VERSANDRICHTLINIE FÜR LIEFERANTEN

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1 VERSANDRICHTLINIE FÜR LIEFERANTEN Standards für die Warenanlieferung in der logistischen Abwicklungsform Cross Docking 1 The KaDeWe Group GmbH Katharina-Heinroth-Ufer Berlin Deutschland (Version 1.1)

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Lieferinformationen Stammdaten Liefertermin Teillieferung Logistische Abwicklungsform Cross Docking 1 (CD 1) Kennzeichnung der Ware Liegeware Hängeware Verpackung der Liegeware Ladehilfsmittel Pakete Paletten Versandabwicklung Anlieferung frei Haus Lieferbedingung ab Werk Abholung aus der EU Abholung aus Drittländern Warenbegleitpapiere Lieferschein Frachtbrief Zolldokumente Gefahrgut Ablehnung der Ware und Reklamation Qualitätsmängel und Ablehnungsgründe Warenanlieferung Lieferdokumente und Stammdaten Transportetikett bzw. Strichcode Auswertung und Verrechnung... 22

3 Vorwort Die Gewährleistung einer störungsfreien Abwicklung bis in die Filialorganisation der Verkaufsfläche ist nicht zuletzt abhängig von der Anlieferqualität der Waren durch unsere Lieferanten gemäß der hier vorliegenden Versandrichtlinie. Die in dieser Unterlage definierten Anforderungen an den Informationsfluss sowie den Versand der Ware inklusive der notwendigen Warenkennzeichnung und Warenbegleitpapiere sind unbedingt sicherzustellen. Die nachfolgenden logistischen Anforderungen für alle Warenanlieferungen zu The KaDeWe Group GmbH sind Bestandteil des Einkaufsvertrages mit The KaDeWe Group GmbH. Alle früheren Versionen der Versandvorschriften verlieren ihre Gültigkeit. Abweichungen dieser Standards bedürfen generell der schriftlichen Zustimmung von The KaDeWe Group GmbH. Außerdem sind ausschließlich diese Änderungen an den Standards vorbehalten. Der Lieferant verpflichtet sich, seine entsprechenden internen Abteilungen sowie mit der Abwicklung beauftragte Dienstleister über die vorliegende Versandrichtlinie zu informieren und zu beauftragen. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung bzw. Abweichung von dieser Versandrichtlinie entstehen, und die der Lieferant zu vertreten hat, werden dem Lieferanten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr weiterbelastet.

4 1. Lieferinformationen 1.1 Stammdaten Es ist unabdingbar, dass die angelieferten Waren den dazugehörigen Stammdaten zugeordnet werden können. Daher trägt der Lieferant dafür Sorge, dass alle Stammdaten der jeweiligen Einkaufsabteilung sowie der Prozessorganisation Einkauf von The KaDeWe Group GmbH zur Verfügung gestellt werden. Änderungen in den Stammdaten des Lieferanten sind unverzüglich, rechtzeitig und unaufgefordert zu übermitteln. Kontakt Prozessorganisation Einkauf: 1.2 Liefertermin Der Lieferant ist grundsätzlich dazu verpflichtet den mit The KaDeWe Group GmbH vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Es ist hierbei sicherzustellen, dass das elektronische Lieferavis (DESADV) vor Eintreffen der Lieferung übermittelt worden ist. The KaDeWe Group GmbH akzeptiert Lieferungen, die maximal 10 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin angeliefert werden. In diesem Zusammenhang behält sich The KaDeWe Group GmbH vor, die Annahme bei solchen Lieferungen zu verweigern bzw. die Ware an den Lieferanten zurückzusenden, die über die 10 Werktage vor dem Liefertermin angeliefert wurden. Alle entstehenden Kosten werden dem Lieferanten belastet. Kann der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der entsprechende Einkaufsbereich von The KadeWe Group GmbH zu kontaktieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. 1.3 Teillieferung Die Warenanlieferung muss exakt der Bestellmenge gemäß Bestellung entsprechen.

5 1.4 Logistische Abwicklungsform Cross Docking 1 (CD 1) Für eine Lieferbeziehung zu The KaDeWe Group GmbH im Logistikkonzept Cross Docking 1 gilt die Informationsübertragung per EDI als grundsätzliche Voraussetzung. The KaDeWe Group GmbH übermittelt per EDI die Bestelldaten und erhält im Anschluss vom Lieferanten die elektronische Liefermeldung DESADV. Ebenfalls ist die Einhaltung folgender Voraussetzungen für einen reibungslosen, logistischen Prozess zwingend notwendig: Die Ware wird vom Lieferanten bereits verkaufsfertig aufbereitet (Preisauszeichnung, Warensicherung, Aufbügeln, etc. gemäß der Vorgabe im Auftrag). Die gebildeten Versandeinheiten werden gemäß Vorgabe im Auftrag bereits filial- bzw. abteilungsbezogen kommissioniert und Bestellnummern-rein angeliefert. Hierbei enthält jede Lieferung einer Bestellnummer auch nur einen Lieferschein mit jeweils eigener Lieferscheinnummer. Die Anlieferung zu einem Lieferschein hat konsolidiert in einer Sendung zu erfolgen. Nur mit vorheriger Zustimmung durch The KaDeWe Group GmbH kann eine Sendung aus mehreren Lieferungen zu einer Bestellnummer bestehen. Jedoch sind Teillieferungen zu einem Lieferschein nicht zulässig. Auch eine Lieferung bestehend aus mehreren Bestellnummern ist nicht gestattet, ebenso wie die Ausstellung eines Lieferscheins für mehrere Lieferungen bzw. mehrere Bestellungen. Auf dem Lieferschein und der Packstückkennzeichnung (Etikett/Aufkleber) muss der Vermerk CD1 angegeben werden. Das elektronische Lieferavis (DESADV) muss mindestens 24 h vor Anlieferung an The KaDeWe Group GmbH übermittelt werden, um zeitliche Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden. Hänge- und Liegeware dürfen nicht zu einer Lieferung zusammengefasst werden. Es sind aufgrund der unterschiedlichen logistischen Verarbeitungsprozesse zwei separate Lieferscheine zu erstellen. Ob Hänge- oder Liegeware, die Packstücke müssen Bestellnummern-rein angeliefert werden, so dass keine Vermischung mit mehreren Bestellnummern möglich ist. Bei Hängewarenanlieferungen im Karton ist die Ware durch den Lieferanten so zu sichern, dass ein Abrutschen der Bügel von der Bügelstange ausgeschlossen ist.

6 Sind von unserem Logistikdienstleister manuelle Eingriffe erforderlich, werden diese von The KaDeWe Group GmbH dem Lieferanten weiterbelastet. Zu einer Lieferung dürfen ausnahmslos ausschließlich diejenigen Artikel versendet werden, die in der Bestellung und im Lieferavis vorgesehen sind. Alternativprodukte dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden. Gratislieferungen sind gesondert zu verpacken und auf einem gesonderten Lieferschein zu vermerken. Es ist auszuschließen, dass mehrere Lieferungen zu einer Sendung ( z.b. durch Verwendung eines Umkartons oder durch Umreifung ) zusammengefasst werden.

7 2. Kennzeichnung der Ware Vor der Bereitstellung des Packstücks für den Transport ist eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich, die das Packstück eindeutig identifizierbar und unverwechselbar macht. 2.1 Liegeware Zur reibungslosen Warenannahme sind folgende Bestandteile der Packstückkennzeichnung unbedingt einzuhalten. Jeder Karton, gleich ob als Teil einer Palette oder als Einzelpaket, ist mit der Lieferanten- und Empfängeradresse, sowie zwingend mit der hausinternen Adresse von The KaDeWe Group GmbH zu versehen. Außerdem muss die Bestellnummer (PO-Nummer), die Lieferscheinnummer, die logistische Abwicklungsform (CD 1) sowie die Anzahl der Packstücke angegeben werden. Gleiches gilt für die Transporteinheit und alle zugehörigen Warenbegleitdokumente. Bei Lieferungen, die aus mehreren Packstücken bestehen, sind sämtliche Packstücke durchzunummerieren, wobei auch der Bezug zur Gesamtsendung eindeutig gegeben sein muss. Zum Beispiel 1 von 16 oder 1 / 16 Packstücken. Lieferungen eines Lieferanten an verschiedene Abteilungen bzw. Filialen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die hausinterne Adresse setzt sich folgendermaßen zusammen: Filialnummer / Abteilungsnummer Filialnummer 010 KaDeWe (Berlin) 031 Alsterhaus (Hamburg) 173 Oberpollinger (München) Abteilungsnummer (ABT) lt. Auftrag

8 2.2 Hängeware Die Auslieferung im Hängeversand wird im Auftrag vorgegeben. Jede Griffeinheit ist mit einer unten geschlossenen Folie vor Verschmutzung zu schützen. Einzel- und Mehrteile müssen in einem unten geschlossenen Beutel zusammengefasst sein. Eine Griffeinheit darf eine Länge von 30 cm nicht überschreiten. Mehrere Bügel in einer Griffeinheit sind so zu verbinden, dass eine Transportsicherung das Abrutschen von Bügeln verhindert. Es dürfen keine Bügel verwendet werden, die seitlich offen sind (z.b. Hosenbügel). Wählt der Lieferant eine andere, als die vorgeschriebene Transportverpackung, bzw. erfolgt der Versand hängender Bekleidung nicht in Griffeinheiten oder ohne geschlossene, adressierte Folienbeutel, trägt ausnahmslos der Lieferant das Transportrisiko und evtl. entstehende Mehrkosten. Bildung von Griffeinheiten zu maximal 5 Teilen: Mäntel, auch Bademäntel, ausgenommen Morgenmäntel Jacken Anzüge und Hosenanzüge Kostüme Kinderbekleidung Kombinationen, Overalls und Parkas Tops Sakkos, Blazer und Blousons Bildung von Griffeinheiten zu maximal 10 Teilen: Kleider und Koordinates Hosen Röcke Westen Morgenmäntel Nachthemden Pullover Hauskleidung Blusen T-Shirts Schürzen

9 Die Kennzeichnung der Griffeinheiten erfolgt analog zu Kapitel 2.1 Liegeware. Jede Griffeinheit ist mit einem Packstücketikett zu versehen. Dieses muss folgende Informationen enthalten: Lieferantenadresse Empfängeradresse inkl. hausinterner Filial- und Abteilungszuordnung Lieferscheinnummer Bestellnummer (PO-Nummer) Anzahl der Packstücke Logistische Abwicklungsform CD 1 Bei Lieferungen, die aus mehreren Griffeinheiten bestehen, sind sämtliche Griffeinheiten durchzunummerieren, wobei auch der Bezug zur Gesamtsendung eindeutig gegeben sein muss. Jede Griffeinheit ist mit einem Etikett mit Angabe der hausinternen Adresse (Filiale und Abteilung) etc. analog zum Packstücketikett der Liegeware zu kennzeichnen.

10 3. Verpackung der Liegeware Alle Artikel müssen gemäß Vorgabe in der Bestellung (z.b. Sortierung) verpackt sein. Dabei müssen gleiche Verpackungseinheiten gleiche Mengen von Einzelartikeln enthalten. Die Anlieferung sämtlicher Liegeware muss in transportsicheren Kartonagen erfolgen, bei der die Stapelfähigkeit gewährleistet sein muss, ohne den Inhalt zu beschädigen. Es müssen Normkartons, die sich nach dem EURO-Palettenmaß bestimmen, verwendet werden. Kartonagen sind mit Klebestreifen oder durch Umreifen zu verschließen. Die Anzahl der Bänder sollte dabei so gering wie möglich sein, jedoch das Handling und die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Das Packstoffvolumen bei Einweg-Transportverpackungen ist auf ein sinnvolles Minimum zu begrenzen. Zudem sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Einsatz von recyclingfähigen Packstoffen (möglichst Pappe, Papier, Karton) Vermeidung von Verbundpackstoffen Keine Beeinträchtigung des Recyclings durch Klebebänder, Etiketten, Druckfarben, etc. Verzicht auf Metallklammern (u.a. Unfallgefahr!) Verzicht auf einzeln verpackte Teile (z.b. Textilien) - wir befürworten z.b. die Verpackung von Teilen in einem Polybeutel - dies gilt jedoch nicht bei hochwertigen und empfindlichen Textilien. FCKW-geschäumte Formteile sind grundsätzlich unzulässig. Menge, Deklaration, ggfs. Mindesthaltbarkeitsdatum, Kennzeichnung nach der Gefahrgutverordnung bzw. Gefahrstoffverordnung und sonstige Hinweise müssen angebracht sein. Leere Versandverpackungen müssen schnell und ohne Hilfsmittel flach zusammenlegbar sein. Eine Anlieferung der Ware in Mehrwegbehältern ist nicht möglich.

11 4. Ladehilfsmittel 4.1 Pakete Pakete dürfen ein maximales Gewicht von 31,5 kg sowie Abmessungen von 120 x 60 x 60 cm (LxBxH) nicht überschreiten, um durch den Paketdienst abgewickelt zu werden. Ab einer arbeitstäglichen Stückzahl von über 10 Paketen bietet es sich an, diese zu einer logistischen Transporteinheit/Palette zusammenzufassen und über den Spediteur abzuwickeln. 4.2 Paletten Paletten mit mehreren Packstücken sind grundsätzlich mit Schrumpffolie oder eingeschweißt in einer Einheit auf einem standardisierten Ladungsträger, d.h. EURO-Palette zu liefern. Grundabmessung 80 x 120 cm Maximale Höhe 180 cm Maximales Gewicht 250 kg Am Wareneingang wird eine visuelle Kontrolle der Paletten durchgeführt. Sollten fehlerhafte oder extrem verschmutzte Paletten geliefert werden und die darauf befindliche Ware darunter leiden, behält sich The KaDeWe Group GmbH vor, die jeweilige Palette inkl. Ware nicht anzunehmen, sondern sofort an den Lieferanten zu retournieren.

12 5. Versandabwicklung 5.1 Anlieferung frei Haus Die Anlieferung frei Haus erfolgt an folgende Adresse: The KaDeWe Group GmbH Filiale/ Abteilung c/o Meyer & Meyer Logistikzentrum Peine GmbH & Co.KG Lehmkuhlenweg 84 (Tor 1 bis 3) Peine Der Lieferant bzw. der anliefernde Spediteur ist verpflichtet, die Sendung bis spätestens 14 Uhr des Vortages der Anlieferung an das Meyer & Meyer Logistikzentrum in Peine zu avisieren. Kontaktdaten: Telefon: +49 (0) 5171 / Fax: +49 (0) 5171 / kadewegroup-warehousing@meyermeyer.de Die Avisierung erfolgt unter Angabe folgender Informationen: Name des Lieferanten Bestellnummer ( ) Anzahl Packstücke/Paletten Filiale/Abteilungsnummer Anlieferungsdatum und Uhrzeit DESADV-Nummer Eine Avisierung bei Anlieferungen durch Paketdienstleister ist im Vorfeld nicht erforderlich. Die Warenannahme ist montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr besetzt. The KaDeWe Group GmbH behält sich vor Anlieferungen außerhalb der Annahmezeiten gegebenenfalls abzulehnen. Der Versand der Ware ist rechtzeitig vorzunehmen, eingehalten werden kann. so dass der vereinbarte Liefertermin Es ist ausnahmslos sicherzustellen, dass das elektronische Lieferavis (DESADV) vor Eintreffen der Lieferung übermittelt wird (siehe Kapitel 1.4).

13 Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins (vorzeitige bzw. verspätete Anlieferung), werden dem Lieferanten alle entstehenden Kosten, insbesondere für Sonderbehandlungen belastet. Anlieferzeiten sowie organisatorische Beschränkungen sind bei Anlieferung strikt einzuhalten. Den Anweisungen des Warenannahmepersonals ist Folge zu leisten. Für Aufwendungen, die den Transportunternehmen bzw. Lieferanten aus Falschanlieferungen entstehen, übernehmen wir keine Mehrkosten, soweit diese Kosten bei Beachtung der entsprechenden Hinweise hätten vermieden werden können. 5.2 Lieferbedingung ab Werk Abholung aus der EU Die Meyer & Meyer Textillogistik GmbH & Co. KG in Osnabrück wird bei Lieferungen innerhalb der EU mit der Lieferbedingung ab Werk von The KaDeWe Group zur Abholung der Ware beauftragt. Aus logistischen Gründen ist bei Abholungen unbedingt auf der Transporteinheit (z.b. Palette) folgende Adresse anzugeben: The KaDeWE Group Cross Docking Lager Filiale / Abteilung c/o Meyer & Meyer Textillogistik GmbH & Co. KG Hettlicher Masch Osnabrück Abholung aus Drittländern Der Lieferant stellt dem Einkaufsbereich von The KaDeWe Group GmbH alle Informationen, die für die Abholung notwendig sind, rechtzeitig und voll umfänglich zur Verfügung und ist verantwortlich für die die ordnungsgemäße Erstellung aller für die Zollabfertigung notwendiger Dokumente verantwortlich (siehe Kapitel 6.3) Notwendige Informationen sind: Abholdatum Genaue Abholadresse Kontaktdaten Öffnungszeiten Anzahl der Packstücke Gewicht und Abmessung je Packstück Warenwert Inhaltsangabe

14 6. Warenbegleitpapiere Zur Erfassung der Sendungen stellt der Lieferant die im Folgenden beschriebenen Dokumente zur Verfügung. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Rechnungen über die von uns bestellte Ware weder der Ware beigefügt noch an die Adresse unseres Logistikdienstleisters Meyer & Meyer in Peine versandt werden. Die Empfangsadresse unserer Finanzbuchhaltung lautet: The KaDeWe Group GmbH Warenkreditoren/Scan Services Essen Diese o.g. Rechnungsangaben sind nicht mit Angaben der Handelsrechnungen im internationalen Handel zu verwechseln. Hierzu sind die Inhalte in Kapitel 6.3 über Zolldokumente anzuwenden. 6.1 Lieferschein Die in Kapitel 5 jeweils aufgeführten Empfangsadressen in Peine bzw. Osnabrück sind bei der Erstellung zu beachten. Folgende Angaben sind auf dem Lieferschein notwendig: Lieferantenanschrift Empfängeranschrift (abhängig von der Lieferbedingung, siehe oben) Bestellnummer (PO-Nummer) Lieferscheinnummer/DESADV und Lieferdatum Gesamtmenge der Lieferung und Menge pro Versandeinheit Auflistung der Einzelpositionen. Nach Möglichkeit in gleicher Reihenfolge zur Bestellung Genaue und eindeutige Artikelbezeichnung Artikelnummer und Artikel-EAN Cross Docking 1 Beim Versand ist der Lieferschein gut sichtbar der Sendung in einer außen angebrachten Versandtasche beizufügen. Beim Textil-Hängeversand ist der Lieferschein am Bügelhaken der zuletzt verladenen Griffeinheit einer Sendung anzubringen.

15 Beispiel Lieferschein:

16 6.2 Frachtbrief

17 6.3 Zolldokumente Die Zolldokumente sind bei Warenlieferungen aus nicht EU-Ländern beizulegen. Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung aller für die Zollabfertigung notwendigen Dokumente verantwortlich sowie für die Übergabe dieser Dokumente an den Transportunternehmer. Für sämtliche Waren, die einen Handelswert haben und zum Wiederverkauf bestimmt sind, verlangt der Zoll eine Handelsrechnung. Eine Handelsrechnung muss in jedem Fall in englischer Sprache verfasst sein und muss folgende Angaben beinhalten, da nur vollständig und korrekt erstellte Handelsrechnungen eine schnelle Zollabfertigung gewährleisten können: Lieferantenadresse Empfänger-/Rechnungsadresse Lieferanschrift, da diese abweichend ist Rechnungsnummer INCOTERM (z. B.: EXW Hongkong oder DDP Peine) Währungsangabe Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Artikel, mit der zugehörigen Zolltarifnummer, dem Stückpreis mit Währungsangabe, Gewicht, Ursprungsland Gesamtrechnungswert der Sendung Händische Unterschrift, Klarschrift und Firmenstempel des Versenders Diese Angaben sind auch für Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung unbedingt erforderlich. Hier wird anstelle einer Handelsrechnung eine Proforma- Rechnung in englischer Sprache zur Vorlage beim Zoll verwendet. Sie muss zusätzlich mit einem Vermerk wie z. B. Muster- oder Geschenksendung Wert nur für Zollzwecke, free of charge, oder supplied free of cost versehen werden. Die am häufigsten verwendeten INCOTERMS: EXW (ex works/ab Werk): Der Verkäufer muss dem Käufer die Waren zur Abholung bereitstellen. Der Verkäufer trägt somit keine Kosten. DAP (delivered at place/geliefert benannter Ort): Der Verkäufer muss die Waren an den vereinbarten Bestimmungsort bringen und dort zur Abholung verfügbar machen. Der Verkäufer trägt somit alle Transportkosten. Der Käufer übernimmt die Zollformalitäten, inkl. Zollgebühren, Steuern und sonstiger Gebühren, die bei der Einfuhr zu bezahlen sind.

18 DDP (delivered duty paid/geliefert verzollt): Der Verkäufer muss die importfertigen Waren an den vereinbarten Bestimmungsort liefern. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis die Waren den Bestimmungsort erreichen und ist verantwortlich für alle Einfuhrformalitäten und die Zahlung der Zollgebühren. Beispiel Handelsrechnung:

19 Besteht eine Lieferung aus mehreren Packstücken muss für jedes Packstück eine Packliste beigefügt werden: Beispiel Packliste:

20 7. Gefahrgut Es sind die gefahrgutrechtlichen Pflichten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und den unterstellten Verordnungen in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten und zu erfüllen. Dies gilt gleichermaßen für Sendungen, die in Kleinmengen verpackt und befördert werden. Die unter die Verordnung fallenden Gefahrgüter sind den Vorschriften entsprechend abzufüllen bzw. abzupacken, zu kennzeichnen und mit ordnungsgemäß erstellten Begleitpapieren zu versenden. Der Lieferant avisiert Gefahrgut-Sendungen separat. Der Lieferant trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Gefahrgutpapiere vollständig und korrekt zur Verfügung gestellt werden. Für Gefahrgut ist ein separater Lieferschein mit dem Hinweis Gefahrgut zu erstellen. Bei Avisierung einer Lieferung mit Gefahrgut muss der Hinweis erfolgen, dass diese Gefahrgut beinhaltet. Gefahrgut ist separat auf Paletten anzuliefern. Die Packstücke müssen als Gefahrgut gekennzeichnet werden. Bei ab-werk-lieferungen kann eine Abholung von Gefahrgut nur in Mindermengen vorgenommen werden. Der Lieferant haftet für alle aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden.

21 8. Ablehnung der Ware und Reklamation The KaDeWE Group GmbH behält sich vor nicht ordnungsgemäße Ware abzulehnen. 8.1 Qualitätsmängel und Ablehnungsgründe Wird die Ware von The KaDeWe Group abgelehnt, wird der Reklamationsgrund umgehend bei Bekanntwerden dem Lieferanten von unserem Supply Chain Management mitgeteilt und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Bei beschädigter oder verschmutzter Ware wird entschieden, ob die Ware zu Lasten des Lieferanten retourniert oder vernichtet wird. Bei allen anderen Qualitätsmängeln trägt der Lieferant die durch seinen Fehler entstandenen Mehrkosten im Prozessablauf (z. B. durch notwendiges manuelles Eingreifen in den Logistikablauf). Im Falle einer Reklamation oder Warenablehnung haftet der Lieferant auch für die entstanden Folgekosten, wie z. B. Logistikkosten, administrative Bearbeitungsgebühren, Vernichtungskosten etc. Diese werden im Anlassfall berechnet. Nachfolgend sind kostenpflichtige Kriterien, unterteilt nach Fehlergruppen, mit möglichen Qualitätsmängeln und eventuell daraus resultierenden Ablehnungsgründen aufgelistet Warenanlieferung Beschädigte oder verschmutzte Ware bei der Anlieferung Fragmentierte Anlieferung der Ware eines Lieferscheins Warenanlieferung außerhalb der Anlieferzeit, ohne vorherige Absprache Hängeware, die nicht in Griffeinheiten angeliefert wird Gefahrgut, dass nicht separat angeliefert wird Lieferdokumente und Stammdaten Lieferschein fehlt DESADV fehlt Fehlende/falsche Information auf dem Lieferschein Fehlende oder falsche Stammdaten Transportetikett bzw. Strichcode Packstücketikett fehlt Fehlende/falsche Daten auf dem Etikett Barcode auf Versandeinheit/Artikel falsch oder nicht lesbar Im Fall von Lager-/Prozessschäden wird der Lieferant von der entsprechenden Abteilung der The KaDeWe Group GmbH informiert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt.

22 9. Auswertung und Verrechnung Die jeweiligen Qualitätsmängel sowie Fälle von Fehlmengen (Über- oder Unterlieferungen) werden durch The KaDeWe Group GmbH aufgelistet, in der Lieferantenbewertung vermerkt und ggf. auf Monatsbasis verrechnet. Nr. Fehlergruppe Qualitätsmangel Detailbeschreibung Erfassung Maßnahme/Betrag 1 Warenanlieferung 2 Warenanlieferung 3 Warenanlieferung 4 Warenanlieferung 6 Warenanlieferung 7 Warenanliefe rung 8 Lieferdokumente Beschädigte oder verschmutzte Ware Anlieferung außerhalb der Anlieferzeit Keine Griffeinheiten bei Hängeware Keine Separierung von Gefahrgut 5 Warenanlieferung Sendungsidentifikation nicht eindeutig Fehlende/mangel hafte Artikelkennzeichn ung Fragmentierte Anlieferung Lieferschein fehlt bzw. DESADV fehlt Die angelieferte Palette bzw. Schutzfolie der Griffeinheit ist dermaßen beschädigt oder verschmutzt, dass die Ware nicht mehr verkäuflich ist Ohne vorherige Absprache werden Anlieferungen außerhalb der festgelegten Anlieferzeit durchgeführt Anlieferung der Hängeware erfolgt ohne Bildung von Griffeinheiten Anlieferung von Gefahrgut zusammen mit Nicht-Gefahrgut Vermischung mit anderen logistischen Abwicklungsformen (CD 2, Warehousing) bzw. keine Bestellnummernreine Anlieferung Eine genaue Artikelidentifikation und zuordnung ist nicht möglich Packstücke einer Anlieferung (Lieferschein) werden fragmentiert angeliefert Bei der Warenanlieferung fehlt der Lieferschein bzw. das DESADV Je Transporteinheit (Palette oder Griffeinheit) Je Transporteinheit (Palette oder Griffeinheit) Je Teil 3,- Je Anlieferung 50,- Je Anlieferung 100,- Je Teil 5,- Je Sendung 200,- Keine Annahme/Retoure zu Lasten des Lieferanten Keine Annahme/Retoure zu Lasten des Lieferanten Je Anlieferung 100,- Evtl. Ablehnung der Ware, es sei denn es werden unverzüglich neue Lieferpapiere und DESADV übermittelt

23 9 Lieferdokumente Fehlende/falsche Information auf dem Lieferschein 10 Stammdaten Stammdaten sind falsch 11 Transportetikett 12 Transportetikett Packstücketikett fehlt Fehlende oder falsche Daten auf Etikett 13 Strichcode Barcode nicht lesbar 14 Gefahrgut Falsche oder fehlende Kennzeichnung Auf dem Lieferschein fehlen benötigte Informationen oder es sind falsche Informationen aufgeführt Die Stammdaten im System stimmen nicht mit den physischen Daten des Artikels überein (z. B. falsche EAN) Auf der Transporteinheit ist kein Etikett zur Identifikation angebracht Für die Identifikation der Ware fehlen notwendige Daten bzw. sind falsche Daten auf dem Etikett Der Barcode des Artikels ist nicht lesbar (z. B. durch schlechte Druckqualität) Das Gefahrgut wurde widerrechtlich versandt Je Anlieferung 100,- Je Teil 5,- Je 50,- Transporteinheit (Palette oder Griffeinheit) Je 50,- Transporteinheit (Palette oder Griffeinheit) Je Teil 5,- Je Transporteinheit Keine Annahme/Haftung ausschließlich durch den Lieferanten

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