Sebastian Steineke. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/9698
|
|
- Leander Tiedeman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REDE Z U P R O T O K O L L 22. SEPTEMBER 2016 TOP 30: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Drucksache 18/7560 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/9698 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verordnung Nummer 655 / 2014 der Europäischen Union hat Brüssel einheitliche Regelungen zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen geschaffen. Ab dem 18. Januar 2017 gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten außer in Großbritannien und Dänemark. Sie soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug vereinfachen. Hintergrund ist, dass 1
2 Gläubiger in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung erwirken können. Zwar gilt die EU-Kontenpfändungsverordnung bei uns unmittelbar, dennoch waren im Hinblick auf die Besonderheiten im deutschen Recht ergänzende Durchführungsvorschriften notwendig, die der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet. Das umfangreiche Gesetz wirkt auf den ersten Blick sehr kleinteilig und außerordentlich technisch. Beim näheren Hinsehen haben wir jedoch noch Beratungsbedarf gesehen. Das Ergebnis der Beratungen haben wir als Koalitionsfraktionen in unserem Änderungsantrag formuliert. Ich möchte hier nur auf einige wenige Dinge eingehen, die aus unserer Sicht wichtig sind. Zunächst zum Kern der Verordnung. Künftig soll ein einheitlicher Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung ergehen, der von der Bank umzusetzen ist. Im deutschen Recht haben wir dagegen zwei gerichtliche Entscheidungen: das Verfahren auf Anordnung des Arrests nach 916 ff. der Zivilprozessordnung sowie die Vollziehung des Beschlusses nach 928 bis 930 der Zivilprozessordnung. Nach der Erwirkung eines Arrestbeschlusses folgt also in einem zweiten Schritt der Pfändungsbeschluss. Für grenzüberschreitende Fälle ist nur noch ein Beschluss vorgesehen. Die nationalen Wege bleiben aber weiter möglich. Neben einigen richtigen Anmerkungen des Bundesrates, die wir in den Änderungsantrag eingearbeitet haben, waren uns, insbeson- 2
3 dere nach intensiven Gesprächen mit Praktikern und Gerichtsvollziehern, noch weitere Änderungen wichtig. Unser Antrag sieht unter anderem den Wegfall der Untergrenze von 500 Euro in den 755 Absatz 2 und 802 l Absatz 1 der Zivilprozessordnung vor. Das bedeutet, dass Gerichtsvollzieher zukünftig auch bei zu vollstreckenden Ansprüchen, die unter 500 Euro liegen, den Aufenthaltsort des Schuldners bei anderen Behörden ermitteln können. Das Gleiche gilt für die Ermittlung des Arbeitgebers des Schuldners sowie die Ermittlung der vom Schuldner geführten Konten oder der vom Schuldner gehaltenen Kraftfahrzeuge. Nach unserer Auffassung besteht kein sachlicher Grund für das Bestehen dieser Grenze bei Drittabfragen. Gerichtsvollzieher waren bei derartigen Verfahren immer auf die Selbstauskunft des Schuldners angewiesen. Knapp die Hälfte aller Fälle betrifft Verfahren, bei denen die Wertgrenze von 500 Euro unterschritten wird. Das heißt, dass eine nicht unerhebliche Zahl aller Ansprüche davon betroffen ist. Schuldner, die eine Vermögensauskunft bislang pflichtwidrig nicht abgegeben haben, mussten zudem mit der Beantragung eines Haftbefehls nach 802 g der Zivilprozessordnung rechnen. Vor diesem Hintergrund kann durch die Streichung der Wertgrenze auch die Anzahl der Anträge auf Erlass eines Haftbefehls wegen geringfügiger Forderungen deutlich reduziert werden. Der Grundrechtseingriff im Rahmen einer Drittauskunft ist unzweifelhaft geringer als der Entzug der Freiheit. 3
4 Nicht zuletzt ist es kaum noch begründbar, weshalb Forderungen unter 500 Euro weniger schutzwürdig sein sollen als solche, die darüber liegen. Insbesondere Rechnungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen oder von Handwerkern bewegen sich oftmals im Bereich unterhalb der Wertgrenze. Insofern erleichtern wir besonders in diesen Fällen das Verfahren. Uns war es wichtig, hier einen Gleichklang der unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten herzustellen. Es kann nicht sein, dass deutsche Gläubiger gegenüber anderen benachteiligt werden. Hier hatten wir rechtliche Bedenken, die wir mit dem Änderungsantrag ausräumen. Weiterhin enthält unser Änderungsantrag mit der Ergänzung von 882 c Absatz 1 der Zivilprozessordnung die Feststellung, dass die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis Teil des Vollstreckungsverfahrens ist. Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Dies gilt auch bei und nach Zustellung der Eintragungsanordnung. Oftmals zeigt sich in der Praxis, dass ein Schuldner erst mit der Zustellung der Eintragungsanordnung seine Bereitschaft zeigt, eine gütliche Einigung in Betracht zu ziehen. Zugleich regeln wir damit, dass die Auslagen für die Zustellung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auch gegenüber dem Gläubiger als Auftraggeber im Sinne des Gerichtsvollzieherkostengesetzes in Ansatz gebracht werden können. Der Bundesgerichtshof hat am 4
5 21. Dezember 2015 entschieden, dass es sich hier um eine Amtszustellung handelt und der Gläubiger im Eintragungsanordnungsverfahren damit als Kostenschuldner ausschied. Mit der Neuregelung schaffen wir nicht nur eine gerechte Lösung, sondern entlasten auch in erster Linie unsere Bundesländer. Der letzte wichtige Punkt, den ich hier erwähnen möchte, ist die Einfügung einer zusätzlichen Nummer 208 im Kostenverzeichnis zum Gerichtsvollzieherkostengesetz. Die Gebühr Nummer 207 gilt nur für solche Fälle, in denen eine gütliche Einigung explizit und anstatt einer Vollstreckung beauftragt wird. Der Gerichtsvollzieher berechnet in Vollstreckungsverfahren, in denen im Sinne von 806 b der Zivilprozessordnung auch die gütliche Einigung versucht werden muss, nur die Gebühr für das Vollstreckungsverfahren. Dies ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Der Arbeitsaufwand der Gerichtsvollzieher für eine gütliche Einigung wird nach geltendem Recht nicht ausreichend honoriert. Wird dem Gerichtsvollzieher zukünftig der Auftrag erteilt, den Versuch einer gütlichen Erledigung zu unternehmen sowie eine Pfändung vorzunehmen, so erhält er neben der Gebühr für die Pfändung in Höhe von 16 Euro eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 Euro für den Versuch der gütlichen Erledigung. Ich möchte mich bei unserem Koalitionspartner und speziell beim Kollegen Dirk Wiese für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Gesetzesberatung bedanken. Bei diesen doch sehr technischen 5
6 Regelungen war es wichtig, praktikable Lösungen zu finden. Dies ist uns durchaus gut gelungen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! 6
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher
MehrDEUTSCHER GERICHTSVOLLZIEHER Bund e.v. BUNDESVORSTAND
DEUTSCHER GERICHTSVOLLZIEHER Bund e.v. BUNDESVORSTAND Bundestagsdrucksache 18/7560 Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18.12.2015 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung ( EU) Nr.655/2014
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 1. Aktualisierung 2017 (18. Januar 2017) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 09.12.2014 14:04 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Bundesrat Drucksache 633/15 BRFuss 18.12.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2016
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2016 2591 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher
MehrBerlin, 11. Januar 2016
Berlin, 11. Januar 2016 STELLUNGNAHME des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen e.v. (BDIU) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 4. Aktualisierung 2016 (26. November 2016) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 2 bis 15, Nr. 16 lit. a, b und c litt. aa, Nr.
MehrÄNDERUNGSANTRÄGE 28-38
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 12.1.2012 2011/0204(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 28-38 Entwurf einer Stellungnahme Elena Băsescu (PE475.906v01-00) Europäischer Beschluss zur
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER Brüssel, 18. Januar 2019 REV1 ersetzt die Mitteilung vom 21. November 2017 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9698 18. Wahlperiode 21.09.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrVielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.
Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette
MehrAMTSGERICHT SOEST BESCHLUSS
9 M 1129-14 AMTSGERICHT SOEST BESCHLUSS In dem 'Erinnerungsverfahren Verfahrensbevollmächtigter: Hellweg-Inkasso, Repräsentanz Lippstadt, Südstrasse 50,59557 Lippstadt gegen.--... Herrn -Gläubigerin- -Schuldnerhat
MehrLieferumfang Actionpack März 2016 ReNoFlex Version 26.02
Lieferumfang Actionpack März 2016 ReNoFlex Version 26.02 Stand: März 2016 Lieferumfang ReNoFlex Actionpack 26.02 März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt... 3 2 Rechtliche Änderung - Einführung des Formulars
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2702 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/2438) 13.06.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär
MehrGesetz zur Sachaufklärung wird repariert
SACHAUFKLÄRUNG Gesetz zur Sachaufklärung wird repariert Der Bundestag hat am 21.9.16 (BT-Drucksache 18/9698) das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer
MehrGebühr für Versuch einer gütlichen Erledigung: Gerichtsvollzieherformular-VO kann Probleme lösen
GERICHTSVOLLZIEHERKOSTEN Gebühr für Versuch einer gütlichen Erledigung: Gerichtsvollzieherformular-VO kann Probleme lösen von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz Es ist in der Rechtsprechung umstritten,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 (Beschluss) 11.05.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Bundesrat Drucksache 633/15 (Beschluss) 29.01.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)
MehrInfo des Amtsgerichts Warendorf
1 Info des Amtsgerichts Warendorf Wie vollstrecke ich aus dem inl. Europäischen Zahlungsbefehl in einem anderen EU-Mitgliedstaat? bzw. Welche Unterlagen benötige ich für die Zwangsvollstreckung? Europäischer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 14.03.12 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg AS Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrAnerkennung und Vollstreckung von Titeln innerhalb der EU
Anerkennung und Vollstreckung von Titeln innerhalb der EU 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Anerkennung und Vollstreckung von Titeln innerhalb der EU Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Datum 17.10. 2016
MehrBundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und
MehrZivilprozessordnung 1)2)3)
1 119; 753; 802d; 802f ZPO 122 Zivilprozessordnung 1)2)3) In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 4) (BGBl. I S. 3202, ber. 2006 I S. 431 und 2007 I S. 1781) (FNA 310-4) zuletzt geändert
MehrZivilprozessordnung (ZPO)
Inhaltsverzeichnis Vorwort zur siebten Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 35 Einführung... 41 I. Zivilprozess... 42 II. Zivilprozessrecht... 44
MehrBeilage zur DGVZ Heft 11/2016
Seit 1881 Beilage zur DGVZ Heft 11/2016 Reparaturgesetz Die für Gerichtsvollzieher wesentlichen Änderungen der ZPO und des GvKostG aus dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 665/2014 sowie
MehrLieferumfang Actionpack Januar 2017 ReNoStar Version
Lieferumfang Actionpack Januar 2017 ReNoStar Version 14.015.0 Stand: Januar 2017 Lieferumfang ReNoStar Actionpack 14.020.0 Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt... 3 2 Rechtliche Änderungen... 4 2.1
MehrAnschriften für Gerichtsvollzieher bei einer Auskunftssperre wegen Gefährdung
Anschriften für Gerichtsvollzieher bei einer Auskunftssperre wegen Gefährdung Ausgabe März 2019 Ein Gerichtsvollzieher kann von der Meldebehörde bekanntlich die aktuellen Anschriften eines er dabei beachten,
Mehr(Bundesgesetzblatt 2016 Teil I vom , S ff.)
ZPO-Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5420 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/4950) 31.10.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts Drucksache 19/4950
MehrSchuldner erscheint nicht zum Termin bzw. verweigert die Abgabe der Vermögensauskunft, 882 c Abs. 1 S. 1 ZPO
Schuldner erscheint nicht zum Termin bzw. verweigert die Abgabe der Vermögensauskunft, 882 c Abs. 1 S. 1 ZPO Eintragungsanordnung mit Begründung 882 c Abs. 1 Nr. 1 ZPO an Schuldner zustellen (Amtszustellung)
MehrErster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 19/13 RFuss 09.01.13 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung A. Zielsetzung Bei Inkafttreten
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
MehrMerkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014)
Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014) Dieses Merkblatt dient zur Orientierung für deutsche Staatsangehörige, die in Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6552 14. Wahlperiode 04. 07. 2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode. Drucksache 10/229. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/229 05.07.83 Sachgebiet 310 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen A. Zielsetzung Die Pfändungsfreigrenzen
MehrAbweichende Auffassung des ZPO-Ausschusses
ANHANG zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Grünbuch zur effizienten Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung KOM (2006) 618 endg. Abweichende Auffassung
MehrMerkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Oktober 2017)
Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Oktober 2017) Dieses Merkblatt dient zur Orientierung für deutsche Staatsangehörige, die in Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13432 16. Wahlperiode 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 16/10069 eines
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2644 18. Wahlperiode 24.09.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache
MehrGrenzüberschreitende gerichtliche Forderungsbeitreibung in Zivilund Handelssachen
Grenzüberschreitende gerichtliche Forderungsbeitreibung in Zivilund Handelssachen Deutschland gehört zu den größten Exporteuren dieser Welt mit mehr als einer Billion Euro Warenwert pro Jahr. Internationalen
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11637 18. Wahlperiode 22.03.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrLösungshinweise. Teil B Grundfall B (Kaufvertrag) 3. Zwangsvollstreckungsrecht
Lösungshinweise Ausgangslage Teil B Grundfall B (Kaufvertrag) 3. Zwangsvollstreckungsrecht a) Jedem Gerichtsvollzieher ist ein örtlich begrenzter Bezirk (Gerichtsvollzieherbezirk) zugewiesen ( 16 GVO).
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juli in der Zwangsvollstreckungssache
BUNDESGERICHTSHOF I ZB 80/07 BESCHLUSS vom 17. Juli 2008 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO 899 Abs. 1, 901 a) Wird der Auftrag zur Pfändung zusammen mit einem
Mehrzu Punkt der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016
Bundesrat Drucksache 457/1/16 09.09.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse FJ zu Punkt der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas
Mehrzu Punkt... der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 225/1/14 27.06.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse In - AS - Fz - G - R zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung
Mehr17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf
MehrAnsprechpartner: Rechtsanwalt Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer Christoph Günther, Politischer Referent
12. Februar 2015 Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen e.v. (BDIU) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Entwurf eines Gesetzes
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. September in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IXa ZB 115/04 BESCHLUSS vom 24. September 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein BRAGO 57, 58 Wird die Erinnerung wiederholt eingelegt, hat sie aber
Mehr***I ENTWURF EINES BERICHTS
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Rechtsausschuss 13.12.2013 2013/0268(COD) ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Innenausschusses (4.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12125 18. Wahlperiode 26.04.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/11613 Entwurf
MehrWie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/834 18. Wahlperiode 16.05.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach 802 k Abs.
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrLieferumfang Actionpack März 2016 ReNoStar Version
Lieferumfang Actionpack März 2016 ReNoStar Version 12.011.0 Stand: März 2016 Lieferumfang ReNoStar Actionpack 12.011.0 März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt... 3 2 Rechtliche Änderung - Einführung des
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4309 10.02.93 Sachgebiet 420 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/3630
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Bundesrat Drucksache 112/17 02.02.17 Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Schleswig-Holstein Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel Der geltende
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung ( EU) Nr.655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
DEUTSCHER GERICHTSVOLLZIEHER BUND E.V. Mitglied der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires (UIHJ) Mitglied des Deutschen Beamtenbundes Postanschrift: Mercatorstraße 3, 59069
MehrVorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin
Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet A. Problem
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7671 24. 05. 94 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/6581 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2005 2477 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene
MehrInfo des Amtsgerichts Warendorf
1 Info des Amtsgerichts Warendorf Wie vollstrecke ich aus der im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenen inl. Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat? bzw. Welche Unterlagen
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1579 07.11.2012 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Präsident,
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
1 Az.: 3 E 2/02 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Landkreises Kamenz vertreten durch die Landrätin Macherstraße 55, 01917 Kamenz - Vollstreckungsgläubiger -
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 661/07 (Beschluss) 09.11.07 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November
MehrBremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege
Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege Zum 27.02.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft
Mehra m F r e i t a g, d e m 16. O k t o b e r 2015
A b s t i m m u n g s v e r h a l t e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g i n d e r 9 3 7. S i t z u n g d e s B u n d e s r a t e s (obiger Link führt zu den Parlamentsdrucksachen und weiteren Informationen
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7560 18. Wahlperiode 17.02.2016 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger
MehrNeue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2017
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2017 http://bvn.de/die-baustelle/2017/05/09.php Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2017 Ab dem 1. Juli 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
MehrEntwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Bundesrat Drucksache 198/14 (Beschluss) 11.07.14 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung A. Problem und Ziel Die Sportanlagenlärmschutzverordnung
MehrSo rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab
GEBÜHRENRECHT So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz In der Praxis spielen Schutzanträge eines Schuldners eine bedeutende Rolle. Umso wichtiger ist es daher
MehrSo rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab
GEBÜHRENRECHT So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz In der Praxis spielen Schutzanträge eines Schuldners eine bedeutende Rolle. Umso wichtiger ist es daher
Mehrdes Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8350 19. Wahlperiode 13.03.2019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2036 7. Wahlperiode 18.04.2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf
Mehr(Entwurf) vom... Art. 1
(Entwurf) Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des revidierten Übereinkommens von Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
MehrBeck'sche Textausgaben RVG. Textausgabe mit Einführung und Sachverzeichnis. Bearbeitet von Einführung von Norbert Schneider, Rechtsanwalt
Beck'sche Textausgaben RVG Textausgabe mit Einführung und Sachverzeichnis Bearbeitet von Einführung von Norbert Schneider, Rechtsanwalt 11. Auflage 2018. Buch. XXXII, 423 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 72266
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bearbeitungsstand: 30.01.2014 8:32 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Mehrdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Bundesrat Drucksache 496/16 (Beschluss) 14.10.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
MehrEntschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene
Bundesrat Drucksache 175/04 (Beschluss) 12.03.04 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene Der Bundesrat hat in seiner
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Bundesrat Drucksache 378/17 10.05.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung A. Problem und Ziel Die bisherige
MehrEUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE
Europäischer Rat Brüssel, den 2. Februar 2016 (OR. en) EUCO 5/16 VERMERK Empfänger: Betr.: Delegationen Entwurf einer Erklärung zu Abschnitt A des Beschlusses der im Europäischen Rat vereinigten Staats-
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Bundesrat Drucksache 18/13 RFuss 09.01.13 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes A. Problem und Ziel Die Verordnung (EU) Nr. 426/2011
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.
Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Bun d esrat Drucksache 405/18 (neu) 22.08.18 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern AV Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes
MehrAuf Grund von 31 Abs. 4 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Verordnung des Innenministeriums über die Erhebung von Kosten der Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (Vollstreckungskostenordnung - LVwVGKO -) Vom 29. Juli 2004
MehrKostenordnung. Für die in den nachfolgenden Bestimmungen aufgeführten Leistungen erhebt die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Gebühren.
Die Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat auf Grund 13 Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit 14 Abs. 3 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) vom 23. 5. 2002 (GVBl. I 2002,
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1378 6. Wahlperiode 27.11.2012 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrBun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates
Bun d esrat Drucksache 383/18 (Beschluss) 21.09.18 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU- Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener
Mehr