Sachstand zum Erlass Nitratbelastete Grundwassermessstellen. 3. Informationsveranstaltung Wasserschutz und Landwirtschaft
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- Ulrich Arwed Wagner
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1 Sachstand zum Erlass Nitratbelastete Grundwassermessstellen 3. Informationsveranstaltung Wasserschutz und Landwirtschaft Dr. Astrid Krüger, Referat
2 Gliederung Hintergrund und Chronologie Anlassbezogene Kontrollen durch LWK Maßnahmen vor Ort Fazit und Ausblick - 2 -
3 Hintergrund und Chronologie (1) NitratRL: Vertragsverletzungsverfahren WRRL-Bewertung: keine nennenswerte Erfolge Auswahl von Grundwassermessstellen mit Nitratkonzentrationen > 50 mg/l und signifikant steigendem Trend 24 Kommunen mit Erlass vom angeschrieben: 55 Messstellen Erlass vom zur Datenbereitstellung durch den GLD Rückmeldung der Kommunen zum : Zuständigkeit nur bedingt auf Seiten der Kommunen, kein lokal begrenztes Problem, teilweise umfangreiche Datenrecherche, verstärkte Kommunikation mit der LWK, bereits im Vorfeld Maßnahmen innerhalb und außerhalb von WSG (Kontrollen, freiwillige Vereinbarungen, ), Hinweise auf Notwendigkeit der Novellierung der Düngerechtes
4 Hintergrund und Chronologie (2) Ergänzender Erlass MU/ML vom an Kommunen und LWK Die Kommunen sind zur engen Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer aufgerufen! Erste Lieferung der Suchräume durch Kommunen zum
5 Ergänzender Erlass: Zusammenarbeit ( ) MU Erlass vom Berichte 12/ /2016 Daten des GLD (NLWKN und LBEG) Erlass des MU vom Daten der Düngebehörde (Nährstoffbericht) Anlage 2 UWB/LWK: Planerische und beratende Maßnahmen mit dem Ziel, erforderliche Veränderungen im Betrieb zu erreichen UWB: Ordnungsrechtliche Maßnahmen Übermittlung der Betriebe in Wasserschutzgebieten Prüfung der Betriebe in WSG durch UWB (ggf. gemeinsam mit LWK): Anforderung und Überprüfung der einzelschlagbezogenen Aufzeichnung bei den Betrieben Landkreis/kreisfreie Stadt Untere Wasserbehörde als Gewässeraufsicht Prüft Messstelle: Identifikation von Gemeinden in Anstromrichtung mit Sickerwasserkonzentration > 75 mg/l oder N-Überschuss > 60 kg/ha. Betrachtungsraum bis zur ersten Wasserscheide. Berücksichtigung landwirtschaftlicher Daten Einleitung einer anlassbezogenen düngerechtlichen Kontrolle (siehe Erläuterung, Anlage 3) LWK (anlassbezogene Kontrolle der Betriebe): 1. Anforderung von den Bewirtschaftern (digital oder in Papierform) : des letzten Nährstoffvergleichs (NV) ( ) der Berechnung 170 kg N Obergrenze für Wirtschaftsdünger (Wi-Dünger) der mehrjährigen Nährstoffsalden 2. Plausibilitätskontrolle der NV 3. Abgleich Wi-Dünger Abgaben / Aufnahmen im NV mit der Meldedatenbank 4. Anhörung / Vorortkontrollen bei Verdacht auf Nichteinhaltung v. Düngerecht Bauaufsichtsbehörde / Immissionsschutzbehörde: Ordnungsrechtliche Maßnahmen; ggf. Anforderung eines neuen Verwertungskonzeptes LWK: OWI / Bußgeld ggf. CC-Verstoß Übermittlung der Betriebe gemäß Ziffer 4.3 RdErl NBauO Verstoß gegen Auflagen der WSG-VO und/oder der landesweiten SchuVO Prüfergebnis UWB: WSG-VO/SchuVO eingehalten Verstoß gegen düngerechtliche Vorgaben ohne Rechtsfolge im Düngerecht (z.b. Überschreitung der mehrjährigen N oder P Salden) Prüfergebnis LWK: Düngerecht eingehalten Verstoß gegen düngerechtliche Vorgaben mit Rechtsfolge im Düngerecht (z.b. Überschreitung 170kg N- Grenze)/ Abweichung vom Verwertungskonzept
6 Sachstand Vorortkontrollen Suchräume: UWB LWK: 45 Suchräume für anlassbezogene Kontrollen wurden übermittelt LWK: Bewirtschafter wurden ermittelt. GLD: Plausibilitätscheck wurde durchgeführt. LWK hat in 100 Betrieben eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Fachliches Ranking: WiDü-Anfall, -import, -abgabe, P 2 O 5 -Saldo, 2017: Vor-Ort-Kontrollen weiterer Betriebe.
7 erfasster Flächenanteil [%] Ergebnis Vorortkontrollen Über Kontrollen erfasster Flächenanteil [%] der Suchraumfläche je Kommune Kommunen
8 Ergebnis Vorortkontrollen Auswertung Vor-Ort-Kontrollen 100 Betriebe
9 Maßnahmen Vor Ort Behördenübergreifende Arbeitstreffen (z. B. Runde Tische) Verstärkte Kontrolle von Anlagen Überwachung der Einhaltung der WSG-VO Führen von Wirtschaftsdüngekatastern Eigene Messprogramme
10 Fazit und Ausblick Der Erlass hat z. T. erhebliche Initiativen (Ordnungsrecht und Freiwilligkeit) vor Ort ausgelöst. Vereinzelte Rückmeldungen der Kommunen erfolgten zum Runde anlassbezogene Kontrollen läuft an. UWB stellen eigene Messkonzepte auf. Runde Tische werden installiert / fortgesetzt. Die Zusammenarbeit der Kommunen mit der LWK wird verstärkt. Projekte..
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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