AnNoText Build vom
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- Siegfried Huber
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1 Copyright Wolters Kluwer Deutschland GmbH AnNoText Build vom Arbeitsunterlage 02/2013 Wolters Kluwer Deutschland GmbH Robert-Bosch-Straße 6 D Hürth Telefon (02 21) Telefax (02 21) support@annotext.de Serviceportal: AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 1 -
2 Inhaltsverzeichnis Buchhaltung - Buchungseingabe Aktenbuchung in Verbindung mit EU-Umsatz... 3 Buchhaltung - Zahlungsverkehr Periodische Aufträge - Aktenbezogene Auslandsaufträge Einzelaufträge - Aktenbezogene Auslandsaufträge Scheck - Aktenbezogen... 8 Dokumente NEU: Word Option Alle Fenster in der Taskleiste anzeigen Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Abnahme Vermögensauskunft Erneute Abnahme der Vermögensauskunft Maßnahme ZVA Standard (2013 Zwangsvollstreckung) Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ZVFV Rechnungswesen - Honorarabrechnung Schreibauslagen nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 2 -
3 Buchhaltung - Buchungseingabe - Aktenbuchung in Verbindung mit EU-Umsatz Bei der Eingabe von Aktenbuchungen (Geldausgang) besteht die Möglichkeit, eine Versteuerung nach EU-Umsatz vorzunehmen. Hierzu ist es zunächst erforderlich bei einem entsprechenden Geldausgang die Maßnahme vorläufig steuerfreie Auslagen auszuwählen. Hinweis: Sind für diesen Bereich der vorläufig steuerfreien Auslagen ggf. im Programm AnNoText Administration eigene, individuelle Maßnahmen aufgenommen worden, ist hierbei darauf zu achten, dass als Typ für eine derartige eigene Maßnahme die Auswahl sonstige vorl. Steuerfreie Auslagen getroffen worden ist. Nach Auswahl der Maßnahme steht im weiteren Verlauf die Schaltfläche EG Einkäufe für eine Anwendung zur Verfügung. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 3 -
4 Beispiel Bei der Wahrnehmung eines Termins in einem EU-Land, beispielsweise in Österreich, fallen Benzinkosten an. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 96,60 und wird über das Finanzkonto gebucht. Nach dem Anklicken der Schaltfläche EG Einkäufe und aktivieren der Abfrage Einkäufe aus EG- Ländern wird der Netto-Wert vorgegeben. Werden ggf. Angaben zum entsprechenden UST-Satz gemacht, in diesem Fall 20%, wird der Brutto- Wert abschließend berechnet. Durch Anklicken der Schaltfläche Übernehmen und anschließendem Anklicken der Schaltfläche Buchen erfolgt die Buchungsverarbeitung. Buchhaltung - Zahlungsverkehr - Periodische Aufträge - Aktenbezogene Auslandsaufträge AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 4 -
5 Bei der Erstellung von periodischen Aufträgen - Aktenbezogene Auslandsaufträge - wird die Funktion EG-Einkäufe unterstützt. Hierzu ist es erforderlich einer entsprechenden Überweisung die Maßnahme vorläufig steuerfreie Auslagen zuzuordnen. Hinweis: Sind für diesen Bereich der vorläufig steuerfreien Auslagen ggf. im Programm AnNoText Administration eigene, individuelle Maßnahmen aufgenommen worden, ist hierbei darauf zu achten, dass als Typ für eine derartige eigene Maßnahme die Auswahl sonstige vorl. Steuerfreie Auslagen getroffen worden ist. Nach Auswahl der Maßnahme steht im weiteren Verlauf die Schaltfläche EG Einkäufe für eine Anwendung zur Verfügung. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 5 -
6 Nach dem Anklicken der Schaltfläche EG Einkäufe und aktivieren der Abfrage Einkäufe aus EG- Ländern wird der Netto-Wert vorgegeben. Werden Angaben zum entsprechenden UST-Satz gemacht, in diesem Fall 20%, wird der Brutto-Wert abschließend berechnet. Durch Anklicken der Schaltfläche Übernehmen und anschließendem Anklicken der Schaltfläche Ausführen wird der Auftrag abgeschlossen. - Einzelaufträge - Aktenbezogene Auslandsaufträge Bei der Erstellung von Einzelaufträgen - Aktenbezogene Auslandsaufträge - wird die Funktion EG- Einkäufe unterstützt. Hierzu ist es erforderlich einer entsprechenden Überweisung die Maßnahme vorläufig steuerfreie Auslagen zuzuordnen. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 6 -
7 Hinweis: Sind für diesen Bereich der vorläufig steuerfreien Auslagen ggf. im Programm AnNoText Administration eigene, individuelle Maßnahmen aufgenommen worden, ist hierbei darauf zu achten, dass als Typ für eine derartige eigene Maßnahme die Auswahl sonstige vorl. Steuerfreie Auslagen getroffen worden ist. Nach Auswahl der Maßnahme steht im weiteren Verlauf die Schaltfläche EG Einkäufe für eine Anwendung zur Verfügung. Nach dem Anklicken der Schaltfläche EG Einkäufe und aktivieren der Abfrage Einkäufe aus EG- Ländern wird der Netto-Wert vorgegeben. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 7 -
8 Werden Angaben zum entsprechenden UST-Satz gemacht, in diesem Fall 20%, wird der Brutto-Wert abschließend berechnet. Durch Anklicken der Schaltfläche Übernehmen und anschließendem Anklicken der Schaltfläche Ausführen wird der Auftrag abgeschlossen. - Scheck - Aktenbezogen Bei der Erstellung von Schecks - Aktenbezogene - wird die Funktion EG-Einkäufe unterstützt. Hierzu ist es erforderlich einer entsprechenden Überweisung die Maßnahme vorläufig steuerfreie Auslagen zuzuordnen. Hinweis: Sind für diesen Bereich der vorläufig steuerfreien Auslagen ggf. im Programm AnNoText Administration eigene, individuelle Maßnahmen aufgenommen worden, ist hierbei darauf zu achten, dass als Typ für eine derartige eigene Maßnahme die Auswahl sonstige vorl. Steuerfreie Auslagen getroffen worden ist. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 8 -
9 Nach Auswahl der Maßnahme steht im weiteren Verlauf die Schaltfläche EG Einkäufe für eine Anwendung zur Verfügung. Nach dem Anklicken der Schaltfläche EG Einkäufe und aktivieren der Abfrage Einkäufe aus EG- Ländern wird der Netto-Wert vorgegeben. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 9 -
10 Werden Angaben zum entsprechenden UST-Satz gemacht, in diesem Fall 20%, wird der Brutto-Wert abschließend berechnet. Durch Anklicken der Schaltfläche Übernehmen und anschließendem Anklicken der Schaltfläche Ausführen wird der Auftrag abgeschlossen. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 10 -
11 Dokumente - NEU: Word Option Alle Fenster in der Taskleiste anzeigen Die Option Alle Fenster in der Taskleiste anzeigen aus dem Bereich der Microsoft Office Word Optionen wird nun ergänzend zur Anzeige der Dokumente im AnNoText- Fenster in Word unterstützt. Hierzu müssen Sie zunächst die entsprechende Option in Word unter Erweitert aktivieren: Das Aktivieren dieser Option bewirkt im Falle des Öffnens mehrerer Dokumente, die Dokumente in der Taskleiste angezeigt und für eine Bearbeitung ausgewählt werden können. Vorteil: Neben den AnNoText- Dokumenten haben Sie auch sämtliche ansonsten geöffnete Dokumente im Blick und können bequem zwischen den verschiedenen Dokumenten wechseln. Benutzer, die nicht über einen Breitbildschirm verfügen, können mit dieser Funktion ggf. mit Minimierung des AnNoText- Word- Fensters wertvollen Platz auf dem Bildschirm sparen AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 11 -
12 Hinweis: Die Option wird derzeit nur an Arbeitsplätzen ohne DictaPlus Installation/Nutzung unterstützt. Eine entsprechende Erweiterung auch für den Bereich DictaPlus wird mit einem der nächsten Programm-Updates zur Verfügung gestellt. Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung - Abnahme Vermögensauskunft Bei der Ausführung der Maßnahme Abnahme der Vermögensauskunft wird - ähnlich wie bei der Ausführung der Maßnahme 2013 Zwangsvollstreckung (Standard) - ein Dialog Weitere Angaben zur Abnahme Vermögensauskunft zur Verfügung gestellt. Weitere Angaben, die bei der Ausführung der Maßnahme berücksichtigt werden sollen, können ausgewählt werden. Die Auswahl wird getroffen durch aktivieren ( Anklicken ) von entsprechenden, alternativ und kumulativ verwendbaren Textbausteinen. Die vorbeschriebene Vorgehensweise ersetzt die Funktion Vermögensauskunft separat innerhalb des (neuen) Kombiauftrag (ZVA Standard ab 2013). AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 12 -
13 Der Bereich Ratenzahlungsvereinbarung ist erweitert worden um die Auswahlmöglichkeit Ratenzahlungsvereinbarung ausschließen. Wird im Bereich Ratenzahlungsvereinbarung keine Auswahl getroffen, werden Angaben dahingehend vorbelegt, dass eine Zustimmung zu einem evtl. Vollstreckungsaufschub ( 802a Abs.1 i.v.m. 802b ZPO) ausdrücklich vorbehalten bleibt. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 13 -
14 - Erneute Abnahme der Vermögensauskunft Das Ausführen der Maßnahme Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft ( 802d ZPO) wird ebenfalls durch die vorherige Auswahl der Maßnahme Abnahme der Vermögensauskunft eingeleitet. Im Dialog Weitere Angaben zur Abnahme Vermögensauskunft wird eine entsprechende Auswahl durch Anklicken getroffen. Im Feld Begründung wird zunächst eine Textvorgabe erstellt. Diese Vorgabe kann individuell geändert und muss hinsichtlich der Begründung für eine erneute Abnahme der Vermögensauskunft erweitert werden. - Maßnahme ZVA Standard (2013 Zwangsvollstreckung) Der Dialog Weitere Angaben zum ZVA ist im Bereich Ratenzahlungsvereinbarung erweitert worden um die Auswahlmöglichkeit Ratenzahlungsvereinbarung ausschließen. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 14 -
15 Wird im Bereich Ratenzahlungsvereinbarung keine Auswahl getroffen, werden Angaben dahingehend vorbelegt, dass eine Zustimmung zu einem evtl. Vollstreckungsaufschub ( 802a Abs.1 i.v.m. 802b ZPO) ausdrücklich vorbehalten bleibt. Die Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft ( 802d ZPO) kann ebenfalls ausgewählt werden. Die entsprechende Auswahl wird durch Anklicken getroffen. Im Feld Begründung wird zunächst eine Textvorgabe erstellt. Diese Vorgabe kann individuell geändert und muss hinsichtlich der Begründung für eine erneute Abnahme der Vermögensauskunft erweitert werden. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 15 -
16 Die Auswahl Abnahme Vermögensauskunft separat ist aus diesem Dialog entfernt worden und steht jetzt über die Maßnahme Abnahme der Vermögensauskunft (s.o.) zur Verfügung. - Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ZVFV Allgemein: Umsetzung der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV) vom , Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2012, in Kraft getreten am 01.September 2012, verbindlich ab dem 1 März Durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23. August 2012 werden drei Formulare eingeführt. Sie betreffen: a) den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung b) den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen c) den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 16 -
17 Vom 1. März 2013 an müssen die neuen Formulare verbindlich genutzt werden. In rechtlicher Hinsicht ist dabei das Eingangsdatum bei Gericht maßgeblich. Die Übergangszeit für die Nutzung der Anträge in herkömmlicher Art und Weise ist mit dem 28. Februar 2013 abgelaufen. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen leider Erfahrungsberichte darüber, wie die Vollstreckungsgerichte (Rechtspfleger) mit diesen Formularen umgehen und zu welchen Reklamationen es ggf. kommen kann. Unterschiedliche Anfragen beim BMJ (Bundesministerium der Justiz) werden meist unzulänglich beantwortet und Entscheidungen werden in das Ermessen eines jeden Gerichts gestellt, beispielsweise ob die Formulare mit einem Farbdrucker erstellt werden müssen oder ob ein Schwarz-Weiß-Druck ausreichend ist. Zu einer Übersicht der häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Zwangsvollstreckungsformulare verweisen wir auch auf den nachfolgenden Link beim BMJ: c.html?nn= #[1] Die Formulare stehen im AnNoText Programm bereits seit Dezember für eine Anwendung zur Verfügung. Relevante Angaben - sofern im Programm erfasst - werden in das Formular übernommen. Die Angaben, die übernommen werden, wurden mit der jetzigen Programmversion erweitert. Bei den relevanten Angaben handelt es im Wesentlichen um: Angaben zum zuständigen Vollstreckungsgericht Angaben zum Gläubiger/Schuldner (incl. etwaiger Vertretungsverhältnisse) Angaben zur Kanzlei, für die Wiedergabe beim Vertretungsverhältnis Angaben zum Vollstreckungstitel Angaben zum Vollstreckungsbetrag (Endsumme), wobei hier auf die als Anlage beigefügte Aufstellung (Forderungsaufstellung) verwiesen wird Angaben zum Drittschuldner und dem entsprechenden Anspruchsgrund Berechnung der anfallenden Gerichtskosten und Anwaltskosten Hinsichtlich weiterer ergänzender Angaben, insofern es ein Sachverhalt erforderlich macht - können und müssen diese Angaben individuell ergänzt werden. Anders als beispielsweise beim neuen ZVA oder der Abnahme der Vermögensauskunft ist es nicht zielführend, alle Abfragen, die im Formular für eine Anwendung zur Verfügung gestellt werden, vorab in eigenen Dialog und/oder Abfragemasken für eine Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die ergänzenden Angaben/ fehlenden Informationen werden direkt in das vorhandene Formular eingetragen, ohne den Umweg über eine vorgeschaltete Eingabemaske gehen zu müssen. Die ausgefüllten Formulare werden in der Historie zur Akte gespeichert und können (prinzipiell per Ausdruck in Papierform) an das Vollstreckungsgericht übersandt werden. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 17 -
18 Bei der Auswahl der Maßnahmen Pfändungs- und Überweisungsauftrag und/oder Unterhaltspfändung werden bei den Angaben zum Drittschuldner die neuen Standard-Ansprüche (A-G des Formulars) für eine Verknüpfung mit dem Drittschuldner/den Drittschuldnern und einer anschließenden Berücksichtigung im Formular angeboten. Hinweis: Die bis zum geltenden Anspruchsgründe werden derzeit noch im System mit geführt. Durch Anklicken der Abfrage Anspruchsgründe bis können diese angezeigt werden. Diese Anspruchsgründe (bis ) finden aber keine Berücksichtigung im Formular. Bei der Aufnahme eines Drittschuldners als Beziehung zu einem Gegner/einer Gegnerin (siehe Screenshot) AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 18 -
19 stehen im weiteren Verlauf der Aufnahme ebenfalls die neuen Standard-Ansprüche für eine Verknüpfung zur Verfügung. Zum weiteren Umgang mit den Formularen verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Arbeitsunterlage 07/2012 zum Programm-Update vom AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 19 -
20 Rechnungswesen - Honorarabrechnung - Schreibauslagen nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) Der Bereich zur Erfassung von Kosten für die Anfertigung von Ablichtungen (Dokumentenpauschale) ist erweitert worden um die Möglichkeit, Kosten auch nach den Vorschriften des JVEG zu erfassen. Unterstütz werden: die Erfassung der Kosten für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens (0,75 pro 1000 Anschläge) gem. 12 Abs. 1 S.2 Nr. 3 JVEG die Erfassung der Kosten gem. 7 Abs. 2 JVEG. Für die Anfertigung von Ablichtungen und Ausdrucken werden 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite ersetzt. Bei der Auswahl der Funktion (Dokumentenpauschale) steht die entsprechende Möglichkeit für eine Anwendung zur Verfügung. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 20 -
21 Der Kommentar für die Erfassung dieser Kosten muss in der Programmgruppe Akte - Nebenkosten - Man. Erfassen - hinterlegt werden. Bei der Auswahl Kopierkosten - Neu - können durch Anklicken der Schaltfläche Kommentareingabe entsprechende Textpassagen für eine Anwendung im Programm hinterlegt werden. AnNoText Arbeitsunterlage 02/ Seite 21 -
AnNoText Build 013.001.2391 vom 07.03.2013
Copyright Wolters Kluwer Deutschland GmbH AnNoText Build 013.001.2391 vom 07.03.2013 Änderungshistorie Wolters Kluwer Deutschland GmbH Robert-Bosch-Straße 6 D-50354 Hürth Telefon (02 21) 9 43 73-6000 Telefax
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