Information und relevante Si-Ge-Dokumente ( 9 Abs. 3 ASchG)

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1 Anforderungsprofil inkl. fachlicher Eignung: Baustelle: Straße: PLZ: Einsatzbereich (z. B. Straße, Gehsteig, Hof, Terrasse, Tiefgarage, Keller): ASPHALTIERER/IN Bauwerksart: Hochbau Siedlungswasserbau Brückenbau Tunnelbau Kraftwerksbau Straßenbau Stahlbau Holzbau Eisenbahnbau Sonstige Erfolgt ein Einsatz im Lärmbereich mit Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (VOLV, VGÜ)? ja nein Wenn ja: Die letztgültige Bestätigung über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit ist beizubringen/vorzulegen (Audiometrie-Untersuchung 4 VGÜ, 50 ASchG)* Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich (VGÜ)? ja nein Wenn ja, Art der Untersuchung (z. B. Schweißrauch, Teer, Benzol) Termin der Folgeuntersuchung: Hinweis: Sonstige besondere Untersuchungen sind bei Einwirkung krebserzeugender oder biologischer Arbeitsstoffe, Vibrationen oder Nachtarbeit zu ermöglichen (GKV, VbA, VOLV, VGÜ 51 ASchG) Allgemein Arbeiten in beengten Räumen Folgende persönliche Eignung ist erforderlich Bereich Eignung Fachkenntnisse sind erforderlich (FK-V)* ja nein für Krane (welche): Hubstapler Sprengarbeiten Sonstige (welche): Tragen der zur Verfügung gestellten notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Hinweis: Persönlich angepasste geeignete PSA (z. B. orthopädische Sicherheitsschuhe, angepasster Gehörschutz) ist gegebenenfalls mitzubringen. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht klaustrophob sein (Angst in beengten Räumen). Relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Manuelle Handhabung von Lasten Anschlagen von Lasten Arbeiten im Verkehrsbereich Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur manuellen Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung anhand der vorhandenen Anschlagmittel und der Betriebsanweisung des Kranes. Es gilt die StVO ( 20 Abs. 4 ASchG)! Vorrang für Fahrzeuge mit geringstem Überblick (Bagger). Bei eingeschränkter Sicht sind Einweiser/innen hinzuzuziehen. PSA-Warnwesten werden zur Verfügung gestellt. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung über die Gefahren sowie notwendige Maßnahmen im Verkehrsbereich. PSA-Tragepflicht. Überlassung Asphaltierer/in, Stand: Juni 2014 Seite 1 von 3

2 Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Arbeitsmittel allgemein Krane* Hubstapler* Selbstfahrende Arbeitsmittel (Dumper, Walze, Fertiger etc.) Kompressor, Aufbruchhammer, Rüttelplatte, Handwalze Am häufigsten verwendete Arbeitsstoffe Bitumen, Diesel, Trennmittel, Flüssiggas, Reinigungsmittel Am häufigsten verwendete Arbeitsverfahren Maschineller Einbau mit Asphaltfertiger Händischer Asphalteinbau Fräsen, Schneiden Vorspritzen Arbeiten mit Flüssiggas Wichtigste typische Sicherheits- und Gesundheitsgefahren Vibrationen, Lärm, Staub, Schnittverletzungen, Hautschädigungen (sensibilisierende Arbeitsstoffe) Hitze ausgehend vom Asphalt Heben und Tragen, Bewegen von Lasten Fuß-, Kopf-, Augen-, Handverletzungen Häufige Umgebungsgefahren Gehörgefährdender Lärm ( 3 VOLV) Witterung (Hitze, Kälte, Nässe, Sonnenstrahlung) Fließender Verkehr Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen bzw. der Aufbauanleitungen. PSA ist zu verwenden. Fachkenntnisse für Hubstapler, Krane sind nachzuweisen (FK-V).* Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung anhand der schriftlichen Betriebsanweisung für die in Verwendung stehenden selbstfahrenden Arbeitsmittel und eine interne Fahrerlaubnis. Ausschließlich Arbeitnehmer/innen, die eine interne Fahrerlaubnis bzw. die notwendigen Fachkenntnisse (Kranschein, Staplerschein etc.) besitzen, dürfen diese Arbeitsmittel in Betrieb nehmen. Sollte keine interne Fahrerlaubnis ausgestellt worden sein, ist die Inbetriebnahme von sämtlichen selbstfahrenden Arbeitsmitteln verboten. Unterweisung über Fahrweise, Aufnehmen von Lasten, Ganzkörpervibrationen. PSA ist zu verwenden, bei Lärm und Vibrationen Expositonszeitbeschränkungen. Besondere Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter (SDB). PSA-Tragepflicht Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen. PSA-Tragepflicht (Gehörschutz, Schutzhandschuhe) Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur manuellen Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Verwendung der PSA (Schutzhandschuhe). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung anhand der schriftlichen Betriebsanweisung für die zur Verwendung kommenden Arbeitsmittel. PSA-Tragepflicht (Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Augenschutz) Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter, PSA ist zu verwenden (Schutzhandschuhe). PSA, Unterweisung Gesonderte Unterweisung zur Handhabung der PSA. Bei starken oder lang andauernden Vibrationen/Lärm wird die Einsatzzeit entsprechend verkürzt. PSA/Hautschutz steht auf der Baustelle zur Verfügung und ist zu verwenden (Hautschutzplan). PSA ist zu verwenden (v. a. Sicherheitsschuhe mit hochisolierender Sohle). Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung, Verwendung von Hebehilfen, arbeitsorganisatorische Anweisungen (z. B. Last nicht alleine tragen) Die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Handschuhe etc.) ist ausnahmslos zu verwenden. PSA (Gehörschutz) ist zu verwenden, Exposition vermeiden. PSA, Ruhepausen, Aufwärmzeiten, Getränke sind auf der Baustelle verfügbar, Hautschutzplan beachten, Exposition vermeiden (arbeitsorganisatorische Maßnahmen). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung über die Gefahren sowie die entsprechenden Maßnahmen bei Arbeiten mit fließendem Verkehr. PSA ist zu verwenden (Warnwesten werden zur Verfügung gestellt). Überlassung Asphaltierer/in, Stand: Juni 2014 Seite 2 von 3

3 Zusätzliche baustellenbezogene Informationen, arbeitsschutzrelevante Maßnahmen: Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( 5 ASchG, DOK-VO) Die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente liegen im Baubüro der Baustelle zur Einsicht auf. Jede/r Arbeitnehmer/in erhält vor Aufnahme der Arbeiten eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. *) Ausbildungsnachweise (LAP, Nachweis der Fachkenntnisse nach FK-V u. a.) und sonstige Unterlagen (z. B. VGÜ-Untersuchungsbestätigungen) sind bei Arbeitsantritt der Aufsichtsperson auf der Baustelle vorzulegen. Dieses Formular wurde in Kooperation mit der Arbeitsinspektion ausgearbeitet und dient als Grundlage für die Informationsverpflichtung gem. 9 Abs. 3 ASchG an den Überlasser. Eine Konkretisierung der freien Felder bei der Überlassung ist erforderlich, ebenso die Angaben von zusätzlichen baustellenspezifischen Informationen und Maßnahmen, wenn sie arbeitsschutzrelevant sind. Das Formular ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle. Das Vorhandensein der kollektiven Schutzmaßnahmen auf der Baustelle wird vorausgesetzt! Bei Änderung der Verwendung erfolgt eine neue Information. Überlassung Asphaltierer/in, Stand: Juni 2014 Seite 3 von 3

4 Anforderungsprofil inkl. fachlicher Eignung: Baustelle: Straße: PLZ: Einsatzbereich (z. B. Straße, Gehsteig, Hof, Terrasse, Tiefgarage, Keller): BAUMASCHINENFÜHRER/IN Bauwerksart: Hochbau Siedlungswasserbau Brückenbau Tunnelbau Kraftwerksbau Straßenbau Stahlbau Holzbau Eisenbahnbau Sonstige Erfolgt ein Einsatz im Lärmbereich mit Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (VOLV, VGÜ)? ja nein Wenn ja: Die letztgültige Bestätigung über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit ist beizubringen/vorzulegen (Audiometrie-Untersuchung 4 VGÜ, 50 ASchG)* Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich (VGÜ)? ja nein Wenn ja, Art der Untersuchung (z. B. Schweißrauch, Teer, Benzol) Termin der Folgeuntersuchung: Hinweis: Sonstige besondere Untersuchungen sind bei Einwirkung krebserzeugender oder biologischer Arbeitsstoffe, Vibrationen oder Nachtarbeit zu ermöglichen (GKV, VbA, VOLV, VGÜ 51 ASchG). Allgemein Arbeiten an erhöhten Standplätzen Arbeiten in beengten Räumen Folgende persönliche Eignung ist erforderlich Bereich Eignung Fachkenntnisse sind erforderlich (FK-V)* ja nein für Krane (welche): Hubstapler Sprengarbeiten Sonstige (welche): Tragen der zur Verfügung gestellten notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Hinweis: Persönlich angepasste geeignete PSA (z. B. orthopädische Sicherheitsschuhe, angepasster Gehörschutz) ist gegebenenfalls mitzubringen. V. a. sichere Verwendung von PSA zum Schutz vor Absturz, Arbeitnehmer/innen müssen schwindelfrei und trittsicher sein. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht klaustrophob sein (Angst in beengten Räumen). Relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Arbeiten im Verkehrsbereich Arbeiten im Bereich von Freileitungen Manuelle Handhabung von Lasten Arbeiten bei vorhandenen Einbauten Es gilt die StVO ( 20 Abs. 4 ASchG)! Vorrang für Fahrzeuge mit geringstem Überblick (Bagger). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung. Bei eingeschränkter Sicht sind Einweiser/innen hinzuzuziehen. PSA-Warnwesten werden zur Verfügung gestellt. Sicherheitsabstände einhalten. Bei Gefahr der Annäherung Abschrankung bzw. Aufsicht vorsehen. Bei Berührung im Führerstand bleiben! Unterweisung. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur manuellen Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Einbauten sind zu erheben und deren Lage ist zu kennzeichnen. Überlassung Baumaschinenführer/in, Stand: Juni 2014 Seite 1 von 3

5 Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Arbeitsmittel allgemein Krane* Hubstapler* Selbstfahrende Arbeitsmittel (Dumper, Walze, Fertiger etc.) Kompressor, Druckluftwerkzeuge Am häufigsten verwendete Arbeitsstoffe Diesel, Benzin, Schmierstoffe Am häufigsten verwendete Arbeitsverfahren Heben von Lasten mit Hebezeugen Anschlagen von Lasten Aushubarbeiten, Erdarbeiten Materialtransport Montagearbeiten Abbrucharbeiten Wichtigste typische Sicherheits- und Gesundheitsgefahren Vibrationen, Lärm, Staub, Schnittverletzungen, Hautschädigungen (sensibilisierende Arbeitsstoffe) Heben und Tragen, Bewegen von Lasten Fuß-, Kopf-, Augen-, Handverletzungen Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen bzw. der Aufbauanleitungen. PSA ist zu verwenden. Die Fachkenntnisse für Hubstapler, Krane sind nachzuweisen (FK-V).* Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung anhand der schriftlichen Betriebsanweisung für die in Verwendung stehenden selbstfahrenden Arbeitsmittel und eine interne Fahrerlaubnis. Ausschließlich Arbeitnehmer/innen, die eine interne Fahrerlaubnis bzw. die notwendigen Fachkenntnisse (Kranschein, Staplerschein, etc.) besitzen, dürfen diese Arbeitsmittel in Betrieb nehmen. Sollte keine interne Fahrerlaubnis ausgestellt worden sein, ist die Inbetriebnahme von sämtlichen selbstfahrenden Arbeitsmitteln verboten. Unterweisung über Fahrweise, Aufnehmen von Lasten, Ganzkörpervibrationen. PSA ist zu verwenden (Gehörschutz, Augenschutz); das Abblasen von Personen ist verboten Besondere Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter (SDB). PSA-Tragepflicht Lasten nur mit dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln verheben. Keine Person in Gefahrenbereich dulden. Auf Baustellen nur Lasthaken mit Hakensicherung o. Ä. verwenden. Für Last geeignetes und einwandfreies Anschlagmittel verwenden. Bei Sichteinschränkung Verständigung mit Handzeichen oder per Funk. Personenhub nur mit geeigneten Arbeitskörben. Unterweisung. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung anhand der vorhandenen Anschlagmittel und der Betriebsanweisung der Hebehilfe. Für fachgerechten Verbau oder Böschung sorgen. Einbauten (erdverlegte Leitungen) sichern, Geologie, Erschütterungen, Auflasten, Grundwasserstand etc. berücksichtigen. Untergrabungen sind unzulässig. Auf tragfähigen Untergrund und Sicherheitsabstände achten. Lasten kipp- und gleitsicher transportieren und abstellen. Bei Sichteinschränkung Einweiser/in verwenden. Unterweisung anhand von Montageplänen und Montageanweisungen Unterweisung anhand von Abbruchanweisungen Gesonderte Unterweisung zur Handhabung der PSA. Bei starken oder lang andauernden Vibrationen/Lärm wird die Einsatzzeit entsprechend verkürzt. Hautschutz steht auf der Baustelle zur Verfügung und ist zu verwenden. Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung, Verwendung von Hebehilfen, arbeitsorganisatorische Anweisungen (z. B. Last nicht alleine tragen) Die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Handschuhe etc.) ist ausnahmslos zu verwenden. Überlassung Baumaschinenführer/in, Stand: Juni 2014 Seite 2 von 3

6 Häufige Umgebungsgefahren Gehörgefährdender Lärm ( 3 VOLV) Witterung (Hitze, Kälte, Nässe, Sonnenstrahlung) Fließender Verkehr PSA (Gehörschutz) ist zu verwenden, Exposition vermeiden. PSA, Ruhepausen, Aufwärmzeiten, Getränke sind auf der Baustelle verfügbar, Hautschutzplan beachten, Exposition vermeiden (arbeitsorganisatorische Maßnahmen). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung über die Gefahren sowie die entsprechenden Maßnahmen bei Arbeiten mit fließendem Verkehr. PSA ist zu verwenden (Warnwesten werden zur Verfügung gestellt). Zusätzliche baustellenbezogene Informationen, arbeitsschutzrelevante Maßnahmen: Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( 5 ASchG, DOK-VO) Die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente liegen im Baubüro der Baustelle zur Einsicht auf. Jede/r Arbeitnehmer/in erhält vor Aufnahme der Arbeiten eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. *) Ausbildungsnachweise (LAP, Nachweis der Fachkenntnisse nach FK-V u. a.) und sonstige Unterlagen (z. B. VGÜ-Untersuchungsbestätigungen) sind bei Arbeitsantritt der Aufsichtsperson auf der Baustelle vorzulegen. Dieses Formular wurde in Kooperation mit der Arbeitsinspektion ausgearbeitet und dient als Grundlage für die Informationsverpflichtung gem. 9 Abs. 3 ASchG an den Überlasser. Eine Konkretisierung der freien Felder bei der Überlassung ist erforderlich, ebenso die Angaben von zusätzlichen baustellenspezifischen Informationen und Maßnahmen, wenn sie arbeitsschutzrelevant sind. Das Formular ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle. Das Vorhandensein der kollektiven Schutzmaßnahmen auf der Baustelle wird vorausgesetzt! Bei Änderung der Verwendung erfolgt eine neue Information. Überlassung Baumaschinenführer/in, Stand: Juni 2014 Seite 3 von 3

7 Anforderungsprofil inkl. fachlicher Eignung: Baustelle: Straße: PLZ: Einsatzbereich (z. B. Straße, Gehsteig, Hof, Terrasse, Tiefgarage, Keller): KRANFÜHRER/IN Bauwerksart: Hochbau Siedlungswasserbau Brückenbau Tunnelbau Kraftwerksbau Straßenbau Stahlbau Holzbau Eisenbahnbau Sonstige Erfolgt ein Einsatz im Lärmbereich mit Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (VOLV, VGÜ)? ja nein Wenn ja: Die letztgültige Bestätigung über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit ist beizubringen/vorzulegen (Audiometrie-Untersuchung 4 VGÜ, 50 ASchG)* Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich (VGÜ)? ja nein Wenn ja, Art der Untersuchung (z. B. Schweißrauch, Teer, Benzol) Termin der Folgeuntersuchung: Hinweis: Sonstige besondere Untersuchungen sind bei Einwirkung krebserzeugender oder biologischer Arbeitsstoffe, Vibrationen oder Nachtarbeit zu ermöglichen (GKV, VbA, VOLV, VGÜ 51 ASchG). Allgemein Bereich Arbeiten an erhöhten Standplätzen Arbeiten in beengten Räumen Folgende persönliche Eignung ist erforderlich Eignung Tragen der zur Verfügung gestellten notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Hinweis: Persönlich angepasste geeignete PSA (z. B. orthopädische Sicherheitsschuhe, angepasster Gehörschutz) ist gegebenenfalls mitzubringen. V. a. sichere Verwendung von PSA zum Schutz vor Absturz, Arbeitnehmer/innen müssen schwindelfrei und trittsicher sein. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht klaustrophob sein (Angst in beengten Räumen). Fachkenntnisse sind erforderlich (FK-V)* ja nein für Krane (welche): Hubstapler Sprengarbeiten Sonstige (welche): Relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Manuelle Handhabung von Lasten Anschlagen von Lasten Arbeiten im Freileitungsbereich Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Arbeitsmittel allgemein Krane* Betonkübel Personenkorb Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung anhand der vorhandenen Anschlagmittel und der Betriebsanweisung des Kranes. Sicherheitsabstände einhalten. Bei Gefahr der Annäherung Abschrankung bzw. Begrenzungen vorsehen. Bei Berührung im Führerstand bleiben! Unterweisung. Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen bzw. der Aufbauanleitungen; PSA ist zu verwenden. Die Fachkenntnisse für Krane sind nachzuweisen (FK-V).* Größe und Befüllung sind auf den Kran abzustimmen. Schrägzug ist unzulässig. Gefährdungen durch Öffnungsmechanismus beachten. Abstimmung auf Hebezeug und Kran erforderlich. Sichtkontakt mit Geräteführer/in (sonst Verständigung sicherstellen). Pendeln vermeiden. Bei Kippgefahr Anseilschutz. Besteigen und Verlassen nur in abgesetztem Zustand. Wenn sich Personen im Korb befinden, den Bedienstand nicht verlassen (Unterweisung). Überlassung Kranführer/in, Stand: Juni 2014 Seite 1 von 2

8 Am häufigsten verwendete Arbeitsstoffe Diesel, Benzin, Schmiermittel Am häufigsten verwendete Arbeitsverfahren Heben und Anschlagen von Lasten mit Hebezeugen wichtigste typische Sicherheits- und Gesundheitsgefahren Vibrationen, Lärm, Staub, Schnittverletzungen, Hautschädigungen (sensibilisierende Arbeitsstoffe) Heben und Tragen, Bewegen von Lasten Fuß-, Kopf-, Augen-, Handverletzungen Häufige Umgebungsgefahren Gehörgefährdender Lärm ( 3 VOLV) Witterung (Hitze, Kälte, Nässe, Sonnenstrahlung) Fließender Verkehr Besondere Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter (SDB). PSA-Tragepflicht Keine Personen im Gefahrenbereich dulden. Auf Baustellen nur Lasthaken mit Hakensicherung o. Ä. verwenden. Für Last geeignetes und einwandfreies Anschlagmittel verwenden. Bei Sichteinschränkung Verständigung mit Handzeichen oder per Funk. Personenhub nur mit geeigneten Arbeitskörben. Unterweisung. Gesonderte Unterweisung zur Handhabung der PSA. Bei starken oder lang andauernden Vibrationen/Lärm wird die Einsatzzeit entsprechend verkürzt. Hautschutz steht auf der Baustelle zur Verfügung und ist zu verwenden. Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung, Verwendung von Hebehilfen, arbeitsorganisatorische Anweisungen (z. B. Last nicht alleine tragen) Die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Handschuhe etc.) ist ausnahmslos zu verwenden. PSA (Gehörschutz) ist zu verwenden, Exposition vermeiden. PSA, Ruhepausen, Aufwärmzeiten, Getränke sind auf der Baustelle verfügbar, Hautschutzplan beachten, Exposition vermeiden (arbeitsorganisatorische Maßnahmen). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung über die Gefahren sowie die entsprechenden Maßnahmen bei Arbeiten mit fließendem Verkehr. PSA ist zu verwenden (Warnwesten werden zur Verfügung gestellt). Zusätzliche baustellenbezogene Informationen, arbeitsschutzrelevante Maßnahmen: Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( 5 ASchG, DOK-VO) Die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente liegen im Baubüro der Baustelle zur Einsicht auf. Jede/r Arbeitnehmer/in erhält vor Aufnahme der Arbeiten eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. *) Ausbildungsnachweise (LAP, Nachweis der Fachkenntnisse nach FK-V u. a.) und sonstige Unterlagen (z. B. VGÜ-Untersuchungsbestätigungen) sind bei Arbeitsantritt der Aufsichtsperson auf der Baustelle vorzulegen. Dieses Formular wurde in Kooperation mit der Arbeitsinspektion ausgearbeitet und dient als Grundlage für die Informationsverpflichtung gem. 9 Abs. 3 ASchG an den Überlasser. Eine Konkretisierung der freien Felder bei der Überlassung ist erforderlich, ebenso die Angaben von zusätzlichen baustellenspezifischen Informationen und Maßnahmen, wenn sie arbeitsschutzrelevant sind. Das Formular ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle. Das Vorhandensein der kollektiven Schutzmaßnahmen auf der Baustelle wird vorausgesetzt! Bei Änderung der Verwendung erfolgt eine neue Information. Überlassung Kranführer/in, Stand: Juni 2014 Seite 2 von 2

9 Anforderungsprofil inkl. fachlicher Eignung: Baustelle: Straße: PLZ: Einsatzbereich (z. B. Straße, Gehsteig, Hof, Terrasse, Tiefgarage, Keller): MAURER/IN mit Lehrabschlussprüfung * Bauwerksart: Hochbau Straßenbau Siedlungswasserbau Stahlbau Brückenbau Holzbau Tunnelbau Eisenbahnbau Kraftwerksbau Sonstige Erfolgt ein Einsatz im Lärmbereich mit Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (VOLV, VGÜ)? ja nein Wenn ja: Die letztgültige Bestätigung über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit ist beizubringen/vorzulegen (Audiometrie-Untersuchung 4 VGÜ, 50 ASchG)* Allgemein Arbeiten an erhöhten Standplätzen Arbeiten in beengten Räumen Folgende persönliche Eignung ist erforderlich Bereich Eignung Tragen der zur Verfügung gestellten notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Hinweis: Persönlich angepasste geeignete PSA (z. B. orthopädische Sicherheitsschuhe, angepasster Gehörschutz) ist gegebenenfalls mitzubringen. V. a. sichere Verwendung von PSA zum Schutz vor Absturz, Arbeitnehmer/innen müssen schwindelfrei und trittsicher sein. Arbeitnehmer /innen dürfen nicht klaustrophob sein (Angst in beengten Räumen). Relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Handhabung von Lasten Anschlagen von Lasten Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Arbeitsmittel allgemein Krane, Hubstapler (FK-V)* Selbstfahrende Arbeitsmittel, Dumper, Bagger etc.) Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur manuellen Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung anhand der vorhandenen Anschlagmittel und der Betriebsanweisung des Kranes. Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen bzw. der Aufbauanleitungen. PSA ist zu verwenden. Die Fachkenntnisse für Hubstapler, Krane sind nachzuweisen (FK-V).* Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung anhand der schriftlichen Betriebsanweisung für die in Verwendung stehenden selbstfahrenden Arbeitsmittel und eine interne Fahrerlaubnis. Ausschließlich Arbeitnehmer/innen, die eine interne Fahrerlaubnis bzw. die notwendigen Fachkenntnisse (Kranschein, Staplerschein etc.) besitzen, dürfen diese Arbeitsmittel in Betrieb nehmen. Sollte keine interne Fahrerlaubnis ausgestellt worden sein, ist die Inbetriebnahme von sämtlichen selbstfahrenden Arbeitsmitteln verboten. Überlassung Maurer/in, Stand: Juni 2014 Seite 1 von 3

10 Kreissäge Bohrmaschine, Bohrhammer, Flex-Trennscheibe, Rüttler, Ziegelschneidemaschine Am häufigsten verwendete Arbeitsstoffe Zementprodukte (Beton, Mörtel) Bindemittel (v. a. Kalk) Isolier- und Dämmstoffe Bitumen, Lacke und Lasurfarben Am häufigsten verwendete Arbeitsverfahren Auf- und Abbau von Gerüsten Schalen, Bewehren, Betonieren Mauern mit Ziegeln (Kleber, Mörtel) Montagearbeiten Systemschalungsbau Erdarbeiten Arbeiten mit Flüssiggas Wichtigste typische Sicherheits- und Gesundheitsgefahren Vibrationen, Lärm, Staub, Schnittverletzungen, Hautschädigungen Absturz Heben und Tragen, Bewegen von Lasten Fuß-, Kopf-, Augen-, Handverletzungen Häufige Umgebungsgefahren Gehörgefährdender Lärm ( 3 VOLV) Witterung (Hitze, Kälte, Nässe, Sonnenstrahlung) Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist verboten, im Übrigen Tragepflicht von PSA (Gesichtsschutz, Gehörschutz) und enganliegender Kleidung. Spaltkeilabstand max. 8 mm, Ordnung im Arbeitsbereich halten. PSA ist zu verwenden. Besondere Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter (SDB). PSA-Tragepflicht Gesonderte Unterweisung anhand der Bedienungs- und Aufbauanleitung, Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. PSA-Tragepflicht. Zur Verfügung gestellte PSA ist ausnahmslos zu verwenden. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. PSA (Augenschutz, Hautschutz), Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung Unterweisung anhand von Montageplänen und Montageanweisungen Gesonderte Unterweisung gemäß Bedienungsanleitung PSA, Unterweisung PSA, Unterweisung Gesonderte Unterweisung zur Handhabung der PSA. Bei starken oder lang andauernden Vibrationen/Lärm wird die Einsatzzeit entsprechend verkürzt, Hautschutz steht auf der Baustelle zur Verfügung und ist zu verwenden. Sämtliche technische Vorrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (z. B. Absturzsicherungen, Gerüste, Abgrenzungen), dürfen nicht entfernt werden. Falls technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz (z. B. Absturzsicherungen, Abgrenzungen, Schutzeinrichtungen) demontiert bzw. entfernt werden müssen, ist als Ersatzmaßnahme PSA zu verwenden. Die Arbeitnehmer/innen werden in der Verwendung der PSA gegen Absturz gesondert unterwiesen. Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung, Verwendung von Hebehilfen, arbeitsorganisatorische Anweisungen (z. B. Last nicht alleine tragen) Die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Handschuhe etc.) ist ausnahmslos zu verwenden. PSA (Gehörschutz) ist zu verwenden, Exposition vermeiden. PSA, Ruhepausen, Aufwärmzeiten, Getränke sind auf der Baustelle verfügbar, Hautschutzplan beachten, Exposition vermeiden (arbeitsorganisatorische Maßnahmen). Überlassung Maurer/in, Stand: Juni 2014 Seite 2 von 3

11 Zusätzliche baustellenbezogene Informationen, arbeitsschutzrelevante Maßnahmen: Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( 5 ASchG, DOK-VO) Die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente liegen im Baubüro der Baustelle zur Einsicht auf. Jede/r Arbeitnehmer/in erhält vor Aufnahme der Arbeiten eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. *) Ausbildungsnachweise (LAP, Nachweis der Fachkenntnisse nach FK-V u. a.) und sonstige Unterlagen (z. B. VGÜ-Untersuchungsbestätigungen) sind bei Arbeitsantritt der Aufsichtsperson auf der Baustelle vorzulegen. Dieses Formular wurde in Kooperation mit der Arbeitsinspektion ausgearbeitet und dient als Grundlage für die Informationsverpflichtung gem. 9 Abs. 3 ASchG an den Überlasser. Eine Konkretisierung bei der Überlassung ist erforderlich, ebenso die Angaben von zusätzlichen baustellenspezifischen Informationen und Maßnahmen, wenn sie arbeitsschutzrelevant sind. Das Formular ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle. Das Vorhandensein der kollektiven Schutzmaßnahmen auf der Baustelle wird vorausgesetzt! Bei Änderung der Verwendung erfolgt eine neue Information. Überlassung Maurer/in, Stand: Juni 2014 Seite 3 von 3

12 Anforderungsprofil inkl. fachlicher Eignung: Baustelle: Straße: PLZ: Einsatzbereich (z. B. Straße, Gehsteig, Hof, Terrasse, Tiefgarage, Keller): SCHALUNGSBAUER/IN mit Lehrabschlussprüfung * Bauwerksart: Hochbau Siedlungswasserbau Brückenbau Tunnelbau Kraftwerksbau Straßenbau Stahlbau Holzbau Eisenbahnbau Sonstige Erfolgt ein Einsatz im Lärmbereich mit Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (VOLV, VGÜ)? ja nein Wenn ja: Die letztgültige Bestätigung über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit ist beizubringen/vorzulegen (Audiometrie-Untersuchung 4 VGÜ, 50 ASchG)* Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich (VGÜ)? ja nein Wenn ja, Art der Untersuchung (z. B. Schweißrauch, Teer, Benzol) Termin der Folgeuntersuchung: Hinweis: Sonstige besondere Untersuchungen sind bei Einwirkung krebserzeugender oder biologischer Arbeitsstoffe, Vibrationen oder Nachtarbeit zu ermöglichen (GKV, VbA, VOLV, VGÜ 51 ASchG). Allgemein Arbeiten an erhöhten Standplätzen Arbeiten in beengten Räumen Folgende persönliche Eignung ist erforderlich Bereich Eignung Fachkenntnisse sind erforderlich (FK-V)* ja nein für Krane (welche): Hubstapler Sprengarbeiten Sonstige (welche): Tragen der zur Verfügung gestellten notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Hinweis: Persönlich angepasste geeignete PSA (z. B. orthopädische Sicherheitsschuhe, angepasster Gehörschutz) ist gegebenenfalls mitzubringen. V. a. sichere Verwendung von PSA zum Schutz vor Absturz, Arbeitnehmer/innen müssen schwindelfrei und trittsicher sein. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht klaustrophob sein (Angst in beengten Räumen). Relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Manuelle Handhabung von Lasten Anschlagen von Lasten Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur manuellen Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung anhand der vorhandenen Anschlagmittel und der Betriebsanweisung. Keine Personen im Gefahrenbereich dulden. Auf Baustellen nur Lasthaken mit Hakensicherung o. Ä. verwenden. Für Last geeignetes und einwandfreies Anschlagmittel verwenden. Bei Sichteinschränkung Verständigung mit Handzeichen oder per Funk. Unterweisung. Überlassung Schalungsbauer/in, Stand: Juni 2014 Seite 1 von 3

13 Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Arbeitsmittel allgemein Kreissäge Bohrmaschine, Bohrhammer, Flex- Trennscheibe, Rüttler Bolzensetzgerät Fahrbare Kompressoren und Druckluftwerkzeuge Am häufigsten verwendete Arbeitsstoffe Zementprodukte (Beton, Mörtel), Bindemittel (v. a. Kalk), Isolier- und Dämmstoffe, Schalöle und Trennmittel, Flüssiggas, PU-Schäume Am häufigsten verwendete Arbeitsverfahren Auf- und Abbau von Gerüsten Schalen, Betonieren Montagearbeiten und Arbeiten mit Fertigteilen Systemschalungsbau Ausschalen Arbeiten mit Flüssiggas Wichtigste typische Sicherheits- und Gesundheitsgefahren Vibrationen, Lärm, Staub, Schnittverletzungen, Hautschädigungen (sensibilisierende Arbeitsstoffe) Absturz Heben und Tragen, Bewegen von Lasten Fuß-, Kopf-, Augen-, Handverletzungen Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen bzw. der Aufbauanleitungen. PSA ist zu verwenden. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist verboten, im Übrigen Tragepflicht von PSA (Gesichtsschutz, Gehörschutz) und enganliegender Kleidung. Spaltkeilabstand max. 8 mm, Ordnung im Arbeitsbereich halten. PSA ist zu verwenden (Gehörschutz, Augenschutz). PSA ist zu verwenden (Gehörschutz, Augenschutz). PSA ist zu verwenden; Abblasen von Personen verboten. Besondere Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter (SDB). PSA-Tragepflicht Gesonderte Unterweisung anhand der Bedienungs- und Aufbauanleitung, Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. PSA-Tragepflicht Zur Verfügung gestellte PSA ist ausnahmslos zu verwenden. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Unterweisung anhand von Montageplänen und Montageanweisungen Gesonderte Unterweisung gemäß Bedienungsanleitung Besondere Unterweisung bei Schalungssystemen laut Betriebsanleitung, richtiges Anschlagen und Lagern von Schalungselementen PSA, Unterweisung Gesonderte Unterweisung zur Handhabung der PSA. Bei starken oder lang andauernden Vibrationen/Lärm wird die Einsatzzeit entsprechend verkürzt. Hautschutz steht auf der Baustelle zur Verfügung und ist zu verwenden (Hautschutzplan). Sämtliche technische Vorrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (z. B. Absturzsicherungen, Gerüste, Abgrenzungen), dürfen nicht entfernt werden. Falls technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz (z. B. Absturzsicherungen, Abgrenzungen, Schutzeinrichtungen) demontiert bzw. entfernt werden müssen, ist als Ersatzmaßnahme PSA zu verwenden. Die Arbeitnehmer/innen werden in der Verwendung der PSA gegen Absturz gesondert unterwiesen. Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung, Verwendung von Hebehilfen, arbeitsorganisatorische Anweisungen (z. B. Last nicht alleine tragen) Die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Handschuhe etc.) ist ausnahmslos zu verwenden. Überlassung Schalungsbauer/in, Stand: Juni 2014 Seite 2 von 3

14 Häufige Umgebungsgefahren Gehörgefährdender Lärm ( 3 VOLV) Witterung (Hitze, Kälte, Nässe, Sonnenstrahlung) Fließender Verkehr PSA (Gehörschutz) ist zu verwenden, Exposition vermeiden. PSA, Ruhepausen, Aufwärmzeiten, Getränke sind auf der Baustelle verfügbar, Hautschutzplan beachten, Exposition vermeiden (arbeitsorganisatorische Maßnahmen). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung über die Gefahren sowie die entsprechenden Maßnahmen bei Arbeiten mit fließendem Verkehr. PSA ist zu verwenden (Warnwesten werden zur Verfügung gestellt). Zusätzliche baustellenbezogene Informationen, arbeitsschutzrelevante Maßnahmen: Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( 5 ASchG, DOK-VO) Die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente liegen im Baubüro der Baustelle zur Einsicht auf. Jede/r Arbeitnehmer/in erhält vor Aufnahme der Arbeiten eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. *) Ausbildungsnachweise (LAP, Nachweis der Fachkenntnisse nach FK-V u. a.) und sonstige Unterlagen (z. B. VGÜ-Untersuchungsbestätigungen) sind bei Arbeitsantritt der Aufsichtsperson auf der Baustelle vorzulegen. Dieses Formular wurde in Kooperation mit der Arbeitsinspektion ausgearbeitet und dient als Grundlage für die Informationsverpflichtung gem. 9 Abs. 3 ASchG an den Überlasser. Eine Konkretisierung der freien Felder bei der Überlassung ist erforderlich, ebenso die Angaben von zusätzlichen baustellenspezifischen Informationen und Maßnahmen, wenn sie arbeitsschutzrelevant sind. Das Formular ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle. Das Vorhandensein der kollektiven Schutzmaßnahmen auf der Baustelle wird vorausgesetzt! Bei Änderung der Verwendung erfolgt eine neue Information. Überlassung Schalungsbauer/in, Stand: Juni 2014 Seite 3 von 3

15 Anforderungsprofil inkl. fachlicher Eignung: Baustelle: Straße: PLZ: Einsatzbereich (z. B. Straße, Gehsteig, Hof, Terrasse, Tiefgarage, Keller): TIEFBAUER/IN mit Lehrabschlussprüfung * Bauwerksart: Hochbau Straßenbau Siedlungswasserbau Stahlbau Brückenbau Holzbau Tunnelbau Eisenbahnbau Kraftwerksbau Sonstige Erfolgt ein Einsatz im Lärmbereich mit Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (VOLV, VGÜ)? ja nein Wenn ja: Die letztgültige Bestätigung über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit ist beizubringen/vorzulegen (Audiometrie-Untersuchung 4 VGÜ, 50 ASchG)* Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich (VGÜ)? ja nein Wenn ja, Art der Untersuchung (z. B. Schweißrauch, Teer, Benzol) Termin der Folgeuntersuchung: Hinweis: Sonstige besondere Untersuchungen sind bei Einwirkung krebserzeugender oder biologischer Arbeitsstoffe, Vibrationen oder Nachtarbeit zu ermöglichen (GKV, VbA, VOLV, VGÜ 51 ASchG). Allgemein Arbeiten an erhöhten Standplätzen Arbeiten in beengten Räumen Folgende persönliche Eignung ist erforderlich Bereich Eignung Fachkenntnisse sind erforderlich (FK-V)* ja nein für Krane (welche): Hubstapler Sprengarbeiten Sonstige (welche): Tragen der zur Verfügung gestellten notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Hinweis: Persönlich angepasste geeignete PSA (z. B. orthopädische Sicherheitsschuhe, angepasster Gehörschutz) ist gegebenenfalls mitzubringen. V. a. sichere Verwendung von PSA zum Schutz vor Absturz, Arbeitnehmer/innen müssen schwindelfrei und trittsicher sein. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht klaustrophob sein (Angst in beengten Räumen). Relevante Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente Sicherheitsrelevante Tätigkeiten Manuelle Handhabung von Lasten Anschlagen von Lasten Arbeiten im Verkehrsbereich Arbeiten im Bereich von Freileitungen Arbeiten bei vorhandenen Einbauten Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine gesonderte Unterweisung zur manuellen Lasthandhabung. Die entsprechenden Hebehilfen sind zu verwenden und arbeitsorganisatorische Anweisungen zu beachten. Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung anhand der vorhandenen Anschlagmittel und der Betriebsanweisung des Kranes. Es gilt die StVO ( 20 Abs. 4 ASchG)! Vorrang für Fahrzeuge mit geringstem Überblick (Bagger)! Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine entsprechende Unterweisung. Bei eingeschränkter Sicht sind Einweiser/innen hinzuzuziehen. PSA-Warnwesten werden zur Verfügung gestellt. PSA-Tragepflicht. Sicherheitsabstände einhalten. Bei Gefahr der Annäherung Abschrankung bzw. Aufsicht vorsehen. Bei Berührung im Führerstand bleiben! Unterweisung. Einbauten sind zu erheben und deren Lage ist zu kennzeichnen. Überlassung Tiefbauer/in, Stand: Juni 2014 Seite 1 von 3

16 Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Arbeitsmittel allgemein Krane* Hubstapler* Selbstfahrende Arbeitsmittel (Dumper, Bagger etc.) Kreissäge Am häufigsten verwendete Arbeitsmittel Bohrmaschine, Bohrhammer, Flex- Trennscheibe, Rüttler, Aufbruchhammer, Ziegelschneidemaschine Bolzensetzgerät Rüttelplatte, Handwalze Fahrbarer Kompressor, Druckluftwerkzeuge Am häufigsten verwendete Arbeitsstoffe Zementprodukte (Beton, Mörtel), Bindemittel (v. a. Kalk), Isolier- und Dämmstoffe, Bitumen, Lacke und Lasurfarben, Schalöle, Trennmittel, Diesel, Benzin, Flüssiggas, Schmierstoffe Am häufigsten verwendete Arbeitsverfahren Heben von Lasten mit Hebezeugen Aushubarbeiten, Erdarbeiten Materialtransport Auf- und Abbau von Gerüsten Schalen, Bewehren, Betonieren Montagearbeiten Systemschalungsbau Arbeiten mit Flüssiggas Unterweisung auf der Baustelle anhand der Bedienungsanleitungen bzw. der Aufbauanleitungen. PSA ist zu verwenden. Die Fachkenntnisse für Hubstapler, Krane sind nachzuweisen (FK-V).* Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung anhand der schriftlichen Betriebsanweisung für die in Verwendung stehenden selbstfahrenden Arbeitsmittel und eine interne Fahrerlaubnis. Ausschließlich Arbeitnehmer/innen, die eine interne Fahrerlaubnis bzw. die notwendigen Fachkenntnisse (Kranschein, Staplerschein etc.) besitzen, dürfen diese Arbeitsmittel in Betrieb nehmen. Sollte keine interne Fahrerlaubnis ausgestellt worden sein, ist die Inbetriebnahme von sämtlichen selbstfahrenden Arbeitsmitteln verboten. Unterweisung über Fahrweise, Aufnehmen von Lasten, Ganzkörpervibrationen. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist verboten, im Übrigen Tragepflicht von PSA (Gesichtsschutz, Gehörschutz) und enganliegender Kleidung. Spaltkeilabstand max. 8 mm, Ordnung im Arbeitsbereich halten. Unterweisung. PSA ist zu verwenden (Gehörschutz, Augenschutz). PSA ist zu verwenden (Gehörschutz, Augenschutz). PSA ist zu verwenden (Gehörschutz, Schutzhandschuhe), Lärm und Vibrationen Expositionsbegrenzung. PSA ist zu verwenden. Das Abblasen von Personen ist verboten. Besondere Unterweisung anhand der Sicherheitsdatenblätter (SDB). PSA-Tragepflicht Lasten nur mit dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln verheben. Keine Person im Gefahrenbereich dulden. Auf Baustellen nur Lasthaken mit Hakensicherung o. Ä. verwenden. Für Last geeignetes und einwandfreies Anschlagmittel verwenden. Bei Sichteinschränkung Verständigung mit Handzeichen oder per Funk. Personenhub nur mit geprüften Arbeitsmitteln. Unterweisung. Für fachgerechten Verbau oder Böschung sorgen. Einbauten (erdverlegte Leitungen) sichern, Geologie, Erschütterungen, Auflasten, Grundwasserstand etc. berücksichtigen. Untergrabungen sind unzulässig. Auf tragfähigen Untergrund und Sicherheitsabstände achten. PSA, Unterweisung Lasten kipp- und gleitsicher transportieren und abstellen. Bei Sichteinschränkung Einweiser/in verwenden. Gesonderte Unterweisung anhand der Bedienungs- und Aufbauanleitung, Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Tragepflicht PSA Zur Verfügung gestellte PSA ist ausnahmslos zu verwenden. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Unterweisung anhand von Montageplänen und Montageanweisungen Gesonderte Unterweisung gemäß Bedienungsanleitung PSA, Unterweisung Überlassung Tiefbauer/in, Stand: Juni 2014 Seite 2 von 3

17 Wichtigste typische Sicherheits- und Gesundheitsgefahren Vibrationen, Lärm, Staub, Schnittverletzungen, Hautschädigungen (sensibilisierende Arbeitsstoffe) Absturz Heben und Tragen, Bewegen von Lasten Fuß-, Kopf-, Augen-, Handverletzungen Häufige Umgebungsgefahren Gehörgefährdender Lärm ( 3 VOLV) Witterung (Hitze, Kälte, Nässe, Sonnenstrahlung) Fließender Verkehr Gesonderte Unterweisung zur Handhabung der PSA. Bei starken oder lang andauernden Vibrationen/Lärm wird die Einsatzzeit entsprechend verkürzt. Hautschutz steht auf der Baustelle zur Verfügung und ist zu verwenden (Hautschutzplan). Sämtliche technische Vorrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (z. B. Absturzsicherungen, Gerüste, Abgrenzungen), dürfen nicht entfernt werden. Falls technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz (z. B. Absturzsicherungen, Abgrenzungen, Schutzeinrichtungen) demontiert bzw. entfernt werden müssen, ist als Ersatzmaßnahme PSA zu verwenden. Die Arbeitnehmer/innen werden in der Verwendung der PSA gegen Absturz gesondert unterwiesen. Unterweisung bezüglich manueller Lasthandhabung, Verwendung von Hebehilfen, arbeitsorganisatorische Anweisungen (z. B. Last nicht alleine tragen) Die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Handschuhe, Hautschutz/Hautschutzplan etc.) ist ausnahmslos zu verwenden. PSA (Gehörschutz) ist zu verwenden, Exposition vermeiden. PSA, Ruhepausen, Aufwärmzeiten, Getränke sind auf der Baustelle verfügbar, Hautschutzplan beachten, Exposition vermeiden (arbeitsorganisatorische Maßnahmen). Die Arbeitnehmer/innen erhalten eine Unterweisung über die Gefahren sowie die entsprechenden Maßnahmen bei Arbeiten mit fließendem Verkehr. PSA ist zu verwenden. Warnwesten werden zur Verfügung gestellt. Zusätzliche baustellenbezogene Informationen, arbeitsschutzrelevante Maßnahmen: Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente ( 5 ASchG, DOK-VO) Die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente liegen im Baubüro der Baustelle zur Einsicht auf. Jede/r Arbeitnehmer/in erhält vor Aufnahme der Arbeiten eine entsprechende baustellenspezifische Unterweisung. *) Ausbildungsnachweise (LAP, Nachweis der Fachkenntnisse nach FK-V u. a.) und sonstige Unterlagen (z. B. VGÜ-Untersuchungsbestätigungen) sind bei Arbeitsantritt der Aufsichtsperson auf der Baustelle vorzulegen. Dieses Formular wurde in Kooperation mit der Arbeitsinspektion ausgearbeitet und dient als Grundlage für die Informationsverpflichtung gem. 9 Abs. 3 ASchG an den Überlasser. Eine Konkretisierung der freien Felder bei der Überlassung ist erforderlich, ebenso die Angaben von zusätzlichen baustellenspezifischen Informationen und Maßnahmen, wenn sie arbeitsschutzrelevant sind. Das Formular ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle. Das Vorhandensein der kollektiven Schutzmaßnahmen auf der Baustelle wird vorausgesetzt! Bei Änderung der Verwendung erfolgt eine neue Information. Überlassung Tiefbauer/in, Stand: Juni 2014 Seite 3 von 3

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