PRÜFDIENSTE. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Kontrolle und Überwachung Düngerecht Situation Auftrag Umsetzung Ergebnisse Ausblick
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1 PRÜFDIENSTE der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Kontrolle und Überwachung Düngerecht Situation Auftrag Umsetzung Ergebnisse Ausblick Referent: Reno Furmanek, stellv. PD-Leiter 1
2 Situationsbeschreibung aus Sicht der Kontrolle Sorge um Qualität von Luft, Boden, Wasser, Nahrungsmittel Mehr staatliche Kontrolle für eine gesunde Umwelt Gute Leistungen in der Produktion, gute Preise, weniger Bürokratie und Kontrolle, Nachhaltiger Umgang mit Produktionsgrundlagen Deregulierung, Bildung Beratung Förderung Überwachung 2
3 Verantwortungsgemeinschaft Gewässerschutz ein Ziel, viele Zuständigkeiten Düngerecht (DüngeV, DüMV, WDüngV, MeldeV) Beratung Förderung Beratung Überwachung Förderung Überwachung Bodenschutzrecht (z.b. BBodSchV) Gewässerschutz Wasserrecht (z.b. EG-WRRL, WHG, NWG AVWS, SchuVO, Gem.RdErl. Lagerung Stallmist) Beratung Förderung Beratung Überwachung Förderung Überwachung Bau- /Immissionsschutzrecht (z.b. BImSchG, BauGB, NBauO, Rd.Erl.) Förderung Beratung Überwachung Abfallrecht (z.b. KrwAbfG, BioAbfV, AbfKlärV, EU-AVV) 3
4 Recht und Gesetz.der Auftrag Fachrechtlicher Überwachungsauftrag der LWK- Saatgutverkehrsgesetz Pflanzenschutzgesetz Düngeverordnung Verbringensverordnung Düngemittelverordnung Überwachung, Kontrolle, Ahndung 4
5 PRÜFDIENSTE Wer und was wird sind!? Im Auftrage des Landes Niedersachsen Umsetzung hoheitlicher Aufgaben nach den Vorgaben der Nds. Landesregierung DÜNGEBEHÖRDE Eigenständig organisiert und vernetzt direkte Anbindung an den Direktor (gem. 23 Abs.1 LWKG), fachliche Vernetzung zu allen relevanten Fachbereichen im Hause der LWK Bündelung der Kontrollen nach Fachrecht und Förderrecht in einer Organisationseinheit - Rund 132 Mitarbeiter in der Überwachung Fach- und Förderrecht sowie Vollzug und Ahndung Wo Sie uns finden? In Kontakt kommen über. Zentrale Leitung und Koordiniation am Hauptsitz Oldenburg Dezentral an 10 Standorten in ganz Niedersachen Kurze Wege Sitz OL und Wasserversorgungsunternehmen 5
6 Aktionsfelder Überwachung Düngerecht Herkünfte/ Anfall z.b. Tierhaltung und BGA Hersteller, Industrie, Gewerbe Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Inverkehrbringen Transport Anwendung/ Düngung 6
7 Wer wird kontrolliert? Wie ist das Kontrollsystem aufgebaut? Cross Compliance Risikobasierte Auswahl der Betriebe durch ML/SLA I. Systematische Kontrolle CC nach Weisung des Landes: Grundsatz: mindestens 1% der Begünstigten der CC-relevanten Zahlungen Jederzeit prüfbare Standards (z.b. Nährstoffvergleich, Dokumente Güllelagerraum) II. III. Routinekontrollen Fachrecht nach Weisung des Landes: DüV: rd. 1 % der Ldw. Betriebe VerbringensVOen: 5 % Abgeber, 2 % Aufnehmer Anlassbezogene CC-Kontrollen aufgrund von Hinweisen und Meldungen anderer Behörden oder von Dritten durch die FACHRECHTSBEHÖRDE; Cross Checks im Rahmen systematischer VOK (alle weiteren festgestellten Verstöße gegen die CC-Verpflichtungen sind immer an die Zahlstelle zu melden (ZID-Eintrag) 7
8 Überwachung bedeutet Aufgabe der Düngebehörde gem. 12 Düngegesetz Überwachung der Vorschriften des Gesetzes und der jeweiligen Rechtsverordnungen z.b. Düngeverordnung Düngemittelverordnung Bundes- und Landesverbringensverordnung Mit dem ML abgestimmtes Vollzugskonzept: Systemkontrollen und Anlasskontrollen nach DüngG, DüV, DüMV, WDüngV B/L Sachverhaltsermittlungen - vor Ort EDV-gestützte Auswertungsroutinen - Abgleiche: weit mehr als 1000 OwiG- Bescheide/a (Abgabe-/Aufnahmemeldungen fehlen/falsch) Weitergehende Ermittlungen zu den Tatbeständen in den düngerechtlichen Dokumentations- und Anwendungsvorschriften (Kombi-Kontrollen) Behördliche Meldungsabgleiche Vor-Ort-Kontrollen Verfahren und Rechtsfolgen 8
9 Cross Compliance die Grundlagen Dauergrünlanderhaltung Pflanzen-Richtlinie (RL) Nitrat-RL Anhang III Klärschlamm-RL Grundwasserschutz-RL Vogelschutz-RL FFH-RL Rinder, Schweine, Schafe / Ziegen Lebensmittelsicherheit Tierschutz Futtermittelsicherheit LWK = CC-Prüfstelle und Fachbehörde* LWK Niedersachsen ist 1. PRÄMIENBEHÖRDE mit 10 Bewilligungsstellen 2. Technischer Prüfdienst der LWK hat LWK nur = CC-Prüfstelle die Zuständigkeit für Landkreise Teilbereiche der = Fachbehörde* CC-Regelungen, z.b. Systemkontrolle GrundwasserRL, oder anlassbezogene und Systemkontrolle NitratRL 3. Anlassbezogene Fachrechtskontrollen Cross Checks Landkreise = CC-Prüfstelle und Fachbehörde* LAVES = CC-Prüfstelle und Fachbehörde* *= Anlassbezogene Kontrollen 9
10 Cross-Compliance Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) A: Umweltschutz, Klimaschutz, guter ldw. Zustand der Flächen B: Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen GAB 1: Nitratrichtlinie GAB 2: Vogelschutzrichtlinie GAB 3: FFH-Richtlinie GAB 4: Lebens- und Futtermittelsicherheit GAB 5: Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung GAB 6, 7, 8: Regelungen zur Tierkennzeichnung und-registrierung GAB 9: TSE-Krankheiten GAB 10: Regelungen zum Pflanzenschutz C: Tierschutz GAB 11, 12, 13: Tierschutz 10
11 Was wird kontrolliert? Aufzeichnungen wie z.b. Nährstoffvergleiche, N-min-Richtwerte, Nährstoffgehalte org. Dünger, Bodenuntersuchungsergebnisse Lieferscheine Wirtschaftsdünger und Wasserversorgungsunternehmen 11
12 DüngeVO Oder: Was geht und was nicht geht?! Zwischenfrucht-Düngung mit Gärresten am : Düngebedarf ja/nein? oder: ALLES MUSS RAUS! Sommerschlussverkauf bei einer Biogasanlage? und Wasserversorgungsunternehmen 12
13 Düngungsverstoß 13
14 Düngungsverstoß Nicht aufnahmefähiger Boden und Gewässereintrag Verbot Herbstdüngung nach Mais 14
15 Was läuft hier falsch? 15
16 Ergebnisse Durchgeführte DüV-Kontrollen 2014: Routinekontrollen Fachrecht (Aufzeichnungspflichten): ca. 370 Routinekontrollen CC-Nitrat (Aufzeichnungspflichten): ca. 480 Anlassbezogene Flächenkontrollen (Zufall/Hinweise): ca. 400 Beanstandungen: 248 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren mit insgesamt 320 Verstößen (z. T. Mehrfachverstöße), davon Sperrfristverstöße: 29 (auch CC-Verstoß) Boden nicht aufnahmefähig: 12 (auch CC-Verstoß) Gewässereintrag: 15 (auch CC-Verstoß) Fehlende/zu späte Einarbeitung: 23 Herbstdüngung: 47 (ausschließlich CC-Verstoß) Fehlender/fehlerhafter NV 121 (auch CC-Verstoß)) 170 kg N-Grenze überschritten 40 Sonstige Aufzeichnungen fehlen (vor allem Bodenuntersuchungen) 79 16
17 Ergebnisse Stand: CC Standard VOK Beanstandungen erfasst Ges. in % Beanstandungen Pflanzenschutz ,8 27 x fehlende Aufzeichnungen 12 x unvollständige Aufzeichnungen 3 x Freilandflächen behandelt Vogelschutz ,0 5 x Nebenbestimmungen nicht eingehalten FFH ,0 5 x Nebenbestimmungen nicht eingehalten Grundwasser ,4 2 x Zwischenlagerung Festmist / Silage Anhang III ,7 7 x Anbauverhältnis 2 x Erosionsschutz 3 x DGL 1 x adpg Dauergrünland ,5 5 x Umbruch ohne Genehmigung Nitrat ,6 Phosphat ,6 30 x fehlender Nährstoffvergleich 36 x unvollständiger Nährstoffvergleich 4 x fehlender Lagerraum 16 x fehlende Richtwerte N im Boden 13 x fehlende Richtwerte N im Dünger 21 x Überschreitung Ausbringungsmenge 4 x ortsfestes Festmistlager: nicht seitlich eingefasst 4 x Jauche nicht ordnungsgemäß gesammelt 16 x unvollständiger Nährstoffvergleich 5 x fehlender Nährstoffvergleich 20 x fehlende Bodenuntersuchungen Phosphat Klärschlamm ,4 11 x kein NV / falsche Werte im NV und Wasserversorgungsunternehmen 17
18 Fazit Düngerechtliche Kontrolle zeigt Wirkung, stößt aber auf Regelungsgrenzen (Stand heute) Überdüngung einer einzelnen Fläche Düngebedarf Überschreitung der N-und P-Zielsalden Nichteinhaltung der Einschränkungen bei der Herbstdüngung (CC-Verstoß) Nichtbeachtung der Mindestabstände zu Oberflächengewässern N-Anteil pflanzlicher Herkunft in Gärresten wird nicht auf die 170 kg N/ha Obergrenze angerechnet Einhaltung der im Rahmen von Stallbaugenehmigungen erteilten Auflagen (z. B. zur überbetrieblichen Gülleverwertung das Düngerecht kennt keinen Abgabevertrag, keine Gütestandards, keine Zertifizierung) Gewerbliche Tierhaltungen (wer, was, wieviel, wohin) - Bestandsanlagen, Lohnmast, Pachtställe Lagerraum Gülle, Gärreste und Mist (6 Monate CC, aber nach Fachrecht Wasser?) Verstöße gegen das Wasser-/Abfallrecht (Lagerung, Kompost/Klärschlamm/Cofermentgärreste) 18
19 Fazit aus Sicht der düngerechtlichen Überwachung Landwirtschaft steht als Wirtschaftszweig im Fokus der Öffentlichkeit (z. B. gesunde Lebensmittel, Tierschutz, Verbraucherschutz, Erneuerbare Energien, Gülle, Trinkwasser) Anzeigen und Hinweise sowie das Medieninteresse zum Themenfeld Gülle nehmen zu (Besorgnis Gefahr für Naturhaushalt, z.b. Grundwasser, Oberflächengewässer und/oder Beeinträchtigungen der Lebensqualität z.b. Geruchsbelästigung ) Landwirtschaft ist Adressat vielfältiger Umwelt -Regelwerke, z.b.: BImSchG, WHG, EG-WRRL, BNatSchG, DüngeG und daraus resultierender Vollzugs-/Überwachungsmaßnahmen Gesellschaftlicher Auftrag der LWK: Überwachung und Vollzug des Fachrechtes Düngung Schon heute ein Vielzahl anlassbezogener/systematischer Kontrollen Hohe Erwartungshaltung an Überwachung der Landwirtschaft seitens der Gesellschaft Technologische Innovationen Beratung und Kommunikation neue Politik? aktuelle Herausforderungen Anpassung der Regelungen und Vollzugsaufgaben 19
20 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!!! Förd erun g Ber atun g Über wach ung Förd erung Bera tung Über wach ung Beratu ng Gewässerschutz Förderu ng Beratu ng Überwa chung Förderu ng Überwac hung 20
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