Lieferumfang Actionpack März 2016 ReNoStar Version
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- Friederike Weber
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1 Lieferumfang Actionpack März 2016 ReNoStar Version Stand: März 2016
2 Lieferumfang ReNoStar Actionpack März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt Rechtliche Änderung - Einführung des Formulars für Vollstreckungsaufträge zum Änderung des Hauptmenüs Änderung der Menüführung im Bereich Zwangsvollstreckung Neue Menüpunkte Neues Vollstreckungsformular Menüführung Modul E (gütliche Einigung) Modul G (Abnahme der Vermögensauskunft) Modul H (Erlass des Haftbefehls nach 802g ZPO) Modul J (Vorpfändung des Haftbefehls nach 845 ZPO) Modul K (Pfändung körperlicher Sachen) Modul L (Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners 755 ZPO) Modul M (Einholung von Auskünften Dritter 802l ZPO) Automatische Ansteuerung von Modulen aus dem Hauptmenü Modul I (Verhaftungsauftrag 802g Absatz 2 ZPO) Modul J (Vorpfändung des Haftbefehls nach 845 ZPO) Version 1.0 vom Seite: 2 von 14
3 Die ReNoStar GmbH als ISO 9001-zertifiziertes Unternehmen strebt im Rahmen ihrer Softwareentwicklung arbeitsprozessbezogene Produktkonzeptionen an. Diese beziehen sich nicht nur auf rein organisatorische Arbeitsprozesse innerhalb der Kanzlei, sondern auch auf verfahrensrechtliche Abläufe. Unser Ziel ist es, ganzheitlich definierte Arbeitsprozesse zu liefern. Daher besagt unsere Entwicklungsstrategie immer eine komplette Anwendung zu entwickeln. Für Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei wird durch diese Entwicklungsweise ein deutlich effizienteres Arbeiten ermöglicht. Außerdem kann damit der Weg in das Qualitätsmanagement und eine ISO 9001-Zertifizierung für Kanzleien geebnet werden. 1 Inhalt Das Dokument Lieferumfang enthält als Highlight die Neuerungen zur Einführung des Zwangsvollstreckungsformulars, das ab ausschließlich gültig sein wird. 2 Rechtliche Änderung - Einführung des Formulars für Vollstreckungsaufträge zum Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt zum verbindlich einen Vordruck für den Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher ein. Die bislang formfreien Anträge in der Zwangsvollstreckung werden ab diesem Datum von den Gerichtsvollziehern nicht mehr akzeptiert, führen also ab diesem Zeitpunkt bei Nichtverwendung des Formulars automatisch zur Ablehnung. Mit der Einführung des Formulars in ReNoStar gehen weitere Änderungen und Verbesserungen einher. 2.1 Änderung des Hauptmenüs Im Hauptmenü von ReNoStar wurde der Programmbereich Zwangsvollstreckung 2013 in Zwangsvollstreckung geändert. Die noch mit dem Jahresupdate 2015 ausgelieferten alten Vollstreckungstexte aus der Zeit bis Dezember 2012 wurden entfernt. Version 1.0 vom Seite: 3 von 14
4 2.2 Änderung der Menüführung im Bereich Zwangsvollstreckung Das neue Zwangsvollstreckungsformular ist modular aufgebaut. Daher entfallen nunmehr alle Untergliederungen in Vollstreckungsauftrag mit oder ohne Sachaufklärung, mit oder ohne Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft etc. 2.3 Neue Menüpunkte Für die so anwenderfreundlich wie möglich gestaltete Abarbeitung des modular aufgebauten Vollstreckungsformular liefern wir 5 Menüpunkte aus, die mit der gewünschten Maßnahme verbunden sind und nur die mit der gewählten Maßnahme betroffenen Module aktiviert. So sind zu Ihrer Sicherheit sich widersprechende Antragsarten von vornherein ausgeschlossen. Version 1.0 vom Seite: 4 von 14
5 2.4 Neues Vollstreckungsformular Das neue Vollstreckungsformular wird als GV.PDF ausgeliefert und im Verzeichnis der Expertentexte gespeichert. Dieses Dokument entspricht dem amtlichen Vordruck des - unveränderbaren - Vollstreckungsformulars. Wie sie es bereits von der Abarbeitung der Pfändungsformulare gewohnt sind, wird die Möglichkeit zur aktiven Bearbeitung des Vollstreckungsformulars durch Dokumente mit dem Typ FDF gewährleistet. Folgende Dateien, die ebenfalls mit den gewählten Modulen des Vollstreckungsformulars korrespondieren, liefern wir hierfür aus: Version 1.0 vom Seite: 5 von 14
6 2.5 Menüführung Nach Aufruf des Menüpunkts Vollstreckungsauftrag öffnet sich das neue Untermenü, in dem Sie die Teile des Vollstreckungsauftrags (Module) auswählen, die im aktuellen Vollstreckungsfall zu betreiben sind. Version 1.0 vom Seite: 6 von 14
7 Die ausgewählten Module werden sofort zu Ihrer Information kenntlich gemacht. Beispiel: Bei Auswahl der Module D (Zustellung über den Gerichtsvollzieher) und F (Keine Zahlungsvereinbarung) wird auf der rechten Seite der jeweilige Buchstabe des Moduls blau unterlegt. Version 1.0 vom Seite: 7 von 14
8 Dabei ist sichergestellt, dass Module, die einander ausschließen (z.b. Modul E - gütliche Einigung und Modul F - Keine Zahlungsvereinbarung), nicht gleichzeitig ausgewählt werden können. Bei Beantragung von Modulen, die auch miteinander kombinierbar sind, können je nach Modulart auch mehrfach Gebührenberechnungen nach VV 3309 RVG ausgelöst werden. Je nach gewähltem Modul werden weitere Abfragefenster eingeblendet, die je nach Sachverhalt entsprechend zu füllen sind. Version 1.0 vom Seite: 8 von 14
9 2.5.1 Modul E (gütliche Einigung) Modul G (Abnahme der Vermögensauskunft) Version 1.0 vom Seite: 9 von 14
10 2.5.3 Modul H (Erlass des Haftbefehls nach 802g ZPO) Modul J (Vorpfändung des Haftbefehls nach 845 ZPO) Modul K (Pfändung körperlicher Sachen) Version 1.0 vom Seite: 10 von 14
11 2.5.6 Modul L (Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners 755 ZPO) Modul M (Einholung von Auskünften Dritter 802l ZPO) 2.6 Automatische Ansteuerung von Modulen aus dem Hauptmenü Bestimmte Module wie z.b. der Verhaftungsauftrag werden über die Menüführung nach Auswahl des Vollstreckungsbereichs automatisch aktiviert. Version 1.0 vom Seite: 11 von 14
12 2.6.1 Modul I (Verhaftungsauftrag 802g Absatz 2 ZPO) Version 1.0 vom Seite: 12 von 14
13 2.6.2 Modul J (Vorpfändung des Haftbefehls nach 845 ZPO) Version 1.0 vom Seite: 13 von 14
14 Version 1.0 vom Seite: 14 von 14
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