Landkreis Gifhorn Brand- und Katastrophenschutz. Digitalfunkanweisung für den Landkreis Gifhorn

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1 Digitalfunkanweisung für den Landkreis Gifhorn

2 Inhalt 1. Vorbemerkung und Anwendungsbereich 2. Rufgruppennutzung 3. SDS-Status 4. Endgeräte 2.1 TMO-Rufgruppen Feuerwehr Rettungsdienst /Sanitätsdienst Katastrophenschutz Sonstige Sonderrufgruppen Nutzung zusätzlicher TMO-Rufgruppen bei planbaren Einsätzen Nutzung von TMO-Rufgruppen zu Übungs- und Ausbildungszwecken 2.2 DMO-Rufgruppen Feuerwehr Rettungsdienst/Sanitätsdienst Katastrophenschutz Nutzung weiterer DMO-Rufgruppen Gatewaynutzung 4.1 Zentrale Beschaffung 4.2 Programmierung 4.3 Instandsetzung 4.4 Einsatzreserve 5. BSI-Sicherheitskarten 5.1 Beantragung und Änderung 5.2 Umgang mit BSI-Sicherheitskarten 5.3 Verfahren mit BSI-Sicherheitskarten bei Fremdinstandsetzung 6. OPTA und Funkrufnamen 7. Zusammenarbeit mit der übergeordneten Behörden und Organisationen 7.1 Anforderungsmanagement 7.2 Störungen oder Mängel im Digitalfunknetz 8. Inkrafttreten Abkürzungen Seite 2 von 15

3 1. Vorbemerkung und Anwendungsbereich Mit der flächendeckenden Einführung des Digitalfunks im Landkreis Gifhorn ergeben sich für alle Nutzer eine Vielzahl an Verbesserungen in Bezug auf die Durchführung des Sprechfunkverkehrs. Insbesondere vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur durch die Mehrheit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), ist damit aber auch eine erhöhte Disziplin bei allen Nutzern unverzichtbar. Neben den Regelungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS), gibt das Betriebskonzept Digitalfunk des Landes Niedersachsen die Grundlagen zur Abwicklung des Digitalfunks vor. Die Landkreise sind hier als unterste Aufsichtsbehörde und Koordinierungsstelle benannt. Aus diesem Grund wird durch den Landkreis Gifhorn eine Digitalfunkanweisung erlassen. Diese Anweisung regelt die Nutzung des Digitalfunks für alle nicht-polizeilichen BOS im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Gifhorn. Sie ist in der jeweils gültigen Fassung (siehe Fußzeile) verbindlich eingeführt. Seite 3 von 15

4 2. Rufgruppennutzung Im Gegensatz zu einer sehr eingeschränkten Anzahl an Kanälen im Analogfunk, stehen den einzelnen Nutzern durch die Einführung des Digitalfunks deutlich mehr Rufgruppen zur Verfügung. Um diese sinnvoll und möglichst störungsfrei einzusetzen, ist eine eindeutige Zuordnung, sowie eine zentrale Verteilung notwendig. Grundsätzlich gilt, dass die Nutzung von DMO-Rufgruppen immer vorgeht und auf TMO- Gruppen nur ausgewichen werden darf, wenn dies unbedingt notwendig ist. 2.1 TMO-Rufgruppen Folgende TMO-Rufgruppen stehen dem Landkreis Gifhorn zur Verfügung: Feuerwehr Rettungsdienst / Sanitätsdienst Katastrophenschutz Sonstige F_GF_1 F_GF_2 F_GF_3 F_GF_EDV R_GF_1 R_GF_2 R_GF_3 K_GF_1 K_GF_2 GF_Anruf ZusArb_GF P_GF_1 P_BS_HORST Hauptrufgruppe Feuerwehr Anrufgruppe Einsatzleitstelle Einsatzrufgruppe Feuerwehr Nordkreis Einsatzrufgruppe Feuerwehr Südkreis Reserverufgruppe Feuerwehr Hauptrufgruppe Rettungsdienst / Sanitätsdienst Anrufgruppe Einsatzleitstelle Ausweichrufgruppe Rettungsdienst Einsatzrufgruppe Sanitätsdienst Hauptrufgruppe Katastrophenschutz Anrufgruppe Fernmeldezentrale (lagebedingt) Ausweichrufgruppe Katastrophenschutz Anrufgruppe Einsatzleitstelle für externe Einsatzkräfte Zusammenarbeitsrufgruppe aller BOS im Landkreis Gifhorn Hauptrufgruppe der Polizei im Landkreis Gifhorn Hauptrufgruppe Polizeidirektion Braunschweig Seite 4 von 15

5 2.1.1 Feuerwehr Die Einsatzleitstelle stellt eine ständige Erreichbarkeit über die TMO-Rufgruppe F_GF_1 sicher. Um eine Überlastung der Rufgruppe F_GF_1 zu vermeiden, werden bei größeren Einsätzen alle einsatzbedingten Funkgespräche, die keine Relevanz für die Einsatzleitstelle haben und nicht im DMO abgewickelt werden können, auf den Einsatzrufgruppen F_GF_2 und F_GF_3 durchgeführt. Die Rufgruppen werden wie folgt aufgeteilt: Bei umfangreicheren Einsätzen mit erhöhtem Funkverkehrsaufkommen, wechseln alle beteiligten Einheiten schnellstmöglich und auf Weisung des Einsatzleiters in ihre vorgesehene Rufgruppe. Die Einsatzleitstelle ist hierüber durch den Einsatzleiter zu informieren. Seite 5 von 15

6 Seitens der Einsatzleitstelle werden die beiden Rufgruppen nicht mitgehört. Der Kontakt zwischen dieser und der Einsatzstelle erfolgt weiterhin über die Hauptrufgruppe F_GF_1. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass mindestens ein Funkgerät je Einsatzstelle (z. B. auf dem ELW) entsprechend geschaltet ist. Die Reserverufgruppe F_GF_EDV ist im Einsatzfall bei der Einsatzleitstelle anzufordern und nur auf deren Weisung zu nutzen Rettungsdienst / Sanitätsdienst Die Einsatzleitstelle stellt eine ständige Erreichbarkeit über die Rufgruppen R_GF_1 sicher. Für größere Einsätze des Rettungsdienstes und des Sanitätsdienstes wird die Rufgruppe R_GF_2 vorgehalten. Diese wird bei Bedarf über die Einsatzleitstelle angefordert und nur auf deren Weisung genutzt. Für den Sanitätsdienst wird die Rufgruppe R_GF_3 vorgesehen. Alle einsatzbedingten Funkgespräche, die keine Relevanz für die Einsatzleitstelle haben und nicht im DMO abgewickelt werden können, sind auf der Einsatzrufgruppe R_GF_3 durchzuführen Katastrophenschutz Die beiden Rufgruppen im Bereich des Katastrophenschutzes werden für Großschadensund Katastrophenfälle vorgehalten. Die Zuteilung erfolgt im Einsatzfall durch die Einsatzleitstelle bzw. den diensthabenden S6 des Katastrophenschutzstabes. Nach Einberufung des Katastrophenschutzstabes des Landkreises Gifhorn und Herstellung der Arbeitsbereitschaft, wird die Rufgruppe K_GF_1 zur Hautrufgruppe und zur Anrufgruppe der Fernmeldezentrale des Katastrophenschutzstabes. Diese Maßnahme wird zwischen dem diensthabenden S6 des Katastrophenschutzstabes und der Einsatzleitstelle abgestimmt Sonstige Die Rufgruppe Anruf_GF ist für Fremdkräfte als Anrufgruppe zur Einsatzleitstelle vorgesehen und nur durch diese zu verwenden. Seitens der Einsatzleitstelle wird eine ständige Erreichbarkeit über diese Rufgruppe sichergestellt. Für eine organisationsübergreifende Nutzung aller polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS im Landkreis Gifhorn ist die Rufgruppe ZusArb_GF vorgesehen. Im Einsatzfall ist diese, bei Bedarf, über die Einsatzleitstelle anzufordern und nur auf deren Weisung zu nutzen. Im Vorfeld ist eine Abstimmung zwischen der Einsatzleitstelle und der Polizei erforderlich. Die Nutzung der Rufgruppe P_GF_1 ist der Polizei vorbehalten. Im Ausnahmefall wird die Nutzung durch die Einsatzleitstelle explizit angewiesen um z. B. einen direkten Kontakt mit der Polizei herzustellen. Die Rufgruppe PD_BS_HORST ist die Anrufgruppe der Polizeidirektion Braunschweig. Sie dient im Einsatzfall der Verbindung zwischen der Polizeidirektion Braunschweig mit der Fernmeldezentrale des Katastrophenschutzstabes. Seite 6 von 15

7 Die eigenständige Nutzung der Gruppen durch nichtpolizeiliche BOS ist untersagt Sonderrufgruppen Neben den Rufgruppen, die den BOS im Landkreis Gifhorn dauerhaft zur Verfügung stehen (s. o.), werden landes- und bundesweit weitere Sonderrufgruppen vorgehalten, die das Spektrum bei besonderen Einsatzlagen erweitern können. Eine Einsatzlage, die die Erweiterung auf diese Sonderrufgruppen erforderlich macht, hat i. d. R. ein solches Ausmaß, dass eine besondere Führungsstruktur (z. B. Katastrophenschutzstab) erforderlich ist. Die Beantragung dieser Rufgruppen erfolgt in dem Fall daher über den zuständigen S6 (wird im Einsatzfall bekanntgegeben) Nutzung zusätzlicher TMO-Rufgruppen bei planbaren Einsätzen Sollten bei planbaren Einsätzen (z. B. Großveranstaltungen) weitere TMO-Rufgruppen erforderlich sein, werden diese, abweichend von den unter bis getroffenen Regelungen, mindestens eine Woche vorher über beantragt Nutzung von TMO-Rufgruppen zu Übungs- und Ausbildungszwecken Beim regelmäßigen Ausbildungsdienst der Feuerwehren werden die Funkgespräche, soweit sie nicht im DMO möglich sind, auf den Rufgruppen F_GF_2 (Nordkreis) und F_GF_3 (Südkreis) abgewickelt. Die SEG nutzt hierfür die Rufgruppe R_GF_3. Für größere Übungen und Ausbildungen ist im Vorfeld eine TMO-Rufgruppe zu reservieren. Hierfür stehen die Gruppen K_GF_1 und K_GF_2 zur Verfügung. Die Reservierung erfolgt mindestens eine Woche vorher über 112.de. Sollte es zu einem Echteinsatz kommen, der die Nutzung einer der Rufgruppen erfordert, wird der Funkverkehr für die Ausbildung auf dieser sofort eingestellt. 2.2 DMO-Rufgruppen Im Folgenden ist die Verteilung der DMO-Rufgruppen im Landkreis Gifhorn aufgeführt. Die mit * gekennzeichnete DMO-Rufgruppen können uneingeschränkt genutzt werden - auch innerhalb der Schutzzonen Radioastronomie (Einschränkung hat keine Relevanz innerhalb des LK GF). Diese Zuteilung ist nur gültig innerhalb des Landkreises Gifhorn. Außerhalb des Bereiches ist vor der Nutzung einer Rufgruppe eine Abstimmung mit der zuständigen Einsatzleitstelle oder der Einsatzleitung erforderlich (dies gilt auch für die der KFB zugewiesenen Gruppen!). Seite 7 von 15

8 Gifhorn Wittingen Boldecker Land Papenteich Sassenburg Meinersen Hankensbüttel Wesendorf Brome Isenbüttel ELS/FTZ KFB Nord KFB Süd Ausbildung Landkreis Gifhorn Feuerwehr Um den Feuerwehren eine möglichst große Zahl an DMO-Rufgruppen zur Nutzung anbieten zu können, ohne dass es zu gegenseitigen Beeinträchtigungen bei nah beieinanderliegenden Einsatzstellen unterschiedlicher Feuerwehren kommt, werden folgende Gruppen gebildet. Die Verteilung wurde so vorgenommen, dass die Nutzung gleicher Gruppen durch benachbarte Feuerwehren (innerhalb des LK GF) weitestgehend ausgeschlossen ist. Dennoch kann es auf Grund von Überreichweiten, in Einzelfällen zu gegenseitigen Beeinträchtigungen kommen. In diesem Fall ist eine Abstimmung der beteiligten Einsatzleitungen erforderlich. FEUERWEHR Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Sonstige 307_F* x x x x 307_F* 308_F* x x x x 308_F* 309_F* x x x x 309_F* 310_F* x x x x 310_F* 311_F* x x x x 311_F* 312_F* x x x 312_F* 313_F* x x x 313_F* 314_F* x x x 314_F* 315_F* x x x 315_F* 316_F* x x x 316_F* 317_F x x x 317_F 318_F x x x 318_F 319_F x x x 319_F 320_F x x x 320_F 321_F x x x 321_F 322_F x 322_F 323_F x x 323_F 324_F x x 324_F 325_F x x 325_F 326_F x x 326_F Seite 8 von 15

9 Rettungsdienst SEG Allgemein SEG Führung Betreuung Nordkreis Betreuung Südkreis Wasserwacht/Taucher Behandlungsplatz intern Rettungsmittelhalteplatz Fahrradstaffel Reserve Landkreis Gifhorn Rettungsdienst/Sanitätsdienst Die DMO-Rufgruppen 603_R bis 614_R werden schwerpunktmäßig der SEG zur Verfügung gestellt, da der Rettungsdienst i. d. R. keinen Bedarf an einem eigenen Einsatzstellenfunk hat. Rettungsdienst/Sanitätsdienst 603_R* x 603_R* 604_R* x 604_R* 605_R* x 605_R* 606_R* x 606_R* 607_R* x 607_R* 608_R x 608_R 609_R x 609_R 610_R x 610_R 611_R x 611_R 612_R x 612_R 613_R 613_R 614_R x 614_R Katastrophenschutz Die Rufgruppen 403_K* und 404_K bis 412_K stehen dem Katastrophenschutz zur Verfügung. Eine Zuteilung erfolgt im Einsatzfall durch die Einsatzleitstelle bzw. den diensthabenden S6 des Katastrophenschutzstabes Nutzung weiterer DMO-Rufgruppen Ist die Nutzung weiterer Rufgruppen aus einsatztaktischen Gründen notwendig, so werden diese bei der Einsatzleitstelle angefordert. Hierfür stehen vorrangig die DMO-Rufgruppen zur Verfügung, die anderen Einheiten der jeweils gleichen Organisation zugewiesen sind (Feuerwehren, Rettungsdienst/ Sanitätsdienst), sowie die Rufgruppen des Katastrophenschutzes. Die Einsatzleitstelle entscheidet über die Verteilung unter Beachtung des sonstigen Einsatzaufkommens. Seite 9 von 15

10 Eine Einsatzlage, die neben der Nutzung der o. g. Rufgruppen weitere DMO-Rufgruppen erforderlich macht, hat i. d. R. ein solches Ausmaß, dass eine besondere Führungsstruktur (z. B. Katastrophenschutzstab) erforderlich ist. Die Beantragung dieser Rufgruppen erfolgt in dem Fall daher über den zuständigen S6 (wird im Einsatzfall bekanntgegeben). Für die Nutzung weiterer DMO-Rufgruppen bei planbaren Einsätzen (Großveranstaltungen usw.), oder größeren Übungen, sind diese mindestens eine Woche vorher über anzufordern Gatewaynutzung Die Schaltung eines Gatewaybetriebs ist im Einsatzfall vorab mit der Einsatzleitstelle abzustimmen. Die Beendigung ist der Einsatzleitstelle ebenfalls mitzuteilen. Bei planbaren Einsätzen (Großveranstaltungen usw.), Übungen oder sonstigen Ausbildungsdiensten ist die Schaltung des Gatewaybetriebs zusammen mit den Rufgruppen anzufordern (siehe hierzu auch und 2.1.7). 3. SDS-Status Um den Sprechfunkbetrieb möglichst zu reduzieren, wird im Landkreis Gifhorn der SDS- Status genutzt. Hierbei ist zu beachten, dass der Status nur durch das Haupt -MRT (OPTA: A) eines Einsatzmittels abgesetzt werden kann. HRT werden nur in begründeten Ausnahmefällen für die Nutzung des SDS-Status freigegeben (z. B. bei Einsatzmitteln ohne MRT). Bedingt durch die Programmierung der Digitalfunkgeräte wird bei jedem Funkgerät angezeigt, dass der Status wurde. Die Verarbeitung der Information durch den Einsatzleitrechner ist jedoch nur für die o. g. Geräte möglich. Bei allen anderen Geräten läuft der Status ins Leere. Auf der folgenden Seite sind die einzelnen Status und deren Bedeutung aufgeführt. Besonderer Hinweis zum Status 3: Um dem Einsatzleiter die Möglichkeit zu geben, frühzeitig festzustellen, welche Einheiten in welcher Stärke ausgerückt sind, kann nach Drücken des Status 3 eine entsprechende Meldung in die jeweilige Rufgruppe erfolgen. Die Leitstelle ist hierbei im Vorfeld nicht anzurufen. Eine Quittung durch diese erfolgt ebenfalls nicht. Seite 10 von 15

11 SDS- Status 1 2 Bedeutung Fahrzeug einsatzbereit und über Funk erreichbar Einsatzmittel einsatzbereit am/im eigenen Wachstandort/Feuerwehrhaus 3 Einsatzmittel im Einsatz 4 Einsatzmittel ist am Einsatzort eingetroffen Kurzbeschreibung der SDS-Status im Digitalfunk Rettungsdienst Seite 11 von 15 Alle Organisationen Feuerwehr Das Fahrzeug und die Besatzung sind einsatzbereit und stehen für Einsätze zur Verfügung. Dies gilt auch für Rückfahrten von der Einsatzstelle (Ausnahme siehe Status 7) Das Fahrzeug ist einsatzbereit im Standort und steht für Einsätze zur Verfügung. Der Einsatzauftrag wurde übernommen und es erfolgt die Fahrt zum Einsatzort. Nach Drücken des Status 3 kann eine Meldung über das ausgerückte Einsatzmittel und die Stärke per Sprechfunk erfolgen. Dies geschieht ohne vorherige Ansprache der Einsatzleitstelle, ohne Drücken des Status 5 und ohne Quittung. Der zugewiesene Einsatzort wurde erreicht. 5 Sprechwunsch Allgemeiner Sprechwunsch unter Beachtung der sachgerechten Nutzung des Sprechfunkverkehrs. 6 Einsatzmittel ist nicht einsatzbereit 7 Einsatzmittel nur eingeschränkt einsatzbereit über Funk 8 Einsatzmittel hat den Zielort erreicht 9 Sonderstatus 0 Priorisierter Sprechwunsch Rückmeldung / Nachforderung, die durch die ELS mit hoher Priorität abgefragt werden soll, z.b.: Notruf eines Einsatzmittels wegen eigener Bedrohungslage Das Einsatzmittel ist außer Dienst und nicht einsetzbar. vorherige Absprache mit Einsatzleitstelle. Fahrt mit Patient zum Zielort. Zielort erreicht, Patient wird übergeben. Status 8 mit unmittelbar folgenden Status 9: nach einem Einsatz zunächst nicht einsatzbereit (z.b. Desinfektion). Fahrzeug ist auf Grund dringender auszuführender Maßnahmen nicht einsetzbar. Stichworterhöhung, Unfallmeldung mit Eigenbeteiligung. NEF-Nachforderung für Reanimation. Das Einsatzmittel steht für Einsätze nicht zur Verfügung. - Technischer Defekt / Werkstattaufenthalt - Fahrt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches - Das Einsatzmittel befindet sich auf der Rückfahrt von einem Einsatz und ist aufgrund des Einsatzes nicht voll einsatzbereit (z. B. keine Schläuche, keine PA oder ähnliches.) - Bewegungsfahrt ohne komplette Mannschaft - Ausbildungsdienst. Folge: Die Einsatzleitstelle fragt bei einem neuen Einsatz ab, ob dieser übernommen werden kann. keine Anwendung. keine Anwendung. z.b. Bedrohung durch Dritte, schwerer Verkehrsunfall mit Eigenbeteiligung. Dringende Hilfeanforderung.

12 4. Endgeräte Die Zuständigkeit für die Beschaffung und Unterhaltung der Funkgeräte, sowie des dazugehörigen Zubehörs liegt grundsätzlich zunächst beim jeweiligen Träger der Organisation. Der Landkreis Gifhorn unterstützt hierbei im Rahmen seiner Möglichkeiten und stellt die Verbindung zwischen den nichtpolizeilichen BOS in seinem Zuständigkeitsbereich und der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen, sowie anderen übergeordneten Behörden her. 4.1 Zentrale Beschaffung Der Landkreis Gifhorn hat seinen Beitritt zum Rahmenvertrag des Landes Niedersachsen mit der Firma Selectric erklärt und hierdurch die Möglichkeit, Digitalfunkgeräte und Zubehör zu günstigen Konditionen abrufen zu können. Durch diese Beteiligung ist es auch den kreisangehörigen nichtpolizeilichen BOS möglich, Funkgeräte und Zubehör zentral über den Landkreis Gifhorn abzurufen. Ein entsprechendes Abrufformular, wird durch den Landkreis Gifhorn zur Verfügung gestellt. Die Rechnungen für dieses Material werden durch den Landkreis Gifhorn an den Abrufenden weitergeleitet und sind durch diesen direkt beim Rechnungssteller zu begleichen. 4.2 Programmierung Für jedes neubeschaffte Digitalfunkgerät und bei bestimmten technischen Änderungen (z. B. Lizenzen) ist über den Landkreis Gifhorn ein Programmierauftrag zu beantragen. Bei Geräten, die durch den Landkreis Gifhorn zentral beschafft werden, erfolgt die Programmierung automatisch vor Übergabe. In unregelmäßigen Abständen ist es notwendig, die Digitalfunkgeräte mit Updates zu versorgen. Sobald ein Update zur Verfügung steht, erfolgt eine entsprechende Information durch den Landkreis Gifhorn an die Digitalfunkbeauftragten der Organisationen. Sofern kein Digitalfunkbeauftragter benannt ist, erfolgt die Mitteilung an die jeweilige Führungskraft der Organisation (z. B. Gemeindebrandmeister). Grundsätzlich sollen die Organisationen die Updates zeitnah und in eigener Verantwortung durchführen. Der Landkreis Gifhorn stellt zwei Programmierausstattungen zur Verfügung, die zu diesem Zweck unter ausgeliehen werden können. Der Ausleihzeitraum wird individuell abgestimmt, sollte jedoch in der Regel maximal 2 Wochen betragen. Einzelne Programmierungen können in Absprache auch durch den Landkreis Gifhorn erfolgen. 4.3 Instandsetzung Zentral beschaffte Digitalfunkgeräte und Zubehör werden innerhalb des Gewährleistungszeitraumes über den Landkreis Gifhorn zur Instandsetzung gegeben. Mängel, die außerhalb der Gewährleistung sowie bei Digitalfunktechnik auftreten, die durch die Organisation selbstständig beschafft worden sind, können durch diese direkt zur Instandsetzung gegeben werden. Seite 12 von 15

13 4.4 Einsatzreserve Die Einsatzreserve Digitalfunk wird für alle BOS bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen vorgehalten. Sie beinhaltet HRT inkl. Zubehör und MRT unterschiedlicher Hersteller in diversen Ausstattungsvarianten und kann für Einsätze, Übungen oder Schulungen temporär angefordert werden. Bei Bedarf ist diese Ausstattung über den Landkreis Gifhorn unter 112.de anzufordern. 5. BSI-Sicherheitskarten Digitalfunkgeräte lassen sich ausschließlich mit einer SIM-Karte, der sogenannten BSI- Sicherheitskarte (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) in Betrieb nehmen. Sie beinhaltet Teilnehmer- und Verschlüsselungsinformationen. Die BSI-Sicherheitskarte ist nach der VS-Anweisung (Stufe NfD) zu behandeln. 5.1 Beantragung und Änderung Die Beantragung sowie die Änderung von BSI-Sicherheitskarten erfolgt grundsätzlich über den Landkreis Gifhorn unter support@digital.gifhorn-112.de. Bei Änderungen ist es notwendig, die BSI-Karten beim Landkreis Gifhorn abzugeben, da sie bei der ASDN vorgelegt werden müssen. Dies ist im Vorfeld über o. g. Kontaktdaten abzustimmen. 5.2 Umgang mit BSI-Sicherheitskarten Um eine unbefugte Nutzung zu verhindern, ist der Verlust oder undefinierte Verbleib eines digitalen Endgerätes und/oder der BSI-Sicherheitskarte unverzüglich dem Landkreis Gifhorn unter / oder (bei Nichterreichen) / (24 Stunden erreichbar) mitzuteilen, damit dieser eine Sperrung der BSI-Sicherheitskarte für den Betrieb im Digitalfunknetz bei der ASDN veranlassen kann. Zur zweifelsfreien Identifizierung sind dabei zu benennen. der Funkrufname und - soweit möglich - die Teilnehmernummer (ISSI) sowie die TETRA-Gerätenummer (TEI) Seite 13 von 15

14 Sollte es erforderlich sein, BSI-Sicherheitskarten auf dem Postweg zu versenden, so sind diese im Vorfeld temporär zu sperren. Die Sperrung wird unter beantragt. Der Versand darf erst erfolgen, wenn die Sperrung bestätigt wurde. Das Entsperren der BSI-Sicherheitskarten erfolgt auf dem gleichen Weg. 5.3 Verfahren mit BSI-Sicherheitskarten bei Fremdinstandsetzung Bei Fahrzeugen, die in die Fremdinstandsetzung gegeben werden, sind zuvor die BSI- Sicherheitskarten aus den MRT zu entfernen. Darüber hinaus sind die HRT vom Fahrzeug zu entnehmen. 6. OPTA und Funkrufnamen Die Zuteilung der Operativ-Taktischen Adressen (OPTA) bzw. der Funkrufnamen erfolgt durch den Landkreis Gifhorn in Abstimmung mit der beantragenden Einheit, auf Grundlage des jeweils gültigen Erlasses des Landes Niedersachsen. Sollte ein Einsatzmittel ersetzt oder derart verändert werden, dass die Änderung der OPTA erforderlich ist (z. B. Änderung des Einsatzzwecks, der Beladung,...) ist der Landkreis Gifhorn hierüber unverzüglich zu informieren um eine Änderung der BSI-Karten zu veranlassen (siehe hierzu Ziffer 5.1). Die Übersicht der OPTA der nichtpolizeilichen BOS im Landkreis Gifhorn wird in einem Funkplan zusammengefasst und durch den Landkreis Gifhorn zur Verfügung gestellt. 7. Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden und Organisationen Die Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden und Organisationen im Bereich des Digitalfunks (z. B. BDBOS, ASDN, TTB) erfolgt grundsätzlich über den Landkreis Gifhorn. Dies dient in erster Linie einer gewissen Kanalisierung und Steuerung der unterschiedlichen Anliegen an die jeweils zuständigen Stellen und soll einen umfassenden Überblick über offene und bereits behandelte Themen im Landkreis Gifhorn ermöglichen. Kontaktdaten: / oder support@digital.gifhorn-112.de 7.1 Anforderungsmanagement Durch die Vielzahl unterschiedlicher Nutzer im Digitalfunk, sind einerseits auch eine Menge unterschiedlicher Wünsche und Interessen miteinander in Einklang zu bringen, andererseits entwickeln sich hierdurch auch eine Vielzahl an Ideen, Anregungen zur Optimierung. Diese Wünsche, Anregungen, Ideen usw. sind über o. g. Kontaktdaten an den Landkreis Gifhorn zu richten, der diese prüft und, soweit sie nicht seine Zuständigkeit betreffen, an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Seite 14 von 15

15 7.2 Störungen oder Mängel im Digitalfunknetz Bei festgestellten Störungen oder Mängeln im Digitalfunknetz ist durch die Nutzer eine Mängelanzeige zu fertigen. Ein Vordruck kann unter im Menüpunkt Digitalfunk für den Benutzer/Mängelmeldungen heruntergeladen werden. Entgegen der Angabe im Kopf dieses Formulars erfolgt der Versand ausschließlich an den Landkreis Gifhorn. 8. Inkrafttreten Diese Anweisung tritt mit dem in der Fußzeile genannten Datum in Kraft. Zuvor erlassene Fassungen treten damit automatisch außer Kraft. Landkreis Gifhorn - Der Landrat - im Auftrage gez. Der Digitalfunkbeauftragte Abkürzungen ASDN Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BOS DMO FRT HRT ISSI KFB MRT OPTA TEI TMO SDS SEG Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Direct Mode Operation Fixed Radio Terminal Handheld Radio Terminal Individual Short Subscriber Identity Kreisfeuerwehrbereitschaft Mobile Radio Terminal Operativ-Taktischen Adressen TETRA oder Terminal Equipment Identity Trunked Mode Operation Short Data Service Schnell-Einsatz-Gruppe TTB BS Taktisch Technische Betriebsstelle Braunschweig Seite 15 von 15

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