Holzerntetechnologien. Richtlinie zur Anwendung im Staatswald des Freistaates Sachsen. Staatsbetrieb Sachsenforst

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1 Holzerntetechnologien Richtlinie zur Anwendung im Staatswald des Freistaates Sachsen Staatsbetrieb Sachsenforst

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3 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Ziele 3 3 Gesetzliche Grundlagen und bestehende interne Regelungen Gesetzliche Grundlagen Interne Regelungen 4 4 Bodenkundliche Grundlagen Grundsätzliches Bodenveränderungen durch Befahrung Regeneration von befahrungsbedingten Bodenveränderungen 7 5 Definition 7 6 Feinerschließung Grundsätze Standortangepasste Feinerschließungsmittel Standortangepasste Mindestgassenabstände Standortangepasste Befahrung der Feinerschließungsnetze Standortangepasste Befahrungsrichtung und Befahrungsfrequenz Projektierung und Analyse von Feinerschließungsnetzen Feinerschließungsgebiete Neuanlage von Feinerschließungsnetzen Anpassung vorhandener Feinerschließungsnetze Arbeitsverfahren zur Neuanlage, Anpassung und Kennzeichnung von Feinerschließungsnetzen Dokumentation von Feinerschließungsnetzen 14 7 Technik und Technologie Maschinen und Ausrüstung Arbeitsverfahren Grundsätze Verfahrensgruppe Zufällen Verfahrensgruppe Vorliefern 19 8 Arbeitsorganisation Planung, Arbeitsvorbereitung, Vollzug Planung Betriebswirtschaftliche Grundsätze Betriebswirtschaftliche Planung und Bestandesbehandlung Bildung von Hiebskomplexen und zeitliche Einordnung der Flächen in den Jahresarbeits- und Lieferplan Arbeits- und Flächenvorbereitung Flächenvorbereitung Ausschreibung und Auftragsvergabe Vollzug und Controlling Hiebsdurchführung Abnahme Controlling 24 9 Literatur Anlagen 26

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5 1 Einleitung Die Forderungen, die sich aus dem Sächsischen Waldgesetz ergeben, wurden mit dem neuen Bundesbodenschutzgesetz und der seit 2000 eingeführten PEFC-Zertifizierung konsequent untersetzt. Für eine nachhaltige Nutzung des Bodens als elementares forstwirtschaftliches Produktionsmittel ist es notwendig, die Bestandeserschließung in enger Verbindung mit geeigneten Holzerntetechnologien sowie angepassten Durchforstungs- und Verjüngungskonzepten an den Belangen des Bodenschutzes auszurichten. Mit der vorliegenden Richtlinie wird der Praxis eine Zusammenstellung der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse als Grundlage für Planung, Durchführung und Kontrolle von Holzerntemaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Befahrung im Rahmen von Verfahren der Walderneuerung wird mit dieser Richtlinie nicht berührt. Die Problematik wird im Rahmen weiterer Untersuchungen einer Lösung zugeführt. 2 Ziele Die Ziele dieser Richtlinie sind: Minimierung der durch Befahrung hervorgerufenen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und damit die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Nutzung der Waldböden. Die dauerhafte Erhaltung der technischen Befahrbarkeit der Feinerschließungsnetze. 3 Gesetzliche Grundlagen und bestehende interne Regelungen 3.1 Gesetzliche Grundlagen Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG vom ) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Gemäß 7 sind der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können. Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächs- WaldG vom 10. April 1992) Gemäß 16 ff. sowie 45 SächsWaldG besteht die Verpflichtung, den Landeswald vorbildlich zu bewirtschaften. Zur pfleglichen Bewirtschaftung gehört es insbesondere, den Waldboden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern. Weitere gesetzliche Grundlagen des Bundes und des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung haben Einfluss auf die Verpflichtung zur boden-, gewässer- und bestandesschonenden Waldarbeit: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Sächsisches Naturschutzgesetz (SächNatSchG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) 3 Einleitung, Ziele, Gesetzliche Grundlagen

6 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRW-/AbfG) 3.2 Interne Regelungen Erlass des SMUL Waldbaugrundsätze vom Az.: Merkblatt zum Einsatz von Kranvollerntern (Harvester) Erlass des SMUL Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Gefahren für den Waldboden, das Grundwasser und den Waldbestand beim Einsatz von Forsttechnik vom Az.: /3 Erlass des SMUL Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Gefahren für den Waldboden, das Grundwasser und den Waldbestand beim Einsatz von Forsttechnik vom Az.: /3 Erlass des SMUL vom Az.: Verfügung des LFP Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Befahrung von Waldböden vom Az.: Bodenkundliche Grundlagen Abb. 1: Plastische Deformation mit viskosem Fließen 4.1 Grundsätzliches Die Waldböden sind nicht nur Grundlage für jegliche forstliche Produktion. Sie stellen auch für sich gesehen komplizierte Systeme dar. Mit den in ihnen lebenden (Mikro-) Organismen und wurzelnden Pflanzen einschließlich der Forstbäume stehen sie in vielfältiger Wechselbeziehung. Daneben haben sie Bedeutung für hydrologische Prozesse in standörtlicher und regionaler Dimension. Gleichzeitig dienen sie den Forstmaschinen als Befahrungsunterlage. Diese unterschiedlichen Funktionen gilt es, bei der Auseinandersetzung mit Bodenveränderungen durch Befahrung, in ihrer Komplexität zu beachten. Zum einen sollen negative Veränderungen der bodenökologischen Verhältnisse, die immer bei Befahrungen auftreten, in ihrer Intensität und Fläche minimiert werden. Zum anderen ist der Bewirtschafter daran interessiert, Rückegassen und Wege in einem dauerhaft befahrbaren Zustand zu erhalten. 4.2 Bodenveränderungen durch Befahrung Die Veränderungen, die bei einer mechanischen Belastung von Böden auftreten, können in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden: Elastische Deformation Eine elastische Deformation stellt keine bleibende Veränderung dar. Die Bodenstruktur bleibt weitestgehend in ihrem ursprünglichen Zustand. Plastische Deformation Bei einer plastischen Verformung wird die Bodenoberfläche dauerhaft deformiert. Die luftgefüllten Hohlräume des Bodens werden zusammengepresst. Dieser Vorgang kann als Verdichtung bezeichnet werden. 4 Gesetzliche und Bodenkundliche Grundlagen

7 Abb. 2: Veränderungen bei mechanischer Bodenbelastung Plastische Deformation mit viskosem Bodenfließen Bei einer plastischen Deformation mit viskosem Fließen erfolgt eine vollständige Veränderung der Bodenstruktur. Das Porensystem ist gestört und verläuft parallel zur Bodenoberfläche. Das Resultat ist eine Versiegelung der oberen Bodenbereiche, die keinerlei Wasser- oder Gasaustausch im Bereich der Strukturveränderung mehr zulassen (MEYER 1999). Die Art und Intensität der durch Befahrung hervorgerufenen Bodenverformung ist abhängig von zwei Faktorengruppen: Die mechanische Beanspruchung des Oberbodens durch den Einsatz derzeit zur Verfügung stehender Forstmaschinen führt zur Veränderung von Zustands- und Transportparametern im Waldboden. Das Hohlraumvolumen (Porosität) und die Strukturierung der Böden hängen von den Korngrößenverhältnissen ab und sind Ergebnis der biologischen Aktivität von Bodenfauna und Wurzelwachstum. Gleichzeitig bieten hohlraumreiche, gut strukturierte Böden günstige Bedingungen für Bodenlebewesen und Wurzelwachstum, also die Entwicklung von Pflanzen. Standortseigene Faktoren Bodenwassergehalt Mächtigkeit und Elastizität der armierenden Auflage Durchwurzelung Körnung Bodenstruktur Verfahrensbedingte Faktoren Gesamtgewicht, Achslast Anzahl der Überfahrten Kontaktflächendruck Die biogene Aggregat- und Porenbildung ist der ständige Input, der den natürlichen Tendenzen zu Destrukturierung und Verdichtung (durch Eigenlast, aufstockende Vegetation, verschlämmende Wirkung von Sickerwasser, natürliche Auflasten) entgegenwirkt. Der Boden befindet sich so natürlicherweise in einem Fließgleichgewichtszustand. Dieses Fließgleichgewicht wird bei maschinellen Befahrungen gestört, indem der Boden von oben her verdichtet wird. Hierbei verringert sich auch das Porenvolumen, insbesondere das der für Bodendurchlüftung und Wassersickerung wichtigen Grobporen. 5 Bodenkundliche Grundlagen

8 Abb. 3: Einflüsse auf Porosität und Struktur von Böden Außerdem werden die Verbindungen innerhalb des Porensystems (Porenkontinuität) unterbrochen. Durch diese Verminderung von Grobporenvolumen und -kontinuität werden die Lebensbedingungen für die sauerstoffbedürftigen Strukturbildner ungünstiger und der Boden verliert somit sukzessive an Fähigkeit, sein Hohlraumsystem dynamisch zu erhalten. Da alle Gasaustauschprozesse zwangsläufig über die Bodenoberfläche ablaufen, ist der Zustand des (befahrenen) Oberbodens für den Gasaustausch zwischen Bodenluft und Atmosphäre die entscheidende Steuergröße. Eine Einschränkung des Gasaustausches führt zu einer Verschlechterung der Versorgung der Wurzeln mit Sauerstoff und zu einer phytotoxischen Anreicherung von Kohlendioxid. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass deutliche Erhöhungen der Kohlendioxidkonzentration im Boden, wie sie auf den untersuchten Flächen nachgewiesen werden konnten, zu einer Einschränkung des Wurzelwachstums führen (WILPERT 1998, GÜLDNER 2003). Die Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts durch Veränderung der Poren bedingt eine schlechtere Versorgung mit Wasser und Nährstoffen und eine reduzierte Entsorgung von Zellabfallstoffen. Insgesamt verringert sich die Zellaktivität in den betroffenen Wurzelbereichen. Die höhere Lagerungsdichte des Bodens bewirkt einen erhöhten mechanischen Widerstand gegenüber dem Wurzelwachstum (HAUCK 2001). Letztendlich resultiert aus den befahrungsbedingten Bodenveränderungen eine Verringerung des uneingeschränkt nutzbaren Wurzelraums (ARBEITSKREIS STANDORTSKARTIERUNG 1996). Die Intensität der ökologischen Schädigung im Waldboden hinsichtlich der verminderten O 2 Konzentrationen wird maßgeblich von der Größe der Verformungszone bestimmt (SCHACK-KIRCHNER et al. 1993). Eine nur wenige cm 2 große verformte Bodenzone (z. B. Verformungszone unter einem Pferdehuf) ist daher auch bei starker Verformung kein ökologischer Schaden, weil By-pass-Diffusionen den Gashaushalt unterhalb der Verformungszone sicherstellen können. Die zu überbrückende Umweglänge um eine verformte, ökologisch gasdichte Bodenzone hat entscheidenden Einfluss auf den Bodenlufthaushalt. 6 Bodenkundliche Grundlagen

9 Unter Normalbedingungen wird die Einschränkung des Wurzelraums weitgehend kompensiert (MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN WÜRTTEMBERG 2003). Sie kann aber insbesondere in Extremsituationen, beispielsweise bei langanhaltender Trockenheit, Durchnässung, Sturm, ein existenzielles Risiko darstellen. Die auftretenden Schäden werden dann in der Regel dem auslösenden Ereignis (Trockenheit usw.) und nicht der eigentlichen Ursache (Reduktion des standorttypischen Wurzelraums) zugeschrieben (ARBEITSKREIS STANDORTSKARTIERUNG 1996). Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssen jedoch auch solche Systemänderungen berücksichtigt werden. Deshalb dürfen Befahrungen nicht flächig, sondern ausschließlich auf den Rückegassen erfolgen. So werden die ökosystemaren Risiken eines verschlechterten Gashaushaltes räumlich auf die Fläche der Rückegassen begrenzt. Zur räumlichen Minimierung der befahrenen Flächenanteile sowie zur Minderung der Verformungsintensität auf den Fahrlinien sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. Neben den ökologisch bedeutsamen Veränderungen ergeben sich bei Befahrungen konkrete Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Organisatorische oder technologische Fehlentscheidungen können dazu führen, dass die technische Befahrbarkeit des Gassensystems nur durch kostenintensive wegebauliche Maßnahmen wiederhergestellt werden kann. Deshalb sind hier die Anwendung und der Einsatz von Technologien und Maschinen unter besonderer Beachtung der aktuellen Standortsbedingungen von entscheidender Bedeutung. Eine Vernachlässigung des Bodenschutzes bei der Holzernte hat mittel- bis langfristig gravierende ökonomische Auswirkungen. 4.3 Regeneration von befahrungsbedingten Bodenveränderungen Zur Regenerationsfähigkeit von Böden, die durch Befahrung geschädigt wurden, liegen noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Die bisher durchgeführten Untersuchungen deuten darauf hin, dass die hervorgerufenen Veränderungen über Jahrzehnte bestehen bleiben (MATTHIES et al ). Deshalb ist eine Konzentration der Befahrung auf ein stabiles, dauerhaft nutzbares Gassennetz unbedingt notwendig. 5 Definition Feinerschließung Unter dem Begriff Feinerschließung wird der aus den Elementen Rückegasse, Maschinenweg und Seiltrasse bestehende Teil der Walderschließung verstanden. Die Feinerschließung dient in erster Linie dem Transport des geernteten Holzes vom Hiebsort im Bestand zum Polter am Abfuhrweg. Rückegasse (RG) Rückegassen sind unbefestigte bestockungsfreie Linien im befahrbaren Gelände, die grundsätzlich ohne Durchführung wegebaulicher Maßnahmen durch Holzernte- und Rücketechnik genutzt werden können. Der Rückegassenabstand ist die Entfernung von Gassenmitte zu Gassenmitte. Maschinenweg (MW) Maschinenwege sind einfache Wege, die der Erschließung von Beständen in technisch nicht befahrbarem Gelände dienen. In Hanglagen werden sie mit Raupe oder Bagger ohne Zuführung zusätzlicher Mineralstoffe angelegt. Bodenkundliche Grundlagen, Definition 7

10 Auf nicht ausreichend tragfähigen Standorten erfolgt die Anlage von Maschinenwegen meist durch vollständige Befestigung von Rückegassen, auf denen eine hohe Anzahl an Überfahrten zu erwarten ist. Für die Dimensionierung von Maschinenwegen ist die Tragfähigkeit des gewachsenen Bodens und die zu erwartende Belastung durch Holzernte- und Rücketechnik maßgebend. Seiltrasse (ST) Seiltrassen sind bestockungsfreie Linien zum Betrieb von Seilanlagen, mit deren Hilfe Holz aus Flächen gebracht werden kann, die technisch nicht befahren und erschlossen werden können. Sensibilitätsklasse (S 1, S 2) Die Sensibilitätsklasse beschreibt die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Die Zuordnung der sächsischen Lokalbodenformen zu den Sensibilitätsklassen S 1 weniger sensibel und S 2 sensibel erfolgte anhand der Substratmerkmale (Körnungsart und Skelettgehalt) und teilweise des Horizontfolgetyps. Ausschlaggebend für die Einstufung waren die Neigung des Bodens zu Verformung bei Befahrung und die damit einhergehende Verringerung des Grobporenvolumens (vgl. Anlage 2). Befahrbarkeitsklasse (B 1 B 5) Die Befahrbarkeitsklasse beschreibt die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Befahrbarkeitsklassen sind Einstufungen der Stamm-Standortsgruppen hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber Befahrungen. Die Zuordnung der Standortsformen zu den Befahrbarkeitsklassen erfolgte anhand der Merkmale Hydromorphieausprägung, Horizontfolgetyp und Lage im Relief. Jede Befahrbarkeitsklasse ist mit technologischen und organisatorischen Maßnahmen verknüpft, die den Erhalt der technischen Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes sichern (vgl. Anlagen 3 und 4). Hangneigungsklasse (H 1 H 4, N ) In Anlehnung an die Hangneigungsklassen der Forsteinrichtung werden die tatsächlich vorhandenen Hangneigungen durch die folgenden Hangneigungsklassen abgebildet: Tab. 1: Hangneigungsklassen Abb. 4: Wurzelabrisse durch schlechte Traktion am Hang Hangneigungsklasse Hangneigung in % H H 2 > 4 20 H 3 > H 4 > (45) N > 45 Technische Befahrbarkeit Unter technischer Befahrbarkeit wird verstanden, dass das Feinerschließungsnetz ohne Durchführung wegebaulicher Maßnahmen durch Forstmaschinen genutzt werden kann. 8 Definition

11 6 Feinerschließung Die Befahrung ist auf ein stabiles, dauerhaft nutzbares Feinerschließungsnetz zu konzentrieren. Es ist sicherzustellen, dass das angelegte Feinerschließungsnetz unabhängig von Bestandesstruktur und Bestandesalter jederzeit auffindbar ist und bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen genutzt werden kann. Das Feinerschließungsnetz ist auch bei Ernte- und Verjüngungsmaßnahmen in die nächste Bestandesgeneration zu überführen. 6.1 Grundsätze Der Feinaufschluss muss eine schonende und optimale Abarbeitung der Fläche garantieren. Bei der Anlage und Überarbeitung der Feinerschließung ist darauf zu achten, dass der für die Erschließung genutzte Flächenanteil so gering wie möglich gehalten wird. Mehrfacherschließungen sind zu vermeiden. Die Gestaltung des Bestandesaufschlusses ist von den Standortbedingungen und der technischen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Maschinensysteme abhängig. Die Zunahme der technischen Leistungsfähigkeit forstlicher Maschinen hat in den vergangenen Jahren zu einer Vernachlässigung stand- Abb. 5: Optimales (o.) und mangelhaftes (u.) Feinerschließungsnetz Die Feinerschließungsmittel müssen den in Anlage 5 aufgeführten Anforderungen entsprechen. Im Bezug auf die Linienführung ist bei Anlage oder Überarbeitung der Feinerschließung besonders darauf zu achten, dass die Voraussetzungen für eine schonende Befahrung erfüllt werden. Jede Abweichung von der in Anlage 5 beschriebenen optimalen Linienführung gefährdet den Erhalt der technischen Befahrbarkeit durch Auftreten zusätzlicher dynamischer Kräfte (Lenkbewegungen; Verlagerung des Maschinenschwerpunkts). Eine Anpassung der Linienführung ist ausschließlich beim Auftreten von standörtlichen Zwangspunkten zulässig. 6.2 Standortangepasste Feinerschließungsmittel örtlicher Aspekte bei der Anlage von Feinerschließungsnetzen geführt. Eine einseitige Orientierung der Feinerschließung ausschließlich an der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen verursacht häufig gravierende Bodenschäden. 9 Feinerschließung

12 Bei der Auswahl der Feinerschließungsmittel müssen die standörtlichen Gegebenheiten und die anderen technologiebestimmenden Einflussgrößen optimal aufeinander abgestimmt werden. Für eine optimale Erschließung der Waldflächen sind die verschiedenen Feinerschließungsmittel zweckmäßig einzusetzen und zu kombinieren. Hangneigungsklassen Befahrbarkeitsklassen B 1/B 2 B 3/B 4 B 5 H 1 (0 4 %) RG RG, [MW], [ST] MW; ST H 2 (> 4 20 %) RG RG, [MW] MW; ST H 3 (> %) RG, MW, ST RG, MW, ST MW; ST H 4 (> [45] %) MW, ST, RG MW, ST, RG MW; ST N (> 45 %) MW; ST, (RG)* MW; ST MW; ST (...) im begründeten Ausnahmefall (Bsp.: MW auf extremen Nassstandorten; RG nur für Harvestereinsatz) * nur bei Kettenharvestereinsatz 6.3 Standortangepasste Mindestgassenabstände Mit den heute zur Verfügung stehenden Technologien kann das Ziel der vollständigen Erhaltung der ökologischen Funktionalität des Bodens auf der gesamten Produktionsfläche für die meisten Standorte nicht erreicht werden. Die von den Maschinen genutzten Rückegassen sind potenzielle Risikoflächen. Zur Minimierung der Fläche, auf der durch Befahrung eine Beeinträchtigung des Bodens als Wurzelraum auftreten kann, erfolgte in Abhängigkeit von Hangneigungs- und Sensibilitätsklasse (vgl. Tab. 3) die Festlegung von Mindestgassenabständen. Tab. 2: In Abhängigkeit vom Standort zulässige Feinerschließungsmittel Abb. 6: Standorte der Befahrbarkeitsklassen B 3/B 4 zum falschen Zeitpunkt befahren 10 Feinerschließung

13 Tab. 3: In Abhängigkeit von Befahrbarkeitsund Sensibilitätsklasse festgelegter Mindestgassenabstand Sensibilitätsklassen befahrbar trockenere und mäßig frische unvernässte Standorte Befahrbarkeitsklassen B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 eingeschränkt befahrbar frische unvernässte Standorte muldige bzw. konkave Wassersammelbereiche (Bodensubstrat gegenüber benachbarten Standorten i. d. R. länger feucht und skelettärmer; Sohle ist potenzielle Abflussbahn bzw. Sammelbereich bei Starkniederschlägen); bei Befahrung Bodenfeuchte und Witterung beachten! (teilweise auch erosionsgefährdete trockene Standorte dieser Befahrbarkeitsklasse zuzuordnen i. S. der erhöhten Ansprüche an Verfahren und Technologie) stark eingschränkt befahrbar (von Bodenfeuchte abhängig) stauwassergeprägte Standorte; aueartige (Überflutungs-) Standorte Standorte mit Wechsel von Wasserübersättigung und unterschiedlich lang andauernden Austrocknungsphasen (in Nassphasen ist Erhalt der technischen Befahrbarkeit gefährdet; in Trockenphasen in Abhängigkeit vom Bodensubstrat relativ gut befahrbar); Befahrung ist auf Austrocknungsperioden des Bodens zu konzentrieren; in Feucht- und Nassphasen sowie Regenperioden keine Befahrung! kaum befahrbar hydromorphe (dauernasse) Standorte (einschließlich Moore u. Bachtälchen) hochsensible, vorrangig extensiv zu bewirtschaftende Standorte; Befahrung nur mit sehr geringem Bodendruck möglich in Anpassung an Vorfeuchte und Wettersituation (z. B. Frostperioden nutzen) S1 ( weniger Gassen 20 m Gassen 20 m Gassen 20 m Gassen 20 m sensibel ) S2 ( sensibel ) Gassen 40 m Gassen 40 m Gassen 40 m Gassen 40 m nicht befahrbar schutzwaldartige (Steilhang-) Standorte (sowie nicht befahrbare Komplexstandorte, Wasserflächen) Standorte, auf denen eine Befahrung mit Forstmaschinen aus technologischen Gründen nicht mehr möglich ist. Der standortabhängig festgelegte Mindestgassenabstand ist in der Feinerschließungskarte dargestellt. Die Feinerschließungskarte bildet die Arbeitsgrundlage für die Überarbeitung und Planung der Feinerschließungsnetze. Die standortgenau festgelegten und in der Tab. 4 aufgeführten Bestimmungen umzusetzen. Feinerschließungskarte dargestellten Mindestgassenabstände sind bei der Neuanlage von Rückegassennetzen einzuhalten. Weichen in vorhandenen Feinerschließungsnetzen die Gassenabstände von den Vorgaben der Feinerschließungskarte ab, sind die in 11 Feinerschließung

14 Tab. 4a, b: Anpassung vorhandener Gassenabstände Sensibilitätsklasse Hangneigungsklasse Vorhandener Gassenabstand S 1 H 1 Stilllegung jeder zweiten Gasse H 2 H 3 H 4 < 20 m 20 m 39 m 40 m Beibehaltung des Beibehaltung des vorhandenen Gassenabstandesenabstandes vorhandenen Gas- oder Anlage weiterer Gassen unter Beachtung des Mindestgassenabstandes Sensibilitätsklasse Hangneigungsklasse Vorhandener Gassenabstand S 2 H 1 Stillegung jeder H 2 zweiten Gasse H 3 H 4 < 20 m 20 m 29 m 30 m 39 m Stillegung jeder zweiten Gasse Beibehaltung des vorhandenen Gassenabstandes Beibehaltung des vorhandenen Gassenabstandes 6.4 Standortangepasste Befahrung der Feinerschließungsnetze Die Befahrung von Waldflächen erfolgt unabhängig von Maschinentyp und Größe ausschließlich auf dem vorgegebenen Feinerschließungsnetz. Dies gilt auch für den Einsatz privater Selbstwerber Standortangepasste Befahrungsrichtung und Befahrungsfrequenz Befahrungsrichtung Die Befahrungsrichtung und die Befahrungsfrequenz spielen neben der Witterung eine entscheidende Rolle für die dauerhafte Sicherung der technischen Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes. In Abhängigkeit von Hangneigung und Maschinenart sind Restriktionen und Vorgaben hinsichtlich der Befahrungsrichtung erforderlich. Ab der Hangneigungsklasse H 3 führen Bergauffahrten mit Forwarder und Seilschlepper in der Regel zu einer Beeinträchtigung der technischen Befahrbarkeit auch unter normalen Witterungs- und Standortsbedingungen. Für diese Flächen ist vorbereitend ein Feinerschließungssystem zu planen und anzulegen, welches eine Befahrung der Rückegassen bergab ermöglicht. Das heißt: befahrbare Rückegasse/Maschinenweg am Oberhang eine Rückegasse/Maschinenweg für den Aufstieg festlegen die Rückegassen müssen am Hangfuß verlassen werden können Auf Flächen der Hangneigungsklasse N ist die bodengebundene Rückung unzulässig. Eine Abweichung von den in Vorgaben zur Befahrungsrichtung (vgl. Tab. 5) ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (vor allem Mikrorelief, Erschließungssituation) eine Umsetzung objektiv nicht möglich ist. 12 Feinerschließung

15 Abb. 7 (l.): Befahrung Hangneigungsklasse H 3 bergauf ohne Bänder Abb. 8 (r.): Gassenanlage und Befahrung schräg zur Falllinie Hangneigungsgassen H %, eben Harvester Forwarder Seilschlepper Keine Einschränkung Keine Einschränkung Keine Einschränkung Tab. 5: Befahrungsrichtungen H 2 > 4 20 % H 3 > % H 4* > (45) % Keine Einschränkung Keine Einschränkung Keine Einschränkung Leerfahrt bergauf möglich, Lastfahrt bergab lich, Lastfahrt Leerfahrt bergauf mög- bergab Leerfahrt bergauf bedingt möglich, Lastfahrt bergab, Aufstiegsgasse festlegen Leerfahrt nur auf festgelegter Aufstiegsgasse zulässig, Lastfahrt bergab Leerfahrt bergauf bedingt möglich, Lastfahrt bergab, Aufstiegsgasse festlegen Leerfahrt nur auf festgelegter Aufstiegsgasse zulässig, Lastfahrt bergab N > 45 %, nicht befahrbar Einsatz Kettenharvester möglich Bodengebundene Rückung nur vom Abfuhr- oder Maschinenweg aus Bodengebundene Rückung nur vom Abfuhr- oder Maschinenweg aus H 4 * Radmaschinen im Bereich der Leistungsgrenze Befahrungsfrequenz Die Anzahl der Überfahrten (Befahrungsfrequenz) ist entscheidend für den Erhalt der technischen Befahrbarkeit. Versuche haben gezeigt, dass ab einer Befahrungsfrequenz > 4 Überfahrten verstärkt mit Gleisbildung gerechnet werden muss. Durch folgende Maßnahmen kann eine Reduktion der Anzahl an Forwarderüberfahrten erreicht werden: grundsätzliche Reduzierung der Sortimentsanzahl keine sortimentsweise Rückung, sondern Sammeltransporte Abladen bevor in die nächste Gasse gefahren wird, wenn dadurch die Anzahl an Überfahrten reduziert werden kann Nutzung von Abfuhrwegen für die Rückung Festlegen von Aufstiegsgassen in Hanglagen (Kreisverkehr) 13 Feinerschließung

16 Abb. 9: Sammelgasse zum falschen Zeitpunkt befahren 6.5 Projektierung und Analyse von Feinerschließungsnetzen Feinerschließungsgebiete Die Planung, Projektierung, Anlage und Analyse von Feinerschließungsnetzen erfolgt auf Basis von bestandesübergreifenden Feinerschließungsgebieten. Feinerschließungsgebiete werden anhand von Standortbedingungen (vor allem Geländegegebenheiten), vorhandenen Abfuhrwegen und Poltermöglichkeiten abgegrenzt. Die Bildung von Feinerschließungsgebieten erfolgt unabhängig von den Forstbezirks- oder Reviergrenzen. Die Feinerschließung ist immer für die gesamte Feinerschließungseinheit zu planen, unabhängig von Bestandesstrukturen und erforderlichen waldbaulichen Maßnahmen. Der Feinaufschluss einzelner Teilflächen oder Bestände ist an die Erschließungssituation des gesamten Feinerschließungsgebietes anzupassen und in dieses einzubinden Neuanlage von Feinerschließungsnetzen Die in den Kap. 6.1, 6.2 und 6.3 getroffenen Regelungen sind für die Neuanlage von Feinerschließungsnetzen verbindlich Anpassung vorhandener Feinerschließungsnetze Vorhandene Feinerschließungsnetze sind den Anforderungen, die sich aus den Kap. 6.1, 6.2 und 6.3. ergeben, anzupassen Arbeitsverfahren zur Neuanlage, Anpassung und Kennzeichnung von Feinerschließungsnetzen Für die Neuanlage, Anpassung und Kennzeichnung von Feinerschließungsnetzen stehen zwei Arbeitsverfahren zur Verfügung (vgl. Anlage12): ➀ Projektierung auf der Forstgrundkarte; Anlage und Geländeanpassung mit Kompass, Fluchtstange, Schrittmaß und Markierungsspray ➁ Projektierung am Computer, Anlage und Geländeanpassung mit GPS und Markierungsspray. Die bei diesem Verfahren gewonnenen Koordinaten können für die Dokumentation genutzt werden. Die Markierung der Rückegasse erfolgt durch Farbmarkierung des Gassenrandes am Gassenanfang, im Gassenverlauf und bei Richtungsänderungen. Zur dauerhaften Markierung können handelsübliche Ölfarben, Acryllacke oder Dauermarkierungssprays verwendet werden Dokumentation von Feinerschließungsnetzen Die Dokumentation von Feinerschließungsnetzen stellt sicher, dass alle künftigen Befahrungen auf dem festgelegten Feinerschließungsnetz (auch im Kalamitätsfall!) erfolgen, dient der Erfassung der Erschließungssituation als Grundlage für Analyse und gegebenenfalls Anpassung von Feinerschließungsnetzen, dient der Sicherung und dauerhaften Bereitstellung von Informationen zum Feinerschließungsnetz vor dem Hintergrund personeller und organisatorischer Veränderungen. Die Dokumentation der Feinerschließung erfolgt entweder in der Forstgrundkarte durch Einzeichnen der Lage der Rückegassen und einen Vermerk zum Gassenabstand oder durch eine Verwendung der im Rahmen der Flächenvorbereitung erfassten GPS-Koordinaten zur Erzeugung eines eigenständigen Layers Feinerschließung im WIS bzw. FGIS. Für die Dokumentation der Feinerschließung sind bevorzugt Forstgrundkarten mit Luftbildhinterlegung zu verwenden. 14 Feinerschließung

17 7 Technik und Technologie 7.1 Maschinen und Ausrüstung Die verschiedenen bei der Holzernte eingesetzten Maschinensysteme sind in ihrer Wirkung auf den Erhalt der technischen Befahrbarkeit unterschiedlich zu bewerten. Der Zustand von Feinerschließungssystemen und ihre technische Befahrbarkeit werden in erster Linie durch das eingesetzte Rückemittel (Forwarder) beeinflusst. Die Befahrung mit Harvestern spielt aufgrund der Fahrbewegung, der niedrigen Befahrungsfrequenz und des Maschinengewichts nur eine untergeordnete Rolle. Grundsätze bei der Auswahl der Holzernteund Rücketechnik: angemessenes Verhältnis zwischen einge- setzter Technik und Dimension der Entnahmebäume größere Maschinen größere Reifenbreiten Mindestreifenbreite bei Forwardern 600 mm (besser 700 mm [Ausnahme: LKT mit 480 mm]) obligatorischer Einsatz von biologisch abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten 8-Radmaschinen sind günstiger zu bewerten als 6-Radmaschinen. Die Ausrüstung der Maschinen hat neben der Einsatzorganisation entscheidenden Einfluss auf den Erhalt der technischen Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes. Die erforderliche Ausrüstung richtet sich nach den ausgewiesenen Befahrbarkeitsklassen und der Hangneigung. In Tab. 6 sind die verbindlichen Vorgaben zur Ausrüstung der Maschinen dargestellt. Befahrbarkeitsklasse Hangneigungsklasse B 1 B 2 B 3 B 4 Tab. 6: Maschinen und Ausrüstung befahrbar eingeschränkt befahrbar stark eingeschränkt befahrbar kaum befahrbar H % Harvester/ Forwarder - Universalboogiebänder bereithalten Moorboogiebänder bereithalten Moorboogibänder bereithalten, flexibles Gummikettenfahrwerk bevorzugen Seilschlepper Gleitschutzketten bereithalten H 2 > 4 20 % Harvester/ Forwarder Universaloder Bergboogiebänder bereithalten Universal- oder Bergboogiebänder bereithalten Universal- oder Bergboogiebänder bereithalten Moor- oder Bergboogiebänder vorgeschrieben H 3 > % Seilschlepper Harvester/ Forwarder Seilschlepper Gleitschutzketten bereithalten Universal- oder Bergboogiebänder bereithalten Gleitschutzketten bereithalten H 4 > (45) % Harvester/ Forwarder Seilschlepper Universal- oder Bergboogiebänder vorgeschrieben (Kettenfahrwerk bei Harvester bevorzugen) Einsatz grundsätzlich nur vom Maschinen- oder Abfuhrweg aus N > 45 % nicht befahrbar Harvester/ Forwarder Seilschlepper Harvester mit Kettenfahrwerk Forwarder nur vom Maschinen- oder Abfuhrweg aus Einsatz nur vom Maschinen- oder Abfuhrweg aus 15 Technik und Technologie

18 Bänder Kettenfahrwerke Abb. 10 (o.) und 11 (u.): Schonung von Boden und Wurzel durch Verwendung von Boogiebändern Bänder (vgl. Anlage 6) müssen eingesetzt werden, wenn die Sicherung der technischen Befahrbarkeit mit Radfahrwerken nicht mehr garantiert werden kann. Dies ist der Fall bei: geringer Tragfähigkeit des Bodens Hangneigung > 20 % hoher Bodenfeuchte beginnender Gleisbildung ( Richtwert ca. 10 cm) Vorgehaltene Bänder müssen nicht eingesetzt werden, wenn mit Radfahrwerken ein pfleglicher Einsatz garantiert werden kann. Auf Standorten der Befahrbarkeitsklassen B 3 und B 4 sowie der Hangneigungsklasse H 4 haben sich Harvester mit Kettenfahrwerk bewährt. Allerdings führen Stahlkettenfahrwerke im Vergleich zu Radfahrwerken zu erheblichen Wurzelschäden an den Gassenrandbäumen. Außerdem verursachen Stahlkettenfahrwerke bei Ausführung von Lenkbewegungen auf Abfuhrwegen teilweise große Schäden. Erfolgt im Anschluss an den Kettenharvester- Einsatz eine bodengebundene Rückung, muss darauf geachtet werden, dass die eingesetzte Rücketechnik maximale Reifenbreiten aufweist und mit geeigneten Bändern ausgerüstet ist. 7.2 Arbeitsverfahren Grundsätze Die Wahl des Arbeitsverfahrens im Bereich der Holzernte ist im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig : Mindestgassenabstand Baumart BHD ausscheidender Bestand Bestandesstruktur Kronenschlussgrad Laubholzanteil vorhandener Unterstand flächig liegendes Material aus Durchforstungen ohne Holzwerbung. Insbesondere bei der Bearbeitung von Flächen, für die ein Mindestgassenabstand > 20 m festgelegt wurde, ist die Wahl des richtigen Arbeitsverfahrens von entscheidender Bedeutung für das betriebswirtschaftliche Ergebnis (vgl. Abb. 12). Bei den bisher für die Abarbeitung von Flächen mit einem Mindestgassenabstand >20 m gebräuchlichen Arbeitsverfahren müssen die außerhalb der Kranzone zu entnehmenden Bestandesglieder motormanuell gefällt werden. Für die sich an die motormanuelle Fällung (und ggf. Aufarbeitung) anschließenden 16 Technik und Technologie

19 Arbeiten werden Maschinen (Harvester, Forwarder) eingesetzt. Bei der Arbeitsorganisation ist der Unterschied zwischen Mengen- und Flächenleistung der eingesetzten Waldarbeiter und der Maschinen unbedingt zu beachten. Insbesondere, wenn die eingesetzten Maschinen im Zweischichtbetrieb arbeiten, bedeutet die Bearbeitung von Flächen mit einem Mindestgassenabstand > 20 m einen höheren Aufwand in der Arbeitsorganisation. In Abb. 13 sind die zu erwartenden Tagesleistungen für das Zufällen und das Vorliefern mit Seilschlepper der jeweiligen Harvesterleistung gegenübergestellt. (S-Seilschlepper; HF Harvester/Forwarder; P Pferd; F Zufäller; AfL NS-Preisliste NS 2004; R Vorliefereinheit Raupe) Der Tagesbedarf des Harvesters im Zweischichtbetrieb liegt bis zum 3-fachen über der Tagesleistung einer Vorliefereinheit. Neben einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf kann auch die Verfahrenskombination oder der Einsatz mehrerer Vorliefereinheiten die Auslastung des Harvesters sichern. Für die anschließende Manipulation der manuell gefällten Bäume durch die Maschinen ist die Einhaltung der in Abhängigkeit von eingesetzter Technik und auszuhaltenden Sortimenten festgelegten Schlagordnung von entscheidender Bedeutung. Durch die richtige Festlegung der Schlagordnung können Bestandesschäden vermieden und die Leistung der Maschinen erhöht werden. Im Folgenden sollen die bei einem Mindestgassenabstand > 20 m gebräuchlichsten Standardarbeitsverfahren kurz erläutert werden (vgl. Anlage 9). Die Notwendigkeit der Anpassung an die jeweils vorhandenen Bestandesverhältnisse kann zu weiteren Varianten führen. Grundsätzlich kann zwischen den Verfahrensgruppen Zufällen und Vorliefern unterschieden werden. Unsachgemäßes Zufällen und Vorliefern führt neben Problemen im Arbeitsablauf (Leistungsminderung) zu erheblichen Schäden am verbleibenden Bestand. Abb. 12 (o.): Technologien und Kosten Abb. 13 (u.): Vergleich Tagesleistung von Harvester (zweischichtig) und Vorliefern mit Seilschlepper Beide Verfahrensgruppen stellen sehr hohe Anforderungen an die Organisation des technologischen Ablaufs und die Beherrschung der Arbeitsschritte. 17 Technik und Technologie

20 7.2.2 Verfahrensgruppe Zufällen Im Vergleich zu den Vorlieferverfahren werden beim Zufällen mit Abstand die höchsten Leistungen erzielt. Zufällen Harvester Forwarder Beschreibung ➀ motormanuelles Zufällen der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume ➁ Anlage der Rückegassen, Aufarbeitung der zugefällten Bäume und der Kranzone mit Harvester ➂ Rückung mit Forwarder Einsatzgebiet BHD AB > 19 cm (Kronenschlussgrad < 1,0) Befahrbarkeitsklassen B 1 B4 Hangneigungsklassen H 1 H 2 Befahrungsfrequenz mind. 3-(4-)malige Befahrung Einsatzgrenzen Zufällen ist durch die Bestandesstruktur technisch nicht realisierbar Hangneigungsklassen H 3 N hoher Laubholzanteil arbeits- und sichtbehindernder Unterstand flächig liegendes Material aus Durchforstungen ohne Holzwerbung Technologische und organisatorische Anforderungen strikte Einhaltung der Schlagordnung, sonst erhebliche Bestandesschäden (ca. 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) Harvester muss zugefällte Bäume im Wipfelbereich bei ausreichendem Durchmesser greifen können (mind. 15 cm), Verfahren daher in schwachen Durchmesserbereichen problematisch Bereitstellung einer Seilwinde zur schnellen Hängerbeseitigung beim Zufällen Harvester Forwarder Zufällen Harvester Forwarder Beschreibung ➀ Anlage der Rückegassen und Abarbeitung der Kranzone mit Harvester ➁ Rückung mit Forwarder ➂ motormanuelles Zufällen der verbliebenen ausgezeichneten Bäume in Kranreichweite ➃ Aufarbeitung der zugefällten Bäume mit Harvester ➄ Rückung mit Forwarder Einsatzgebiet BHD AB > 20 cm BHD AB 20 cm bis 35 cm Hangneigungsklassen H 1 H 2 BHD AB > 35 cm (Kronenschluss > 1,0) Befahrbarkeitsklassen B 1 B 2 (Befahrbarkeitsklassen B 3 B 4) Hangneigungsklassen H 1 H 2 Befahrungsfrequenz mind. 4-(5-)malige Befahrung Einsatzgrenzen Hangneigungsklassen H 3 N arbeits- und sichtbehindernder Unterstand Verfahren ist für B 3, 4, 5 bei entsprechend hoher Bodenfeuchte und/oder großer Entnahmemenge im Bezug auf den Erhalt der technischen Befahrbarkeit kritisch zu bewerten Technologische und organisatorische Anforderungen sehr hoher Organisationsaufwand Unterschied zwischen Mengen- und Flächenleistung der Zufäller und des Harvesters muss unbedingt beachtet werden strikte Einhaltung der Schlagordnung, sonst erhebliche Bestandesschäden (ca. 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) Harvester muss zugefällte Bäume im Wipfelbereich bei ausreichendem Durchmesser greifen können (mind. 15 cm), Verfahren daher in schwachen Durchmesserbereichen problematisch Seilwinde zur schnellen Hängerbeseitigung beim Zufällen bereitstellen 18 Technik und Technologie

21 7.2.3 Verfahrensgruppe Vorliefern Rückegassen vorhanden oder Abarbeitung vom Abfuhr- oder Maschinenweg aus nicht möglich: Motormanuelle Fällung Seilschlepper Harvester Forwarder Beschreibung ➀ motormanuelle Fällung ➁ Vorliefern der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume mit Seilschlepper in die Kranreichweite ➂ Abarbeitung der Kranzone und der vorgelieferten Bäume mit Harvester ➃ Rückung mit Forwarder Einsatzgebiet (BHD AB < 20 cm) BHD AB 20 cm 35 cm (Kronenschlussgrad < 1,0) BHD AB > 35 cm Befahrbarkeitsklassen B 1 B 4 Hangneigung H 1 N Befahrungsfrequenz mind. 4-(5-)malige Befahrung Einsatzgrenzen Technologische und organisatorische Anforderungen mangelnde Erschließung durch Maschinen- bzw. Abfuhrwege verhindert Einsatz in den Hangneigungsklassen H 3 N hoher Laubholzanteil arbeits- und sichtbehindernder Unterstand flächig liegendes Material aus Durchforstungen ohne Holzwerbung Einhaltung der Fällordnung, sonst Zunahme der Bestandesschäden und Abnahme der Vorlieferleistung (ca. 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) Ablage der Ganzbäume möglichst vereinzelt (max. 3 4 in einer Raubeige) Stammfuß darf max. 5 m vom Rückegassenrand liegen Beschreibung Motormanuelle Fällung Pferd Harvester Forwarder ➀ motormanuelle Fällung der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume ➁ Vorliefern der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume mit Pferd in die Kranreichweite ➂ Aufarbeitung der vorgelieferten Bäume und Abarbeitung der Kranzone mit Harvester ➃ Rückung mit Forwarder Einsatzgebiet (BHD AB < 20 cm) Befahrbarkeitsklassen B 1 B 4 Hangneigung H 1 H 3 Befahrungsfrequenz mind. 3-(4-)malige Befahrung Einsatzgrenzen Technologische und organisatorische Anforderungen hoher Kronenschluss und Bestockungsgrad Stückmasse des ausscheidenden Bestandes (max. Einzelbaumvolumen ca. 0,2 Efm) erheblicher Leistungsrückgang bei Bergaufrückung über 15 % Hangneigung hoher Laubholzanteil arbeits- und sichtbehindernder Unterstand flächig liegendes Material aus Durchforstungen ohne Holzwerbung Einhaltung der Fällordnung, sonst Zunahme der Bestandesschäden und Abnahme der Vorlieferleistung (ca. 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) Ablage der Ganzbäume möglichst vereinzelt (max. 3 4 in einer Raubeige) Stammfuß darf max. 5 m vom Rückegassenrand liegen 19 Technik und Technologie

22 Rückegassen nicht vorhanden und Abarbeitung vom Abfuhr- oder Maschinenweg aus nicht möglich: Harvester Forwarder Motormanuelle Fällung Seilschlepper Harvester Forwarder Beschreibung ➀ Anlage der Gassen und Abarbeitung der Kranzone mit Harvester ➁ Rückung mit Forwarder ➂ motormanuelles Fällung der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume ➃ Vorliefern der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume mit Seilschlepper in die Kranreichweite ➄ Aufarbeitung der angerückten Bäume mit Harvester ➅ Rückung der angerückten Bäume mit Forwarder Einsatzgebiet (BHD AB < 20 cm) BHD AB 20 cm 35 cm (Kronenschlussgrad > 1,0) BHD AB > 35 cm Befahrbarkeitsklassen B 1 B 2 (Befahrbarkeitsklassen B 3 B 4) Hangneigung H 1 H 2 Befahrungsfrequenz mind. 6-(7-)malige Befahrung Einsatzgrenzen Verfahren ist für B 3, 4, 5 bei entsprechend hoher Bodenfeuchte und/oder großer Entnahmemenge im Bezug auf den Erhalt der technischen Befahrbarkeit kritisch zu bewerten Hinweise sehr hoher Organisationsaufwand Einhaltung der Fällordnung, sonst Zunahme der Bestandesschäden und Abnahme der Vorlieferleistung (ca. 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) Ablage der Ganzbäume möglichst vereinzelt (max. 3 4 in einer Raubeige) Stammfuß darf max. 5 m vom Rückegassenrand liegen Harvester Forwarder Motormanuelle Fällung Pferd Harvester Forwarder Beschreibung ➀ Anlage der Gassen und Abarbeitung der Kranzone mit Harvester ➁ Rückung durch Forwarder ➂ motormanuelle Fällung der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume ➃ Vorliefern der außerhalb der Kranreichweite ausgezeichneten Bäume mit Pferd in die Kranreichweite ➄ Aufarbeitung der angerückten Bäume mit Harvester ➅ Rückung der angerückten Bäume mit Forwarder Einsatzgebiet BHD AB < 20cm Befahrbarkeitsklassen B 1 B 2 (Befahrbarkeitsklassen B 3 B 4) Hangneigung H 1 H 2 Befahrungsfrequenz mind. 5-(6-)malige Befahrung Einsatzgrenzen Stückmasse des ausscheidenden Bestandes (max. Einzelbaumvolumen ca. 0,2 Efm) erheblicher Leistungsrückgang bei Bergaufrückung über 15% Hangneigung flächig liegendes Material aus Durchforstungen ohne Holzwerbung Technologische und organisatorische Anforderungen Einhaltung der Fällordnung, sonst Zunahme der Bestandesschäden und Abnahme der Vorlieferleistung (ca. 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) Ablage der Ganzbäume möglichst vereinzelt (max. 3 4 in einer Raubeige) Stammfuß darf max. 5 m vom Rückegassenrand liegen 20 Technik und Technologie

23 Motormanuelle Fällung/Aufarbeitung Seilschlepper Forwarder Beschreibung ➀ motormanuelle Fällung und Aushaltung ➁ Vorliefern Kurzholz und Rückung des Stammholz durch Seilschlepper ➂ Rückung Kurzholz durch Forwarder Einsatzgebiet BHD AB 20 cm 35 cm BHD AB > 35 cm Befahrbarkeitsklassen B 1 B 2 (Befahrbarkeitsklassen B 3 B 4) Hangneigung H 1 N Befahrungsfrequenz k. A. Einsatzgrenzen Technologische und organisatorische Anforderungen mangelnde Erschließung durch Maschinen- bzw. Abfuhrwege verhindert Einsatz in den Hangneigungsklassen H 3 N Verfahren ist für B 3, 4, 5 bei entsprechend hoher Bodenfeuchte und/oder großer Entnahmemenge im Bezug auf den Erhalt der technischen Befahrbarkeit kritisch zu bewerten hohe Kurzholzanteile Einhaltung der Fällordnung entsprechend den ausgehaltenen Sortimenten sonst Zunahme der Bestandesschäden und Abnahme der Vorlieferleistung (Langholz ca. 30 ; Kurzholz 90 zur Fahrtrichtung der Maschine) geringer Organisationsaufwand Motormanuelle Fällung Seilschlepper (Modifiziertes Goldberger Verfahren) Beschreibung ➀ motormanuelle seilwindenunterstützte Fällung und Aushaltung ➁ Rückung durch Seilschlepper Einsatzgebiet Laubholz BHD AB < 20 cm BHD AB 20 cm 35 cm Befahrbarkeitsklassen B 1 B 2 (Befahrbarkeitsklassen B 3 B 4) Hangneigung H 1 N Befahrungsfrequenz k. A. Einsatzgrenzen Technologische und organisatorische Anforderungen mangelnde Erschließung durch Maschinen- bzw. Abfuhrwege verhindert Einsatz in den Hangneigungsklassen H 3 N Aushaltung von mehr als zwei Sortimenten weite Rückeentfernungen Rückegassenabstand > 40 m Verfahren ist für B 3, 4, 5 bei entsprechend hoher Bodenfeuchte und/oder großer Entnahmemenge im Bezug auf den Erhalt der technischen Befahrbarkeit kritisch zu bewerten Doppeltrommelseilwinde mit Funkfernsteuerung und automatischer Ausspuleinrichtung kurze Rückeentfernungen notwendig, da sonst Stillstand beim Fäller Einhaltung der Fällordnung, sonst Zunahme der Bestandesschäden (ca zur Fahrtrichtung der Maschine) 21 Technik und Technologie

24 8 Arbeitsorganisation Planung, Arbeitsvorbereitung, Vollzug Die Suche nach Lösungen für Fragen der bodenschonenden Holzernte darf nicht erst beim Einsatz auf der Fläche beginnen. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen müssen die technologischen Fragen des Bodenschutzes bereits in der Phase der Jahresplanung berücksichtigt werden. 8.1 Planung Betriebswirtschaftliche Grundsätze Eine Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses durch Umgehung der Regelungen zur Minimierung befahrungsbedingter Bodenveränderungen ist unzulässig. Das Ziel der Minimierung befahrungsbedingter Bodenveränderungen, die auf eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung negativ wirken, muss in der betriebswirtschaftlichen Zielstellung und deren Umsetzung in den verschiedenen hierarchischen und zeitlichen Planungsebenen des Betriebes berücksichtigt werden. Neben der Kalkulation der Einzelmaßnahmen muss die Auswahl und Zusammenstellung der Flächen im Rahmen der Jahresplanung so erfolgen, dass ein weitgehend ausgeglichener Einfluss auf die Ertragslage des Betriebes gegeben ist Betriebswirtschaftliche Planung und Bestandesbehandlung Neben den Holzerlösen sind die Aufarbeitungsund Rückekosten der entscheidende Faktor für einen positiven Deckungsbeitrag. Für Planung, Betriebssteuerung und Entscheidungsfindung im Produktionsprozess des Forstbetriebes ist eine Vorkalkulation von Holzeinschlagsmaßnahmen anhand der für die unterschiedlichen Holzernteverfahren vorliegenden Leistungsund Kostenkennziffern erforderlich. Diese Vorkalkulation kann zu folgenden Ergebnissen führen: Abb. 14: Entscheidungsschema Planung 22 Arbeitsorganisation

25 8.1.3 Bildung von Hiebskomplexen und zeitliche Einordnung der Flächen in den Jahresarbeits- und Lieferplan Die jährlichen Holzeinschlagsmaßnahmen sind in Hiebskomplexen zu konzentrieren. Durch die Bildung von Hiebskomplexen ergeben sich zahlreiche Vorteile im Bereich Planung, Vorbereitung und Durchführung von Holzeinschlagsmaßnahmen: Minimierung der Fahrzeiten effektiver Technikeinsatz durch Minimierung der Umsetzzeiten Zeitersparnis und Erleichterung in den Bereichen Einweisung und Kontrolle eingesetzter Unternehmer, Holzaufnahme, Holzübergabe, Einweisung und Überwachung der Abfuhr Für die Erhaltung der technischen Befahrbarkeit spielt die Bodenfeuchte zum Zeitpunkt der Befahrung eine entscheidende Rolle. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die Spurbildung auf Rückegassen beim Einsatz von Radfahrwerken ab einer Bodenfeuchte von 35 Vol % deutlich zunimmt (GÜLDNER 2003 ). Durch die Berücksichtigung langjähriger Erfahrungen und im Jahresverlauf durchgeführter Messungen von Bodenfeuchte und Niederschlag bei der zeitlichen Einordnung von Hiebsmaßnahmen kann die Sicherheit für eine bodenschonende Bearbeitung sensibler Flächen deutlich erhöht werden. Die zeitliche Einordnung in den Jahresarbeitsplan erfolgt auf Grundlage der ausgeschiedenen Befahrbarkeitsklassen. Die Abarbeitung von Flächen der Hangneigungsklassen H 3 N und der Befahrbarkeitsklasse B 3 und 4 ist für den Zeitraum vorzusehen, der im langjährigen Mittel die geringsten Bodenfeuchtewerte bzw. Niederschlagsmengen aufweist. Diese Flächen werden im Auftrag prioritär in Abhängigkeit von der Witterung bearbeitet. Vorbereitete Ausweichflächen sind vorzuhalten. 8.2 Arbeits- und Flächenvorbereitung Die Arbeits- und Flächenvorbereitung ist ein permanenter Prozess, der mit ausreichendem Vorlauf durchgeführt werden muss, so dass der Forstbetrieb in der Lage ist, in allen Markt- und Witterungssituationen den Anforderungen des Bodenschutzes und den im Bereich Rohholzbereitstellung eingegangenen Verpflichtungen gerecht zu werden Flächenvorbereitung Die Arbeits- und Flächenvorbereitung für konkrete Maßnahmen ist vor Hiebsbeginn abzuschließen. Arbeitsschritte: ➀ Anlage und Markierung der Feinerschließung ➁ Festlegung der Polterplätze ➂ Auszeichnung des ausscheidenden Bestandes Die Vorbereitung, Markierung, Anlage und Dokumentation des Feinerschließungsnetzes erfolgt innerhalb des Jahreshiebsblocks für die im Tharget geplanten Flächen. Die Markierung der Feinerschließung und des zu entnehmenden Bestandes muss so erfolgen, dass eine einwandfreie Sichtbarkeit von den Rückegassen oder Maschinenwegen aus gegeben ist Ausschreibung und Auftragsvergabe Die im sächsischen Landeswald geplanten Holzerntemaßnahmen werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Der Forstbetrieb gibt im Rahmen der Ausschreibung und Auftragsvergabe Qualitätsforderungen, Rahmenbedingungen und Leistungsparameter vor, die durch den Auftragnehmer einzuhalten sind. Die Anforderung zur technischen Ausrüstung der Maschinen (Tab. 6) und notwendige standortsbezogene Qualitätsanforderungen sind in die Verdingungsunterlagen und den Vertrag aufzunehmen. In Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen kann eine Vorrangtechnologie vorgegeben werden. Hierbei ist eine hinreichende Flexibilität bei der Auftragsdurchführung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Flächen der Befahrbarkeitsklassen B 3 und B 4, sowie der Hangneigungsklassen H 3 N. 23 Arbeitsorganisation

26 8.3 Vollzug und Controlling Hiebsdurchführung Die Einsatzüberwachung und -kontrolle muss so organisiert sein, dass immer genügend Informationen zu allen einsatzbezogenen Qualitätskriterien vorliegen und für die Betriebssteuerung genutzt werden können. Die Abfolge der Flächenabarbeitung richtet sich nach der Befahrungssensibilität auf Basis der ausgeschiedenen Befahrbarkeitsklassen. In Abhängigkeit von den standörtlichen Gegebenheiten und dem aktuellen Witterungsverlauf ist die Reihenfolge der Abarbeitung so zu organisieren, dass die technische Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes dauerhaft erhalten bleibt. Besondere Aufmerksamkeit gilt Flächen der Hangneigungsklassen H 3 N und der Befahrbarkeitsklasse B 3 und 4. Zeitnah zum Holzeinschlag durchgeführte Rückung minimiert das Risiko, aufgrund von vertraglich gebundenen Lieferverpflichtungen auch bei unangepasster Witterung rücken zu müssen Abnahme Ein wichtiger Baustein der Qualitätsverbesserung im Betrieb ist die umfassende Information aller Mitarbeiter, d. h. auch Rückkopplung über erbrachte Leistungen. Waldarbeiter und Unternehmer sind in dieses Informationssystem einzubeziehen! Für alle Holzernte- und Rückemaßnahmen, die in Dienstleistung durch Unternehmer/ Maschinenstationen durchgeführt wurden, ist ein gemeinsames von Auftragnehmer und Auftraggeber zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen (Anlage 11) Controlling Ziel ist die Qualitätssicherung, die Erkennung von Schwachstellen und die positive Rückkopplung zur Prozesskette Holzernte und Rückung. Dieses komplexe System hat entscheidenden Einfluss auf die Erreichung der ökonomischen und ökologischen Betriebsziele. Ein kontinuierliches Controlling ist die Grundlage für die Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele im Rahmen eines übergeordneten Gesetzesauftrages für die Landeswaldbewirtschaftung. 9 Literatur HILDEBRAND, E. E. (1996): Forstliche Bodenbewirtschaftung, in : Handbuch der Bodenkunde, Ecomed-Verlag, 20. S. SCHACK-KIRCHNER, H.; HILDEBRAND, E. E. UND V. WILPERT, K. (1993): Sauerstoffkonzentration unter Fahrspuren - Einsatz eines Simulationsmodells. Allg. Forst Zeitschr.3: , Stuttgart. ARBEITSKREIS STANDORTSKARTIERUNG (1996): Forstliche Standortsaufnahme. 5. Auflage, IHW-Verlag, Eching DUFFNER, W. (1993): Bodenschonung bei mechanisierter Holzernte. Allg. Forst Zeitschr. 48: FIEDLER, H. J. (1984): Bodenschutz. 191 S., Gustav-Fischer, Jena. FREDE, H. G. (1986): Der Gasaustausch des Bodens. Göttinger Bodenkundliche Berichte. 87, 130 S., Göttingen. 24 Arbeitsorganisation/Literatur

27 GÜLDNER (2003): Einsatz von Forsttechnik auf sensiblen Standorten. unveröffentlicht HANSKNECHT, R.; HILDEBRAND, E. E. UND HOFMANN, R. (1989): Vergleich des Verformungsverhaltens von Schlufflehm und lehmigem Sand nach praxisnaher Befahrung im Zustand der Frühjahrsfeuchte. Mitteilungen des Vereins für Forstliche Standortskunde und Forstpflanzenzüchtung 34: 7 13, Stuttgart. HAUCK, B. (2001): Aspekte des Bodenschutzes bei der Entwicklung, beim Kauf und dem Einsatz von Forstmaschinen. Forsttechnische Informationen 4/2001: HETSCH, W.; HESSE, S. UND MÜNTE, M. (1990): Absterben von Buchen auf pseudovergleyten Böden nach starker Befahrung. Allg. Forst Zeitschr. 45: , Stuttgart. HILDEBRAND, E. E. (1987): Die Struktur von Waldböden ein gefährdetes Fließgleichgewicht. Allg. Forst Zeitschr. 42: , Stuttgart. KOROTAEV, A. A. (1992): Bodenverdichtung und Wurzelwachstum der Bäume. Forstarchiv 63: , Hannover. KWETON, A. UND ZUCKER, A. (1993): Versuch eines Bewertungsrasters der Verdichtungsempfindlichkeit. Allg. Forst Zeitschr. 48: , Stuttgart. LEUTZ, R.; SCHAACK, H. UND WIEBEL, M. (1980): Oberflächenverdichtung bei Parabraunerden aus Lösslehm nach Einsatz schwerer Holzbringungsmaschinen. Mitteilungen des Vereins für Forstliche Standortskunde und Forstpflanzenzüchtung 28: 11 20, Stuttgart. MATTHIES, D.; WEIXLER, H.; HESS, U. (1995): Befahrungsbedingte Strukturveränderungen von Waldböden. AFZ/Der Wald 22: MEYER, H.-C. (1999 ): Bodenschutz im Wald. Forstmaschinen-Profi 11: MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Richtlinie der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zur Feinerschließung von Waldbeständen. REHFUESS, K. E. (1990): Waldböden. 2. Aufl., 294 S. Paul Parey Studientexte 29, Hamburg u. Berlin. SCHACK-KIRCHNER, H. (1994): Struktur und Gashaushalt von Waldböden. Ber. Forschungszentrum Waldökosysteme Reihe A Bd 112, 145 S. u. Anhang, Göttingen. SCHACK-KIRCHNER, H.; HILDEBRAND, E. E. UND V. WILPERT, K. (1993): Sauerstoffkonzentration unter Fahrspuren Einsatz eines Simulationsmodells. Allg. Forst Zeitschr. 3: , Stuttgart. SCHÄFFER, J.; HILDEBRAND, E.E. UND MAHLER, G. (1991): Bodenverformung beim Befahren Wirkung der Armierung durch Reisigmatten. Allg. Forst Zeitschr. 11: , Stuttgart. WILPERT, K. V. (1998): Möglichkeiten und Grenzen für die Definition einer ökologisch verträglichen Befahrbarkeit. Forsttechnische Informationen 3/1998: Literatur

28 10 Anlagen Anlage 1: Einordnung der Befahrungsrichtlinie in Planung, Arbeitsvorbereitung und Vollzug Anlage 2 : Definition Sensibilitätsklassen Anlage 3: Definition Befahrbarkeitsklassen Anlage 4: Beschreibung Befahrbarkeitsklassen Anlage 5: Anforderungen an die Feinerschließung Anlage 6: Einsatz von Boogiebändern Anlage 7: Beschreibung der Befahrbarkeitskarte Anlage 8: Beschreibung der Feinerschließungskarte Anlage 9: Übersicht Arbeitsverfahren Anlage 10: Protokoll Inspektion Holzernte Anlage 11: Abnahmeprotokoll Holzernte/Rückung Anlage 12: Beschreibung eines Arbeitsverfahrens zum Einsatz von GNSS und FGIS zur Anlage, Kennzeichnung und Dokumentation von Feinerschließungsnetzen 26 Anlagen

29 Einordnung der Technologierichtlinie in Planung, Arbeitsvorbereitung und Vollzug Anlage 1 Planung Arbeitsvorbereitung Vollzug Mittelfristige Planung 3 5 Jahre Hiebsblöcke bilden Anlage von Maschinenwegen auf Grundlage der Anforderung an den Erhalt der technischen Befahrbarkeit planen. Jahresplanung Büro Flächen beplanter Flächenpool größer als Bedarf Gassenabstände und Befahrbarkeit auf Grundlage der Abteilung planen Optimale Technologie planen Durchführbarkeit auf der Fläche prüfen. Betriebswirtschaftliche Kalkulation Anpassung an die Betriebswirtschaftliche Zielstellung Flächen im Arbeitsblock nach den Befahrbarkeitsklassen zeitlich in den Jahresarbeits- und Lieferplan einordnen Ausschreibungen bzw. Vorhandenes Gassensystem auf Nutzbarkeit Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen. Alle bodenschutz- anpassen und markie- prüfen, gegebenenfalls relevanten Vorgaben ren. Bei Erstdurchforstungen neues Gassen- werden Bestandteil des Vertrages system anlegen Entnahme entsprechend Waldbaurichtlinie auszeichnen B 3/4 und H 3 Bodenfeuchte prüfen Umsetzung der im Vertrag formulierten Vorgaben zum Bodenschutz Laufende Kontrolle und Abstimmung mit AN 27 Anlagen

30 Anlage 2 Definition Sensibilitätsklassen Sensibilitätsklasse S 1 ( weniger sensibel ) lehmiger Sand anlehmiger Sand Staubsand Sand stärker skeletthaltige Lehme schwach steinige, mäßig grusige/kiesige (und mehr) sandige Lehme Sensibilitätsklasse S 2 ( sensibel ) Bodensubstrate Schluff lehmiger Schluff sandig lehmiger Schluff Schlufflehm mäßig (und weniger) skeletthaltige Lehme mäßig grusige/kiesige (und weniger) sandige Lehme Unter normalen Bedingungen reduziert sich das Grobporenvolumen kaum unter den kritischen Wert für die Sauerstoffversorgung der Wurzeln. Gassenabstand 20 m Reaktion auf Befahrung Bei Befahrungen wird in der Regel das Grobporenvolumen unter den kritischen Wert für die Sauerstoffversorgung der Wurzel abgesenkt. Bei Befahrung der Gassen verstärkt Bodenfeuchte und Witterung beachten! Gassenabstand 40 m Anlage 3 Definition Befahrbarkeitsklassen Befahrbarkeitsklasse dominierende Feuchtestufen Erläuterungen B 1 T 3, T 2 befahrbar trockenere und mäßig frische unvernässte Standorte B 2 T 1, F eingeschränkt befahrbar frische unvernässte Standorte muldige bzw. konkave Wassersammelbereiche (Bodensubstrat gegenüber benachbarten Standorten i. d. R. länger feucht und skelettärmer; Sohle ist potenzielle Abflussbahn bzw. Sammelbereich bei Starkniederschlägen); bei Befahrung Bodefeuchte und Witterung beachten! (teilweise auch erosionsgefährdete trockene Standorte dieser Befahrbarkeitsklasse zuzuordnen i. S. der erhöhten Ansprüche an Verfahren u. Technologie) B 3 W, Ü, N 2 (staufeucht) B4 N 2 (grundfeucht) N 1 B, O stark eingeschränkt befahrbar (von Bodenfeuchte abhängig) stauwassergeprägte Standorte; aueartige (Überflutungs-) Standorte Standorte mit Wechsel von Wasserübersättigung und unterschiedlich lang andauernden Austrocknungsphasen (in Nassphasen ist Erhalt der technischen Befahrbarkeit gefährdet; in Trockenphasen in Abhängigkeit vom Bodensubstrat relativ gut befahrbar); Befahrung ist auf Austrocknungsperioden des Bodens zu konzentrieren; in Feucht- und Nassphasen sowie Regenperioden keine Befahrung! kaum befahrbar hydromorphe (dauernasse) Standorte (einschließlich Moore und Bachtälchen) hochsensible vorrangig extensiv zu bewirtschaftende Standorte; Befahrung nur mit sehr geringem Bodendruck möglich in Anpassung an Vorfeuchte und Wettersituation (z. B. Frostperioden nutzen) B5 S, X nicht befahrbar schutzwaldartige (Steilhang-)Standorte (sowie nicht befahrbare Komplexstandorte, Wasserflächen) Standorte auf denen eine Befahrung mit Forstmaschinen aus technologische Gründen nicht mehr möglich ist 28 Anlagen

31 Beschreibung Befahrbarkeitsklassen Anlage 4 Bodeneigenschaften Bei der Einteilung sind eventuell durch Befahrung entstandene Veränderungen der Bodeneigenschaften nicht berücksichtigt. 29 Anlagen

32 Anlage 5 Anforderungen an die Feinerschließung Rückegassen (RG) Maschinenweg (MW) im Bergland Seiltrasse (ST) im Bergland Linienführung/ Längsprofil Querprofil Abstände Anlagezeitpunkt Markierung Sonstiges möglichst geradlinig und systematisch, Anpassung an strebt paralleler Linienverlauf ange- standörtliche Zwangspunkte ideal sind Längsneigungen insbesondere Nassstellen, zwischen 5 % und 10 % Hangwasseraustritte, Blockfelder die Grenze bei etwa 15 % bei Lastfahrten bergauf liegt ab einer Hangneigung von Längsneigungen unter 2 % ca. 5 % sind die Gassen können Entwässerungsprobleme bringen streng in Falllinie anzulegen bei rechtwinkliger Einmündung in den Abfuhrweg ist nicht unterschreiten Kurvenradius sollte 20 m eine in Abfuhrrichtung ausgerundete Einmündung anzulegen Gassenbreite ca. 4 m max. Querneigung 5 % m von Gassenmitte zu Gassenmitte geradlinig in Falllinie möglichst paralleler Linienverlauf befahrbare Wegebreite soll Mindestbreite 1,5 m 3,0 m ca. 4 m betragen (Versetztfahren sollte möglich sein ) mind. 2 3 der Fahrbahn müssen sich auf gewachsenem Boden befinden Querneigung einseitig bergwärts nach dem Setzen sollten Querneigung noch 10% betragen zwecks Entwässerung und Erhöhung der Fahrsicherheit Böschungswinkel soll dem Winkel der Ruhe angenähert werden je nach Geländebedingungen 80 m 120 m gleichmäßige Abstände sind anzustreben im Zusammenhang mit dem mindestens 2 Jahre vor ersten Durchforstungseingriff Hiebsbeginn bei dem verkaufsfähige Sortimente anfallen dauerhafte Markierung des Gassenrandes gegebenenfalls Einfahrt markieren Entwässerung: Anlage von Querabschlägen zur Ableitung des Wassers von Bergseite zur Talseite Abstand je nach Längsneigung und Durchlässigkeit des anstehenden Gesteins 40m 100m etwa 20 m vor dem Abfuhrweg ist letzte Querrinne anzulegen oder Durchlass einzubauen um Schäden am Abfuhrweg zu vermeiden maximal 60 m seitlicher Beizug des Holzes sollte zwischen 15 m 30 m liegen gleichmäßige Abstände sind anzustreben im Zusammenhang mit dem ersten Durchforstungseingriff bei dem verkaufsfähige Sortimente anfallen Lage an der Arbeitsgasse bzw. am Abfuhrweg markieren der Verlauf der Seiltrassen sollte in der Regel gemeinsam mit dem ausführenden Unternehmer oder der Maschinenstation festgelegt werden 30 Anlagen

33 Einsatz von Boogiebändern Anlage 6 Moorbänder Universalbänder Bergbänder Nur im ebenen Gelände und auf wenig tragfähigen Standorten einsetzbar. Sehr gute Ergebnisse auf feuchten und wechselfeuchten Standorten. Universell einsetzbar, erreicht nicht die Tragfänigkeit des Moorbandes, auch für Hanglagen geeignet. Beste Steigfähigkeit, aber die Befahrung von Abfuhrwegen führt zu starken Schäden! Kosten/Aufwand Abhängig von Einsatzumfang und Einsatzstruktur kann der finanzielle Mehraufwand 0,75 1,50 /Fm betragen. Vorteile Gleis- und Spurbildung auf Arbeitsgassen wird verhindert und auf Sammelgassen deutlich reduziert Erosion durch Oberflächenwasser in Hanglagen wird reduziert Boogiebänder verbessern die Traktion und verringern den Schlupf von Radfahrwerken hoher Grad der Bodenschonung auf Arbeits- und Rückegassen Einsatzspektrum und die Flexibilität der in Sachsen vorhandenen Holzernte- und Rücketechnik wird erweitert deutlich bessere Steigfähigkeit gegenüber Radfahrwerken Holzerntemaßnahmen können mit einer größeren Unabhängigkeit von der Witterung durchgeführt werden Nachteile hohe Investitionskosten hoher Montageaufwand zusätzlicher Transportaufwand (Steigfähigkeit von Kettenfahrwerken wird nicht erreicht) höhere Belastung von Abfuhrwegen beim Einsatz von Bergbändern nicht auf bituminösen Abfuhrwegen einsetzbar kurzfristiges Umsetzen zwischen mehreren Einsatzorten ist problematisch 31 Anlagen

34 Anlage 7 Beschreibung der Befahrbarkeitskarte Befahrbarkeit Relief 650 Höhenlinie mit Höhenzahl Befahrbarkeitsklassen H1 H2 H3 H4 B1 B2 B3 B4 B 5, N nicht befahrbar Nichtholzboden oder nicht kartierte Fläche Hangneigungsklassen H 1: 0 4 % Neigung H 2: > 4 20 % Neigung H 3: > % Neigung H 4: > % (45 %) Neigung N: > 45 % Neigung, nicht befahrbar Befahrbarkeit in Abhängigkeit vom Standort B 1: befahrbar B 2: eingeschränkt befahrbar unter Beachtung des Geländes und der aktuellen Bodenfeuchtigkeit B 3: stark eingeschränkt befahrbar in Abhängigkeit von Witterung und Bodenfeuchte B 4: kaum zu befahrende hydromorphe Standorte B 5: nicht befahrbar 32 Anlagen

35 Beschreibung Die Befahrbarkeitskarte ist eine standortgenaue Darstellung der Befahrbarkeits- und Hangneigungsklassen. Sie basiert auf Daten der digitalen Forstgrundkarte, der digitalen Standortkarte (Standortsformen) und des digitalen Geländemodells (Hangneigung). Jeder sächsischen Standortsform wurde zunächst anhand bestimmter Merkmale eine Befahrbarkeitsklasse zugeordnet. Auf Grundlage dieser Zuordnung war es möglich anhand der digitalen Standortkarte eine Karte der Befahrbarkeitsklassen zu erzeugen. Nach Ergänzung dieser Darstellung durch Informationen aus der digitalen Forstgrundkarte wurden Hangneigungsdaten des digitalen Geländemodells eingearbeitet, so dass eine Karte mit insgesamt 13 verschiedenen Klassen entstand: Anhand der Befahrbarkeitskarte müssen für die geplanten Flächen die Befahrbarkeits- und Hangneigungsklassen bestimmt werden. Anschließend können die technisch-organisatorischen Vorgaben der Befahrungsrichtlinie für die Flächen ermittelt werden. Häufig enthält eine Teilfläche mehrere Befahrbarkeits- und Hangneigungsklassen. Wenn eine räumliche Abgrenzung der unterschiedlichen Klassen vor Ort nicht möglich ist, dann ist die gesamte Teilfläche der höchsten auftretenden Klasse zuzuordnen. Anwendung Die Befahrbarkeitskarte bildet die Arbeitsgrundlage für die auftrags- und flächenbezogene Festlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Erhalt der technischen Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes. 33 Anlagen

36 Anlage 8 Beschreibung der Feinerschließungskarte 34 Anlagen

37 Beschreibung In der Feinerschließungskarte ist der standortabhängig festgelegte Mindestgassenabstand dargestellt. Des Weiteren beinhaltet diese Karte Informationen aus der Waldbiotopkartierung (Leitbiotoptypen und 26 Biotope), die bei der Überarbeitung und Planung der Feinerschließungsnetze von Bedeutung sind. Die Karte basiert auf den Daten der digitalen Forstgrundkarte (Waldeinteilung), der digitalen Standortkarte (Standortsformen) und der Waldbiotopkartierung (Leitbiotoptypen; 26 Biotope). In Abhängigkeit von der Sensibilitätsklasse erfolgte die Festlegung von Mindestgassenabständen. Nachdem jeder sächsischen Standortsform anhand bestimmter Merkmale eine Sensibilitätsklasse zugeordnet worden war, konnte auf Basis der digitalen Standortkarte eine Karte erstellt werden, die eine standortgenaue Abgrenzung der Flächen mit einem Mindestgassenabstand von 20 m von denen mit einem Mindestgassenabstand von 40 m enthält. Anwendung Die Feinerschließungskarte bildet die Arbeitsgrundlage für die Überarbeitung und Planung der Feinerschließungsnetze und Verfahrensauswahl. Die standortgenaue Darstellung der Mindestgassenabstände ist verbindlich. 35 Anlagen

38 Anlage 9 Übersicht Arbeitsverfahren Nr. Bezeichnung Einsatzbereich Befahrbarkeitsklasse Hangneigungsklasse Baumartengruppe Bestände 1. Verfahrensgruppe Zufällen 1.1 Zufällen Harvester Forwarder 1.1 Harvester Forwarder Zufällen Harvester Forwarder B 1 B 4 H 1 H 2 alle mittelstarkes Holz (KSG < 1,0) Starkholz B 1 B 2 H 1 H 2 alle (Schwachholz) mittelstarkes Holz Starkholz (KSG > 1,0) 2. Verfahrensgruppe Vorliefern 2.1 Seilschlepper Harvester Forwarder 2.2 Pferd Harvester Forwarder 2.3 Harvester Forwarder Seilschlepper Harvester Forwarder 2.4 Harvester Forwarder Pferd Harvester Forwarder 2.5 Motormanuell Seilschlepper Forwarder B 1 B 4 H 1 N alle (Schwachholz) mittelstarkes Holz (KSG < 1,0) Starkholz B 1 B 4 H 1 H 3 alle Schwachholz B 1 B 2 H 1 H 2 alle (Schwachholz) mittelstarkes Holz (KSG > 1,0) Starkholz B 1 B 2 H 1 H 2 alle Schwachholz B 1 B 2 H 1 N alle mittelstarkes Holz Starkholz 36 Anlagen

39 Protokoll Inspektion Holzernte Anlage 10 Seite 1 37 Anlagen

40 Seite 2 38 Anlagen

41 Seite 3 39 Anlagen

42 Seite 4 40 Anlagen

43 Abnahmeprotokoll Holzernte/Rückung Anlage Anlagen

44 Qualitätskriterien Abnahme Holzernte/Rückung 42 Anlagen

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