-BL schließt dessen Einsatz in der Mannschafts- Meisterschaft (auch in der gleichen Runde oder Woche) nicht aus, d.h. für Spieler, die in der NW-BL eingesetzt werden, ist die Doppelstart -Regel nicht anwendbar! 9. Nenngeld Für den NW-BL-Bewerb wird KEIN Nenngeld eingehoben. 10. Spielabschlüsse und die Auslosung der Startnummern für den Grunddurchgang (= 4 Gruppen-Spieltage) der Nachwuchs-Bundesliga 2014/15 erfolgen im Rahmen der SL/BL-Spielabschluss- Konferenz in Kremsmünster. Jeder SL/BL-Verein ist verpflichtet, einen vorinformierten Vertreter zu den Spielabschlüssen zu entsenden Nicht-Bundesliga-Vereine oder Landesverbände, die Teams für die Nachwuchs- Bundesliga genannt haben, werden ebenfalls eingeladen. Es besteht aber keine Teilnahmepflicht! Als Termine (2x im Herbst, 2x im Frühjahr und 1 Finaltermin) für die in Turnierform ausgetragene Nachwuchs-Bundesliga-Meisterschaft sind SONNTAGE mit Beginnzeit um Uhr verbindlich vorgesehen. Seite 3 von 9
4 Eine gruppenintern einvernehmliche, einstimmige Verlegung des Spieltages auf Samstag (gleiche KW) ist in Ausnahmefällen möglich. Die Gruppeneinteilung erfolgt nach geografischen Gegebenheiten. Die geplanten Spieltermine sind im ÖSKB-Jahressportprogramm vorgesehen und von den Landesverbänden im Zuge ihrer Terminplanung zu berücksichtigen. Ein genauer Termin- und Spielplan mit den Austragungsorten bzw. ein Auslosungsraster liegt im Konzept vor und wird nach einer endgültigen Abstimmung am danach den betroffenen Vereinen zugesendet. 11. Ärztliches Gutachten Gültige sportärztliche Untersuchung gemäß SpO./ÖSKB. 12. Doping Gemäß Dopingbestimmungen der BSO können jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden. Für die entstehenden Kosten muss der Heimverein im Zuge der Nachwuchs-BL- Meisterschaft ist dies im Bezug auf Dopingfragen als ausrichtender Verband der ÖSKB aufkommen. Es wird auf die SpO. des ÖSKB und auf die Bestimmungen des ÖSKB- Strafausschusses verwiesen. Auf die verschärften Vorschriften, Bedingungen und Kontrollmechanismen sowie auf die vermehrten Kontrollmöglichkeiten der nationalen Anti-Doping-Kommission wird ausdrücklich hingewiesen. 13. Wertung Die Punktewertung erfolgt nach der ÖSKB-SpO Teil 2 Abschn Turnierspiel mit Punktewertung (1. Absatz) mit Satzpunkten eine spätere Umrechnung auf Mannschaftspunkte wird nicht durchgeführt. Sollten in einem Durchgang weniger als 4 Spieler am Start stehen, wird die Satzpunkteregelung entsprechend adaptiert (z. B.: Satzpunkte). Mannschaften, die an einem Spieltag (oder generell) nicht angetreten sind, sind von der Punktevergabe auszuschließen; d. h. diesen Mannschaften ist nicht KEIN Punkt (für den jeweils letzten Platz einer Spielserie) zuzuweisen, sondern werden mit NULL- Satzpunkten gewertet. Eine Tages- und Abschlusswertung ergibt sich aus der Summe aller erreichten Satzpunkte (eines Spieltages bzw. des Spieljahres) gemäß nachstehender Kriterien: 1. GESAMT SATZPUNKTE in absteigender Reihenfolge bei Gleichheit 2. GESAMT KEGEL in absteigender Reihenfolge bei Gleichheit 3. GERINGERES ALTER des betreffenden Zweierteams (am jeweils letzten Spieltag) Die besten Teams aus jeder regionalen Gruppe (siehe dazu auch Punkt 5. Austragungsmodus) sind für das Finalturnier qualifiziert, das ebenfalls nach einem vorgegebe- Seite 4 von 9
5 nen Turnier-Startplan ausgetragen wird; der Startplan ergibt sich aufgrund der Gruppenplatzierungen. 14. Wurfzahl 2 x 122 Wurf je Mannschaft in spezieller Spielart laut Turnier-Startplan. Alle Nachwuchs- Bundesligaspiele dürfen nur auf Kunststoffbahnen gespielt werden (mindestens 1 Mal im Herbst und 1 Mal im Frühjahr ist tunlichst eine Plattenbahn zu verwenden); und es ist mindestens eine 4er-Bahn erforderlich. Der Bahnwechsel erfolgt laut Sportordnung. Jeder Spieler hat 3 x 30 Wurf und einmal 32 Wurf einer speziellen Spielart zu absolvieren. Bei Nichtabsolvierung dieser Würfe durch den Spieler, kann ein Spielertausch erfolgen, wobei es unerheblich ist, ob der Einwechselspieler gleichen Geschlechts wie der ausgetauschte Spieler ist. Dieser Spielertausch kann EINMAL erfolgen. Ein Austausch eines Spielers (Voraussetzung: Aufscheinen auf der MA-Liste) während der Einspielzeit ist als Spielerwechsel zu werten, und der derart ausgetauschte Spieler darf in diesem Spiel nicht mehr eingesetzt werden. 15. Einspielzeit 5 Minuten in die Vollen. 16. Spezielle Spielart für die Nachwuchs-Bundesliga 1. Bahn: 30 Wurf kombiniertes Spiel (15 Wurf ins Volle / 15 Wurf Abräumen) 2. Bahn: A) 8 Wurf auf nachstehendes Kegelbild (Wurf 1 bis 8) B) 8 Wurf auf nachstehendes Kegelbild (Wurf 9 bis 16) Seite 5 von 9
6 C) 8 Wurf auf nachstehendes Kegelbild (Wurf 17 bis 24) D) 8 Wurf auf nachstehendes Kegelbild (Wurf 25 bis 32) ACHTUNG: Zur Ermittlung des Bahnergebnisses 32 Wurf (Bahn 2) ist die erreichte Gesamtkegelanzahl der Positionen A bis D zu bilden. 3. Bahn: 10 mal 3-Wurf-Abräumen (Nach jeweils 3 Wurf werden wieder alle Kegel aufgestellt) 4. Bahn: 30 Wurf Abräumen Das Finale der Nachwuchs-Bundesliga wird in gleicher Art und Weise wie die 4 Spieltage vorher gespielt. 17. Durchführungsbestimmungen Für jedes Nachwuchs-Bundesligaspiel ist eine adaptierte MA-Liste für die Nachwuchs- Bundesliga zu verwenden. Eine entsprechende Liste wird rechtzeitig vorbereitet und bereitgestellt. Die Spieler sind unter Vorlage des Spielerpasses, der Anti-Doping-Erklärung und der ärztlichen Bestätigung gemäß dem vorliegenden Spiel-(Turnier)plan spätestens 30 Minuten vor dem ersten Start dem administrativen Leiter bekannt zu geben. Im Normalfall liegen die Anti-Doping-Erklärung und die ärztliche Bestätigung an zentraler Stelle im ÖSKB auf. Ersatzspieler müssen in diese Liste ebenfalls eingetragen werden und dürfen nur dann zum Einsatz gebracht werden. Für Reise- und Aufenthaltskosten ist jeder Verein für seine Nachwuchs-Mannschaft zuständig. Mit einem protestlosen Unterschreiben des Spielberichtes bestätigen die Sportkapitäne das Spielergebnis. Das Antreten der Spieler und Spielerinnen hat in einem Vereinsdress zu erfolgen; für entliehene SpielerInnen gilt dabei als Mindestvoraussetzung die Vereinsdress des Stammvereines. Seite 6 von 9
7 Sollte ein Spiel abgebrochen werden, sind bei der Neuaustragung des Spieles alle ursprünglichen Spieler startberechtigt; Ersatzspieler können nachnominiert werden. Weiters gilt folgende Regelung: Wurde bei Spielabbruch noch keine Punktewertung vergeben, wird das komplette Spiel bzw. die Serie wiederholt. Nicht abgeschlossene Sätze sind neu zu beginnen. Sollte einer Mannschaft auf der Fahrt zu einem Meisterschafts-Spieltag ein unvorhergesehenes Ereignis passieren, so ist umgehend die administrative Leitung des austragenden Vereines davon zu verständigen. 18. Protest Proteste (siehe dazu auch Pkt Schiedsgericht der ÖSKB-Sportordnung) sind ausschließlich beim delegierten Hauptschiedsrichter in schriftlicher Form und einer Begründung sowie unter Bezahlung der festgelegten Protestgebühr von 25,- einzubringen. Die Entscheidung über eine Anerkennung bzw. Ablehnung des Protestes trifft ausschließlich das Schiedsgericht nach dem Mehrheitsprinzip. Ein Protest ist sofort nach Feststellung einer gegen die Sportordnung verstoßenden Bestimmung, jedenfalls noch vor Ende des Bewerbes, einzubringen. Grundsätzlich gilt, dass ein Protest sofort einzubringen ist, wenn ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Sportordnung bzw. Ausschreibugen festgestellt, bloß vermutet bzw. objektive erkennbar ist. Lediglich in Fällen, wo ein möglicher Verstoß objektiv nicht sofort erkennbar ist (z. B. unberechtigter Einsatz eines Spielers) gelten die Fristen gemäß Pkt (Vier-Tages-Frist) und (vor Ende des Bewerbes) der gültigen ÖSKB- Sportordnung. 19. Betreuer Jeder teilnehmende Verein hat für sein NW-BL-Team (seine NW-BL-Teams) mindestens EINEN Betreuer bereit zu stellen, der das Team auch begleitet. Die Betreuung eines Spielers kann nur in Sportkleidung erfolgen. 20. Kegeltyp Auf Nachwuchs-BL-tauglichen Bahnen dürfen nur noch dicke Kegel (mit oder ohne Kugel) verwendet werden. 21. Eigene Kugeln In der Nachwuchs-Bundesliga ist die Verwendung von altersgerechten, eigenen, mitgebrachten Kugeln nach Vorlage des entsprechenden ÖSKB-Kugelpasses und Freigabe durch den Schiedsrichter erlaubt. Weitere Details dazu siehe ÖSKB-SpoO., Teil 1, Pkt Eigene Kugeln. Darüber hinaus hat der jeweilige Ausrichter für das Vorhandensein von 15-er und 16-er- Kugeln in ausreichender Anzahl zu sorgen. Zu diesem Zweck kann sich der Ausrichter aber auch der Mithilfe teilnehmender Mannschaften bedienen und diese um Mitnahme entsprechender Kugeln ersuchen, die diesfalls auch verwendet werden dürfen. Seite 7 von 9
8 22. Gültiges Bahnprotokoll Kegelsportanlagen benötigen ein gültiges Bahnabnahmeprotokoll. Kegelsportanlagen, auf welchen länger als 5 Jahre kein Sportbetrieb stattgefunden hat und die im gleichen Zeitraum keiner Kontrollprüfung unterzogen wurden, verlieren automatisch ihre Zulassung. Es wird auf die ÖSKB-Schrift 6 Bestimmungen über die Zulassung / Beschaffenheit von Kegelsportanlagen sowie auf die BL-Lizenzbestimmungen verwiesen. Spätestens bei der Spielabschlusskonferenz ist von jedem Verein, der einen Bewerb der Nachwuchs-BL ausrichten möchte, eine Bestätigung zu erbringen, dass das Bahnabnahmeprotokoll für die gesamte Saison 2014/15 Gültigkeit hat. Die diesbezügliche Verantwortung liegt beim ausrichtenden Verein; bereits bei der Technischen Kommission eingebrachte Überprüfungsanforderungen haben aufschiebende Wirkung. Ansonsten ist jegliche Nichteinhaltung der obgenannten Vorschriften unverzüglich der Bundesligakommission und der Technischen Kommission des ÖSKB zur Anzeige zu bringen, die über die weiteren Konsequenzen entscheiden. 23. Schiedsrichter Grundsätzlich hat die Schiedsrichterbesetzung für jeden Nachwuchs-Bundesliga- Spieltag von jenem Landesverband zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Austragungsstätte liegt. Vorzugsweise sind die Schiedsrichter vom ausrichtenden Verein zu stellen. Für die Spielleitung ist die unaufgeforderte Vorlage des Schiedsrichterausweises unbedingte Voraussetzung. Die Schiedsrichterkosten in der Höhe von Euro 6,00 pro angefangener Stunde PLUS Fahrtkosten werden vom ÖSKB übernommen und sind per Letztverbraucher-Liste und PRAE abzurechnen. Etwaige Unzulänglichkeiten sind der ÖSKB-BLK zu melden. 24. Versicherung Für die zum Einsatz gebrachten Spieler ist eine entsprechende Versicherung (Transport, Verletzung, usw.) abzuschließen, und zwar mindestens im gleichen Umfang, wie dies für alle anderen Spieler des jeweiligen Vereines getätigt wurde. 25. Titel Die Siegermannschaft erhält den Titel Nachwuchs-Bundesliga-Meister 2014/15 Urkunden (Anzahl der eingesetzten Spieler PLUS 1) und vier Medaillen in Gold, die zweit- und drittplatzierten Mannschaften Urkunden (Anzahl der eingesetzten Spieler PLUS 1) und vier Medaillen in Silber bzw. in Bronze. Seite 8 von 9
9 Das Meisterteam erhält darüber hinaus einen Meisterteller. 26. Zuständigkeiten - Entscheidungsträger Sollte eine nicht angeführte, unerwartete Situation eintreten, wird die Bundesligakommission eine Entscheidung treffen und diese dem zuständigen Personenkreis rechtzeitig mitteilen. 27. Pönalen Siehe Anlage 1 der Strafordnung Rückzug eines Nachwuchs-Teams (nach Nennschluss) 400,-- Nichtantreten eines Nachwuchs-Teams an einem Spieltag 70,-- SL-Vereine, die keine NW-Mannschaft melden oder keine Patronanz übernehmen (siehe Lizenzbestimmungen) 100,- bis 400,- Verstöße gegen die ÖSKB-Sportordnung werden dem ÖSKB-STRAFA zur Anzeige gebracht. 28. Zuschüsse und Prämien Seitens des ÖSKB wird für jedes teilnehmende Team der Betrag von 200,-- als Bewerbszuschuss bereitgestellt. Dieser Zuschuss ist in Form einer Abrechnung gemäß den BSO-Bestimmungen zu belegen. Für jeden Spieltag ist eine eigene Abrechnung unter Vorlage von Belegen vorzulegen; eine pauschale Abrechnung aller Spieltage ist nicht möglich. Werden Verpflegungskosten (Diäten) mit einer Letztempfängerliste geltend gemacht, ist eine Verrechnung von Verpflegungskosten mittels Beleges nicht möglich. Wien, am 9. August 2014 SCHMIDT Oskar e.h. Sportdirektor Classic Seite 9 von 9
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